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Archiv "Börsebius: Internationale Anlagestrategie" (19.10.1989)

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Reisebüros in das Netz der Akzeptanzstellen bieten sie dem Kunden inzwischen breitgefächerte Nutzungs- möglichkeiten. Zudem win- ken Zinsgewinne, vergehen doch zwischen Einkauf und tatsächlicher Fälligkeit des Betrags durchaus vier bis sechs Wochen. Nicht zuletzt kann sich die Kreditkarte — entgegen des strikten Verbots der Kartenfirmen — oftmals als „Rabattkarte" bewähren.

Weil Händler — derzeit noch — zwischen 3 und 6 Prozent des Rechnungsbetrags an die Kartengesellschaft als Provi- sion abführen müssen, sind sie im Falle der Barzahlung oftmals zu Zugeständnissen bereit.

Die Leitzinserhöhung der Deutschen Bundesbank An- fang Oktober kam gewiß nicht überraschend — sowohl der Diskontsatz als auch der Lombardsatz wurden um je- weils einen vollen Punkt auf sechs bzw. acht Prozent er- höht. Warum diese Erhö- hung?

Zunächst ging es den Währungshütern wohl dar- um, aufkommende Inflations- gefahren im Keime zu erstik- ken. Immerhin läuft die Kon- junktur besser denn je, sind die Kapazitäten der Unter- nehmen voll ausgelastet, will heißen: höhere Güterpreise werden verlangt (und be- zahlt); das wiederum kann nicht ohne Auswirkungen auf die Geldentwertungsrate sein. Ein anderes Ziel der Bundesbank war aber auch, durch eine Zinserhöhung aus- ländisches Kapital wieder nach hier zu locken und da- mit die DM nachhaltig zu festigen. Dieses Unterfangen scheint vorderhand aber gründlich mißlungen, denn die anderen europäischen Notenbanken stellten durch eigene Zinserhöhungsrunden den alten Status wieder her.

Bei der Sicherheit über- treffen Kreditkarten die mei- sten anderen Zahlungsmittel jedoch: Im Verlustfall haftet der Karteninhaber nur mit maximal 100 DM und auch dies nur für Schäden, die vor der Verlustmeldung eingetre- ten sind. Wer indes seine Scheckkarte verliert und dar- auf möglicherweise auch noch die Geheimnummer notiert hat, muß trotz der verbesser- ten Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute mit einer deutlich höheren „Schadens- beteiligung" rechnen.

Immer bedeutsamer wird es daher, Scheckkarte und Scheckvordrucke nicht nur getrennt voneinander aufzu- bewahren, sondern auch die

Wenn es aber im Grunde bei den internationalen Zins- differenzen beim Status quo geblieben ist, dann kann es nur eine logische Schlußfol- gerung geben: Weitere Zins- erhöhungsrunden verschiede- ner Notenbanken mit jeweils sofortigen Anpassungsreak- tionen der benachbarten Sta- bilitätswächter stehen uns noch ins Haus. Das führt mit einiger Sicherheit zu Turbu- lenzen an den internationalen Finanz- und Devisenmärkten und zuallererst aber zu massi- ven Gefahren für die Aktien- märkte. Auch wenn die Un- ternehmensgewinne derzeit noch brillieren mögen: die voraussichtliche Steigerung der Erträge für 1990 von etwa sieben Prozent wird wohl nicht mehr ausreichen, den.

kursdrückenden Effekt stei- gender Zinsen auszugleichen.

Leserservice: Wenn Sie Fragen rund ums Geld ha- ben, können Sie sich gerne an den Autor wenden.

Schreiben Sie an Diplom- Ökonom Reinhold Rom- bach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50

Geheimnummer entweder überhaupt nicht zu notieren oder zumindest verschlüsselt an einem schwer erreichba- ren Ort — etwa zu Hause in einem Buch — aufzuschrei- ben. Wichtig im Verlustfalle:

Eine sofortige Sperre über die Rund-um-die-Uhr besetz- te Telefonnummer 0 69/

74 09 87. Keinerlei Auskünfte darf man auch Anrufern ge- ben, die sich oftmals als

„Bankmitarbeiter" oder „Kri- minalpolizei" ausgeben und die Geheimnummer „für wei- tere Ermittlungen" erfragen wollen. Nicht selten handelt es sich dabei um die Diebe der Karte, denen so erst der eigentliche „Schlüssel zum Betrug" gegeben wird. PJ

Das internationale Umfeld befindet sich ebenfalls in ei- ner kritischen Phase, beson- ders gilt das für die US-Wirt- schaft. Sie macht keinerlei Anstalten, in die von vielen Auguren vorhergesagte Re- zession abzugleiten. Genau das Gegenteil ist der Fall, die jüngsten Indikatoren signali-

sieren eher Überhitzungsten- denzen. Also auch von dort die Gefahr steigender Zinsen, um die Inflation zu bekämp- fen.

