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Hinweise zur Ausbildung und Prüfung im Gemeinsamen Lernen

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Academic year: 2022

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Hinweise zur

Ausbildung und Prüfung im Gemeinsamen Lernen

Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Solingen

(Stand: 12. Januar 2022)

(2)

- 2 -

Ausbildungskonzept

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die rechtliche Grundlage für die schulische Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geschaffen, das Gemeinsame Lernen aller Kinder und Jugendlicher in den Schulen des Landes ist gesetzlich verankert. Da die berufliche Realität aller Lehrerinnen und Lehrer immer in Abhängigkeit zum jeweiligen schulischen Einsatz gedacht werden muss, ist das professionelle Handeln diesem Wandel verpflichtet und wirkt sich somit auf die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramts- anwärtern im Lehramt für sonderpädagogische Förderung aus. Diese werden daher auch an allgemeinen Schulen ausgebildet. Dabei ist die Leitlinie, Vielfalt als Herausforderung anzunehmen und als Chance zu nutzen (vgl. Kerncurriculum 2021 / vgl. MSB NRW (Hrsg.): „Weiterentwicklung der schulpraktischen Lehrerausbildung im Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen“, Positionen 2021).

Die Ausbildung im Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Solingen entspricht diesen Vorgaben und Leitgedanken und ermöglicht allen Lehramts- anwärterinnen und Lehramtsanwärtern Ausbildungsanteile im Gemeinsamen Lernen.

Kennzeichen des Konzepts

Das Konzept für die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Gemeinsamen Lernen berücksichtigt folgende Aspekte:

• Ziel ist die Qualifizierung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter für die Arbeit an allen Förderorten, an denen sonderpädagogische Unterstützung stattfindet.

• Die Ausbildungsangebote werden mit Blick auf die individuellen Bedarfe der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und die Gegebenheiten vor Ort angepasst.

• Die besondere Belastung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter durch die Ausbildung an zwei Systemen soll so weit wie möglich reduziert werden (zum Beispiel im Hinblick auf die Teilnahme an Konferenzen, Dienstbesprechungen, sonstigen schulischen Veranstaltungen und die Kooperation mit außerschulischen Partnern).

(3)

- 3 - Die Zeit- und Organisationsstruktur des Ausbildungskonzeptes wird folgendermaßen umgesetzt:

Die Ausbildung an der allgemeinen Schule zielt auf den Aufbau von alltagsrele- vanten unterrichtlichen, dia- gnostischen, beratenden, prä- ventiven und kooperativen Handlungskompetenzen (vgl.

Erläuterungen, S. 6f).

Sie beginnt i.d.R. mit dem 2.

Ausbildungsquartal und endet bei

Option A mit dem Ende des 5.

Ausbildungsquartals,

bei Option B mit dem Ende des 3. Ausbildungsquartals.

Die Ausbildung an der allgemeinen Schule und an der Förderschule erfolgt i.d.R.

mit Beginn des 1. Ausbildungs- quartals anteilig durch Hospi- tationen, Ausbildungsunter- richt (Unterricht unter Anlei- tung) und selbstständigen Unterricht.

Die Ausbildung an der Förderschule zielt auf den Aufbau von alltagsrelevanten unterrichtlichen, diagnos- tischen, beratenden, prä- ventiven und kooperativen Handlungskompetenzen (vgl. Erläuterungen, S. 6f).

Sie beginnt i.d.R. mit dem 2.

Ausbildungsquartal und endet bei

Option A mit dem Ende des 5.

Ausbildungsquartals,

bei Option B mit dem Ende des 3. Ausbildungsquartals.

Der selbstständige Unterricht (9 Wstd.) und anteilig der Unter- richt unter Anleitung sowie die Hospitationen (zusammen 1 - 3 Wstd.) finden an der Förder- schule statt + 2 Wstd. (Option A) oder 4 Wstd. (Option B) Unterricht unter Anleitung sowie Hospitationen an der all- gemeinen Schule.

Der selbstständige Unterricht (9 Wstd.) und der Unterricht unter Anleitung sowie die Hospitationen (zusammen 5 Wstd.) finden anteilig an der Förderschule und der allge- meinen Schule statt.

Der selbstständige Unter- richt (9 Wstd.) und anteilig der Unterricht unter Anleitung sowie die Hospitationen (zu- sammen 1 -3 Wstd.) finden an

der allgemeinen Schule statt + 2 Wstd. (Option A) oder 4

Wstd. (Option B) anteilig der Unterricht unter Anleitung sowie Hospitationen an der Förderschule.

