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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 des Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen

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Bericht über die Prüfung des

Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichts

des

Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen,

Bremen

(2)
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INHALTSVERZEICHNIS

SEITE

A. PRÜFUNGSAUFTRAG 7

B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 8

C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 10

D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 12

2. Jahresabschluss 12

3. Lagebericht 13

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 13

III. Analyse des Jahresabschlusses

1. Wirtschaftliche Grundlagen 13

2. Ertragslage 14

3. Vermögens- und Kapitalstruktur 16

4. Finanzlage 18

E. FESTSTELLUNGEN GEMÄSS § 53 HGrG 19

F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS 20

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ANLAGEN

Bilanz 1

Gewinn- und Verlustrechnung 2

Anhang einschließlich Entwicklung des Anlagevermögens 3

Erfolgsplan 4

Lagebericht 5

Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Verhältnisse 6

Aufgliederung und Erläuterung ausgewählter Posten des Jahresabschlusses 7

Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 8

Allgemeine Auftragsbedingungen 9

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AbfOG Ortsgesetz über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen - Abfallortsgesetz

BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

BremSVG Bremisches Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sonder- vermögen des Landes der Stadtgemeinden

BREWELO BREWELO GmbH & Co. KG, Bremen

DSD Duales System Deutschland

ENO Entsorgung Nord GmbH & Co. KG, Bremen

FHB Freie Hansestadt Bremen

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz

IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

IKS Internes Kontrollsystem

IR Interne Revision

KGST Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement

KNO Kompostierung Nord GmbH, Bremen

KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmens- bereich

LHK Landeshauptkasse, Bremen

LHO Landeshaushaltsordnung

Mg Megagramm

NAS2018 Projekt zur Neuorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung 2018

Nehlsen Nehlsen GmbH & Co. KG, Bremen

SUBV Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Bremen SVAbfall Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der

Stadtgemeinde Bremen, Bremen

swb Entsorgung swb Entsorgung GmbH & Co. KG, Bremen

UBB Umweltbetrieb Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen, Bremen

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A. PRÜFUNGSAUFTRAG

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr erteilte uns im Einvernehmen mit dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen am 24. November 2016 den Auftrag, den Jahresabschluss des

Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen, Bremen,

(im Folgenden auch "Sondervermögen" oder "SVAbfall" genannt)

zum 31. Dezember 2016 unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 zu prüfen.

Außerdem wurden wir mit der Prüfung nach § 53 HGrG beauftragt.

Wir bestätigen gemäß § 321 Absatz 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an- wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Nachfolgend berichten wir über die Art und den Umfang der Prüfung sowie deren Ergebnisse.

Zu dem von uns erteilten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt F.

Auftragsgemäß haben wir den Prüfungsbericht um Aufgliederungen und Erläuterungen ausge- wählter Posten des Jahresabschlusses erweitert, die diesem Bericht als Anlage 7 beigefügt sind.

Der vorliegende Prüfungsbericht wurde von uns in Übereinstimmung mit dem Prüfungsstandard

"Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" des IDW erstellt. So- weit in diesem Bericht Werte in "TEUR" angegeben werden, sind Abweichungen durch Rundun- gen in Höhe von TEUR 1 möglich.

Für die Durchführung unseres Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts- prüfungsgesellschaften nach dem Stand vom 1. Januar 2017 (Anlage 9) maßgebend.

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B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN

Die Geschäftsführung hat im Lagebericht und im Jahresabschluss die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilt.

Gemäß § 321 Absatz 1 Satz 2 HGB haben wir als Abschlussprüfer in einer vorangestellten Berichterstattung zur Beurteilung der Lage des Sondervermögens durch die gesetzlichen Ver- treter Stellung zu nehmen. Dabei haben wir insbesondere auf die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und auf die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Sondervermö- gens einzugehen, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden ha- ben, soweit die von uns geprüften Unterlagen eine solche Beurteilung erlauben.

Folgende Kernaussagen der Lagebeurteilung sind hervorzuheben:

 Schwerpunkte der kommunalen Abfallwirtschaft, die Entsorgung und Verwertung der Ab- fälle, konnten weiter entwickelt werden.

 Die Aufstellung von Sammelcontainern für Eletrokleingeräte wurde in 2016 weiter ausge- weitet.

 Die Recycling-Stationen wurden weiter ausgebaut und verbessert; auf den Recycling- Stationen Aumund und Obervieland wurden umfangreiche Renovierungstätigkeiten durchgeführt. Im November 2016 wurde mit den Erdarbeiten für den Neubau der Recycling-Station Borgfeld begonnen.

 Die "Wiederverwendung" als Baustein des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde durch diverse Maßnahmen (Spende von gebrauchten Fahrrädern und funktionsfähigen kleinen Elektrogeräten, Repair Cafés) gefördert.

 Im Berichtsjahr 2016 gab es ca. 115.000 telefonische Kundenanfragen und ca. 15.000 Anfragen wurden schriftlich und in persönlichen Beratungsgesprächen beantwortet.

 Die Rückstellung für "Altlasten HBE-Optionsfläche Oken" beträgt unverändert TEUR 770.

 Es konnten nicht alle im Wirtschaftsplan angeführten Projekte/Maßnahmen realisiert wer- den. Diese Maßnahmen werden im Projekt "Neuorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung 2018" (NAS2018) mit aufgenommen.

 Zur Vermögens- und Ertragslage wird ausgeführt, dass das Anlagevermögen ca. 24 % der Bilanzsumme und die Eigenkapitalquote 6,9 % beträgt, bei ständiger Zahlungsfähig- keit im Berichtsjahr. Die Umsatzerlöse (ohne Gebührenüberdeckung) sind gestiegen, ebenso der Materialaufwand und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

 Eigenes Personal wird nicht beschäftigt.

 Im Bereich Gewerbeabfälle wird mit weiteren Mengenrückgängen gerechnet. Da sich Einnahmen und Kosten fast entsprechen, ist das Risiko jedoch gering.

 Chancen werden von der Geschäftsführung im Abschluss und Ausbau begonnener Pro- jekte gesehen.

 Im Ausblick wird angeführt, dass die Abfallgebührenstruktur weiterhin stabil ist.

 Die SVAbfall ist in das Projekt NAS2018 eingebunden.

 Für 2017 rechnet die Geschäftsführung mit einem ausgeglichenen Ergebnis.

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Wegen weiterer Einzelheiten zu den vorstehend wiedergegebenen Aspekten verweisen wir auf den als Anlage 5 beigefügten Lagebericht.

Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft einschließlich der Fragen des Fortbestands und der künftigen Entwicklung ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prü- fung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertre- ter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

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C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG

Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens.

Außerdem haben wir im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geprüft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Verant- wortung der Geschäftsführung des Sondervermögens. Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen.

Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere, ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben.

