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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses. zum 31. Dezember und des Lageberichts. für das Geschäftsjahr der

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Academic year: 2022

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(1)

zum 31. Dezember 2019

und des Lageberichts

für das Geschäftsjahr 2019

der

Pedax GmbH

Industriestraße 10a 54634 Bitburg

- unverbindliche elektronische Kopie -

(2)

2. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

3

3. Grundsätzliche Feststellungen

7

3.1 Lage des Unternehmens 7

3.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 7

4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

9

5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

13

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 13

5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 13

5.1.2 Jahresabschluss 15

5.1.3 Lagebericht 16

5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16

5.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 16

5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 17

5.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 22

5.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 22

5.2.5 Zusammenfassende Beurteilung 22

5.3 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 23

5.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur 23

5.3.2 Finanzlage 27

5.3.3 Ertragslage 28

6. Schlussbemerkung

31

Anlagen

32

1 Bilanz zum 31. Dezember 2019 33

2 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 35

3 Anhang für das Geschäftsjahr 2019 37

4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 47

5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 55

6 Rechtliche Verhältnisse 60

7 Steuerliche Verhältnisse 63

8 Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 65

9 Besondere Auftragsbedingungen (Stand 01.08.2018) 95

10 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

in der Fassung vom 01. Januar 2017 97

(3)

Hauptteil

(4)

Prüfungsauftrag

Die Geschäftsführung der

Pedax GmbH, Bitburg

(im Folgenden auch ”Pedax GmbH“ oder ”Gesellschaft“ genannt), bestehend aus Herrn Uwe Stocker und Herrn Per Meincke

hat uns am 02. Dezember 2019 den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss der Gesell schaft zum 31. De- zember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung sowie den Lagebericht für das Ge schäfts jahr 2019 ge mäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

Der Auftrag zur Prüfung beruht auf dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. Sep tem- ber 2019, auf der wir zum Ab schlus s prüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt wur den (§ 318 Abs. 1 S. 1 HGB).

Der Auftrag wurde von uns mit Auftragsbestätigungsschreiben vom 02. Dezember 2019 unter Bei fü- gung der Allgemeinen Auftragsbedingungen angenommen. Die Zweitschrift der Ein verständ ni ser klä- rung des Auf traggebers erhielten wir am 02. Dezember 2019.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als mittelgroße Kapitalgesellschaft einzustufen und daher prüfungspflichtig gemäß §§ 316 ff. HGB.

Erwartungsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht als An la ge 8 beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den einzel nen Pos ten des Jah resab schlus ses zum 31. Dezember 2019 unter Angabe der jeweiligen Vorjahres zahlen.

Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach §§ 319, 319a, 319b HGB, §§

49 und 53 WPO sowie §§ 28 ff. unserer Berufssatzung entgegen.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Wir haben die Prüfung mit der Inventurbeobachtung im Dezember 2019 in den Ge schäfts räu men der Ge sell schaft in Bitburg begonnen. Die Hauptprüfung wurde in den Monaten April und Mai 2020 durch- ge führt und am 27. Mai 2020 been det. Die Schluss be ar bei tung des Auf trags er folg te in un se ren Ge- schäfts räu men.

Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden erteilt. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 27. Mai 2020 schrift lich be stätigt.

(5)

Art und Umfang unserer Prüfungshandlungen haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten "Grundsätze ordnungsgemäßer Berichter- stattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) den nach fol gen den Be richt.

Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2019, bestehend aus Bi lanz (Anlage 1), Ge winn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und Anhang (Anlage 3), sowie den ge prüf ten La- gebericht für das Geschäftsjahr 2019 (Anlage 4) beige fügt.

Die rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse haben wir in den Anlagen 6 und 7 dar ge stellt.

Weitergehende Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Ver lustrechnung ergeben sich aus der Anlage 8. Diese enthält Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten des Jah- resabschlusses zum 31. Dezember 2019 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen.

Wir haben diesen Prüfungsbericht nach dem Prüfungsstandard "Grundsätze ordnungsmäßiger Bericht- erstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW), Düs- sel dorf, er stellt.

Unserem Auftrag liegen die als Anlage 10 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirt- schaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grun de.

Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.

Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haf- tungsausschluss gegenüber Dritten sowie die weiteren Bestimmungen der beigefügten Anlage 9

"Besondere Auftragsbedingungen für Prüfungen und prüfungsnahe Leistungen" (Stand 01.08.2018).

Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an die Gesellschaft.

(6)

Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Pedax GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Pedax GmbH – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und der Ge winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie dem An- hang, ein schließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungs methoden – geprüft. Darüber hin- aus haben wir den Lagebericht der Pedax GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 ge prüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapital- ge sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach tung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält nissen entsprechen- des Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäfts jahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell schaft.

In al len wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresab schluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu treffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen ge gen die Ord nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs mäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü fung des Jahresabschlus- ses und des Lage berichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unab hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ha ben unsere sonstigen deutschen Be rufspflichten in Überein stim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt.

(7)

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli chen Belan gen ent spricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord nungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags lage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzli chen Vertreter verantwortlich für die inter- nen Kontrol len, die sie in Übereinstimmung mit den deut schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh- rung als notwen dig bestimmt haben, um die Aufstel lung eines Jahresabschlusses zu ermögli chen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder un beabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fä hig- keit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Ver antwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh menstätigkeit, sofern einschlä gig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungs- legungs grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bi lanzieren, sofern dem nicht tatsächli- che oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentli chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer ner sind die gesetzlichen Ver- treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet ha- ben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Über einstimmung mit den anzuwendenden deutschen ge- setzlichen Vorschriften zu er möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu kön nen.

