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Montag (Nachmittag), 9. September 2013 Erziehungsdirektion 79 2011.1848 Gesetz Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) (Änderung)

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Sitzungstitel7 2011.1848 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 9. September 2013

Erziehungsdirektion

79 2011.1848 Gesetz

Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG) (Änderung)

Beilage Nr. 24 2. Lesung

Präsident. Wir kommen zur zweiten Lesung des LAG und warten kurz auf den Erziehungsdirektor.

Es wird keine Eintretensdebatte mehr geben. Zu Beginn wird der Kommissionspräsident das Wort haben, anschliessend werden wir den Antrag beraten. – Ich begrüsse nun den Erziehungsdirektor.

Blaise Kropf, Bern (Grüne), Kommissionspräsident. Ich möchte die zweite Lesung zur Revision des Lehreranstellungs- und Personalgesetzes mit einem kurzen Rückblick auf die erste Lesung beginnen. Sie haben damals der Revision des Lehreranstellungsgesetzes mit 77 gegen 47 Stimmen bei 17 Enthaltungen zugestimmt und gleichzeitig zwei oder drei Aufträge an die Kommission erteilt.

Der erste Auftrag an die Kommission war, das System des jährlichen Gehaltsaufstieges noch ein- mal unvoreingenommen zu prüfen, im Hinblick auf eine Lösung, die es ermöglichen würde, dass die Ziele des Gehaltssystems des Kantons Bern erreicht werden können. Als zweiter Punkt war zu prü- fen, inwiefern die Lohnnebenleistungen, beziehungsweise weitere Rahmenbedingungen der Anstel- lungsbedingungen bei den Berechnungen der Lohnrückstände berücksichtigt werden können. Das war ein Anliegen aus einem Antrag der FDP. Und schliesslich haben Sie als Grosser Rat mit der Unterstützung des damaligen Antrags Blaser, welcher die Verpflichtung beinhaltet, den Lohnrück- stand bei den Lehrkräften innerhalb von 10 Jahren auszugleichen, einen – wie ich glaube – nicht von allen erwarteten Entscheid getroffen. Damit ist klar, dass die Schliessung dieser Lohnrück- stands-Lücke auch nochmals im Zentrum der Beratungen der Kommission stand.

Heute können wir Ihnen eine Lösung präsentieren, welche die Kommissionshürde mit Bravour ge- nommen hat: im Stimmenverhältnis von 15 gegen 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Ich glaube, somit kann man sagen, dass wir eine sehr stabile Grundlage für die heutige abschliessende Entscheidfin- dung haben. Aus diesem Grund möchte ich bereits an dieser Stelle all jenen danken, die nach dem Resultat der erste Lesung nicht einfach den Kopf in den Sand steckten, aber auch nicht einfach stur den eingeschlagenen Weg weiter stampften, sondern bereit waren, konstruktiv nach Lösungen zu suchen. Ich habe persönlich bereits sehr früh in diesem Gesetzgebungsprozess darauf gesetzt und gehofft, dass eine Konsenslösung möglich sein würde. Wir wissen alle, dass diese Hoffnung auf eine lange Bewährungsprobe gestellt wurde. Heute bin ich sehr glücklich, dass wir nun doch kurz vor einem erfolgreichen Zieleinlauf stehen.

Ich möchte Ihnen nun kurz einige Erläuterungen zum Vorschlag der Kommission zu Artikel 14 des LAG und zu Artikel 75 des PKG machen. Das ist gewissermassen der Kernpunkt der heutigen Bera- tung. Ich gehe aber nicht davon aus, dass dies zu grösseren Auseinandersetzungen führen wird.

Aus diesem Grund erlaube ich mir diese Bemerkungen auch gleich an dieser Stelle zu machen.

Artikel 14 des LAG: Der Antrag des Regierungsrats hatte eigentlich vorgesehen, dass der Anteil der Lohnsumme, der für die Gehaltsstufen zur Verfügung steht, ein Erreichen des Lohnmaximums in- nerhalb von 27 Jahren ermöglichen sollte. Dieser Mechanismus hätte allerdings zur Folge – das ist zumindest die Befürchtung des Grossen Rats –, dass unter Umständen eine relativ starre Auf- stiegsordnung entstanden wäre; eine Aufstiegsordnung, die den Spielraum in den jährlichen Lohn- runden unter Umständen erheblich eingeschränkt hätte. In der Würdigung dieser Bedenken schlägt Ihnen die Kommission eine Variante vor, die zwar genau dasselbe Ziel ins Auge fasst, jedoch eine

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stieg so festzulegen, dass damit die Ziele dieses Gehaltsystems erreicht werden können. Das kan- tonale Lohnsystem sieht 80 beziehungsweise im Falle der Lehrkräfte 77 Gehaltsstufen vor und es liegt auf der Hand, dass das Ziel dieses Gehaltssystems natürlich das ist, dass man im Verlaufe einer Berufskarriere irgendwann auch dieses Lohnmaximum erreichen kann. Die im Antrag und Vortrag des Regierungsrats vorgeschlagene Periode von 27 Jahren umreisst in etwa auch die Zeit- dauer, in der die Ziele bezüglich des Lohnmaximums erreicht werden sollten. Der Vorschlag der Kommission ermöglicht aber, dass man hier eine maximale Flexibilität hat, sodass, weil es finanzpo- litisch gerade etwas schwierig ist, in einem Jahr weniger Stufen, in einem anderen Jahr vielleicht auch einmal mehr Stufen gewährt werden können. Insgesamt steht immer das Ziel im Vordergrund, zu ermöglichen, dass sowohl die Lehrkräfte als auch die Verwaltungsangestellten die Chance ha- ben, irgendwann in das Lohnmaximum zu kommen.

