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Archiv "STRAHLENTHERAPIE: Patienten befragen" (06.04.1989)

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STRAHLENTHERAPIE

Zu dem Beitrag „Auftrag des Arztes angesichts der Unausweich- lichkeit des Todes" von Prof. Dr.

med. Kurt Lennert in Heft 8/1989:

Patienten befragen . . .

So sehr der prinzipiel- len ärztlichen Einstellung, die aus dem Artikel deutlich wird, zuzustimmen ist, so ent- schieden müssen falsche Sta- tements wie „welche Sinnlo- sigkeit der sogenannten pal- liativen Strahlentherapie! Cui bono — wem nützt es?" kriti- siert werden. Herr Professor Lennert ist eingeladen, Pa- tienten, denen mit einer pal- liativen Strahlentherapie ent- scheidend geholfen werden konnte, nach ihrer Beurtei- lung dieser Therapiemethode zu befragen.

Prof. Dr. H.-P. Heilmann, Hermann-Holthusen-Institut für Strahlentherapie, AK St.

Georg, Lohmühlenstr. 5, 2000 Hamburg 1

Grenzen kennen

. . . Die Behauptung, viele Strahlen-„Schäden" als Folge der Behandlung benigner Tu- moren gesehen zu haben, ist kurzerhand unwahr. Diese werden überhaupt nicht be- strahlt. Natürlich macht die Strahlenbehandlung bösarti- ger Tumoren immer wieder Narben, genauso, wie die chirurgische Behandlung der- artiger Erkrankungen. Wer würde es wagen, einem Chir- urgen zu sagen, daß die Folge seiner Operation ein „Opera- tionsschaden" wäre?

Was über den Krebs — die unter der vorliegenden Über- schrift wohl in erster Linie ge- meinte Krankheit — gesagt wird, ist größtenteils unsin- nig: Es stimmt einfach nicht, daß man das Bronchialkarzi- nom als durch keine Therapie entscheidend beeinflußbar bezeichnen kann. 25 Prozent der operablen und 5 Prozent der inoperablen Bronchial- karzinome können dauerhaft geheilt werden.

Die zytostatische Behand- lung hat manchen Krebspa-

tienten geheilt und vielen Pa- tienten Monate oder gar Jah- re beschwerdearmer Zwi- schenzeiten vor erneuter Exazerbation ihres Tumorlei- dens beschert.

Über die Sinnlosigkeit der

„sogenannten" palliativen Strahlentherapie kann nur sprechen, wer sich um seine inoperablen Krebspatienten nach der Feststellung dieser Inoperabilität überhaupt nicht mehr gekümmert hat.

Dann aber ist dieser Arzt nicht berechtigt, über den Auftrag des Arztes angesichts der Unausweichlichkeit des Todes seine Stimme zu erhe- ben.

Daß man dem vom Tod gezeichneten Patienten nicht ausweicht, und daß klei- ne Nebensächlichkeiten (das Reichen der Tasse Tee) ein Bindeglied sind, ist eine Selbstverständlichkeit, über die man kein Wort zu verlie- ren braucht.

Daß man als internisti- scher Onkologe oder Ra- diotherapeut genauso wie der onkologisch tätige Chirurg seine Grenzen kennen muß, und wo diese Grenzen liegen, hätte ich als Inhalt des Arti- kels unter dem von der Schriftleitung vorgeschlage- nen Thema erwartet. Denn dies ist unser aller tägliches Problem; für das sich Patent- lösungen nicht finden lassen.

Dr. H.-J. Ewald, Berufs- verband Deutscher Strahlen- therapeuten e. V., Friedrich- Engels-Allee 280, 5600 Wup- pertal 2

Adäquat behandeln

Der Artikel ist wichtig an- gesichts der ständigen Kon- frontation des Arztes mit dem Tode. Zwei Sätze seien noch- mals besonders zitiert: „Der Arzt ist verpflichtet, sich über die neuesten diagnostischen und therapeutischen Mög- lichkeiten zu informieren"

und zum anderen „die Be- treuung alter Menschen er- fordert große ärztliche Erfah- rung".

