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Archiv "Akupunktur: Am Sachverhalt vorbei" (15.09.2000)

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Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 37½½½½15. September 2000 AA2379

B R I E F E

Sachverhalt. Eine Bitte um Klärung an die Redaktion des DÄ, welcher Kommentar zu dem Foto nun stimmt, ergab jedoch leider keine Klärung.

Stattdessen bat mich die Re- daktion des DÄ, dass ich mich direkt mit einer Anfrage an die dpa wenden möchte.

Um Missverständnissen vor- zubeugen: Die Reportage von Frau Korzilius soll durch diesen Leserbrief nicht in ih- rer Leistung geschmälert werden. Gerade bei politisch verfolgten Menschen halte ich eine exakte Berichterstat- tung für besonders wichtig.

Dr. med. Andreas Waßmann, Bodenborn 50, 58452 Witten

Akupunktur

Zu dem Beitrag „Streit um Akupunk- tur“ von Heike Korzilius in Heft 30/2000:

Kontra

Die ärztlichen Vertreter in dem 21-köpfigen Gremium können nur nachdrücklich motiviert werden, bei der nächsten Sitzung am 16. Ok- tober 2000 der tendenziösen Absicht der Krankenkassen- vertreter entschlossen entge- genzutreten. Die schon vor Jahren dürftige Studienlage hat sich in der letzten Zeit nicht gebessert, sondern nur bestätigt, je mehr besser kon- trollierte Studien durchge- führt worden sind. Insbeson- dere wird die Indikations- breite bei den meisten An- wendern und die Erstat- tungsbereitschaft nicht weni- ger Kassen aus vorwiegend merkantilen Gründen nicht an die Studienaussagen ange- passt. Die vertragsärztliche Therapiesolidität würde bei Einbeziehung der Akupunk- tur in die GKV erheblichen Schaden erleiden und in ris- kante Nähe zum Heilprakti- kerniveau geraten. Ein sol- cher Schritt hat mit evidenz- basierter Medizin und der Etablierung eines Leitlinien- systems überhaupt nichts mehr zu tun. Die erwähnten Zuwendungseffekte der Akupunkturmethode sollten

auch ohne Nadel erbringbar sein. Das geringe Interesse der Ausübenden an der Inte- gration der Akupunktur in die GKV ist natürlich auch leicht nachvollziehbar.

Schlecht wäre ein Warten auf sozialgerichtliche Klärung, hat doch die zitierte BKK Se- kurvita, wenn auch nur in un- terster Instanz, in diesem Punkte bereits einen Teiler- folg erstritten.

Dr. med. Ulrich Ruhnke, Kurt-Schumacher-Platz 10, 24109 Kiel

Am Sachverhalt vorbei

In dem Bundesausschuss wird laut Ihrem Artikel eine zwiespältige Meinung bezüg- lich der Akupunkturwirkung eingenommen. Dabei geht die Diskussion schon an we- sentlichen Sachverhalten vorbei: Die Akupunktur, ei- ne der drei Grundpfeiler der Traditionellen Chinesischen Medizin, orientiert sich indi- viduell und ganzheitlich am Menschen. Sie lässt sich nicht in die hier bestehende unifor- me Medizin hineinpressen und kann so nicht Bestand- teil der Kataloge nach GKV oder EBM in dieser Form sein. Das wäre genauso, als würde versucht werden, ei- nem Lebewesen vom Mars auf diesem Planeten die Fahrprüfung abzunehmen mit der Behauptung, dieses Wesen habe keinen hier gül- tigen Führerschein und kön- ne also nicht einmal fahren (geschweige denn fliegen).

Ferner wäre es auch interes- sant zu erfahren, wer die im Beitrag erwähnten „qualita- tiv hochwertigen Studien“ als Auftraggeber finanzierte und mit welchem Ziel? Wirt- schaftlich schwergewichtige Hersteller/Bediener von hightechnology würden wohl kaum am eigenen Stuhl sä- gen, auf dem sie sitzen. Ihnen würde jedoch eine neue Diät(en)therapie gut tun, Adipositas ist bekanntlich gesundheitsschädigend.

Solange die Finanzen in dem hier leider existierenden

„Gesundheitssystem“ wichti- ger sind als die Patienten,

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und Ärzte die Patienten ar- beitsfähig, jedoch nicht ge- sundschreiben sollen, damit sie nach kürzester Zeit wie- der die Beträge für die Steu- er leisten dürfen, so lange ist der Gesetzgeber der Parasit und nicht der chronisch kran- ke Mensch . . .

Dr. med. Dipl. rer. nat. Steffen, Keppler, Martin-Gremminger-Weg 10, 79856 Hinterzarten

Notdienst

Zu dem Beitrag „Ambulante Versor- gung: KV Hessen geht neue Wege beim Notdienst“ in Heft 27/2000:

Beispiel: Wiesbaden

Ein übergeordnetes Thema für die Kassenärztliche Ver- einigung der Bezirksstelle Wiesbaden ist seit vielen Jah- ren die Verbesserung der

ärztlichen Versorgungsstruk- tur in ihrem Bezirk. Nach vielen effektiven, jedoch nur kleinen Strukturänderungen hat die KVH, Bezirksstelle Wiesbaden, bereits am 9. April 1998 eine zukunfts- orientierte völlige Umstruktu- rierung des Ärztlichen Not- dienstes vorgenommen. Im Rahmen eines Kooperations- vertrages mit der Asklepios Paulinen Klinik in Wiesba- den wurde die Ambulanz grundlegend umgebaut, um den beiden Strukturen der Krankenhausambulanz und dem Ärztlichen Notdienst ei- ne für den Patienten über- sichtliche medizinische Ver- sorgung vorzuhalten.