Das Anlageklima könnte noch frostiger werden, wenn sich die ausländischen Groß- anleger vom hiesigen Markt zurückziehen sollten. So un- wahrscheinlich ist das ja nicht

— nicht bloß wegen der Zinssi- tuation, wir haben immerhin im nächsten Jahr Bundestags- wahlen mit einem völlig unge- wissen Ausgang. Und eines sollte sich jeder Aktienfreund ins Stammbuch schreiben:

Das derzeitige Renditeniveau am deutschen Rentenmarkt hat die Vor-Crash-Dimensio- nen nicht nur erreicht, son- dern schon deutlich über- schritten.

Für alle, die nun meinen

„die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube" — eine Börsenregel ist wohl im- mer zutreffend: Zum Ausstei- gen wird hier nicht geklingelt.

Börsebius

Spenden — Wer über den

„Internationalen Hilfsfonds"

durch monatliche Überwei- sungen in Thailand Paten- kinder unterstützt, hat ein Recht auf Auskunft über die Verwendung seiner Gel- der (Landgericht Frankfurt, 2/12 0 413/87).

Kaution — Der Vermieter ist verpflichtet, die verzins- liche Anlage der vom Mieter gezahlten Kaution auf Ver- langen nachzuweisen. An- dernfalls kann die Miete ein- behalten werden (Amtsge- richt Bremen, 10 C 89/88).

Streik — Kann eine Familie wegen des Streiks von Flug- hafenpersonal das gemietete Ferienhaus erst einen Tag später beziehen, so haftet da- für der Reiseveranstalter und kann sich nicht auf „höhere Gewalt" berufen (Amtsge- richt Hannover, 3 S 451/88).

Kindergeld — Empfiehlt ei- ne Universität vor der Auf- nahme eines Studiums einen Auslandsaufenthalt, so steht Eltern einer Tochter, die dar- aufhin für ein Jahr als Au- pair-Mädchen nach England geht, in dieser Zeit weiterhin das Kindergeld zu (Bundesso- zialgericht, 10 RKg 5/88).

§ 10 e EStG — Die Vergün- stigungen des § 10 e Einkom- mensteuergesetz (erhöhte Abschreibungen für Haus- bauer) bleiben auch dann in voller Höhe erhalten, wenn das Eigentum zu einem er- heblich reduzierten Preis er- worben wurde, zum Beispiel von Eltern (Bundesfinanzhof, IX R 58/86).

Zahnersatz — Die gesetzli- chen Krankenkassen sind be- rechtigt, Prüfer einzuschal- ten, um festzustellen, ob ver- ordneter Zahnersatz notwen- dig ist (Bundessozialgericht, 6 RKa 110/88). WB Hausbesitzer — 70 Steuer- tips zum Thema Haus- und Wohneigentum sind im

„Hausbesitzer-Sparbuch 1989/90" zusammengestellt.

Es ist für 19,80 DM zu bezie- hen beim VSRW-Verlag Dr.

Hagen Prühs GmbH, Rhein- allee 68, 5300 Bonn 2. WZ

Börsebius:

Internationale Anlagestrategie

A-3126 (102) Dt. Ärztebl. 86, Heft 42, 19. Oktober 1989

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Bankdienstleistungen:

automatisch von der „Telebank"

