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Archiv "Steuerreform 1990 und Einkommen des Arztes 1989" (16.11.1989)

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uamen5 forte

Wirkstoff: Betahistin

Bei vestibulärem Schwindel

Zusammensetzung: 1 Tablette enthält 12 mg Betahistindimesilat. Anwendungsgebiete: Vestibuläre Störungen mit dem Leitsymptom Schwindel und den häufig begleitenden Symptomen Ohrgeräusche, Ohrenschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Hörminde- rung: Meniere'scher Symptomenkomplex. Gegenanzeigen: Nebennierentumor, Magen- und Darmgeschwüre, Bronchialasthma, Schwangerschaft. Nebenwirkungen: Gelegentlich: Magenunverträglichkeit, Hitzegefühl im Kopf bereich,Herzklopfen,Durchfall, Nessel- ausschlag. Durch Einnahme der unzerkauten Tabletten während oder nach den Mahlzeiten können Magenunverträglichkeiten in der Regel vermieden werden.

Wechselwirkungen: Antihistaminikavermi ndern die Wi rkung von Aeg uamen ® forte und sollten vor Beg inn der Behandlung langsam aus- schleichend über etwa1Woche abgesetzt werden, um Entzugserscheinungen, wie Schlafstörungen oderUnruhe,zu verhindern. Bei erfor- derlichem rasch en Übergang auf Aeguamen ® forte sollte in den ersten Behandlungstagen ggf. zusätzlich ein TranguilizerverOrdnetwerden.

Handelsformen: 20 Tabl. (N1) DM 11,65; 50 Tabl. (N2) DM 2490; 100 Tabl. DM 42,90; AP mit 500 Tab. (10/89) ProMonta • Hamburg

Gezielt wirksam - besonders preisgünstig

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie vieldiskutierte „Gro- ße Steuerreform", die nächstes Jahr in Kraft tritt, zwingt Steuerpflichtige mit Weitblick schon in diesem Jahr dazu, steuersparende Dispositionen in die Wege zu leiten. Das hängt vor allem mit dem Kernstück dieses Steuerreformgesetzes zusam- men, als das man die nicht unbedeutende weitere Sen- kung des Einkommensteuer- tarifs bezeichnen kann. So be- stimmt § 32 a EStG des Steu- erreformgesetzes 1990 vom 25. 7. 1988 (vgl. BGBl. I, S.

1093) die folgenden Steuerta- rifsenkungen vom Kalender- jahr 1990 an:

O Die Steuerprogression für ein zu versteuerndes Ein- kommen bis zu 120 000 DM von einzelveranlagten Steuer- pflichtigen und bis zu 240 000 DM im Jahr bei gemeinsam veranlagten Ehegatten wird deutlich abgeflacht.

Q Der hohe Spitzensteu- ersatz für ein zu versteuern- des Einkommen über 120 000 DM beziehungsweise 240 000 DM wird von bisher 56 Pro- zent auf 53 Prozent gesenkt.

Für Ärzte mit hohem Ein- kommen empfiehlt sich, ei- nen Teil ihres Einkommens aus dem hoch besteuerten Jahr 1989 in das niedriger be- steuerte Jahr 1990 zu verla- gern. Das kann vor allem auf zweifache Weise geschehen, nämlich indem der Arzt Dis- positionen trifft, durch die

• die zu versteuernden Erträge erst in 1990 statt in 1989 entstehen und umge- kehrt

• steuerwirksame Ausga- ben bereits 1989 anfallen be- ziehungsweise getätigt wer- den und nicht erst 1990.

Selbständige Ärzte, die ih- re Ergebnisse aus der freibe- ruflichen Tätigkeit im Wege der sogenannten „Einnah- men-Ausgaben-Überschuß- Rechnung" gemäß § 4 Abs.

III EStG ermitteln, können ihr Honoraraufkommen für das Jahr 1989 und damit den

Gewinn dieses Jahres negativ beeinflussen, indem sie die Honorare für geleistete Arzt- dienste erst im Januar 1990 fakturieren. Es empfiehlt sich also, zum Jahresende 1989 keine Honorarrechnungen mehr zu schreiben beispiels- weise Rechnungen so zu ver- senden, daß die Begleichung erst 1990 erfolgt.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Bestimmung des § 11 EStG hinzuweisen.

Danach sind Betriebseinnah- men und -ausgaben grund- sätzlich bei der Ermittlung des Gewinns jenes Jahres zu berücksichtigen, in dem sie zu- oder abgeflossen sind.

Nur ausnahmsweise, nämlich bei regelmäßig wiederkehren- den Betriebseinnahmen und -ausgaben, kommt eine Be- rücksichtigung bei der Er- mittlung des Gewinns des Jahres in Betracht, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Über- trägt man dies auf den Arzt und Uberschußrechner, so heißt das, daß die Honorare seine freiberuflichen Ein-

künfte nach § 11 EStG erst dann zu erhöhen vermögen, wenn sie ihm zufließen, das heißt wenn der Arzt auch die wirtschaftliche Verfügungs- macht über sie erlangt.

