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über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Steinfurt zum 31.12.2016 Bericht

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 1

Rechnungsprüfungsamt

Bericht

über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Steinfurt

zum 31.12.2016

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 2

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Prüfungsauftrag 3

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises 3

2.1 Wirtschaftliche Lage 3

2.2 Voraus. Entwicklung, Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 5

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 6

3.1 Gegenstand der Prüfung 6

3.2 Art und Umfang der Prüfung 7

4. Feststellung und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9

4.1.2 Jahresabschluss 9

4.1.3 Lagebericht 10

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 11

4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 11

4.3 Aufgliederung und Erläuterungen 11

4.3.1 Bilanz 2016 11

4.3.2 Ergebnisrechnung 15

4.3.3 Finanzrechnung 16

4.4 Kennzahlen 16

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkung 22

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 3

1. Prüfungsauftrag

Der Kreis Steinfurt führt sein Rechnungswesen nach dem „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“ (NKF) und hat damit zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 37 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.V.m. § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der vom Kreiskämmerer am 26.04.2017 aufgestellte und vom Landrat am 28.04.2017 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2016 ist dem Kreistag in seiner Sitzung am 03.07.2017 vorgelegt und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen worden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 101 Abs. 1 GO den Jahresabschluss und bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (§ 101 Abs. 8 GO).

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses gab es die folgenden zentralen Fragestellungen zu beantworten:

1. Vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt?

2. Sind im Lagebericht die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Steinfurt zutreffend dargestellt?

3. Wurden die gesetzlichen Bestimmungen und die sie ergänzenden Satzungen beachtet?

Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen, in den der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung aufzunehmen ist.

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises

Im Jahresabschluss bzw. der Vorlage zur Einbringung des Jahresabschlusses 2016 in den Kreistag wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Kreises sowie zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken durch den Kämmerer und den Landrat getroffen:

2.1 Wirtschaftliche Lage Aktiva:

„Innerhalb des Sachanlagevermögens heben sich die Veränderungen bei den

„Anlagen im Bau“ hervor. Die Zunahme bei dieser Bilanzposition ist auf deutlich höhere Zugänge als Abgänge zurückzuführen. Zu nennen ist an dieser

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 4

Stelle der Neubau des Bauhofes in Steinfurt sowie Straßenbaumaßnahmen, die zum 31.12.2016 noch nicht fertiggestellt waren.

Das Finanzanlagevermögen hat sich, neben höheren Ausleihungen an verbundenen Unternehmen, durch die Berichtigung des Wertes der Beteiligungsgesellschaft verändert.“

Passiva:

„Das Eigenkapital trägt mit 48,363 Mio. € (50,835 Mio. €) zur Bilanzsumme bei. Gegenüber dem Vorjahr ist das Eigenkapital um 2,524 Mio. € gesunken.

Hierfür ausschlaggebend war die Wertberichtigung der Finanzanlage

„Beteiligungsgesellschaft“ sowie der Jahresfehlbetrag 2016“.

Rückstellungen wurden in haushaltsrechtlich gebotener Höhe gebildet und auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben. Zum Stichtag betragen diese 204,675 Mio.

€ (197,769 Mio. €). Die Steigerung ist fast ausschließlich auf Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind von 31,192 Mio. € auf 29,052 Mio. € gesunken. Aufgrund verzögerter Mittelabflüsse und vorhandener Liquidität war in 2016 keine neue Kreditaufnahme erforderlich.

…“

Ertrags- und Aufwandslage/Jahresergebnis 2016:

„Der Jahresabschluss 2016 mit der dazu gehörenden Ergebnisrechnung weist einen Fehlbetrag i. H. v. 0,731 Mio. € aus, über dessen Behandlung der Kreistag zu beschließen hat (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

Die Ursachen für den Fehlbetrag ergeben sich aus unabweisbaren Mehraufwendungen in verschiedensten Bereichen. Dem Kreis ist es gelungen, den im Laufe des Haushaltsjahres drohenden erheblichen Fehlbetrag auf ein Minimum zu begrenzen. Dies war u. a. nur mit einer restriktiven und sparsamen Mittelbewirtschaftung zu erreichen.

Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen hat sich (unter Berücksichtigung von Erträgen und Aufwand aus der Versorgungslastenteilung) im Vergleich zur Haushaltsplanung eine Verschlechterung im Saldo von Erträgen und Aufwendungen von 2,682 Mio. € ergeben.

