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Abzug der alten Bio- und Restmülltonnen am 13. und 14. Januar 2022

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50.50. J J J J Jahrgang Fahrgang Fahrgang Fahrgang Fahrgang Freitag,den 31.reitag,den 31.reitag,den 31.reitag,den 31. Dezember 2021 reitag,den 31. Dezember 2021 Dezember 2021 Dezember 2021 Dezember 2021 WWWWWoche 52oche 52oche 52oche 52oche 52

Abzug der alten Bio- und Restmülltonnen am 13. und 14. Januar 2022

Die bisher genutzten und im Eigentum der Firma Schönmackers befindlichen Bio- und Restmülltonnen, welche bis zur letzten Leerung im Jahr 2021 zu verwenden sind, werden lt. aktueller Mitteilung des Entsorgungsunternehmens am 13. und 14. Januar 2022 morgens ab 6:00 Uhr eingesammelt. Auf deren Deckel befindet sich die Aufschrift des Abfuhrunternehmens Schönmackers. Bitte stellen Sie die Altgefäße daher bereits am Mittwoch,am Mittwoch,am Mittwoch,am Mittwoch,am Mittwoch, den 12. den 12. den 12. den 12. den 12. J J J J Januar 2022 abendsanuar 2022 abendsanuar 2022 abendsanuar 2022 abendsanuar 2022 abends an die Straße, sodass diese in den darauffolgenden zwei Tagen eingesammelt werden können. Die Gefäße sind vollständig entleert und ohne jeglichen Inhaltvollständig entleert und ohne jeglichen Inhaltvollständig entleert und ohne jeglichen Inhaltvollständig entleert und ohne jeglichen Inhaltvollständig entleert und ohne jeglichen Inhalt bereitzustellen.

(Weitere Informationen siehe Innenteil.) Müllgefäße (Deckel mit Aufschrift) Müllgefäße (Deckel mit Aufschrift) Müllgefäße (Deckel mit Aufschrift) Müllgefäße (Deckel mit Aufschrift) Müllgefäße (Deckel mit Aufschrift)

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Meldung von Reklamationen

zu den neuen Bio- und Restmülltonnen

(siehe Aufschrift RMG)

Gem. Auskunft der Firma RMG Rohstoffmanagement GmbH müssen bis Mittwoch, den 22.12.2021 alle Müllgefäße ausgeliefert worden sein. Kontrollieren Sie bitte hiernach mittels darauf befindlichem Aufkleber (siehe Beispiel),

dass es sich um die Mülltonne/n mit Ihrer Adresse handelt und hin- sichtlich des Volumens das richtige Gefäß ausgeliefert wurde. Soll- ten Rest- oder Biomülltonnen fehlen, das Volumen falsch, die Tonne beschädigt oder sonstige Gründe für eine Reklamation vorliegen, melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Mitarbeiter der Gemein- deverwaltung, Herrn Buchheim, unter der Rufnummer 02447/95 55- 19, damit alle weiteren Details mit Ihnen und dem Abfuhrunterneh- men abgesprochen werden können. Die hieraus resultierenden Ver- anlassungen werden dann laut Aussage des zuständigen Abfuhrun- ternehmens RMG genauso wie sonstige andere Änderungswünsche im Januar 2022 abgearbeitet, der genaue Termin wird Ihnen zuvor mitgeteilt.

Wir bitten daher um Ihre Mithilfe sowie um Ihr Verständnis, dass es bei rd. 3.000 im hiesigen Gemeindegebiet auszuliefernden Müllge- fäßen auch schon mal zu einem Reklamationsgrund kommen kann.

Restmüll- und Bioabfallsäcke Restmüll- und Bioabfallsäcke Restmüll- und Bioabfallsäcke Restmüll- und Bioabfallsäcke Restmüll- und Bioabfallsäcke

Sofern sich noch Rest- oder Biomüllsäcke in Ihrem Besitz befinden, welche mit dem Logo der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH bedruckt sind, können diese nach Absprache mit dem neuen Abfuhrun- ternehmen RMG auch in 2022 weiterhin verwendet werden.

FFFFFristverlängerung zur kristverlängerung zur kristverlängerung zur kristverlängerung zur kristverlängerung zur kostenlosen Entsorgung von Hochwostenlosen Entsorgung von Hochwostenlosen Entsorgung von Hochwostenlosen Entsorgung von Hochwostenlosen Entsorgung von Hochwasserasserasserasserasser-Bau--Bau--Bau--Bau--Bau- schutt

schutt schutt schutt schutt

Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist, hinsichtlich der kostenlosen Entsorgung des Bauschutts nach dem Hochwasser, welche zunächst am 31.12.2021 enden sollte, wurde nun nach offizieller Mitteilung verlängert. Es kann folglich weiterhin bis zum Juni 2022Juni 2022Juni 2022Juni 2022Juni 2022 kostenlos mineralischer Hochwasser-Bauschutt (nur Beton, Fliesen, Keramik, Estrich, Gasbeton, Gipsputz, Bimsstein, Leichtbausteine) entsorgt werden.

Für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Gebiet der Gemeinde Dahlem steht weiterhin folgende Annahmestelle zur Verfügung:

Fa. Backes, Auf Zimmers, 54589 Stadtkyll Tel.: 06597 90266-100 oder -200 Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 07:00 - 16:00 Uhr Samstag: 07:00 - 10:00 Uhr

Bei der Anlieferung ist eine Erklärung zu unterschreiben, welche beinhaltet, dass es sich um Bauschutt aus dem Hochwasserereignis handelt, verbunden mit der zu registrierenden Person des Anlieferers (Personalausweis wird empfohlen) und der Adresse des Schadenob- jekts. Die vorgenannte Erklärung erhalten Sie bei dem vorgenannten Unternehmen oder auf Anforderung bei der Gemeindeverwaltung (Herr Buchheim Tel. 02447/9555-19).

Alle sonstigen Hochwasserabfälle können direkt im Abfallwirtschafts- zentrum des Kreises Euskirchen an der Mülldeponie Mechernich ent- sorgt werden.

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Gemeinderat und Ausschüsse bereiten das kommende Jahr vor

Gegen Jahresende fanden sehr komprimiert zahlreiche Gremien- sitzungen der Gemeinde Dahlem statt. Neben verschiedenen Aus- schusssitzungen, dem Flugplatz- Ausschuss sowie dem Zweckver- band Kronenburger See tagte zum Abschluss der Gemeinderat am 22.12.2021 mit rund 50 Tagesord- nungspunkten.

Finanzen FinanzenFinanzen Finanzen Finanzen

Im Bereich der Finanzen wurde der Jahresabschluss für das Jahr 2020 einstimmig beschlossen. Das ursprünglich für 2020 erwartete Haushaltsdefizit von 2.627.058,00

€ wurde erfreulicherweise nicht erreicht und fiel mit -721.791,25 € deutlich geringer aus. Von einem ausgeglichenen Haushalt ist die Gemeinde Dahlem aufgrund der geringen Einwohnerzahl bei großer Gemeindefläche und bei wenigen umsatzstarken Gewerbebetrieben wegen des strukturellen Defizits leider immer noch weit entfernt, obschon auch in den vergangenen Jahren positive Jahresergebnisse erreicht werden konnten.

Gebühren, Gebühren,Gebühren, Gebühren,

Gebühren, Abgaben und SteuernAbgaben und SteuernAbgaben und SteuernAbgaben und SteuernAbgaben und Steuern Bei der Abfallentsorgung hat der Gemeinderat eine moderate An- hebung der Gebühren beschlos- sen, um die gestiegenen Ausga- ben abzudecken. Ein durchschnitt- licher 4-Personenhaushalt wird aber im kommenden Jahr 2022 je nach Anzahl der Leerungen nur zwischen 0,74 € und 1,26 € Mehr- kosten für die Müllentsorgung des gesamten Jahres tragen.

Auch bei den Abwassergebühren

des kommunalen Eigenbetriebes ist eine Anhebung unvermeidlich.

Aufgrund der zurückliegenden umfangreichen Sanierungsmaß- nahmen an den Abwasseranlagen, an den Kläranlagen sowie zur Ver- meidung von Fremdwasser in der Abwasserreinigung, konnten er- hebliche Betriebskosten einge- spart werden. Daher fällt diese Gebührenanhebung für 20202 re- lativ gering aus, ein Durchschnitts- haushalt wird bei 100 m³ Jahres- wasserverbrauch rund 14,00 € mehr im kommenden Jahr zahlen.

