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Archiv "Kapitalleben: Erträge wohl nur noch dieses Jahr steuerfrei" (06.02.2004)

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ie Lebensversicherungs- branche steht vor einem weiteren schwierigen Ge- schäftsjahr: Sorgten in den letz- ten Jahren die volatilen Kapi- talmärkte für die Probleme, so dürfte dieses Jahr durch die geplanten Gesetzesänderungen bezüglich der Steuerfreiheit ge- prägt sein. Auch dies wird sich entschieden auf die Renditeer- wartungen auswirken.

Die Lebensversicherungsun- ternehmen haben rund 80 Pro- zent ihrer Versichertengelder in festverzinsliche Wertpapiere angelegt. Deshalb hängt die Ren- dite der Lebensversicherungspo- licen entscheidend vom Zinsni- veau festverzinslicher Wertpa- piere ab. Im letzten Jahr sank das Zinsniveau an den Kapital- märkten auf durchschnittlich 4,2 Prozent für zehnjährige An- leihen. Da jedoch der maxi- male Garantiezins – also die Höchstzinsgarantie für den Spar- anteil einer Kapitallebensversi- cherung – 60 Prozent des 10- Jahres-Durchschnitts der Um- laufrendite von Staatsanleihen

nicht überschreiten darf, hat der Gesetzgeber den Garantie- zins von 3,25 Prozent in 2003 auf 2,75 Prozent für dieses Jahr gesenkt. Darüber hinaus dürfte auch die Gesamtverzinsung der Kapitallebensversicherungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 bis 1,0 Prozent sinken, weil das Zinsniveau der festverzinsli- chen Wertpapiere eine beson- dere Bedeutung für die Kapital- erträge der Versicherungsun- ternehmen hat.

Dennoch werden die Lebens- versicherungen aufgrund ihres Einkommensteuerprivilegs im Vergleich zu anderen Kapital- anlagen auch in diesem Jahr konkurrenzfähig bleiben. Dies könnte sich jedoch ab 2005 än- dern: Denn der Gesetzgeber

will die Steuervorteile für Ka- pitallebensversicherungen, die nach dem 1. Januar 2005 abge- schlossen werden, abschaffen.

Die endgültige Entscheidung soll im Frühjahr im Bundeska- binett fallen.

Die zur Disposition stehende Regelung betrifft den Sonder- ausgabenabzug der Beitragszah- lungen und die Steuerfreiheit von Erträgen bei Laufzeiten von mehr als zwölf Jahren. Für beste- hende Verträge wird das bisheri- ge Recht jedoch weiterhin gel- ten („Vertrauensschutz“). Die ab- sehbare Steuergesetzänderung wird auch erhebliche Folgen für die Versicherungskonzerne ha- ben: Sie müssen ihre Anlagestra- tegie den gesetzlichen Änderun- gen anpassen.

Gerade bei volatilen Kapital- märkten ist es für Anleger be- sonders wichtig, auf die Boni- tät und die Finanzstärke eines Lebensversicherungsunterneh- mens zu achten. „Die wichtig- sten Faktoren in Bezug auf die Finanzstärke eines Unterneh- mens stellen die Reservestärke, die Kapitalanlagestruktur sowie der Realitätsgrad der Gewinn- beteiligung dar“, betont der Fachmann für Versicherungen bei der Hamburger Berenberg Bank, Torsten Schreiber. Aller- dings reiche ein reines Unter- nehmensrating, wie es zum Bei- spiel die Firma Fitch macht, nicht aus, um die Lage eines Versicherungsunternehmens be- urteilen zu können. Bei der Be- urteilung sollten weitere Indi- katoren – wie zusätzliche Si- cherheiten, die zum Beispiel durch internationale Tätigkeit eines Versicherungskonzerns gewährleistet werden können – mit in die Überlegungen einbe- zogen werden. Auch bestimm- te Vertragsvarianten gilt es zu beachten. Rolf Combach

Kapitalleben

Erträge wohl nur noch dieses Jahr steuerfrei

Versicherungen

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