Bericht über die Prüfung
Mazars Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Handelsgericht Wien · FN 71563s · ATU 37400905 · WT-Code: 800 130 · APAB Code 0700381 · Wir sind Mitglied der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) und Teil der internationalen, integrierten und unabhängigen Partnerschaft von Mazars. Eine Liste der Geschäftsführer und Partner unseres Unternehmens finden Sie auf unserer Website.
Bundesanstalt "Statistik Österreich"
Fax: +43 1 531 74-950 Tel: +43 2732 847 50 Fax: +43 2732 847 50-540 www.mazars.at
Zum 31.12.2020
1110 Wien
des Jahresabschlusses
1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung ... 1
2. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses ... 2
3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses ... 3
4. Bestätigungsvermerk ... 4
Beilagen:
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 Anhang
Lagebericht
Wesentliche Aussagen zum Jahresabschluss sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB) 2018
Auftragsdurchführung
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(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt) abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht:
1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung
Mit Beschluss des Bundeskanzlers vom 03.04.2020, wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt bzw. bestellt. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführung, schloss mit uns einen Prüfungsvertrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht gemäß den §§ 269 ff UGB zu prüfen.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Gesellschaft iSd § 221 UGB.
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung.
Diese Prüfung erstreckte sich darauf, ob bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Buchführung die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes beachtet wurden.
Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und auf Grund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche falsche Darstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden.
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Wien
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An die Mitglieder der Geschäftsführung und des Wirtschaftsrats der
Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
gegenüber Dritten. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB)" einen integrierten Bestandteil bilden. Diese Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) herausgegebenen "Allgemeinen Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der verantwortlich.
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Dr. Peter Wundsam, Wirtschaftsprüfer, wurde mit dem Datum dieses Berichts materiell abgeschlossen.
sowie von März bis April 2021 (Hauptprüfung) überwiegend in den Räumen unserer Kanzlei durch. Die Prüfung Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von Oktober bis November 2020 (Vorprüfung)
Wien,
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Angaben der Geschäftsführung im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht.
Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im
. Aufgliederung und Erläuterung von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses 2
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Jahresabschlusses
von wesentlichen Posten des
3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss und zum Lagebericht
Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.
Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir - soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungs- prozesses in die Prüfung einbezogen.
Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.
3.2. Erteilte Auskünfte
Der gesetzliche Vertreter erteilte die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine vom gesetzlichen Vertreter unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen.
Wir erhielten vom Abschlussprüfer des Vorjahres Zugang zu den relevanten Informationen der geprüften Gesellschaft und über die zuletzt durchgeführte Abschlussprüfung.
3.3 Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht)
Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße des gesetzlichen Vertreters oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22 Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.
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Prüfungsergebnisses
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Wirtschaftsrats für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Der Wirtschaftsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Wien,
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Wir haben den Jahresabschluss der Prüfungsurteil
Bericht zum Jahresabschluss 4. Bestätigungsvermerk
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Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Wirtschaftsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
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Beilagen
1
ANHANG FÜR DEN ZEITRAUM 01.01.2020 bis 31.12.2020
der
Bundesanstalt Statistik Österreich
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden gemäß § 43 Bundesstatistikgesetz unter sinnge- mäßer Anwendung der §§ 189 bis 243 UGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Bundesanstalt zu vermitteln (§ 222 Abs 2 UGB), aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung der Bundesanstalt unterstellt.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag ver- wirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wur- den berücksichtigt.
Die Gliederung im Jahresabschluss erfolgte gemäß den §§ 224 und 231 Abs 2 UGB. Gemäß § 223 Abs 4 UGB wurden zusätzliche Posten hinzugefügt und die Untergliederung erweitert.
BEWERTUNGSMETHODEN
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen:
Diese wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und um die planmäßigen Ab-
schreibungen vermindert.
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Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungs- dauer, vorgenommen.
