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Archiv "Rechtsverordnung als Grundlage für Optionsmodell" (04.10.2002)

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ie Verordnung des Bundesgesund- heitsministeriums (BMG) zum Fallpauschalensystem (Textkasten) ist auch bei den Kassenärzten auf schar- fe Kritik gestoßen. Als „Schlag gegen die ambulante Versorgung“ bezeichne- te der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med.

Manfred Richter-Reichhelm, das BMG- Papier. Eine solche Regelung führe zu zusätzlichen Ausgaben in Milliarden- höhe und gefährde gleichzeitig die ko- stengünstige ambulante medizinische Versorgung.

Die umstrittene Rechtsverordnung zum Fallpauschalengesetz trat am 26.

September in Kraft. Zuvor protestierten bereits die Bundesärztekammer, zahl- reiche andere Ärzteorganisationen und die gesetzlichen Krankenkassen (mit Ausnahme der AOK) gegen die Pläne des Ministeriums. In einer gemeinsamen Stellungnahme forderten die Organisa- tionen das BMG auf, das diagnosebezo- gene Fallpauschalensystem (DRG) im Jahr 2003 zunächst im Rahmen einer für Krankenhäuser und Kassen kostenneu- tralen Simulation auf deutscher Daten- basis zu validieren. Außerdem müssten

„vorhandene grobe Fehler“ beseitigt werden. Die Vereinigung der Kranken- hausärzte, Marburger Bund, erklärte in einer ersten Reaktion auf die Veröffent- lichung der Rechtsverordnung im Bun- desgesetzblatt, dass die meisten der 2 240 Krankenhäuser keinen Gebrauch von dem freiwilligen Einstieg in die neue Klinikvergütung (Optionsmodell) zum 1. Januar 2003 machen werden. Sie könnten keinen Nutzen aus der „An- wendung eines unzulänglichen und feh- lerhaften Systems“ erkennen.

Wegen der Unterschiede in der Höhe der Vergütung von Leistungen haben sich die Kassenärzte in die Protestfrakti- on eingereiht. Die KBV sieht in der Rechtsverordnung vor allem eine Un-

gleichbehandlung zwischen dem ambu- lanten und dem stationären Sektor. Den Krankenhäusern würde das BMG Pau- schalen zugestehen, von denen die nie- dergelassenen Ärzte nur träumen könn- ten. Beispielsweise erhielten die Kran- kenhäuser für eine Darmspiegelung ab dem nächsten Jahr rund 524 Euro. Nie- dergelassene Ärzte hätten aber im Jahre 2000 nur rund 79 Euro für die gleiche Leistung bekommen. Bei über einer Million Koloskopien im Jahr ergäben sich Mehrausgaben von über 450 Millio- nen Euro allein für Darmspiegelungen, kritisierte der Kassenärzte-Chef.

Jochen Pflaumenbaum von der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung wies bei den „Berliner Gesprächen“ zur Ver- zahnung zwischen ambulanter und sta- tionärer Versorgung darauf hin, dass

Fallpauschalen zum Ziel hätten, die Verweildauer im Krankenhaus zu ver- kürzen. Die Folge sei eine Leistungsver- lagerung in den ambulanten Bereich bei gleichzeitiger Budgetierung der Ge- samtvergütung der Vertragsärzte, sagte der KBV-Referent bei der Fachveran- staltung des Thieme-Verlags in Berlin.

Knapper werdende finanzielle Res- sourcen führten zu einem stärkeren Wettbewerb und zu einer engeren Ko- operation unter den Krankenhäusern, aber auch zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten. Eine zen- trale Forderung müsse deshalb lauten:

„Gleiche Vergütung für gleiche Lei- stung.“

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt schlägt mit ihrer Rechtsverord- nung zum Fallpauschalensystem eine Welle der Ablehnung entgegen. Das Sy- stem sei ungerecht, nicht ausgereift und fehlerhaft, kritisieren Vertreter aus den verschiedensten Bereichen des Gesund- heitswesens. Schmidt ficht dies indes nicht an. Anlässlich der Veröffentli- chung der Verordnung im Bundesge- setzblatt sagte die Ministerin: „Das Fall- pauschalensystem ist ein wesentliches Element zur Verbesserung der Struktu- ren im Gesundheitswesen.“ In dem mit rund 45 Milliarden Euro größten Ausga- benblock der Gesetzlichen Krankenver- sicherung würden damit die Transparenz, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit verbessert. Mit der Rechtsverordnung hat Ministerin Schmidt die Verantwor- tung für das Fallpauschalensystem wie- der in die Hände der Selbstverwaltung gegeben. „Die Weiterentwicklung des Systems für die obligatorische Anwen- dung in allen Krankenhäusern ab 2004 muss nun von den Selbstverwaltungs- partnern aktiv vorangetrieben werden.

Sie haben mit dem Optionsmodell eine gute Ausgangslage“, gab sich Schmidt optimistisch. Samir Rabbata P O L I T I K

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A2588 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 404. Oktober 2002

Fallpauschalensystem

„Schlag gegen die ambulante Versorgung“

Die jetzt in Kraft getretene Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum Fall- pauschalensystem stößt auf breite Ablehnung. Auch Kassenärzte melden massive Bedenken an.

Rechtsverordnung als

Grundlage für Optionsmodell

Die jetzt in Kraft getretene Verordnung bildet die Grundlage für das Optionsmodell im Jahr 2003.

Demnach können sich die Krankenhäuser freiwil- lig entscheiden, über Fallpauschalen abzurechnen.

Für die Zuordnung der medizinischen Leistungen zu den Abrechnungspositionen des Fallpauscha- lenkataloges wurde das überarbeitete australi- sche Klassifikationssystem verwendet. Die aus den Kalkulationen abgeleiteten Bewertungsrela- tionen (Punktzahlen) sind keine Absolutpreise, sondern stellen die Leistungen entsprechend ihrem Aufwand in ein Verhältnis zueinander (Relativge- wichte). Der Preis der Leistungen ergibt sich in der Einführungsphase aus dem Budget des jeweiligen Krankenhauses.

Die Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser soll bis zum 31. Dezember 2003 gelten. Ursprünglich hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung auf eine Rege- lung einigen sollen. Als das nicht gelang, schalte- te sich das Bundesgesundheitsministerium ein und beschloss eine Ersatzvornahme. Die verpflich- tende Einführung des neuen Systems erfolgt zum

1. Januar 2004. SR

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