In Artikel 14 Abs. 4 wird dann eine Ausnahmeregelung festgehalten, die in besonders schwierigen und angespannten Finanzlagen einen reduzierten Lohnaufstieg ermöglicht. Allerdings soll auch in finanziell schwierigen Zeiten ein gewisser Anteil garantiert sein und zwar der Anteil, der sich mit den im Voranschlag eingestellten Mitteln der Lohnsumme finanzieren lässt. Was bedeutet nun diese Formulierung ganz konkret? Dazu einige Erläuterungen: Erstens richten sich die Absätze drei und vier von Artikel 14 des LAG beide an den Regierungsrat – und zwar exklusiv an den Regierungsrat – und nicht an das Parlament. Ich denke, das ist ein wichtiger Hinweis. Zweitens beschliesst der Grosse Rat – wie wir alle wissen – jeweils im November über den Voranschlag für das Folgejahr. Im Rahmen dieses Beschlusses des Voranschlags werden entweder neue Stellen geschaffen, wenn man einen Stellenausbau vorsieht, und unter Umständen werden – und das entspricht der heutigen Finanzsituation – Stellen abgebaut. In der im Voranschlag beschlossenen Lohnsumme sind genau solche Mittel für allfällige Lohnaufstiege enthalten; zum Beispiel ein Teuerungsausgleich und allen- falls weitere Gehaltsstufenaufstiege. Das ist das, was in der Lohnsumme enthalten ist, worüber wir im November im Rahmen der Budgetbeschlüsse entscheiden werden. Mit diesem Wert starten wir dann in das neue Jahr. Jetzt ist es aber so, dass in dem Wert, über den wir im November beschlos- sen haben, aufgrund von Personalwechseln – ältere Mitarbeitende, die höhere Gehaltsstufen errei- chen und neu eingestellte Leute in tieferen Gehaltsstufen – allenfalls auch aufgrund von temporären Vakanzen, ein zusätzlicher Spielraum entsteht. Dieser Spielraum wird in der Debatte eben gele- gentlich mit Rotations- oder Fluktuationsgewinnen bezeichnet. Der Kommissionsantrag sieht nun vor, dass dieser bestehende Spielraum auch in schwierigen und angespannten Finanzlagen für Stufenerhöhungen verwendet werden muss. Dies als Erklärung zum Kommissionsantrag. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit einem Abstimmungsverhältnis von 17 zu 0 Stimmen, diesem An- trag zuzustimmen. Ich schlage vor, dass ich zu den weiteren Punkten im Verlaufe der Debatte Stel- lung nehmen werde, wenn das dem Grossratspräsidenten genehm ist.

Präsident. Dann können wir die Detailberatung aufnehmen.

Detailberatung

I. Art. 2, 2a, 4, 5, 10d, 11, 11a, 13, 14, 14a, 15, 17a, 22a, 23, 23a–23d, 24, 27 Angenommen

II. Art. 32, 72, 72a, 75 Angenommen

III. Übergangsbestimmungen Ziff. 1 Bst a–e

Angenommen Ziff. 1 Bst. f

Antrag SP-JUSO-PSA (Blaser, Steffisburg) Antrag Regierungsrat.

Präsident. Bei Buchstabe f haben wir eine Differenz zwischen Kommission und Regierung.

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Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Mit der Annahme von Artikel 14 und 75 durch den Grossen Rat ist nun ein Gehaltsaufstieg für die Zukunft gewährleistet. Das ist aus meiner Sicht sehr positiv und freut mich ausserordentlich für die jungen kantonalen Angestellten und die jungen Lehrpersonen des Kantons Bern – zu denen ich nicht mehr gehöre. Aber das Problem haben wir uns eigentlich in den letzten Jahren selbst eingehandelt. Die Lohnrückstände, die so genannte Delle, wird nun nicht angegangen. Das betrifft vor allem die Lehrpersonen im Alter von 25 bis 40 Jahren. Also die jungen Lehrpersonen unter 25 Jahren, aber auch die älteren Lehrpersonen wie ich, sind weniger betroffen.

