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Beschlussvorlage der Föderationskirchenleitung zu den künftigen Sitzen des gemeinsamen Bischofsamtes und des gemeinsamen Kirchenamtes

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6. Tagung der XIV. Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen vom 15. bis 18. November 2006 Drs.-Nr. 6.4/1

8. Tagung der X. Landessynode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 16. bis 19. November 2006

DS 3 c/1

Beschlussvorlage der Föderationskirchenleitung zu den künftigen Sitzen des gemeinsamen Bischofsamtes und des gemeinsamen Kirchenamtes

Die Föderationskirchenleitung empfiehlt der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, folgenden Tendenzbeschluss zu fassen:

1. Unter der Zielsetzung, dass sich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen und die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen mit der Inkraftsetzung der neuen gemeinsamen Verfassung zu einer Kirche zusammenschließen und für die Zeit nach dem 1. Juni 2009 ein gemeinsamer Bischof/eine gemeinsame Bischöfin gewählt wird ,

- wird als Bischofssitz Magdeburg bestimmt,

- werden die beiden Standorte des Kirchenamtes zu einem Standort zusammenge- führt. Mit der Zusammenführung soll 2009 begonnen werden; sie soll möglichst 2010 abgeschlossen sein. Das neue Kirchenamt wird in Erfurt eingerichtet.

Das Kirchenamt wird gebeten, die Verhandlungen mit der Stadt Erfurt zur Bereit- stellung/zum Erwerb einer geeigneten Immobilie weiterzuführen und den Synoden auf ihren Frühjahrstagungen 2007 einen abschließenden Bericht vorzulegen.

2. Für die Errichtung des gemeinsamen Kirchenamtes in Erfurt wird ein Gesamt- kostenrahmen der durch die EKKPS und die ELKTh aufzubringenden Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro festgelegt.

3. Für die Einrichtung eines gemeinsamen Standortes des Diakonischen Werkes wer- den keine über die Finanzvereinbarung hinausgehenden Investitionskosten in Aus- sicht gestellt.

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