Die Entwicklung der neuen Hebe- sätze 2022 bei der Grundsteuer sowie bei der Gewerbesteuer ori- entiert sich an den allgemeinen Entwicklungen in NRW und an der aktuellen Preissteigerung. Sei- tens des Gesetzgebers wurden die fiktiven Hebesätze für das Haus- haltsjahr 2022 (GFG 2022) ange- hoben. Mit 450 v.H. bei der Grund- steuer A (für landwirtschaftliche Betriebe), 554 v.H. bei der Grund- steuer B (für alle Grundstücksei- gentümer) und 502 v.H. bei der Gewerbesteuer (für Gewerbebe- triebe) liegen diese Steuern weiterhin im „Mittelfeld“ der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen. Die Kalkulation der Winterdienstgebühren ergab kei- ne Veränderung für 2022.

Der Gemeinderat fasste hierzu in der Ratssitzung einstimmige Be- schlüsse. Trotz der aktuell erheb- lichen allgemeinen Preissteige- rung hält sich damit die zusätzli- che finanzielle Belastung der Bür-

gerinnen und Bürger in der Ge- meinde Dahlem für das kommen- de Jahr 2022 in deutlichen Gren- zen. Grundlage ist die seit Jahr- zehnten solide Haushaltsführung unter Ausschöpfung aller Potenti- ale der Ausgabenreduzierung so- wie unter Einbeziehung vielseiti- ger Förderzuweisungen. Es erfolgt seit Jahren ein stetiger Abbau der Investitionskreditverbindlich- keiten, was sich unter Berücksich- tigung vielseitiger anderweitiger Faktoren auch positiv auf die fast 70%-ige Eigenkapitalquote aus- wirkt und die Pro-Kopf-Verschul- dung stetig vermindert; Liquidi- tätskreditverbindlichkeiten beste- hen bei der Gemeinde Dahlem nicht.

Bauflächenentwicklung Bauflächenentwicklung Bauflächenentwicklung Bauflächenentwicklung Bauflächenentwicklung

Die Nachfrage nach sofort bebau- baren Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Dahlem ist weiterhin sehr hoch. Derzeit kann die Gemeinde Dahlem selbst kei- ne Neubaugrundstücke anbieten.

Um zumindest der Nachfrage von eigenen Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden, ist das kleine Baugebiet „Auf dem Joch II“ auf den Weg gebracht worden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan schon einige Jahrzehnte als Wohn- baufläche ausgewiesen. Mit der

„Anordnung der Umlegung“ (Um- legungsverfahren) mit den betei- ligten Eigentümern und dem „Auf- stellungsbeschluss eines Bebau- ungsplans“ können jetzt die pla- nerischen Voraussetzungen für rund 20 weitere Neubaugrundstü-

cke geschaffen werden. Bei ei- nem normalen Fortgang der Ver- fahren könnten diese Grundstü- cke in 2023 zur Verfügung stehen.

Auftragsvergaben Auftragsvergaben Auftragsvergaben Auftragsvergaben Auftragsvergaben

Im „nichtöffentlichen“ Sitzungs- teil wurden verschiedene Aufträ- ge für große und kleine Projekte und Maßnahmen erteilt:

Die letzten Aufträge im Rahmen der Sanierung des Dorfgemein- schaftshauses Kronenburg, die ersten Aufträge für den dortigen Neubau des Feuerwehrgerätehau- ses, Aufträge zum „Wiederaufbau“

nach der Flutkatastrophe v.a. im Wegebau, die Aufträge zur Sanie- rung des Schwimmbades in Dah- lem sowie Aufträge zur Beschaf- fung von Geräten und Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr.

Mit der letzten Gemeinderatssit- Mit der letzten Gemeinderatssit- Mit der letzten Gemeinderatssit- Mit der letzten Gemeinderatssit- Mit der letzten Gemeinderatssit- zung wurde die politische zung wurde die politische zung wurde die politische zung wurde die politische zung wurde die politische ArbeitArbeitArbeitArbeitArbeit in der Gemeinde für dieses Jahr in der Gemeinde für dieses Jahr in der Gemeinde für dieses Jahr in der Gemeinde für dieses Jahr in der Gemeinde für dieses Jahr abgeschlossen. In 28 Sitzungen abgeschlossen. In 28 Sitzungen abgeschlossen. In 28 Sitzungen abgeschlossen. In 28 Sitzungen abgeschlossen. In 28 Sitzungen der

der der

der der Ausschüsse und des Gemein-Ausschüsse und des Gemein-Ausschüsse und des Gemein-Ausschüsse und des Gemein-Ausschüsse und des Gemein- derates wurden insgesamt rund derates wurden insgesamt rund derates wurden insgesamt rund derates wurden insgesamt rund derates wurden insgesamt rund 400

400 400 400

400 TTTTTagesordnungspunkte be-agesordnungspunkte be-agesordnungspunkte be-agesordnungspunkte be-agesordnungspunkte be- handelt. Bürgermeister Jan Lem- handelt. Bürgermeister Jan Lem- handelt. Bürgermeister Jan Lem- handelt. Bürgermeister Jan Lem- handelt. Bürgermeister Jan Lem- bach dankte den Mitgliedern des bach dankte den Mitgliedern des bach dankte den Mitgliedern des bach dankte den Mitgliedern des bach dankte den Mitgliedern des Gemeinderates für die konstruk- Gemeinderates für die konstruk- Gemeinderates für die konstruk- Gemeinderates für die konstruk- Gemeinderates für die konstruk- tive und sehr erfolgreiche Zusam- tive und sehr erfolgreiche Zusam- tive und sehr erfolgreiche Zusam- tive und sehr erfolgreiche Zusam- tive und sehr erfolgreiche Zusam- menarbeit in einem schwierigen menarbeit in einem schwierigen menarbeit in einem schwierigen menarbeit in einem schwierigen menarbeit in einem schwierigen Jahr 2021.

Jahr 2021.

Jahr 2021.

Jahr 2021.

Jahr 2021.

Mit den auf die Zukunft ausge- Mit den auf die Zukunft ausge- Mit den auf die Zukunft ausge- Mit den auf die Zukunft ausge- Mit den auf die Zukunft ausge- richteten Beschlüsse wurden die richteten Beschlüsse wurden die richteten Beschlüsse wurden die richteten Beschlüsse wurden die richteten Beschlüsse wurden die Voraussetzungen geschaffen, um Voraussetzungen geschaffen, um Voraussetzungen geschaffen, um Voraussetzungen geschaffen, um Voraussetzungen geschaffen, um im kommenden Jahr wieder zahl- im kommenden Jahr wieder zahl- im kommenden Jahr wieder zahl- im kommenden Jahr wieder zahl- im kommenden Jahr wieder zahl- reiche Maßnahmen und Projekte reiche Maßnahmen und Projekte reiche Maßnahmen und Projekte reiche Maßnahmen und Projekte reiche Maßnahmen und Projekte zu beginnen,

zu beginnen, zu beginnen, zu beginnen,

zu beginnen, fortzuführen und er fortzuführen und er fortzuführen und er fortzuführen und er fortzuführen und er--- folgreich zu beenden.

folgreich zu beenden.

folgreich zu beenden.

folgreich zu beenden.

folgreich zu beenden.

https://ratsinfo.dahlem.de/

Neue Öffnungszeiten im Corona Testzentrum Dahlem

Dem Wunsch vieler Kunden ent- sprechend hat das Corona Test- zentrum im Vereinshaus Dah- lem die Öffnungszeiten erwei- tert:

Montag & Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8 bis 9 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Das frühere Öffnen an den drei Testtagen ermöglicht nun vie- len Berufstätigen und auch den Kita-Kindern und ihren Betreu- ern die regelmäßige Nutzung des Angebots vor Ort. Schon die

ersten Tage nach der Umstel- lung zeigten eine deutlich er- höhte Frequentierung zum Be- ginn des Tages und belegen da- mit die Richtigkeit der Maß- nahme.