Umlaufvermögen:
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Vorräte:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Bei Vertrags- und Verordnungsprojekten wurden noch nicht abrechenbare Leistungen zu Herstell- kosten unter Berücksichtigung angemessener Fertigungsgemeinkosten bewertet. Eine retrograde verlustfreie Bewertung wurde durchgeführt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
Rückstellungen:
a) Rückstellung für Anwartschaften auf Abfertigungen:
Die Abfertigungsrückstellung wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens von Univ. Doz Dr. Wolfgang Ettl gebildet. Der Nettobewertungszinssatz (Restlaufzeit 9 Jahre mit durch- schnittlichem Marktzinssatz der letzten 7 Jahre (2019: Restlaufzeit 10 Jahre) 1,16% (2019: 1,59%) abzüglich durchschnittlicher Gehaltssteigerung 1,62% (2019: 1,75%) und abzüglich durchschnittli- cher Struktureffekt 0,83% (2019 0,83%) beträgt -1,29% (2019: -0,99%). Das gesetzliche Pensions- alter wurde als Eintrittsalter herangezogen. Die Abfertigungszahlungen für Vertragsbedienstete, die vor dem 1.1.2000 eingetreten sind, werden gemäß § 32a Bundesstatistikgesetz vom Bund refun- diert.
b) Sonstige Rückstellungen:
Die Rückstellung für Jubiläumsgeldzahlungen wurde auf Basis eines versicherungsmathematischen
Gutachtens von Univ. Doz Dr. Wolfgang Ettl gebildet. Der Nettobewertungszinssatz (Restlaufzeit 9
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Jahre mit durchschnittlichem Marktzinssatz der letzten 7 Jahre (2019: Restlaufzeit 10 Jahre) 1,16%
(2019: 1,59%) abzüglich durchschnittlicher Gehaltssteigerung 1,62% (2019: 1,75%) und abzüglich durchschnittlicher Struktureffekt 0,83% (2019: 0,83%) beträgt -1,29% (2019: -0,99%). Das gesetzli- che Pensionsalter wurde als Eintrittsalter herangezogen.
In den übrigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kauf- männischer Beurteilung erforderlich waren.
c) Vorsorge für Projekte:
Die Bilanzierung der Vorsorge für Projekte folgt einer Empfehlung, die in einer Stellungnahme des AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Commitee) zur "Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor" vom Juni 2008 zur Frage der Periodisierung ausgearbeitet wurde. Soweit es sich bei den Projekten um Aufgaben handelt, die z.B. auf Grund gesetzlicher Anordnung durchzuführen sind, liegt die Verpflichtung zur Bildung einer Verbindlichkeitenrückstellung vor. Dabei werden die Mittel für langfristig wiederkeh- rende Projekte gemäß Anlage II zum BStatG (4 bis 10 Jahre) unter Berücksichtigung von Wesent- lichkeitsgrundsätzen in Form von Ansammlungsrückstellungen angespart.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
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1. ERLÄUTERUNG DER BILANZ AKTIVA
A. Anlagevermögen
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände betreffen Lizenzgebühren für Software.
Die Abschreibungen für Lizenzgebühren erfolgen linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde einheitlich mit 3 Jahren angesetzt.
SACHANLAGEVERMÖGEN
Die Abschreibungen erfolgen linear unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde bei den Bauten auf fremdem Grund mit 10 Jahren und bei Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 3 bis 10 Jahren angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens 2020 ist einer Beilage zum Anhang zu entnehmen.
WERTPAPIERE DES ANLAGEVERMÖGENS
Unter dieser Position werden Bankanleihen bei der Hypo Tirol Bank AG, der Unicredit Bank Austria AG, bei der Raiffeisen Landesbank Oberösterreich AG und bei der Hypo Vorarlberg Bank AG aus- gewiesen.
MIETERBEITRAG
In Verbindung mit dem Standortwechsel wurde - gemäß den Bestimmungen des Mietvertrages - mit
31. März 2004 ein einmaliger, rückzahlbarer Mieterbeitrag in Höhe von 15,0 Mio. EUR entrichtet und
in die Position „sonstige Ausleihungen“ eingestellt. Der Mieterbeitrag wurde zum Bilanzstichtag mit
4% (2019: 4%) auf die Restlaufzeit von 4 Jahren (2019: 5 Jahre) abgezinst („Abzinsung Mieterbei-
trag“). Die jährliche Auflösung der Abzinsung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der
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Position „Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen“ ausgewiesen.
Nach der Festlegung des Prüfausschusses wurde ein Zinssatz von 4% angenommen.
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Forderungen sind Erträge in der Höhe von EUR 67.232,94 (2019: EUR 62.102,86) enthalten, die nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
C. Aktive Rechnungsabgrenzung
Hier wurden vorausbezahlte Abonnements sowie Lizenzen ausgewiesen.