Unsere Prüfung erfolgte gemäß den Bestimmungen der §§ 316 ff. HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschluss- prüfungen.

Wir führten die Prüfung im März 2017 in den Geschäftsräumen des UBB als Dienstleister für das SVAbfall und in unseren eigenen Geschäftsräumen durch. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 unter Einbeziehung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015.

Wir haben zunächst die Buchführung und den uns vorgelegten Jahresabschluss und Lagebe- richt im Hinblick auf Risiken durch Unrichtigkeiten und Verstöße analysiert. Außerdem haben wir in erforderlichem Maße das System der internen Kontrollen geprüft und beurteilt, insbesondere, soweit es der Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, ohne jedoch eine detaillierte Systemanalyse vorzunehmen. Unter Berücksichtigung unserer Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Sondervermögens sowie der Ergebnisse der Risikoanalyse und der Prüfung des internen Kontrollsystems haben wir, soweit wir es für erforderlich hielten, Einzelprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, der Bewertung und des Ausweises im Jahresabschluss vorgenommen.

Bei unserer Prüfung haben wir schwerpunktmäßig das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der FHB, die Vollständigkeit der Rückstellungen sowie der Gebüh- renkalkulation zu Grunde gelegte Kostenrechnung untersucht. Im Rahmen unserer Prüfung nach § 53 HGrG haben wir den Schwerpunkt auf die interne Revision gelegt.

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Saldenbestätigungen wurden von ausgewählten Kreditoren eingeholt. Die Bestände wurden uns weiterhin durch die Organisation der Erfassung, Buchung und Abwicklung hinreichend nach- gewiesen. Saldenbestätigungen von Kreditinstituten wurden nicht eingeholt, weil keine Bankgut- haben und -verbindlichkeiten bestehen.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber der Stadtgemeinde Bremen sind mit der Stadtgemeinde Bremen abgestimmt. Der Bestand der Rechnungsabgrenzungsposten und der Verbindlichkeiten wurde uns anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen. Zur Begrün- dung der Rückstellungen lagen uns Verträge, Berechnungen und sonstige Unterlagen vor.

Unsere Prüfungshandlungen erfolgten auf der Basis von Stichproben, wobei die Stichproben- elemente mittels bewusster Auswahl bzw. teilweise mittels mathematisch-statistischer Verfahren bestimmt wurden.

Die Prüfung des Anhangs umfasste die Vollständigkeit und Richtigkeit der nach gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben.

Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unse- rer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Sondervermögens vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Alle erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns bereitwillig gewährt.

In der üblichen Vollständigkeitserklärung hat uns die Geschäftsführung bestätigt, dass in der Buchführung und im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Auf- wendungen und Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben gemacht worden sind.

In der Vollständigkeitserklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwar- teter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Sondervermögens wesentlichen Ge- sichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält.

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D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG

I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Das Rechnungswesen besteht aus einem zentralen Rechnungswesen und mehreren Neben- buchhaltungen. Als Software kommt SAP R/3 ECC 6.0 mit den Modulen FI, CO, SD, und BS zum Einsatz.

Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert. Die Belege sind dem Kontierungshandbuch ent- sprechend ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Erfassung und Verarbeitung des Buchungsstoffs erfolgen vollständig und zeitnah.

Das Sondervermögen verfügt über ein weitgehend formalisiertes, den Größenverhältnissen an- gemessenes internes Kontrollsystem. Anhaltspunkte, die gegen die Sicherheit der mittels EDV verarbeiteten Daten sprechen, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.

Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Darüber hinaus haben die uns vorgelegten und von uns geprüf- ten weiteren Unterlagen zu keiner anderen Beurteilung geführt.

2. Jahresabschluss

Die Eröffnungsbilanzwerte sind ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen worden.

Für die Vermögensgegenstände und Schulden wurden die üblichen Bestandsnachweise er- bracht.

Die Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den gesetzlichen Vorschrif- ten sowie den Bestimmungen des BremSVG und AbfOG und den Grundsätzen ordnungs- mäßiger Buchführung. Durch die Erstanwendung von durch das BilRUG in nationales Recht umgesetzte Regelungen ergeben sich geänderte Ausweise bei Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Auf die Erstanwendung der geänderten Umsatzerlösdefinition hat die Ge- sellschaft im Anhang hingewiesen und Erläuterungen zur Vergleichbarkeit der Umsatzerlöse ge- macht. Abweichungen von bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden von der Gesellschaft nur bei zwingenden gesetzlichen Vorgaben vorgenommen.

Im Übrigen sind die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gegenüber dem Vorjahr unverändert.

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Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden zutreffend aus den ordnungsgemäß geführten Büchern der Gesellschaft entwickelt. Der Anhang enthält alle gesetzlich erforderlichen Angaben.

3. Lagebericht

Der Lagebericht (Anlage 5) steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Ausführungen vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Sondervermögens. Die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutref- fend dargestellt und die erforderlichen Angaben nach § 289 HGB vollständig und zutreffend.

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Die von dem Sondervermögen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang zutreffend angegeben.

Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte wurden im Vergleich zum Vorjahr unver- ändert ausgeübt.

Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens.

III. Analyse des Jahresabschlusses

1. Wirtschaftliche Grundlagen

SVAbfall ist als Sondervermögen des SUBV mit der hoheitlichen Aufgabe der Abfallentsorgung für die FHB betraut. Die operativen Tätigkeiten werden im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträgers weitestgehend durch private Entsorgungsunternehmen (swb Entsorgung, ENO, KNO, Nehlsen, BREWELO, etc.) erbracht.

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2. Ertragslage

In Anlage 7 sind ausgewählte Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016 im Einzelnen erläutert. In der folgenden Übersicht ist die Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den entsprechenden Posten des Vorjahres gegenübergestellt.

2016 2015 +/-

TEUR % TEUR % TEUR

Umsatzerlöse 56.673 54.057 2.616

Sonstige betriebliche Erträge 300 5 295

Betriebsleistung 56.973 100 54.062 100 2.911

Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen -55.117 -97 -54.235 -100 -882

Abschreibungen -227 0 -207 0 -20

Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.414 -2 -731 -1 -683

Betriebsaufwand -56.758 -99 -55.173 -101 -1.585

Betriebsergebnis 215 1 -1.111 -1 1.326

Neutrales Ergebnis -190 1.160 -1.350

Jahresergebnis 25 49 -24

+/- = Veränderung im Ergebnis

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Bei der Abfallentsorgung sind folgende Mengen abgerechnet worden:

