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A1168 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 1729. April 2005
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as macht einen richtig flot- ten und professionellen Eindruck“, urteilt ein Leser über das kostenfreie Angebot des Deutschen Ärzteblattes zur zertifizierten Fortbildung.Es erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit. Bereits mit der achten Fortbildungsein- heit haben die Leserinnen und Leser des DÄ mehr als 100 000 Mal die Gelegenheit genutzt, unter www.aerzteblatt.
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OTC-Präparate
Es bleibt bei zwölf Jahren
Unionsantrag abgelehnt.
G-BA soll Lösung liefern.
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icht verschreibungspflich- tige Medikamente dürfen zulasten der gesetzlichen Kran- kenkassen auch weiterhin in der Regel nur an Kinder und Jugendliche bis zwölf und nicht bis 18 Jahre verordnet werden. Einen anderslauten- den Antrag der Unionsfrak- tion im Bundestag lehnte die rot-grüne Mehrheit am 22.April ab.
Gudrun Schaich-Walch (SPD) erläuterte, dass der Ge- meinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut beauftragt sei, über eine Ausweitung der Ausnahmeliste zu beraten.
Eine höhere Altersgrenze sei nicht sinnvoll. Wenn eine
Krankheit schwerwiegend ist, bedarf sie nach Auffassung der Gesundheitspolitikerin in jedem Alter der Behandlung mit verschreibungspflichtigen Präparaten.
Die Union hatte dagegen in ihrem Antrag darauf verwie- sen, dass der G-BA es bislang abgelehnt hat, beispielsweise Antiallergika und harnstoff- haltige Salben in die OTC- Ausnahmeliste aufzunehmen.
In solchen Fällen liege laut G-BA in der Regel keine schwerwiegende Erkrankung zugrunde. Für einen schweren Verlauf gebe es verschrei- bungspflichtige Arzneimittel.
Dr. med. Erika Ober (SPD) warnte davor, dass bei er- weiterten Verordnungsmög- lichkeiten erneut umstrittene Mittel verschrieben würden.
Außerdem käme es wieder zu bekannten Mitnahmeeffekten beispielsweise durch Eltern.
„So viel Nasenspray verträgt keine Kindernase“, sagte Oder mit Hinweis auf ältere Ver- ordnungsdaten. Rie
Marburger Bund
Abspaltung von ver.di gefordert
Vorstoß des Landesverban- des Baden-Württemberg
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er Vorstand des Marbur- ger Bundes (MB), Landes- verband Baden-Württemberg, hat den Bundesvorstand der Klinikärztegewerkschaft auf- gefordert, den Kooperations- vertrag mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die damit ver- bundene Verhandlungsvoll- macht in Tarifverhandlungen zu kündigen.„Der Tarifvertrag Öffentli- cher Dienst, wie er jüngst zwi- schen ver.di und Bund/Kom- munen abgeschlossen wurde, bringt für die Ärzte finanzielle Nachteile,die der MB nicht ab- wehren kann, weil ver.di für den MB handelte“,sagte Bern- hard Resemann, Geschäfts- führer des MB-Landesverban-
des Baden-Württemberg, dem Deutschen Ärzteblatt. Inzwi- schen werde deutlich, dass der neue Tarifvertrag der Tarifge- meinschaft deutscher Länder zu teuer sei. Die Länder woll- ten deshalb bei der Umsetzung der vereinbarten Eckpunkte unter anderem mit einer schlechteren Eingruppierung der Hochschulmediziner Geld sparen (Eingangsvergütungs- gruppe E 13). „Sollte sich ver.di hierauf einlassen, könn- te sich der MB wegen der Ta- rifbindung und der Friedens- pflicht hiergegen nicht weh- ren“, warnte Resemann. Nur die Kündigung der Kooperati- onsvereinbarung mit ver.di und der damit verbundenen Verhandlungsvollmacht wahre die Chancen, tarifpolitisch zu agieren und gegebenenfalls Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen, um weitere Ver- schlechterungen zu vermeiden.
Der überraschende Vorstoß aus Baden-Württemberg dürf- te ein wichtiges Thema bei der 107. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 30.
April/1. Mai in Berlin sein. JF Gegen die Abschaffung der Praxisgebühr hat sich Mitte April der Gesundheitsausschuss des Bundestags ausgesprochen. Gefordert hatte dies die FDP-Fraktion. Die Liberalen hatten eine praktika- ble, unbürokratische Zuzahlungsregelung im ambulanten Bereich im Rahmen der Kostenerstattung vorgeschlagen. Zusätzlich solle die alte Härtefallklausel wieder eingeführt werden. Rie
Foto:Photothek.net
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