PASSIVA
A. Eigenkapital
Anstaltskapital
Gemäß Eröffnungsbilanz beträgt das Anstaltskapital der Bundesanstalt EUR 5.014.425,56 (2019:
EUR 5.014.425,56) und ist zur Gänze eingebracht.
Kapitalrücklagen
Stand Zuführung Auflösung Stand
01.01.2020 31.12.2020
1. nicht gebundene 38.151,03 0,00 0,00 38.151,03 38.151,03 0,00 0,00 38.151,03
Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage wird in Höhe des Jahresfehlbetrags von EUR -153.563,92 (2019:
-641.096,75) aufgelöst.
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B. Rückstellungen
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
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Stand Verbr./Umb. Aufl Dot Stand kum.
Bezeichnung 31.12.2019 31.12.2020
Abfertigungsrückstellung 2.409.154,86 0,00 0,00 202.225,14 2.611.380,00
Summe Rückstellung für Abfertigungen 2.409.154,86 0,00 0,00 202.225,14 2.611.380,00
Jubiläumsgeldrückstellung 6.053.172,33 88.816,87 0,00 0,00 5.964.355,46
Urlaubsrückstellung 3.313.260,48 0,00 0,00 571.774,26 3.885.034,74
Zeitguthaben 117.957,72 0,00 0,00 26.767,32 144.725,04
ausstehende Gehälter 449.000,00 0,00 0,00 0,00 449.000,00
Prämien 210.000,00 210.000,00 0,00 52.159,05 52.159,05
Pensionskassenmodell Angestellte 80.926,81 0,00 0,00 23.629,84 104.556,65
Zw ischensumme Personalkostenrückstellung 10.224.317,34 298.816,87 0,00 674.330,47 10.599.830,94
Gemeindeentschädigungen 354.464,58 0,00 0,00 0,00 354.464,58
Diverse ausstehende Eingangsrechnungen 2.734.687,27 1.138.070,45 187.237,76 2.691.895,13 4.101.274,19 Rückst.Mikrozensus Interview erentschädigungen 190.083,00 0,00 0,00 41.170,80 231.253,80 Zw ischensumme Rückstellung für offene Verbindlichkeiten 3.279.234,85 1.138.070,45 187.237,76 2.733.065,93 4.686.992,57
Projektrisikorückstellung 3.732.999,72 414.739,33 0,00 182.918,19 3.501.178,58
Gew ährleistungsrückstellung 407.409,39 14.480,21 0,00 211.729,64 604.658,82
RS Drohverluste 1.269.847,19 432.614,86 0,00 247.633,43 1.084.865,76
Rückst.Eigenanteile EU Projekte 743.477,00 369.338,00 0,00 340.722,00 714.861,00
Zw ischensumme sonstige Rückstellungen 6.153.733,30 1.231.172,40 0,00 983.003,26 5.905.564,16 Summe Rückstellungen Sonstige 19.657.285,49 2.668.059,72 187.237,76 4.390.399,66 21.192.387,67
Rückst.Agrar-Datenbanken 32.271,66 0,00 0,00 0,00 32.271,66
Rückst.Digitale LW 1.0 0,00 0,00 0,00 266.254,20 266.254,20
Rückst.Datenbank KFZ-Statistik 373.336,76 172.838,25 0,00 0,00 200.498,51
Rückst.Scannerdaten 197.664,51 197.664,51 0,00 0,00 0,00
Zw ischensumme Vorsorge Datenbankprojekte 603.272,93 370.502,76 0,00 266.254,20 499.024,37
Rückst.Meta Daten Reposity 948.493,66 0,00 0,00 0,00 948.493,66
Rückst.neues landw irtschaftliches Betriebsreg 241.594,29 738,65 0,00 0,00 240.855,64
Zw ischensumme Vorsorge Registerprojekte 1.190.087,95 738,65 0,00 0,00 1.189.349,30
Rückst.Konsumerhebung 2019/2020 1.967.889,57 1.232.179,27 0,00 32.642,66 768.352,96
Rückst.Konsumerhebung 2024/2025 779.875,00 0,00 0,00 815.000,00 1.594.875,00
Rückst.Agrarstrukturerhebung 2020 4.420.468,16 2.540.700,47 0,00 0,00 1.879.767,69
Rückst.Agrarstrukturerhebung 2030 0,00 0,00 0,00 600.000,00 600.000,00
Rückst.Registerzählung 2011 44,74 44,74 0,00 0,00 0,00
Rückst.Arbeitskostenerhebung (AkoE 2016) 15.182,68 15.182,68 0,00 0,00 0,00
Rückst.Arbeitskostenerhebung (AkoE 2020) 1.029.348,00 83.460,80 0,00 370.652,00 1.316.539,20
