Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 49⏐⏐5. Dezember 2008 A2621
A K T U E L L
Die Arbeitsgruppe 7 „Informations- und Kommunikationstechnologien und Gesundheit“ (AG7) des IT-Gip- fels der Bundesregierung hat als neues Mitglied den GKV-Spitzen- verband aufgenommen. Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung (KBV) nimmt künftig als ständiger Gast teil. Die AG7 beschäftigt sich mit der Einführung von E-Health-An- wendungen in Deutschland. Mit der Beteiligung des GKV-Spitzenver- bands und der KBV als Gast inten- sivieren Selbstverwaltung, Politik, Forschung und Industrie jetzt ihre Zusammenarbeit, um E-Health-An- wendungen zu fördern und dabei die grundlegenden Anforderungen vor allem hinsichtlich Sicherheit, Interoperabilität und Standardisie- rung besser abzustimmen.
„Eine gute Vernetzung der wich- tigsten Akteure der gesetzlichen Ge- sundheitsversorgung gemeinsam mit der Industrie ist Voraussetzung dafür, dass der Aufbau künftiger E-Health-Anwendungen erfolgreich verlaufen kann. Die vereinbarte enge Zusammenarbeit ist daher wegwei-
send“, sagte Dr. Klaus Theo Schrö- der, Staatssekretär im Bundesge- sundheitsministerium. Der Ausbau der Telematik eröffne für alle Nut- zer neue Chancen. Es gelte, Ange- bote zu entwickeln, die auf die Bedürfnisse der Menschen zuge- schnitten seien. „Wir brauchen die Akzeptanz aller Beteiligten und po- tenziellen Nutzer der neuen Tech- nik. Wir als KBV wollen unseren Mitgliedern, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, ei- nen optimalen Service bieten. Des- halb ist Kooperation das Gebot der Stunde“, betonte auch KBV-Vor- stand Dr. med. Carl-Heinz Müller.
Branchenexperten erwarten ein großes Marktpotenzial bei der Ent- wicklung neuer E-Health-Anwen- dungen. Ein von der AG7 in Auftrag gegebenes Gutachten zur Fortent- wicklung von E-Health enthält Vor- schläge und Handlungsempfehlun- gen zur Erarbeitung einer patienten- orientierten Umsetzungsstrategie. KBr
Ärztinnen und Ärzte genießen in der Bevölkerung einen exzellenten Ruf.
Das Vertrauen in die Kompetenz und die Integrität des Berufsstands ist groß. Das ergeben Umfragen in schöner Regelmäßigkeit. Noch hat das Bild des Geschäftsmanns das des Heilers und Helfers nicht ver- drängt. Noch . . .
Szenenwechsel: Ein Sonntag- nachmittag auf dem Land irgendwo in Deutschland. Eine Dreijährige weint bitterlich und klagt über Oh- renschmerzen. Die – inzwischen dreifachen – Eltern neigen nicht mehr zur Hysterie, beschließen aber, ärztliche Hilfe zu suchen. Bei zwei Kinderärzten in der nahen Kleinstadt läuft der Anrufbeantwor- ter. Sie verweisen in Notfällen auf das 40 Kilometer entfernte Kinder- krankenhaus in der nächstgrößeren Stadt. Ein dritter Kinderarzt meldet sich zwar persönlich am Telefon.
Aber, nein, man könne nicht vorbei- kommen, er stehe nur seinen eige- nen Patienten im Notfall zur Verfü- gung, sprach er. Aber man solle doch einmal im eigenen Medizin- schrank nachschauen und, falls vor- handen, dem Kind Präparat XY ver- abreichen. Außerdem möge man sich doch am nächsten Tag noch einmal melden, um der dann anwe- senden Sprechstundenhilfe die per- sönlichen Daten durchzugeben – wegen der Dokumentation und der Abrechnung der Beratung am Tele- fon. Auf Wiederhören.
Die Eltern, noch immer wild ent- schlossen, ihrem Kind fachlich kom- petent helfen zu lassen, fahren nun also in die ferne Kinderklinik. Die Ärzte dort diagnostizieren eine schwere Mittelohrentzündung. Es gelingt ihnen, die Schmerzen der kleinen Patientin rasch zu lindern.
Der örtliche Kinderarzt wartet aller- dings noch immer auf einen Rückruf.
RANDNOTIZ
Heike Korzilius
Mit Sinn fürs Geschäft
Die neue Ultraschall-Vereinbarung tritt erst am 1. April 2009 in Kraft und nicht, wie zunächst geplant, am 1. Januar. Das Deutsche Ärzteblatt berichtete in der letzten Ausgabe (Heft 48) ausführlich über die stren- geren Qualitätskontrollen in der So- nografie, auf die sich die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetz- lichen Krankenversicherung geei-
nigt haben. Die Verschiebung des Inkrafttretens von Januar auf April hatte sich erst nach Redaktions- schluss von Heft 48 ergeben.
Der Grund liegt nach Angaben der KBV darin, dass nur so den Kas- senärztlichen Vereinigungen ausrei- chend Zeit bleibt, die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung der Vereinbarung zu treffen. So müss- ten neue Formulare, beispielsweise für Gewährleistungserklärungen, er- stellt und notwendige personelle Kapazitäten für die vorgesehenen zusätzlichen Prüfungen geschaffen werden. Wäre es beim ursprüngli- chen Termin 1. Januar geblieben, wäre es nach Ansicht der KBV zu- dem schwierig geworden, die rund 70 000 sonografierenden Ärztinnen und Ärzte angemessen über die Än- derungen zu informieren. HK SONOGRAFIE
Neue Standards gelten erst ab 1. April
IT-GIPFEL DER BUNDESREGIERUNG
GKV-Spitzenverband Mitglied der E-Health-AG
Foto:laif
Rund 70 000 sonografieren- de Ärztinnen und Ärzte müs- sen sich auf zusätzliche Prüfungen ein- stellen.
Gutachten im Internet:
www.aerzteblatt.de/plus4908