Um so weniger kann die Ausführung über die Behand-

lung alter Menschen unwi- dersprochen akzeptiert wer- den. Die Geriatrie beschränkt sich mit Sicherheit nicht in der Korrektur pathologischer Befunde bei alten Menschen.

Nicht der pathologische Be- fund beim alten Menschen sondern der alte Mensch mit pathologischen Befunden er- fordert das Können und die von Lennert angesprochene Erfahrung des Arztes. So ist es wichtig, bei einer absoluten Arrhythmie nach der Genese zu fahnden, zum Beispiel eine Hyperthyreose auszuschlie- ßen. Nach kurzer Arrhyth- miedauer kann eine Regulari- sierung eine Besserung der Lebensqualität bringen. Ho- he Harnstoff- und Kreatinin- werte sehen wir häufig bei al- ten Menschen. Oft sind sie Ausdruck einer Exsikkose, zum Beispiel im Rahmen ei- ner Enteritis, einer Pneumo- nie oder nur aufgrund einer unzureichenden Flüssigkeits- zufuhr bei erloschenem Durstgefühl. Eine forcierte Diurese wird kein verantwor- tungsbewußter Arzt anstre-

§ 218

Zur Diskussion über Abtrei- bung:

Weiter nachdenken

Bei der freimütigen Dis- kussion um die Schwanger- schaftsabbrüche aus sozialer Indikation kamen mir einige Gedanken.

In vielen Leserbriefen lese ich von der Sorge um das un- geborene Leben, welches schützenswert sei und dessen Tötung man als Mord be- zeichnet. Stets vermisse ich den Hinweis darauf, was der Schreiber selbst zur Förde- rung des geborenen Lebens leistet. Setzt er sich ein für den Bau von kindgerechten Wohnungen und Kinderta- gesstätten? Verwahrt er sich gegen die Ächtung lediger Mütter?

Zur Abscheu vor dem Mord am Ungeborenen kommt regelmäßig die Sorge um die Sicherung der Renten.

ben, wohl aber eine adäquate Flüssigkeits- und Mineralsub- stitution, um die Diurese wie- der in Gang zu bringen.

Auch die These, daß alte Menschen weniger eine um- fangreiche Diagnostik und Therapie als vielmehr Zeit und Geduld des Arztes benö- tigen, kann in dieser Gewich- tung nicht hingenommen wer- den. Alte Menschen benöti- gen beides, der Verzicht auf eine, im Einzelfall auch um- fangreiche Diagnostik ist un- ärztlich und öffnet einer oberflächlichen ärztlichen Verfahrensweise Tor und Tür. Richtig ist, daß alles, was den alten Menschen quält oder belästigt, auch adäquat zu behandeln ist. Nur durch tiefgründige und nicht ober- flächliche Diagnostik kann der alte Mensch einer richti- gen Therapie zugeführt wer- den . . .

Dr. med. F.-W. Elster- mann von Elster, Leiter der Abteilung für Klinische Ge- riatrie des Evangel. Kranken- hauses, Virchowstr. 20, 4200 Oberhausen 1

Empfinde ich als einziger die- se Vermengung von Ethik und Monetik als unanstän- dig?

Immer wieder erscheint der Schwangerschaftsabbruch als ein Vergnügen leichtferti- ger Mädchen und als die Tat verantwortungsloser Ärzte.

Aus eigener Beratungserfah- rung kenne ich keine Frau, die zum Vergnügen abtreiben wollte. Oft war die Not so drän- gend, daß sich ganz offensicht- lich nur die Wahl zwischen sachgerechtem Schwanger- schaftsabbruch und Kurpfu- scher stellte. Hier muß der ver- antwortungsbewußte Arzt den gesamten rechtlichen Spiel- raum ausnutzen, um die Ge- sundheit der Frau zu erhalten.

Die ganze Diskussion wird unter Männern geführt. Ich bin einer, und unter den letz- ten zehn Einsendern war nur eine Frau. Darüber sollten wir weiter nachdenken.

Dr. Gottlob Flier, Schul- koppel 18, 2390 Jarplund-We- ding E>

A-916 (8) Dt. Ärztebl. 86, Heft 14, 6. April 1989

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