Die Unterrichtsbesuche finden i.d.R. an der Förderschule statt; es können auch Unter- richtsbesuche an der allge- meinen Schule durchgeführt werden.

Bei Option B wird von der zuständigen Kernseminarleitung im 3. oder 4. Ausbildungsquar- tal ein Beratungsbesuch an der allgemeinen Schule durchge- führt.

Die Unterrichtsbesuche fin- den an der Förderschule und an der allgemeinen Schule statt.

Die Unterrichtsbesuche fin- den i.d.R. an der allge- meinen Schule statt; es können auch Unterrichts- besuche an der Förderschule durchgeführt werden.

Bei Option B wird von der zuständigen Kernseminarlei- tung im 3. oder 4. Ausbil- dungsquartal ein Bera- tungsbesuch an der Förder- schule durchgeführt.

Modus 1 Option A: 12 Wstd.

Förderschule, 2 Wstd.

allgemeine Schule (1 Jahr) Option B: 10 Wstd.

Förderschule, 4 Wstd.

allgemeine Schule (½ Jahr)

Modus 2 6 – 8 Wstd. Förderschule

und entsprechend 6 – 8 Wstd. allgemeine Schule

Modus 3 Option A: 12 Wstd.

allgemeine Schule, 2 Wstd.

Förderschule (1 Jahr) Option B: 10 Wstd.

allgemeine Schule, 4 Wstd.

Förderschule (½ Jahr)

(4)

- 4 -

Modus 1

10 oder 12 Wstd. Förderschule entspr.: 2 oder 4 Wstd. allgemeine

Schule

Modus 2 6 – 8 Wstd. Förderschule entspr.: 6 – 8 Wstd. allgemeine Schule

Modus 3

10 oder 12 Wstd. allgemeine Schule entspr.: 2 oder 4 Wstd. Förderschule

Das Seminar klärt mit Unterstützung der Förderschulen und der allgemeinen Schulen die Rahmenbedingungen (vgl.

auch Manual der Bezirks- regierung Düsseldorf vom Mai 2020).

Das Seminar klärt mit Unterstützung der Förderschu- len und der allgemeinen Schulen die Rahmenbedingungen:

o Die Ausbildung und ggf.

Prüfung findet an allge- meinen Schulen statt, an denen Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Un- terstützung unterrichtet wer- den, die der ausgebildeten Fachrichtung der Lehr- amtsanwärterinnen und Lehr- amtsanwärter entspricht.

o Die Lehramtsanwärterin- nen und Lehramtsanwärter sollten von Sonderpäda- goginnen und Sonderpäda- gogen ausgebildet werden, die möglichst über die Fakultas der Fachrichtung verfügen. Ein Konzept für den Gemeinsamen Unter- richt sollte vorliegen (vgl.

Manual der Bezirksregierung Düsseldorf vom Mai 2020).

o Die Ausbildung findet in Absprache aller an der Ausbildung Beteiligten (För- derschule, allgemeine Schule, ggf. untere Schulaufsicht) statt.

Das Seminar klärt mit Unterstützung der allgemeinen Schulen und der Förderschulen die Rahmenbedingungen.

o Die Lehramtsanwärter- innen und Lehramtsan- wärter sollten auch von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ausge- bildet werden. Ein Konzept für den Gemeinsamen Unterricht sollte vorliegen (vgl. Manual der Bezirksre- gierung Düsseldorf vom Mai 2020).

Die Auszubildenden können gemäß § 11 (8) OVP (zul.

geändert 16.08.2021) bis zu 3 Wochenstunden (nach abge- legter Prüfung bis zu 6 Wochenstunden) über die Ausbildung hinausgehenden, selbstständigen Unterricht mit eigener Zustimmung und auf Antrag in der Förderschule erteilen.

Die Auszubildenden können gemäß § 11 (8) OVP (zul.

geändert 16.08.2021) jeweils 1- 3 Wochenstunden (nach ab- gelegter Prüfung entsprechend 3-6 Wochenstunden) über die Ausbildung hinausgehenden, selbstständigen Unterricht mit eigener Zustimmung und auf Antrag in der Förderschule und/ oder in der allgemeinen Schule erteilen.

