Standards wie in einem Reparaturbe- trieb auf den Medizinbetrieb zu über- tragen.
An vernetzte Praxissysteme knüpft der Verband wesentliche Vor- aussetzungen.
Für den Patienten müsse gelten:
– freie Wahl des Arztes;
– freie Wahl des Abrechnungssy- stems;
– freiwillige Teilnahme an der Ver- netzung;
– transparente Abrechnungen;
– keine Benachteiligungen der Nicht-Netz-Ärzte;
– Recht zur Wahl privatärztlicher Abrechnung auch bei einzelnen vertragsärztlichen Leistungen auf Veranlassung des Patienten.
Bedingungen für den Arzt:
– freiberufliche, eigenverantwortli- che Tätigkeit;
– freiwillige Teilnahme;
– leistungsgerechtes Honorar;
– Berücksichtigung datenschutz- rechtlicher Auflagen sowie Ein- haltung der ärztlichen Schweige- pflicht;
– Beachtung des Leistungsumfangs der GKV;
– Liquidationsrecht bei gesetzlich Versicherten für privatärztliche Leistungen.
Um die Zuständigkeiten zwi- schen ambulantem und stationärem Sektor besser zu koordinieren und ei- ne durchgängige, gestufte Versorgung zu bewerkstelligen, sei erforderlich:
Erweiterung des Belegarztwesens;
Förderung von Praxiskliniken; ver- besserte Kooperation zwischen er- mächtigten Klinikärzten und nieder- gelassenen Ärzten; Koordination der Notfallversorgung in Absprache zwi-
schen Krankenhausärzten und Ver- tragsärzten; Zusammenarbeit bei der vor- und nachstationären Behand- lung; gemeinsame Qualitätszirkel;
Ausschöpfung sämtlicher installierter gesetzlicher Maßnahmen. In allen Sektoren müsse eine leistungsorien- tierte Vergütung erfolgen. Das Geld müsse der Leistung folgen. In der Ho- norarpolitik (EBM-Reform!) müßten betriebswirtschaftliche Kriterien wie- der mehr Geltung erhalten. Das Mor- biditätsrisiko müsse wieder auf die Krankenkassen verlagert werden.
Leistungsorientierte Entgelte und ei- ne sukzessive Umstellung der dualen Krankenhausfinanzierung auf Moni- stik seien wünschenswert, aber nicht unter dem Diktat der leeren Kassen und dem Zugeständnis, daß nun die Krankenkassen allein bestimmen dürf- ten, was Sache ist. Dr. Harald Clade A-2611
P O L I T I K
TAGUNGSBERICHT/KOMMENTAR
Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 42, 16. Oktober 1998 (31) wei Pharmaunternehmen kom-
men zusammen, um den neuen Wirkstoff Mibefradil (Posicor und Cerate) gemeinsam auf den Markt zu bringen. Nun werden beide Firmen mit schweren Neben- wirkungen ihrer Präparate in der Pra- xis konfrontiert. Man könnte als ver- nünftig denkender Bürger glauben, daß auch in diesem Fall die beiden ein
„Joint-venture“ finden, dieses Pro- blem gemeinsam zu bewältigen. Weit gefehlt!
Während die eine Firma ihr Präparat weltweit von heute auf mor- gen vom Markt mit der Begründung zurückzieht, weil die sicherheitsrele- vanten Aspekte überwiegen, veran- laßt die andere Firma nur einen Ver- triebsstopp, der den weiteren Abver- kauf des Medikamentes für die auf dem Markt befindlichen Chargen er- möglicht. Zudem informieren beide Unternehmen über den „Rote-Hand- Brief“ die Ärzteschaft mit völlig un- terschiedlichem Tenor über ihre Maß- nahmen.
Während die eine Firma zwar die großen Vorteile des Medikaments herausstreicht, aber dennoch die ge- meldeten Zwischenfälle für ausrei- chend empfindet, um das Medika- ment unverzüglich vom Markt zu neh- men, schreibt die andere Firma im
„Rote-Hand-Brief“, daß das Medika-
ment wegen seiner hervorragenden Wirkung den Patienten weiterhin zur Verfügung stehen sollte, wenn auch, verursacht durch den Vertriebsstopp, nur noch zeitlich begrenzt.
Ärzte wie Patienten werden durch solch unterschiedliche Ein- schätzungen höchst verunsichert.
Wird nun nicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (Berlin), zu dessen Aufgaben auch die Wahrung des Patienten- schutzes im Bereich Arzneimittel gehört, sofort die Öffentlichkeit in- formieren? Leider war die Bundes- oberbehörde, gefangen im Dschun- gel europäischer Direktiven und Richtlinien, gebunden an das deut- sche Arzneimittelgesetz und den all- gemeinen Verwaltungsweg, nicht in
der Lage, unverzüglich und un- mißverständlich auf die Sicherheits- lage von Mibefradil hinzuweisen.
Daß die Ärzte überhaupt direkt informiert wurden, verdanken sie ei- ner Pressemitteilung der Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft und dem „Rote-Hand-Brief“.
Der basiert auf einer „freiwilligen“
Verpflichtung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Der BPI vertritt freilich nur ei- nen Teil der pharmazeutischen Unter- nehmer. Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, ob die anderen drei Pharma- verbände sich dieser Verpflichtung auch stellen.
Es wird Zeit, daß alle mit der Arzneimittelsicherheit in Deutsch- land beauftragten Institutionen und Organisationen zu einem Konsens ge- langen, wie sie trotz ökonomischer Zwänge, trotz europäischer und na- tionaler Rechts- und Verwaltungsre- gularien, ein ganz einfaches und plau- sibles Ziel umsetzen können, nämlich Sicherheitsprobleme bei einzelnen Medikamenten so schnell wie mög- lich, transparent und unkompliziert an die Ärzteschaft und die Öffentlich- keit zu kommunizieren, um vor Scha- den zu bewahren.
Bruno Müller-Oerlinghausen Karl-Heinz Munter
Z
Arzneimittelsicherheit
Konsens gesucht