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Archiv "Kooperation zwischen Arzt und Assistenzberufen" (26.12.1988)

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Academic year: 2022

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Auffällige Befunde - Abhängigkeit vom Lebensalter

Prozentualer Anteil

- 1 1 1 1 1 1

bis 20 21 - 30 31 - 40 41 - 50 51 - 60 61 - 70 älter Altersgruppen

Der Anteil der Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion beträgt im Durchschnitt 12,5 Prozent. Die auffälligen Befunde erhöhen sich mit dem Alter. Liegt der Anteil bei den bis 20jährigen noch bei 2,5 Prozent, beträgt er bei den über 70jährigen das 10fache.

Didaktik-Abteilung Biologie der Universität Köln, Vitalograph Lun- genfunktionsmeßgeräte Bucking- ham—Hamburg sowie die Innungs- krankenkassen.

Das Interesse der Innungskran- kenkassen bestand darin, besonders gefährdete Berufsgruppen zu erfas- sen: Bäcker, Schreiner, Zahntechni- ker, Bergleute, Landwirte, Lackie- rer. Die Ergebnisse dieses zwei Jah- re dauernden Projektes wurden am 28. November 1988 in Bonn vorge- legt: Insgesamt waren 12,5 Prozent (8750) der Probanden auffällig, da- von waren 6,9 Prozent (4830) schon in ärztlicher Behandlung, und 5,6 Prozent (3920) erfuhren erstmals durch die Pneumobil-Aktion von ih- rer Erkrankung.

Eine positive Korrelation zur Erkrankungshäufigkeit zeigte sich bei den Variablen: Alter, umweltbe- zogene Determinanten (Staub, Lö- sungsmittel) und Rauchen. Diese Untersuchungsergebnisse sind nicht unbekannt Worin liegt also der Wert der Pneumobil-Aktion? Sie stellt eine Reaktion auf die wachsen- de Zahl von Atemwegserkrankun- gen dar. Die vermutete Dunkelziffer von Patienten mit bereits manifester Erkrankung konnte bestätigt wer- den. Frühformen konnten sicher er- faßt und die positive Korrelation von Umgebungsfaktoren Staub, Lö- sungsmittel) und die negativen Ein- flüsse des Rauchens erneut bestätigt werden.

Die Raucher, aber auch die Ex- Raucher wiesen erwartungsgemäß durchschnittlich eine geringere Lun- genfunktion auf als die Nicht-Rau- cher. Sport, so Prof. D. Nolte (Bad Reichenhall), sei eine geeignete Maßnahme, die Leistungsfähigkeit der Lunge zu steigern, denn 80 Pro- zent der Probanden mit pathologi-

Gegenüber dem Vorjahr haben rund 25 Prozent mehr Besucher am Zentralkongreß für Medizinische Assistenzberufe (ZMA) in Augs- burg teilgenommen; insgesamt wa- ren es diesmal 959. Die Steigerung dürfte ein wichtiges Indiz dafür sein, daß die Einsicht, wie notwendig per- manente Fortbildung ist, auch bei den Assistenz- und Komplementär- berufen wächst.

Der ZMA wurde von der Bun- desärztekammer jetzt zum 17. Male veranstaltet. Von Beginn an war er auf Interdisziplinarität ausgelegt, das heißt: alle Veranstaltungen sind für alle Teilnehmer zugänglich. Be- teiligt an der Planung und Durchfüh- rung werden von der Bundesärzte- kammer folgende Verbände: Be- rufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen, Deutscher Verband Technischer Assistenten in der Medizin, Deutscher Verband für Physiotherapie — Zentralverband

schem Befund betrieben keinerlei Sport. Prof. W. T. Ulmer (Bochum) wies in diesem Zusammenhang auf den Wert der Früherkennung von Atemwegserkrankungen für den weiteren Verlauf des Krankheitsbil- des hin. Durch schnell und leicht zu handhabende Diagnostikmethoden wie zum Beispiel die Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung) und kon- sequente Therapie habe sich die Le- benserwartung eines Patienten mit obstruktiver Emphysembronchitis gegenüber den 50er Jahren um 14 Jahre erhöht.