(5)

Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 5

...

Die Überschreitung bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen resultiert überwiegend aus höheren Zuführungen zu den Rückstellungen (1,456 Mio. €) als veranschlagt.

Finanzlage:

„…

Der in der Schlussbilanz nachzuweisende Bestand der liquiden Mittel ist eine reine Stichtagsbetrachtung. Der Kassenbestand unterliegt im Laufe des Haushaltsjahres täglichen, teils erheblichen Schwankungen. Zu beachten ist, dass der Kassenbestand große Beträge enthält, die für bestimmte Zwecke gebunden sind,

Diese zweckgebundenen Mittel führen in künftigen Jahren zu Liquiditätsabflüssen.

Im Ergebnis war der Kreis im abgelaufenen Jahr … jederzeit zahlungsfähig, so dass er seinen Verpflichtungen nachkommen konnte.

…“

2.2 Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

„… Der Ergebnisplan des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2017 ist ausgeglichen. Der Kreistag hat für 2017 aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung und der Rahmenbedingungen einen originär ausgeglichenen Haushalt beschlossen. Dies gilt auch für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020.

In der vierjährigen Finanzplanung von 2017 bis 2020 wird aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Liquiditätsüberschuss von 50,301 Mio. € erwartet, der u.a. den negativen Saldo aus Investitionstätigkeit i. H. v. 41,083 Mio. € finanzieren soll. Neue Kredite sollen lediglich für das Programm „Gute Schule

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 6

2020“ aufgenommen werden, wodurch der Schuldenstand bis 2020 um 4,658 Mio. € ansteigen wird.

…“

Auf wesentliche Risiken für den Kreishaushalt wird zutreffend hingewiesen:

- Steigende Soziallasten für den Kreishaushalt in Abhängigkeit der Erträge und Aufwendungen und der weiteren konjunkturellen Entwicklung

- Steigende Belastung aus der Landschaftsumlage. Der LWL nimmt zum überwiegenden Teil soziale Aufgaben wahr. Durch die nicht mehr vorhandene Ausgleichsrücklage des LWL muss dieser sämtliche Aufwandserhöhungen künftig an die Kommunen weitergeben.

- Auswirkungen des Finanzierungskonzeptes für den Flughaften Münster/Osnabrück (FMO) über ggf. erforderliche Kapitalzuführungen an die Beteiligungsgesellschaft.

Chancen für den Kreishaushalt ergeben sich,

- aus der guten Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit hohem Steueraufkommen,

- wenn es gelingt, die Verschuldung weiter zurückzufahren.

Zinsersparnisse führen zu einer Entlastung des Kreishaushaltes, eingesparte Tilgungsleistungen verbessern die Liquidität.

Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Aussagen im Lagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach Auffassung der Rechnungsprüfung zutreffend wider.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung

Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Bestandteil des Jahresabschlusses sind die zum 31. Dezember 2016 aufgestellte Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnungen, Teilrechnungen sowie der Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.

Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 7

Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.

Hinsichtlich des Lageberichtes ist festzustellen, ob dieser mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und sonstige Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln (§§ 101 Abs. 1 und 8 sowie 103 1 Nr. 1 und Abs. 6 GO NRW).

Die Prüfung erfolgte in den Monaten Oktober und November 2017.

Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 24.11.2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bilanz zum 31. Dezember 2015 nebst Anhang des Kreises Steinfurt.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind der Rechnungsprüfung vom gesetzlichen Vertreter des Kreises Steinfurt und den Mitarbeiter/innen bereitwillig erteilt worden.

In einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung des Landrats wurde versichert, dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

3.2 Art und Umfang der Prüfung

Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind.

Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine hieran ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf Grundlage von Auskünften der für das Finanzwesen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erster analytischer Prüfungshandlungen und einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.

Das vom Kreis eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und –umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor.

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 8

Grundlegende Komponenten dieses Systems sind insbesondere:

 Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung

 Dienstanweisung für das Vergabewesen

 Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption

 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung

 Laufende Prüfung der Einhaltung der o.g. Komponenten durch die Innenrevision

Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Landrates und Kämmerers sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:

 Rechnungsabgrenzung zum Vorjahr und zum Folgejahr

 Ermittlung und Verbuchung der Abschreibungen auf das Anlagevermögen

 Bildung und Auflösung von Sonderposten

 Bildung, Inanspruchnahme sowie Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen

 Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten

Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter/in wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.

Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauer so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.

Parallel hierzu wurde geprüft, ob die Sonderposten analog zu den Festlegungen der Abschreibungen gebildet und aufgelöst wurden.

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 9

Die Buchungen zum Jahreswechsel wurden stichprobenartig auf ihre periodengerechte Zuordnung überprüft.

Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Gemäß § 27 Abs. 1 GemHVO sind alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage nach dem System der doppelten Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die Buchführung ist dann ordnungsmäßig, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF- Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Darüber hinaus werden die vollständigen Ergebnisse der Produkte einzeln wie auch auf Produktbereichsebene korrekt dargestellt.

Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.

Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Kreisverwaltung aufgestellt.

Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.

Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

4.1.2 Jahresabschluss

Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert.

Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 10

Sonderposten und die übrigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.

Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die vom Kreis angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.

Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

4.1.3 Lagebericht

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Lagebericht entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht

 mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen grundsätzlich in Einklang steht,

 insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt,

 die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,

 bedeutsame produktorientierte Ziele und Kennzahlen nach

§ 12 GemHVO NRW einbezieht und erläutert sowie

 alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält.

Der Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 11

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Eckdaten des Jahresabschlusses

Bilanzvolumen Erhöhung um 2,55 Mio. € auf (rd.) 595,46 Mio. € Eigenkapital Reduzierung um 2,47 Mio. € auf (rd.) 48,36 Mio. €

Ergebnisrechnung -0,73 Mio. €

Nach Auffassung der Rechnungsprüfung vermittelt der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Es wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses 2016 verwiesen.

4.3 Aufgliederungen und Erläuterungen 4.3.1 Bilanz 2016

Aktiva (€) Passiva (€)

1. Anlagevermögen 483.653.428 1. Eigenkapital 48.363.431 2. Umlaufvermögen 62.531.158 2. Sonderposten 265.361.206 3. Aktive Rechnungsabgr. 49.278.771 3. Rückstellungen 204.675.015 4. Verbindlichkeiten 65.119.934 5. passive Rechnungsabgr. 11.943.771 Summe Aktiva 595.463.357 Summe Passiva 595.463.357

Die wesentlichen Änderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zum Vorjahr werden nachfolgend dargestellt. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 12

Bilanzpositionen ist im Anhang zum Jahresabschluss 2016 (Seite 3 ff) dargestellt.

Aktiva:

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€)

Anlagevermögen 480.191.603 483.653.428 3.461.825

Die Wertveränderungen im Anlagevermögen werden insbesondere beeinflusst durch

- geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau von +4,49 Mio. € - Ausleihungen an verbundene Unternehmen von + 5,31 Mio. € - Betriebs- und Geschäftsausstattung von + 1,04 Mio. €

- Veränderung bei der Position bebaute Grundstücke von -2,52 Mio. € - Veränderung beim Infrastrukturvermögen von – 4,06 Mio. €

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€)

Umlaufvermögen 63.571.223 62.531.158 -1.040.065

Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus

- Erhöhung der öffentlich-rechtlichen Forderungen um rd. 16,13 Mio. € - Verringerung der liquiden Mittel um 16,92 Mio. €

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€) Aktive

Rechnungsabgrenzungs- posten

49.153.318 49.278.771 125.453

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Auszahlungen gebildet, die im Jahr 2016 vorgenommen wurden, wirtschaftlich aber der Folgeperiode

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 13

zuzuordnen sind, wie z. B. Besoldung, Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich pp).

Darüber hinaus werden Investitionskostenzuschüsse an Dritte (z. B. an das Land, Gemeinden, sonstige Dritte) gebucht.

Passiva

Entwicklung des Eigenkapitals:

JA Eigenkapital (T €)

Verrechnung mit Eigenkapital gem. § 43 Abs. 3 GemHVO

(T €)

Jahresüberschuss/

-fehlbetrag (T €)

2012 53.397 + 2.670

2013 48.466 183 - 5.114

2014 51.819 -19 + 3.372

2015 50.835 - 3.235 + 2.251

2016 48.363 - 1.741 - 731

Die Entwicklung des Eigenkapitals in den vergangenen Jahren war im Wesentlichen abhängig vom jeweiligen Jahresergebnis sowie der jeweiligen Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen aufgrund des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes.

