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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

Windpark Büttstedt GmbH & Co. KG Peckhauser Str. 11

40822 Mettmann

(2)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag

2

2. Grundsätzliche Feststellungen

4

2.1 Lage des Unternehmens

4

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

5

3.1 Gegenstand der Prüfung

5

3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

6

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

10

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

10

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 10

4.1.2 Jahresabschluss 11

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

12

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 12

4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

14

4.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur 14

4.3.2 Finanzlage 17

4.3.3 Ertragslage 19

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

20

Anlagen

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Rechtliche Verhältnisse

Steuerliche Verhältnisse

(3)

1. Prüfungsauftrag

Der Komplementär der

Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG, Mettmann

(im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "WP Büttstedt" genannt)

hat aufgrund seiner Ermächtigung in § 11 des Gesellschaftsvertrages uns zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gewählt und uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der Buchführung in Anwendung der

§§ 316 ff. HGB zu prüfen.

Der Auftrag wurde von uns mit Auftragsbestätigungsschreiben vom 26. Februar 2019 unter Beifügung der Allgemeinen Auftragsbedingungen angenommen. Die Zweitschrift mit Einverständniserklärung des Auftraggebers erhielten wir am 08. März 2019.

Die Prüfung haben wir im März 2019 durchgeführt.

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264a HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Gesellschaft einzustufen. Insofern ist die Gesellschaft grundsätzlich nach

§ 316 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht prüfungspflichtig. Die Pflicht zur freiwilligen Prüfung ergibt sich jedoch aus § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Der vorliegende Bericht ist an die geprüfte Gesellschaft gerichtet.

Dem uns erteilten Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, §§ 49 und 53 WPO sowie §§ 20 ff. unserer Berufssatzung entgegen.

Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben

Über das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen erstatten wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) den nachfolgenden Bericht.

Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 bestehend aus Bilanz (Anlage 1), Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und Anhang (Anlage 3) beigefügt.

Die rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse haben wir in der Anlage 5 dargestellt.

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Unserem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs. 2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.

Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.

Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gesellschaft, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten sollen.

(5)

2. Grundsätzliche Feststellungen

2.1 Lage des Unternehmens

Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB zulässigerweise keinen Lagebericht aufgestellt, so dass wir als Abschlussprüfer auch nicht die Pflicht haben, zu einer Lagebeurteilung des gesetzlichen Vertreters, wie sie ansonsten im Lagebericht zum Ausdruck käme, nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB Stellung zu nehmen.

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3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

3.1 Gegenstand der Prüfung

Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB die Buchführung und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft.

Gegenstand unserer Prüfung ist auch, ob die Gesellschaft die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264a HGB zutreffend in Anspruch genommen hat.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften. Die Rechnungslegung und die dazu eingerichteten internen Kontrollen liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Diese tragen gleichsam die Verantwortung für die dem Abschlussprüfer gemachten Angaben.

Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, die vorgelegten Unterlagen unter Einbeziehung der Buchführung und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der für die Rechnungslegung relevanten deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu beurteilen.

Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben unserer Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss ergeben.

Unsere Prüfung hat sich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB n. F.).

Eine Überprüfung von Art und Angemessenheit des bestehenden Versicherungsschutzes, insbesondere ob alle Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert worden sind, war nicht Gegenstand unseres Prüfungsauftrages.

Eine besondere Prüfung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Geld- und Leistungsverkehr (Unterschlagungsprüfung) war nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Im Verlaufe unserer Tätigkeit ergaben sich auch keine Anhaltspunkte, die besondere Untersuchungen in dieser Hinsicht erforderlich gemacht hätten.

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3.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach den handelsrechtlichen Vorschriften (§ 316 ff. HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Durchführung von Abschlussprüfung vorgenommen.

Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Erlagslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.

Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

Diese Einschätzungen dienen dazu, um solche Ereignisse, Geschäftsvorfälle und Gepflogenheiten zu erkennen und zu verstehen, die sich wesentlich auf den zu prüfenden Jahresabschluss auswirken können.

Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Gesellschaft und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems der Gesellschaft zu Grunde. Hierbei haben wir unsere Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie mögliche Fehlerrisiken (IDW PS 230, 240 und 261 n.F.) berücksichtigt.

Prüfungsfelder, in denen im Prüfungszeitraum wesentliche Änderungen oder sonstige Besonderheiten mit Bedeutung für das Fehlerrisiko (inhärentes Risiko und Kontrollrisiko) vorgekommen sind, haben wir einer Systemprüfung (Aufbau- und Funktionsprüfung) unterzogen und darüber hinaus Systemprüfungen mit im Zeitablauf wechselnden Schwerpunkten vorgenommen.

