7. Tagung der XIV. Synode 9. Tagung der X. Landessynode der Evangelischen Kirche der der Evangelisch-Lutherischen Kirchenprovinz Sachsen Kirche in Thüringen
vom 19. bis 21. April 2007 vom 19. bis 21. April 2007
DS 4.2/1 DS 3b/1
Beschlussvorlage der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und des Landeskirchenrates der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen empfiehlt der Synode folgenden Beschluss zu fassen:/
Der Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen empfiehlt der Landessynode folgenden Beschluss zu fassen:
Die Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen/Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen beschließt das Kirchengesetz über die Zustimmung zum Vereinigungsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen:
Kirchengesetz über die Zustimmung zum Vereinigungsvertrag zwischen der
Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen
Vom...April 2007
Die Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen/ Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
Dem Vereinigungsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen (Anlage) wird zugestimmt.
Die Kirchenleitung/Der Landeskirchenrat wird ermächtigt, den Vereinigungsvertrag zu unterzeichnen.
§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Anlage:
Vereinigungsvertrag
Begründung zum Vereinigungsvertrag