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Archiv "AUSBILDUNG: Freude am Lernen" (08.11.1990)

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Quecksilber

zählt zu den wichtigsten Gefahrstoffen und Umwelt- giften. In bestimmten Industriegebieten liegen hohe Belastungen der Ökosysteme durch Quecksilber und andere toxische Schwermetalle vor. Diese Fremdstoffe können bei chronischer Einwirkung, auch in Verbindung mit anderen Belastungsquellen (z. B. Direktkontamination, belastete Nahrungsmit- tel, Amalgamfüllungen), zunächst zu unspezifi- schen, später zu typischen Krankheitsbildern füh- ren.

Dimaval® (DMPS)

gilt heute als das effektivste Arzneimittel zur Be- handlung chronischer und akuter Quecksilbervergif- tungen.

Dimaval® (DMPS)

Zusammensetzung: 1 Kapsel enthält 100 mg 2,3-Dimercaptopropansulfonsäure, Natriumsalz.

Anwendungsgebiete: Vergiftungen durch organi- sche und anorganische Quecksilberverbindungen.

Nebenwirkungen: In Einzelfällen können Hauter- scheinungen auftreten, die nach Absetzen des Prä- parates reversibel sind.

Packungsgrößen und Preise: 3 Kapseln 59,06 DM;

20 Kapseln 311,90 DM (AVP inkl. MwSt.).

Wir bieten zum Problem Quecksilber unseren wis- senschaftlichen Literaturservice „ANTIDOTA-HEYL"

an. Bitte fordern Sie weitere Informationen unter dem Stichwort Dll an.

HEYL

Chem.-pharm. Fabrik Goerzallee 253 W-1000 Berlin 37

BEHÖRDENUMGANG

Zu dem Leserbrief „Berufs- ethik ausgebeutet" von Dr. Hans- wilhelm Beil in Heft 37/1990:

Vorschriften nicht bekannt?

Der Kollege Beil, der mit einer Entscheidung des Ver- sorgungsamtes Hamburg nicht einverstanden ist, kennt wahrscheinlich die Vorschrif- ten nicht.

Nach den „Anhaltspunk- ten für die ärztliche Gutach- tertätigkeit nach dem Schwer- behindertengesetz" sind au- ßergewöhnlich Gehbehinder- te solche Personen, die sich wegen der Schwere ihres Lei- dens dauernd nur mit frem- der Hilfe oder nur mit großen Anstrengungen außerhalb ih- res Kraftfahrzeuges bewe- gen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Dop- peloberschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einsei- tig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder die nur eine Becken- korbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, so- wie andere Schwerbehinder- te, die nach versorgungsärztli- cher Feststellung, auch auf- grund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (9/9a-RV 19/86) soll der Per- sonenkreis sehr eng gefaßt werden, da sonst die wenigen Behindertenparkplätze im- mer belegt sind.

Ob der in dem Leserbrief erwähnte 80 Jahre alte Pa- tient mit einem ausgeprägten Parkinsonsyndrom die oben angegebenen medizinischen Voraussetzungen erfüllt, ist fraglich, zumal die norma- le Altersgebrechlichkeit bei der Beurteilung nach dem Schwerbehindertengesetz nicht berücksichtigt werden darf. Wahrscheinlich wurde er als erheblich gehbehindert im Sinne der Vorschriften eingestuft und bei der Benut- A-3490 (10) Dt. Ärztebl. 87,

zung öffentlicher Verkehrs- mittel ihm eine Dauerbeglei- tung zugestanden.

Machtlos gegenüber be- hördlichen Entscheidungen ist keiner. Wenn ein Wider- spruch beim Versorgungsamt zurückgewiesen wird, kann der Bescheid daraufhin von den Sozialgerichten — keine Kosten — überprüft werden, ob der Ermessensspielraum eingehalten wurde.

Meines Erachtens wurde die „ärztliche Berufsethik"

hier wirklich nicht ausgebeu- tet.

Dr. med. Harro Harrje, Drosselhörn 24, W-2305 Kit- zeberg

AUSBILDUNG

Zu dem Beitrag „Was wurde aus den Reformideen? — 25 Jahre Ausbildung von Medizinstudenten an der Medizinischen Hochschule Hannover" von Prof. Dr. med.

Reinhard Pabst in Heft 37/1990:

Freude am Lernen

Es ist beeindruckend, mit welch persönlichem Engage- ment die M.H.H. versucht, den medizinischen Unter- richt, das Denken am Kran- kenbett, den internationalen Weitblick und soziales Emp- finden an den Studenten her- anzutragen und dank kleiner Gruppen (Electives oder Tu- toren) für den Studenten faß- bar zu machen.

Aber ich frage Herrn Prof.

Papst, ob er nicht weiß, daß bis zum Ende der Studienzeit (Physikum, I. und II. Staats- examen) niemals medizini- sches Denken von den Stu- denten abgefragt wird.

