Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 18|
6. Mai 2011 A 977N
un liegen sie also auf dem Tisch – die zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kas- senzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) abge- stimmten Vorschläge zur Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Angestrebt wird eine ge- setzliche Neuregelung im anstehenden Versorgungsge- setz, das zeitnah im Bundestag beraten werden und mit Jahresbeginn 2012 in Kraft treten soll. Das Bundes - gesundheitsministerium deutete in den Eckpunkten zum Versorgungsgesetz zwar einen Optimierungsbedarf für den G-BA an, schwieg sich bisher aber über konkrete Änderungsvorhaben aus.Die Leistungserbringerseite will im G-BA wieder weg von dem sektorenübergreifenden Beschlussgremi- um. Die gesetzliche Vorgabe, alle Richtlinienbeschlüs- se dort gemeinsam treffen zu müssen, habe sich nicht bewährt, heißt es in dem Positionspapier von KBV, DKG und KZBV. Gefordert wird die Rückkehr zu sek- torspezifischen Beschlussgremien, diesmal vier an der Zahl, für die stationäre, die vertragsärztliche, die ver- tragszahnärztliche Versorgung und den Arzneimittel - bereich. Sektorenübergreifende Angelegenheiten sollen weiterhin in einem gemeinsamen Gremium geregelt werden. Mit Änderungen beim Stimmrecht der unpar- teiischen Mitglieder soll der Druck auf die Vertrags- partner in der GKV erhöht werden, eine einvernehm - liche Beschlussfassung auch bei Streitfragen herbei - zuführen. Die unparteiischen Mitglieder sollen auf Vorschlag der Trägerorganisationen vom Bundestag berufen werden und damit für eine stärkere demo - kratische Legitimation des G-BA sorgen.
Die Forderung nach einer stimmberechtigten Mit- gliedschaft der Bundesärztekammer (BÄK) im Ge- meinsamen Bundesausschuss sucht man in diesem Positionspapier vergebens; die BÄK hat sich in dieser Angelegenheit noch nicht eindeutig positioniert. Aller- dings scheint man inzwischen eingesehen zu haben: Es
bringt der Bundesärztekammer keine gesundheitspoliti- schen Meriten, wenn sie aus Sorge darüber, gegebenen- falls Einschnitte in der medizinischen Versorgung mit- verantworten zu müssen, einem Gremium fernbleibt, das in wesentlichen Teilen das Versorgungsgeschehen in diesem Land steuert. Eher führt es doch wohl dazu, dass man als Player im Gesundheitssystem an den Rand gedrängt wird. Das Votum des Deutschen Ärztetages von 2010, zumindest in Fragen der Qualitätssicherung eine stimmberechtigte Mitgliedschaft im G-BA anzu- streben, liegt vor. Legitimiert dazu wäre die BÄK alle- mal – wer sonst kann von sich behaupten, für alle Ärz- tinnen und Ärzte zu sprechen.
Will die Bundesärztekammer weg vom Katzentisch beim G-BA – sprich vom nichtstimmberechtigten Be- teiligtenstatus – darf sie diese Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Gelegenheiten wie beim aktuell anstehenden Versorgungsgesetz bieten sich nicht oft. Den Ärztekammern muss dabei aber auch klar sein: Eine solche Kompetenzausweitung im G-BA kann es nicht zum Nulltarif geben; ohne ent- sprechend qualifiziertes Personal brauchte man gar nicht erst zum Sprung anzusetzen. Man landete sonst als Papiertiger.
BUNDESÄRZTEKAMMER UND G-BA
Weg vom Katzentisch
Thomas Gerst
Thomas Gerst Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik