• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Caritas-Kampagne 2010: Blick auf die Stärken älterer Menschen" (12.02.2010)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Caritas-Kampagne 2010: Blick auf die Stärken älterer Menschen" (12.02.2010)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 212 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 107

|

Heft 6

|

12. Februar 2010 CARITAS-KAMPAGNE 2010

Blick auf die Stärken älterer Menschen

versehen dargestellt“, sagte Caritas- Präsident Dr. Peter Neher bei der Präsentation der Kampagne am 12.

Januar in Berlin. Das Leben im Alter dürfe nicht nur als demografisches Problem wahrgenommen werden, er- klärte der Prälat. Viele ältere Mitbür- ger seien bereit, sich für das Gemein- wesen zu engagieren und mit ihrem Wissen andere zu unterstützen.

Keineswegs will die Caritas mit ihrer Kampagne jedoch davon ab- lenken, dass das Leben im Alter auch mit der Abnahme der Mobili- tät und einem wachsenden Bedarf an Hilfe verbunden ist. „Die meis- ten Menschen wollen aber so lange wie möglich in den eigenen vier

Zahl der Woche

41,06

Jahre betrug 2008 das Durchschnittsalter der Krankenhausärztinnen und -ärzte (2007: 41,02).

Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 3. Februar zwei Klagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als unzu- lässig abgewiesen. Wie der G-BA mitteilt, ging es dabei um die Vor - aussetzungen für ambulante Be- handlungen im Krankenhaus nach

§ 116 b Sozialgesetzbuch V.

Die KBV hatte gegen Beschlüsse des G-BA geklagt, die die ambu - lante Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tuberkulose und multipler Sklerose (Az.: L 7 KA 30/08 KL) sowie mit Krebserkan- kungen (Az.: L 7 KA 50/08 KL) im Krankenhaus regeln. In beiden Ver- fahren wollte die KBV durchsetzen, dass die ambulanten Leistungen nur dann im Krankenhaus erbracht wer- den dürfen, wenn ein niedergelasse- ner Facharzt eine gesicherte Dia - gnose gestellt und eine Überweisung veranlasst hat. Die vom G-BA be- schlossenen Regelungen lassen da- gegen auch Verdachtsdiagnosen und Überweisungen durch den Hausarzt zu. Im Fall von Krebserkrankungen wollte die KBV erreichen, dass der G-BA die gesetzlich normierten Erkrankungen weiter differenziert, und zwar nach seltenen Erkran - SEKTORÜBERGREIFENDE VERSORGUNG

Gericht weist Klage der KBV ab

kungen und besonderen Verlaufs- formen.

Das BSG hat nun entschieden, dass die KBV nur dann gegen Ent- scheidungen des G-BA klagen kann, wenn ihre eigenen Rechte unmittel- bar verletzt werden. Das treffe in

Wänden leben“, betonte Neher. Dar - auf sei die Gesellschaft schlecht vorbereitet. „Wir brauchen eine altersgerechte Infrastruktur und ein barrierefreies Wohnumfeld in den Kommunen“, fordert deshalb die Caritas. Pflegende Angehörige müssten zudem sozial und finan- ziell abgesichert werden. Neher schlug vor, dies analog der Leis- tungen zu regeln, die für Pflege- und Erziehungszeiten bei Kindern gelten. Unterstützt wird die Kam - pagne von der Düsseldorfer Agen- tur BBDO und der Glücksspirale.

Weitere Informationen unter www.

experten-fuers-leben.de und www.

caritas.de. ER

den vorliegenden Fällen nicht zu.

Mit der allgemeinen Beeinträch - tigung wirtschaftlicher Interessen, wie sie die KBV anführt, lässt sich nach Ansicht des BSG keine ausrei- chende Verletzung eigener Rechte

herleiten. HK

Ambulant vor sta- tionär? Krebspatien- ten lassen sich immer häufiger in onkologi- schen Schwerpunkt- praxen behandeln.

Die KBV will, dass das so bleibt.

Foto: ddp

Um mehr Sensibilität für die Fähig- keiten älterer Menschen wirbt der Deutsche Caritasverband mit seiner Kampagne „Experten fürs Leben“.

„Das Leben im Alter wird oft ver- kürzt und mit negativen Vorzeichen

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Endet die Teilnahme als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt am DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2, entfällt auf Grund dessen auch die Abrechenbarkeit von

In der EU können diese Unternehmen bislang in der Regel nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Tochterfirmen oder Zulieferer mit ihren Geschäftspraktiken

Ganz gleich, ob es um konkrete Initia tiven zur Schulgesundheit, gemeinsame Strategien beim Arbeitsschutz oder um Service für landeseigene Betriebe geht: „Die Unfallkasse ist

eine gemeinsame Hilfe zu organisieren, wenn die Unterstützungskräfte vor Ort keine Lösung finden, Tablets oder Smartphones für eine begrenzte Zeit zum Erkunden und Ausprobieren

Hierfür sollen die Akteure in Bremen und Bremerhaven (hier Netzwerkpartner*innen) vernetzt werden.. Das Hauptaugenmerk liegt auf dem regelmäßigen Austausch der Partner*innen,

Zum Schluß noch ein Wunsch an Herrn Seeho- fer: Ich wünsche Ihnen einen langen Atem, aber lassen Sie die Niedergelassenen ihre Probleme selbst lösen, so sie es vermögen, und widmen

Das kann be- stenfalls die akute Notfallbe- handlung sein, die übrigens auch durch Laien im großen Stile gehandhabt werden kann, immer unter der Vor- aussetzung, daß diese Laien

Nicht nur Weiterbildung für Arbeitslose und Lohnkostenzuschüsse an Betriebe werden hierüber finanziert, sondern auch verschiedene Sonderprogramme wie die Qualifizierung