Der Aufsichtsrat ist nach der Satzung verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses der Ge sell schaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und für die Unterbrei- tung eines Be schluss vorschlages für die ordentliche Gesellschafterversammlung betreffend die Feststel- lung des Jah resab schlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des La geberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der La- gebe richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesent li- chen Be langen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge wonnenen Erkenntnissen in

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Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwick lung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prü- fungsurteile zum Jah resabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über ein- stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche fal- sche Dar stellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins gesamt die auf der Grundlage dieses Jahresab schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Ent scheidungen von Adressaten beein flussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund haltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – fal- scher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungs handlungen als Reak tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die aus reichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risi ko, dass wesentliche fal sche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Ver stöße betrügerisches Zu sammenwirken, Fälschungen, beabsich tigte Unvollständigkeiten, irreführen de Dar- stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kon trollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter nen Kon trollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech nungsle- gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge stellten geschätz- ten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern ange- wand ten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell- schaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom- men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unse- re Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks er lang- ten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unterneh menstä tigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein schließ- lich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor fälle und Ereig-

(9)

nanz- und Ertragsla ge der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesent sprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunfts orien- tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnach weise voll- ziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetz lichen Vertretern zugrunde ge legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachge rechte Ableitung der zu- kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zu kunfts- orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah men geben wir nicht ab. Es be steht ein erhebliches unvermeid bares Risiko, dass künftige Er eignisse wesentlich von den zukunfts orientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwai ger Mängel im in- ter nen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Bitburg, den 27. Mai 2020

Barz, Willems & Co GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Peter Barz

Peter Barz Wirtschaftsprüfer

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Grundsätzliche Feststellungen

3.1 Lage des Unternehmens

3.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

Die Geschäftsleitung hat im Lagebericht vom 11. Mai 2020 die wirt schaftliche Lage der Gesell schaft beur teilt.

Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer vorweg zur Lagebeurteilung durch die Geschäftsführung Stellung. Da bei ge hen wir insbesondere auf die Annahme des Fortbestands und die Beurteilung der zu künf tigen Ent wicklung der Ge sellschaft, wie sie im Jah res ab schluss und im La- gebe richt ihren Ausdruck gefunden haben, ein.

Unsere Stellungnahme geben wir auf Grund eigener Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unter- nehmens ab, die wir im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben.

Folgende Aspekte der Lagebeurteilung sind hervorzuheben:

Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft:

Die Gesellschaft ist im Bereich der Konstruktion und Produktion von Maschinen zur Stahlbearbeitung tätig.

Im Geschäftsjahr wurden Um satzerlöse in Höhe von 22.851,9 TEuro erzielt. Im vorherigen Ge schäfts- jahr wur den Um satz er lö se in Hö he von 26.811,7 TEuro erzielt, was einem Rückgang von 14,8 % ent- spricht.

Das Rohergebnis ist von 16.149,18 TEuro um 2.201,27 TEuro bzw. 13,6 % auf 13.947,91 TEuro ge fal- len. Das Er gebnis nach Steuern beträgt -1.297,5 TEuro (Vj. 1.072,3 TEuro).

Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2019 beläuft sich auf -1.318,93 TEuro (Vj. 1.050,25 TEuro).

Die Aktivierung von Eigenleistungen wirkt sich in Höhe von TEuro 638,80 gewinn erhö hend aus, wäh- rend im Vorjahr TEuro 555,09 aktiviert wurden.

Das Jahresergebnis ist sowohl was die Entwicklung der Umsatzerlöse als auch des Jahresergebnisses angeht, nicht zufriedenstellend gewesen.

(11)

Die Vermögenslage des Unternehmens ist im Geschäftsjahr noch geordnet. Die kurz- und mittelfristi- gen Ver bindlichkeiten sind durch kurz- und mittelfristige Vermögensgegenstände gedeckt. Die Verbind- lich kei ten gegenüber Kreditinstituten machen einen Anteil von 29,5 % (Vj. 32,4 %) aus. Der Anteil die- ser Ver bindlichkeiten an der Bilanzsumme hat sich somit bei um 8,5 % gesunkener Bilanzsumme leicht vermindert. Hierbei wurden TEuro 599,9 von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zu den Ver bindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umgegliedert.

Das Eigenkapital ist mit einem Anteil an der Bilanzsumme von 34,1 % gegenüber dem Vorjahr mit 40,6

% gesunken.

Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft:

Aufgrund der schnellen Verbreitung des Cornovirus und der damit verbundenen Pandemie ist die Ein- schätzung der Geschäftsentwicklung für das Jahr 2020 mit außerordentlichen Unsicherheiten behaftet.

Die vor Eintritt der Pandemie bestehende Auftragslage lässt zwar eine insgesamt positive Ge schäfts- entwicklung für das Jahr 2020 erwarten, konkrete aussagefähige Prognosen können auf Grund der vorgenannten großen Unsicherheiten jedoch nicht abgegeben werden.

Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im Lagebericht halten wir für plaus- sibel.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse halten wir die Dar- stellung und Beurteilung der Lage des Unternehmens und seiner voraussichtlichen Entwicklung durch die gesetzlichen Vertreter im Jahresabschluss und im Lagebericht für zutreffend.

(12)

Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand der Prüfung

Es han delt sich bei der Be richts ge sell schaft um ei ne mit tel große Ka pi tal ge sell schaft i. S. d. § 267 Abs.

2 HGB, die gem. §§ 316 ff. HGB der gesetz li chen Pflicht prüfung unterliegt.

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung, den Jahresab- schluss zum 31.12.2019 und den Lagebericht 2019 auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzli chen Vor schrif ten geprüft.

Den Lagebericht ha ben wir dar auf hin ge prüft, ob er mit dem Jah res ab schluss und den bei un se rer Prü- fung gewonnenen Er kennt nis sen in Ein klang steht und insge samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell schaft vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Ent- wicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prü fung des Lagebe richts hat sich auch dar auf zu erstre cken, ob die ge setz li chen Vor schrif ten zur Auf stel lung des Lagebe richts be achtet wor den sind (§ 317 Abs. 2 HGB).

Die maßgebenden Rechnungslegungsgrundsätze für unsere Prüfung des Jahresabschlusses waren die Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB und die Sonder- vorschriften des GmbH-Gesetzes.

Die Prüfung der Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes der Gesellschaft, insbesondere, ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegen stand des uns erteilten Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben un- serer Abschlussprüfung, als sich daraus üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder den Lagebericht ergeben. Die Aufdeckung und Aufklärung straftrechtlicher Tatbestände, wie z. B. Un- treuehandlungen oder Unterschlagungen sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung be- gangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand unserer Abschlussprüfung.

Art und Umfang der Prüfung

Unsere Prüfung haben wir in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen.

Die Prüfung erstreckt sich nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die

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Grundlage unseres risiko- und prozessorientierten Prüfungsvorgehens ist die Erarbei tung einer Prü- fungsstrategie. Diese basiert auf der Beurteilung des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds des Un- ternehmens, seiner Ziele, Strategien und Geschäfts risiken, die wir anhand kritischer Erfolgsfaktoren beurteilen. Die Prüfung des rech nungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und dessen Wirk- samkeit ergän zen wir durch Prozessanalysen, die wir mit dem Ziel durchführen, deren Einfluss auf re- levante Jahresabschlussposten zu ermitteln und so die Fehlerrisiken sowie unser Prüfungsrisiko ein- schätzen zu können.