Im unternehmensindividuellen Prüfungsprogramm haben wir die Schwerpunkte unserer Prüfung, Art und Umfang der Prüfungshandlungen sowie den zeitlichen Prüfungsablauf und den Einsatz von Mitarbeitern festgelegt. Hierbei haben wir die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet.

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Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgelegten Risikobereichen ergaben sich folgende Schwerpunkte:

· Buchführung und Jahresabschlusserstellung

· Vollständigkeit und Werthaltigkeit der Forderungen

· Vollständigkeit der Rückstellungen

· Entwicklung und Darstellung des Eigenkapitals.

Im Hinblick darauf, dass die Gesellschaft ihr Rechnungswesen mittels einer geprüften und für ordnungsgemäß befundenen Software abwickelt und der Tatsache, dass grundsätzlich die Aufbau- und Ablauforganisation im EDV-Bereich sowie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der EDV nach unseren Feststellungen eine ordnungsgemäße Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Daten gewährleistet (IT mit geringer Komplexität), kann von einer umfangreichen EDV-Systemprüfung abgesehen werden.

Bei der Prüfung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems sowie des IT-Systems als dessen Teil, haben wir keine Mängel festgestellt. Eine Ausweitung unserer Prüfungshandlungen bzw.

Änderung unserer Prüfungsschwerpunkte war demnach nicht erforderlich.

Daher konnten wir unsere aussagebezogenen Prüfungshandlungen im Hinblick auf Einzelfälle insbesondere im Bereich der Routinetransaktionen weitgehend einschränken. Soweit uns eine Ausdehnung der Prüfungshandlungen erforderlich erschien, haben wir neben analytischen Prüfungshandlungen in Form von Plausibilitätsbeurteilungen einzelne Geschäftsvorfälle anhand von Belegen nachvollzogen und auf deren sachgerechte Verbuchung hin überprüft.

Ausgehend von unserer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems legten wir Art und Umfang der weiteren Prüfungshandlungen unter Beachtung der Wesentlichkeit in Abhängigkeit von den Kenntnissen aus vorherigen Prüfungen, der Voruntersuchung, der Bedeutung des Prüfungsgebietes und der Organisation des Rechnungswesens fest. Die Stichprobenauswahl wurde in der Regel durch Verfahren der bewussten Auswahl oder einfache Verfahren der Zufallsauswahl (z. B. systematische Auswahl mit zufälligem Start) getroffen. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften mit hinreichender Sicherheit zu prüfen.

Analytische Prüfungshandlungen (IDW PS 312) haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen.

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Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet.

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 13. Juli 2018 versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018; er wurde am 03. September 2018 mit 100,0 % der anwesenden Gesellschafter unverändert festgestellt.

Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchungsunterlagen, die Belege, die Bestätigungen der Kreditinstitute, des Rechtsanwaltes sowie der Debitoren und Kreditoren, das Akten- und Schriftgut sowie die Vertragsakten der Gesellschaft.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auch Arbeiten Dritter (z. B. EDV-Systemprüfungen) verwertet.

Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in unseren Arbeitspapieren festgehalten.

Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewußte Auswahl durchgeführt (IDW PS 300).

Die Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch entsprechende OP-Listen nachgewiesen.

Auf die berufsübliche Einholung von Saldenbestätigungen zum Nachweis der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben wir verzichtet, da die Gesellschaft sich mit dem Schulder seit längerem in div. Rechtsstreitigkeiten befindet und daher nicht damit zu rechnen ist, dass der Schuldner eine Saldenbestätigung vornehmen wird. Alternativ haben wir durch alternative Prüfungshandlungen in Form von Verträgen/Urteilen und Abrechnungen sowie anhand der Zahlungsein- und -ausgänge auf den Bankkonten hinreichende Sicherheit hinsichtlich der Salden am Bilanzstichtag erhalten.

Wir erhielten von der Bank, mit der die Gesellschaft im Berichtsjahr in Geschäftsverbindung stand, eine Bestätigung über die Höhe der Salden und über sonstige für die Abschlussprüfung bedeutsame Sachverhalte.

Weiterhin erhielten wir von der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei eine Bestätigung über anhängige Rechtsverfahren und sonstige wesentliche rechtliche Tatbestände.

Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge sowie sonstige Unterlagen und Belege, wie Kassenbücher und Bankauszüge.

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Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise gemäß § 320 HGB, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen zur ordnungsgemäßen Durchführung unserer Prüfung benötigen, sind uns von der Geschäftsführung und den in der Vollständigkeitserklärung zur Auskunft benannten Personen bereitwillig erbracht worden.

Ergänzend hat uns die Geschäftsführung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung am 29. März 2019 schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, W agnisse und Abgrenzungen vollständig und richtig berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekanntgegeben worden sind.