Das Ziel muss nun sein, die Delle auszugleichen, umso mehr, weil das für die Bildung der Höhe des Alterskapitals beim Pensionskassengesetz, das wir anschliessend behandeln werden, von grosser Bedeutung ist. Den Ausgleich innerhalb von 10 Jahren vorzunehmen – das ist auch der Antrag, den die Regierung stellt – ist vernünftig und finanzierbar. Der Ausgleich in 10 Jahren, so hat es zumin- dest der Erziehungsdirektor das letzte Mal gesagt, kostet rund 70 Mio. Franken. Der Regierungsrat ist also frei, wann und in welcher Höhe er das einsetzt. Dass er dabei auf die finanzielle Lage des Kantons Rücksicht nimmt, ist aus meiner Sicht selbstverständlich. Beim Pensionskassengesetz gibt es eine Frist bis zur Erreichung des Zieldeckungsgrades von 100 Prozent. Die Frist wird zwischen 15 und 30 Jahren liegen, je nachdem, was der Grosse Rat hier beschliessen wird. Aus dieser Per- spektive ist es doch auf der anderen Seite nur gerecht, den Zeitraum zur Nachzahlung dieser Delle auf 10 Jahre zu befristen. Das umso mehr, weil sich nach der Umstellung auf das Beitragsprimat die Gehaltsrückstände direkt negativ auf die Rentenbildung auswirken werden. Die Generation der 25- bis 40-jährigen wird ohne Ausgleich der Delle doppelt so stark belastet: einerseits der zu tiefe Lohn und andererseits die zu erwartenden tieferen Leistungen der Pensionskasse. Es ist wichtig zu wis- sen, dass diese Bestimmung ausschliesslich für die Lehrpersonen zum jetzigen Zeitpunkt ist. Das, weil hier der Schuh am meisten drückt und der Lohnunterschied im Vergleich zu anderen Kantonen besonders gross ist. Mit dieser Geste senden wir ein Signal, welches zeigt, dass die Arbeit der Lehrpersonen geschätzt wird. Ich hoffe, dass Herr Regierungsrat Pulver auch noch ausführen wird, dass wir dies so beschliessen können und es auch finanziell möglich ist.

Blaise Kropf, Bern (Grüne), Kommissionspräsident. Die Kommission beantrag im Verhältnis 9 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Formulierung aus der ersten Lesung wieder zu streichen. Der Kommission ist bewusst, und das wurde auch entsprechend diskutiert, dass ein beträchtlicher Lohn- rückstand besteht und dass dieser auch aufgeholt werden soll. Allerdings möchte die Kommission den neu geschaffenen Mechanismus beim ordentlichen Lohnaufstieg, also das, was wir vorhin be- schlossen haben, nicht mit einer zwingenden Formulierung in Frage stellen. Die Kommission hat sich durch die Erziehungsdirektion informieren und auch ein weiteres Mal bestätigen lassen, dass gemäss dem Willen des Regierungsrats ein Aufholen dieses Lohnrückstandes vorgesehen ist; viel- leicht nicht in der ambitionierten Frist, wie sie der Antrag Blaser vorgeschlagen hat, sondern in ei- nem erweiterten Zeitraum. Aber es ist auch der Wille des Regierungsrats diesen Lohnrückstand aufzuholen. Aus diesen Überlegungen möchte die Kommission hier auf den ursprünglichen Antrag des Regierungsrats zurückkommen und keine klare Frist vorgeben. Das ist das eine. Das andere ist, dass sich aufgrund des Resultats der ersten Lesung die Frage stellte, wie dieser Lohnrückstand genau berechnet werden wird. Es wurde die Forderung gestellt, dass man bei der Berechnung des Lohnrückstandes auch die erwähnten Lohnnebenleistungen, respektive Rahmenbedingungen der Anstellungsbedingungen – also die Frage der Lektionenzahl, Altersentlastung und so weiter – prü- fen und berücksichtigen soll. Die Kommission ist bei ihrer Sitzung im Hinblick auf die zweite Lesung zur Einschätzung gelangt, dass eine solche Forderung nicht in das Gesetz aufgenommen werden kann. Das wäre eine zu komplexe Geschichte, als dass man sie in einem einfachen Gesetzesartikel abbilden könnte. Hingegen ist für die Kommission klar, dass ein Interesse daran besteht, die Lohn- rückstände in einem informativeren Umfeld zu kontextualisieren. Aus diesem Grund hat die Kom- mission eine Motion eingereicht, die den Regierungsrat auffordert, solche Angaben zu liefern. Wir werden zu gegebener Zeit über diesen Vorstoss beraten. Hier einfach zur Information: Das Anliegen aus der erste Lesung wurde aufgenommen und wir sind davon überzeugt, dass wir mit der Motion den sinnvolleren Weg gefunden haben, als einen Gesetzesartikel zu erzwingen. Die Kommission bittet Sie, dem Antrag aus der ersten Lesung nicht mehr zuzustimmen, respektive die Ziffer fünf wieder zu entfernen.