Im Jahr 2016 betrug die Verrechnung mit dem Eigenkapital nach

§ 43 GemHVO rd. -1,741 Mio. € sowie der Jahresfehlbetrag 0,731 Mio. €.

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€)

Sonderposten 268.878.567 265.361.206 -3.517.361

Die Reduzierung der Sonderposten im Jahr 2016 ist im Wesentlichen zurückzuführen auf

- eine Reduzierung der Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von rd.

4,61 Mio. €

- Erhöhung der Sonstigen Sonderposten um 0,42 Mio. € sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich von 0,67 Mio. €.

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 14

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€)

Rückstellungen 197.768.793 204.675.014 6.906.221

davon:

Pensionsrückstellungen 147.230.148 153.233.328 6.003.180

Die Höhe der Pensionsrückstellungen wird mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Bewertung durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse (nach Heubeck) ermittelt und jährlich zum Bilanzstichtag fortgeschrieben.

Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich um rd. 6,003 Mio. €. Die Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO erhöhten sich um rd. 0,865 Mio. €.

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€)

Verbindlichkeiten 62.286.682 65.119.934 2.833.252

davon:

Verbindlichkeiten aus Krediten für

Investitionen

31.191.606 29.052.301 -2.139.305

Die Summe der Verbindlichkeiten aus Krediten entspricht dem im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Schuldenstand des Kreises Steinfurt zum 31.12.2016. Der Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang 2016) entspricht in seinem Aufbau dem empfohlenen Muster.

Maßgeblich für die Entwicklung dieser Bilanzposition waren insbesondere - Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Transferleistungen von rd. 1,84

Mio. €

- ordentliche Tilgungen der Verbindlichkeiten aus Krediten in Höhe von rd. 2,139 Mio. €

- Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 1,578 Mio. €

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 15

Abschluss 2015 (€)

Abschluss 2016 (€)

Differenz (€) Passive

Rechnungsabgrenzung 13.146.654 11.943.772 -1.202.882 Nachgewiesen werden periodenfremde Einzahlungen, die zu Ertrag in Folgejahren führen.

4.3.2 Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung des Kreises Steinfurt schließt im Berichtsjahr 2016 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 731.370,91 € ab:

Ordentliche Erträge 629.309.718,70 €

./. Ordentliche Aufwendungen - 629.374.840,86 €

Ordentliches Ergebnis - 65.122,16 €

./. Finanzergebnis - 666.248,75 €

Jahresergebnis - 731.370,91 €

Die Abweichungen der einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung zum Ergebnisplan werden im Anhang zum Jahresabschluss 2016 (Seite 18 ff) aus Sicht der Rechnungsprüfung inhaltlich zutreffend erläutert.

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 16

4.3.3 Finanzrechnung

In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme abgebildet. Durch die Aufnahme aller Zahlungen in die Finanzrechnung ist es möglich, Informationen über die finanzielle Entwicklung des Kreises zu gewinnen.

Die Finanzrechnung 2016 stellt sich wie folgt dar:

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.472.215,92 € Saldo aus Investitionstätigkeit - 13.498.873,97 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 2.139.305,36 € Änderung des Bestandes eigener Finanzmittel - 10.165.963,41 €

4.4 Kennzahlen

In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und Kommunen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfeinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein Kennzahlenset erarbeitet worden.

Der Vergleich der Kennzahlen liefert Aufschlüsse über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreises Steinfurt.

Nachfolgend einige Erläuterungen zur Bildung und Aussage der einzelnen Kennzahlen:

4.4.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation

Aufwands- deckungsgrad

%

Eigenkapital- quote I

%

Eigenkapital- quote II

%

Fehlbetrags- quote

%

2010 100,7 9,4 57,3 ./.

2011 99,7 8,9 55,8 5,9

2012 100,8 9,1 54,5 ./.

2013 99,3 8,4 54,9 9,6

2014 100,8 9,0 54,0 ./.

2015 100,5 8,6 52,8 ./.

2016 99,9 8,1 51,4 1,5

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 17

Aufwanddeckungsgrad

Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ist dieser größer als 100 %, wurde ein positives ordentliches Ergebnis erzielt. Im umgekehrten Fall konnten die ordentlichen Aufwendungen eines Jahres nicht durch ordentliche Erträge gedeckt werden.