Bei Banküberweisungen ist das zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die Be- träge für den Arzt auf seinem Bankkonto verfügbar sind.

Die Entgegennahme eines Schecks durch den Arzt von seinem Patienten wird jedoch vom Finanzamt bereits als ei- ne Vereinnahmung betrach- tet, unabhängig davon, wann ihn der Arzt bei der Bank ein- löst oder wann er auf seinem Bankkonto gutgeschrieben wird (vgl. BFH-Urteil in BStBl. 1986, II S. 84, 1981 II, Seite 305). Um in dem hier erörterten Sinne Steuern zu sparen, sollte der Arzt also Schecks erst 1990 entgegen- nehmen, auch wenn ihm da- durch unter Umständen Zins- verluste entstehen können.

Gleichzeitig sollte der Arzt auch bei Geldanlagen prüfen, ob die Anlage nicht

besser so erfolgen kann und soll, daß die hieraus resultie- renden nächsten Zinsen oder Ausschüttungen ihm erst 1990 zufließen, etwa wenn der Arzt festverzinsliche Pa- piere oder Aktien zu erwer- ben gedenkt, aber auch wenn er Festgelder anlegt oder er selbst Darlehen ausreicht.

Um aus den hier beschrie- benen Gründen Einkom- mensteile in das Jahr 1990 zu verlagern, kann der Arzt auch seine Ausgaben entsprechend gestalten, das heißt in 1989 erhöhen. Ärzte und Über- schußrechner vermindern al- so ihre Einkünfte in diesem Jahr einfach durch die Lei- stung von Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. IV EStG.

Auch in diesen Fällen gilt je- doch das in § 11 EStG kodifi- zierte Abflußprinzip, also die Betriebsausgaben der Arzt- praxis sind immer dann steu- errelevant, wenn sie tatsäch- lich auch geleistet sind. Die Übergabe eines Schecks an einen Lieferanten ist also steuerlich bereits eine Ver- ausgabung, und zwar unab- hängig davon, wann der Scheckempfänger diesen selbst bei einer Bank einlöst (vgl. BFH-Urteil in BStBl.

ESERDIENST

Steuerreform 1990 und

Einkommen des Arztes 1989

Der kluge Arzt verlagert in die Zukunft

-.4■••••

I

Einkommensverlagerung auf 1990

I

Ausgabenerhöhung noch in 1989

Dt. Ärztebl. 86, Heft 46, 16. November 1989 (77) A-3525

(2)

Private Wertpapierdepots in der Bundesrepublik Deutschland

Gesamtvolumen Ende 1988 Kurswert = 436,1 Mrd. DM

erlHikate

iczlZ ,av

57,0 170,2

Fest- verzinsliche 61,6

O Inland Ausland

eraze-2 v. DG BANK

40

Börsebius:

Vereinzelt Chancen mit Aktien

1986 II, S. 84 und 1981 II, S.

305). Ebenso ist ein Betrag durch den Arzt schon veraus- gabt, wenn der unbedingte Überweisungsauftrag an ein Kreditinstitut erteilt ist, ganz unabhängig davon, wann es diesen Auftrag ausführt und der Betrag dann auf dem Konto des Arztes belastet wird (vgl. BFH-Urteil in BStB1. 1986 II, S. 453 und BFHE Bd. 152, S. 440). Vor- auszahlungen von Betriebs- ausgaben durch den Arzt — zum Beispiel Mietvorauszah- lungen oder vorgezogene Ge- haltszahlungen — werden steuerlich nur dann nicht an- erkannt, wenn es sich dabei um eine wirtschaftlich unsin- nige oder willkürliche Maß- nahme handelt und aus die- sen Gründen hierin ein Ge- staltungsmißbrauch im Sinne des § 42 AO zu sehen ist (vgl.

BFH-Urteil in BStB1. 1987 II, S. 16).

Außer den soeben er- wähnten vorzeitigen Zahlun- gen stellt sich noch die Frage, ob es sinnvoll ist, anstehende Maßnahmen vorzuziehen: et- wa Reparatur- und Renovie- rungsarbeiten in der Arztpra- xis, Beschaffung von Praxis- oder Büromaterial und Heiz- ölvorräten.

Wird sogenanntes Anlage- vermögen für die ärztliche freiberufliche Tätigkeit ange- schafft, also etwa ein Perso- nenwagen oder eine Praxis- einrichtung, so kann hierfür — unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung der Gegen- stände — bereits eine Halbjah- resabschreibung erfolgen, wenn der Arzt die Verfü- gungsmacht spätestens am 31.

Dezember 1989 erlangt. Ge- ringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von DM 800 netto sind bekanntlich gemäß

§ 6 Abs. II EStG sofort bei ih- rer Anschaffung als Betriebs- ausgaben absetzbar. Wenn der Arzt zum Beispiel noch Mieteinkünfte erzielt, so soll- te er überlegen, ob er Repa-

raturen für die Gebäude oder andere Grundstückskosten in 1989 vorziehen und bezahlen kann.