Daniel Steiner-Brütsch, Langenthal (EVP). Die EVP-Fraktion unterstützt grossmehrheitlich den Antrag von Herrn Blaser, der bereits in der ersten Lesung gestellt und damals deutlich und bewusst

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angenommen wurde. Wir sind sicher und haben auch entsprechende Hinweise von bürgerlichen Grossräten, dass Sie damals zu diesem Passus bewusst Ja gestimmt haben und es kein Zufallser- gebnis war, wie dies mehrmals dargestellt wurde. Im vorliegenden Gesetzesentwurf zuhanden der zweite Lesung steht im Artikel: «Der Regierungsrat kann zur Aufhebung von Gehaltsrückständen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.» Es ist also bereits ein Passus in Form einer «Kann- Formulierung» vorhanden, welche die Aufhebung der Gehaltsrückstände beziehungsweise die Aus- beulung der Lohndelle thematisiert. Mit dem Antrag von Herrn Blaser soll die Aufhebung der Ge- haltsrückstände aber nun verbindlicher, innerhalb der nächsten 10 Jahre erfolgen. Das hätte Mehr- kosten von 5–7 Mio. Franken pro Jahr zur Folge. Die EVP-Fraktion unterstützt dieses Anliegen. Wir stehen dafür ein, dass das Lohnsystem innerhalb einer angemessenen Frist wieder ins Lot kommt und die vorhandene Lohndelle so schnell wie möglich ausgebeult wird. Es sollte nun langsam für alle klar sein, dass im interkantonalen Vergleich zwar auch die bernischen Grundlöhne eher tief sind, vor allem aber die Löhne nach einigen Jahren Berufserfahrung. Der Grosse Rat würde mit Annahme des Antrags Blaser ein wichtiges Signal aussenden, das nicht viel kostet, aber die Lehr- kräfte überaus positiv stimmen würde. Vielleicht bin ich etwas überschwänglich, aber vielleicht wäre gerade die Annahme des Antrags Blaser der berühmte Flügelschlag eines Schmetterlings, der die festgefahrene Situation rund um LAG und PKG auf einen Schlag zum Positiven wenden könnte.

Deshalb ein kleiner Appell an die bürgerlichen Grossräte der erste Lesung: Die Lehrkräfte warten auf positive und ermutigende Signale vom Grossen Rat. Mit der vorgeschlagenen Änderung im LAG zur Verwendung der Rotationsgewinne werden zweifelsohne bereits positive Signale ausgesendet.

Trotzdem können Sie mit der Annahme des Antrags Blaser mit minimalen Finanzmitteln den maxi- malen Goodwill bei den Lehrkräften bewirken. Der Antrag Blaser ist fast wie ein Freistoss, Sie müs- sen den Ball nur noch hinein schieben, und Sie werden von den Lehrpersonen gelobt, gefeiert und im März sogar gewählt werden. Sie würden mit einem Ja Vertrauen schaffen und nötige Perspekti- ven öffnen. Ich bitte um die Zustimmung zum Antrag.

Matthias Burkhalter, Rümligen (SP). Die SP-JUSO-PSA-Fraktion ist ganz klar für die Annahme des Antrags Blaser und ich bitte den Grossen Rat, diesen auch zu unterstützen. Wir haben nun drei Kategorien von Lehrpersonen und Staatsangestellten: Diejenigen, die schon lange angestellt sind, befinden sich einigermassen «am Schärme». Sie haben viele Jahre erlebt, in denen sie einen guten Lohnanstieg hatten. Meine Frau ist fast im Maximum angekommen – sie hat es angenehm. Sie hat aber auch einen angenehmen Mann. (Heiterkeit) Denjenigen, welche vor 10 Jahren zu unterrichten angefangen haben, geht es etwas schlechter und denen, die jetzt neu kommen, geht es dann wie- der gut. Wir haben nun in der Mitte einen Drittel von Lehrkräften, die betrogen wurden, einfach weil sie eine schlechte Zeit erwischt haben. Das sind nicht nur die jungen Lehrkräfte. Wenn jemand vor 10 Jahren als 40-jähriger zu unterrichten angefangen hat, ist er heute 50 Jahre alt und hat die 10 mageren Jahre hinter sich. Die EDU-Fraktion weiss sicher, was die sieben mageren Jahre sind, das kommt ab und zu vor in der Geschichte. Für diejenigen, die nun eben 10 magere Jahre hatten und nicht nur sieben, bitte ich Sie, ein Zeichen zu setzen. Denken Sie daran, bei einer allfälligen Nach- besserung wird nichts nachbezahlt. Für das, was sie seinerzeit nicht bekommen haben, wird nicht bezahlt. Man zahlt Ihnen nur pro Futura etwas mehr. Für all den Schaden, den sie in der Pensions- kasse erlitten haben, wird nichts nachbezahlt. Diese Lehrkräfte haben nun einfach 10 Jahre weniger Leistung in der Pensionskasse und werden diesen Rückstand bis zur Pensionierung nicht aufholen können; es sei denn, sie zahlen die Gelder aus anderen Mitteln von sich aus ein. Die Problematik ist gross. Wenn Sie diesen Artikel annehmen, stopfen wir nur ein Loch, das der zu tiefen Gehaltsstu- fen, und nicht alle Löcher. Wenn für die Lehrpersonen etwas gemacht wird, muss man das für die Staatsangestellten irgendwann auch tun. Das ist für mich selbstverständlich, denn diese Löcher bestehen in gewissen Kategorien für das gesamte Staatspersonal, vielleicht nicht so akzentuiert wie bei den Lehrerinnen und Lehrern. Ich glaube auch, dass Sie ein Zeichen setzen müssen. Diejeni- gen, welche die 10 mageren Jahre hatten, müssen nun einfach eine Perspektive haben. Wenn Sie heute zu diesem Antrag Ja sagen, dann wissen die Betroffenen, dass es besser wird. Sie werden dann vielleicht noch bleiben und nicht nach Solothurn oder in den Kanton Aargau unterrichten ge- hen. Sie können rekrutierungspolitisch ein Zeichen setzen, auch ein Zeichen des Vertrauens. Ich bitte Sie, dem Antrag Blaser zuzustimmen.