Bitte machen Sie auch weiter- hin regen Gebrauch von dem kostenlosen Schnelltestange- bot zum Schutz ihrer Gesund- heit und der Gesundheit ihrer Mitbürger. Vielen Dank. (Franz Dederichs, Vorsitzender des Fördervereins für Dorfentwick- lung Dahlem)

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Neue Räumlichkeiten für Testzentrum Schmidtheim

Teststelle künftig im Rathaus Schmidtheim am Vordereingang - Weiterhin Teststelle in Kronenburg

Neue Regelung der Zufahrt „Kommstraße“

in Schmidtheim

In Schmidtheim gab es seit ge- raumer Zeit das Problem, dass immer wieder schwere LKW von der „Hauptstraße“ das Neubau- gebiet über die schmale „Komm- straße“ angefahren haben. Neben den großen Hinweistafeln hat auch das Verbot der Einfahrt für LKW dies nicht verhindern können.

In Abstimmung mit Ortsbürger- meister Hans-Josef Bohnen, der Polizei, dem Straßenverkehrsamt Euskirchen sowie dem Landesbe- trieb Straßenbau NRW ist daher

jetzt eine „unechte Einbahnstra- ße“ eingerichtet worden.

Lediglich die Einfahrt von der

„Hauptstraße“ ist für motorisier- te Fahrzeuge untersagt. Innerhalb der „Kommstraße“ ist ein Befah- ren in beide Richtungen möglich.

Nach Abschluss der meisten Neu- baumaßnahmen kann diese Aus- schilderung wieder rückgängig gemacht werden. Bei Fragen zu dieser Maßnahme steht Ortsbür- germeister Hans-Josef Bohnen gerne zur Verfügung.

TESTSTELLE Schmidtheim TESTSTELLE Schmidtheim TESTSTELLE Schmidtheim TESTSTELLE Schmidtheim TESTSTELLE Schmidtheim Die neue Teststelle in Schmidt- heim ist künftig im Rathaus, Hauptstraße 23 am Vorderein- gang.

Kontakt und Öffnungszeiten:

Zahnarztpraxis Dr. Ferdinand Leu- schen, Hubertusstraße 3, 53949 Dahlem-Schmidtheim

Eine Anmeldung ist nicht erfor- derlich. Sie können während fol- gender Testzeiten vorbeikommen:

Dienstag und Donnerstag 17.00 Uhr - 18.30 Uhr Mittwoch und Freitag 15.00 Uhr - 17.30 Uhr Samstag von 10.00 Uhr - 12.30 Uhr sowie

Sonntag 10.00 Uhr - 11.00 Uhr TESTSTELLE Kronenburg TESTSTELLE Kronenburg TESTSTELLE Kronenburg TESTSTELLE Kronenburg TESTSTELLE Kronenburg Die Teststation in Kronenburg ist

weiterhin im Ferienpark, Zum Kleebusch 15, 53949 Dahlem-Kro- nenburg. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Öffnungszeiten

Montag von 15.30 bis 18.00 Uhr sowie

Mittwoch und Samstag von 15.00 bis 17.30 Uhr

Die Testungen erfolgen hier mit der neuesten Testgeneration, die einen wesentlich angenehmeren Abstrich in der vorderen Nase erforderlich macht. Wenn Sie die aktuell vom Gesetzgeber vorgege- benen Firmentestungen benötigen, melden Sie sich gerne ebenfalls unter der oben genannten Telefon- nummer. Diese Tests können auf Wunsch auch in Ihren Firmenräu- men durchgeführt werden.

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Schließung Turnhalle und Schwimmbad

Die Turnhalle und das Schwimmbad bleiben vom 23.12.2021 bis ein- schließlich 09.01.2022 geschlossen.

Auf Schottergärten verzichten

Angesichts zunehmender Proble- me für Klima und Biodiversität wird die Gemeinde Dahlem durch vermehrte Hinweise und Aufklä- rung der Anlegung von Schotter- gärten auf bebauten Grundstü- cken entgegenwirken. Hierfür hat sich der Ausschuss für Planung, Wirtschaftsförderung und Bauwe- sen in seiner Sitzung am 29.06.2021 einstimmig ausge- sprochen. In Zeiten des Klima- wandels gewinnt das Mikroklima auch in ländlichen Regionen zu-

nehmend an Bedeutung. Versie- gelte Kies- und Schotterflächen heizen sich unter Sonneneinstrah- lung stark auf, Regenwasser kann nicht versickern, Kleintiere und Insekten finden dort keinen Le- bensraum. Anders bei begrünten Vorgärten. Der bepflanzte Boden speichert Regenwasser, das über die Pflanzen verdunsten kann. Ein natürlich bewachsener Vorgarten beherbergt viele einheimische In- sekten- und Vogelarten und bie- tet diesen Nahrung und Lebens-

raum. Mit einem naturnah gestal- teten Garten kann jeder Grund- stückseigentümer einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leis- ten. Auch ist die Anlage von Schot- tergärten keineswegs pflege- leicht. Obwohl unter dem Schot- ter Vlies verlegt wird, siedelt sich durch den Eintrag von Flugsamen auf Dauer Unkraut an, welches wiederum aufwendig entfernt wer- den muss. Ebenfalls mühsam ist das Sauberhalten von Laubfall im Herbst. Nicht zuletzt besteht die

gesetzliche Verpflichtung zur na- turnahen Gestaltung unbebauter Grundstücksflächen. So schreibt

§ 8 BauO NRW vor, dass die nicht mit Gebäuden oder vergleichba- ren Anlagen überbauten Flächen von bebauten Grundstücken was- seraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrü- nen und zu bepflanzen sind, so- weit nicht eine andere Nutzung dieser Flächen (z.B. als Grund- stückszufahrt) dem entgegen- steht.

3G-Regelung im Rathaus

Angesichts der Entwicklung der aktuellen Infektionszahlen gilt im Rathaus der Gemeinde Dahlem die 3G-Regel für Besucher.

Der Nachweis über die Impfung, Genesung oder einen negativen Schnelltest (höchstens 24 Stunden alt) muss am Eingang vorgezeigt werden. Im Rathaus stehen alle Kolleginnen und Kollegen weiterhin telefonisch und schrift-

lich für Ihre Anliegen zur Verfü- gung. Der persönliche Kontakt im Rathaus ist aber weiterhin einge- schränkt. Das Bürgerbüro bearbei- tet selbstverständlich weiterhin alle Vorgänge für die Bürgerinnen und Bürger. Bitte rufen Sie aber vorher an und besprechen Sie die Abwicklung Ihres Anliegens. Nach Terminabstimmung ist dann auch ein Besuch im Rathaus möglich.

Wenn Sie das Rathaus besuchen, verwenden Sie bitte eine OP- oder FFP2-Maske. Das Bürgerbüro er- reichen Sie telefonisch unter der zentralen Telefonnummer 02447

9555-0. Bei weiteren Anfragen an die Fach abteilungen kontaktie- ren Sie die zuständigen Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter bitte über Telefon oder per E-Mail.

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Hinweis zu

Bekanntmachungen der Gemeinde Dahlem

Ende: Rathaus Info Ende: Rathaus InfoEnde: Rathaus Info Ende: Rathaus InfoEnde: Rathaus Info

Öffentliche oder ortsübliche Be- kanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift angeordnet sind, werden, soweit gesetzlich nichts

anders bestimmt ist, durch Be- reitstellung im Internet der Ge- meinde Dahlem unter https://

www.dahlem.de/bekanntmachun-

Kreisstraße 74

Richtung Frauenkron

Erster Bauabschnitt fertiggestellt

Ortsansicht Frauenkron Ortsansicht FrauenkronOrtsansicht Frauenkron Ortsansicht Frauenkron Ortsansicht Frauenkron Ein wichtiges Bauprojekt in der Gemeinde Dahlem ist die Sanie- rung der Kreisstraße 74 nach und durch Frauenkron bis zur Landes- grenzen nach Rheinland-Pfalz durch die Kreisverwaltung Euskir- chen. Der erste Bauabschnitt wur- de noch vor den Weihnachtsfeier- tagen planmäßig fertiggestellt.

Von dem Abzweig nach Frauen- kron bis zur Ortsgrenze wurde auf rund 500 Metern Länge die bisher sehr schmale Straße vollständig verbreitert. Ein neues Bankett und die Schutzplanken sorgen für die

Sicherheit der Kreisstraße.

Voraussichtlich im kommenden Frühjahr beginnen die Sanierungs- arbeiten an der Ortsdurchfahrt.