Insgesamt sei zu einer maßvollen Einkommensverla- gerung geraten. Wenn sich das ärztliche Einkommen im mittleren oder unteren Progressionsbereich bewegt, dann ergeben sich durch die Verlagerungsdispositionen extreme Einkommenssprünge in der Weise, daß zum Bei- spiel das Einkommen des Arztes 1989 wesentlich gerin- ger wird, während umgekehrt das des Jahres 1990 extrem in die Höhe schnellt. Unter Um- ständen treten dann aufgrund des nach wie vor progressiven Steuertarifs keine Vorteile ein, sondern sogar nachteilige steuerliche Wirkungen. Im einzelnen handelt es sich also um ein Rechenexempel, bei dessen Lösung ein fachkundi- ger Berater eingeschaltet werden sollte.

Willi Strunz Diplom-Volkswirt Further Straße 16 8501 Siegelsdorf

Das gute alte Sparbuch lebt zwar noch — aber das gesteiger- te Zinsbewußtsein der Sparer beschert den Anlagen in Wert- papieren kontinuierliche Zu- wachsraten. Ende 1988 unter- hielten die privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutsch- land insgesamt 9,3 Millionen Wertpapierdepots.

Auch in der derzeit schwierigen Börsenphase gibt es Anleger, die auf Aktien in ihrem Wertpapierdepot nicht verzichten wollen. Und natür- lich gibt es in einer Zeit, in der — wie bekannt — Börsebius für Aktien generell negativ gestimmt ist, doch die eine oder andere Sondersituation, bei der man getrost zugreifen kann. Keinesfalls aber gilt das für die großen deutschen Standardwerte Daimler, BMW, Siemens oder wie sie alle heißen. Jetzt Geld ver- dienen mit Aktien kann nur der, der wirklich selektiv vor- geht und schaut, wo es auf der Welt besondere Chancen gibt. Hier eine Auswahl:

Vor einem Monat wurde an der New Yorker Börse ein Titel eingeführt, der sehr in- teressant zu werden ver- spricht. Es handelt sich hier um den Chile-Fund, Kurs derzeit 15 US-Dollar. Chile ist eine der interessanten Volkswirtschaften Südameri- kas, zumindest was deren ökonomische Entwicklungs- möglichkeiten in der Zukunft angeht. Im kommenden De- zember wird gewählt und al- lem Anschein nach zeichnet sich in Chile ein Übergang zur Demokratie ab. Mit die- sem Wertpapier wird dem Anleger die Chance geboten, sich an den größten Unter- nehmen des Landes zu betei- ligen.

In unserem Nachbarland Holland „schlummert" ein Börsenwert, der auch im Hin- blick auf die Harmonisierung des EG-Binnenmarktes recht attraktiv ist: Assurantie Con- cern Stad Rodderdam. Diese Versicherungsaktie kostet an der Amsterdamer Börse 50 Gulden und zählt damit zu ei- nem der billigsten Branchen- titel weltweit. Stad Rodder- dam wird derzeit mit 35 Pro- zent seiner Prämieneinnah- men bewertet, während an- sonsten etwa das 1,5fache (bei deutschen Versicherun- gen) bezahlt wird.

Exotisch wird es mit der nächsten Empfehlung, dafür aber kaum weniger interes- sant. General Lumber Hol- ding, das größte holzverarbei- tende Unternehmen Malay- sias, hat soeben mit der Re- gierung Papua-Neuguineas einen 30-Jahresvertrag über Holzlieferungen abgeschlos- sen. Dieser Vertrag sichert dem Unternehmen über lange Zeit hinweg günstige Roh- stoffpreise. Hohe Gewinnzu- wachsraten sind da vorpro- grammiert. Dennoch wird General Lumber Holding im Moment noch von den Bör- sianern vernachlässigt. Der in Singapur gehandelte Wert kostet 2,40 Malaysische Ring- git.

Abschließend noch ein Blick nach Deutschland. Spe- kulativ orientierte Anleger sollten sich einmal die Nord- stern Allgemeine Inhaber an- schauen, die zwar mit einem Kurs von 3000 Mark optisch recht teuer wirken. Funda- mental sind aber 5000 Mark durchaus gerechtfertigt. Das findet auch der schweizeri- sche Assekuranzkonzern Winterthur, der die Nord- stern eventuell kaufen will.

Wer sich aber jetzt bei Ak- tien engagiert, muß indes wis- sen, daß er sich auf einem Terrain bewegt, das für schwache Nerven nicht taugt.

Wer gut schlafen will, sollte sich auch weiterhin mehr an festverzinslichen Wertpapie- ren orientieren. Wer den Kit- zel mag, hat aber durchaus die Chance auf ansehnliche Gewinne.

Börsebius

Leserservice: Gegen Ein- sendung von vier Mark in Briefmarken erhalten Sie vom Autor eine Liste mit attraktiven Aktienempfeh- lungen. Schreiben Sie bitte an Diplom-Ökonom Rein- hold Rombach, Rudolfweg 3, 5000 Köln 50

I

Ohnehin anstehende Maßnahmen vorziehen

A-3526 (78) Dt. Ärztebl. 86, Heft 46, 16. November 1989

Referenzen

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