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Archiv "Hamburger Politiker fordern Änderung der Berufsordnung" (31.10.1984)

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LA-MED-Befragung

Ihr Urteil ist erneut gefragt!

In den kommenden Wo- chen und Monaten be- fragt die Arbeitsgemein- schaft LA-MED, in der die überregionalen und die regionalen medizini- schen Zeitschriften zu-

sammengeschlossen sind, erneut die Ärzte zu ihrem Leseverhalten.

Falls Sie zu den reprä- sentativ ausgewählten Ärzten gehören, die vom Untersuchungsinstitut IVE um ein Interview ge- beten werden, bitten wir Sie herzlich um Ihre be- reitwillige Mitwirkung.

Verlag, Redaktion und Herausgeber des DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATTS sind sehr daran interes- siert zu erfahren, wie Sie unser Informationsange- bot einschätzen und nutzen. Zur weiteren Verbesserung unserer Zeitschrift sind wir auf Ihr Urteil darüber ange- wiesen, wie unsere Ar- beit bei Ihnen „an- kommt". Sie werden den Nutzen daraus zie- hen!

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.

Ihr

Deutscher Ärzte-Verlag DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHT

Hamburger Politiker fordern Änderung der Berufsordnung

Die Gesundheitspolitik in der Han- sestadt leidet seit einigen Mona- ten unter der ständigen Diskus- sion über angebliche „Kunstfeh- ler" des ehemaligen Leiters der Orthopädischen Abteilung im All- gemeinen Krankenhaus Barmbek, Professor Dr. Ruprecht Bernbeck.

Es vergeht kaum eine Sitzung der Bürgerschaft, in der nicht in der

„aktuellen Stunde" zu Beginn die- ses Thema auftaucht und von ei- nem Teil der Lokalpresse kräftig gegen die Ärzte allgemein ausge- spielt wird.

Zum Erstaunen der Hamburger Ärzte beschloß der Gesundheits- ausschuß der Bürgerschaft nun im Rahmen der Beschwerden über Professor Bernbeck einstimmig den Vorschlag einer Ergänzung des § 15 der Berufsordnung für Hamburger Ärzte, der inzwischen auch offiziell die Unterstützung der Gesundheitssenatorin Christi- ne Maring gefunden hat. Sie hat als verantwortliche Politikerin in der Aufsichtsbehörde der Ham- burger Ärztekammer dem Kam- mervorstand schriftlich mitgeteilt, daß sie sich dafür einsetzen wolle.

Der neue Absatz 5 in § 15 soll demnach lauten: „Ärzte, die Kenntnis von medizinischen Be- handlungsfehlern anderer Ärzte erhalten, sind verpflichtet, dies der Ärztekammer mitzuteilen. Die Ärztekammer prüft den Sachver- halt und informiert gegebenen- falls die zuständige Aufsichtsbe- hörde."

Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. Gerhard Krauel, hat sich sofort in der Presse scharf gegen dieses Ansinnen gewandt.

Sein klares Nein — weil die vorlie- genden Bestimmungen durchaus zur Ahndung von Fehlverhalten ausreichen — hat bei den Mitglie- dern des Gesundheitsausschus- ses helle Empörung hervorgeru-

fen. Besonders die Vertreter des linken Flügels der SPD und die Abgeordneten der Grünen, in Hamburg „Grüne Alternative Li- ste", sprechen nun laut von „Ver- tuschung von Pfusch" und „Wahr- heit unter den Tisch kehren".

Die öffentliche Meinung dagegen ist geteilt. Viele Patienten haben bereits erkannt, daß diese Ergän- zung eine Verunsicherung der Ärzte und Schaden für die Patien- ten bedeuten könnte: denn wel- cher Arzt hätte noch Mut zu einem therapeutischen Risiko, wenn er von vornherein damit rechnen muß, angeschwärzt zu werden?

Daß die Berufsordnung in vollem Umfang auch ohne diese Ergän- zung ausreichende Möglichkeiten zur Verfolgung von ärztlichem Fehlverhalten bietet, beweisen die Zahlen aus dem Kammerge- schäftsbericht von 1983: Nach 300 schriftlich eingegangenen Be- schwerden über Ärzte und vermu- tete Behandlungsschäden wur- den 12 Ärzte wegen ihres Verhal- tens vom Präsidenten belehrt, 15mal kam es zu Praxisbegehun- gen, und 13 Fälle landeten vor dem Berufsgericht. Die übrigen Eingaben stellten sich als unbe- gründet heraus und wurden abge- lehnt.

Die Hamburger Kammer wird in ihrer Ablehnung keinen Schritt zurückweichen, erklärte Dr. Krau- el. Wenn auch die Lokalpolitiker meinen, sich durch Abschieben von unangenehmen Vorkommnis- sen reinwaschen zu können, kann allein nur die Ärztekammer dar- über entscheiden, ob sie ihre Be- rufsordnung ändern will. Von ei- nem „Muß" kann gar keine Rede sein, weil zur Beurteilung der An- wendung der Berufsordnung nur die in der Lage sind, die täglich damit umzugehen haben. Andere können zwar ihre Meinungen äu- ßern, aber für eine so durchgrei- fende Änderung fehlt dem Ge- sundheitsausschuß im Hamburger Rathaus auch die Kompetenz. — Die Diskussion ist noch nicht ab- geschlossen. dws 3234 (26) Heft 44 vom 31. Oktober 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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