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Archiv "Künstliche Befruchtung: ICSI mit mehr Fehlbildungen" (18.05.2012)

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A 998 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 20

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18. Mai 2012 Die Arbeitsgruppe Gesundheit der

CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier zum Referen- tenentwurf eines Patientenrechte - gesetzes vorgelegt, das Ergänzungen

und in einigen Punkten auch Ver- schärfungen der geplanten Rege- lungen enthält. Der Referentenent- wurf war im Januar 2012 gemein- sam von dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministe- rium für Gesundheit vorgelegt wor- den. Verbraucherverbände, Patien- tenorganisationen und Oppositions- parteien hatten ihn als unzureichend kritisiert und umfangreiche Korrek- PATIENTENRECHTEGESETZ

Ergänzungen zum Referentenentwurf

turen angemahnt. Die Bundesregie- rung will noch Ende Mai einen Ge- setzentwurf ins Kabinett einbringen mit dem Ziel, dass das Gesetz mög- lichst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten kann.

Nach dem Positionspapier der Unionsfraktion sollen die Ärztekam- mern stärker in die Pflicht genom- men werden, um eine ausreichende ärztliche Haftpflichtversicherung si- cherzustellen. So sollen die Versi - cherungen künftig jede Kündigung oder Änderung der Berufshaftpflicht den zuständigen Kammern melden.

Diese sollen mehr Durchgriffsrech- te bis hin zum Approba tionsentzug erhalten. Ein Entschädigungsfonds – etwa in Form einer Stiftung – soll in Härtefällen bei Behand- lungsfehlern den Betroffenen un- bürokratisch helfen –, auch wenn die Verursacherfrage nicht eindeu- tig geklärt ist.

Das Papier sieht vor, dass die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss ein Mitbestim- mungsrecht in Verfahrensfragen, et- wa über den Ablauf der Sitzungen, erhalten. Patienten sollen außerdem auf Wunsch eine digitale Kopie ih-

rer Patientenakte erhalten können.

Allerdings muss gewährleistet sein, dass subjektive Bewertungen des Arztes aus der Akte nicht weiter - gegeben werden müssen.

Darüber hinaus soll die Aufklä- rung über individuelle Gesundheits- leistungen (IGeL) verbessert wer- den. Verträge über IGeL sollen in Schriftform mit Angabe der voraus- sichtlichen Kosten verfasst werden.

Das Aufklärungsgespräch muss der Arzt persönlich führen. Neu ist die Forderung nach einem Verbot von kosmetischer Chirurgie an Minder- jährigen, wenn dafür keine medizi- nische Grundlage besteht. Zudem soll der Begriff der kosmetischen Chir urgie geschützt werden, um den Verbraucher zu schützen.

Das Positionspapier enthalte

„richtige und wichtige Ergänzun- gen“, lobte Dr. med. Theodor Wind- horst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Allerdings warnte er vor „Überdokumentation“ und mehr Bürokratie für die Ärzte. Zu- stimmung äußerte auch der Erste Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr.

med. Wolfgang Axel Dryden. KBr Das Bundes -

kabinett soll dem Gesetzentwurf noch im Mai zustimmen.

Foto: dapd

Unter den verschiedenen Formen der künstli- chen Befruchtung scheint die intrazytoplasma- tische Spermieninjektion (ICSI) mit einer erhöh- ten Rate von Fehlbildungen einherzugehen.

Auch der Einsatz von Clomifen zur Hyperovula- tion könnte bedenklich sein, er ist mit einer dreifach erhöhten Rate von Fehlbildungen as- soziiert (New England Journal of Medicine 2012; doi: 10.1056/NEJMoa1008095).

Die Analyse des South Australian Birth De- fects Register ist nach Auskunft von Michael Davies, Universität Adelaide, die bisher umfas- sendste ihrer Art. In die Studie flossen die Da- ten von 308 974 Kindern ein, von denen 6 163 mittels künstlicher Befruchtung gezeugt wurden. Das Register sammelt nicht nur die Daten aus den Geburtsbescheinigungen. Es fließen auch Informationen aus anderen Quel- len ein, so dass alle bis zum Alter von fünf

Jahren bekanntgewordenen Fehlbildungen er- fasst werden.

Als Fehlbildungen wurden auch die Zere- bralparese, angeborene Stoffwechselstörungen und hämatologische Erkrankungen gezählt.

Die Häufigkeit war bei den Kindern nach einer medizinisch assistierten Konzeption mit 8,3 Prozent höher als bei Kindern ohne künst- liche Befruchtung (5,8 Prozent). Dies ergibt eine Odds Ratio von 1,47.

Sie sank nach Berücksichtigung zahlreicher potenzieller Einflussfaktoren (Alter der Mutter, Parität, fetales Geschlecht, Jahr der Geburt, Ethnie und Geburtsland der Mutter, Schwan- gerschaftsanamnese und Beruf von Mutter oder Vater) auf 1,28. Diese adjustierte Odds Ratio blieb mit einem 95-Prozent-Konfidenzin- tervall von 1,16 bis 1,41 signifikant. Dank der hohen Fallzahl konnte Davies die Daten nach

der Art der künstlichen Befruchtung aufschlüs- seln. In der adjustierten Analyse verlor die Assoziation mit der In-vitro-Fertilisation die statistische Signifikanz, während die Rate der Fehlbildungen nach ICSI mit 9,9 Prozent wei- terhin statistisch signifikant war (adjustierte Odds Ratio 1,57; 1,30–1,90).

Davies führt diese um 57 Prozent erhöhte Rate nicht auf die Technik der ICSI zurück, bei der die Chromosomen des Spermiums mit ei- ner Hohlnadel in die Eizelle injiziert werden.

Plausibler erscheint es ihm, dass die Infertilität Ausdruck einer genetischen Prädisposition ist, zu der die Übertragung von Fehlbildungen ge- hört. Dafür spricht, dass eine Infertilität in der Anamnese auch dann mit einer erhöhten Rate von Fehlbildungen einherging, wenn der Kin- derwunsch am Ende doch ohne künstliche Be- fruchtung in Erfüllung ging. Rüdiger Meyer

KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG: ICSI MIT MEHR FEHLBILDUNGEN

A K T U E L L

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