Die Auszubildenden können gemäß § 11 (8) OVP (zul.

geändert 16.08.2021) bis zu 3 Wochenstunden (nach abge- legter Prüfung bis zu 6 Wochenstunden) über die Ausbildung hinausgehenden, selbstständigen Unterricht mit eigener Zustimmung und auf Antrag in der allgemeinen Schule erteilen.

(5)

- 5 -

Modus 1

10 oder 12 Wstd. Förderschule entspr.: 2 oder 4 Wstd. allgemeine

Schule

Modus 2 6 – 8 Wstd. Förderschule entspr.: 6 – 8 Wstd. allgemeine Schule

Modus 3

10 oder 12 Wstd. allgemeine Schule entspr.: 2 oder 4 Wstd. Förderschule

Die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen findet bis auf wenige Ausnahmen an der Förderschule statt.

Die Teilnahme an dienst- lichen Veranstaltungen findet nach Absprache der Schul- leitungen und/oder Ausbil- dungsbeauftragten mit mög- lichst geringer Belastung für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter anteilig an beiden Schulen statt.

Die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen findet bis auf wenige Ausnahmen an der allgemeinen Schule statt.

Für die Erstellung der Beurteilungsbeiträge und der Langzeitbeurteilung der Stammschule wer- den Formulare unter https://www.pruefungsamt.nrw.de/staatspruefung/download bereit gestellt (vgl.

Hinweise des Landesprüfungsamtes, §16 OVP (zul. geändert 16.08.2021)). Deren Gliederung orientiert sich an den Handlungsfeldern sowie den Kompetenzen und Standards des

Kerncurriculums.

Option A: Die Beurteilungs- beiträge erfolgen durch die Ausbildungslehrkräfte der Förderschule. Die Ausbildung im Gemeinsamen Lernen wird durch ein Formblatt bestätigt, welches von der Ausbildungs- lehrkraft (Sonderpäd.) und der Schulleitung der allgemeinen Schule unterschrieben wird.

Option B: Die Beurteilungs- beiträge erfolgen durch die Ausbildungslehrkräfte der Förderschule und der all- gemeinen Schule. Die Be- urteilungsbeiträge der allge- meinen Schule fließen in die Langzeitbeurteilung der Förder- schule ein.

Die Beurteilungsbeiträge er- folgen durch die Ausbildungs- lehrkräfte der Förderschule und der allgemeinen Schule (Sonderpäd.).

Die Beurteilungsbeiträge er- folgen durch die Ausbil- dungslehrkräfte der allge- meinen Schule (Sonder- päd.). Die Ausbildung in der Förderschule wird durch ein Formblatt bestätigt, welches von der Ausbildungslehrkraft und der Schulleitung der Förderschule unterschrieben wird.

Option B: Die Beurteilungs- beiträge erfolgen durch die Ausbildungslehrkräfte der allgemeinen Schule und der Förderschule. Die Beurtei- lungsbeiträge der Förderschule fließen in die Langzeitbeur- teilung der allgemeinen Schule ein.

Die Schulleitung der Förder- schule (Stammschule) erstellt die Langzeitbeurteilung (vgl.

§16 OVP (zul. geändert 16.08.2021)) unter Berücksich- tigung der Beurteilungsbei- träge der sonderpädagogischen Ausbildungslehrkräfte der För- derschule und der Teilnahme- bestätigung (Formblatt) bzw.

des Beurteilungsbeitrags (bei

Die Schulleitung der Förder- schule (Stammschule) erstellt die Langzeitbeurteilung unter Berücksichtigung der Be- urteilungsbeiträge beider Schulleitungen (vgl. Hinweise des Landesprüfungsamtes zur Langzeitbeurteilung gemäß § 16 OVP (zul. geändert 16.08.2021)).

Die Schulleitung der allge- meinen Schule (Stammschule) erstellt die Langzeitbeur- teilung (vgl. § 16 OVP (zul.

geändert 16.08.2021)) unter Berücksichtigung der Beurtei- lungsbeiträge der sonder- pädagogischen Ausbildungs- lehrkräfte an der allge- meinen Schule und der Teilnahmebestätigung (Form- blatt). bzw. des Beurteilungs-

(6)

- 6 - Option B, 10+4) der allge-

meinen Schule.

Empfohlen wird ein kontinuierli- cher Austausch der Schul- leitungen zum Ausbildungs- stand und zur Langzeit- beurteilung.

beitrags (bei Option B, 10+4) der Förderschule (Formblatt).