2016 2015 +/-

Mg Mg Mg

Bereich Hausmüll

Restabfall 91.082 89.843 1.239

Papier und Pappe 31.691 31.870 -179

Gartenabfall 28.722 28.534 188

Sperrmüll 21.639 22.599 -960

Bioabfall 23.051 23.030 21

Bauabfall 11.709 10.900 809

Textilien 2.844 2.033 811

Elektro- und Elektronikgeräte 2.761 1.300 1.461

Metalle 1.589 2.285 -696

Schadstoffe 120 103 17

215.208 212.497 2.711

Bereich Gewerbeabfall

Wechselbehälter 4.773 4.835 -62

Gewerbeabfälle 583 778 -195

5.356 5.613 -257

Bereich Deponierung (Entsorgung von

Bauabfällen) 2.590 2.237 353

223.154 220.347 2.807

Darüber hinaus ergeben sich folgende Kennzahlen für die Abfallentsorgung:

2016 2015 +/-

Stück Stück Stück

Behälterbestand

Restabfallbehälter 192.830 192.164 666

Amtliche 40 Liter Abfallsäcke *) 876 913 -37

Bioabfallbehälter 100.512 98.833 1.679

Bremer Müllsäcke 90.725 83.650 7.075

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Die Umsatzerlöse vor Verrechnung der Gebührenüberdeckung stiegen um TEUR 901 (1,6 %). Dies resultiert im Wesentlichen aus mehr abgerechneten Abfallmengen als im Vorjahr (1,3 %). Dem Anstieg der Umsatzerlöse steht ein Anstieg bei den Materialaufwendungen um TEUR 882 gegenüber.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge betrifft im Wesentlichen Erträge aus der Kostenauslegung für das Projekt NAS2018.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus den Kosten, die im Rahmen des NAS2018-Projekts angefallen sind.

3. Vermögens- und Kapitalstruktur

In Anlage 7 sind ausgewählte Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2016 im Einzelnen erläutert.

In der folgenden Übersicht haben wir die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den entsprechenden Posten des Vorjahres gegenübergestellt.

Vermögensstruktur

31.12.2016 31.12.2015 +/-

TEUR % TEUR % TEUR

Sachanlagen 4.301 24 4.306 20 -5

Langfristig gebundenes Vermögen 4.301 24 4.306 20 -5

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.810 10 2.103 10 -293 Forderungen gegen die Stadtgemeinde Bremen 11.341 64 15.331 69 -3.990

Forderungen aus Gebührenunterdeckungen 294 2 323 1 -29

Kurzfristig gebundenes Vermögen 13.445 76 17.757 80 -4.312 17.746 100 22.063 100 -4.317

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Kapitalstruktur

31.12.2016 31.12.2015 +/-

TEUR % TEUR % TEUR

Dotationskapital 1.000 6 1.000 5 0

Bilanzgewinn 225 1 200 1 25

Eigenkapital 1.225 7 1.200 6 25

Langfristige sonstige Rückstellungen 770 4 770 3 0

Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung 9.902 56 8.467 38 1.435

Langfristiges Fremdkapital 10.672 60 9.237 41 1.435

Kurzfristige sonstige Rückstellungen 11 0 6 0 5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.515 25 4.546 21 -31 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtgemeinde

Bremen 1.321 8 7.072 32 -5.751

Übrige Verbindlichkeiten 2 0 2 0 0

Kurzfristiges Fremdkapital 5.849 33 11.626 53 -5.777

17.746 100 22.063 100 -4.317 Das Sachanlagevermögen hat sich bei Zugängen in Höhe von TEUR 222 und Abschreibungen von TEUR 227 um TEUR 5 vermindert. Die Zugänge betreffen in Höhe von TEUR 94 die An- schaffung neuer Rest- und Bioabfalltonnen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen durch die geringeren Nachforderungen von Gebühren für Zusatzentleerungen (- TEUR 394), sowie den Rückgang der Wertberichtigungen auf Forderungen (+ TEUR 101) als gegenlaufenden Effekt.

Die Forderungen gegen die Stadtgemeinde Bremen betreffen in Höhe von TEUR 10.895 (Vorjahr: TEUR 15.338) LHK-Guthaben, die als liquide Mittel der Gesellschaft anzusehen sind, da der Einzug der Gebühren über Bankkonten der LHK erfolgt.

Die langfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen das Risiko für eventuell anfallende Sanierungskosten aus Altlasten für ein Grundstück.

Die Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung haben sich aufgrund der neuen Abfallge-

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4. Finanzlage

Aus der Vermögens- und Kapitalstruktur ergibt sich eine Überdeckung des langfristig gebunde- nen Vermögens (TEUR 4.301) durch Eigenkapital (TEUR 1.225) und langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital (TEUR 10.672) von TEUR 7.596.

Im kurzfristigen Bereich sind die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten in voller Höhe durch kurz- fristig liquidierbares Vermögen gedeckt.

In der nachfolgenden Kapitalflussrechnung werden die finanzwirtschaftlichen Vorgänge des Be- richtsjahres aufgezeigt:

2016 2015

TEUR TEUR

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Periodenergebnis 25 49

Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 227 207

Zunahme der Rückstellungen 5 0

Veränderung des Nettoumlaufvermögens -4.478 9.843

= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -4.221 10.099

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -222 -860

= Cashflow aus Investitionstätigkeit -222 -860

Liquiditätswirksame Veränderungen der Zahlungsmittel -4.443 9.239

Zahlungsmittel am Anfang der Periode 15.338 6.099

Zahlungsmittel am Ende der Periode 10.895 15.338

Zusammensetzung der Zahlungsmittel

Guthaben LHK 10.895 15.338

Das Ergebnis des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit ist negativ. Dies resultiert insbe- sondere aus den um TEUR 5.751 geringeren Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtgemeinde Bremen. Die Abnahme ist dabei auf geringere Verbindlichkeiten gegenüber dem UBB zurückzu- führen.

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E. FESTSTELLUNGEN GEMÄSS § 53 HGrG

Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Absatz 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom Institut der Wirtschaftsprüfer veröffentlichten Prüfungsstandard

"Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.

Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der er- forderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vor- schriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsanweisung für die Geschäftsführer geführt worden sind.

Die im Gesetz und in den Prüfungsgrundsätzen geforderten Angaben haben wir in der Anlage 8 zusammengestellt. Unsere Prüfung hat keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auf- fassung Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken wird auf folgende Punkte hingewiesen:

Zu Fragenkreis 3: Controlling

Die Kostenrechnung ist Basis für die Gebührenkalkulation. Wir haben im Rahmen unserer Prü- fung keine Anhaltspunkte feststellen können, dass die Kostenrechnung nicht den Anforderun- gen des Unternehmens entspricht.

Zu Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

Wir empfehlen das Risikomanagement einschließlich der Risikoinventur (Definition von Maß- nahmen und Risikoüberwachung) weiter auszubauen.

Zu Fragenkreis 6: Interne Revision

Hinsichtlich der Innenrevision empfehlen wir, aus dem aufgestellten Risikokataster eine mehr- jährige Prüfungsplanung abzuleiten, diese fortzuschreiben, genaue Terminvorgaben zu fixieren und vor den jeweiligen Geschäftsjahren verbindlich zu vereinbaren, um risikobehaftete Prü- fungsfelder sachgerecht und zielgerichtet abzuarbeiten. Dies wird auskunftsgemäß erst nach der Neuorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung (NAS2018) erfolgen.

