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Archiv "Impfkampagne der EU" (18.08.1995)

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Konsultativtagung

Seit 1952 treffen die Vertreter der ärztlichen Berufsorganisationen Österreichs, der Schweiz, Liech- tensteins, Südtirols und Deutsch- lands einmal jährlich zum Mei- nungs- und Erfahrungsaustausch über die Probleme der Ärzte in diesen Ländern zusammen.

Ziel der Tagungen ist es, die Teil- nehmer über die neuesten Ent- wicklungen der Sozial-, Gesund- heits- und Berufspolitik in den ein- zelnen Ländern zu unterrichten ...

Dabei sind die unterschiedlichen geographischen und politischen Gegebenheiten von untergeordne- ter Bedeutung. Die Erörterungen haben stets gezeigt, daß in den deutschsprachigen Ländern glei- che gesellschaftliche Entwicklun- gen, wenn auch mit einer zeitlichen Verschiebung, ablaufen.

Quelle: Tätigkeitsbericht '95 der Bundesärz- tekammer

THEMEN DER ZEIT

gesetzlichen Regelungen der Arbeits- zeit ausgenommen — kantonale Rege- lungen oder der Normalvertrag für private Spitäler sehen vor, daß sich die Arbeitszeit des Arztes nach den

„Bedürfnissen der Anstalt" richtet.

Versuche, diesen Normalvertrag zu ändern, scheiterten. Einige Kantone haben Arbeitszeitregelungen für Ärz- te in öffentlichen Spitälern einge- führt. Die wöchentliche Arbeitszeit des Arztes liegt bei rund 70 Stunden.

Für die einschlägigen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission in Brüssel sollte ein einheitlicher Begriff

„Arbeitszeit" gewählt werden. Zu be- denken ist schließlich auch der Ein- fluß, den die gerade von jüngeren Ärzten gewünschte Normierung der Arbeitszeit auf Beruf, Berufsbild und Identifizierung mit dem Beruf aus- üben kann.

Bei den Berichten über die ge- sundheits- und sozialpolitische Ent- wicklung in den Mitgliedsländern — die Vorgänge in der Bundesrepublik Deutschland werden als bekannt vor- ausgesetzt — wies die österreichische Delegation auf den hohen Ausgaben- anteil durch „Selbsteinweiser" hin;

alleine in Wien gibt es jährlich etwa 106 000 Selbsteinweisungen. Die von

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den Krankenkassen unterhaltenen Kliniken und Ambulanzen, als unnötig angesehen, dürften zu dem Defizit der gesetzlichen Krankenver- sicherung beitragen. Die seit Jahren in Österreich geführte Diskussion über „Kammern" — es gibt Angestell- tenkammern, Wirtschaftskammern, Kammern der Freiberufler etc. — wird weitergeführt. Bei einer Befragung im Bundesland Kärnten sprachen sich immerhin 84 Prozent der Befrag- ten für den Fortbestand der Ärzte- kammer aus. Die Österreichische Ärztekammer wird angesichts des Strukturwandels in der Ärzteschaft ihren Aufbau ändern und besondere Sektionen für niedergelassene und angestellte Ärzte sowie für Zahnärz- te bilden.

Aus Südtirol war zu erfahren, daß zahlreiche Zahnärzte aus der Eu- ropäischen Union in diese Region emigrieren. Grundsätzlich besteht ein Interesse des Staates, vom staatlichen Gesundheitsdienst abzugehen. Dieses Ziel sowie die Neufassung der seit vier Jahren verfallenen Vergütungs- verträge scheiterten bisher unter an- derem an dem häufigen Wechsel der italienischen Gesundheitsminister.

Gegenwärtig wird erneut der Versuch gemacht, diese Verträge zwischen Re- gierung und Gewerkschaften auszu- handeln — die Ärztekammer ist an den Verhandlungen nicht beteiligt, hat die Verträge aber zu prüfen und mitzu- zeichnen, damit sie Gültigkeit erlan- gen. Neben dem als unzureichend empfundenen staatlichen Gesund- heitsdienst besteht ein großes System von Zusatz- und Privatversicherun- gen mit der Tendenz, Leistungsverträ- ge zwischen Unternehmen und ein- zelnen Ärzten abzuschließen. Die Kammer ist bemüht, wenigstens in die Prüfung der Vertragsbedingungen eingeschaltet zu werden.

Die Konsultativtagung der deutschsprachigen Ärzteorganisatio- nen in Yverdon-les-Bains hat einmal mehr gezeigt, daß die Ärzteschaften in den deutschsprachigen Ländern grundsätzlich vergleichbare Proble- me, im Widerstreit teils fördernder, teils hemmender Impulse, zu bewälti- gen haben, wobei, bedingt durch poli- tische Vorgaben und Tradition der ärztlichen Selbstverwaltung, unter- schiedliche Akzente erkennbar sind.

Bemerkenswert ist, daß sich alle De- legationen im Sinne des europäischen Gedankens für eine uneingeschränk- te Migration der Ärzte ausgesprochen haben, wenngleich Probleme der ge- genseitigen Anerkennung von Diplo- men im Verhältnis der Schweiz zu den EU-Staaten zu lösen sind, wobei hier eine gewisse Überfremdungsangst durchschimmerte. E. D.

Sicherheitsabkommen für Bergarbeiter

GENF. Die Sicherheits- und Ge- sundheitsbedingungen für die welt- weit rund 25 Millionen Bergarbeiter sollen verbessert werden. Eine ent- sprechende Konvention hat die Inter- nationale Arbeits-Konferenz im Juni in Genf erarbeitet. Sie dient als Leitfa- den für die Gesetzgebung und den Ar- beitsalltag in Bergbau-Ländern.

Erarbeitet wurde die Konvention vom Gesundheits- und Sicherheits- ausschuß, dem Regierungsvertreter, Arbeitgeber und Arbeitnehmer- vertreter aus 94 Ländern angehören.

Sie tritt in Kraft, wenn sie von minde- stens zwei Staaten unterzeichnet wurde.

Eine zentrale Forderung ist die Einführung von Untersuchungen über Unfälle und Berufskrankheiten.

Jährlich sterben bislang 15 000 Berg- arbeiter, 20 000 erkranken an einer Staublunge. afp

Impfkampagne der EU

BRÜSSEL. Das Amt für huma- nitäre Hilfe der Europäischen Union (ECHO) hat rund fünf Millionen DM für eine Impfkampagne zur Bekämp- fung der Diphtherie-Epidemie in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion bereitgestellt. Die Aktion ist Teil ei- nes Partnerschaftsabkommens zwi- schen ECHO und UNICEF, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Natio- nen. Es wurde Ende Juni unterzeich- net. Nach Ansicht der Weltgesund- heitsorganisation kann die Zahl der Diphtheriefälle noch in diesem Jahr auf 200 000 anwachsen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ge- troffen würden. afp A-2174 (24) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 33, 18. August 1995

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