Die Erkenntnisse aus der Prüfung der Prozesse und des rechnungslegungsbezoge nen internen Kon- trollsystems haben wir bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen (Plausibilitäts- beurteilungen) und der Einzelfallprüfungen hinsichtlich der Bestandsnachweise, des An satzes, des Ausweises und der Bewertung im Jahres abschluss berücksichtigt. Im unternehmensin di viduellen Prü- fungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prü fungshand lun- gen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei ha ben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Risikoorientierung be achtet und daher unser Prü fungsurteil überwiegend auf der Basis von Stichproben getroffen.

Nachdem im Vorjahr gemäß der bei der Prüfungsplanung getroffenen Feststellungen die Prüfungs- schwerpunkte Analyse des Prozesses der Jahresabschlusserstellung, Prüfung der Angaben im Lage- bericht und der prognostischen Angaben, Prüfung der immateriellen Vermögensgegenstände ge bildet wur den, er ga ben sich im Ge schäfts jahr un ter Be rück sichti gung der Risi ken fol gen de Prü fungs schwer- punk te:

- Prüfung der halbfertigen Arbeiten - Prüfung der latenten Steuern.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Be stäti- gungs vermerk vom 20.05.2019 versehene Vorjah res ab schluss zum 31. Dezember 2018, der in der Ge- sell schaf ter ver sammlung vom 31.05.2019 unverändert festgestellt wurde.

Grundlagen der Prüfung waren die Buchhaltungsunterlagen, die Belege, Bestätigungen der Kreditinsti- tute sowie die Korrespondenz und Vertragsakten der Gesellschaft.

Unabhängigkeit

Bei unserer Abschlussprüfung haben wir die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet (§

321 Abs. 4a HGB).

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Prüfungsumfang

Sowohl analyti sche Prüfungshandlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswe- sens in ausgewählten Stichproben durchgeführt.

Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der ein zelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurtei- lung bildet.

Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems, sowie des IT-Systems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshand lun gen bzw.

ei ne Än de rung unserer Prüfungsschwer punkte war demnach nicht erforderlich.

Analytische Prüfungshandlungen (IDW PS 312) haben wir im Rahmen von Vorjah resvergleichen ein- zelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage vorgenommen.

Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchge führt (IDW PS 300 n. F.

Tz 11, A 50).

Die Bestände des Vorratsvermögens wurden im Dezember 2019 körperlich aufge nom men. An der In- ven tur aufnahme der Vorräte haben wir im Dezember 2019 beobach tend mit ge wirkt. Vorhandens ein, Voll stän dig keit und Beschaffenheit der im Ab schluss ausge wiesenen Vor räte wurden sowohl im Be- reich der RHB-Stoffe als auch bei den unfertigen Erzeugnissen in Stich pro ben überprüft (IDW PS 301).

Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten, entspre chende OP-Listen und Sal- denbestätigungen nachgewiesen.

Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuld posten erfolgte durch Bücher, Verträge sowie sons- tige Unterlagen und Belege, wie Kassenbücher, Bankbestäti gungen und Bankauszüge.

Zum Nachweis der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat die Gesellschaft zum Bilanz- stichtag Saldenbestätigungen nach der positiven Methode angefordert.

Zum Nachweis der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber

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Ge sell schaft zum Bi lanz stich tag lü ckenlos Saldenbestätigungen eingeholt.

Wir erhiel ten von Banken, mit denen die Gesellschaft im Berichtsjahr in Geschäfts verbindung stand, Bestätigungen über die Höhe der Salden und über sonstige für die Abschluss prüfung bedeutsame Sachverhalte.

Die Geschäftsführung und die von ihr benannten Personen haben uns alle erbetenen Auskünfte und Nachweise gemäß § 320 HGB bereitwillig erbracht, die wir als Abschlussprüfer nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung unserer Prüfung benötigen. Die Geschäftsführung hat uns die be rufs üb li che Voll stän dig keits er klä rung zum Jah res ab schluss (Stand 09/2010) abgegeben, die wir zu un se ren Akten ge nom men haben (IDW PS 303 n. F.).

Die Geschäftsführung hat uns schriftlich im Rahmen dieser Vollständigkeitserklärung am 27. Mai 2020 be stätigt, dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wag nis se und Ab gren- zungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 berück sichtigt wurden, sämtli che Auf wen dun gen und Erträge ent halten sowie alle erfor der li chen Angaben ge macht worden sind. Die Ge schäfts lei tung hat ferner er klärt, dass der Lagebericht auch hinsichtlich er warteteter Ent wicklungen alle für die Beur- teilung der La ge der Gesellschaft wesent lichen Gesichts punkte sowie die nach § 289 HGB erfor derli- chen Anga ben enthält. Vorgänge von be sonderer Bedeu tung nach dem Schluss des Ge schäfts jah res haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben.

(16)

Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der Jahresabschluss sowie der Lagebericht den gesetzlichen Vorschrif- ten entsprechen.

5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der Da- tenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, geordnete und die zeitgerechte Er- fassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Aufzeichnungen der Geschäftsvorfälle der Gesellschaft sind nach unseren Feststellungen vollstän- dig, fortlaufend und zeitgerecht. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsge- mäßen Dokumentation erforderlichen Angaben. Die Belegablage ist alphabetisch und chronologisch geordnet, so dass der Zugriff auf die Belege unmittelbar anhand der Angaben in den Konten möglich ist. Die Buch führung entspricht somit für das gesamte Geschäftsjahr den gesetzlichen Anforderungen.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen nach dem Ergebnis unserer Prüfung zu ei ner ord nungs ge mäßen Abbildung in der Buchführung, im Jahresabschluss und La ge be richt. Im Einzelnen waren dies insbesondere Unterlagen zur Kostenrechnung, Betriebs abrech- nungen und Planungsrechnungen (Erfolgs- und Finanzplanung).

Die IT-gestützte Rechnungslegung gewährleistet die Sicherheit der für die Zwecke der Rech nungsle- gung verarbeiteten Daten und gewährleistet damit eine Verarbei tung ent spre chend den GoB gem. § 238 HGB.

Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen inter nen Kontrollsystems ha ben wir keine Schwä- chen festgestellt, die eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw. Änderung unserer Prüfungs- schwerpunkte zur Folge hatten. Nach unserer Auffassung sind die prozessintegrierten und nachgela- gerten Kontrollen in den geprüften Bereichen im Einzelnen und in Ihrem Zusammenwirken grund sätz- lich geeignet, wesentliche Vermögensschädigungen zu verhindern und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu sichern.

