• Keine Ergebnisse gefunden

Bekanntmachung nach § 19 Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie nach § 19Absatz 5 Satz 2 und 3 des Luftverkehrsteuergesetzes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bekanntmachung nach § 19 Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie nach § 19Absatz 5 Satz 2 und 3 des Luftverkehrsteuergesetzes"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

Bekanntmachung nach § 19 Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie nach § 19 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Luftverkehrsteuergesetzes

LuftVStG§19Abs3u5Bek 2020 Ausfertigungsdatum: 18.05.2020 Vollzitat:

"Bekanntmachung nach § 19 Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie nach § 19 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 18. Mai 2020 (BGBl. I S. 1037)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 22.5.2020 +++)  

----

Nach § 19 Absatz 3 Satz 2 und 3 sowie nach § 19 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Luftverkehrsteuergesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2492) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission am 6. Februar 2020 die vor dem Hintergrund der Anhebung der Luftverkehrsteuer erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen beschlossen und die Steuerbefreiung nach § 5 Nummer 4 des Luftverkehrsteuergesetzes sowie die Steuerermäßigung nach § 11 Absatz 3 des Luftverkehrsteuergesetzes als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen hat. § 19 Absatz 3 Satz 1 und § 19 Absatz 5 Satz 1 des Luftverkehrsteuergesetzes sind damit seit 1. April 2020 nicht anzuwenden.

Schlussformel  

B u n d e s m i n i s t e r i u m d e r F i n a n z e n

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Denn nur Forschende, die selbst an den aktuellen Entwicklungen der Wissenschaft beteiligt sind, können die externen Nutzer bei ihrer Arbeit unter- stützen und die Anlagen

L’Institut Paul Scherrer est spécialisé dans la construction et l’exploitation de grandes installations de recherche, mais aussi dans leur utilisation pour la recherche?.

Denn nur Forschende, die selbst an den aktuellen Entwicklungen der Wissenschaft beteiligt sind, können die externen Nutzer bei ihrer Arbeit unter- stützen und die Anlagen

Die Republik Indonesien gewährt deutschen Tonträgerherstellern ein dem Vervielfältigungs- und. Verbreitungsrecht des Herstellers von Tonträgern (§

562) geändert worden ist, werden als Anhang die

Die zuständige Behörde erhebt nach § 71 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung grundsätz- lich nur die personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung der gesetzlichen

Sind die im Rahmenkatalog genannten Anforderungen erfüllt, kann bei der Ermessensausübung in der Regel davon ausgegangen werden, dass abwei- chend vom Prüfkatalog nach § 66 Absatz

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen und Fortbildungsprüfungsregelungen durch den Senator für Finanzen als zuständige Stelle im Bereich des