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F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben sich Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses nicht ergeben. Nachfolgend geben wir den erteil- ten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk wieder:

''Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An das Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen, Bremen

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des BremSVG und AbfOG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Sondervermögens. Unsere Auf- gabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahres- abschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt- schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom- men. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshand- lungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Um- feld des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nach- weise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinrei- chend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahres- abschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Sondervermögens und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.''

Bremen, den 27. März 2017$$$

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

(Krämer)

Wirtschaftsprüfer (Kersten)

Wirtschaftsprüfer

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(23)

ANLAGEN

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Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen, Bremen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Bilanz

AKTIVA

31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR

A. Anlagevermögen Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

Grundstücken 3.872.941,80 3.986.882,80

2. Technische Anlagen und Maschinen 0,00 530,00

3. Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 318.625,00 297.175,00

4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 109.112,85 21.698,90 4.300.679,65 4.306.286,70 B. Umlaufvermögen

Forderungen

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.810.207,34 2.102.985,39 2. Forderungen an die Stadtgemeinde Bremen 11.340.965,81 15.330.857,94 3. Forderungen aus Gebührenunterdeckung 293.818,06 323.302,51 13.444.991,21 17.757.145,84 17.745.670,86 22.063.432,54

Anlage 1 / Seite 1 17201 16 7563

(25)

PASSIVA 31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Dotationskapital 1.000.000,00 1.000.000,00

II. Bilanzgewinn

1. Gewinnvortrag 199.854,71 150.518,05

2. Jahresüberschuss 24.895,70 49.336,66

224.750,41 199.854,71 1.224.750,41 1.199.854,71 B. Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen 781.200,00 775.900,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.514.263,12 4.545.721,23 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtgemeinde

Bremen 1.321.453,67 7.072.106,50

3. Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckung 9.901.767,97 8.467.250,09

4. Sonstige Verbindlichkeiten 548,69 913,01

15.738.033,45 20.085.990,83

D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.687,00 1.687,00

17.745.670,86 22.063.432,54

(26)
(27)

Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen, Bremen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Gewinn- und Verlustrechnung

2016 2015

EUR EUR

1. Umsatzerlöse 56.672.897,78 54.056.877,98

2. Sonstige betriebliche Erträge 678.841,34 1.444.562,31

3. Materialaufwand

Aufwendungen für bezogene Leistungen -55.116.657,47 -54.234.704,71

4. Abschreibungen -227.120,93 -206.581,26

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.983.065,02 -1.011.106,46

6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 289,14

7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -0,34

8. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss 24.895,70 49.336,66

(28)
(29)

Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen (SVAbfall), Bremen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss des Sondervermögens kommunale Abfallentsorgung (SVAbfall) ist für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß dem Bremischen Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (BremSVG) bzw. dem Ortsgesetz über die Errichtung des Sondervermögens kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen vom 16.10.2006 (Brem.GBl. S 436) mit Wirkung zum 01.01.2007 und den handels- rechtlichen Vorschriften für die Buchführung und die Rechnungslegung aufgestellt worden.

Den betrieblichen Besonderheiten ist durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Forderungen aus Gebührenunterdeckungen“ und „Verbindlichkeiten aus Gebüh- renüberdeckungen“ entsprochen.

Das SVAbfall hat zum Bilanzstichtag das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) erst- malig zu beachten. Die Übergangsvorschriften des Einführungsgesetzes zum Handelsge- setzbuch (EGHGB) wurden wie folgt angewendet:

In Folge der neuen Definition der Umsatzerlöse sind sonstige betriebliche Erträge in die Umsatzerlöse umgegliedert worden. Der Vorjahresausweis wurde angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nach handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsneben- kosten, Umsatzsteuer und nachträglichen Anschaffungskosten sowie abzüglich Anschaf- fungspreisminderungen bewertet. Dem Werteverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens wird durch planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode Rechnung getragen.

Für Geringwertige Anlagengüter mit einem Wert zwischen 150 EUR und 1.000 EUR ist ein Sammelposten gebildet worden, der im Wirtschaftsjahr und in den folgenden 4 Wirtschafts-

(30)

Anlage 3 / Seite 2

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde von dem Wahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht.

Die sonstigen Rückstellungen werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) fortgeführt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Gebührenüberdeckungen für Hausabfall wurden passiviert.

Es sind keine passiven latenten Steuern angefallen.

III. Angaben zu Posten der Bilanz

Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens gehen aus dem Anlagennachweis her- vor.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1.810 TEUR) beinhalten überwiegend Forderungen für Abfallgebühren (1.644 TEUR). Die Forderungen an die Stadtgemeinde (11.341 TEUR) beinhalten vor allem Guthaben bei der Landeshauptkasse in Höhe von 10.895 TEUR.

Die Forderungen aus Gebührenunterdeckungen für den Bereich Gewerbeabfälle betragen 294 TEUR. Nach § 12 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes sind sie innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

Außer den Forderungen aus Gebührenunterdeckungen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vorhanden.

Das Dotationskapital wurde gemäß Ortsgesetz über die Errichtung des Sondervermögens kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen vom 16.10.2006 mit Wirkung zum 01.01.2007 mit 1.000 TEUR festgesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückstellung für die Sanie- rungsverpflichtung aus dem Pachtvertrag Oken (770 TEUR). Sie hat eine Laufzeit von ei- nem Jahr. Der Betrag der Überdeckung gemäß Artikel 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB beträgt 8 TEUR. Internen Planungen zufolge werden sich die bestehenden Überdeckungen voraus- sichtlich bis 31.12.2017 wieder ausgleichen.

(31)

Stand

01.01.2016 Verbrauch Auflösung

Ertrag Zuführung Stand 31.12.2016

EUR EUR EUR EUR EUR

Altlasten HBE-

Optionsfläche Oken 770.000,00 0,00 0,00 0,00 770.000,00 Jahresabschluss 5.900,00 5.831,00 69,00 4.900,00 4.900,00 Jahresabschluss Sonder-

prüfung 0,00 0,00 0,00 4.000,00 4.000,00 Ausstehende Rechnungen 0,00 0,00 0,00 2.300,00 2.300,00 Insgesamt 775.900,00 5.831,00 69,00 11.200,00 781.200,00

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 4.514 TEUR.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtgemeinde betragen 1.321 TEUR und resultieren mit 1.199 TEUR aus der Verrechnung mit dem UBB und der Abrechnung der Dienstleistun- gen des UBB.

Die Verbindlichkeiten aus Gebührenüberdeckungen für den Hausabfall betragen 9.902 TEUR. Nach § 12 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes sind sie inner- halb von drei Jahren auszugleichen.