Das von der Ge sell schaft ein ge rich te te rech nungs le gungs be zo ge ne in ter ne Kon troll sys tem (IKS) sieht

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abläufe in der Buch füh rung ha ben im Be richts zeit raum keine nen nens wer ten or ganisa tori schen Ände- rungen er fah ren.

Die Finanzbuchhaltung wird über eine eigene EDV-Anlage der Gesellschaft un ter Verwen dung der Soft wa re der Mi cro soft Ireland Resarch mit dem Produkt Microsoft Dynamics NAV 2015 Teilgebiet Fi- nanzbuchführung durchgeführt.

Die Anlagenbuchhaltung wird von der Gesellschaft selbst erstellt.

Die Software wurde von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft. Gemäß Soft- warebescheinigung vom 30. Juni 2015 ist Ergebnis der Prüfung, dass die untersuchte Anwendungs- soft wa re bei sach ge rechter An wen dung ei ne den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspre- chende Rech nungs legung - was die ordnungsgemäße Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Un- terlagen in elektronischer Form sowie den Datenzugriff (GoBD) einschließt - ermöglicht.

Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, insoweit sie die in Deutschland abgerechneten Löhne und Ge häl ter betrifft, wurde durch un se re Ge sell schaft un ter Ver wen dung von Soft wa re der Datev eG, Nürn berg, ge- führt. Die Software wurde von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft. Nach der Beurteilung der Ernst & Young GmbH ermöglicht das geprüfte Softwareprodukt

"Lohn und Gehalt comfort" (Version 10.83 im Programmstand Februar 2019) bei sachgerechter An- wendung eine den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende Lohn- und Gehalts- abrechnung. Die Softwarebescheinigung datiert vom 01. April 2019.

Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und ordnungsgemäß ge- führt. Die Belegfunktion ist erfüllt.

Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen der Gesellschaft angemessen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht die Buch- füh rung den gesetzlichen Vorschriften. Die aus weiteren geprüf ten Unterlagen entnommenen In for- matio nen ha ben zu einer ordnungsgemäßen Ab bildung in Buchführung, Jahresabschluss und La ge- bericht geführt.

Als zusammenfassendes Ergebnis unserer Prüfung, die sich auf

die Ordnungsmäßigkeit der Bestand teile des Abschlusses und deren Ablei tung aus der Buchfüh- rung

die Ordnungsmäßigkeit der im An hang gemachten Angaben, die Beachtung der Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften

(18)

die Be achtung aller für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vor schriften einschließ lich der Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsform gebun- denen oder wirt schaftszweigspezi fischen Regelungen und

die Beachtung von Rege lungen des Gesellschaftsver trags, soweit diese den Inhalt der Rech- nungsle gung betreffen,

erstreckt hat, haben wir den in Abschnitt 2 wiedergegebenen Bestätigungsvermerk erteilt.

5.1.2 Jahresabschluss

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung stellen wir fest, dass im Jahresabschluss zum 31.12.2019 alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grund- sätze ord nungs ge mäßer Buchführung und aller größenabhängigen und rechtsformgebundenen Re- gelungen so wie die Nor men des Gesell schafts ver trags be ach tet sind.

Die Gesellschaft weist gemäß § 267 HGB folgende Größenmerkmale auf:

2019 2018

Bilanzsumme T€ 12.880,3 14.080,0

Umsatzerlöse T€ 22.851,9 26.811,7

Durchschnittliche Zahl der

Arbeitnehmer 146 144

Die Gesellschaft ist somit gemäß § 267 Abs. 2 HGB zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Ka pitalge sell- schaft.

Die Bilanz ist unter Beachtung der Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Die Ge winn- und Verlust- rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) auf gestellt.

Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaf ten wurden in Anspruch genommen.

Die Bilanz zum 31. Dezember 2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Janu ar bis 31. Dezember 2019 sind - aus ge hend von den Zah len der Vor jah res bi lanz – ord nungs ge mäß aus der Buch füh rung und den wei teren geprüf ten Unter la gen abge leit et.

Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahres ab- schluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die gesetzlich geforderten

(19)

Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der gesetz li- chen Vertreter im Anhang gem. § 285 Nr. 9 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung Gebrauch ge- macht.

5.1.3 Lagebericht

Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Prüfung nach § 317 Abs. 2 HGB hat zu dem Ergebnis geführt, dass er mit dem Jahresabschluss und den im Verlauf unserer Prüfung ge- wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Un- ternehmens vermittelt. Die we sentli chen Chan cen und Ri si ken der künf ti gen Ent wick lung sind zutref- fend dar ge stellt (IDW PS 350, DRS 20).

Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend.

5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

5.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Nach unseren Feststellungen vermittelt der Jahresabschluss – d. h. als Gesamt aus sa ge des Jahresab- schlus ses, wie sie sich aus dem Zusammen wirken von Bilanz, Gewinn- und Ver lustrech nung und An- hang er gibt – unter Beach tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh rung ein den tat sächli chen Verhält nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags lage der Gesell schaft (§ 264 Abs. 2 HGB).

Die Gesellschaft hat im Anhang die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs methoden angege- ben. Bei unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher insbesondere auf die Sachverhalte ein, die für die Be urteilung der Vermögens-, Fi nanz- und Ertragslage sowie in ihrer Gesamtwirkung im Zusam menhang mit an de ren Maßnahmen und Sachverhalten von wesentlicher Bedeutung sind (IDW PS 250 n. F.).

Im Zusammenhang mit der Feststellung über die Ordnungsmäßigkeit der Gesamtaussage des Jahres- abschlusses nehmen wir in diesen Prüfungsbericht weitere Erläuterungen auf, die zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind, weil die Gesamtaussage „unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“ auch im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch Bi- lanzierungs- und Bewertungsentscheidungen sowie Sachverhaltsgestaltungen beeinflusst wird.

Um den Adressaten eine eigene Beurteilung dieser Maßnahmen zu ermöglichen und ihnen Hinweise für die Ausrichtung ihrer Prüfungs- und Überwachungstätigkeit zu geben, gehen wir nachstehend im Ein zelnen ein auf:

(20)

- die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (§ 321 Abs. 2 Satz 4 erster Halbsatz HGB)

- den Einfluss, den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltende Maßnah- men insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben (§ 321 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz HGB); zu den Änderungen in den Bewertungsgrundlagen gehören insbesondere Änderun- gen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten und der Ausnutzung von Er- mes sensspielräumen.