Die Studenten erhalten nur dann Einlaß in die Medi- zin, wenn sie die Fragebögen von Multiple choice in den er- sten drei Examen zu einem bestimmten Prozentsatz rich- tig beantworten. Sie können noch so perfekt am Kranken- bett sein, sie können hervor- ragend differentialdiagnosti- sche Gedanken entwickeln (all dieses Wissen, was die M.H.H. mit viel Mühe vermit- telt), es nützt ihnen nichts, wenn die Kreuze nicht sitzen.

Heft 45, 8. November 1990

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O

Ich glaube, wir sind uns ei- nig, mit medizinischem Den- ken haben diese Fragebögen nichts zu tun. Professoren der Hochschule haben mir meine Meinung bestätigt. Studenten aus dem praktischen Jahr ha- ben geschildert, daß erst nach dem Passieren des II. Staats- examens Medizindenken ge- fragt ist. Vorher gilt es zu ler- nen, die Kreuze richtig zu set- zen.

Nur in der mündlichen Prüfung kann doch ein Hoch- schullehrer erfahren, wie er- folgreich seine Lehre ist. Es ist bekannt, daß das Interesse der Studenten an den eigenen Professoren und ihrem Un- terricht begrenzt ist. Zu- nächst ist es wichtiger, die Antworten auf die gesammel- ten Fragen aus den bisheri- gen Multiple-choice-Prüfun- gen zu erlernen. Und diese Fragen werden immer spezi- eller. Ihre Beantwortung be- weist angesammeltes Wissen, aber nicht die Fähigkeit, me- dizinisch zu denken.

An welcher Stelle wird ei- ne gedankliche Entwicklung einer Diagnose abgefragt?

Bei Multiple choice doch überhaupt nicht. Also über- haupt nicht in den ersten elf Semestern. Es ist doch zu we- nig, wenn die Studenten erst im dritten Staatsexamen in wenigen Fächern medizini- sches Denken nachweisen müssen. Wird es nicht Zeit, zum mündlichen Staatsex- amen zurückzukehren? Da- bei kann man Verständnis für die Medizin abfragen (also wird es auch vorher trainiert), und es entsteht wieder ein Lehrer/Schüler-Verhältnis (selbst auf die Gefahr eventu- eller Ungerechtigkeiten beim Examen hin).

Wo liegen die Hauptgrün- de, daß man an den Fragebö- gen festhält? Sind die Prüfun- gen eine zu große Belastung für die Hochschullehrer?

Ich denke, die Nachteile von Multiple choice sind so erschreckend, daß ohne ihre Abschaffung all die persön- lichen Anstrengungen der Hochschullehrer weitgehend vertane Liebesmühe sind.

Durch mündliche Prüfungen

würde der Ausbildungsstand der Studenten wesentlich ver- bessert, ihre Freude am Ler- nen und an der eigenen Hochschule wieder geweckt werden.

Dr. med. Gerd Wilke, Feldstraße 45, W-2120 Lüne- burg

KARTENAUSWEIS

Zu dem Kurzbericht „GKV- Plastikkarte später?" in Heft 39/1990:

Normung möglich

In dem Kurzbericht wird die mögliche Verzögerung ei- ner allgemeinen Einführung der Kranken-Versicherungs- karte mit „noch erheblichen technischen Schwierigkeiten, vor allem bei den Lesegerä- ten" begründet. Diese Aussa- ge ist wenig überzeugend.

Sind es wirklich die Lesegerä- te, welche die Schwierigkei- ten bereiten? Lesegeräte für Magnetkarten sind seit Jah- ren im Gebrauch und bei Geldautomaten, Zeiterfas- sung und Zugangskontrolle im Dauereinsatz erprobt.

Viele Bürger haben somit täglichen Umgang mit Ma- gnetkarten und Lesegeräten.

Technische Schwierigkeiten bei den Lesegeräten können also nicht der wahre Grund für eine Verzögerung der Einführung sein. Scheint es nicht vielmehr so zu sein, daß bürokratische und verwandte Stolpersteine und Hemm- schwellen aufgebaut wurden und werden?

Durch DIN-Norm 9781 und 9785 liegen die physikali- schen Eigenschaften der Ma- gnetkarte fest. Die Techniker setzen in die Praxis um, was auf dem Verwaltungsweg ver- ordnet wird, wie und welche Informationen zu speichern sind.

Schwierigkeiten können nur dann entstehen, wenn der Inhalt der Information nicht festliegt. Hier verdient die Bemerkung des Kurzberich- tes Beachtung, daß „Mängel bei der Codierung des Ma- gnetstreifens" bestünden. Ist das so zu verstehen, daß es A-3492 (12) Dt. Ärztebl. 87, Heft 45, 8. November 1990

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