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Archiv "Medizinische Fakten kontra ökonomische „Sachzwänge“" (11.02.1983)

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Medizinische Fakten

kontra ökonomische "Sachzwänge"

25. Plenarsitzung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer

Die Tagesordnung des Wissen- schaftlichen Beirates der Bundes- ärztekammer war prall gefüllt bei der 25. Plenarsitzung gegen Ende des Jahres 1982 in Köln: Bericht der Geschäftsführung, von Profes- sor Dr. Peter Stall als "appetizer"

ein Referat über "Retortenba- bies", Auszeichnung von Profes- sor Dr. Hans-Joachim Bochnik mit der Ernst-von-Bergmann-Plakette für Verdienste um die ärztliche Fortbildung und last not least eine Latte von Berichten über die Akti- vitäten der einzelnen Arbeitskrei- se, neun an der Zahl.

Drei Schwerpunkte für die medizi- nische Datensammlung wurden vom Arbeitskreis in Zusammenar- beit mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften (AWMF) festgelegt:

..,.. Epidemiologische und medizi- nische Determinanten der Kosten-

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Für die ersten beiden Themen ha- ben sich das "Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung"

(ZI) und das "Institut für Epidemio- logie und Sozialmedizin" in Han- nover angeboten, die vorhande- nen statistischen Daten zusam- menzustellen und auszuwerten.

Zum Thema "medizinischer Fort- schritt" hatten in der letzten Vor- standssitzung des Wissenschaftli- chen Beirats zwanzig Vertreter der verschiedenen Teilgebiete bereits einen Überblick über die aus ihrer Sicht zu erwartl:)nden Entwicklun- gen in den nächsten fünf Jahren gegeben. Die Ergebnisse sollen zusammen mit Vorschlägen, wo eingespart werden könne, ohne den medizinischen Fortschritt auf- zuhalten, den Vertretern der Bun- desärztekammer und der Kassen-

Nach der lebhaften Diskussion zu schließen, fand die Arbeit des Krei-

ses "Medizinische Orientierungs-

daten für die Konzertierte Aktion"

besonders großes Interesse. Wie der Vorsitzende des Wissenschaft- lichen Beirats und zugleich dieses Arbeitskreises, Professor Dr.

Hanns-Peter Wolff, erläuterte, geht es seiner Kommission darum, der "Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen" in Zukunft mehr medizinische Daten für ihre Emp- fehlungen an die Hand zu geben. Die Repräsentanten der Bundes- ärztekammer und der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung hatten bekanntlich erfolgreich dafür plä- diert, der einseitigen Ausrichtung der Ausgabenempfehlungen auf ökonomische "Sachzwänge" me- dizinische Fakten entgegenzuset- zen, wie es auch das Gesetz vor- sieht. Allerdings, darüber waren sich alle in Köln einig, gehe es dabei noch keineswegs um ab- schließende wissenschaftliche Er- kenntnisse. Vielmehr sollten be- stimmte Entwicklungstendenzen

(Beispiel: altersbad i ngte Erkran-

kungen) aufgezeigt werden.

Ernst Rebentisch (stehend) referierte auf der 25. Plenarsitzung des Wissenschaftli- chen Beirats der Bundesärztekammer am 18. Dezember 1982 in Köln über den von ihm geleiteten Arbeitskreis "Katastrophenmedizin"; am Kopfende des Tisches (von links): die Herren Deneke, Odenbach, Wolffund Vilmar Foto: Küffner entwicklung bei der ärztlichen

Versorgung älterer Menschen (Neuerkrankungen pro Altersgrup- pe, Belastung der Krankenhäuser durch Zunahme der Alterskrank- heiten und der damit verbundenen Pflegekosten, Medikamentenver- brauch in den höheren Alters- gruppen),

..,.. Einfluß von Veränderungen des Krankheitsspektrums auf die Ko- stenentwicklung und

..,.. Einfluß des medizinischen Fort- schritts auf die Kostenentwick- lung.

ärztlichen Bundesvereinigung bis März vorliegen (die nächste Run- de der "Konzertierten Aktion" fin- det am 23. März statt).

Kurzberichte aus einer Vielzahl von Arbeitskreisen Über den Arbeitskreis "Schwerbe- hindertengesetz" referierte an- schließend Professor Dr. Karl Friedrich Schlegel. Aktuelles The- ma ist die Ablösung des Begriffs

"Erwerbsunfähigkeit" durch den

"Grad der Behinderung" nach Vorschlag der Bundesregierung.[>

Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 6 vom 11. Februar 1983 21

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Der Arbeitskreis plädiert für eine Vokabel, in der (etwa nach dem Prinzip der Golfregeln) der Begriff des gesundheitlichen „Handi- caps" besser zum Ausdruck kommt. Der „Grad der Beeinträch- tigung" erscheint Schlegel des- halb zweckmäßiger.

Der Arbeitskreis „Katastrophen- medizin" beschäftigt sich gegen- wärtig unter anderem mit dem Problem „Hilfe vor Ort". Die Fach- gebietsbefragung hat sich nach Auskunft von Professor Dr. Ernst Rebentisch als etwas zäh erwie- sen. Ihm wurden auf der Sitzung von verschiedenen Seiten Kon- taktvermittlung mit Anästhesisten und anderen Spezialisten verspro- chen.

Auch über den Stand in den Ar- beitskreisen „Immunprophylaxe mit Hepatitis-B infizierter Neu- geborener", „Tetanusimpfung",

„Transplantation", „Metastasen- förderung durch Gewebsentnah- me" sowie „Gentechnologie" wur- de auf der Plenarsitzung referiert.

