A 212 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 6|
12. Februar 2010 CARITAS-KAMPAGNE 2010Blick auf die Stärken älterer Menschen
versehen dargestellt“, sagte Caritas- Präsident Dr. Peter Neher bei der Präsentation der Kampagne am 12.
Januar in Berlin. Das Leben im Alter dürfe nicht nur als demografisches Problem wahrgenommen werden, er- klärte der Prälat. Viele ältere Mitbür- ger seien bereit, sich für das Gemein- wesen zu engagieren und mit ihrem Wissen andere zu unterstützen.
Keineswegs will die Caritas mit ihrer Kampagne jedoch davon ab- lenken, dass das Leben im Alter auch mit der Abnahme der Mobili- tät und einem wachsenden Bedarf an Hilfe verbunden ist. „Die meis- ten Menschen wollen aber so lange wie möglich in den eigenen vier
Zahl der Woche
41,06
Jahre betrug 2008 das Durchschnittsalter der Krankenhausärztinnen und -ärzte (2007: 41,02).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 3. Februar zwei Klagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als unzu- lässig abgewiesen. Wie der G-BA mitteilt, ging es dabei um die Vor - aussetzungen für ambulante Be- handlungen im Krankenhaus nach
§ 116 b Sozialgesetzbuch V.
Die KBV hatte gegen Beschlüsse des G-BA geklagt, die die ambu - lante Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose und multipler Sklerose (Az.: L 7 KA 30/08 KL) sowie mit Krebserkan- kungen (Az.: L 7 KA 50/08 KL) im Krankenhaus regeln. In beiden Ver- fahren wollte die KBV durchsetzen, dass die ambulanten Leistungen nur dann im Krankenhaus erbracht wer- den dürfen, wenn ein niedergelasse- ner Facharzt eine gesicherte Dia - gnose gestellt und eine Überweisung veranlasst hat. Die vom G-BA be- schlossenen Regelungen lassen da- gegen auch Verdachtsdiagnosen und Überweisungen durch den Hausarzt zu. Im Fall von Krebserkrankungen wollte die KBV erreichen, dass der G-BA die gesetzlich normierten Erkrankungen weiter differenziert, und zwar nach seltenen Erkran - SEKTORÜBERGREIFENDE VERSORGUNG
Gericht weist Klage der KBV ab
kungen und besonderen Verlaufs- formen.
Das BSG hat nun entschieden, dass die KBV nur dann gegen Ent- scheidungen des G-BA klagen kann, wenn ihre eigenen Rechte unmittel- bar verletzt werden. Das treffe in
Wänden leben“, betonte Neher. Dar - auf sei die Gesellschaft schlecht vorbereitet. „Wir brauchen eine altersgerechte Infrastruktur und ein barrierefreies Wohnumfeld in den Kommunen“, fordert deshalb die Caritas. Pflegende Angehörige müssten zudem sozial und finan- ziell abgesichert werden. Neher schlug vor, dies analog der Leis- tungen zu regeln, die für Pflege- und Erziehungszeiten bei Kindern gelten. Unterstützt wird die Kam - pagne von der Düsseldorfer Agen- tur BBDO und der Glücksspirale.
Weitere Informationen unter www.
experten-fuers-leben.de und www.
caritas.de. ER
den vorliegenden Fällen nicht zu.
Mit der allgemeinen Beeinträch - tigung wirtschaftlicher Interessen, wie sie die KBV anführt, lässt sich nach Ansicht des BSG keine ausrei- chende Verletzung eigener Rechte
herleiten. HK
Ambulant vor sta- tionär? Krebspatien- ten lassen sich immer häufiger in onkologi- schen Schwerpunkt- praxen behandeln.
Die KBV will, dass das so bleibt.
Foto: ddp
Um mehr Sensibilität für die Fähig- keiten älterer Menschen wirbt der Deutsche Caritasverband mit seiner Kampagne „Experten fürs Leben“.
„Das Leben im Alter wird oft ver- kürzt und mit negativen Vorzeichen