In der von Designer Luigi Colani gestalteten „Te- lebank" der Noris Verbraucherbank in Düssel- dorf können Bankkunden sich in größerem Um- fang als bisher selbst bedienen: An den Termi- nals kann man Geld abheben und einzahlen, den Kontostand ausdrucken lassen, aber auch Fest- gelder anlegen, Sparkonten eröffnen, Sparbriefe kaufen, Daueraufträge eingeben oder verändern, Euroschecks anfordern etc. Die „Telebank" ist Teil einer neuen Art von Bankfilialen, die die No- ris Bank unter dem Namen „Finanzcenter" ent- wickelt hat. Inzwischen übliche Bankgeschäfte soll der Kunde selbst abwickeln. Für anspruchs- vollere Geldgeschäfte, bei denen er eine umfas- sende Beratung erwartet, ist ein Beratungsteil an- gelegt, in dem Bankangestellte ihn persönlich betreuen. WZ Berufskrankheit — Auch

eine Lärmschwerhörigkeit, die zu weniger als 10 Prozent Er- werbsminderung führt, ist bei Bauarbeitern als Berufskrank- heit anzuerkennen (Bundes- sozialgericht, 2 RU 54/88).

Haushaltshilfe — Auch wenn in einem Haushalt Fa- milienangehörige bei der Hausarbeit mithelfen könn- ten, steht einer Hausfrau, die bei einem Unfall verletzt wur- de, eine Haushaltshilfe zu.

Sie muß von dem Schuldigen beziehungsweise seiner Ver- sicherung finanziert werden (Amtsgericht Frankfurt, 32 C 4331/86-41).

Urlaubsgeld — Auch Teil- zeitkräfte haben einen antei- ligen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn solche Zahlungen für Voll- zeitkräfte vorgesehen sind (Arbeitsgericht Paderborn, 1 Ca 71/89).

Kindergeld — Sieht eine Ausbildungsordnung vor der Zulassung zur Ausbildung ein Vorpraktikum vor, so besteht auch für diese Zeit Anspruch

auf Kindergeld wegen Berufs- ausbildung (Bundessozialge- richt, 10 Rkg 14/88).

Betriebsarzt — Unterneh- men mit mehr als 30 Beschäf-

tigten sind auf Anordnung der Berufsgenossenschaft verpflichtet, einen Betriebs- arzt einzustellen (Bundesso- zialgericht, 2 RU 10/88). WB

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Zäpfchen mit Mulleinlage

Zusammensetzung:100 g Salbe enth. 5 g wäßr.

Hamamelisrindenextrakt (entspr, 22,5 g frischer Droge) und 10 g basisches Wismutgallat. 1Zäpf- chen mit Mulleinlage enth.100 mg wäßr. Hamame- lisrindenextrakt (entspr. 450 mg frischer Droge) und 200 mg basisches Wismutgallat.

Anwendungsgebiete: Hämorrhoiden, insbeson- dere mit entzündlichen Begleiterscheinungen.

Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wech- selwirkungen: bisher

keine bekannt.

Dosierungsanleitung und Art der Anwendung:

Soweit nicht anders verordnet, Salbe 2 - 3 mal tägl. - möglichst nach der Stuhlentleerung - auf die zu behandelnden Haut- und Schleimhautpar- tien auftragen oder einreiben. Zäpfchen 1-2 mal tägl. in den After einführen.

Hinweis: Nicht über +25°C lagern.

Darreichungsformen, Packungsgrößen und Preise:

sagittaproct® Salbe 20 g DM 7,85

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Gegenanzeigen: Schwangerschaft, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, hämorrhagische Diathese, thrombot. und akut entzündl. Prozesse im Hämorrhoidalbereich, Chininallergie

Nebenwirkungen: Gelegentlich durch Chinin- komponente allergische Reaktionen; bei zu oberflächlicher Injektion können kleine Nekro- sen auftreten.

Packungsgrößen und Preise:

5 Amp. zu 1 ml Injektionslösung DM 19,60 50 Amp. zu 1 ml Injektionslösung DM 134,20 Stand: September 1989 SAGITTA GmbH 8152 Feldkirchen-Whm

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Dt. Ärztebl. 86, Heft 42, 19. Oktober 1989 (103) A-3127

Referenzen

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Das bedeutet aber zugleich, daß vorerst nicht mit größeren Änderungen bei den Zinsen zu rechnen ist — weder nach oben, noch nach unten.. Für den Erfolg der Wirt- schafts-

besser so erfolgen kann und soll, daß die hieraus resultie- renden nächsten Zinsen oder Ausschüttungen ihm erst 1990 zufließen, etwa wenn der Arzt festverzinsliche Pa- piere

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