• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Berufsordnung: Berufsunwürdig?" (11.03.1994)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Berufsordnung: Berufsunwürdig?" (11.03.1994)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

N1 OmI

100 ml 200 ml

15, 77 22, 68 9 56

Ginkgo

Ginkgo Mistel Weißdorn

Mistel

eet

Weißdorn

PEKTRUM LESERBRIEFE

nis des letzten Januarwochen- endes. Ob es hat geschehen müssen? Kaum einer, der den Sinn des Berufsrennskisports in Frage zu stellen wagt. Die Werbewirtschaft braucht ihre Werbeträger, und spektaku- läre Stürze erhöhen das Zu- schauerinteresse und letztlich den Marktpreis der anderen modernen Gladiatoren und Gladiatorinnen. Verzweifelt der Versuch des DSV- Mannschaftsarztes (Dr.

Schlafke?), ein falsches Si- cherheitsgefühl herzustellen, wenn er auf die 13 Notärzte auf Skiern, den SAR-Hub- schrauber und anderes mo- dernes Gerät hinweist. Den bei einem 100 km/h-Sturz möglichen Genickbruch kön- nen sie nicht verhindern, es sei denn, sie raten ihren Schützlingen, an ihre Famili- en zu denken und auf Preis- gelder zu verzichten.

Für mich abstoßend, daß sich die ärztlichen Kollegen nicht zu schade sind, ange- sichts des ernsten Ereignisses, überall beklebt mit überdi- mensionalen Emblemen der Sportartikelhersteller, ihre Skier zentral in die Kamera haltend, Interviews zu geben.

Ist das noch mit unserem Be- rufsethos vereinbar?

Dr. med. Till Neugebauer, Keplerstraße 42, 75175 Pforz- heim

Berufsordnung

Zu der Bekanntgabe der Bundesärz- tekammer ,Berufsordnung für die deutschen Arztes in Heft 1-2/1994:

Berufsunwürdig?

. . . In Paragraph 19, Ab- satz 1, Satz 6 heißt es: „Der Arzt darf nicht die Notlage

stellensuchender Kolleginnen und Kollegen (insbesondere in der Weiterbildung) da- durch ausnutzen, daß unter seiner Mitwirkung unter Um- gehung oder Bruch geltender Tarifverträge und anderer Rechtsnormen Arbeitsplätze angeboten werden (zum Bei- spiel Mißbrauch von Gast- arztverträgen)." Dieser Satz soll nach Willen der Rechts- beraterkonferenz in einer neuen Musterberufsordnung,

„welche Grundlage einer be- rufsgerichtlichen Verurtei- lung sein" kann, wie folgt lau- ten: „Ebenso ist es berufsun- würdig, einen Kollegen in un- lauterer Weise unterhalb der üblichen Vergütung oder un- entgeltlich zu beschäftigen oder eine solche Beschäfti- gung zu bewirken."

Nachdem ich vier Jahre auf Drittmittelstellen im Ket- tenvertrag gearbeitet habe,

welche auf meine Facharzt- anerkennung im Bereich Mi- krobiologie und Infektions- epidemiologie angerechnet werden können, habe ich zwecks Ableistung des klini- schen Jahres neben bundes- weiten Bewerbungen auch — bis auf zwei Ausnahmen (aus persönlichen Gründen) — alle etwa 120 Internisten im Be- reich der Bezirksärztekam- mer Nordbaden, die die Be- rechtigung zu einer minde- stens einjährigen Weiterbil- dung in ihrem Fachbereich besitzen, angeschrieben und sie um die einjährige Weiter- bildung gebeten.

Keiner von ihnen war be- reit, mir eine „nach geltenden Tarifverträgen und anderen Rechtsnormen" bezahlte Stelle anzubieten. Nur vier waren mit einem (unbezahl- ten) Gastarztverhältnis ein- verstanden.

Cefavo °

Mang urchblutung

Anwendungsgebiete: Durchblutungsstörungen. Zusammensetzung: 100g enth.: Ginkgo biloba 0 1,3g, Viscum album 0 2,7g, Crataegus 0 7,5g. (Arzneiträger: Vinum liquoros.). Enthält 20 Vol.-% Ethanol. Cefak Arz ' Postfach 13 60 87403 Kempten

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 10, 11. März 1994 (9) A-613

(2)

SPEKTRUM LESERBRIEFE

Mein Dank gilt dem Sach- bearbeiter bei der zuständi- gen Bezirksärztekammer, der mir — unter bestimmten Vor- aussetzungen — die Anerken- nung trotz unbezahlter Gast- arzttätigkeit zusicherte, sowie den vier Kollegen aus Baden- Baden, Bad Schönborn und Mannheim, die mir trotz der

„Sittenwidrigkeit" und „Be- rufsunwürdigkeit" ihres Tuns helfen wollten, meine Fach- arztausbildung zu beenden, insbesondere dem Kollegen, der es dann trotz erheblichen Bedenkens der eigenen Ver- waltung tat.