Eigenkapitalquote I

Diese misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital auf der Passivseite. Die Kennzahl kann ein wichtiger Bonitätsindikator sein.

Eigenkapitalquote II

Hier wird der Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals (Erweiterung um Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) am gesamten bilanzierten Kapital gemessen. Dazu werden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter mit einbezogen.

Fehlbetragsquote

Dies ist der Anteil des Eigenkapitals, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird.

4.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage

Infrastruktur- quote

%

Abschreibungs- intensität

%

Drittfinanz.-quote

%

Investitions- quote

%

2010 37,6 2,6 67,6 114,5

2011 37,4 2,7 70,2 64,9

2012 37,0 2,7 69,0 85,3

2013 37,8 2,7 67,0 74,9

2014 36,8 2,5 64,1 142,3

2015 35,9 2,7 56,4 108,4

2016 35,0 2,4 60,8 119,6

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 18

Infrastrukturquote

Diese Kennzahl bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem gesamten Aktivvermögen ab. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises entspricht.

Abschreibungsintensität

Hier wird dargestellt, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu werden die bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen ins Verhältnis gesetzt.

Drittfinanzierungsquote

Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten. Dadurch wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch Drittfinanzierung deutlich.

Investitionsquote

Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegenüberstehen.

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Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 19

4.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage

Anlagendeckungsgrad II

%

Kurzfr. Verbind- lichkeitsquote

%

Zinslastquote

%

2010 104,0 3,5 0,4

2011 103,5 5,9 0,4

2012 101,0 8,9 0,4

2013 104,2 3,7 0,3

2014 102,5 6,0 0,2

2015 104,8 6,0 0,2

2016 103,8 6,9 0,1

Anlagendeckungsgrad II

Diese Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens über langfristig gebundenes Eigen- bzw. Fremdkapital finanziert sind.

Kurzfristige Verbindlichkeitsquote

Durch die Kennzahl kann beurteilt werden, wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird.

Zinslastquote

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht.

Beim Kreis Steinfurt ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Verzinsung der Rückstellung für die Oberflächenabdichtung der Deponien (OFAD) im Rahmen von internen Leistungsverrechnungen erfolgt und damit nicht in die Kennzahl eingeht.

(20)

Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 20

4.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage Allgemeine

Umlagen- quote

%

Zuwendungsq uote

%

Personal- intensität

%

Sach- und Dienstleistungs-

intensität

%

Transfer- aufwands- quote

%

2010 41,4 16,5 9,7 12,0 70,8

2011 40,8 19,0 10,4 12,1 69,3

2012 40,1 20,1 10,9 11,4 69,9

2013 38,5 20,6 11,1 11,1 70,1

2014 36,8 20,4 11,0 11,3 71,2

2015 36,3 19,7 10,8 12,6 68,9

2016 36,0 20,0 10,5 12,9 69,4

Allgemeine Umlagenquote

Diese Quote gibt an, zu welchem Teil sich der Kreis „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Bei Kreisen sind dieses primär die allgemeine Kreisumlage sowie die differenzierte Jugendamtsumlage.

Zuwendungsquote

Diese Quote gibt einen Hinweis darauf, wie weit der Kreis von Zuwendungen Dritter abhängig ist.

Personalintensität

Hier wird der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dargestellt.

Sach- und Dienstleistungsintensität

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß der Kreis sich Leistungen Dritter bedient.

(21)

Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 21

Transferaufwandsquote

Die Kennzahl stellt das Verhältnis der Transferleistungen zu den ordentlichen Aufwendungen dar.

(22)

Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 22

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung hat die örtliche Rechnungsprüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 nebst Anhang und Lagebericht des Kreises Steinfurt mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

Die Rechnungsprüfung des Kreises Steinfurt hat den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit Anhang sowie den Lagebericht des Kreises Steinfurt geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des Kreises Steinfurt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

(23)

Jahresabschluss 2016 – Kreis Steinfurt – Seite 23

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Steinfurt, sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

Steinfurt, den 30.11.2017

Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt

___________________ ___________________ ________________

Gabriele Exler Annette Beulting Heiner Huesmann (Leiterin des Rechnungs- (Prüferin) (Prüfer)

prüfungsamtes)

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.

Steinfurt, den 30.11.2017 Rechnungsprüfungsausschuss

_________________________

Gitta Martin

(Ausschussvorsitzende)

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