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über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Steinfurt zum 31.12.2014 Bericht

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 1

Rechnungsprüfungsamt

Bericht

über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreises Steinfurt

zum 31.12.2014

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 2

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Prüfungsauftrag 3

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises 4

2.1 Wirtschaftliche Lage 4

2.2 Künftige Entwicklung, Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 5

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 6

3.1 Gegenstand der Prüfung 6

3.2 Art und Umfang der Prüfung 7

4. Feststellung und Erläuterungen zur Rechnungslegung 9

4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 9

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 9

4.1.2 Jahresabschluss 9

4.1.3 Lagebericht 10

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 10

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 10

4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 11

4.3 Aufgliederung und Erläuterungen 11

4.3.1 Bilanz 2014 11

4.3.2 Ergebnisrechnung 15

4.3.3 Finanzrechnung 16

4.4 Kennzahlen 17

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes und Schlussbemerkung 21

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 3

1. Prüfungsauftrag

Der Kreis Steinfurt führt sein Rechnungswesen nach dem „Neuen Kommuna- len Finanzmanagement“ (NKF) und hat damit zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und

§ 37 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) i.V.m. § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der vom Kreiskämmerer am 25.03.2015 aufgestellte und vom Landrat am 28.03.2015 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2014 ist dem Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2015 vorgelegt und zur Prüfung an den Rech- nungsprüfungsausschuss überwiesen worden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 101 Abs. 1 GO den Jahresab- schluss und bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (§ 101 Abs. 8 GO).

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses gab es die folgenden zentralen Frage- stellungen zu beantworten:

1. Vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi- nanzlage des Kreises?

2. Sind im Lagebericht die Chancen und Risiken für die künftige Ent- wicklung des Kreises Steinfurt zutreffend dargestellt?

3. Wurden die gesetzlichen Bestimmungen und die sie ergänzenden Satzungen beachtet?

Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen, in den der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung aufzunehmen ist.

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 4

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises

Im Jahresabschluss bzw. der Vorlage zur Einbringung des Jahresabschlusses 2014 in den Kreistag wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Kreises sowie zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken durch den Kämme- rer und den Landrat getroffen:

2.1 Wirtschaftliche Lage Aktiva:

„Innerhalb des Sachanlagevermögens heben sich die Veränderungen bei den Anlagen im Bau hervor. Die Zunahme bei dieser Bilanzposition ist auf deutlich höhere Zugänge als Abgänge zurückzuführen. Zu nennen sind an dieser Stelle der zum Stichtag noch nicht in Betrieb genommene Anbau des Kreishauses, der mit einem Volumen von 8,377 Mio. € zum höheren Bilanzwert beiträgt und Straßenbaumaßnahmen mit rund 4,080 Mio. €.“

Passiva:

„Das Eigenkapital trägt mit 51,871 Mio. € (48,466 Mio. €) zur Bilanzsumme bei. Gegenüber dem Vorjahr ist das Eigenkapital durch das positive Jahreser- gebnis 2014 gestiegen.

Unter Einbeziehung der Sonderposten beträgt die Eigenkapitalquote II 55,4 % (58 %). Die Quote reduziert sich damit leicht. Der Kreis Steinfurt ist mit diesem Wert gut aufgestellt.

Rückstellungen wurden in haushaltsrechtlich gebotener Höhe gebildet und auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben. Zum Stichtag betragen diese 185,354 Mio.

€ (176,778 Mio. €). Die Steigerung ist auf Zuführungen zu den Pensionsrück- stellungen und den Deponierückstellungen zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen sind von 35,347 Mio. € auf 33,298 Mio. € gesunken. Aufgrund verzögerter Mittelabflüsse war in 2014 keine neue Kreditaufnahme erforderlich.“

Ertrags- und Aufwandslage/Jahresergebnis 2014:

„Der Kreis hat 2014 – wie in der Vergangenheit auch – seinen Haushalt restrik- tiv ausgeführt und die Ämter zu einer sparsamen Mittelbewirtschaftung angehalten. Neben nicht kalkulierbaren Veränderungen hat das zu dem ver- besserten Jahresabschluss beigetragen.