Die Verbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten in TEUR:

Gesamt bis zu einem Jahr

mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre

aus Lieferungen und Leistungen 4.514 4.514 0 0

gegenüber der Stadtgemeinde 1.321 1.321 0 0

aus Gebührenüberdeckungen 9.902 0 9.902 0

Gesamt 15.737 5.835 9.902 0

Der sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt 2 TEUR.

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bewe- gen sich im Rahmen der üblichen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, dem Bestellobligo aus Investitionen sowie laufenden Bestellungen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betragen insgesamt 56.673 TEUR. Im Einzelnen belaufen sich die Um- satzerlöse für Hausmüll auf 53.173 TEUR, für den Gewerbeabfall-Bereich auf 672 TEUR,

(32)

Anlage 3 / Seite 4

Der Materialaufwand (55.117 TEUR) beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für bezo- gene Leistungen aus den Leistungsverträgen mit den privaten Abfallgesellschaften (48.081 TEUR), aus dem Kontrakt mit UBB (5.612 TEUR), für Refinanzierung der Mitarbeiter des Referates 252 (736 TEUR), Reinigung der Abfallbehälter in den Grünanlagen (472 TEUR), Leerung der Papierkörbe in Bremen-Nord (180 TEUR) und Diversen (36 TEUR).

Personalaufwand ist nicht angefallen, da im SVAbfall keine Mitarbeiter geführt werden.

Die Abschreibungen betragen 227 TEUR, davon 225 TEUR für Sachanlagen und 2 TEUR für Abschreibungen auf GwG.

An sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind 1.983 TEUR angefallen, davon 1.001 TEUR für Gutachterkosten und 233 TEUR für Prüfungs- und Beratungskosten im Rahmen des Projektes NAS2018, 223 TEUR für Abschreibungen auf Forderungen, 179 TEUR für Forde- rungsverluste, 168 TEUR periodenfremder Aufwand aus der Abrechnung aus Vorjahren mit UBB, 68 TEUR für Abfallentsorgungsgebühren und 111 TEUR für Diverses.

Das Finanzergebnis beträgt 0 TEUR.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind nicht angefallen.

Sonstigen Steuern sind nicht angefallen.

Der Jahresüberschuss beträgt 25 TEUR.

V. Sonstige Angaben

Die Honorare des Abschlussprüfers betragen nach § 285

Nr. 17 a) HGB 4.900,00 EUR Nr. 17 b) HGB 4.000,00 EUR Nr. 17 c) HGB 1.054,40 EUR Nr. 17 d) HGB 0,00 EUR

Das SVAbfall beschäftigt keine Mitarbeiter.

Geschäftsführend ist der Senator für Umwelt, Bau, und Verkehr.

(33)

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie setzt sich in der 19. Legislaturperiode wie folgt zusammen:

Herr Senator Dr. Joachim Lohse, Bremen (Vorsitzender)*

Herr Jürgen Pohlmann, Bremen (SPD) Herr Jens Crueger, Bremen (SPD) Herr Sükrü Senkal, Bremen (SPD) Frau Heike Sprehe, Bremen (SPD) Frau Silvia Neumeyer, Bremen (CDU) Herr Detlef Scharf, Bremen (CDU) Herr Heiko Strohmann, Bremen (CDU)

Herr Robert Bücking, Bremen (Bündnis 90/Die Grünen) Herr Ralph Saxe, Bremen (Bündnis 90/Die Grünen) Herr Rainer W. Buchholz, Bremen (FDP)

Frau Claudia Bernhard, Bremen (DIE LINKE)

Der mit * Gekennzeichnete ist kein Mitglied der Bremischen Bürgerschaft, Bremen.

VI. Angaben zur Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von 24.895,70 EUR auf das Folgejahr vor- zutragen.

Bremen, den 17. März 2017

Der Senator für Umwelt, Bau, und Verkehr i.A.

Nanninga

(34)

Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen, Bremen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Entwicklung des Anlagevermögens

A n s c h a f f u n g s k o s t e n

01.01.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016

EUR EUR EUR EUR

Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und

Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

Grundstücken 4.854.075,00 33.694,84 0,00 4.887.769,84

2. Technische Anlagen und

Maschinen 5.295,85 0,00 0,00 5.295,85

3. Andere Anlagen, Betriebs- und

Geschäftsausstattung 1.185.474,73 100.457,09 16.764,57 1.269.167,25 4. Geleistete Anzahlungen

und Anlagen im Bau 21.698,90 87.413,95 0,00 109.112,85 6.066.544,48 221.565,88 16.764,57 6.271.345,79

Anlage zum Anhang / Seite 1 17201 16 7563

(35)

A b s c h r e i b u n g e n B u c h w e r t e 01.01.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015

EUR EUR EUR EUR EUR EUR

867.192,20 147.635,84 0,00 1.014.828,04 3.872.941,80 3.986.882,80

4.765,85 530,00 0,00 5.295,85 0,00 530,00

888.299,73 78.955,09 16.712,57 950.542,25 318.625,00 297.175,00

0,00 0,00 0,00 0,00 109.112,85 21.698,90

1.760.257,78 227.120,93 16.712,57 1.970.666,14 4.300.679,65 4.306.286,70

(36)
(37)

Erfolgsplan SV-Abfall - Jahresabschluss 2016

Berichtszeitraum:

Berichtsgröße

Gewinn- und Ist 2016 Plan Vorjahr

Verlustrechnung T€ T€ T€ % T€

56.673 57.769 -1.096 -1,9% 54.057

dav.: Umsatzerlöse Freie Hansestadt

Bremen 0 0 0 0,0% 0

0 0 0 0,0% 0

0 0 0 0,0% 0

sonst. betriebliche Erträge 679 240 439 >100% 1.445

Gesamtleistung 57.352 58.009 -657 -1,1% 55.501

bezogenes Material 0 0 0 0,0% 1

bezogene Leistungen 55.117 56.385 -1.269 -2,3% 54.235

Löhne und Gehälter 0 0 0 0,0% 0

Sozialaufwand 0 0 0 0,0% 0

Abschreibungen 227 296 -69 -23,3% 207

sonst. betriebl.