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Rechnungslegung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nach dieser Erklärung nicht ergeben und sind uns bei der Prüfung auch nicht bekannt geworden.

(11)

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Gesellschaft ist gemäß § 239 Abs. 2 HGB verpflichtet, Geschäftsvorfälle zeitnah, d.h. möglichst unmittelbar nach Entstehung des Geschäftsvorfalles zu erfassen.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

Die IT-gestützte Rechnungslegung gewährleistet die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten und damit eine Verarbeitung entsprechend den GoB gemäß

§ 238 HGB.

Nach unserer Auffassung sind die prozessintegrierten und nachgelagerten Kontrollen in ihrem Zusammenwirken grundsätzlich geeignet, wesentlichen Vermögensschäden zu verhindern und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu sichern.

Das von der Geschäftsführung eingerichtete rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor.

Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.

Die Finanz- und Anlagebuchhaltung wurde im Berichtsjahr im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages durch die Ökofair Energie GmbH über das Finanzbuchhaltungsprogramm Lexware professional 2019 abgewickelt. Ausweislich einer uns vorliegenden Prüfungsbescheinigung sind die organisatorischen Vorkehrungen der Gesellschaft geeignet, die Organisation des Rechnungswesen bei den Mandanten ordnungsgemäß zu ergänzen, und sicherzustellen, dass das Finanzbuchführungsprogramm bei sachgerechter Anwendung korrekte Verarbeitungsergebnisse liefert.

Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene Interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ermöglicht eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes mit einer für die Belange der Gesellschaft ausreichenden Gliederungstiefe. Soweit im Rahmen unserer Prüfung Buchungsbelege eingesehen wurden, enthalten diese alle zur ordnungsgemäßen Dokumentation erforderlichen Angaben.

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Die Belege werden beleghaft archiviert. Die handelsrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften (§§ 257 ff. HGB) sowie die Regelungen gemäß § 147 AO wurden eingehalten.

Nach unseren Feststellungen entsprechen die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

Im Hinblick auf IT-gestützte Rechnungslegung ist festzustellen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten gewährleistet ist.

Die Organisation des Rechnungswesens ist den Verhältnissen der Gesellschaft angemessen.

4.1.2 Jahresabschluss

Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei beachtet.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

In dem von der Gesellschaft aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die auf die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert.

Der Anhang enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben wieder.

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, sind im Anhang nicht erwähnt und nach unseren Feststellungen auch nicht eingetreten.

Insgesamt entspricht der Jahresabschluss nach unseren Feststellungen damit allen für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und allen größenabhängigen sowie rechtsformgebundenen Regelungen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

(13)

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss vermittelt nach unserer Feststellung - d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschluss, wie sie sich aus dem Zusammmenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Die wesentlichen Bewertungsgrundlagen (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie wertbestimmende Faktoren) hat die Gesellschaft im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Bei unseren nachfolgenden Ausführungen gehen wir daher insbesondere auf die Sachverhalte ein, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie in ihrer Gesamtwirkung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen und Sachverhalten von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgten unter Annahme der Unternehmensfortführung und sind an den handelsrechtlichen Bestimmungen ausgerichtet. Sie werden unverändert zum Vorjahr angewendet.

Die Abschreibungen im Anlagevermögen erfolgen planmäßig. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes.

Die Forderungen an Beteiligungsunternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonität des Schuldners bewertet. Mögliche Ausfallrisiken wurden im Bedarfsfall durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgte zum Nominalwert.

Die sonstigen Rückstellungen tragen den erwarteten Inanspruchnahmen Rechnung und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre nach der Rückabzinsverordnung der Deutschen Bundesbank abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Der Bundesverband WindEnergie e. V. empfiehlt eine Rückstellung i.H.v. T€ 30 je installiertem Megawattleistung. Entsprechend dieser Empfehlung wird ratierlich eine Rückstellung i.H.v. T€ 432 für die acht Windenergieanlagen über den voraussichtlichen Zeitraum des Betriebes von 21 Jahren (bis 2023) angesammelt.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungswerten lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

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Nennenswerte Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. in der Anwendung wertbestimmender Faktoren hat die Gesellschaft nicht vorgenommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die wertbestimmenden Faktoren wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.

Die der Bewertung zu Grunde liegenden wertbestimmenden Faktoren (Parameter sowie Annahmen der Gesellschaft und Ausnutzung von Ermessensspielräumen) haben nach unseren Feststellungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Beurteilung der durch den Jahresabschluss vermittelten Gesamtaussage.

Nennenswerte sachverhaltsgestaltende Maßnahmen hat die Gesellschaft nicht ergriffen.

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4.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

4.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur

Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere aufgrund des Stichtagsbezuges der Daten - relativ begrenzt.

Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in TEUR für die beiden Abschlussstichtage 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017.

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Entwicklung der Vermögenslage

31.12.2018 31.12.2017 Veränderung

TEUR % TEUR % TEUR %

A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1.

fremden Grundstücken

Rechte und Bauten, Bauten auf Grundstücke, grundstücksgleiche

10,0 0,4% 50,0 1,6% -40,0 -80,0%

2. technische Anlagen und Maschinen 465,5 20,3% 1.378,0 44,4% -912,5 -66,2%

475,5 20,8% 1.428,0 62,3% -952,5 -66,7%

II. Finanzanlagen

1. Beteiligungen 37,8 1,6% 37,8 1,2% 0,0 0,0%

B. Umlaufvermögen I.

Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige 1.

besteht

mit denen ein Beteiligungsverhältnis Forderungen gegen Unternehmen,

355,2 15,5% 409,7 13,2% -54,5 -13,3%

2. sonstige Vermögensgegenstände 348,7 15,2% 95,6 3,1% 253,1 264,7%

703,9 30,7% 505,3 16,3% 198,6 2,5 II.

Kreditinstituten und Schecks

Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kassenbestand,

1.062,4 46,4% 1.131,8 36,5% -69,4 -6,1%

C. Rechnungsabgrenzungsposten 11,5 0,5% 0,0 0,0% 11,5 -

Bilanzsumme 2.291,1 100,0% 3.102,9 100,0% -811,8 -26,2%

(17)

Entwicklung der Kapitalstruktur

31.12.2018 31.12.2017 Veränderung

TEUR % TEUR % TEUR %

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteil Kommanditisten 1.251,0 54,6% 1.805,6 58,2% -554,6 -30,7%

II. Kapitalrücklage 188,7 8,2% 188,7 6,1% 0,0 0,0%

Eigenkapital 1.439,7 62,8% 1.994,3 64,3% -554,6 -27,8%

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellung 0,0 0,0% 0,9 0,0% -0,9 -100,0%

2. sonstige Rückstellungen 618,6 27,0% 367,6 11,8% 251,0 68,3%

618,6 27,0% 368,5 11,9% 250,1 67,9%

C. Verbindlichkeiten 1.

und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen

123,2 5,4% 93,7 3,0% 29,5 31,5%

2.

Beteiligungsunternehmen Verbindlichkeiten ggü.

44,1 1,9% 38,7 1,2% 5,4 14,0%

3.

Kommanditisten

Verbindlichkeiten gegenüber

0,0 0,0% 2,5 0,1% -2,5 -

4. sonstige Verbindlichkeiten 65,5 2,9% 605,2 19,5% -539,7 -

232,8 10,2% 740,1 23,9% -507,3 -68,5%

Bilanzsumme 2.291,1 100,0% 3.102,9 100,0% -811,8 -26,2%

Die Aktivseite ist im Wesentlichen durch die liquiden Mittel gekennzeichnet. Im Vorjahresvergleich ist das Sachanlagevermögen aufgrund planmäßiger Abschreibung weiter gesunken. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände ist auf die Hinterlegung von nicht ausgezahlten Ausschüttungen zurückzuführen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen die Kosten für die Rückbauverpflichtung.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist stichtagsbedingt. Der Rückgang der sonstigen Verbindlichkeiten resultiert aus der Zahlung der 5. + 6. Rate für Abfindungen an die ehemaligen Kommanditisten (sogenannte Kurzläufer).

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4.3.2 Finanzlage

Kapitalflussrechnung nach den Grundsätzen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2)

(„Indirekte Methode“)

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2018 2017

TEUR TEUR

Periodenergebnis 415,8 432,9

+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

952,5 952,5

+ Zunahme der Rückstellungen 35,1 35,8

+ Abnahme der Forderungen an Beteiligungsunternehmen 54,5 0,0

+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 244,5 75,1 + Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber

Beteiligungsunternehmen

5,4 0,0

+ Abnahme anderer Aktiva oder Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

0,0 5,2

- Zunahme anderer Aktiva oder Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind

806,7 990,2

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 901,1 511,3

Einzahlungen aus Abgängen von

Gegenständen des Sachanlagevermögens

0,0 0,0

- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 0,0 0,0 - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0,0 0,0

Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0

- Auszahlung an die Gesellschafter 755,5 736,1

- Verminderung Kommanditkapital (Ausscheiden Gerres) 215,0 0,0

+ Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 0,0 0,0

- Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 0,0 0,0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -970,5 -736,1

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows)

-69,4 -224,8

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.131,8 1.356,6

Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.062,4 1.131,8

Einen Überblick über die Herkunft und die Verwendung der vom geprüften Unternehmen in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 erwirtschafteten Mittel gibt die vorstehend dargestellte Kapitalflußrechnung.