Auf 1.500 Meter wird die Asphalt- schicht erneuert. Zudem werden weitere Arbeiten mit erledigt:

Pflegearbeiten an den Brücken, Umbau der Bushaltestellen, Erneu- erung einzelnen Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser. Mit der dann neuen Ortszufahrt und -durch- fahrt ist Frauenkron als kleinste Ort in der Gemeinde Dahlem für die Zukunft gut ausgerichtet.

gen vollzogen.

Über ausgewählte Bekanntma-

chungen wird weiter-hin im Mit- teilungsblatt berichtet.

Hinweisbekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Oleftal hat in ihrer Verbandsversammlung am 08. November 2021 die 15. Änderungssat- zung der Satzung des Wasserverbandes Oleftal beschlossen

Die Kreisverwaltung Euskirchen hat die 15. Änderungssatzung der Satzung des Wasserverbandes Oleftal mit Bekanntmachungsanord- nung vom 01. Dezember 2021 öffentlich bekannt gemacht. Die Veröf- fentlichung erfolgte in den Lokalausgaben der Kölnischen Rundschau und des Kölner Stadtanzeigers am 10. Dezember 2021 sowie im Internetauftritt des Kreises Euskirchen.

Gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) weise ich hiermit auf die erfolgte Bekanntmachung in den Lokalausgaben der Kölnischen Rund- schau und des Kölner Stadtanzeigers hin.

53949 Dahlem, den 16. Dezember 2021 Gemeinde Dahlem

Der Bürgermeister gez.

Jan Lembach

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Bekanntmachugsanordnung

Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 die 37.

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässe- rungssatzung der Gemeinde Dahlem - 37. Änderungssatzung - beschlossen,

die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.die hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len (GO NW) weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe-

nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbe- schluss vom 22.12.2021 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.

August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.

53949 Dahlem, den 23. Dezember 2021 Der Bürgermeister

gez.

Jan Lembach Jan LembachJan Lembach Jan Lembach Jan Lembach

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dahlem zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dahlem zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dahlem zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dahlem zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Dahlem 37. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 37. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 37. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 37. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 37. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021

Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.September 2020 (GV.NRW S. 916) der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV.NW. S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2019 (GV. NRW S. 1029) sowie der §§ 46 und 54 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen LWG vom 08. Juli 2016 (GV.NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04. Mai 2021 (GV.NRW S. 560, 718) in Verbindung mit der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung -in der derzeit geltenden Fassung- hat der Rat der Gemeinde Dahlem am 22.12.2021 folgende 37. Änderungssatzung beschlossen:

1.

1.1.

1.

1.

§ 8 a Abs. 7 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

„Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm Schmutzwasser jährlich 3,87 €.“

2.

2.2.

2.2.

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

G E M E I N D E D A H L E M

Hinweis zur öffentlichen Ausschreibung

Dahlem Ortsmitte ² Umgestaltung Ortszentrum in 53949 Dahlem (Tief- und Straßenbauarbeiten)

Die öffentliche Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen/Düren/Euskirchen/Heinsberg (www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de) und auf der Internetseite www.dahlem.de veröffentlicht.

Dahlem, den 22. Dez. 2021 Der Bürgermeister

Lembach

Bekanntmachungsanordnung

Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Dahlem - 21. Änderungssatzung - beschlossen,

die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.die hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbe- schluss vom 22.12.2021 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.

August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.

53949 Dahlem, den 23. Dezember 2021 Der Bürgermeister

gez.

Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung

über die über die über die über die

über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Dahlem.Abfallentsorgung in der Gemeinde Dahlem.Abfallentsorgung in der Gemeinde Dahlem.Abfallentsorgung in der Gemeinde Dahlem.Abfallentsorgung in der Gemeinde Dahlem.

21. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 21. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 21. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 21. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021 21. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2021

Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgaben- gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NW.

(9)

S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV. NRW. S.

1029) und des § 5 Abs. 2 des Landesabfallgesetzes Nordrhein-Westfa- len vom 21.06.1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.04.2017 (GV. NRW. S. 442) in Verbindung mit § 23 der Satzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Dahlem in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Dahlem in seiner Sitzung am 22.12.2021 folgende 21. Änderungssatzung beschlossen:

1.

1.

1.

1.

1.

§ 2 Abs. 1 Buchstabe a) wird wie folgt neu gefasst:

Die Bereitstellungsgebühr je Jahr beträgt für die Restabfall- behälter, zuzüglich eines Bioabfallbehälters, und einem Inhalt von

60 Litern 51,60 €

80 Litern 68,80 €

120 Litern 103,20 €

240 Litern 206,39 €

1.100 Litern 945,95 €

16.500 Litern 14.189,32 €

2.

2.2.

2.2.

§ 2 Abs. 1 Buchstabe b) wird wie folgt neu gefasst:

Die Bereitstellungsgebühr je Jahr beträgt für die Restabfall- behälter ohne einen Bioabfallbehälter bei Eigenkompostie- rung und einem Inhalt von

60 Litern 39,74 €

80 Litern 52,99 €

120 Litern 79,48 €

240 Litern 158,97 €

1.100 Litern 728,61 €

16.500 Litern 10.929,08 €

Bekanntmachungsanordnung

Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 die 27. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grund- stücksentwässerungsanlagen - 27. Änderungssatzung - beschlossen,

die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- len (GO NW) weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe-

nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge- macht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbe- schluss vom 22.12.2021 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.

August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.

53949 Dahlem, den 23. Dezember 2021 Der Bürgermeister

gez.

Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung Satzung zur Änderung der Satzung über die EntsorgungSatzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung

von Grundstücksentwässerungsanlagen von Grundstücksentwässerungsanlagen von Grundstücksentwässerungsanlagen von Grundstücksentwässerungsanlagen von Grundstücksentwässerungsanlagen

- 27. Änderungssatzung - vom 23.12.2021 - 27. Änderungssatzung - vom 23.12.2021 - 27. Änderungssatzung - vom 23.12.2021 - 27. Änderungssatzung - vom 23.12.2021 - 27. Änderungssatzung - vom 23.12.2021

Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2019 (GV NRW S. 916), der §§ 60, 61 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus- halts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.08.2021 (BGBl. I S. 3901), der §§ 43 ff., 46 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswasserge- setz), in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV NRW S. 559), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (GV.

NRW. S. 341), in Kraft getreten am 17. Juli 2019; Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 376), in Kraft getreten am 3.

Juni 2020; Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560, ber. S. 718), in Kraft getreten am 18. Mai 2021 und 1. Oktober 2021, des § 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV NRW S. 1029) hat der Rat der Gemeinde Dahlem in seiner Sitzung am 22.12.2021 folgende 27.

Änderungssatzung beschlossen:

§ 1

§ 1

§ 1

§ 1

§ 1

§ 11 wird wie folgt geändert:

Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässe- rungsanlagen beträgt

a) bei Kleinkläranlagen 45,01 €/m³ abgefahrenen m³ Grubeninhalts b) bei abflusslosen Gruben31,08 €/m³ abgefahrenen m³ Grubeninhalts

§ 2

§ 2

§ 2

§ 2

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Der Rat der Gemeinde Dahlem hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung von Grund- steuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Dahlem (Hebesatzsat- zung) beschlossen,

die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.

die hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NW) weise ich darauf hin, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht wer- den kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebe- nes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt ge-

macht worden,

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Es wird bestätigt, dass der Wortlaut der Satzung mit dem Ratsbe- schluss vom 22.12.2021 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommuna- lem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) vom 26.

August 1999 in der zurzeit geltenden Fassung verfahren worden ist.

53949 Dahlem, den 23. Dezember 2021 Der Bürgermeister

gez.

Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach Jan Lembach

(10)

Satzung Satzung Satzung Satzung Satzung

über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung von über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung vonüber die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung von über die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung vonüber die Festsetzung der Hebesätze zur Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Dahlem Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde DahlemGrundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Dahlem Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde DahlemGrundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Dahlem

(Hebesatzsatzung) vom 23. Dezember 2021 (Hebesatzsatzung) vom 23. Dezember 2021 (Hebesatzsatzung) vom 23. Dezember 2021 (Hebesatzsatzung) vom 23. Dezember 2021 (Hebesatzsatzung) vom 23. Dezember 2021

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV NRW S. 916) und des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBI. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBI. I S. 2931) und des § 16 des Gewerbe- steuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBI. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBI. I S. 2035) sowie des § 1 des Gesetzes über die Zuständig- keit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. Dezember 1981 (GV NW S. 732), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18.

