Die KBV
informi
Ab 1. Januar 1989:
Neue Richtlinien für Radiologie
Die Qualität der radiologi- schen Leistungen in der ambulan- ten Versorgung genießt seit Jahr- zehnten einen anerkannt hohen Stellenwert. Nicht zuletzt mit Hil- fe der Radiologie-Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung hielten sowohl die apparati- ven Einrichtungen als auch die Qualifikation der radiologisch tä- tigen Ärzte ständig mit der Ent- wicklung Schritt.
Am 1. Januar 1989 tritt nun eine Neufassung der Richtlinie in Kraft. Sie wird nicht nur den technischen Fortschritten im ap- parativen Teil der Röntgendia- gnostik gerecht, sondern berück- sichtigt auch die notwendigen Anpassungen an den reformier- ten EBM und die am 1. Januar 1988 in Kraft getretene neue Röntgenverordnung.
Mit den neuen Richtlinien gelten auch neue Bestimmungen für die „fachlichen Voraussetzun- gen für die Erbringung von Rönt- genleistungen und nuklearmedizi- nischen Leistungen". Wichtig für alle Ärzte, die ihren Qualifika- tionsnachweis auf der Basis der alten Richtlinien erbracht haben:
Dieser Nachweis wird auch in den neuen Richtlinien anerkannt.
Die meisten Änderungen be- treffen den apparativen Teil der Röntgengeräte — vor allem die Computertomographen (CT). Im Interesse der Ärzte, die einen CT betreiben, der zwar den alten Richtlinien entspricht, aber den neuen Richtlinien nicht mehr ge- recht wird, legte die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung eine Übergangsfrist fest: Bis zum 31.
Dezember 1993 können diese Ge- räte weiter betrieben werden.
Auch für die ursprünglich auf den 30. Juni 1988 und dann auf den 31. Dezember 1989 befriste- ten Übergangsbestimmungen für Röntgeneinrichtungen mit einer Mindestleistung von 14 kW bei 100 kV am 2-Puls-Generator wur- den neue Fristen festgelegt: Diese Geräte können nun noch bis zum 31. Dezember 1991 in Betrieb bleiben.
2-Puls-Generatoren mit einer Mindestleistung von 30 kW bei 100 kV und einer zuverlässig zu schaltenden Kurzzeit von 20 msec. können ebenfalls weiter verwendet werden. Allerdings muß bei diesen Geräten späte- stens am 1. Februar 1994 geprüft
werden, ob sie noch den Anfor- derungen der Richtlinie genügen.
Vor der Verabschiedung der neuen Richtlinien war die Frage umstritten, wie breit das Meßfeld für den Körperstamm bei Com- putertomographen sein soll. Die Vertreterversammlung der KBV faßte dazu den Beschluß: Es bleibt bei der bisherigen Meßfeld- größe von 40 cm.
Ein weiterer Beschluß der Vertreterversammlung legte schließlich fest, daß die Anerken- nung zur Durchführung von Lei- stungen der Computertomogra- phie künftig an ein obligatori- sches Kolloqium geknüpft wer- den soll. Die Neufassung der Richtlinie für Radiologie und Nu- klearmedizin ist in diesem Heft (Ausgaben A und B) unter „Be- kanntgaben" abgedruckt. JM schen Arzt und medizinischen Assi-
stenz- und Komplementärberufen hervor. Sinnvolle und denkbare Mo- delle der Zusammenarbeit sind für ihn durchaus vorstellbar, zum Bei- spiel zwischen Nervenarzt und So- zialarbeiter, zwischen praktischem Arzt und klinischem Psychologen, zwischen Orthopäden oder Allge- meinarzt und Sporttherapeuten oder Sportpädagogen, zwischen prakti- schem oder Allgemeinarzt und Ökotrophologen, zwischen HNO- Arzt und Sprachheilpädagogen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Diese Zu- sammenarbeit setzt nach seiner Auf- fassung allerdings eine eindeutige Beschreibung und Begrenzung der verschiedenen Verantwortungsbe- reiche voraus.
Dr. Klotz forderte zu Abspra- che und Zusammenarbeit auch mit Blick auf die sich vielfältig entwik- kelnden neuen Berufsfelder und -zweige auf — zum Beispiel im Be- reich „Gesundheitswissenschaft"
und auf den Gebieten „Prävention"
und „Ambulante Dienste". Zur Ausweitung des Gesundheitswesens und damit auch fast zwangsläufig zur Ausweitung der Kosten in Gesund- heitswesen tragen, so Dr. Klotz, auch Bereiche bei, die neuerdings mit dem Begriff der „Therapie" be- legt werden, wie zum Beispiel Tanz-, Bewegüngs- und Musikthera- pie. Auch Sprachheilpädagogik und Familientherapie haben sich eta- bliert und werden zunehmend von Berufen wie Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen, Sport- und Gymnastiklehrern besetzt. Mit dem Begriff Therapie wird nach Auffas- sung von Dr. Helmuth Klotz bewußt die Nähe zum medizinischen Sektor gesucht. Damit entstehe die Gefahr, daß der Arzt seine integrative und orientierende Funktion für den Pa- tienten verlieren könnte: Die Ent- wicklung trage den Keim der Ab- kopplung vom betreuenden Arzt, dem Hausarzt, möglicherweise in sich. Für Dr. Klotz ist es Aufgabe ärztlicher Berufspolitik, hier die ordnende Kompetenz des Arztes in- nerhalb der im Gesundheitswesen tätigen Berufe wieder stärker zur Geltung zu bringen.
Basierend auf diesen Überle- gungen informierte Dr. Klotz die
Kongreßteilnehmer/innen sowie die anwesenden Verbände über eine In- itiative der Bundesärztekammer, ei- nen Gesprächskreis „Medizinische Assistenz- und Komplementärberu- fe" ins Leben zu rufen. Sinn dieser Einrichtung sollte die gegenseitige Information und der Meinungsaus- tausch der beteiligten Verbände
sein. Zu einer ersten Sitzung soll 1989 eingeladen werden. Dieser Schritt der Bundesärztekammer fand bei den Verbänden der Assi- stenz- und Komplementärberufe,
die beim ZMA in Augsburg vertreten waren, eine positive Resonanz. Eine
breite Beteiligung wurde zugesichert.Dipl.-Päd. Rosemarie Ickert Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988 (19) A-3651