Peter Brand, Münchenbuchsee (SVP). Etwas, das wir bei diesem Antrag wissen müssen, ist, dass er nur für die Lehrpersonen gilt. Das wurde vorhin auch so gesagt. In dieser Gesetzesberatung ha- ben wir ja das LAG und das PKG parallel behandelt und darauf geachtet, dass parallel dieselben

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Bestimmungen gelten. Hier haben wir nun ganz klar einen Antrag, der nur den Lehrpersonen zugute kommt. Für alle anderen hat dieser Antrag eben keine Auswirkung. Es war uns wichtig, dass die Kompetenz der Gehaltsfestsetzung beim Regierungsrat bleibt. Der Regierungsrat beantragt die Lohnsumme im Budget und wir sagen dann, wie viel wir ihm davon gewähren. Anschliessend be- schliesst der Regierungsrat, wie viel von dieser Lohnsumme für die Gehaltsaufstiege gebraucht werden kann. In Artikel 14 des LAG und in Artikel 75 des PKG steht folgender Absatz: «Der Regie- rungsrat kann zur Aufhebung von Gehaltsrückständen zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.» Der Regierungsrat ist verpflichtet für die Aufhebung von Gehaltsrückständen Mittel einzusetzen. Von daher ist es gegenüber dem anderen Kantonspersonal nicht konsequent und gerecht, wenn wir nun den Antrag Blaser annehmen und damit nur für die Lehrpersonen definitive Mittel reservieren, um den Gehaltsrückstand des Lehrpersonals innerhalb von 10 Jahren aufzuheben. Die Kompetenz und die Verantwortung sollen beim Regierungsrat bleiben. Wobei man ganz klar sagen muss, dass die SVP-Fraktion das Problem anerkennt, dass gewisse Leute nach fünf bis sieben Jahren Lehrertätig- keit im Vergleich zu anderen Kantonen relativ tiefe Löhne haben. Wir sind auch bereit dem Regie- rungsrat die Mittel zur Verfügung zu stellen. Aber er soll das im Rahmen der Lohnsumme und allem anderen, das er noch berücksichtigen muss, machen. Wir haben die Grundlagen in Artikel 14 und 75 um das zu machen und wir wehren uns gegen eine dringende Formulierung in diesen Über- gangsbestimmungen. Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich den Antrag von Herrn Blaser und des Regierungsrats ablehnen.