Ende:

Ende:

Ende:

Ende:

Ende: Amtliche BekanntmachungenAmtliche BekanntmachungenAmtliche BekanntmachungenAmtliche BekanntmachungenAmtliche Bekanntmachungen

Dezember 2018 (GV NRW S. 738) hat der Rat der Gemeinde Dahlem in seiner Sitzung am 22. Dezember 2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 1§ 1

§ 1

§ 1 Hebesätze Hebesätze Hebesätze Hebesätze Hebesätze

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Jahr 2022 wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

1.1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 450 v.H.

1.2. für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 554 v.H.

2. GEWERBESTEUER 502 v.H.

§ 2

§ 2§ 2

§ 2§ 2 Inkrafttreten InkrafttretenInkrafttreten InkrafttretenInkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Dieses Angebot ist eine Überlegung wert

Auszug aus einem Kriegstagebuch von 1914.

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Wir vom Arbeitskreis Kultur &

Geschichte in der Gemeinde Dah- lem sind daran interessiert, dass wir vor lauter Beschäftigung mit der Gegenwart unsere Vergan- genheit nicht aus den Augen ver- lieren. Denn wir erleben gerade in unseren Tagen, wie Zeugnisse der Vergangenheit radikal in Hoch- wasserfluten auf Nimmerwieder- sehen verschwinden, wie durch Immobilienwechsel Dachböden und Ähnliches rigoros geräumt und vermeintlich Unwichtiges, Unleserliches, Wertloses in Con- tainern „entsorgt“ wird. Auch Ver- einsarchive, die im Laufe der Zeit erheblich angewachsen sind und oft auf Grund der engen privaten Räumlichkeiten eigentlich im

„Wege stehen“, werden von uns zentral betreut, sind aber jederzeit wieder verfügbar. Sie können per Depositalvertrag mit der Gemeinde im Gemeindearchiv aufbewahrt werden. Das Eigen- tumsrecht des Vereins an seinem

Vereinsarchiv bleibt auf jeden Fall erhalten.

Für Privatleute: Wir helfen entsor- gen! Bietet uns einfach alles an, was „aus altem Papier“ ist bzw.

was mit Kunst und Kultur, mit Dorf- und Vereinsgeschichte zu tun hat. Wir beraten euch, was weg kann und was man besser für die Nachwelt aufbewahrt. Sagen euch aber auch, was ihr besser in der Familie behaltet. Einmal im Container gelandet, sind die Sa- chen nämlich zu über 90% end- gültig verschwunden. Schade ei- gentlich!

Was geschieht mit den abgege- benen Sachen? Wir arbeiten sie auf und registrieren sie, stellen sie in Übersichten zusammen und bewahren sie an einem zentralen Ort auf, in unserem Fall im Ge- meindearchiv.

Nur so können wir sicher sein, dass auch die heranwachsenden Generationen nicht eines Tages mit bloßen Händen dastehen,

wenn es heißt: „Wie war das damals?“

Ansprechpartner in den Orten fin- det ihr unter www.dahlem.de/

Kultur&Geschichte oder über das Bürgerbüro der Gemeinde.

Klaus Jonas/Bodo Bölkow AK-Vorsitzende

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Immobilien-Verkauf

7 Tipps für die richtige Preisverhandlung

Die Preisverhandlung einer Immo- Die Preisverhandlung einer Immo-Die Preisverhandlung einer Immo- Die Preisverhandlung einer Immo- Die Preisverhandlung einer Immo- bilie darf nicht zur Feilscherei bilie darf nicht zur Feilschereibilie darf nicht zur Feilscherei bilie darf nicht zur Feilscherei bilie darf nicht zur Feilscherei werden, sondern muss die Lösung werden, sondern muss die Lösungwerden, sondern muss die Lösung werden, sondern muss die Lösung werden, sondern muss die Lösung einer Situation sein, die beide einer Situation sein, die beideeiner Situation sein, die beide einer Situation sein, die beide einer Situation sein, die beide Seiten zufrieden stellt. Fabian Seiten zufrieden stellt. FabianSeiten zufrieden stellt. Fabian Seiten zufrieden stellt. Fabian Seiten zufrieden stellt. Fabian Schumacher weiß, wie.

Schumacher weiß, wie.Schumacher weiß, wie.

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Aus meiner Praxis als Immobili- enmakler weiß ich, dass es einfa- cher ist, wenn ich als Unparteii- scher mit der professionellen Dis- tanz in die Kaufverhandlungen gehe. Ich verliere dabei nie das Ziel aus den Augen: Ich will aus dem Interessenten Ihren Käufer machen. Denn erst die Unterschrift auf dem Notarvertrag macht aus ihm einen Käufer. Hier sieben Tipps, die Ihnen als Privatverkäu- fer helfen können.

TTTTTrick 1 - Schmerzgrenze:rick 1 - Schmerzgrenze:rick 1 - Schmerzgrenze:rick 1 - Schmerzgrenze:rick 1 - Schmerzgrenze: Es es ist eine Summe, die Eigentümer oft bei meinem ersten Besuch nen- nen und der fast nie auf einer realistischen Einschätzung ba- siert. Setzen Sie sich vorher mit zwei Seiten auseinander: der Marktsituation (= Käuferseite) und der eigenen finanziellen Si- tuation (= Eigentümerseite). Ma- chen Sie eine Aufstellung mit den Zahlungsverpflichtungen und den zu erwartenden Ausgaben, zum Beispiel dem Kaufpreis oder die Zwischenfinanzierung für ein neues Zuhause.

TTTTTrick 2 - rick 2 - rick 2 - rick 2 - rick 2 - WWWWWohlfühlpreis:ohlfühlpreis:ohlfühlpreis:ohlfühlpreis:ohlfühlpreis: Haben Sie schon einmal bei Ebay etwas er- steigern wollen? Da gibt es die- sen Punkt zum Ende, wenn die Zeit abläuft und man immer

wieder den Bieten-Knopf klickt, obwohl man aussteigen sollte.

Dasselbe gilt beim Immobilienver- kauf für Sie als Verkäufer: Die Ver- handlung ist kein Spiel, dazu geht es um zu viel Geld. Setzen Sie sich ein ehrliches Limit, die Sum- me, mit der Sie sich am Ende wirk- lich wohlfühlen. Und wenn der dann übertroffen wird: Dann ha- ben Sie den Richtig-glücklich- Preis.

TTTTTrick 3 - Zeitpunkt:rick 3 - Zeitpunkt:rick 3 - Zeitpunkt:rick 3 - Zeitpunkt:rick 3 - Zeitpunkt: Eine Erbin aus dem Kreis rang noch mit dem Tod des geliebten Bruders und wäh- rend sie die Wohnung in Hürth räumte, machte der Nachbar den Vorschlag, ihr die Wohnung zu verkaufen. Er bot eine Sum- me, die knapp 30.000 Euro un- ter der lag, die wir später er- wirtschaften sollten. Tipp: War- ten Sie, bis Sie mit drei oder vier Interessenten verhandeln können. Sie haben so „mehre- re Eisen im Feuer“. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition. Um- gekehrt gilt aber: Wenn Sie zu lange warten und dem einzigen Interessenten nicht entgegen- kommen, kann er das Interesse verlieren.

TTTTTrick 4 - Emotion:rick 4 - Emotion:rick 4 - Emotion:rick 4 - Emotion:rick 4 - Emotion: Nehmen Sie die Kritik des Käufers nicht persön- lich und versuchen Sie, das Haus oder die Wohnung als Objekt zu betrachten. Machen Sie sich be- wusst: Sie haben ein sehr persön- liches Verhältnis zu Ihrer Immobi- lie. Erinnerungen prägen die Ge-

fühle für Ihre vier Wänden: Es ist der Ort, wo Sie mit Ihrem Mann oder Ihrer Frau gelebt haben … Sie haben das Erwachsenwerden der Kinder darin gesehen … hier Freunde und Bekannte empfan- gen. Diese Gefühle dürfen Ihre Verkaufsverhandlungen nicht be- einflussen. Versuchen Sie sich in- nerlich zu distanzieren und blei- ben Sie sachlich.

TTTTTrick 5 - Exit:rick 5 - Exit:rick 5 - Exit:rick 5 - Exit:rick 5 - Exit: Bei einer Preisver- handlung müssen Sie aufhören und „Nein!“ sagen können. Die- ses Nein darf genau nur einmal kommen und dann müssen Sie aussteigen. Seien Sie bereit, die Verhandlungen mit einem ande- ren Kaufinteressenten neu zu be- ginnen, sonst verlieren Sie.