Aufwendungen 1.983 1.315 668 50,8% 496

Summe Aufwand 57.327 57.997 -670 -1,2% 54.937

Betriebsergebnis 25 12 13 >100% 564

Beteiligungsergebnis 0 0 0 0,0% 0

Zinserträge u. ä. 0 4 -4 -100,0% 0

Zinsaufwand u.ä. 0 0 0 0,0% 0

Finanzergebnis 0 4 -4 -100,0% 0

25 16 9 56,1% 564

0 0 0 0,0% -515

0 0 0 0,0% 0

Ergebnis nach Steuern 25 16 9 56,1% 49

Ergebnis der gewöhnl.

außerord. Ergebnis Steuern

Abweichung Umsatzerlöse

Zuschüsse/Zuwendungen FHB Zuschüsse/Zuwendungen

Sondervermögen Kommunale Abfallentsorgung 2016

01.01. bis 31.12.2016

Gesamtjahr

(38)
(39)

Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen (SVAbfall), Bremen

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016

I. Geschäftsverlauf des Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung

Die Schwerpunkte der kommunalen Abfallwirtschaft, die Entsorgung der Restabfälle und der Abfälle zur Verwertung, konnten weiter entwickelt werden. Mit einer Reihe von Maßnahmen wurde das hohe ökologische, technische und kommunikative Niveau der Bremischen Abfallwirtschaft gesichert und verbessert.

Die in 2014 testweise begonnene Sammlung von kleinen Elektrogeräten auf den Containerplätzen wurde in 2016 weiter flächendeckend ausgebaut und optimiert.

Dieses Sammelsystem wurde von den Bremerinnen und Bremern sehr gut angenommen. In 2016 wurde hierüber einen Menge von 176 Mg gesammelt.

Diese Art der Sammlung fand bundesweite Beachtung; der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat am 1. Juni 2016 auf der Umweltmesse IFAT in München dieses Bremer Sammelsystem als eine „Kreative Form der Wertstofferfassung“ mit dem Creativ-Preis 2016 ausgezeichnet.

Auch die Recycling-Stationen sind in der abfallwirtschaftlichen Gesamtkonzeption Bremens weiterhin ein wichtiges und zukunftsorientiertes Erfassungssystem, das weiter ausgebaut und verbessert wurde.

Nach dem Neubau der Recycling-Station Hohentor und der Verlagerung der Recycling-Station Farge nach Blumenthal im Jahr 2015 wurden in 2016 auf den Recycling-Stationen Aumund und Obervieland umfangreichere Renovierungs- arbeiten durchgeführt. Auf den Recycling-Stationen wurden Arbeiten am Boden- belag, an der Beleuchtung und an den Containeraufgängen durchgeführt. Das Büro- und Sozialgebäude wurde komplett erneuert. Gleichzeitig wurde auch die Beschilderung an den Containern neu organisiert.

Der Neubau der Recycling-Station Borgfeld schreitet voran. Im November 2016

konnte mit den Erdarbeiten begonnen werden. Die Terminplanungen sind aktualisiert

(40)

Anlage 5 / Seite 2

Das Thema „Wiederverwendung“ als ein wichtiger Baustein im Kreislaufwirtschafts- gesetz wurde von Entsorgung kommunal mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt.

Entsorgung kommunal hat 2016 gemeinsam mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bremen, der Waller Beschäftigungs- gesellschaft (WABeQ) und dem Recycling-Hof Findorff zur Spende von gebrauchten Fahrrädern für Flüchtlingen aufgerufen. Diese Aktion wurde von den Bremerinnen und Bremern sehr gut angenommen, so dass ca. 400 Fahrräder gesammelt und weiter verwendet werden konnten.

Auf den Recycling-Stationen werden von den Bremer Bürgerinnen und Bürgern jedes Jahr ca. 350.000 kleine Elektrogeräte abgegeben. Darunter befinden sich auch viele noch funktionsfähige Geräte. Dieses Potenzial wurde genutzt, in dem auf sieben Recycling-Stationen funktionsfähige Geräte getrennt gesammelt und einer Funktionsprüfung unterzogen wurden. Mit den Partnern Entsorgung Nord GmbH, GröpelingerRecyclingInitiative e.V. und dem Verein für Innere Mission in Bremen konnten auf diese Weise ca. 600 Geräte eine Weiterverwendung zugeführt werden.

Eine Ausweitung der Abgabemöglichkeit auf weiteren Recycling-Stationen ist in Planung.

Zusammen mit der Bremer Umwelt Beratung e.V. hat Entsorgung kommunal im vergangenen Jahr 13 Repair Cafés auf Recycling-Stationen durchgeführt. Über 40 Prozent der Reparaturen konnten vor Ort erfolgreich durchgeführt werden. Dazu kommt eine Vielzahl von Reparaturempfehlungen für defekte Geräte. Die Repair Cafés sind somit ein aktiver Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung.

Vor dem Hintergrund der positiven Bilanz ist auch in 2017 eine Fortführung der Repair Cafés geplant.

Die Kundenberatung von Entsorgung kommunal ist ein integraler Bestandteil der bremischen Abfallwirtschaft.

Über die Kundenberatung von Entsorgung kommunal sind im Geschäftsjahr 2016 ca. 115.000 telefonische Kundenanfragen zur Abrechnung der Abfallgebühren, zur Bestellung von Restmüll-, Papier- und Biotonnen sowie zum Sperrmüll, zum Bremer Entsorgungssystem und zu Abfuhrterminen beantwortet worden. Außerdem wurden ca. 15.000 Anfragen schriftlich und in persönlichen Beratungsgesprächen beantwortet.

Mehr als die Hälfte der ca. 40.000 Sperrmüllentsorgungen wird inzwischen

telefonisch bestellt. Eine telefonische Bestellung gewährleistet eine qualifizierte

Beratung über den richtigen Entsorgungsweg. Zur besseren strukturierten Erfassung

der schriftlichen Anträge auch außerhalb der Beratungszeiten der telefonischen

Kundenberatung wird derzeit die Eingabe über ein digitales Sperrmüllformular über

das Internet erarbeitet. Ziel ist die strukturierte Erfassung aller Sperrmüllanträge

entweder über Telefon oder digitales Sperrmüllformular.

(41)

Mit zahlreichen Informationsschriften wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Angebote der bremischen Abfallwirtschaft informiert. Die Hauswurfsendung „Tonne“

erschien im März und im November 2017 mit den Themenschwerpunkten

„Abfallvermeidung und Wiederverwendung“, „Illegale Abfallablagerungen“ und

„Lebenswerte Stadt und die Rolle der Müllabfuhr“. Die Entsorgungs-Infos „Fast alles über Müll“ und „Elektrogeräte“ wurden inhaltlich neu überarbeitet und um die Novellierungen aus dem Elektrogesetz ergänzt.

In einer engen Kooperation mit der GEWOBA AG wurde eine mehrsprachige, speziell auf die Entsorgungssituation in Wohnanlagen zugeschnittene Entsorgungs- info entwickelt. Mit dem Faltblatt wird in 8 Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Französisch und Arabisch) mittels Piktogrammen über die Entsorgungssysteme Restmüll, Papier und Pappe, Verkaufsverpackungen, Glas und Sperrmüll informiert.

Umweltbildungsangebote sind ebenfalls ein fester und langfristig angelegter Bestandteil des Beratungsangebotes von Entsorgung kommunal. Die bestehenden Angebote „Tour Global“ und die „Tour de Müll“ wurden inhaltlich überarbeitet und in einer Informationsbroschüre neu dargestellt.