Diese zeigt, dass in 2018 die vorgenommenen Auszahlungen an die Gesellschafter aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit erbracht werden konnte.

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4.3.3 Ertragslage

Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2018 und 2017 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer wesentlichen Veränderungen:

01.01. bis 31.12.2018 31.12.2017 01.01. bis

Veränderung

TEUR % TEUR % TEUR %

Umsatzerlöse 2.109,5 100,0% 2.334,3 100,0% -224,8 -9,6%

+ sonstige betriebliche Erträge 20,2 1,0% 7,5 0,3% 12,7 169,3%

= Rohergebnis 2.129,7 101,0% 2.341,8 100,3% -212,1 -9,1%

- Abschreibungen 952,5 45,2% 952,5 40,8% 0,0 0,0%

-

Aufwendungen sonstige betriebliche

744,0 35,3% 833,6 35,7% -89,6 -10,7%

= Betriebsergebnis 433,2 20,5% 555,7 23,8% -122,5 -22,0%

+ Finanzerträge 2,3 0,1% 0,0 0,0% 2,3 -

- Finanzaufwand 16,8 0,8% 26,0 1,1% -9,2 -35,4%

= Finanzergebnis -14,5 -0,7% -26,0 -1,1% 11,5 -44,2%

-

Ertrag

Steuern vom Einkommen und

2,9 0,1% 96,8 4,1% -93,9 -

= Ergebnis nach Steuern 415,8 19,7% 432,9 18,5% -17,1 -4,0%

- sonstige Steuern 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 -

= Jahresüberschuss 415,8 19,7% 432,9 18,5% -17,1 -4,0%

- Gutschrift auf Kapitalkonto 415,8 19,7% 432,9 18,5% -17,1 -4,0%

= Bilanzgewinn 0,0 0,0% 0,0 0,0% 0,0 -

Die Stromerträge sind im Vergleich zum Vorjahr aufgrund eines relativ schwachen Windjahres rückläufig Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert aus geringeren Aufwendungen für Wartung aufgrund des Wechsels der Wartungsfirma.

(21)

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

An die Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG:

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG unter dem Datum vom 29. März 2019 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG, Mettmann,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierung und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berichtspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

(22)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschluss getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

(23)

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das außer Kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

(24)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Straelen, den 29. März 2019

WBM Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaus van der Moolen Wirtschaftsprüfer Steuerberater

(25)

Anlagen

(26)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Blatt 2

AKTIVA PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR EUR

Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten

auf fremden Grundstücken 10.001,00 49.992,00

2. technische Anlagen und

Maschinen 465.476,00 475.477,00 1.377.964,00

II. Finanzanlagen

1. Beteiligungen 37.789,00 37.789,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-

verhältnis besteht 355.208,18 409.726,40

2. sonstige Vermögensgegenstände 348.725,09 703.933,27 95.679,31 II. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks 1.062.372,49 1.131.787,30

C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.543,00 0,00

A. Eigenkapital

I. Kommanditkapital

1. Haftkapital 3.562.500,00 3.777.500,00

2. Variables Kapital 2.311.515,89- 1.971.886,82-

II. Kapitalrücklagen 188.689,84 188.689,84

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen 0,00 867,00

2. sonstige Rückstellungen 403.616,06 403.616,06 367.647,20

C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen 338.233,79 93.724,21

2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein

Beteiligungsverhältnis besteht 44.123,79 38.690,15

3. Verbindlichkeiten gegenüber

Kommanditisten 0,00 2.450,00

4. sonstige Verbindlichkeiten 65.467,17 447.824,75 605.256,43 - davon aus Steuern

EUR 65.445,75 (EUR 19.516,75) - davon mit einer Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

EUR 65.467,17 (EUR 19.516,75) - davon mit einer Restlaufzeit

von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 2.450,00)

2.291.114,76 3.102.938,01 2.291.114,76 3.102.938,01

(27)

Geschäftsjahr Vorjahr

EUR EUR

1. Umsatzerlöse 2.109.519,11 2.334.370,63

2. sonstige betriebliche

Erträge 20.211,62 7.458,93

3. Abschreibungen

a) Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 952.479,00 952.476,00 4. sonstige betriebliche

Aufwendungen 744.049,39 833.578,69

5. sonstige Zinsen und ähnliche

Erträge 2.316,00 0,00

6. Zinsen und ähnliche

Aufwendungen 16.805,14 26.027,12

7. Steuern vom Einkommen und

vom Ertrag 2.842,27 96.817,11

8. Ergebnis nach Steuern 415.870,93 432.930,64

9. sonstige Steuern 0,00 0,07

10. Jahresüberschuss 415.870,93 432.930,57

11. Gutschrift auf Kapitalkonten 415.870,93 432.930,57

12. Bilanzgewinn 0,00 0,00

(28)

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Mettmann, Peckhauser Str. 11, und wird beim Registergericht Wuppertal unter der Register-Nr. HRA 24049 geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff.