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 5

Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen hat sich (unter Berücksich- tigung des Aufwands für Rückstellungen nach § 107 b zu Gunsten Dritter) im Vergleich zur Haushaltsplanung eine Verbesserung im Saldo von Erträgen und Aufwendungen von 0,766 Mio. € ergeben.

Das anhaltend niedrige Zinsniveau wirkt sich einerseits negativ bei den Zinser- trägen aus der Anlage von Festgeldern aus, anderseits sind damit positive Effekte beim Zinsaufwand bei Anschlussfinanzierungen verbunden.“

Die wesentlichen Abweichungen der Ergebnisse einzelner Produkte gegen- über der Haushaltsplanung werden im Folgenden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung zutreffend beschrieben.

Finanzlage:

„Bei der Berechnung der liquiden Mittel ist auch zu berücksichtigen, dass der Kassenbestand große Beträge enthält, die für bestimmte Zwecke gebunden sind.

Diese zweckgebundenen Mittel führen in künftigen Jahren zu Liquiditätsab- flüssen.“

2.2 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

„Der Ergebnisplan des Kreises Steinfurt weist für das Haushaltsjahr 2015 ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Aufgrund der weiterhin guten wirtschaftlichen Entwicklung und der Rahmenbedingungen hat der Kreistag für 2015 einen ori- ginär ausgeglichenen Haushalt beschlossen. Die Jahre 2016 bis 2018 sind ebenfalls ausgeglichen geplant.“

In der vierjährigen Finanzplanung von 2015 bis 2018 wird aus laufender Ver- waltungstätigkeit ein Liquiditätsüberschuss von 36,161 Mio. € erwartet, der den negativen Saldo aus Investitionstätigkeit i.H.v. 26,119 Mio. € finanzieren soll. Im selben Zeitraum soll der Schuldenstand, unter der Voraussetzung dass die Kreditermächtigung 2014 von 2,600 Mio. € nicht in Anspruch genommen werden muss, um 5,661 Mio. € auf 27,637 Mio. € zurückgehen. Ob dies ein- gehalten werden kann, wird die jährliche Fortschreibung zeigen.“

Auf wesentliche Risiken für den Kreishaushalt wird zutreffend hingewiesen:

- Steigende Soziallasten für den Kreishaushalt insbesondere durch den veränderten Bedarf an kommunalen Dienstleistungen aufgrund des demografischen Wandels

- Abhängigkeit der Erträge und Aufwendungen von der weiteren kon- junkturellen Entwicklung

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 6

- Steigende Belastung aus der Landschaftsumlage. Der LWL nimmt zum überwiegenden Teil soziale Aufgaben wahr. Werden dem LWL keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung seiner Sozialaufwendungen zur Verfügung gestellt, führt das im Ergebnis zu weiter steigenden Auf- wendungen für die Landschaftsumlage.

- Die Belastungen des Haushaltes durch den ÖPNV werden in den nächsten Jahren durch sinkende Erträge (demografische Entwicklung durch Rückgang der Schülerzahlen) und steigende Aufwendungen (u.

a. Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetz) weiter steigen.

- Auswirkungen des Finanzierungskonzeptes für den Flughaften Müns- ter/Osnabrück (FMO). Ggf. erforderliche Kapitalzuführungen an den FMO führen dazu, dass der Beteiligungsbuchwert des Kreises Steinfurt an der Beteiligungsgesellschaft sinkt.