Alle Referenten waren sich dar- über einig: Die Spirometrie müsse stärker in die Praxisroutine inte- griert werden, damit Bronchitis-Er krankte rechtzeitig behandelt wer- den können. Trotz der kontroversen Diskussion um das kürzlich verab- schiedete GRG war man sich zumin- dest in einem Punkt mit Dr. Norbert Blüm einig: „Medizinischer Fort- schritt muß ( . . . ) bedeuten, daß die Menschen länger gesund bleiben und, wenn sie krank werden, auch wieder schneller gesund ( . . . ) wer- den." Elke Morsbach

der Krankengymnasten (ZVK), Verband Deutscher Diätassistenten und der Verband der Beschäfti- gungs- und Arbeitstherapeuten (Er- gotherapeuten). Für die praktischen Übungen und Kurse stellt die Indu- strie die labortechnischen, apparati- ven und personellen Möglichkeiten zur Verfügung; darüber hinaus prä- sentieren mehrere Aussteller ein- schlägige Literatur.

Eröffnet wurde der 17. ZMA am 28. Oktober durch den Präsiden- ten der Landesärztekammer Hes- sen, Dr. Helmuth Klotz, in seiner Eigenschaft als neuer Vorsitzender des Ausschusses und der Ständigen Konferenz „Medizinische Assistenz- berufe" der Bundesärztekammer.

Dr. Klotz — der auch während des Kongresses mit den Berufsverbän- den zum berufspolitischen Gedan- kenaustausch zusammen kam — hob in seiner Begrüßungsansprache den Gedanken der Kooperation zwi-

Kooperation zwischen Arzt und Assistenzberufen

A-3650 (18) Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988

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Die KBV

informi

Ab 1. Januar 1989:

Neue Richtlinien für Radiologie

Die Qualität der radiologi- schen Leistungen in der ambulan- ten Versorgung genießt seit Jahr- zehnten einen anerkannt hohen Stellenwert. Nicht zuletzt mit Hil- fe der Radiologie-Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung hielten sowohl die apparati- ven Einrichtungen als auch die Qualifikation der radiologisch tä- tigen Ärzte ständig mit der Ent- wicklung Schritt.

Am 1. Januar 1989 tritt nun eine Neufassung der Richtlinie in Kraft. Sie wird nicht nur den technischen Fortschritten im ap- parativen Teil der Röntgendia- gnostik gerecht, sondern berück- sichtigt auch die notwendigen Anpassungen an den reformier- ten EBM und die am 1. Januar 1988 in Kraft getretene neue Röntgenverordnung.

Mit den neuen Richtlinien gelten auch neue Bestimmungen für die „fachlichen Voraussetzun- gen für die Erbringung von Rönt- genleistungen und nuklearmedizi- nischen Leistungen". Wichtig für alle Ärzte, die ihren Qualifika- tionsnachweis auf der Basis der alten Richtlinien erbracht haben:

Dieser Nachweis wird auch in den neuen Richtlinien anerkannt.

Die meisten Änderungen be- treffen den apparativen Teil der Röntgengeräte — vor allem die Computertomographen (CT). Im Interesse der Ärzte, die einen CT betreiben, der zwar den alten Richtlinien entspricht, aber den neuen Richtlinien nicht mehr ge- recht wird, legte die Kassenärzt- liche Bundesvereinigung eine Übergangsfrist fest: Bis zum 31.

Dezember 1993 können diese Ge- räte weiter betrieben werden.

Auch für die ursprünglich auf den 30. Juni 1988 und dann auf den 31. Dezember 1989 befriste- ten Übergangsbestimmungen für Röntgeneinrichtungen mit einer Mindestleistung von 14 kW bei 100 kV am 2-Puls-Generator wur- den neue Fristen festgelegt: Diese Geräte können nun noch bis zum 31. Dezember 1991 in Betrieb bleiben.

2-Puls-Generatoren mit einer Mindestleistung von 30 kW bei 100 kV und einer zuverlässig zu schaltenden Kurzzeit von 20 msec. können ebenfalls weiter verwendet werden. Allerdings muß bei diesen Geräten späte- stens am 1. Februar 1994 geprüft

werden, ob sie noch den Anfor- derungen der Richtlinie genügen.