Erläuterungen zur Ausbildung gemäß Modus 1 bzw. Modus 3

Im Sinne einer ersten und intensiven Orientierung findet im 1. Ausbildungsquartal eine Hospitationsphase an der allgemeinen Schule bzw. an der Förderschule statt. Diese Hospitation umfasst eine Schulwoche, um einen konzentrierten Einblick in den Unterricht sowie spezifische Strukturen und Konzeptionen der allgemeinen Schule bzw. der Förderschule zu ermöglichen.

Modus 1: Mit dem 2. Quartal beginnt in der Regel die Ausbildungsphase in der allgemeinen Schule mit durchschnittlich zwei oder vier Stunden pro Woche bis zum Ende des 3. (Option A) oder des 5. (Option B) Ausbildungsquartals.

Modus 3: Mit dem 2. Quartal beginnt in der Regel die Ausbildungsphase in der Förderschule mit durchschnittlich zwei oder vier Stunden pro Woche bis zum Ende des 3. (Option A) oder des 5. (Option B) Ausbildungsquartals.

Der Schwerpunkt liegt dabei – den Positionen des MSB (2021) folgend - auf der reflektierten Auseinandersetzung mit eigenen Unterrichtsversuchen sowie alltagsrelevanten diagnostischen, beratenden, präventiven und kooperativen Praxissituationen.

Beispiele zur Gestaltung der Ausbildung nach Modus 1 und 3 sind:

• Unterrichten: Nach Absprache eigenständige Übernahme von einzelnen Unterrichtssequenzen, Unterrichtsstunden, ggf. Unterrichtsreihen auch mit der ganzen Klasse, falls möglich dabei insbesondere auch Erprobung in den Fächern Deutsch und Mathematik, …

• Diagnostizieren: Systematische Verhaltensbeobachtung, gemeinsame Auswertung dieser Beobachtungen im Klassenteam, beobachtende Teilnahme an diagnostischen Verfahren in Kooperation mit der/dem Förderschullehrer/in, Auseinandersetzung mit vorhandenen Förderplänen und ggf. Erstellen von Beiträgen für Förderpläne …

• Beraten: Begleitung der Teamkolleginnen und -kollegen bei Schüler- oder Elterngesprächen, Teilnahme an Teamgesprächen, …

Beide Unterrichtspraktische Prüfungen finden an der Förderschule statt.

In der Regel findet eine Unter- richtspraktische Prüfung an der Förderschule, die andere an der allgemeinen Schule statt. Das setzt voraus, dass in der jeweiligen Lerngruppe Schülerinnen und Schüler mit dem Bedarf an sonder- pädagogischer Unterstützung bzw. entsprechender Präven- tionsstufe der ausgebildeten Fachrichtung der/ des Auszubildenden entsprechend, unterrichtet werden.

Beide Unterrichtspraktische Prüfungen finden an der all- gemeinen Schule statt. Das setzt voraus, dass in der jeweiligen Lerngruppe Schüler- innen und Schüler mit dem Bedarf an sonderpädago- gischer Unterstützung bzw.

entsprechender Präventions- stufe der ausgebildeten Fach- richtung der/ des Auszu- bildenden entsprechend, unter- richtet werden.

(7)

- 7 -

• Präventiv arbeiten: Individuelle Förderansätze kennen lernen und erproben, Prävention von Unterrichtsstörungen im Team thematisieren, unterrichtsfachspezifische Inhalte gemeinsam mit dem Klassenteam differenziert aufbereiten, …

• Kooperieren: Kennen lernen verschiedener Formen des Teamteachings, Teilnahme an Kooperationsformen zwischen Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schulen und der Förderschulen, Erprobung und Reflexion der Rolle der Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im gemeinsamen Lernen (vgl. MSB NRW (Hrsg.): „Weiterentwicklung der schulpraktischen Lehrerausbildung im Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen“, Positionen 2021)

Die Anzahl von 2 (Option A) oder 4 (Option B) Wochenstunden soll nicht überschritten werden.

Um die Teilnahme an mehrstündigen Dienstbesprechungen, Team- und Elterngesprächen oder ähnlichen dienstlichen Veranstaltungen zu ermöglichen, kann im Einzelfall nach Absprache die Stundenanzahl zeitweise erhöht und zu einer anderen Zeit reduziert werden.

Die kontinuierliche Begleitung durch einen Sonderpädagogen / eine Sonderpädagogin ist wünschenswert.