Da es uns für die Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses durch die Adressaten - ins- besondere in Bezug auf die Erläuterung der Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen sowie die sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen - erforderlich erscheint, gliedern wir die Posten des Jahresab- schlusses entsprechend § 321 Abs. 2 Satz 5 HGB auf und erläutern sie ausreichend, soweit diese An- gaben nicht im Anhang enthalten sind.

5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgt unter Annahme der Unter neh- mensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) und ist an den handelsrechtlichen Be stim mungen aus ge- richtet. Sie werden grundsätz lich unverän dert zum Vorjahr ange wendet.

Die Bewertungsgrundlagen i.S.d. § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB umfassen die Bilanzierungs- und Bewer- tungsmethoden sowie die für die Bewertung von Ver mögensgegenständen und Schulden maßgebli- chen Faktoren (Parameter, Annahmen und die Ausübung von Ermessensspielräumen).

Wertbestimmende Faktoren ergeben durch Verknüpfung mit den am Abschlussstich tag vorhandenen Bestandsgrößen von Vermögensgegenständen und Schulden die im Jahresabschluss angesetzten Buchwerte.

Parameter sind in der Regel durch Marktpreise oder allgemein akzeptierte Standard werte objektivierte Faktoren, wäh rend Annahmen über künftige Entwicklungen sub jektive Faktoren der Wertbestim mung sind, deren Festlegung unter Berücksichtigung der Rechnungslegungsgrund sätze im Ermessen der ge- setzlichen Vertreter liegt.

Ermessensspielräume beruhen auf unsicheren Erwartungen bei der Bestimmung von Schätzgrößen und den diesen zu Grunde gelegten Annahmen. Daraus resultiert bei vielen Posten eine Bandbreite zu- lässiger Wertansätze.

Im Rahmen der Erläuterung der Bi lanzierungs- und Bewertungsmethoden ist insbe sondere die Aus- übung von Bilanzie rungs- und Bewertungswahlrechten von Bedeu tung, weil mit derartigen Entschei- dun gen der gesetzlichen Vertreter eine Einflussnah me auf die Gesamtaussage des Jah resabschlusses

(21)

Der Jahresabschluss der Pedax GmbH zum 31. Dezember 2019 ist auf der Grundlage folgender we- sent li cher Be wer tungsgrundlagen aufgestellt worden, die nachstehend erläutert werden.

Neben der Beachtung der allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB, und zwar der Bilanzidentität

der Unternehmensfortführung der Einzelbewertung

des Vorsichtsprinzips der Periodenabgrenzung und der Bewertungsstetigkeit

wurde sichergestellt, dass die erworbenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Vorrä te höchstens mit den Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen angesetzt wur den. Die Forderungen wurden zum Nennwert und die Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag an gesetzt.

Wesentliche Bewertungsgrundlagen sind sol che, die ein zeln oder im Zu sammenwirken mit anderen Be wer tungs grundla gen für die In for ma tion der Be richts adressaten von Bedeutung sind, weil sie die Ge- samt aus sage des Jah res ab schlusses wesentlich beeinflussen

.

Die Beurteilung der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit der Bilanzierungs- und Bewer tungsentscheidun- gen der gesetzlichen Vertreter obliegt nicht uns als Abschlussprüfer. Sie sind als geschäftspolitische Ent scheidungen von den Adressaten des Berichts zu beurteilen.

Die Gesellschaft hat die nachfolgend im Einzelnen besprochenen Ansatz-, Bewertungswahlrechte und Ermessensentscheidungen ausgeübt. Die Wahlrechte wurden von den gesetzlichen Vertretern im Rah- men der Aufstellung so ausgeübt, dass sich in Bezug auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses eine möglichst gute Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt.

Die Zugänge zum Anlagevermögen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich An schaf fungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen bewertet. Abschreibungen erfolgen grundsätzlich planmä ßig, und zwar in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt zeitanteilig nach der linearen Methode. Grund la ge der plan mä ßi gen Abschrei bung ist die vor aus sicht li che Nut zungs dau er des je wei ligen Ver mögens ge gen- stan des (§ 253 Abs. 1, Abs. 3 HGB).

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um Entwicklungskosten und Ver mark- tungsrechte. Die Ab schrei bun gen er fol gen in Ab hän gig keit vom Zu gangs zeit punkt zeit an teilig nach der linea ren Me tho de. Die Ab schrei bungs dau er für im ma teriel le Ver mögens ge gen stän de liegt zwischen drei und 10 Jah ren. Die Entwicklungsprojekte werden über eine betriebsgewöhnliche Nut zungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben.

(22)

Die Gesellschaft führt aussagefähige Aufzeichnungen (IDW PS 300) über die in die Entwick lungs- projekte geflossenen Aufwendungen. Die für die Aktivierung von Entwicklungskosten erforderlichen Kri- terien gem. §§ 248 Abs. 2, 255 Abs. 2a HGB liegen vor.

Von dem für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens be- stehenden Aktivierungswahlrecht für die bei der Ent wicklung angefallenen Ausgaben (§ 248 Abs. 2, § 255 Abs. 2a HGB) wurde Gebrauch gemacht. Bei den aus der Entwicklung hervorgegangenen imma- teriellen Gütern handelt es sich um Vermögensge genstände im Sinne des Handelsrechts.

Im Geschäftsjahr wurden demgemäß die angefallenen Entwicklungsaufwendungen von ingesamt Euro 518.333,25 als Zugang unter der Position immaterielle Vermögensgegenstände in Ent wick lung ak ti- viert. Sie wur den mit den in der Entwicklungsphase anfallenden Herstellungskosten gem. § 255 Abs 2a, Abs. 3 HGB be wertet und unter "selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstän de des Anla- gevermö gens (§ 285 Nr. 22 HGB) bzw. unter "selbstgeschaffene immaterielle Vermögens ge genstände des An lage ver mö gens in Entwicklung" ausgewiesen. Die Herstellungskosten entspre chen den Teilko- sten. Es han delt sich hierbei um die im Rahmen der Entwicklung angefallenen Kosten für Materialien und Fer ti gungs-/Entwicklungsstunden für den Bau der Prototypen, für Versuchsaufbau ten, Teststän den u.ä. Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten sowohl die auf den Kostenträger erfassten ei genen Ent wick lungs stunden als auch die von externen Dritten (Ingenieurbüros) in Rechnung gestell ten Ent- wick lungs leis tungen.

