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Archiv "Sonografie: Neue Qualitätsstandards ab April" (13.02.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 7⏐⏐13. Februar 2009 A271

A K T U E L L

Ab dem 1. April dieses Jahres gelten neue Qualitätsstandards für die Ul- traschalldiagnostik. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung

vereinbart. Die gemeinsame Selbst- verwaltung habe die neue Vereinba- rung schnell und konsequent verab- schiedet, sagte der Vorstandsvorsit- zende der KBV, Dr. med. Andreas Köhler. „Damit verbessern wir die Qualität von Sonografien in der vertragsärztlichen Versorgung“, er-

gänzte Köhler. Die Vereinbarung mache deutlich, dass sich die Ver- tragsärzte nicht mit dem Erreichten zufrieden gäben, sondern aktiv zur Qualitätsverbesserung beitrügen.

Künftig ist für alle Ultraschall- geräte, die in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzt werden, ei- ne Abnahmeprüfung vorgesehen.

Zudem werden die Geräte alle vier Jahre technisch überprüft. Eben- falls neu sind einheitliche Basisan- forderungen an die ärztliche Doku- mentation und deren regelmäßige Überprüfung durch die Kassenärzt- lichen Vereinigungen. Aus dieser sollen neben technischen Parame- tern der Untersuchung die Indikati- on, eine Befundbeschreibung, die Diagnose und eventuell eingeleite- te therapeutische Maßnahmen her- vorgehen.

Die Vereinbarung ist für alle 70 000 Ärzte verbindlich, die in der vertragsärztlichen Versorgung Sonografien vornehmen. hil

Das betagte Ehepaar bietet, wie es Arm in Arm vorsichtig über den Krankenhausflur kommt, ein Bild der Eintracht. Sie ist Patientin dieser Station, er Besucher. „Guten Tag, sind Sie der Stationsarzt?“ wendet sich der Mann an einen Herrn im weißen Kittel. „Können Sie mir eine Frage beantworten?“ – „Meine re-

guläre Arbeitszeit ist seit 16.15 Uhr zu Ende“, antwortet der Angespro- chene. „Kommen Sie übermorgen in meine Sprechstunde. Die Uhrzeit finden Sie dort am Schwarzen Brett.“

Die Szene entstammt nicht ei- nem abschreckenden Rollenspiel für Klinikmitarbeiter, sondern der Realität des Jahres 2009. Sie hat sich nicht auf einem kalten, abwei- senden Klinikflur zugetragen. Nein, die Station ist in warmen, freund- lichen Farben gestaltet. Das Be- mühen, Patienten und ihren Besu- chern ein angenehmes Umfeld zu bieten, ist an vielen Stellen erkenn- bar. Corporate Design und Corpo- rate Identity sind hier keine Fremd- worte. Selbstverständlich wollen die Verantwortlichen, dass sich ihr Haus durch ein gutes Image positiv von anderen abhebt. Das Kranken- haus erscheint regelmäßig in den lokalen Medien. Es hat ein wohl- formuliertes Leitbild. Und es hat – hoffentlich in der Mehrzahl – ein- fühlsame Ärzte und Krankenschwes- tern, die diese Grundsätze leben.

Manchmal entlockt das Besu- chern ein Lächeln. „Herr Rose, Sie haben sich ja nicht rasiert“, sagt ei- ne Krankenschwester zu einem Pa- tienten, der mit fast 90 Jahren zwar arg vergesslich geworden ist, aber nach wie vor den Damen und dem Tanzen zugetan. „Wir wollen doch noch miteinander tanzen. Aber mit einem unrasierten Mann tanze ich nicht.“

RANDNOTIZ

Heinz Stüwe

Auf dem Klinikflur

Der Verband Forschender Arznei- mittelhersteller (VFA) hat sich ge- gen Pläne der Bundesregierung gewandt, die Pharmaindustrie im Rahmen der 15. Novelle des Arznei- mittelgesetzes (AMG) zur Beliefe- rung des Arzneimittelgroßhandels zu verpflichten. „Grundsätzlich soll- te der Hersteller entscheiden, wel- chen Vertriebsweg er für sein Pro- dukt wählt“, sagte VFA-Hauptge- schäftsführerin Cornelia Yzer im Vorfeld einer nicht öffentlichen Fach- anhörung im Bundesgesundheitsmi- nisterium. „Das Vorhaben der Bun- desregierung hat keine Grundlage im EU-Recht und ist gemein- schafts- und verfassungsrechtlich bedenklich“, erklärte auch Prof. Dr.

Barbara Sickmüller, stellvertreten- de Hauptgeschäftsführerin des Bun- desverbandes der Pharmazeutischen Industrie.

Der Pharmagroßhandel in Deutsch- land beliefert die rund 21 000 Apo-

theken mit Arzneimitteln von circa 1 500 Herstellern. Auslöser für die Gesetzespläne sind Klagen der Händler, die Arzneimittelhersteller würden vermehrt dazu übergehen, Apotheken vor allem mit teuren Medikamenten direkt zu beliefern.

Dadurch gerate die Mischkalkula- tion der Großhändler ins Wanken.

Der Grund: Wegen ihrer prozen- tualen Beteiligung verdienen die Großhändler an günstigen Medika- menten weniger als an teuren Arz- neimitteln.

Wie aus dem Entwurf zur AMG- Novelle hervorgeht, will die Regie- rung dem Großhandel einen öffent- lichen Sicherstellungsauftrag für die Arzneimittelversorgung zuwei- sen, um dieses Problem zu beheben.

Der pharmazeutische Großhandel würde in diesem Fall mit Ärzten und Apothekern gleichziehen, die einen solchen Auftrag bereits be-

sitzen. SR

ARZNEIMITTELGESETZ

Bundesregierung will Großhändler schützen

SONOGRAFIE

Neue Qualitätsstandards ab April

Foto:Keystone

Alle vier Jahre werden die Ul- traschallgeräte künftig tech- nisch überprüft.

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