Die Inhalte der Ausbildung nach den drei Modi werden in den Seminarveranstaltungen (Kern-, Fachrichtungs- und Unterrichtsfachseminar) thematisiert.

Schlussbemerkung:

Das Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung geht davon aus, dass alle an der Ausbildung Beteiligten im Interesse der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nach individuellen Lösungen suchen. Mit Rücksicht auf die Ressourcen der angehenden Lehrkräfte muss die Ausbildungssituation so gestaltet werden, dass sie für die Auszubildenden, die sich der Herausforderung der Arbeit an zwei Systemen stellen, realisierbar und angemessen ist.

Im Sinne einer fundierten fachlichen Ausbildung müssen alle an der Ausbildung Beteiligten aktiv und vertrauensvoll kooperieren. Hierbei ist das Ziel, das zentrale Ausbildungsprinzip

„Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen“ umzusetzen, indem multiprofessionelle Erfahrungen und Sichtweisen gewinnbringend integriert werden.

Die hier vorgestellten konzeptionellen Überlegungen sind als Hinweise zu verstehen. Die Qualität der Ausbildung wird durch Evaluationsprozesse gesichert.

(8)

- 8 -

Anhang I

1. Rechtliche Grundlagen und administrative Rahmenbedingungen

• Das Positionspapier des MSB (Hrsg.): „Weiterentwicklung der schulpraktischen Lehrerausbildung im Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen“, Positionen 2021 bildet mit seinen Leitgedanken die Grundlage zur Gestaltung der Ausbildung. Daraus ergibt sich, dass Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung Lehrerinnen und Lehrer für alle Schülerinnen und Schüler sind und diese in allen schulischen Bedingungsfeldern unterrichten.

• Laut § 1 OVP, zul. geändert 16.08.2021 hat die Ausbildung die Aufgabe, auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vorzubereiten (vgl. auch § 2 (1) LABG, zuletzt geändert Mai 2021). Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sind zunehmend im Gemeinsamen Lernen an allgemeinen Schulen tätig.

• Die Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und der Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion sind in der Ausbildung besonders zu berücksichtigen (vgl. § 1 OVP, zul. geändert 16.08.2021 und MSB NRW (Hrsg.): „Weiterentwicklung der schulpraktischen Lehrerausbildung im Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Nordrhein-Westfalen“, Positionen 2021).

• Gemäß § 24 (2) OVP, zul. geändert 16.08.2021 findet die Ausbildung (und demzufolge auch die Prüfung) an Schulen statt, an denen Schülerinnen und Schüler mit dem der ausgebildeten Fachrichtung entsprechenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung unterrichtet werden.

• Das Kerncurriculum für den Vorbereitungsdienst greift kompetenzorientierte Standards für die Lehrerausbildung auf und differenziert in Handlungsfelder und deren Konkretionen (Aufgabenbeschreibung für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter).

o Die Leitlinie ‚Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen‘

bezieht alle Formen individueller Besonderheiten mit ein (Behinderung, Geschlecht, kultureller oder sozialer Hintergrund).

o Das Kerncurriculum ist die Beurteilungsgrundlage für die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.

• Die Handreichung des Landesprüfungsamtes benennt gemäß § 16 OVP (zul. geändert 16.08.2021) die Zuständigkeiten für die Langzeitbeurteilungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Sie hat, ebenso wie das Kerncurriculum als Bezugsgrundlage, die sich an Kompetenzen und Standards orientiert, Gültigkeit für die Ausbildung im Gemeinsamen Lernen.

2. Rahmenbedingungen gemäß Manual der Bezirksregierung

Das Manual zur Erstellung eines schulischen Konzepts ‚Gemeinsames Lernen auf dem Weg zur Inklusion in der allgemeinen Schule‘ (Mai 2020, www.brd.nrw.de) definiert die Rah- menbedingungen der Ausbildung in inklusiven Settings; hieran orientiert sich die Ausbildung im Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in Solingen.

(9)

- 9 - 2.1 Aufgabenbereiche der Schulen im Sinne einer systemischen Absicherung:

• Austausch über pädagogische Vorstellungen (z.B. Entwicklung eines schuleigenen Konzepts zum Gemeinsamen Lernen, Einrichtung einer Fachkonferenz zum Gemeinsamen Lernen usw.)

• Klärung vorhandener Rahmenbedingungen (z.B. Raumplanung, Etatplanung, Materialverwaltung, Stundenplangestaltung usw.)

• Absprachen möglicher didaktischer Modelle für die Unterrichtsentwicklung (z.B. Formen der Differenzierung, Öffnung von Unterricht usw.)