Beim Thema „Immunprophylaxe"

beklagten einige Klinikchefs, daß zum Beispiel Studenten, die auf Intensivstationen arbeiten, nicht gegen Hepatitis B geimpft werden, Grund: Sie gehören nicht zur defi- nierten „Hochrisikogruppe", ob- wohl sie gleichermaßen gefährdet sind (die Kosten einer Impfung lie- gen sehr hoch!).

Neuer Geschäftsführer im Wissen- schaftlichen Beirat ist seit 1982 Dr.

Erwin Odenbach. Ihm steht als wissenschaftliche Referentin Bri- gitte Heerklotz zur Seite. In seinem

„Bericht der Geschäftsführung"

lobte Odenbach die Arbeit seines Vorgängers, Dr. Wilhelm Ahrens, der aus Altersgründen im Mai ver- gangenen Jahres ausschied, als sehr kompetent. Er habe deshalb ein perfekt verwaltetes Erbe über- nehmen können. Mit der Verlage- rung des Wissenschaftlichen Bei- rats nach Köln sind nun alle Geschäftsführungsaufgaben der Bundesärztekammer an einem Ort vereinigt. ck

Einheitliche Notruf-Nummer zugeteilt

Wie das Fernmeldetechnische Zentralamt der Deutschen Bun- despost, Darmstadt, mitteilt, ist im Januar 1983 für den „ärztlichen Notfalldienst" eine bundeseinheit- liche Notrufnummer — 1 92 92 — zugeteilt worden. Die Körper- schaften des öffentlichen Rechts, die Träger des ärztlichen Notfall- dienstes zur Versorgung von Not- fallpatienten sind, werden aufge- rufen, die bundeseinheitliche Ruf- nummer 1 92 92 bei dem für sie zuständigen Fernmeldeamtsbe- reich zu beantragen.

Um Unsicherheiten in der Alarmie- rung bei ärztlichen Notfällen zu vermeiden, sollte die Eintragung unter der vom 83. Deutschen Ärz- tetag 1980 beschlossenen Be- zeichnung „Ärztlicher Notfall- dienst" (Gesundheits- und sozial- politische Vorstellungen der deut- schen Ärzteschaft/Blaues Papier, Seite 81) vorgenommen werden.

Es ist nunmehr an der Zeit, daß sich die Träger des ärztlichen Notfall- dienstes an die für sie zuständigen Körperschaften wenden, damit die- se dann die entsprechenden An- trägestellen können. MP/BÄK

Zahnärzte:

„Prothetik-Boom"

ist gebrochen

Die Ausgaben der RVO- und Er- satzkassen für die Zahnprothetik sind nach ersten Berechnungen der Kassenzahnärztlichen Bun- desvereinigung (KZBV) 1982 um 8,3 Prozent zurückgegangen. Die Kassen zahlten 1982 insgesamt 6,86 Milliarden DM für die Prothe- tik; 1981 waren es noch 7,48 Mil- liarden gewesen. Der Vorsitzende der KZBV, Dr. Helmut Zedelmaier spricht davon, daß der „Boom", ausgelöst durch das KVEG, jetzt beendet sei.

Der schlagartige Rückgang wird noch deutlicher, vergleicht man einzelne Quartale des Jahres 1982.

Im ersten Halbjahr 1982 war noch eine Ausgabensteigerung um 6,2 Prozent zu verzeichnen, im dritten Quartal setzte der Abbruch ein:

—15,3 Prozent; im vierten Quartal sanken die Kassenausgaben für Prothetik sogar um 26,5 Prozent.

Der weiteren Kostendämpfung bei den zahnprothetischen Leistun- gen dient eine am 21. Januar 1983 zwischen der KZBV und dem Bun- desverband der Ortskrankenkas- sen getroffene Vereinbarung über ein Beratungsverfahren auf Landesebene. Die Entscheidung der Bundesverbände der Betriebs- und der Innungskrankenkassen über einen Beitritt zu dieser Ver- einbarung steht noch aus. Der Vereinbarung zufolge ermitteln die Kassenzahnärztlichen Vereini- gungen pro Quartal jene Zahnärz- te, deren Abrechnung auf ein „un- ausgewogenes Verhältnis" zwi- schen konservierender Behand- lung und Zahnersatz/Zahnkronen schließen läßt. Die betreffenden Zahnärzte werden von den Kas- senzahnärztlichen Vereinigungen zu einer Beratung gebeten und in- dividuell über die Beachtung der Grundsätze und Wirtschaftlichkeit aufgeklärt. Wer trotz „Aufklärung"

und „Beratung" sein Verhalten nicht ändert, soll, der Vereinba- rung zufolge, den Kassen benannt werden, die bei diesen Zahnärzten ein besonderes Gutachterverfah- ren einführen. Die Besonderheit besteht darin, daß die Heil- und Kostenpläne jener Zahnärzte vor der Bezuschussung nicht einem Einzelgutachter, sondern einem Gutachtergremium vorgelegt wer- den. Das Gutachtergremium gibt den Krankenkassen „eine Emp- fehlung zu der vorgeschlagenen Versorgung ab". Das Gremium be- steht aus drei Zahnärzten, einer davon wird von den Kassen be- nannt, sowie einem Kassenvertre- ter. Der Vorsitz liegt bei einem von der Kassenzahnärztlichen Vereini- gung benannten Zahnarzt, dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt. NJ 22 Heft 6 vom 11. Februar 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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