Entsorgung kommunal lässt gemäß § 9 Abs. 6 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bereits seit vielen Jahren die Altgeräte der Sammelgruppen 1 (Haushalts- großgeräte), 3 (Unterhaltungselektronik und IT-Geräte) und 5 (Haushaltskleingeräte) von Vertragspartnern verwerten. Mit der umfassenden Optierung von Elektro- und Elektronikgeräten kann im Rahmen der kommunalen Entsorgung eine hochwertige Verwertung und die vorrangige Wiederverwendung von Elektrogeräten sichergestellt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft PPK-Verkaufsverpackungen Bremen ist ein Zusammen- schluss der mit der Sammlung des kommunalen Papiers beauftragten Unternehmen und des SVAbfall zum Zwecke eines gesamtbremischen Auftritts gegenüber den in der Verpackungsentsorgung tätigen Systembetreibern. Der Jahresabschluss 2014 wurde durch die Kommuna-Treuhand GmbH, Bremen geprüft. Mit Datum vom 18. Oktober 2016 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die Arbeitsgemeinschaft hat im Geschäftsjahr 2015 bei einem Umsatz von 399.024,22 € eine Unterdeckung in Höhe von 130,18 € ausgewiesen.

In der Wirtschaftsplanung für 2016 waren Maßnahmen und Projekte eingestellt, die

(42)

Anlage 5 / Seite 4

Personalbestand

Das SVAbfall ist personallos. Die Kosten für die Mitarbeiter/innen des Abschnittes 232/Kommunale Abfallwirtschaft beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden dem SVAbfall in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind unter der Position „Bezogene Leistungen“ berücksichtigt.

II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das Sondervermögen Abfall hat eine Bilanzsumme von 17.746 TEUR, wobei 4.301 TEUR Anlagevermögen darstellen. Die Eigenkapitalquote beträgt 6,90 % der Bilanz- summe.

Die Umsatzerlöse betragen 58.137 TEUR (ohne Gebührenüberdeckung) und sind gegenüber dem Vorjahr (57.236 TEUR) um 901 TEUR gestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 679 TEUR (Vorjahr 1.445 TEUR).

Die Materialaufwendungen steigen um 882 TEUR und betragen 55.117 TEUR (Vorjahr 54.235 TEUR).

Die Abschreibungen belaufen sich auf 227 TEUR (Vorjahr 207 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind auf 1.983 TEUR gestiegen (Vorjahr 1.011 TEUR).

Das Finanzergebnis ergibt 0 TEUR (Vorjahr 0 TEUR).

Es wird ein Jahresüberschuss von 25 TEUR (Vorjahr 49 TEUR) erwirtschaftet.

Die Vermögens- und Finanzlage ist als geordnet zu bezeichnen. Das langfristig gebundene Vermögen ist vollständig durch langfristig zur Verfügung stehende Finanzierungsmittel gedeckt. Die Zahlungsfähigkeit war 2016 jederzeit gegeben.

Die Abfallmengen im Bereich Hausmüll sind im Jahr 2016 insgesamt um 1.239 Mg bzw. 1,4 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Eine mögliche Ursache des leichten Anstiegs der Abfallmengen könnte im Zuwachs der Bevölkerung in 2016 liegen.

Der Anteil der einer Verwertung zugeführten Abfälle aus den Bremischen Haushalten liegt weiterhin auf einem hohen Niveau von ca. 63 %. Neben der vorteilhaften Umweltbilanz trägt dies auch zu einer Kostenentlastung bei, weil die Entsorgungs- kosten für Verwertungsabfälle im Durchschnitt geringer sind als die der Beseitigungsabfälle.

Im gewerblichen Bereich ist die Abfallmenge der über Wechselbehälter entsorgten hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zur Beseitigung mit 4.773 Mg (Vorjahr 4.835 Mg) weiter rückläufig. Diese Entwicklung beruht auf der Änderung des Abfallortsgesetzes, nach der Wechselbehälter nur noch in bestimmten Ausnahmesituationen verwendet werden dürfen.

Der Preis für den Sekundärrohstoff Papier/Pappe ist in 2016 gegenüber 2015 erhöht.

(43)

Risikomanagement

Risikomanagement nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

Das SVAbfall pflegt ein System der Früherkennung von risikobehafteten Entwicklungen in seinem Aufgabenbereich. Inhalte, Verantwortlichkeiten, Abläufe und Aufgaben des Risikomanagementsystems sind in einem „Leitfaden für das Risikomanagement beim Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadtgemeinde Bremen (SVAbfall) vom 30.06.2011“ beschrieben und festgelegt. Der Risikomanagementprozess setzt sich aus den Elementen der frühzeitigen und vollständigen Risikoidentifikation, -analyse, -überwachung, -dokumentation und - kommunikation zusammen. Die einzelnen Elemente bauen aufeinander auf und beeinflussen sich gegenseitig. Unter der Einbeziehung aller Mitarbeiter/innen werden alle Risiken weitestgehend unabhängig von ihrer Bedeutung identifiziert, katalogisiert und kommuniziert (Risikoinventur). Anhand der Parameter Eintrittswahrscheinlichkeit und Wesentlichkeit erfolgt eine Risikobewertung der so gewonnen Informationen.

Dieser Risikomanagementprozess ist auch 2016 fortgeführt worden.

Erstellung eines Risikokatasters als Basis für die risikoorientierte Prüfungsplanung der Innenrevision

Für den Abschnitt 252 „Sondervermögen Abfall (SVAbfall)“ steht der Innenrevision ab November 2016 ein Risikokataster (Stand 17.11.2016), das nach dem „Leitfaden zur Aufstellung eines behördeninternen Risikokatasters als Grundlage für die risikoorientierte Prüfungsplanung der Innenrevision“ erstellt worden ist, zur Verfügung.

Das Risikokataster ist eine Tabelle, die die Prozessaktivitäten des Bereichs und die damit verbundenen Risiken und ihre möglichen Folgen beschreibt und sie anhand der Parameter von Eintrittswahrscheinlichkeit und Wesentlichkeit bewertet. In einer weiteren Matrix werden den jeweiligen Prozessaktivtäten entsprechende Prozesskontrollen zugeordnet. Der Innenrevision steht damit eine Informationsquelle zur Verfügung, die es ihr ermöglicht relevante Prüfthemen unter Risikogesichtspunkten zu bewerten.

III. Chancen und Risiken

(44)

Anlage 5 / Seite 6

IV. Ausblicke

Die finanzielle Situation des Abfallgebührenhaushaltes ist weiterhin stabil.

Das SVAbfall ist in das Projekt NAS2018 (Neuordnung der Abfallwirtschaft, Winterdienst und Stadtreinigung für Bremen 2018) eingebunden und richtet sein Handeln auf die damit zusammenhängenden Entscheidungen aus.