Die Entwicklungskosten werden linear und zeitanteilig abge schrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermö gensgegenstands nach dessen Produktlebens zyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten ange setzt, soweit diese ver läss lich geschätzt werden können. Bei der Nut- zungsdauer dieser Art Prototypen ist von einem Zeitraum zwischen 5 und 10 Jahren aus zu gehen. Die Ge schäftsleitung hat grundsätzlich eine Abschreibungsdauer von 5 Jahren angesetzt, da nach Ab lauf die ser Zeit mit notwendigen Änderungen und Anpassungen der zugrundeliegenden Pro dukte zu rech- nen ist. Die Herstellungskosten der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zum Bilanzstichtag hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Für die immateriellen Vermögensgegestän- de des Anlagevermögens in Entwicklung sind hierbei außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Euro 494.197,04 vorgenommen worden.

Durch die Ausübung des Aktivierungswahlrechts ist das Ergebnis im Geschäftsjahr gefallen. Der Auf- wand wird im We ge der Ab schrei bun gen auf die Fol ge jah re verla gert. Für die tem po rä ren Diffe ren zen zwi schen han dels- und steuerbi lan ziellem Wert sind gem. § 274 Abs. 1 i. V. m. § 266 Abs. 3 HGB pas- si ve la tente Steuern zu bilden bzw. anzu pas sen.

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Die Er geb nis aus wir kung stellt sich aus die sem Sach ver halt wie folgt dar:

Euro

Ausübung Aktivierungswahlrecht 518.333,25

Abschreibung selbstgeschaff. imm. VG -227.644,00 außerplanmäßige Abschreibungen selbstgeschaff. imm -494.197,04 Ertrag aus Anpassung passive latente Steuern 58.214,00 -145.293,79

Zum 31.12.2019 bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt Euro 2.190.986,48 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in Höhe von Euro 1.191.029,48 auf die Aktivierung von Entwicklungskosten und in Höhe von Euro 999.957,00 auf die Aktivierung latenter Steuern entfallen.

Bei den Sachanlagen werden aus Vereinfachungsgründen gem. § 6 Abs. 2a EStG Vermö gensge gen- stände mit Anschaf fungskosten bis Euro 800,00 voll abge schrie ben.

Die betriebs gewöhnliche Nutzungsdauer der technischen Anlagen und Maschinen liegt zwischen 2 und sechzehn Jahren. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der an deren An lagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung beträgt drei bis fünfzehn Jahre. Die Nutzungsdau ern werden den steuer li chen Afa-Ta bellen entnommen bzw. von der Geschäftsführung auf Grundlage der voraussichtlichen wirt- schaft li chen Nutzungs dauer der Anlagen geschätzt. Der Schätzung lie gen Erfahrungswerte der Ge sell- schaft zu grunde.

Die Bewertung der Waren erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Be rück sichtigung von Anschaf fungsnebenkosten und Anschaffungspreisminderungen oder zu dem niedrigeren beizulegen- den Wert am Bi lanzstichtag.

Auf die Waren wurden im Geschäftsjahr Abschläge (Gängigkeitsabwertungen) in Hö he von Euro 964.711,00 (Vorjahr Euro 906.371,00) vorgenommen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten ge mäß § 255 Abs. 2 HGB be wertet. Im Einzel nen werden Material- und Lohnein zelko sten sowie Material- und Ferti gungsge- meinkosten einbezogen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistun gen wurden zum Nominalwert un ter Be rücksichtigung der je weiligen Bonität des Kunden bewertet. Mögliche Ausfallri siken werden im Bedarfsfall durch ange- messene Einzelwertbe richtigungen berück sich tigt.

Eine Pau schalwertberichtigung wurde entsprechend dem anerkannten Erfah rungssatz der Fi nanzver- waltung i. H. v. 1% der nicht einzelwertberichtigten Forde rungen zur Abgel tung des allgemeinen Aus-

(24)

fallrisikos gebil det.

Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgte grundsätzlich zu Nominalwerten.

In Vorjahren wurden aktive latente Steuern zur Berücksichtigung des steuerlichen Verlustvortrages ge- bildet. An hand der vorgelegten Planungsunterlagen geht die Geschäftsführung davon aus, dass Ver- lust vorträ ge in nerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren abgebaut werden können. Daher wurden die be- reits gebildeten aktiven latenten Steuern beibehalten bzw. angepasst. Zum 31.12.2019 wurde das vor- aussichtlich zu nutzende Verlustvortragspotential neu ermittelt und die akti ven latenten Steuern ent- sprechend angepasst.

Zudem beruhen die Berechnungen der passiven latenten Steuern auf temporären Differenzen zwi- schen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 Abs. 1 S. 1 HGB. Die sich ergebenden kumulierten Steuerbe- und entlastungen wurden verrechnet ange setzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendetete Ertragsteuer satz liegt bei 28,425 %.

Die Gesellschaft hat im Anhang die Wertdifferenzen aufgelistet, diese belaufen sich zum Ab schluss- stichtag 31.12.2019 auf Euro 1.661.364,53.

Die Gesellschaft hat im Anhang darüber Auskunft gegeben, wie sich die aktiven und passiven laten ten Steuern im Geschäftsjahr entwickelt haben.

Die sonstigen Rückstellungen tragen der erwarteten Inan spruchnahme Rechnung und sind mit dem Er- füllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzah lungsbetrag angesetzt. Sofern die Ta ges werte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert ange setzt.

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Wäh- rung lauten oder ursprünglich lauteten, wurden zum jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Zum Jahres- abschluss stichtag wurden die Kurse überprüft. Aufgrund des Imparitätsprinzips wird bei gefallenen Kur- sen der ur sprünglich höhere W ert der Verbindlichkeit beibehalten.

Die Umrechnung von Bankguthaben in fremder Währung erfolgt mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Geld- kurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

(25)

5.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen

Grundsätzlich sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB die gewählten Bewertungsmetho den beizubehalten.

Für die gesamte Rechnungslegung einschließlich der Ausübung von Ansatzwahlrechten und der Aus- nutzung von Ermessensspielräumen gilt das Willkürverbot.

Nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB sind Durchbrechungen der Ansatz- und Bewertungs stetigkeit im Anhang anzugeben, zu begründen und die Auswirkungen zu erläutern.

Änderungen der Bewertungsgrundlagen können sowohl Änderungen der Bilanzierungs- und Be wer- tungsmethoden als auch Änderungen der wertbestimmenden Faktoren betreffen, insbesondere Ände- rungen in der Ausnutzung von Ermessenspielräumen.

Der Anhang enthält dazu keine berichtspflichtigen Angaben. Die Gesellschaft hat im geprüften Jahres- abschluss die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.