Vor der Verabschiedung der neuen Richtlinien war die Frage umstritten, wie breit das Meßfeld für den Körperstamm bei Com- putertomographen sein soll. Die Vertreterversammlung der KBV faßte dazu den Beschluß: Es bleibt bei der bisherigen Meßfeld- größe von 40 cm.

Ein weiterer Beschluß der Vertreterversammlung legte schließlich fest, daß die Anerken- nung zur Durchführung von Lei- stungen der Computertomogra- phie künftig an ein obligatori- sches Kolloqium geknüpft wer- den soll. Die Neufassung der Richtlinie für Radiologie und Nu- klearmedizin ist in diesem Heft (Ausgaben A und B) unter „Be- kanntgaben" abgedruckt. JM schen Arzt und medizinischen Assi-

stenz- und Komplementärberufen hervor. Sinnvolle und denkbare Mo- delle der Zusammenarbeit sind für ihn durchaus vorstellbar, zum Bei- spiel zwischen Nervenarzt und So- zialarbeiter, zwischen praktischem Arzt und klinischem Psychologen, zwischen Orthopäden oder Allge- meinarzt und Sporttherapeuten oder Sportpädagogen, zwischen prakti- schem oder Allgemeinarzt und Ökotrophologen, zwischen HNO- Arzt und Sprachheilpädagogen. Die Liste ließe sich fortsetzen. Diese Zu- sammenarbeit setzt nach seiner Auf- fassung allerdings eine eindeutige Beschreibung und Begrenzung der verschiedenen Verantwortungsbe- reiche voraus.

Dr. Klotz forderte zu Abspra- che und Zusammenarbeit auch mit Blick auf die sich vielfältig entwik- kelnden neuen Berufsfelder und -zweige auf — zum Beispiel im Be- reich „Gesundheitswissenschaft"

und auf den Gebieten „Prävention"

und „Ambulante Dienste". Zur Ausweitung des Gesundheitswesens und damit auch fast zwangsläufig zur Ausweitung der Kosten in Gesund- heitswesen tragen, so Dr. Klotz, auch Bereiche bei, die neuerdings mit dem Begriff der „Therapie" be- legt werden, wie zum Beispiel Tanz-, Bewegüngs- und Musikthera- pie. Auch Sprachheilpädagogik und Familientherapie haben sich eta- bliert und werden zunehmend von Berufen wie Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen, Sport- und Gymnastiklehrern besetzt. Mit dem Begriff Therapie wird nach Auffas- sung von Dr. Helmuth Klotz bewußt die Nähe zum medizinischen Sektor gesucht. Damit entstehe die Gefahr, daß der Arzt seine integrative und orientierende Funktion für den Pa- tienten verlieren könnte: Die Ent- wicklung trage den Keim der Ab- kopplung vom betreuenden Arzt, dem Hausarzt, möglicherweise in sich. Für Dr. Klotz ist es Aufgabe ärztlicher Berufspolitik, hier die ordnende Kompetenz des Arztes in- nerhalb der im Gesundheitswesen tätigen Berufe wieder stärker zur Geltung zu bringen.

Basierend auf diesen Überle- gungen informierte Dr. Klotz die

Kongreßteilnehmer/innen sowie die anwesenden Verbände über eine In- itiative der Bundesärztekammer, ei- nen Gesprächskreis „Medizinische Assistenz- und Komplementärberu- fe" ins Leben zu rufen. Sinn dieser Einrichtung sollte die gegenseitige Information und der Meinungsaus- tausch der beteiligten Verbände

sein. Zu einer ersten Sitzung soll 1989 eingeladen werden. Dieser Schritt der Bundesärztekammer fand bei den Verbänden der Assi- stenz- und Komplementärberufe, die beim ZMA in Augsburg vertreten waren, eine positive Resonanz. Eine breite Beteiligung wurde zugesichert.

Dipl.-Päd. Rosemarie Ickert Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988 (19) A-3651

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