Chancen für den Kreishaushalt ergeben sich, wenn

- die wissenschaftlichen Ergebnisse aus dem FiFo-Gutachten zum Ge- meindefinanzierungsgesetz (GFG) tatsächlich übernommen werden, - sich das Sparpaket des Kreises Steinfurt mit dem Erweiterungsbau und

der Aufgabe von Standorten als letzte Maßnahmen vollständig aus- wirkt,

- es gelingt, die Verschuldung weiter zurückzufahren. Zinsersparnisse führen zu einer Entlastung des Kreishaushaltes, eingesparte Tilgungs- leistungen verbessern die Liquidität.

Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Aussagen im La- gebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach Auffassung der Rechnungsprüfung zu- treffend wider.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1 Gegenstand der Prüfung

Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Bestandteil des Jahresabschlusses sind die zum 31. Dezember 2014 aufgestellte Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnungen, Teilrechnungen sowie der Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.

Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbezie- hung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben. Hin- sichtlich des Lageberichtes ist festzustellen, ob dieser mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und sonstige Angaben nicht eine falsche

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 7

Vorstellung von der Vermögens-, Schulden- , Ertrags- und Finanzlage des Krei- ses vermitteln (§§ 101 Abs. 1 und 8 sowie 103 1 Nr. 1 und Abs. 6 GO NRW).

Die Prüfung erfolgte in den Monaten August und September 2015. Eine ab- schließende Klärung offener Punkte erfolgte im Dezember 2015.

Ausgangspunkt der Prüfung war die geprüfte und unter dem Datum vom 26.11.2014 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Bi- lanz zum 31. Dezember 2013 nebst Anhang des Kreises Steinfurt.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind der Rechnungsprüfung vom ge- setzlichen Vertreter des Kreises Steinfurt und den Mitarbeiter/innen bereitwillig erteilt worden.

In einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung des Landrats wurde versichert, dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnis- se und Abgrenzungen berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

3.2 Art und Umfang der Prüfung

Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Abschlussprüfung vorgenommen.

Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung und der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht frei von wesentlichen Mängeln sind.

Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine hieran ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung wurde auf Grundlage von Auskünften der für das Finanzwesen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erster analytischer Prüfungshandlun- gen und einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.

Das vom Kreis eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys- tem sieht dem Geschäftszweck und –umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor.

Grundlegende Komponenten dieses Systems sind insbesondere:

 Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung

 Dienstanweisung für das Vergabewesen

 Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 8

 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung

 Laufende Prüfung der Einhaltung der o.g. Komponenten durch die Innenrevision

Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nach- weise für die Bilanzierung und die Angaben im Jahresabschluss ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Landrates und Kämmerers sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgen- den Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:

 Rechnungsabgrenzung zum Vorjahr und zum Folgejahr

 Ermittlung und Verbuchung der Abschreibungen auf das Anlage- vermögen

 Bildung und Auflösung von Sonderposten

 Bildung, Inanspruchnahme sowie Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen

 Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten

Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwer- punkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.

Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögens- gegenstände wurde auf Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauer so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewähr- leistet wird.

Parallel hierzu wurde geprüft, ob die Sonderposten analog zu den Festlegun- gen der Abschreibungen gebildet und aufgelöst wurden.

Die Buchungen zum Jahreswechsel wurden stichprobenartig auf ihre perio- dengerechte Zuordnung überprüft.

Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 9

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Gemäß § 27 Abs. 1 GemHVO sind alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage nach dem System der doppelten Buchführung unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die Buchführung ist dann ord- nungsmäßig, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirt- schaftliche Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF- Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Darüber hinaus wer- den die vollständigen Ergebnisse der Produkte einzeln wie auch auf Produktbereichsebene korrekt dargestellt.

Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.

Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von der Kreisverwaltung aufgestellt.

Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schul- den, der Rückstellungen, der Sonderposten, der Bilanzierungshilfen und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.

Ein Schwerpunkt der Jahresabschlussprüfung 2014 lag in der Ordnungsmäßig- keit der Bilanzierung von Vereinbarungen zur Übernahme von Tilgungsleistungen mit Ersatzschulträgern. Hierbei hat sich hinsichtlich der Bil- dung der Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ein Korrekturbedarf ergeben, der Auswirkungen auf zukünftige Jahresergebnisse haben wird. In Abstim- mung mit der Kämmerei werden die Korrekturen im Jahresabschluss 2015 umgesetzt.

Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen im Üb- rigen nach der Feststellung der Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtli- chen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

4.1.2 Jahresabschluss

Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnun- gen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderpos- ten und die übrigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung angesetzt und bewertet.

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 10

Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die vom Kreis angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.

Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschrif- ten, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

4.1.3 Lagebericht

Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Lagebericht ent- spricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht

 mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen grundsätzlich in Einklang steht,

 insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt,

 die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt,

 bedeutsame produktorientierte Ziele und Kennzahlen nach § 12 GO NRW einbezieht und erläutert sowie

 alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält.

Der Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetre- tenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.

4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Eckdaten des Jahresabschlusses:

Bilanzvolumen: Erhöhung um 2,56 Mio. € auf (rd.) 576,52 Mio. € Eigenkapital: Erhöhung um 3,35 Mio. € auf (rd.) 51,82 Mio. €

Ergebnisrechnung: + 3,37 Mio. €

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 11

Nach Auffassung der Rechnungsprüfung vermittelt der Jahresabschluss insge- samt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Es wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses 2014 verwiesen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

4.3 Aufgliederungen und Erläuterungen 4.3.1 Bilanz 2014

Aktiva (€) Passiva (€)

1. Anlagevermögen 478.355.758 1. Eigenkapital 51.818.892 2. Umlaufvermögen 58.622.986 2. Sonderposten 267.486.104 3. Aktive Rechnungsabgr. 39.545.587 3. Rückstellungen 185.353.901 4. Verbindlichkeiten 63.785.852 5. passive Rechnungsabgr. 8.079.582 Summe Aktiva 576.524.331 Summe Passiva 576.524.331 Die wesentlichen Änderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zum Vorjahr werden nachfolgend dargestellt. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Bilanzpositionen ist im Anhang zum Jahresabschluss 2014 (Seite 3 ff) darge- stellt.

Aktiva:

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Anlagevermögen 472.196.352 478.355.757 6.159.405

Die Wertveränderungen im Anlagevermögen werden insbesondere beein- flusst durch

- die Ausgaben für den Bau des Kreishausanbaus (Anlagen im Bau) für rd. 8,459 Mio. €

- die Ausgaben für den Bau von Infrastrukturmaßnahmen (Anlagen im Bau) für rd. 7,854 Mio. € sowie

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 12

- die ordentlichen Abschreibungen auf bebaute Grundstücke sowie das Infrastrukturvermögen in Höhe von rd. 10,586 Mio. €

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Umlaufvermögen 62.625.131 58.622.987 -4.002.144

Der Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus einer Verringerung der li- quiden Mittel in Höhe von 3,7 Mio. € im Haushaltsjahr 2014. Diese ist zurückzuführen auf

 einen positiven Finanzsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 9,76 Mio. €

 einen negativen Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 9,78 Mio. €

 eine Tilgung von Darlehnsverbindlichkeiten in Höhe von rd. 2,049 Mio.

€ sowie

 die Verringerung des Bestandes fremder Finanzmittel in Höhe von rd.

1,74 Mio. €

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Aktive

Rechnungsabgrenzungs- posten

39.141.607 39.545.587 403.980

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Auszahlungen gebildet, die im Jahr 2014 vorgenommen wurden, wirtschaftlich aber der Folgeperiode zu- zuordnen sind.

Darüber hinaus werden Investitionskostenzuschüsse an Dritte (z. B. an das Land, Gemeinden, sonstige Dritte) gebucht.

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 13

Passiva

Entwicklung des Eigenkapitals:

JA Eigenkapital (TSD €)

Verrechnung mit Eigenkapital gem. § 43 Abs. 3 GemHVO

(TSD €)

Jahresüberschuss/

-fehlbetrag (TSD €)

2012 53.397 + 2.670

2013 48.466 183 - 5.114

2014 51.819 -19 + 3.372

Die Entwicklung des Eigenkapitals in den vergangenen Jahren war im Wesent- lichen abhängig vom jeweiligen Jahresergebnis.