5.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen

Die Gesellschaft hat Entwicklungskosten aktiviert. Auf unsere diesbezüglichen Ausführungen unter 5.2.2 wird verwiesen.

5.2.5 Zusammenfassende Beurteilung

Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungsvermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsät ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver mö- gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

(26)

5.3 Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur

Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr erge ben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in TEuro für die beiden Abschluss stich tage 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018.

Entwicklung der Vermögenslage

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung

TEuro % TEuro % TEuro %

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche

Rechte und W erte 1.191,0 9,2 475,9 3,4 715,1 150,3

2. In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte 470,3 3,7 1.389,0 9,9 -918,7 -66,1 3. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz-

rechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an

solchen Rechten und Werten 88,8 0,7 142,4 1,0 -53,6 -37,6

II. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ein-

schließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 146,6 1,1 151,3 1,1 -4,7 -3,1

2. technische Anlagen und Maschinen 805,3 6,3 757,2 5,4 48,1 6,4

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 195,7 1,5 267,7 1,9 -72,0 -26,9 III. Finanzanlagen

1. Beteiligungen 39,1 0,3 39,1 0,3 0,0 0,0

2.936,8 22,8 3.222,6 22,9 -285,8 -8,9 B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 210,5 1,6 196,5 1,4 14,0 7,1

2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.736,3 21,2 3.169,2 22,5 -432,9 -13,7

3. in Arbeit befindliche Aufträge 1.109,4 8,6 932,9 6,6 176,5 18,9

4. fertige Erzeugnisse und Waren 350,0 2,7 51,6 0,4 298,4 578,3

5. geleistete Anzahlungen 457,3 3,6 531,2 3,8 -73,9 -13,9

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.075,6 8,4 1.808,6 12,8 -733,0 -40,5

2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.713,0 13,3 1.589,8 11,3 123,2 7,7

3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Be-

teiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0 59,7 0,4 -59,7 -100,0

4. sonstige Vermögensgegenstände 276,7 2,1 311,4 2,2 -34,7 -11,1

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Gut-

haben bei Kreditinstituten und Schecks 950,3 7,4 1.429,1 10,2 -478,8 -33,5

8.879,1 68,9 10.080,0 71,6 -1.200,9 -11,9

C. Rechnungsabgrenzungsposten 64,5 0,5 66,5 0,5 -2,0 -3,0

D. Aktive latente Steuern 1.000,0 7,8 710,8 5,0 289,2 40,7

12.880,3 100,0 14.080,0 100,0 -1.199,7 -8,5

(27)

Entwicklung der Kapitalstruktur

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung

TEuro % TEuro % TEuro %

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 526,0 4,1 526,0 3,7 0,0 0,0

II. Kapitalrücklage 500,0 3,9 500,0 3,6 0,0 0,0

III. Gewinnvortrag 4.676,2 36,3 3.626,0 25,8 1.050,2 29,0

IV. Jahresfehlbetrag -1.318,9 -10,2 1.050,2 7,5 -2.369,1 -225,6

4.383,3 34,1 5.702,2 40,6 -1.318,9 -23,1 B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen 7,6 0,1 0,0 0,0 7,6 0,0

2. sonstige Rückstellungen 2.115,0 16,4 1.259,3 8,9 855,7 68,0

2.122,6 16,5 1.259,3 8,9 863,3 68,6

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.800,5 29,5 4.558,3 32,4 -757,8 -16,6 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.015,4 7,9 1.285,2 9,1 -269,8 -21,0 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun-

gen 735,7 5,7 1.053,1 7,5 -317,4 -30,1

4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter-

nehmen 626,0 4,9 26,7 0,2 599,3 2.244,6

5. sonstige Verbindlichkeiten 192,1 1,5 185,9 1,3 6,2 3,3

6.369,7 49,5 7.109,2 50,5 -739,5 -10,4

D. Rechnungsabgrenzungsposten 4,7 0,0 9,3 0,1 -4,6 -49,5

12.880,3 100,0 14.080,0 100,0 -1.199,7 -8,5

Das Gesamtvermögen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEuro 1.199,6 bzw. 8,5 % auf TEu- ro 12.880,3 ver mindert.

Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens am Gesamtvermögen hat sich von 22,9 % in 2018 auf 22,8 % in 2019 nur leicht verändert.

Die Verminderung der immateriellen Vermögensgegenstände um TEuro 257,1 resultiert im We sent li- chen aus Abschreibungen.

Die Aktivseite ist geprägt durch das Vorratsvermögen, das ge gen über dem Vor jahr von TEuro 4.881,4 auf TEuro 4.863,5 leicht um 0,4 % gefallen ist.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ge gen über dem Vor jahr von TEuro 1.808,6 auf TEuro 1.075,6 deutlich um 40,5 % gefallen.

Die flüssigen Mittel verminderten sich von TEuro 1.429,1 um 33,5 % bzw. TEuro 478,8 auf TEuro 950,3.

Der Anteil des Anlagevermögens ist mit einem Anteil von 22,8 % gegenüber dem Vorjahr mit 22,9 % nahezu unverändert geblieben. Entsprechend hat sich auch der Anteil des Umlauf vermö gens nur leicht

(28)

verändert (von 77,1 % auf 77,2 %).

Das mittel- und kurzfristige Vermögen hat sich leicht um TEuro 913,9 bzw. 8,4 % auf nun mehr TEuro 9.943,5 ver mindert.

Der Rückgang bei den Sachanlagen um TEuro 28,7 beruht im Wesentlichen auf Abschreibungen.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt damit zum Abschlussstichtag 34,1 % des Gesamtkapitals gegenüber 40,6 % im Vorjahr, bei einer um 8,5 % gesunkenen Bilanzsumme.

Die Eigenkapitalquote muss allerdings vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass gem. § 268 Abs. 8 HGB ein Betrag von Euro 2.661,3 einer Ausschüttungssperre unterliegt. Dieser ent fällt in Höhe von TEuro 1.661,4 auf selbst ge schaff fene imma te rielle Ver mö gensgegenstände des Anla ge ver mö gens und in Hö he von TEuro 1.000,0 auf die Aktivie rung la ten ter Steuern.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich von TEuro 1.053,1 auf TEuro 735,7 ver mindert.

Die aktiven latenten Steuern haben sich von TEuro 710,8 um 40,7 % auf TEuro 1.000,0 erhöht. Durch die An passung der aktiven und passiven latenten Steuern war insgesamt ein Steuerertrag in Hö he von TEuro 289,1 zu verzeichnen gewesen.