TTTTTrick 6 - rick 6 - rick 6 - rick 6 - rick 6 - VVVVVerhandlungsdruck:erhandlungsdruck:erhandlungsdruck:erhandlungsdruck:erhandlungsdruck: Bei- de, Käufer und Verkäufer, stehen bei einer Verhandlung grundsätz- lich unter Druck. Sie selbst se- hen sich kurz vor dem Ziel, die Käufer haben sich ins Haus ver- liebt, manchmal der eine mehr als der andere. Der andere Part will dann feilschen. Oft benutzt die Käuferseite die Taktik „Lass uns im Preis in der Mitte tref- fen“. Vorsicht: Sie wollen für Ihre Wohnung z.B. 160.00 Euro. Der andere wäre zwar bereit 150.000 Euro zu zahlen, bietet Ihnen aber nur 130.000: Die Mitte von Ihren 160.000 und seinen 130.000 sind dann nur 145.000. Seien Sie bei der Mittelpreis-Strategie also wachsam!

TTTTTrick 7 - Last Minute:rick 7 - Last Minute:rick 7 - Last Minute:rick 7 - Last Minute: Es gibtrick 7 - Last Minute:

schwierige Fälle: Da liegt der Kauf- vertragsentwurf endlich vor und im letzten Moment, noch beim Notartermin, wird wieder verhan- delt. Als Profi würde ich das niemals zulassen. Es muss dabei nicht immer um die Kaufsumme gehen, weitere Zugeständnisse könnten gefordert werden: eine Renovierung, die zusätzliche In- kludierung von Inventar oder Ter- mine. Auch hier gilt die Exit-Re- gel: Sie müssen „Nein!“ sagen können und bereit sein, den Ver- trag nicht zu unterschreiben. Denn:

Zahlen muss den geplatzten No- tartermin der Besteller, i.d.R. der Käufer, der sich in diesem Fall nicht an die Abmachung hält.

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Kölner Str. 49, 53947 Nettersheim (Marmagen), 02486/8288 Samstag, 1. Januar 2022

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Rathaus-Apotheke Rathaus-ApothekeRathaus-Apotheke Rathaus-Apotheke Rathaus-Apotheke

Rathausplatz 4, 53945 Blankenheim, 02449/8444 Sonntag, 2. Januar 2022

Sonntag, 2. Januar 2022 Sonntag, 2. Januar 2022 Sonntag, 2. Januar 2022 Sonntag, 2. Januar 2022

LINDA LINDA LINDA LINDA

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Bahnhofstraße 16, 53925 Kall, 02441/994620 Montag, 3. Januar 2022

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Adler AdlerAdler Adler

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Schleidener Str. 20, 53940 Hellenthal (Blumenthal), 02482/2206 Dienstag, 4. Januar 2022

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Bahnstr. 1, 53949 Dahlem, 02447/271 Mittwoch, 5. Januar 2022

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Sonnen-Apotheke Sonnen-ApothekeSonnen-Apotheke Sonnen-Apotheke Sonnen-Apotheke

Kölner Str. 58, 53940 Hellenthal, 02482/1387 Donnerstag, 6. Januar 2022

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Kölner Str. 49, 53947 Nettersheim (Marmagen), 02486/8288 Freitag, 7. Januar 2022

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Hermann-Kattwinkel-Platz 5, 53937 Schleiden-Gemünd (Gemünd), 02444/912555

Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022

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Schleidener Str. 20, 53940 Hellenthal (Blumenthal), 02482/2206 Sonntag, 9. Januar 2022

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Steinfelder Str. 8a, 53947 Nettersheim, 02486/911080 Montag, 10. Januar 2022

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Lambertus Lambertus Lambertus Lambertus

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Euskirchener Straße 38, 53947 Nettersheim (Tondorf), 02440/9599880 Dienstag, 11. Januar 2022

Dienstag, 11. Januar 2022 Dienstag, 11. Januar 2022 Dienstag, 11. Januar 2022 Dienstag, 11. Januar 2022

Sonnen-Apotheke Sonnen-ApothekeSonnen-Apotheke Sonnen-Apotheke Sonnen-Apotheke

Kölner Str. 58, 53940 Hellenthal, 02482/1387 Mittwoch, 12. Januar 2022

Mittwoch, 12. Januar 2022 Mittwoch, 12. Januar 2022 Mittwoch, 12. Januar 2022 Mittwoch, 12. Januar 2022

Eifel-Apotheke Eifel-ApothekeEifel-Apotheke Eifel-Apotheke Eifel-Apotheke

Bahnstr. 1, 53949 Dahlem, 02447/271 Donnerstag, 13. Januar 2022

Donnerstag, 13. Januar 2022 Donnerstag, 13. Januar 2022 Donnerstag, 13. Januar 2022 Donnerstag, 13. Januar 2022 Apotheke am Eiffelplatz Apotheke am EiffelplatzApotheke am Eiffelplatz Apotheke am Eiffelplatz Apotheke am Eiffelplatz

Kölner Str. 49, 53947 Nettersheim (Marmagen), 02486/8288 Freitag, 14. Januar 2022

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Bahnhofstraße 16, 53925 Kall, 02441/994620

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02449/911136 02449/911136 02449/911136 02449/911136 02449/911136 Zahnärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Notdienst Zahnärztlicher Notdienst

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Tierärzte

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Praxis Hülsmann und Unland Praxis Hülsmann und Unland Praxis Hülsmann und Unland Praxis Hülsmann und Unland Praxis Hülsmann und Unland Mechernich-Kommern, 02443/6638

2. Januar 2. Januar 2. Januar 2. Januar 2. Januar Praxis Minister Praxis Minister Praxis Minister Praxis Minister Praxis Minister

Mechernich/Bad Münstereifel 02253/542354

8. Januar 8. Januar 8. Januar 8. Januar 8. Januar Praxis Rüsing Praxis Rüsing Praxis Rüsing Praxis Rüsing Praxis Rüsing Zülpich, 02252/81955 9. Januar

9. Januar 9. Januar 9. Januar 9. Januar Praxis Pankatz Praxis Pankatz Praxis Pankatz Praxis Pankatz Praxis Pankatz

Schleiden-Gemünd, 02444/3125

15. /16. Januar 15. /16. Januar 15. /16. Januar 15. /16. Januar 15. /16. Januar Praxis Karatac Praxis Karatac Praxis Karatac Praxis Karatac Praxis Karatac

Euskirchen, 02251/80200 22. Januar

22. Januar 22. Januar 22. Januar 22. Januar Praxis Braßeler Praxis Braßeler Praxis Braßeler Praxis Braßeler Praxis Braßeler Mechernich-Holzheim 02484/9186793 23. Januar 23. Januar 23. Januar 23. Januar 23. Januar Praxis Istemi Praxis Istemi Praxis Istemi Praxis Istemi Praxis Istemi

Euskirchen, 02251/7772727 26./27. Januar

26./27. Januar 26./27. Januar 26./27. Januar 26./27. Januar Praxis Müller Praxis Müller Praxis Müller Praxis Müller Praxis Müller

Zülpich, 0172/2640119 6. Februar

6. Februar 6. Februar 6. Februar 6. Februar Praxis Hartung Praxis Hartung Praxis Hartung Praxis Hartung Praxis Hartung

Schleiden, 02445/852191 Angaben ohne Gewähr

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Wechsel im Vorstand des Fördervereins der KGS Dahlem

Weihnachtsbaumsammelaktion

Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Dahlem informiert

„Die Grundschule Dahlem hat au- ßergewöhnlich gute räumliche Be- dingungen und eine moderne, op- timale Ausstattung“, ist das Feed- back vieler staunender externer Besucher.

Unsere Schule ist ein Lebens- und Lernraum mit zeitgemäßen und umfassenden Angeboten und Be- dingungen, die vom naturnahen Lernen im Schulgarten bis zur Umsetzung einer modernen Me- dienbildung mit bester digitaler Ausstattung von Klasse 1 bis 4 reichen. Dass die Bedingungen so sind, wie sie sind, ist das Resultat einer guten konstanten Zusam- menarbeit von Gemeindeverwal- tung, der Schulgemeinschaft und dem Förderverein.