• Absprache möglicher Kommunikationswege (Vereinbarung über Besprechungs- und Beratungsstunden usw.)

• Absprache über mögliche Aufgabenverteilung bzw. -festlegung

• …

2.2 Das engere sonderpädagogische Arbeitsfeld

Die Arbeit der sonderpädagogischen Lehrkräfte ist nicht beschränkt auf den Einsatz im Unterricht, sondern umfasst auch die Aufgabenfelder Diagnostik, Beratung und Kooperation. Folgende Auf- gabenbereiche gehören zum engeren sonderpädagogischen Aufgabenbereich:

• Durchführung von Verfahren im Rahmen der AO-SF

• Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf entsprechend den indivi- duell festgelegten Förderzielen. Dazu gehört insbesondere:

o ein regelmäßig stattfindender Austausch im Klassen- bzw. Jahrgangsstufenteam o Eingangsdiagnostik/Bestimmung der Ist-Lage und fortlaufende Förderdiagnostik,

auf deren Basis Förderpläne erstellt werden

o die Umsetzung der Förderpläne in Kooperation mit dem Klassenteam o die Entwicklung und Durchführung individueller Fördermaßnahmen

o die Einbindung des Förderplans in den Unterrichtsplan der Klasse, Wahl der ent- sprechenden Differenzierungsformen

o der Einsatz behinderungsspezifischer Hilfsmittel innerhalb und außerhalb der Schule

o die Bereitstellung von Fördermaterialien und differenzierten Hausaufgaben in den Kernfächern

o die Elternberatung in enger Kooperation mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule

o die Erstellung des Berichts zur jährlichen Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

o …

Wünschenswert vor allem auch im Hinblick auf die inklusive Profilbildung der jeweiligen Schule im Rahmen des Schulprogramms ist weiterhin die Mitarbeit der sonderpädagogischen Lehrkraft in folgenden Bereichen:

• Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule hinsichtlich der Förderung von durch Be- hinderung bedrohten Schülerinnen und Schülern: Beschreibung von Beobachtungen, Vor- schläge zu speziellen didaktischen und methodischen Vorgehensweisen, Informationen zu bewährtem, ökonomisch einsetzbarem Fördermaterial sowie ggf. die Formulierung ei- nes Nachteilsausgleiches

• Beratung und Mitarbeit bei der Einschulungsdiagnostik

• Vermittlung und Transparentmachen sonderpädagogischer Inhalte und Zusammenhänge im Rahmen der Teamarbeit

(10)

- 10 -

Anhang II

Die erforderlichen Formulare sowie Anregungen für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter finden sich auf den nachfolgenden Seiten:

(11)

- 11 -

Gemeinsames Lernen

Vereinbarungen

Die Ausbildung erfolgt gemäß Modus (bitte ankreuzen):

Modus 1 10 oder 12 Wstd.

Förderschule:___

2 oder 4 Wstd. allg.

Schule:______

(bitte genaue Stundenzahl an- geben)

Modus 2

6-8 Wstd. Förderschule: _____

6-8 Wstd. allg. Schule:______

(bitte genaue Stundenzahl an- geben)

Modus 3 10 oder 12 Wstd. allg.

Schule:____

2 oder 4 Wstd.

Förderschule:____

(bitte genaue Stundenzahl an- geben)

auf der Grundlage der OVP (zul. geändert 16.08.2021), der vom Seminar erstellten Hinweise, der Rahmenbedingungen, die im Manual der Bezirksregierung Düsseldorf (5/2020) genannt werden und der spezifischen Bedingungen der Ausbildungsschule.

Hiermit bestätige ich, dass die Ausbildung von Frau / Herrn

_____________________________________________________________________

zu den oben aufgeführten Bedingungen durchgeführt werden kann.

_______________________________ _______________________________

Schulleitung (Allgemeine Schule) Schulleitung (Förderschule)

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich zu den oben aufgeführten Bedingungen im Gemeinsamen Lernen ausgebildet werden möchte.

_____________________________________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift Lehramtsanwärterin / Lehramtsanwärter

Formblatt Vereinbarungen, Ausbildung im GL – SF- Solingen

(12)

- 12 -

Gemeinsames Lernen

Bestätigung der Ausbildung nach Modus 1

als Anlage zum Beurteilungsbeitrag der Schulleitung

gem. §16(3) OVP (zul. geändert 16.08.2021)

Hiermit bestätige ich, dass die Ausbildung von

Frau / Herrn

_____________________________________________________________________________

im Gemeinsamen Lernen auf der Grundlage der vom Seminar erstellten Hinweise gemäß Modus 1 stattgefunden hat.