Für das Wirtschaftsjahr 2017 wird mit Planerlösen von 57.198 TEUR bei einem ausgeglichenen Jahresergebnis für 2017 gerechnet.

Bremen, den 17. März 2017

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

i. A. Nanninga

(45)

RECHTLICHE, STEUERLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE

RECHTLICHE VERHÄLTNISSE

Firma Sondervermögen kommunale Abfallentsorgung der Stadt- gemeinde Bremen (SVAbfall)

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Sondervermögens ist nach § 2 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt- gemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) die kommunale Abfallent- sorgung in der Stadtgemeinde Bremen.

Gründung SVAbfall wird aufgrund des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz (AbfOG)) vom 18. Dezember 2001, zuletzt geändert am 19. November 2013 (Brem.Gbl. S. 436) und § 26 Absatz 2 der LHO als Sondervermögen der FHB geführt.

Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Geschäftsführung Frau Insa Nanninga

Städtische Deputation Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie und Landwirtschaft besteht aus 13 Mitgliedern. Die Namen der Mitglieder sind im Anhang aufgeführt.

Dotationskapital Das voll eingezahlte Dotationskapital beträgt unverändert EUR 1.000.000,00.

Deputationssitzungen Im Berichtsjahr haben drei Sitzungen der Städtischen Deputa- tion mit Tagesordnungspunkten zum SVAbfall stattgefunden.

Darin wurde u. a. der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 festgestellt und die Bestellung der FIDES als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 beschlossen.

(46)

STEUERLICHE VERHÄLTNISSE

SVAbfall ist grundsätzlich nicht gewerblich tätig und unterliegt somit nicht der Umsatz,- Körperschaft- oder Gewerbesteuer.

Seit 1. Januar 2014 besteht jedoch der BgA Systembetreiber.

Die gewerblichen Umsätze fließen in die Umsatzsteuererklärung der Stadt Bremen ein.

Die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung für den BgA Systembetreiber wird von SVAbfall abgegeben.

WIRTSCHAFTLICHE VERHÄLTNISSE

Tätigkeitsbereich SVAbfall ist als Sondervermögen des SUBV mit der hoheitlichen Aufgabe der Abfallentsorgung für die FHB betraut. Die opera- tiven Tätigkeiten werden im Wesentlichen im Auftrag des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch private Entsor- gungsunternehmen (swb Entsorgung, ENO, KNO, Nehlsen, BREWELO ect.) erbracht.

Gesetzliche und vertrag- liche Grundlagen

a) Regelung der Gebühren

Die Gebührensätze ergeben sich aus der Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung in der Stadt- gemeinde Bremen vom 18. Juni 1996 (Brem.Gbl. S. 119), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2013 (Brem.Gbl. S. 143 ff.). Die Gebührensätze richten sich nach der Größe des Abfallbehälters sowie nach der Häufigkeit der Ent- leerung.

Anlage 6 / Seite 2 17201 16 7563

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b) Vertragliche Regelungen mit Entsorgungsunternehmen Die operative Tätigkeit wird durch örtliche Vertragspartner wie ENO, swb Entsorgung, KNO, Nehlsen, BREWELO und weitere Unternehmen durchgeführt. Hierzu bestehen diverse Leistungs- verträge.

ENO:

 Behälterbewirtschaftung

 Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall

 Einsammlung und Verwertung von Sperrmüll und Papier aus privaten Haushalten

 Verpachtung von Grundstücken swb Entsorgung:

 Thermische Behandlung von Abfällen zur Beseitigung im Müllheizwerk

 Verpachtung von Grundstücken KNO:

 Kompostierung von Grün- und Bioabfällen Nehlsen:

 Einsammlung von Abfällen aus Bremen-Nord

 Abnahme, Sortierung, Zwischenlagerung und Behand- lung von Schadstoffen aus privaten Haushalten

c) Vertragliche Regelungen im Bereich der Systembetreiber Die Arbeitsgruppe "ARGE PPK-Verkaufsverpackungen Bremen"

wurde mit Konsortialvertrag vom 11. Juni 2004 von BEB (jetzt SUBV) und verschiedenen Bremer Entsorgungsunternehmen gegründet, die als Vertragspartner gegenüber den System- betreibern auftritt. Seit 5. Juli 2004 besteht mit Wirkung zum 1. Januar 2004 ein Vertrag zwischen der ARGE und den Systembetreibern über die Entsorgung gebrauchter Verpackun-

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AUFGLIEDERUNG UND ERLÄUTERUNG AUSGEWÄHLTER POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES

I. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ AKTIVA

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND

LEISTUNGEN EUR 1.810.207,34

(31.12.2015: EUR 2.102.985,39) 31.12.2016

EUR

31.12.2015 EUR

Forderungen aus Abfallgebühren 968.867,86 1.373.496,10

Nachberechnungen für Zusatzleerungen 1.549.708,52 1.539.206,00

Einzelwertberichtigungen -707.659,04 -804.480,71

Pauschalwertberichtigungen -710,00 -5.236,00

1.810.207,34 2.102.985,39

FORDERUNGEN AN DIE STADTGEMEINDE

BREMEN EUR 11.340.965,81

(31.12.2015: EUR 15.330.857,94) 31.12.2016

EUR

31.12.2015 EUR

Guthaben LHK 10.895.375,37 15.338.362,18

Sonstige Forderungen 444.475,03 4.385,10

Forderungen/Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuern 1.115,41 -11.889,34 11.340.965,81 15.330.857,94

(50)

FORDERUNGEN AUS GEBÜHRENUNTERDECKUNG EUR 293.818,06 (31.12.2015: EUR 323.302,51) Die Forderungen betreffen die Gebührenunterdeckungen im Bereich Gewerbeabfallgebühren, die durch die Überdeckungen in Folgejahren laut Wirtschaftsplan ausgeglichen werden kön- nen.

Anlage 7 / Seite 2 17201 16 7563

(51)

PASSIVA

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND

LEISTUNGEN EUR 4.514.263,12

(31.12.2015: EUR 4.545.721,23) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber:

TEUR

ENO 2.679

swb Entsorgung 787

Nehlsen 331

BREWELO 224

KNO 187

Übrige (unter TEUR 150) 306

4.514 Für einige aufgeführte Kreditoren aus o. a. Tabelle wurden Saldenbestätigungen eingeholt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden durch Saldenlisten nachgewiesen.

Zum Prüfungszeitpunkt waren die Verbindlichkeiten vollständig beglichen.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER DER

STADTGEMEINDE BREMEN EUR 1.321.453,67

(31.12.2015: EUR 7.072.106,50) Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtgemeinde Bremen aus Lieferungen und Leistungen ergaben sich im Wesentlichen durch Erbringung von kaufmännischen und sonstigen Dienstlei- stungen vom UBB für SVAbfall.

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