Der Förderverein der Grundschu- le springt dann ein, wenn der Ge- meindeverwaltung aufgrund

rechtlicher Vorgaben „die Hände gebunden sind“. Die Schule selbst darf sich nicht wirtschaftlich be- tätigen. Egal ob es z.B. um die Verwaltung von Spendengeldern, die Herausgabe des Hausaufga- benheftes, die Organisation von Bewirtung bei Schulfesten oder um die Koordination des Gesund- h e i t s - P r o p h y l a x e p r o g r a m m s KLASSE 2000 geht - ohne Förder- verein läuft das alles nicht.

In der Sitzung des Fördervereins am 30.11.2021 wurde ein neuer Vorstand gewählt. Neue erste Vorsitzende ist Ricarda Heiter, als zweite Vorsitzende wurde Elke Wawer bestätigt. Kassenwart ist Oliver Schmitz, Andrea Zorn ist Beisitzerin und Schriftführerin.

Schulleiterin Mirjam Schmitz be- dankte sich bei dem langjährigen vorherigen Vorstandsteam mit Jan

Brandenburg (1. Vorsitzender), Elke Wawer (2. Vorsitzende), Ralf Poth (Kassenwart) und Beate Pit- zen (Beisitzerin) für die gute, ko- operative und umkomplizierte Zu- sammenarbeit zum Wohle der Kinder der Grundschule Dahlem.

Das Grundschulteam freut sich auf die weitere Zusammenarbeit, die Spaß macht - so das Fazit des scheidenden Vorstands.

Ein herzlicher Dank gilt allen Mit- gliedern des Fördervereins für die großartige und wertvolle Unter- stützung, insbesondere wenn Ver- bundenheit mit der Schule weit

über die Grundschulzeit der eige- nen Kinder hinausgeht!

Schulleiterin Mirjam Schmitz, Kath. Grundschule Dahlem

Am Samstag, den 15. Januar 2022 ab 9 Uhr sammeln wir wieder die alten Weihnachtsbäume für 1,50 Euro pro Baum ein.

Der Erlös dieser Aktion kommt wie jedes Jahr der Jugendfeuer- wehr der Gemeinde Dahlem zugute.

Für Ihre Unterstützung in den letz- ten Jahren sowie in diesem Jahr möchten wir uns deshalb ganz herzlich Bedanken.

Die Weihnachtsbäume werden in

den Orten Baasem, Berk, Dahlem und Schmidtheim durch Einhal- tung der Corona-Hygieneregeln eingesammelt.

Sollte es durch die Coronalage nicht erlaubt sein, die Bäume ein- zusammeln, werden wir den Ter- min leider kurzfristig stornieren müssen.

Wann: Samstag den 15. Januar Wann: Samstag den 15. Januar Wann: Samstag den 15. Januar Wann: Samstag den 15. Januar Wann: Samstag den 15. Januar 2022 ab 9 Uhr und für 1,50 Euro 2022 ab 9 Uhr und für 1,50 Euro 2022 ab 9 Uhr und für 1,50 Euro 2022 ab 9 Uhr und für 1,50 Euro 2022 ab 9 Uhr und für 1,50 Euro pro Baum!

pro Baum!

pro Baum!

pro Baum!

pro Baum!

Wir bitten Sie, die Bäume für uns

gut sichtbar am Straßenrand, Hof- einfahrt oder Grundstücksgrenze abzulegen.

Vielen Dank.

Stellv. für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Dahlem

Sonja Müller

Gemeindejugendfeuerwehrwartin

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Gottesdienste und Informationen aus dem Seelsorgebereich Dahlem

Vom 1. Januar bis 16. Januar Vom 1. Januar bis 16. JanuarVom 1. Januar bis 16. Januar Vom 1. Januar bis 16. Januar Vom 1. Januar bis 16. Januar 2 0 2 2

2 0 2 22 0 2 2 2 0 2 2 2 0 2 2

Samstag, 1. Januar 2022 Samstag, 1. Januar 2022Samstag, 1. Januar 2022 Samstag, 1. Januar 2022 Samstag, 1. Januar 2022 Baasem

BaasemBaasem Baasem Baasem

11 Uhr Messe mit Aussetzung und sakramentalem Segen

Schmidtheim SchmidtheimSchmidtheim Schmidtheim Schmidtheim

17.30 Uhr Messe mit Aussetzung und sakramentalem Segen Berk

BerkBerk Berk Berk

19 Uhr Messe mit Aussetzung und sakramentalem Segen

Sonntag, 2. Januar 2022 Sonntag, 2. Januar 2022Sonntag, 2. Januar 2022 Sonntag, 2. Januar 2022 Sonntag, 2. Januar 2022 Dahlem

DahlemDahlem Dahlem Dahlem 11 Uhr Messe

Mittwoch, 5. Januar 2022 Mittwoch, 5. Januar 2022Mittwoch, 5. Januar 2022 Mittwoch, 5. Januar 2022 Mittwoch, 5. Januar 2022 Berk

BerkBerk Berk Berk

19 Uhr Vorabendmesse zum Hoch- fest Erscheinung des Herrn Freitag, 7. Januar 2022 Freitag, 7. Januar 2022Freitag, 7. Januar 2022 Freitag, 7. Januar 2022 Freitag, 7. Januar 2022 Baasem

BaasemBaasem Baasem Baasem

19 Uhr Messe mit Aussetzung, Anbetung und sakramentalem Segen

Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022 Samstag, 8. Januar 2022 Schmidtheim

SchmidtheimSchmidtheim Schmidtheim Schmidtheim 17.30 Uhr Messe

Baasem BaasemBaasem Baasem Baasem 19 Uhr Messe

Sonntag, 9. Januar 2022 Sonntag, 9. Januar 2022Sonntag, 9. Januar 2022 Sonntag, 9. Januar 2022 Sonntag, 9. Januar 2022 Dahlem

DahlemDahlem Dahlem Dahlem

11 Uhr Messe mit Taufe Dienstag, 11. Januar 2022 Dienstag, 11. Januar 2022Dienstag, 11. Januar 2022 Dienstag, 11. Januar 2022 Dienstag, 11. Januar 2022 Dahlem

DahlemDahlem Dahlem Dahlem 19 Uhr Messe

Mittwoch, 12. Januar 2022 Mittwoch, 12. Januar 2022Mittwoch, 12. Januar 2022 Mittwoch, 12. Januar 2022 Mittwoch, 12. Januar 2022 Dahlem

DahlemDahlem Dahlem Dahlem

8.30 Uhr Schulgottesdienst mit Kindersegnung

Freitag, 14. Januar 2022 Freitag, 14. Januar 2022Freitag, 14. Januar 2022 Freitag, 14. Januar 2022 Freitag, 14. Januar 2022 Frauenkron

FrauenkronFrauenkron Frauenkron Frauenkron 19 Uhr Messe

Samstag, 15. Januar 2022 Samstag, 15. Januar 2022Samstag, 15. Januar 2022 Samstag, 15. Januar 2022 Samstag, 15. Januar 2022 Kronenburg

KronenburgKronenburg Kronenburg Kronenburg

14.30 Uhr Taufe in der Pfarrkirche Schmidtheim

SchmidtheimSchmidtheim Schmidtheim Schmidtheim

17.30 Uhr Jugendmesse FEIER- ABEND

Berk BerkBerk Berk Berk 19 Uhr Messe

Sonntag, 16. Januar 2022 Sonntag, 16. Januar 2022Sonntag, 16. Januar 2022 Sonntag, 16. Januar 2022 Sonntag, 16. Januar 2022 Dahlem

DahlemDahlem Dahlem Dahlem 11 Uhr Messe Kronenburg KronenburgKronenburg Kronenburg Kronenburg

11 Uhr Messe in der Pfarrkirche Dahlem

Dahlem Dahlem Dahlem Dahlem 14.30 Uhr Taufe Senioren Senioren Senioren Senioren Senioren

Herzliche Einladung zum Senio- rennachmittag in Baasem am Mittwoch, 5. Januar, um 15 Uhr im Pfarrheim.