Rückst.Revision Tariflohnindex 2016 2.129,16 2.129,16 0,00 0,00 0,00
Rückst.Revision Tariflohnindex 2026 184.793,00 0,00 0,00 157.207,00 342.000,00
Rückst. Revision HVPI 2020 593.737,62 311.056,73 0,00 0,00 282.680,89
Rückst. Revision HVPI 2025 0,00 0,00 0,00 120.000,00 120.000,00
Rückst.Europ.Verdienststrukturerhebung 2018 974.503,56 284.780,68 0,00 11.425,13 701.148,01
Rückst.Europ.Verdienststrukturerhebung 2022 0,00 0,00 0,00 420.000,00 420.000,00
Zw ischensumme Vorsorge statistische Projekte 9.967.971,49 4.469.534,53 0,00 2.526.926,79 8.025.363,75
Rückst.Mob.Erh.APP 136.000,00 0,00 0,00 0,00 136.000,00
Rückst.Internet Neu 0,00 0,00 0,00 456.036,65 456.036,65
Rückst.Krebsstatistik Umstellung bPK (AS) 208.604,42 144.709,87 0,00 0,00 63.894,55
Zw ischensumme Vorsorge Infrastrukturprojekte 344.604,42 144.709,87 0,00 456.036,65 655.931,20 Summe Rückstellungen Vorsorge für Projekte 12.105.936,79 4.985.485,81 0,00 3.249.217,64 10.369.668,62
Summe 34.172.377,14 7.653.545,53 187.237,76 7.841.842,44 34.173.436,29
8
Gesetzeskonform erfolgte die komplette Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder als Saldogröße über die Position Gehaltsaufwand.
Die Rückstellung für Mikrozensus Interviewerentschädigungen betrifft die ausstehenden Interviewer-Ho- norare für 2020.
Die Projektrisikorückstellung beinhaltet im wesentlichen Vorsorgen für sowohl bekannte als auch pauschal gebildete Risiken.
Bei der Gewährleistungsrückstellung handelt es sich um eine pauschale Rückstellung, die mit drei Prozent (2019: 3%) des Jahresumsatzes von Vertragsprojekten gebildet wurde.
Die im Jahr 2016 erstmals als eigene Position gebildete „Drohverlustrückstellung“ gem. § 198 Abs 8 Z 1 UGB sieht vor, dass für drohende Verluste, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher sind, eine verpflichtende Rückstellung zu bilden ist. Projekte, die zum Bilanzstichtag, hoch- gerechnet auf das Ende der Projektlaufzeit, bereits Kostenüberschreitungen ausweisen, wurden vor- gesorgt.
Die Rückstellung für Eigenanteile EU-Projekte beinhaltet Kostenanteile von Projekten, die von EUROSTAT nicht vollständig refundiert werden.
Bei pauschal ermittelten Rückstellungen wird der ermittelte Betrag zum Jahresende dem Betrag des Vorjahres gegenübergestellt und die Differenz über Dotierung oder Auflösung von Rückstellungen in der Gewinn und Verlustrechnung erfasst.
Aufgrund der Stellungnahme des AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Commitee) zu Sonderfragen betreffend die Rechnungslegung von Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor werden Aufwendungen und Erträge periodiziert. Die Bildung von Rückstellungen ist verpflichtend laut dieser Stellungnahme. Hierbei handelt es sich um die Rück- stellungen für die Projekte Konsumerhebung, Agrarstrukturerhebung, Arbeitskostenerhebung, HVPI Revision, Verdienststrukturerhebung und Tariflohnindex.
C. Verbindlichkeiten
Die einzelnen in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Bilanzvorsicht angesetzt.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 1.245.364,79
(2019: EUR 1.599.495,62) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
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D. Passive Rechnungsabgrenzung
Die Position betrifft die Abgrenzung von Abonnements und erwartete Kosten der ausstehenden Di-
gitalisierung.