HGBund den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Personengesellschaftender §§ 264 ff.

HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs.

2 HGB aufgestellt. Abweichend von der Gliederung des § 266 HGB wurde in der Bilanz der Posten„Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten“ hinzugefügt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Sachanlagen, zum einen bestehend aus den Windenergieanlagen, der Windparkverkabelung und dem Umspannwerk, zum anderen bestehend aus dem Wegebau, werden zu

Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung des Umspannwerkes erfolgt nach der geometrisch-degressiven Methode, die planmäßige Abschreibung der Verkabelung, derWindenergieanlagen und des Wegebaus wird linear vorgenommen. Der Wechsel von derdegressiven auf die lineare Abschreibung bei der Verkabelung und den Windenergieanlagen erfolgte im Geschäftsjahr 2012. Die Abschreibung richtet sich jeweils nach der betriebsgewöhnlichenNutzungsdauer (die

Windenergieanlagen, Verkabelung und Wegebau über 16 Jahre; dasUmspannwerk über 20 Jahre) und orientiert sich an den amtlichen Abschreibungstabellen. Zudemhat die

Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2003 und 2004 gemäß § 7g Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 254 HGB eine steuerliche Sonderabschreibung in Höhe von € 3.148.257,00 in 2003 und in Höhe von € 140.948,00 in 2004 auf die Windenergieanlagen, das Umspannwerk und dieVerkabelung vorgenommen.

Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskostenbewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten bilanziert.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen.

Die Bewertung erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigenErfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von

weniger als einem Jahr.

(29)

Das einzuzahlende Kommanditkapital beträgt € 5.100.000,00. Die Kommanditanteile sind zumBilanzstichtag vollständig eingezahlt. Auf die Kommanditeinlagen wurden bis zum

31.12.2018 Entnahmen i. S. d. § 172 Abs. 4 HGB in Höhe von € 2.311.515,89 getätigt. Diese setzen sich zusammen aus Ausschüttungen in Höhe von € 2.475.027,80 abzüglich des den Verlustvortrag übersteigenden Teils des Jahresergebnisses in Höhe von € 163.512,01.

126 Kommanditisten, die mit insgesamt € 1.310.000,00 am Kommanditkapital der Gesellschaft beteiligt waren, haben ihre Beteiligungen mit Wirkung zum 31.12.2015 / 01.01.2016 gekündigt und sind mittlerweile aus der Gesellschaft ausgeschieden (die

Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 10.02.2016). Zwei weitere Kommanditisten mit Kapitalanteilen in Höhe von € 7.500,00 und € 215.000,00 wurden aus der Gesellschaft ausgeschlossen; die Eintragungen in das Handelsregister erfolgten am 04.04.2018 und am 19.03.2019.

3. Rückstellungen

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

Die Abzinsung auf den Bewertungsstichtag erfolgte auf der Grundlage des durchschnittlichenMarktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre unter

Berücksichtigung der Restlaufzeit derRückstellung. Es wurde ein Zinssatz von 1,88 % laut Abzinsungstabellen der Deutschen Bundesbank(zum 31.12.2018) berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, hätten auch als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen werden können. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten, hätten auch als sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen werden können.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:

(30)

EUR EUR EUR EUR

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und

Leistungen 123.233,79 0,00 0,00 123.233,79

(i. Vj.93.724,21) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 93.724,21) 2. Verbindlichkeiten gegen-

über Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs-

verhältnis besteht 44.123,79 0,00 0,00 44.123,79

(i. Vj. 38.690,15) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 38.690,15) 3.

Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten

0,00 (i. Vj2.450,00)

0,00 (i. Vj. 2.450,00) 4. Sonstige Verbindlich--

keiten 65.467,17 0,00 0,00 65.467,17

(i. Vj. 605.256,43) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 605.256,43)

232.824,75 0,00 0,00 232.824,75

(i. Vj. 740.120,79) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 0,00) (i. Vj. 740.120,79)

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen in voller Höhe auf das Inland.

Seit dem 1. Januar 2012 nimmt die Gesellschaft an der Direktvermarktung teil.

Es wurden dazu Verträge zwischen der GERES mbH & Co. Energie I KG und der

StatkraftMarketsGmbH geschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde ein neuer Vertrag mit der GEWI AG abgeschlossen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten keine periodenfremden Erträge.

3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Ein Betrag in Höhe von EUR 15.201,00 (i. Vj. EUR 15.495,00) betrifft Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückbauverpflichtung. Diese umfassen auch die Effekte aus der Änderung des Zinssatzes gemäß §253 Abs. 2 HGB.

V. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2018 von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Büttstedter Wind GmbH, Stammkapital € 25.000,00,

Mettmann, ausgeübt. Diese wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter der

Abteilung B mit der Nummer 25314 geführt.

(31)

Die Windpark Büttstedt GmbH & Co. KG ist an der GERES mbH &Co.Energie I KG mit einem Anteil von 19,76% (€ 14.400,00 nominal) beteiligt.

Die Windpark Büttstedt GmbH & Co. KG ist zudem an der NWADGmbH, Mettmann mit einem Anteil von 100% (€ 25.000,00, davon eingezahlt € 12.500,00)beteiligt.

Mettmann, 29. März 2019

Holger Schneider Dr. Christian Herz

Büttstedter Wind GmbH Büttstedter Wind GmbH

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG, Mettmann,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierung und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitgehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berichtspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschluss zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschluss getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

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WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das außer Kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsätze, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderen den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

(35)

Straelen, den 29. März 2019

WBM Prüfung und Beratung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Klaus van der Moolen Wirtschaftsprüfer Steuerberater

(36)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Fakultative Anlagen

(37)

Rechtliche Verhältnisse

Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse

Firma: Windpark Büttstedt GmbH & Co.KG

Sitz: Mettmann

Rechtsform: GmbH & Co. KG Anschrift: Peckhauser Straße 11

40822 Mettmann Handelsregister-

eintragung: Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Handelsregister des Amtsgerichtes Tostedt unter der Abteilung A mit der Nummer 110621 geführt. Mit

Eintragung vom 04.03.2015 hat die Gesellschaft in die Windpark Büttstedt GmbH & Co. KG umfirmiert und mit Eintragung vom 04.03.2015 ihren Sitz nach Mettmann verlegt. Sie wurde daher in das Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal HRA 24049 übertragen.

Gegenstand des

Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen in Form eines Windparks in Büttstedt sowie die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie.

Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember

Dauer der Gesellschaft Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Kommanditisten können das Gesellschaftsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals zum 31. Dezember 2009 kündigen.

Kommandikapital 3.562.500,00 €; das Kommanditkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

persönlich haftende

Gesellschafterin: Büttstedter Wind GmbH, Mettmann

Gesellschaftsvertrag: Es gilt der Gesellschaftsvertrag vom 14. November 2002 mit Nachtrag I vom 11.05.2006 und den Änderungen gemäß der

Gesellschafterversammlungen vom 23.09.2011, vom 25.01.2012

(Nachträge II und III), vom 19.12.2012 (Nachtrag IV), vom 15.11.2013, vom 20.02.2015, vom 07.09.2015 und vom 03.09.2018.

(38)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Gewinnverteilung: Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält gemäß § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages für die Übernahme der Haftung eine

ergebnisunabhängige Haftungstantieme von € 1.500,00. Zusätzlich erhält sie eine jährliche, ergebnisunabhängige Vergütung für die

Geschäftsführung in Höhe von € 1.500,00. Ab dem Jahr 2004 steigt die Vergütung jährlich um 1 %. Die genannten Vergütungen sind jeweils zum 31. Dezember des Geschäftsjahres fällig. Soweit das Geschäftsjahr kein volles Kalenderjahr umfasst, wird die Vergütung pro rata temporis berechnet und gezahlt. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, auf ihre Vergütungen angemessene monatliche Abschläge zu entnehmen. Die Vergütungen verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die übrigen Gesellschafter sind am Gewinn und Verlust der Gesellschaft in dem zum Ende des jeweiligen

Geschäftsjahres gegebenen Verhältnis ihrer festen Kapitalkonten beteiligt (§ 13 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages).

Wichtige Verträge:

1. Nutzungsverträge: Durch den Abschluss von Nutzungsverträgen gestatten die

Grundstückseigentümer der Gesellschaft die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen, die Verlegung der dafür erforderlichen

Anschlussleitungen, die Errichtung erforderlicher Schalt,- Mess- und Transformatorenstationen sowie das Anlegen erforderlicher Zuwegungen, die für den Anschluss und den Betrieb der Windenergieanlagen erforderlich sind. In den Verträgen verpflichtet sich die Gesellschaft, die

Windenergieanlagen nach ihrer betrieblichen Nutzung abzubauen. Als Sicherheit waren den Grundstückseigentümern Höchstbetragsbürgschaften durch die Gesellschaft beizubringen. Die Nutzungsverträge wurden

langfristig abgeschlossen. Die Rechte der Gesellschaft sind durch erstrangige beschränkte persönliche Dienstbarkeiten gesichert.