Soll dies „berufsunwür- dig" sein? Ich bin selbstver-

Blaise Pascal

Zu der Personalie „Hans Erhard Bock neunzig" von Prof. Gotthard Schettler in Heft 51-52/1993, in der ein Zitat von Blaise Pascal wieder- gegeben war:

Keine Parole für den Lebensabend

Pascal hat weder Parolen für den Lebensabend verfaßt noch Beispiele „gelebter Ge- riatrie" im Sinn gehabt, wenn er von der Zerstreuung rich- tig und vollständig schreibt:

„Langeweile. Nichts ist dem Menschen unerträgli- cher als völlige Untätigkeit, als ohne Leidenschaften, oh- ne Geschäfte, ohne Zerstreu- ung, ohne Aufgabe zu sein.

Dann spürt er seine Nichtig- keit, seine Verlassenheit, sein Ungenügen, seine Abhängig- keit, seine Unmacht, seine Leere. Alsogleich wird dem Grunde seiner Seele die Lan- geweile entsteigen und die Düsternis, die Trauer, der Kummer, der Verdruß, die Verzweiflung. So sind die Zerstreuungen, die das Glück der Menschen ausmachen, nicht nur niedrig — sie sind auch falsch und trügerisch;

das heißt, sie haben Phanto- me und Illusionen als Grund- lage, die außerstande wären, den Geist des Menschen zu fesseln, wenn er nicht Emp- findung und Gefühl des wah- ren Glücks verloren hätte und

ständlich nicht glücklich dar- über, unbezahlt arbeiten zu müssen.

Dennoch bin ich der An- sicht, daß die geplante Um- wandlung des Paragraphen 19, Absatz 1, Satz 6 in eine einklagbare Rechtsnorm nie- mals akzeptiert werden darf, solange für bestimmte Fach- arztausbildungen ein klini- sches Jahr zwingend vorge- schrieben ist, dessen Ablei- stung ohne „Umgehung oder Bruch geltender Tarifverträ- ge" derzeit offenbar einfach nicht möglich ist.

Dr. med. Karl Raab, Am Bannholz 18 a, 69469 Wein- heim

wenn er nicht voll wäre von Niedrigkeit, Eitelkeit, Leicht- sinn, Stolz und unendlichen anderen Lastern. Aber die Zerstreuung täuscht uns, ver- gnügt uns — und führt uns unmerklich zum Tod. Aber nehmt ihnen ihre Zerstreu- ung, und ihr seht sie vor Lan- geweile vergehn; sie fühlen dann ihr Nichts, ohne es zu erkennen, denn man ist sehr unglücklich, wenn man in un- erträgliche Betrübnis gerät, sobald man dazu gezwungen wird, sich zu betrachten, und nicht durch Zerstreuung da- von abgezogen wird."

Pascal starb mit 39 Jahren.

Arndt Grundmann, Sauer- bruchstraße 15, 56727 Mayen

Hippokratischer Eid

Zu dem Beitrag von Petra Ge- schwandtner-Andre0 „Fast 2 400 Jahre alt und noch immer im Ge- spräch: Der Hippokratische Eid" in Heft 50/1993.

Nur bedingte Ähnlichkeit

Dem Neuen an der Über- setzung des hippokratischen Eides von A. Bauer mag viel- leicht jemand Geschmack ab- gewinnen. Abgesehen davon, daß der Aufsatz von P. Ge- schwandtner-Andreß keine einschlägigen Arbeiten bei-

spielsweise von R. Winau zi- tiert, liegt das einzige Zitat etwas außerhalb wissen- schaftlicher Zitierweise. Als könnte die Autorin nicht bis drei zählen, ist ab Zeile drei, wo die politische Präambel der früheren Gelöbnisformel auf den eigentlichen, für den Arzt relevanten Inhalt über- leitet, nur eine bedingte Ähn- lichkeit des Textes erhalten, und auf die Andeutung des

Psychiatrie

Zu der Meldung „Auffangkonzeption für psychiatrische Patienten" in Heft 3/1994:

Verantwortung wahrgenommen

Im Bericht . . . heißt es, die Bundesdirektorenkonfe- renz habe auf der letzten Ta- gung 1993 in Berlin festge- stellt, daß die Zahl der in Krankenkhäusern lebenden, doch eigentlich nicht behand- lungsfähigen Patienten in ganz Deutschland etwa 40 000 betrage.