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2. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Umsatzerlöse
Folgende Umsatzerlöse über EUR 500.000,00 wurden erzielt:
2020 2019
Sonderauswertungen 951.352,37 889.557,50
Statistiken aufgrund vertraglicher Vereinbarungen 10.366.733,10 5.293.478,92 Statistiken aufgrund von Verordnungen 7.741.760,26 6.619.941,36
EU – Verträge 885.528,68 1.598.982,08
2. Pauschalkostenvergütung
Unter diesem Posten wird der Kostenersatz gemäß § 32 Abs 5 Bundesstatistikgesetz 2000 ausge- wiesen. Dieser wird nicht abgegrenzt, sondern ungekürzt angesetzt.
3. Sonstige betriebliche Erträge
Unter der Position übrige wird die bestimmungsgemäße Verwendung von Projektrückstellungen ausgewiesen, sofern der Verbrauch nicht einer Aufwandsposition direkt zuzuordnen ist oder meh- rere Positionen betrifft.
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
Unter der Position Aufwendungen für bezogene Leistungen sind die Dotierungen der Projektrück-
stellungen enthalten.
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5. Personalaufwand
Der Personalaufwand wurde untergliedert in Personalaufwand für Beamte, Vertragsbedienstete und Angestellte. Seit dem Jahr 2001 werden Neuzugänge nur als Angestellte aufgenommen. Im Jahre 2006 wurde ein Kollektivvertrag für die Angestellten abgeschlossen. In den Aufwendungen für Ab- fertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind Aufwendungen für die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von EUR 256.294,70 (2019: EUR 238.974,30) ent- halten.
Gesetzeskonform erfolgte die komplette Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder als Saldogröße über die Position Gehaltsaufwand.
Für die überwiegende Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde eine Vereinbarung mit einer
überbetrieblichen Pensionskassa abgeschlossen. 0,75% (2019: 0,75%) des Gehaltsaufwandes wer-
den in die überbetriebliche Pensionskassa einbezahlt.
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3. SONSTIGE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Als Kosten für die Abschlussprüfung 2020 inklusive der Prüfung der Beurteilung der Funktionsfähig- keit des Risikomanagements nach dem Bundes Public Corporate Governance Kodex Abschnitt 14.3.8.5. wurden EUR 21.600,00 (2019: EUR 18.000,00) und als Kosten für die sonstige Beratung durch den Abschlussprüfer EUR 4.200,00 (2019: EUR 14.378,10) erfasst.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, die zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten.
Es wurde eine Bankgarantie zugunsten der Hobex AG in Höhe von EUR 10.000,00 ausgestellt.
Im Berichtsjahr 2020 wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 2.000,00 (2019: 1.000,00) in Höhe von insgesamt EUR 677.806,25 (2019: EUR 529.104,07) angeschafft und unter der Position Abschreibungen ausgewiesen. Die Anhebung der Wertgrenze auf 1.000,00 EUR hat zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 167.635,54 EUR ergeben.
Das Mietobligo für das Objekt Office Campus Gasometer des Jahres 2021 beträgt EUR 3.171.754,32 (2019: EUR 3.117.580,44), das der nächsten fünf Jahre beträgt voraussichtlich EUR 15.858.771,60 (2019: EUR 15.587.902,20).
Das Mietobligo für Betriebs- und Geschäftsausstattung des Jahres 2021 beträgt EUR 92.920,46 (2019: EUR 36.892,80), das der nächsten fünf Jahre beträgt voraussichtlich EUR 464.602,32 (2019:
EUR 184.464,00).
Die durchschnittliche Dienstnehmerzahl betrug im Geschäftsjahr 2020 (2019) 86 (97 Beamte, 264 (267) Vertragsbedienstete und 425 (406) Angestellte.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende Personen als Leitung der Bundesanstalt bestellt:
Herr Mag Werner Holzer, als fachlicher Leiter (bis 01.06.2020)
Frau Dr. Gabriela Petrovic, als kaufmännische Geschäftsführerin
Herr Prof. Dr. Tobias Thomas als fachlicher Leiter (ab 01.06.2020)
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Von der Befreiungsbestimmung des § 242 Abs 4 iVm § 239 Abs 1 Z3 und Z 4 UGB wurde Ge- brauch gemacht.