(29)

Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich in Kennzahlen wie folgt dar:

Geschäftsjahr Vorjahr

Euro Wert Wert

Kennzahlen zur Vermögenslage

Eigenkapital 4.383.316,53 5.702.243,72

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34

Eigenkapitalquote in % 34,03 40,50

Rückstellungen 2.122.601,24 1.259.295,24

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34

Rückstellungsquote in % 16,48 8,94

Verbindlichkeiten 6.369.771,75 7.109.148,80

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34

Verbindlichkeitenquote in % 49,45 50,49

Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen 735.732,91 1.053.079,51

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34

Verbindlichkeitenquote

LuL in % 5,71 7,48

Anlagevermögen 2.936.828,14 3.222.610,66

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34

Anlagenintensität in % 22,80 22,89

Vorräte 4.863.482,83 4.881.403,01

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34

Vorräteintensität in % 37,76 34,67

(30)

5.3.2 Finanzlage

Die Gesellschaft verfügt über eine geordnete Finanzlage. Hinsichtlich der bestehenden Darlehens ver- hältnisse sind keine Abweichungen zu den vertraglichen Vereinbarungen erkennbar.

Eingehende Lieferantenrechnungen werden in der Regel fristgerecht und unter Einhaltung der Skonto- fristen beg li chen.

(31)

5.3.3 Ertragslage

Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2019 und 2018 zeigt somit folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Ver än de run- gen:

01.01. bis 01.01. bis Änderung ggü.

31.12.2019 31.12.2018 dem Vorjahr in

TEuro % TEuro % TEuro %

Umsatzerlöse 22.851,9 100,0 26.811,7 100,0 -3.959,8 -14,8

+/- Bestandsveränderungen 41,9 0,2 336,9 1,3 -295,0 -87,6

+ Andere aktivierte Eigenleistungen 638,8 2,8 555,1 2,1 83,7 15,1

+ Sonstige betriebliche Erträge 195,4 0,9 607,0 2,3 -411,6 -67,8

- Materialaufwand 9.780,1 42,8 12.161,5 45,4 -2.381,4 -19,6

= Rohergebnis 13.947,9 61,0 16.149,2 60,2 -2.201,3 -13,6

- Personalaufwand 9.644,6 42,2 9.413,6 35,1 231,0 2,5

- Abschreibungen 978,4 4,3 508,5 1,9 469,9 92,4

- Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.385,9 19,2 4.277,0 16,0 108,9 2,5

= Betriebsergebnis -1.061,0 -4,6 1.950,1 7,3 -3.011,1 -154,4

+ Finanzerträge 61,5 0,3 55,3 0,2 6,2 11,2

- Finanzaufwand 587,1 2,6 451,6 1,7 135,5 30,0

= Finanzergebnis -525,6 -2,3 -396,3 -1,5 -129,3 32,6

- EE-Steuern -289,1 -1,3 481,6 1,8 -770,7 -160,0

= Ergebnis nach Steuern -1.297,5 -5,7 1.072,2 4,0 -2.369,7 -221,0

- Sonstige Steuern 21,4 0,1 22,0 0,1 -0,6 -2,7

= Jahresergebnis -1.318,9 -5,8 1.050,2 3,9 -2.369,1 -225,6

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr deutlich um 14,8 % gesunken. Damit einherge hend ist das Rohergebnis um 13,6 % gefallen.

Der Personaufwand hat sich um 2,5 % auf TEuro 9.644,6 erhöht. Die sonstigen betriebli chen Auf wen- dungen sind ebenfalls um 2,5 % auf TEuro 4.385,9 gestiegen.

Bei der Ertragsteuer handelt es sich um den Ertrag aus der Anpassung der aktiven la ten ten Steuern in Höhe von TEuro 289,1.

Das Geschäftsjahr schließt mit einem Ergebnis von TEuro -1.318,9 ab. Der Jah res über schuss des Vor- jah res be trug TEuro 1.050,2.

(32)

Die Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich über einen Zeitraum von zwei Jahren wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung

Euro / Wert Euro / Wert zum Vorjahr

Kennzahlen zur Erfolgslage

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.318.927,19 1.050.245,37 -2.369.172,56

Umsatzerlöse 22.851.948,55 26.811.749,66 -3.959.801,11

Umsatzrendite in %

(Umsatzrendite I in %) -5,77 3,92 -9,69

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.318.927,19 1.050.245,37 -2.369.172,56

Eigenkapital 4.383.316,53 5.702.243,72 -1.318.927,19

Eigenkapitalrendite in % 0,00 18,42 -18,42

Cashflow -340.526,26 1.558.745,98 -1.899.272,24

Eigenkapital 4.383.316,53 5.702.243,72 -1.318.927,19

Eigenkapitalrendite in %

bezogen auf Cashflow 0,00 27,34 -27,34

Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Zinsen und ähnliche

Aufwendungen -841.807,21 1.501.848,12 -2.343.655,33

Bilanzsumme 12.880.341,14 14.079.990,34 -1.199.649,20

Gesamtkapitalrendite in % -6,54 10,67 -17,21

Personalaufwand 9.644.634,62 9.413.561,65 231.072,97

Gesamtleistung 23.532.624,55 27.703.737,66 -4.171.113,11

Personalaufwandsquote in % 40,98 33,98 7,00

(33)

Materialaufwand 9.780.119,45 12.161.545,14 -2.381.425,69

Gesamtleistung 23.532.624,55 27.703.737,66 -4.171.113,11

Materialaufwandsquote in % 41,56 43,90 -2,34

Abschreibungen 978.400,93 508.500,61 469.900,32

Gesamtleistung 23.532.624,55 27.703.737,66 -4.171.113,11

Abschreibungsquote in % 4,16 1,84 2,32

E (Earnings)

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.318.927,19 1.050.245,37 -2.369.172,56

E -1.318.927,19 1.050.245,37 -2.369.172,56

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes)

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.318.927,19 1.050.245,37 2.369.172,56 + Steuern vom Einkommen und

vom Ertrag -289.117,93 481.552,61 770.670,54

+ Zinsen und ähnliche

Aufwendungen 477.119,98 451.602,75 -25.517,23

EBIT -1.130.925,14 1.983.400,73 3.114.325,87

(34)

6. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des La geberichts für das Ge schäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 der Pedax GmbH erstatten wir in Über ein stim mung mit § 321 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Erstellung von Prü fungs be richten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).

Der Prüfungsbericht wird gem. § 321 V HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unter- zeichnet.

Bitburg, den 27. Mai 2020 Barz, Willems & Co GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Peter Barz Wirtschaftsprüfer

(35)

Anlagen

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