Sie / Er absolvierte die Ausbildung über den Zeitraum von 2 (Option A) oder 4 (Option B) Stunden pro Woche in einem Bedingungsfeld der allgemeinen Schule.

Die/ der LAA unterrichtete die Schülerinnen und Schüler. Weitere Schwerpunkte lagen auf der reflektierten Auseinandersetzung mit alltagsrelevanten diagnostischen, beratenden, präventiven und kooperativen Handlungssituationen.

______________________________

Ort, Datum

______________________________ _______________________________

Sonderpädagogische Ausbildungslehrkraft Schulleiterin / Schulleiter (Allgemeine Schule) (Allgemeine Schule)

Formblatt Beurteilungsbeitrag, Ausbildung im GL Modus 1 – SF- Solingen

(13)

- 13 -

Gemeinsames Lernen

Bestätigung der Ausbildung nach Modus 3

als Anlage zum Beurteilungsbeitrag der Schulleitung

gem. §16(3) OVP (zul. geändert 16.08.2021) Hiermit bestätige ich, dass die Ausbildung von

Frau / Herrn

_____________________________________________________________________________

in der Förderschule auf der Grundlage der vom Seminar aufgeführten Empfehlungen gemäß Modus 3 stattgefunden hat.

Sie / Er absolvierte die Ausbildung nach Modus 3 mit 2 (Option A) oder 4 (Option B) Stunden pro Woche in einem Bedingungsfeld der Förderschule.

Die/ der LAA unterrichtete die Schülerinnen und Schüler. Weitere Schwerpunkte lagen auf der reflektierten Auseinandersetzung mit alltagsrelevanten diagnostischen, beratenden, präventiven und kooperativen Handlungssituationen.

______________________________

Ort, Datum

______________________________ _______________________________

Sonderpädagogische Ausbildungslehrkraft Schulleiterin / Schulleiter (Förderschule) (Förderschule)

Formblatt Beurteilungsbeitrag, Ausbildung im GL Modus 3 – SF- Solingen

(14)

- 14 -

FAQs zur Ausbildung an der weiteren Ausbildungsschule

FAQs Optionen

Wer sind meine ersten Kontaktpersonen an meiner Schule?

• die Schulleitung und der / die

Ausbildungsbeauftragte…

• …diese weisen mir meine Tätigkeitsbereiche zu und

stellen Kontakt zu meinen weiteren

Ansprechpartnerinnen und -partnern her

• ggf. finden Orientierungsgespräche statt mit allen an

der Ausbildung Beteiligten

Wer sind meine weiteren

Kontaktpersonen an der Schule und

…wie kann ich mit ihnen zusammenarbeiten?

• Klassenlehrerin/Klassenlehrer

• Sonderpädagoge/Sonderpädagogin

• Ausbildungsbeauftragte/ Ausbildungsbeauftragter

• weitere Schulleitungsmitglieder

• Ausbildungslehrkräfte, Beratungslehrkräfte,

Sekretariat, Hausmeister, etc.

• Kolleginnen und Kollegen des multiprofessionellen

Teams

• Teilnahme an Teambesprechungen

• Aufgabenverteilung im Team

• Erstellen einer Terminübersicht zur Koordinierung

in beiden Ausbildungsschulen/-klassen, z. B.:

Unterrichtsbesuche, Konferenzen (i. d. R. an der Stammschule), Arbeitsgruppen, Teamsitzungen, Beratungszeiten…

• Terminierung der Vorlage von Unterrichtsplanungen

Wie finde ich mich möglichst

schnell in der Schule zurecht?

• Homepage der Schule

• Schul- und Begleitprogramm einsehen

• Schulbegehung

• Infos zu Tagesabläufen, Stundenplänen,

Pausenzeiten, Aufsicht, Konzept des

Vertretungsunterrichts, Mitteilungsprozedere (Listen/Aushänge), Ritualen, Besonderheiten, ...

(ABB und / oder Schulleitung)

• Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner für Fach-

oder Funktionsbereiche kennen lernen

• Sich in den Mail-Verteiler für Protokolle und

Informationen aufnehmen lassen

• Ggf. Kontaktaufnahme zu ehemaligen LAA

• Die Mitwirkungsgremien der Schule erfragen (ABB /

• Einführung in die Hausordnung der Schule (Ggf.

