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VERSICHERUNGEN
auch in der Hausratversiche- rung besser als zwei getrenn- te. Da man eheähnliche Ver- hältnisse unterstellt, wird von der Versicherung sowieso nichts gezahlt, wenn einer das
Vertröge
Porzellan des anderen zer- schlägt. Im Fall der Privat- haftpflicht wird der jüngere Vertrag aufgehoben, wenn im älteren der Partnername hin-
zugefügt wird. fp
Wann man kündigen kann
Die meisten Versiche- rungsverträge sind langfristig abgeschlossen - aber zu teu- er. Deshalb wollen immer mehr Versicherungskunden aus den Verträgen ausstei- gen. Preisgünstige Versiche- rer bieten oft nur Jahresver- träge an. Das bedeutet:
Durch eine Kündigung kann man leicht ein paar hundert DM einsparen. Doch kündi- gen kann man nur zum Ver- tragsablauf. Wenn dieser in weiter Ferne liegt, so gibt es dennoch Möglichkeiten der
"außerordentlichen" Kündi- gung:
~ Ist ein Schaden von der Versicherungsgesellschaft re- guliert worden, so kann der Vertrag bis zu einem Monat danach unter Hinweis auf die Schadennummer gekündigt werden.
~ War im Antragsformu- lar beispielsweise die zehn-
Eine Broschüre mit dem Titel
"Checkliste
für Ihren Be- rufsstort als Arzt" hat vor kurzem die Deutsche Ärzte- Versicherung auf den Markt gebracht. Sie enthält For- mulierungen
fürBewerbun- gen, Ausbildungsverträge und Musterschreiben an Behörden. Aufgeführt sind auch die Adressen von lon- desbehörden, Kommern und Versorgungswerken
.Kernstück der 150 Seiten umfassenden Broschüre sind noch Angaben der Ver-
sicherungInformationen
jährige Laufzeit des Vertrages vorgedruckt, so kann der Ver- sicherungsnehmer unter Ein- haltung der Dreimonatsfrist zum Ablauf des Versiche- rungsjahres kündigen (BGH- Urteil vom 13. Juli, AZ: IV ZR 107/93, 183/93, 219- 20/1993, 227/93). Dies gilt für Verträge in Westdeutschland, die vor dem 1. Januar 1991 ge- schlossen wurden.
~ Bei Altverträgen (Ab- schluß 1. Januar 1991 bis 1.
Juli 1994) ist es nach § 8 Abs.
3 VVG erlaubt, Verträge nach drei Jahren zu kündi- gen, sofern beim Abschluß nicht Alternativ-Laufzeiten mit entsprechenden Rabat- ten angeboten wurden. Sonst sind diese Verträge nur bei ei- nem Schaden oder bei Prä- mienerhöhungen vorzeitig kündbar.
Bei Neuverträgen (Ab- schluß nach dem 1. Juli 1994)
zur Weiterbildung (Schutzgebühr: 30 DM;
sc~riftlicheBestellungen unter Beifü- gung eines Verrechnungsschecks an: Deutsche Arzte-Versicherung, Kundenservice, Postfach 805070,51068 Köln, Tel 02 21/148-2 27 00, Fox 148-2 25 81 ). WZ
A-540 (74) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 8, 24. Februar 1995
VARIA VERSICHERUNGEN
können alle Versicherungen auch nach fünf Jahren gekün- digt werden, selbst wenn län- gere Laufzeiten vereinbart wurden. Seit Juli 1994 sind Neuverträge zudem bei jeder Beitragserhöhung kündbar, die ohne eine Leistungser- weiterung erfolgte.
Für die neuen Bundeslän- der gibt es Sonderregelun- gen. Danach sind alle Verträ- ge jährlich kündbar, die bis zum 31. Dezember 1992 ab- geschlossen wurden. Für Ver- träge, die nach diesem Zeit- punkt abgeschlossen wurden, gelten die gleichen Bedingun- gen wie im Westen.
Für alle Kündigungen von Versicherungen gilt: Die Kündigung muß spätestens drei Monate vor Ablauf bei der Gesellschaft eingegangen sein. Versicherungsjahre sind oft nicht Kalenderjahre: Das Versicherungsjahr beginnt
und endet meist mit dem Stichtag der Police (zum Bei- spiel 1. Juli). Die Kündigung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Rolf Combach
Schutz für Betriebs-
Unterbrechung
Die Nürnberger Versiche- rungen bietet Freiberuflern ab sofort kompletten Schutz bei krankheits- oder unfallbe- dingten Betriebsunterbre- chungen. Ersetzt werden die entgangenen Gewinne sowie die fortlaufenden Kosten.
Die „Erweiterte Betriebsun- terbrechungs-Versicherung"
schließe für Selbstständige ei- ne gravierende Lücke, urteilt die Nürnberger. Bisher hät- ten sie kaum eine Möglich-
keit gehabt, sich gegen eine Betriebsunterbrechung auf- grund von Krankheit oder Unfall ausreichend zu versi- chern. So orientiere sich der Tagessatz einer Krankenta- gegeldversicherung üblicher- weise nur am Nettoeinkom- men. Die weiterlaufenden Kosten, vor allem Personal- und Mietkosten, blieben un- berücksichtigt.
Auf eine andere Art der Betriebsunterbrechungs-Ver- sicherung weist die Viktoria- Versicherungen hin. Beson- ders für Chef- und Belegärzte könne es teuer werden, wenn sie durch einen Feuer-, Lei- tungswasser oder Sturmscha- den zur einer Zwangspause verurteilt sind. Wer entspre- chend versichert ist, dem er- setzt die Viktoria den Ho- norarausfall, falls Belegbet- ten oder Praxisräume nicht benutzbar sind. fp/WZ
Rechtsschutz mit Selbst- beteiligung
Zum 1. Juli 1994 wurden die Gebühren für Rechtsan- wälte um circa 25 Prozent und die Gerichtskosten um bis zu 28 Prozent erhöht. Die Karls- ruher Rechtsschutzversiche- rung AG reagierte hierauf:
Um die Beiträge im Rahmen zu halten, bietet sie Selbstbe- teiligungstarife an. Der Kunde hat die Wahl zwischen Selbst- beteiligungen von 200 DM und 500 DM mit Prämienein- sparungen von circa 15 bezie- hungsweise 30 Prozent als Alternative zur Prämiener- höhung. Für Senioren wird es ab dem 60. Lebensjahr zukünf- tig in einigen Bereichen einen um etwa 10 Prozent verbillig- ten Beitrag geben. fp
Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 8, 24. Februar 1995 (75) A-541