Heinz Siegenthaler, Rüti b. Büren (BDP). Ich bin überzeugt, dass es schon in der erste Lesung ein Unglücksfall war, als wir diesen Beschluss gefasst haben. Ich habe im Tagblatt nachgelesen. Es hat sich keine einzige Fraktion, ausser dem Einzelsprecher Daniel Kast, zu diesem Antrag zu Wort gemeldet. Anschliessend wurde gleich abgestimmt. Wir haben gesamthaft über die Übergangsbe- stimmungen mit den Buchstaben a-e abgestimmt. Danach haben wir den Antrag f mit einem Unter- schied von 14 Stimmen angenommen. Ich selbst habe damals auch nichts gesagt und muss mich demnach selbst bei der Nase nehmen. Ich habe noch nicht nachgelesen, wie meine Fraktion da- mals gestimmt hat. Aber ich weiss ganz genau, welcher Meinung sie heute ist. Ich zitiere den Kom- missionspräsidenten von damals: «Der Antrag widerspricht grundsätzlich dem Konzept, das die Kommission hatte.» Der Regierungsrat hat dargelegt, dass es, wenn wir die Lohnrückstände für alle – wie das Peter Brand vorhin gesagt hat – begleichen wollten, 210 Mio. Franken kosten würde. Wie hoch der Betrag nur für die Lehrkräfte sein würde, weiss ich nicht. Vielleicht kann das der Erzie- hungsdirektor dann noch erklären, denn ich bin überhaupt erstaunt, dass er an dieser Variante fest- hält. Damals hat die Kommission gesagt, dass wir uns eine Ausgabe dieser Grössenordnung gar nicht leisten können. Zum Konzept der Kommission zitiere ich nochmals den Kommissionspräsiden- ten: «Als erste Massnahme wollen wir keine weiteren Lohnrückstände in Kauf nehmen undN» – das hat auch der Vorredner Peter Brand gesagt – «Ndem Regierungsrat die Möglichkeit geben, in einer «Kann-Formulierung» die Lohnrückstände aufzuholen.» und weiter: «Die Forderung von Herrn Blaser geht weit darüber hinaus.» Inhaltlich haben wir schon gehört, dass sie nur für die Lehrkräfte gilt. In der Kommissionsarbeit musste ich lernen, dass die Problematik des Lohnrückstandes gar nicht nur die Lehrkräfte betrifft. Man hat uns damals ganz eindringlich und mit vielen Unterlagen klar gemacht, dass dieses Problem für alle Personalkategorien gilt. Darum sehen wir heute nicht ein, warum man eine Sonderlösung nur für Lehrpersonen anstreben möchte. Eine Lösung für alle anzu- streben, könnte man sich in der heutigen Situation klar nicht leisten. Deshalb ist die BDP-Fraktion ganz klar der Meinung, dass sie die Variante der Kommission, also die «Kann-Formulierung», be- vorzugt und den Buchstaben f wieder streichen möchte. Ich bitte Sie im Namen der BDP-Fraktion, den Antrag der Kommission zu unterstützen.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Die glp-CVP-Fraktion anerkennt, dass ein Lohn- problem besteht; ein Lohnproblem beim gesamten Staatspersonal und nicht nur bei den Lehrerin- nen und Lehrern. Vor allem die Delle, die bereits mehrmals erwähnt wurde, ist vorhanden. Es sind aber im LAG, das wir nun fast im Trockenen haben, schon verschiedene Rettungsanker und Siche- rungsseile in gewissen «Kann-Formulierungen» enthalten. Wir haben die 1,5 Prozent Lohnanstieg, die wir gewähren. Die glp-CVP-Fraktion ist deshalb mehrheitlich der Meinung, dass der Antrag von Herrn Blaser in der heutigen Situation über das Ziel hinaus schiesst. Wir können uns das nicht leis- ten, vor allem diese Spezialbehandlung der Lehrer nicht. Wenn wir dem Lehrpersonal etwas geben, kommen wir in Zugzwang und müssen dann dem Staatspersonal genau dasselbe geben. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird es sehr teuer. Wir können uns das in der jetzigen Situation

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schlicht und einfach nicht leisten. Wir müssen dazu stehen und unserem Personal und dem Lehr- personal sagen, dass die Situation noch nicht sehr gut ist, wir aber daran arbeiten und jede mögli- che Gelegenheit wahrnehmen, einen Schritt vorwärts zu gehen; wahrscheinlich aber den Weg der kleinen Schritte. Aber auch dieser führt irgendwann zum Ziel. Deshalb lehnen wir den Antrag von Herrn Blaser mehrheitlich ab. Wir haben das Gefühl, dass wir mit dem LAG, in dem die verschiede- nen Punkte fixiert werden konnten, auf einem guten Weg sind und uns alles andere gar nicht leisten können.

Urs Muntwyler, Bern (Grüne). Die Fraktion Grüne ist erleichtert, dass wir nun endlich eine Lösung haben und sich die verschiedenen Pole in der Mitte getroffen haben. Nun ist der Antrag Blaser als letzte Pendenz noch offen. Man kann sagen, dass 10 Jahre doch nichts sind. Aber wir müssen uns überlegen, worum es geht. Über den grossen Lohnrückstand der Lehrerschaft im Kanton Bern wur- de bereits gesprochen. Schon beim letzten Mal habe ich meine Tochter Barbara erwähnt. Sie ist Sekundarschullehrerin mit Ausbildung zur Gymnasiallehrerin. Mittlerweile hat sie ein Angebot von einer Privatschule aus dem Kanton Zug erhalten, mit einem doppelt so hohen Gehaltsangebot wie ihr aktueller Lohn. Aus Fraubrunnen habe ich die Zuschrift einer Schulklasse bekommen. Darin steht, dass ihre Lehrerin gesagt habe, sie sei doch nicht blöd und würde im Kanton Bern arbeiten gehen. Wir stehen mit anderen Kantonen, die, wie Solothurn, teilweise dem Kanton Bern sehr nahe sind, in Konkurrenz. Wenn man über die Kantonsgrenze weiter hinausgeht, kann lohntechnisch noch wesentlich mehr herausgeholt werden. Es geht darum, die besten Köpfe im Kanton Bern zu behalten. Bei den Lehrpersonen geht es jedoch noch um etwas anderes – entgegen dem, was Herr Siegenthaler sagte. Ein Lehrer bildet unsere jungen Leute aus und diese sind unser Potenzial und unsere Ressourcen, welche die Wirtschaft vorwärtsbringen. Das ist nicht ganz dasselbe, wie sonst jemand in einem vergleichbaren Anstellungsverhältnis. Darum ist es richtig, die Lehrerschaft sepa- rat zu behandeln. Es geht nun eben darum – wie verschiedentlich gesagt wurde, unter anderen auch von Herrn Brand – diesen Rückstand wieder aufzuholen. Stellen Sie sich einmal vor, Sie ge- hen zu ihrem Arbeitgeber, und dieser sagt zu Ihnen, dass er Ihren Lohnrückstand schon irgend- wann aufholen wird, aber momentan herrschten gerade schwierige Zeiten. Wenn Sie nachfragten, wie lange das dauerte, wäre die Antwort: Sicher die nächsten 10 Jahre. Das ist dann sicher der Moment, in dem die guten Leute den Stellenanzeiger studieren. Deshalb denke ich, dass der Vor- schlag von Herrn Blaser ein guter Vorschlag ist, weil er klärt, wann die Delle ausgeglichen sein wird.