Für die Patienten steht täg- lich ein vom Ärztlichen Not- dienst organisierter Ambu- lanzbetrieb von 20.00 bis 24.00 Uhr, mittwochs und freitags von 18.00 bis 24.00

Uhr und samstags und sonn- tags von 8.00 bis 24.00 Uhr im Hause der Asklepios Pau- linen Klinik zur Verfügung.

Die für diesen Dienst tätigen Ärztinnen und Ärzte sind hierfür speziell ausgebildet und unterliegen einer ständi- gen Weiterbildungskontrolle.

Sie haben gleichzeitig die Möglichkeit, die Infrastruk- tur des Hauses zur Diagno- stik und Therapie der Patien- ten zu nutzen. Im Jahr 1999 haben wir bereits 19 304 am- bulante Fälle versorgt.

Parallel zur ambulanten Ver- sorgungsstruktur sind in der Klinik zwei NEF-Fahrzeuge des Ärztlichen Notdienstes stationiert, die die Besuchstä- tigkeit sicherstellen. Sie sind besetzt mit einem Arzt im Rettungswesen und einem Rettungssanitäter und stehen auch der Leitstelle für NEF- Einsätze notfallmäßig zur

Verfügung. Diese Fahrzeuge sind täglich von 20.00 bis 8.00 Uhr an Werktagen, mittwochs und freitags ab 14.00 Uhr und samstags und sonntags und an Feiertagen 24 Stunden im Einsatz. 1999 wurden 15 909 Besuche gefahren.

Durch die verbesserte Vor- haltung der ambulanten me- dizinischen Struktur ist uns ein Rückgang der Besuchs- tätigkeit gelungen. Auch die Ambulanzen der umliegen- den Krankenhäuser verzeich- nen einen Rückgang ihrer Patientenzahlen.

Die Kooperation mit der As- klepios Paulinen Klinik hat für die Patienten einen signi- fikant höheren Versorgungs- standard. Erfreulicherweise konnten wir im Rahmen der Vertragsvereinbarung mit der Klinik gleichzeitig unsere Vorhaltekosten senken.

Mit diesem „Wiesbadener

A

A2380 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 37½½½½15. September 2000

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Notfallmedizin

Zu dem Akut-Beitrag „Pro und Kontra Atemspende“ von Rüdiger Meyer in Heft 28–29/2000:

Nicht alles ist gut, was aus Amerika kommt

Die Ergebnisse der zitierten Studie sind leider nicht un- eingeschränkt auf Deutsch- land übertragbar: Deutsch- land verfügt über ein engma- schiges Notarztsystem, das in kurzer Zeit Ärzte an den Ort

des Unfalls bringt. Amerika hat sich auf ein anderes Sy- stem verlegt: Die Patienten werden nach alter Vietnam- Strategie möglichst schnell eingesammelt und in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht. Diesen Job über- nehmen „Paramedics“, zwar keine Notärzte, so doch spe- zialisierte Rettungssanitäter.

Zu welchen verheerenden Folgen dieses Vorgehen führen kann, zeigte in Deutschland das Flugzeug- unglück von Ramstein.

Immer wieder liefert das Fernsehen Bilder amerikani- scher Rettungskräfte, die un- ter Reanimationsbedingungen Patienten transportieren. Eine Thoraxkompression auf einer Patiententrage halte ich für sinnlos, eine suffiziente Zirku- lation wird dadurch nicht er- reicht. Die Thoraxkompressi- on benötigt eine feste Unter- lage, zum Beispiel ein Holz- brett oder noch besser den Fußboden. Mit einer ausrei- chenden Zirkulation mag es einige Minuten dauern, bis sich der Blut-Sauerstoff er- schöpft, die Atemspende soll ja aber gerade das verhindern.

Die Atmung bildet zusammen mit dem Kreislauf die Grund- lage für das Überleben des Körpers. Jedes für sich alleine genommen, bringt so viel wie eine Steckdose ohne Strom.

Fazit: Nicht alles ist gut, nur weil es aus Amerika kommt.

Und die ABS-Regel sollte auch weiterhin in Notfallkur- sen unterrichtet werden.

Dr. med. Martin H. Maurer, Handschuhsheimer Landstraße 67, 69121 Heidelberg

Narkose

Zu dem Beitrag „Sicherheit und Trends in der Anästhesie“ von Dr.

med. Uwe Junker und Dirk Wagemann in Heft 34–35/2000:

Sachlicher Fehler

In der linken Spalte der zwei- ten Seite ist bei den Throm- bozyten von 2000/dl die Re- de. Thrombozyten werden in Zahl pro Mikroliter, das heißt in mm3angegeben, ein Unterschied 10 hoch 5 (gleich 10 000 mehr).

Dr. Josef Stauber,Anästhesieabteilung Klinik Neustadt, 91413 Neustadt/Aisch

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 37½½½½15. September 2000 AA2381

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Modell“ waren wir 1989 be- reits Vorreiter für Klinikan- bindungen von Notarztzen- tralen der Ärztlichen Not- dienste. Es wäre aus unserer Sicht wünschenswert, wenn in Hessen eine übergeordne- te Arbeitsgruppe an den wei- teren Verbesserungen der

Strukturen des Ärztlichen Notdienstes arbeiten würde, um bei Anfangsschwierigkei- ten und Vertragsgestaltungen neuer Kooperationsmodelle behilflich zu sein.

Dr. med. Lührs, Notdienstgemeinschaft Wiesbadener Ärzte, Abraham- Lincoln-Straße 36, 65189 Wiesbaden

Referenzen

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