Wirtschaftsrat
Gemäß Bundesstatistikgesetz bestand der Wirtschaftsrat aus 12 Mitgliedern, wovon 4 vom Betriebs- rat entsandt wurden.
Herr Prof. Mag. Helmut Kern, MA, Vorsitzender des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020)
Herr Dr. Günther Ofner, Stellvertreter des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020) Frau MMag. Magdalena Greiner, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020)
Herr Mag. (FH) Michael Krammer, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020) Herr Ing. Thomas Truong, MA, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020)
Frau Mag. (FH) Andrea Schneeberger, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 02.09.2020) Herr Sektionschef Mag. Florian Frauscher, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 09.05.2019) Herr DI Ernst Unger, Mitglied des Wirtschaftsrates
Herr Mag. Johannes Chalupa Mitglied des Wirtschaftsrates Frau Mag. Judith Falkinger, Mitglied des Wirtschaftsrates
Herr Mag. Josef Falkinger, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020) Frau Brigitte Weninger, Mitglied des Wirtschaftsrates (ab 17.03.2020)
Herr Dkfm. Dr. Richard Bock, Vorsitzender des Wirtschaftsrates (bis 17.03.2020)
Frau Mag. Nicole Bayer, Stellvertreterin des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates (bis17.03.2020) Herr ADir Gerhard Zeller, Mitglied des Wirtschaftsrates (bis 02.09.2020)
Herr Ministerialrat Werner Pollak, Mitglied des Wirtschaftsrates (bis 17.03.2020) Frau Dr. Andrea Itzlinger, Mitglied des Wirtschaftsrates (bis 17.03.2020)
Herr Ministerialrat Mag Manfred Zauner, Mitglied des Wirtschaftsrates (bis 17.03.2020) Herr Walter Amberger, Mitglied des Wirtschaftsrates (bis 17.03.2020)
Frau Martina Spitzhofer, Mitglied des Wirtschaftsrates (bis 17.03.2020)
Die Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Abschreibungen/ Abgänge zu
Zuschreibungen
01.01.2020 Zugänge Abgänge 31.12.2020 01.01.2020 Zugänge
Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge
Abschreibungen 31.12.2020 31.12.2020 01.01.2020
im Geschäftsjahr BW
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte 577.277,85 - 6.944,60 570.333,25 507.772,28 27.773,14 - 6.944,60 528.600,82 41.732,43 69.505,57 27.773,14 0,00 2. übertragenes Datenmaterial - - - - - - - - - - - - -
SUMME 577.277,85 - 6.944,60 570.333,25 507.772,28 27.773,14 - 6.944,60 528.600,82 41.732,43 69.505,57 27.773,14 0,00
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 25.063,46 - - 25.063,46 25.063,46 - - - 25.063,46 - - - - 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.647.892,12 589.429,99 25.176,26 8.212.145,85 6.654.766,37 564.375,39 - 25.176,26 7.193.965,50 1.018.180,35 993.125,75 564.375,39 - 0,00
SUMME 7.672.955,58 589.429,99 25.176,26 8.237.209,31 6.679.829,83 564.375,39 - 25.176,26 7.219.028,96 1.018.180,35 993.125,75 564.375,39 - 0,00
III.Finanzanlagen
1. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 25.792.500,00 3.000.000,00 992.500,00 27.800.000,00 - - - - - 27.800.000,00 25.792.500,00 - - 2. sonstige Ausleihungen 15.000.000,00 - - 15.000.000,00 2.671.093,36 - 493.156,28 2.177.937,08 12.822.062,92 12.328.906,64 (Z) 493.156,28
SUMME 40.792.500,00 3.000.000,00 992.500,00 42.800.000,00 2.671.093,36 - 493.156,28 - 2.177.937,08 40.622.062,92 38.121.406,64 (Z) 493.156,28 - GESAMTSUMME 49.042.733,43 3.589.429,99 1.024.620,86 51.607.542,56 9.858.695,47 592.148,53 493.156,28 32.120,86 9.925.566,86 41.681.975,70 39.184.037,96
592.148,53
(Z) 493.156,28 - 0,00 592148,53 für 16A Tabelle Buchwerte