Sternsinger Sternsinger Sternsinger Sternsinger Sternsinger

Die Sternsinger ziehen von Haus zu Haus

in Schmidtheim am Donnerstag, 6. Januar 2022, ab 9 Uhr in Berk am Samstag, 8. Januar 2022

in Kronenburg am Samstag, 8. Ja- nuar 2022

in Dahlem am Samstag, 8. Januar 2022, ab 9 Uhr

in Baasem am Samstag, 8. Januar 2022, ab 9.30 Uhr

Das Pfarrbüro ist bis einschließ- Das Pfarrbüro ist bis einschließ- Das Pfarrbüro ist bis einschließ- Das Pfarrbüro ist bis einschließ- Das Pfarrbüro ist bis einschließ- lich 2. Januar 2022 geschlossen.

lich 2. Januar 2022 geschlossen.

lich 2. Januar 2022 geschlossen.

lich 2. Januar 2022 geschlossen.

lich 2. Januar 2022 geschlossen.

Pfarrbüro Dahlem:

Pfarrbüro Dahlem:

Pfarrbüro Dahlem:

Pfarrbüro Dahlem:

Pfarrbüro Dahlem:

Kölner Straße 11, 53949 Dahlem Tel. 02447/422

Fax 02447/911178

E-Mail: pfarrbuero@gdg-blanken- heim-dahlem.de

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten:

montags, dienstags, donnerstags und freitags 10 bis 12 Uhr und zusätzlich montags von 15 bis 17 Uhr

Neue Kursangebote des SBW und KSB Euskirchen

Das SportBildungswerk Euskir- chen und der KreisSportBund Eus- kirchen bieten ab dem 10. Januar 2022 mehrere neue Sportkurse an.

Die Kurse richten sich vor allem an ältere Personen in den Alters- gruppen Ü50 und Ü60.

„Der befreite Rücken“ ist eine Online Veranstaltung. In diesem Kurs wird Krampf in Lockerheit umgemünzt, ohne dabei auf Hu- mor und Spass zu verzichten: Die Vorstellungskraft und spielerische Übungen machen es aus. Ziel ist es, die Wirbelsäule, deren Gelen- ke und die Bandscheiben zu ent- lasten und zu regenerieren. Der Kurs startet ab dem 10. Januar 2022 und findet immer montags von 19 bis 20 Uhr statt.

„60plus - sei fit, mach mit“ ist ein Sportkurs der sich vor allem an Ü60 - Jährige richtet. Jede Trai- ningseinheit steht unter einem speziellen Thema (wie Treppen- steigen, Heben, Tragen, o.Ä.), um orts- und zeitunabhängig mehr Bewegung in Ihren Alltag zu inte- grieren. Ihnen wird von einer ge- schulten Übungsleiterin gezeigt, wie Sie alltägliche Gegenstände ohne große Vorbereitung oder Fit- nessgeräte ins Training einbinden können. Abschließend erhalten Sie Tipps zur erfolgreichen Wei- terführung des Trainings in Ihrem Alltag. Der Kurs startet ab dem 18. Januar 2022 und findet immer dienstags von 10 bis 11 Uhr statt.

Der Kurs „60plus“ findet draußen an der frischen Luft statt, da wir

gerade im Winter immunstärken- de und stimmungsaufhellende Be- wegung benötigen. Walking stärkt das Herz- Kreislaufsystem, kräf- tigt die Muskulatur der Beine und fördert einen sicheren Gang. Die Bewegung in der Natur, in einer Gruppe Gleichgesinnter, wirkt sich zudem positiv auf das allge- meine Wohlbefinden aus. Der Kurs startet ab dem 12. Januar 2022 und findet immer mittwochs von 15 bis 16 Uhr statt. Bei dem Sport- kurs „Gruppentänze“ werden Tän- ze aus unterschiedlichen Ländern, im Kreis, im Block oder in der Gas- se getanzt, manchmal mit wech- selnden Partnern oder auch in Drei- ergruppen. Dabei kommt alles vor:

vom langsamen Walzer bis hin zum flotten Cha-Cha-Cha. Der Kurs star- tet ab dem 14. Januar 2022 und findet immer freitags von 15 bis 16.30 Uhr statt. „Fit in den Tag“

ist ein Ganzkörpertraining, in dem durch gezielte Übungen die Mus- kulatur so gestärkt wird, dass man fitter und mobiler in den Tag star- tet. Die Übungen decken die Be- reiche Kraft, Ausdauer, Koordina- tion und Entspannungsfähigkeit ab.

Der Kurs startet am 12. Januar 2022 und findet immer mittwochs von 9 bis 10 Uhr statt.

Bei allen Sportkursen gelten die Bei allen Sportkursen gelten die Bei allen Sportkursen gelten die Bei allen Sportkursen gelten die Bei allen Sportkursen gelten die 2G-Maßnahmen!

2G-Maßnahmen!

2G-Maßnahmen!

2G-Maßnahmen!

2G-Maßnahmen!

Anmeldungen und weitere Infor- mationen erhalten Sie beim Kreis- SportBund Euskirchen unter 02251 15160 oder kontakt@ksb- euskirchen.de.

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Liegenbleiben ohne Sprit kann teuer werden

Liegenbleiben ohne Sprit.

Liegenbleiben ohne Sprit.

Liegenbleiben ohne Sprit.

Liegenbleiben ohne Sprit.

Liegenbleiben ohne Sprit.

Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut Foto: Auto-Medienportal.Net/Goslar Institut Fahrer alter VW Käfer werden sich

noch erinnern. Lang ist es her, dass man in Autos mit einem He- bel auf den Reservetank umschal- ten musste, wenn der Sprit zur Neige ging. In modernen Fahrzeu- gen hingegen macht einen die Elektronik bereits frühzeitig dar- auf aufmerksam, dass der Wagen bald auf Reserve fährt. Sogar über die Fahrtstrecke, die mit dem ver- bleibenden Treibstoffvorrat noch zurückgelegt werden kann, wird der Fahrzeuglenker informiert.

Das bedeutet, dass heutzutage normalerweise niemand mehr mit leerem Tank liegenbleiben muss.

Man sollte es auch tunlichst ver- meiden, den Wagen trocken zu fahren. Zum einen droht ein Buß- geld und eventuell sogar Punkte in der Flensburger „Verkehrssün- der-Kartei“. Zum anderen kann ein leerer Tank im ungünstigsten Fall Schäden am Kraftstoffsystem des Fahrzeugs hervorrufen.

Der Hinweis auf das drohende Bußgeld dürfte vielen Autofahrern neu sein. Doch tatsächlich schreibt der Paragraf 23 der Stra- ßenverkehrsordnung (StVO) vor, dass Kraftfahrer dazu verpflichtet sind, ausreichend Treibstoff im Tank zu haben, damit ihnen nicht unterwegs der Sprit ausgeht. Soll- te sich gar der Eindruck aufdrän- gen, dass das Liegenbleiben vor- sätzlich in Kauf genommen wur- de, kann dem Fahrer dies als gro- be Fahrlässigkeit angekreidet werden. Daraus kann eine Strafe

resultieren. Hierzu kommt es nahezu zwangsläufig, wenn das liegengebliebene Fahrzeug einen Folgeunfall provozierte, etwa weil es nicht vorschriftsmäßig gesi- chert wurde. Stellt das Auto man- gels Treibstoff seinen Dienst ein und bleibt auf freier Strecke lie- gen, dann hat der Fahrer die glei- chen Maßnahmen zur Absicherung seines Fahrzeugs zu unternehmen wie bei jeder anderen Panne: Das heißt, bei den ersten Anzeichen dafür, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt, fährt man mit ein- geschaltetem Warnblinker an den rechten Fahrbahnrand, und dann wird die Gefahrenstelle mit ei- nem Warndreieck kenntlich ge- macht. Vor dem Verlassen des Fahr- zeugs ist dabei eine Warnweste überzuziehen. Ist das Warndrei- eck vorschriftsgemäß platziert, bringt man sich möglichst zügig hinter der Leitplanke in Sicher- heit, so eine solche am Ort des Geschehens vorhanden ist. Von dort aus kann man dann Hilfe ru- fen. Im Bußgeldkatalog sind Geld- bußen von 30 bis 75 Euro vorge- sehen für nicht vorschriftsmäßig abgesicherte Pannenfahrzeuge.

Werden dabei andere Verkehrs- teilnehmer gefährdet oder es kommt sogar zu einem Unfall, der mangelhafter Sicherung des lie- gengebliebenen Autos geschuldet ist, droht zudem ein Punkt in Flens- burg. Dies gilt auch für „trocken gefahrene“ Fahrzeuge. (ampnet/

fw)

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