SL) ABB)

Für die GL-Ausbildungsschule

• GL-Konzept einsehen

(15)

- 15 -

• Aufnahme der LAA in den Verteiler für Protokolle

beider Schulen

Welche Materialien stehen mir in

der Schule zur Verfügung?

• Kontaktaufnahme zum/ zur Medienbeauftragten und

zu Fachkolleginnen und -kollegen

• Überblick über die mediale Ausstattung der Schule:

Lehr-, Lern-, und Differenzierungsmaterialien, diagnostisches Inventar, digitale Ausstattung (Software, Tools, Apps, digitale Endgeräte) Wie gelange ich an Informationen

über die Schülerinnen und Schüler?

• Dokumentation der zufälligen und gezielten

Beobachtungen von Schülerinnen und Schülern

• Einzelgespräche mit den Schülerinnen und Schülern

• Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen

• Einsichtnahme in die Förderpläne

• Studium der Akten

• Teilnahme an Elterngesprächen

• Teilnahme an Teamkonferenzen

Wie werde ich in der Schule

‚sichtbar‘?

• Persönliche Vorstellung im Rahmen einer Konferenz

oder im Lehrerzimmer

• Sitzplatz und Fach im Lehrerzimmer

• Teilnahme an Arbeitsgruppen / Fachkonferenzen / …

• Übernahme besonderer Aufgaben (z.B. Diagnostik,

Unterrichtssequenzen ggf. im Teamteaching)

• Beiträge in Konferenzen (z.B. Vorstellung von

digitalen Tools)

• Einladung der Schulleitung zu Unterrichtsbesuchen

• Bei Modus II auch Einladung der Schulleitung zu

Unterrichtsbesuchen, Ergebnispräsentationen, Aufführungen

Wie kann ich die Arbeit an den beiden Ausbildungsschulen koordinieren?

• Klärung der Erwartungen der Ausbildungslehrkräfte,

ggf. auch der ABB

• Abgleich mit den eigenen Möglichkeiten

• Beratungsstunden nach Absprache

• Übersicht über anstehende Termine z. B.: Schulfest,

Brückentage, Elternsprechtage, Klassenfahrt,

Exkursionen….

• Absprachen im Hinblick auf die Teilnahme an

Konferenzen (i.d.R. an der Stammschule), Teambesprechungen

• Stundenpläne mit beiden Schulen (SL oder ABB)

absprechen

• Erstellen von Halbjahres-, bzw. Jahresplänen mit

beiden Schulen

Wie kann mein Einsatz im Gemeinsamen Lernen aussehen?

• Einsichtnahme in die Förderpläne

• Unterstützung der Lehrkräfte bei diagnostischen und

beratenden Tätigkeiten

(16)

- 16 -

• Unterricht / Sonderpäd. Förderung in

Einzelsequenzen, Kleingruppen sowie in der gesamten Klasse

Welche Formen des Teamteachings kann ich erproben?

Lehrkraft und Beobachter / Beobachterin (one teach, one observe)

Eine Lehrkraft unterrichtet, während die andere sich diagnostisch beobachtend im Hintergrund befindet.

Lehrkraft und Helferin / Helfer (one teach, one assist)

Eine Lehrkraft unterrichtet, während die andere sich einzelnen SuS unterstützend zuwendet.

Alternativer Unterricht

(alternative teaching) Die Lerngruppe wird auf zwei Lehrkräfte aufgeteilt und in zwei unterschied- lichen Themen oder

Niveaustufen unterrichtet.

Parallelunterricht (parallel teaching)

Jede Lehrkraft unterrichtet einen Teil der Klasse zum selben Thema jedoch auf unterschiedliche Art.

Stationsunterricht (station teaching)

Im Stationsunterricht wird das Lernen im Stations- verfahren organisiert.

Einzelne Stationen werden von den beiden Lehrkräften besonders betreut.

Teamteaching (teaming) Teamteaching meint das gemeinsame Gestalten von Unterricht nach Absprachen.

Dabei wechseln sich die Lehrkräfte im Unterrichten ab und ergänzen sich gegenseitig.

Vgl.: Ulrike Flott-Tönjes et al.: Fördern planen. Ein

sonderpädagogisches Planungs- und Beratungskonzept für Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens. Athena, 2017

Referenzen

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