Dies ist so zweifellos nicht richtig und wurde auf der Bundesdirektorenkonferenz auch nicht behauptet. Es geht um das Problem der soge- nannten Pflegefälle in Psych- iatrischen Krankenhäusern, also um die sozialrechtliche Beurteilung, ob ein Kranken- hausbehandlungsfall vorliegt oder nicht.

Selbstverständlich sind diese sogenannten Pflegefälle in ihrer großen Mehrzahl be- handlungsfähig. Ausnahmslos alle sind behandlungs- und betreuungsbedürftig. Der Streitpunkt kann nur sein, ob dazu die Mittel des Kranken- hauses erforderlich sind. Zu- mal für die Situation in den neuen Bundesländern möch- te ich die Behauptung aufstel- len, daß angesichts eines noch völlig unzureichend vorhan- denen komplementären Be- reichs diese Frage dem Grundsatz nach eher zu beja- hen als zu verneinen ist. Ihre Darstellung könnte den Ein- druck erwecken, als hätten sich die leitenden Kranken-

weiteren Inhalts durch „. ."

ist verzichtet, der Kontext legt nahe, das Zitierte sei's gewesen, was Medizinstuden- ten nach dem Staatsexamen gelobten.

Wird solche absichtsvolle Zitierweise im Jahre vier der Einheit immer noch für ange- messen gehalten?

Prof. Dr. Uwe Körner, Ora- nienburger Straße 15, 10178 Berlin

hauspsychiater in Deutsch- land von ihrer Verantwortung für 40 000 chronisch psych- sich Kranke und geistig Be- hinderte lossagen wollen.

Dies trifft natürlich absolut nicht zu.

Dr. med. Dipl.-Psych. Hubert Heilemann, Hufelandstraße

14, 01477 Arnsdorf

EBM-Reform

Zu dem Beitrag über die KBV- Vertreterversammlung: „Auf den Widerstand folgte der Rückzug", von Josef Maus in Heft 50/1993:

Ausweg

. . . Einen Ausweg aus dem Teufelskreis Leistungs- ausweitung und Punktwert- verfall haben die bayerischen Zahnärzte aufgezeigt. Deren unter Federführung des Sin- delfinger Sozialrechtlers Ra- taj czak ausgearbeiteter HVM, der inzwischen sozial- gerichtlich bestätigt wurde, basiert auf zwei Säulen:

Fester, nicht floatender Punktwert,

Gedeckeltes, individuelles Honorarbudget für jeden Vertragsarzt.

Das individuelle Honorar- budget errechnet sich aus den durchschnittlichen Kassen- einkünften des einzelnen Zahnarztes (besser im Falle der Mediziner wäre aus der durchschnittlich abgerechne- ten Fallzahl) der vergangenen Jahre. Für Praxisneugründer gilt eine Sonderregelung. Die Wirtschftlichkeitsprüfung bleibt unberührt.. .

Dr. med. Bernhard Link, Im Markthof 7, 63776 Mömbris

A-614 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 10, 11. März 1994

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

562) geändert worden ist, werden als Anhang die

KLEVERLAND. „Sie sind so viele und sie bewegen so viel“ – mit diesen anerkennden Worten machte Domkapitular Dr. Klaus Winterkamp, Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen durch den Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des

„(2) Einer Person, die ab dem zweiten Tag vor Auftreten der ersten Symptome bei einer infizierten Person mit dieser engen Kontakt (z.B. mindestens 15 Minuten von Angesicht zu

• Steuerfreie Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer können anstatt über das Bescheinigungsverfahren nach § 10 Absatz 4b Satz 4 bis 6 EStG über

Was bisher geschah: Arno ist aus Liebeskum- mer um Maria bis ins Ruhrgebiet geflohen. Eines Tages aber steht sie vor ihm - als Frau seines Kumpels Martin und als Mutter seines

Westdeutschland die Wogen der moralischen Entrüstung besonders hochschlugen: In Köln und einigen anderen Städten waren auf den verbliebenen jüdischen Friedhöfen einschlägi-

Z u m einmaligen Sonderpreis von 40,- D M einschließlich Mehrwertsteuer, wenn Sie den Betrag auf das Postgirokonto Hamburg 90 700-207 überweisen. Den Text für die Anzeige senden