2. Kaufmännische und technische Betriebsführung:

Mit der Ökofair Energie GmbH wurde per 16.11.2013 ein Vertrag über die kaufmännische Betriebsführung geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind insbesondere auch die betriebswirtschaftliche Umsetzung des Unternehmenskonzeptes und Vorbereitung der Jahresabschlüsse. Der Vertrag wurde für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

(39)

In der Gesellschafterversammlung am 07.09.2015 wurde darüber hinaus eine Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung (orientiert an dem liquiditätsmäßigen Mehrergebnis) zu Gunsten der Ökofair Energie GmbH beschlossen.

Mit der Klapproth`engineering GmbH wurde mit Wirkung vom 01.03.2014 ein Vertrag über die technische Betriebsführung geschlossen. Gegenstand des Vertrages sind u. a. die Überwachung des Betriebes der Anlagen und der Infrastruktur, die Überwachung der Vertragsdurchführung des Wartungsvertrages sowie die Begleitung von Versicherungsfällen und Reparaturen. Der Vertrag wurde zunächst bis zum 28.02.2019 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.

3. Stromeinspeisevertrag:

Mit Wirkung vom 17. November 2011 und Zusatzvereinbarung vom 25.

Oktober 2012 hat die GERES mbH & Co. Energie I KG mit der Statkraft Markets GmbH, Düsseldorf, einen Vertrag über die Lieferung und Abnahme von Strom aus EEG-förderfähigen Anlagen geschlossen.

Gegenstand des Vertrages ist die optimierte Vermarktung der

Stromerzeugungsanlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2018. Die Einspeiseerlöse werden an die Windpark Büttstedt GmbH & Co. KG weiterberechnet.

(40)

WBM Prüfung und Beratung GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kromsteg 43 • 47638 Straelen

Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Düsseldorf-Mettmann unter der Steuernummer 5147/5988/0182 geführt.

Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG.

Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Absatz 1 GewStG.

Veranlagungsstand: Die Steuer- bzw. Feststellungserklärungen für die Kalenderjahre bis einschließlich 2017 wurden zum Betriebsstättenfinanzamt eingereicht. Die Veranlagungen wurden bis einschließlich 2017 durchgeführt. Die

Bescheide sind teilweise vorläufig nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO.

Steuerliche Außenprüfung:

Eine steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2002 bis 2005, betreffend die Umsatzsteuer, die Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die Gewerbesteuer und die gesonderten Feststellung des Gewerbeverlustes im Sinne des §10a GewStG, wurde in 2009 durchgeführt. Die hieraus resultierenden Änderungen wurden im Jahresabschluss 2011 vorgenommen. Entsprechende Prüfungsberichte liegen vor.

Darüber hinaus wurden die Veranlagungsjahre bis 2012 hinsichtlich der Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben geprüft. Entsprechende Prüfungsberichte liegen vor.

(41)

Umfassendere Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses

Zu den wesentlichen Posten des Jahresabschlusses werden nachfolgend zur Verbesserung der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Aufgliederungen und Erläuterungen gegeben.

A. Anlagevermögen

Wegen der Entwicklung des Anlagevermögens nach der Bruttowertmethode wird auf den Anlagenspiegel verwiesen, der Bestandteil des Anhangs ist.

I. Sachanlagen

31.12.2018 31.12.2017

EUR EUR

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

Grundstücken 10.001,00 49.992,00

Ausgewiesen wird der Wegebau innerhalb des Windparks. Der Wegebau wird über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren linear abgeschrieben.

31.12.2018 31.12.2017

EUR EUR

2. technische Anlagen und Maschinen 465.476,00 1.377.964,00

Der Ausweis betrifft die acht Windenergieanlagen. Diese wurden im Jahr 2003 übergeben und in Betrieb genommen.

Die Windenergieanlagen werden über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren - zunächst degressiv (Abschreibungssatz: 12,5 %) und ab 2011 teilweise linear, ab 2012 komplett linear abgeschrieben.

Ferner wird die Verkabelung innerhalb des Windparks ausgewiesen. Die zunächst degressive Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Jahren zu einem auf das Jahr bezogenen Abschreibungssatz in Höhe von 10 %. Ab dem Jahr 2011 erfolgt die Abschreibung linear über die einheitliche Nutzungsdauer von 16 Jahren.

Aktiviert wird auch ein am Standort befindliches Umspannwerk. Die Abschreibung wird zunächst über 19 Jahre - degressiv (Abschreibungssatz: 10,52 %) vorgenommen. Nach der Anpassung an die Ergebnisse der Betriebsprüfung im Jahr 2011 erfolgt die Abschreibung nunmehr über einen Zeitraum von 20 Jahren.

31.12.2018 31.12.2017

EUR EUR

Summe Sachanlagen 475.477,00 1.427.956,00

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