Wir sollten unsere jungen Lehrerinnen und Lehrer nicht für dumm verkaufen. Seien wir doch ehrlich und stellen uns darauf ein, dass wir diesen Rückstand in den nächsten 10 Jahren aufholen können.

Die grüne Fraktion wird den Antrag Blaser unterstützen.

Corinne Schmidhauser, Bremgarten (FDP). Die FDP-Fraktion anerkennt grundsätzlich, dass eine Delle besteht. Wie gross jedoch diese Delle ist, ist höchst umstritten. Wir haben in der Kommission beschlossen, dass die Lohnnebenleistungen – ob diese «neben» sind, ist die andere Frage, gerade auch im Quervergleich mit den anderen Kantonen – genauer angeschaut werden sollen. Wir haben den Entscheid getroffen, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Kommissionsmotion eingebracht werden soll. Die Motion ist mit 16 gegen 0 Stimmen bei einer Enthaltung von allen Par- teien einstimmig beschlossen worden. Also befürworten alle die Schaffung der Transparenz bei Lohnfragen. Der Bericht darüber liegt aber frühestens Ende 2016 vor. Dann können wir etwas ge- nauer sagen, wie gross die Delle ist. Im Moment geht es doch einfach darum, dem Regierungsrat die Kompetenz und auch einen Handlungsspielraum zu geben. Er soll bestimmen, in welchem Zeit- raum die Rückstände allenfalls aufgeholt werden können. Es ist absolut falsch, ihm nun Fesseln anzulegen und zu sagen, dass sie in 10 Jahren aufgeholt sein müssen. Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der SP-JUSO-PSA-Fraktion einstimmig ab.

Präsident. Möchte die angesprochene EDU-Fraktion noch etwas zu den sieben mageren Jahren sagen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Einzelsprecherinnen und Einzelsprecher? – Das ist auch nicht der Fall.

Andreas Blaser, Steffisburg (SP). Ich möchte mich für die Diskussion bedanken. Es ist unbestrit- ten, dass eine Delle besteht und dass der Regierungsrat diese ausgleichen sollte. Wo haben wir Differenzen? Aus meiner Sicht, und das habe ich einleitend bereits gesagt, wird mit Artikel 14 und 75 die Lohnentwicklung der Zukunft angegangen. Also werden wir ab 1. Juli 2014, wenn das Gesetz wahrscheinlich in Kraft treten wird, eine positive Lohnentwicklung haben. Aber mit meinem Antrag,

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der ja auch der Antrag der Regierung ist, schauen wir in die Vergangenheit. Die Dellen liegen mei- ner Meinung nach irgendwo zwischen 60 und 70 Mio. Franken. Diesen Betrag in 10 Jahren aus- zugleichen ist wirklich ein gangbarer Weg. Die Argumentation, wie sie die SVP-, BDP- und glp-CVP- Fraktionen gebracht haben, ist für mich schon etwas fragwürdig. Sie sagen, dass sie eigentlich nichts wollen, argumentieren aber damit, wenn alles ausgeglichen werden müsste für die 210 Mio.

Franken, würden sie es nicht machen. Nun haben wir doch die Chance an der Stelle, wo der Schuh am meisten drückt, ein Zeichen zu setzen. Die Regierung würde die Delle, davon bin ich überzeugt, nach Möglichkeit ohnehin ausgleichen. Aber nach aussen das Zeichen der 10 Jahre zu setzen ist wichtig. Wenn ich dagegen von der SVP-Fraktion höre, dass sie bei der Pensionskasse den vollen Deckungsgrad in 15 Jahren saniert haben möchte, ist ersteres ein «Minizeichen» nach aussen. Also bitte ich nochmals all jene, die diesen Antrag schon einmal unterstützt haben, dabei zu bleiben. Wir setzen ein kleines aber wichtiges Zeichen für die Bildung. Sie ist die Investition für die Zukunft.

Präsident. Der Kommissionspräsident verzichtet auf das Wort.

Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor. Zuerst eine Vorbemerkung: Sie haben vorhin ohne Diskus- sion die Entscheide, welche in der Kommission zu Artikel 14 und den anderen Artikeln einstimmig gefällt wurden, durchgehen lassen. Dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. Ich glaube, dass die Kommission wirklich noch einmal versucht hat, einen guten Kompromiss zu finden. Sie hat durch eine wirklich qualitativ hochstehende Kompromisssuche für den zukünftigen Lohnaufstieg ein gutes System gewählt, das nicht weit entfernt ist von dem, was der Regierungsrat ursprünglich woll- te. Gleichwohl hat die Kommission in entscheidenden Punkten die Kompetenzen anders geregelt und andere Formulierungen gewählt. Ich glaube, das ist ein Beispiel einer wirklich guten Kompro- misssuche. Dafür möchte ich mich auch ganz herzlich bedanken. Die Differenz, die wir hier noch haben, ist verglichen mit dem, was wir in den letzten Stunden oder Monaten erreichten, wirklich sehr klein. Dazu nun einige Informationen: In der ersten Lesung wurde der Antrag Blaser zur Über- gangsbestimmung im LAG überwiesen. Als Reaktion aus Ihren Kreisen – auch von der bürgerlichen Seite – habe ich verstanden, dass dies eigentlich ein bewusster Entscheid war und dass man auch ein Zeichen für die Lehrkräfte setzen wollte. Deshalb halten wir nun auch trotz Differenz an diesem fest.

In der Zwischenzeit rechneten wir: Durch die Änderung in Artikel 14 des LAG wird jetzt keine de- gressive Lohnkurve angestrebt, sondern eine lineare. Damit ist auch der Übergang nicht mehr so teuer. Wenn wir nun die Leute auf die lineare Lohnkurve aufholen lassen wollen, dann schaffen wir das mit den 1,5 Prozent wahrscheinlich in zehn Jahren. Sie müssen nun einfach entscheiden, ob man das mit einer «Muss-Formulierung» oder mit einer «Kann-Formulierung» festhalten soll. Wir gehen davon aus, dass wir mit diesen 1,5 Prozent, in denen die Angebots- und Strukturüberprü- fung, das Lohnwachstum, Rotationsgewinne und ordentliche Budgetmittel enthalten sind, eine neue lineare Gehaltsstufe anstreben können. Um auch innerhalb von 10 Jahren dorthin zu kommen, wer- den wir zusätzliche Aufholstufen geben. Aber dann brauchen wir pro Jahr jeweils 1,5 Prozent. Soll- ten wir jedoch in einem Jahr die 1,5 Prozent nicht schaffen, dann hätten wir sofort einen Rückstand und dann wäre ein Aufholen in 10 Jahren nicht möglich. Heute, in der Variante der Kommission, steht in Artikel 14 Abs. 5: «Der Regierungsrat «kann» zur Aufhebung von Gehaltsrückständen zu- sätzlich Mittel zur Verfügung stellen», gegenüber dem normalen Anstieg, den Sie in Artikel 14 be- schlossen haben. – Es heisst: «kann». Das werden wir auch versuchen. Ich habe jetzt eigentlich auch von allen Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern gehört, dass man dies auch ma- chen soll, solange es innerhalb der finanziellen Mittel, die eben eingestellt sind, möglich sein sollte.

Es ist auch der Wille der Kommission, dass wir es dann auch machen, wenn es möglich ist.

Der Antrag Blaser, den der Regierungsrat in der zweiten Lesung als Differenz nochmals aufge- nommen hat, setzt als verbindliches Ziel 10 Jahre. Wie gesagt, scheint uns dies auch finanzierbar.

Auch finanziell wäre es ein klares Zeichen gegenüber den Lehrkräften. Der Regierungsrat findet ein solches Zeichen, auch angesichts des Lehrermangels, sinnvoll. Aber die Differenz ist nicht mehr enorm. Es geht darum, ob wir es verbindlich oder mit einer «Kann-Formulierung», wie es die Kom- mission will, tun. Sie können hier nun entscheiden. Der Antrag Blaser scheint uns auch finanziell ein gangbarer Weg zu sein.

Präsident. Dann können wir über die Übergangsbestimmung Ziffer 1 Buchstabe f abstimmen, zur Bereinigung der Differenz. Wer den Antrag Regierung und SP-JUSO-PSA annehmen will stimmt Ja, wer den Antrag der Kommission annehmen will stimmt Nein.

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Abstimmung (Ziff. 1 Bst. f Antrag Regierung / SP-JUSO-PSA gegen Antrag Kommission) Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme Antrag Kommission

Ja 67

Nein 78

Enthalten 2

Präsident. Der Grosse Rat hat dem Antrag der Kommission zugestimmt.

Titel und Ingress Angenommen Kein Rückkommen

Präsident. Gibt es noch Fraktionsmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen in der Teilrevi- sion des LAG zur Schlussabstimmung. Wer das LAG in der zweiten Lesung in dieser bereinigten Form annehmen will stimmt Ja, wer es ablehnt stimmt Nein.

Schlussabstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 138

Nein 5

Enthalten 6

Präsident. Der Grosse Rat hat dem Gesetz in zweiter Lesung zugestimmt.

Referenzen

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