Darüber hinaus wurden im Jahresabschluss 2014 aufgrund des 1. NKF- Weiterentwicklungsgesetzes Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanla- gen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnet. Hieraus hat sich im Jahr 2014 ein negativer Saldo von rd. 19 T€ ergeben, der nicht über das Jahresergebnis abgebildet wird.

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Sonderposten 284.385.465 267.486.104 -16.899.361

Die Verringerung der Sonderposten im Jahr 2014 ist im Wesentlichen zurück- zuführen auf

- eine Verringerung der Sonderposten aus investiven Zuwendungen in Höhe von rd. 7,58 Mio. €

- eine Auflösung des Sonderpostens „Mehrbelastung Jugendamt“ aus dem Jahr 2012 in Höhe von rd. 3,39 Mio. €

- eine Umbuchung des Sonderpostens „Mehrbelastung Jugendamt“ aus dem Jahr 2013 in Höhe von rd. 7,22 Mio. € zu den erhaltenen Anzah- lungen (Verbindlichkeiten) und

- einem Zugang des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfall- entsorgung“ in Höhe von rd. 1,4 Mio. €

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 14

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Rückstellungen 176.777.959 185.353.901 8.575.942 davon:

Pensionsrückstellungen 133.993.330 140.583.145 6.589.815 Die Höhe der Pensionsrückstellungen wird mit Hilfe einer versicherungsma- thematischen Bewertung durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse (nach Heubeck) ermittelt und jährlich zum Bilanzstichtag fortgeschrieben.

Neben der Erhöhung der Pensionsrückstellungen in Höhe von rd. 6,59 Mio. € war im Jahr 2014 insbesondere eine Zuführung der Rückstellungen für Depo- nien und Altlasten um rd. 1,31 Mio. € für die Entwicklung der Bilanzposition maßgeblich. Weiter wurden Instandhaltungsrückstellung in Höhe von rd.

415 T€ gebildet. Die übrigen Entwicklungen der „sonstigen Rückstellungen“

sind dem Rückstellungsspiegel (Anlage 3 zum Anhang 2014) zu entnehmen.

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Verbindlichkeiten 53.373.963 63.785.853 10.411.890 davon:

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investiti- onen

35.347.373 33.298.330 -2.049.043

Die Summe der Verbindlichkeiten aus Krediten entspricht dem im Verbind- lichkeitenspiegel ausgewiesenen Schuldenstand des Kreises Steinfurt zum 31.12.14. Der Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4 zum Anhang 2014) ent- spricht in seinem Aufbau dem empfohlenen Muster.

Maßgeblich für die Entwicklung dieser Bilanzposition waren insbesondere - die Umbuchung des Überschusses aus der Abrechnung der Mehrbelas-

tung Jugendamt 2013 von den Sonderposten in Höhe von rd. 7,2 Mio.

- nicht in 2014 verwendete Mittel aus der Schul- und Investitionspau- schale 2014 in Höhe von rd. 4,6 Mio. € sowie

- ordentliche Tilgungen der Verbindlichkeiten aus Krediten in Höhe von rd. 2,049 Mio. €

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 15

Abschluss 2013 (€)

Abschluss 2014 (€)

Differenz (€) Passive

Rechnungsabgrenzung 10.959.750 8.079.582 -2.880.168 Nachgewiesen werden periodenfremde Einzahlungen, die zu Ertrag in Folge- jahren führen. Es handelt sich u.a. um Landeszuweisungen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder und für Unterhaltsvorschussleistungen, sowie Bundeszuweisungen im Bereich Arbeitsförderung Kommunal. Desweiteren sind in den Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) Zuweisungen vom Land und Kommunen für investive Zuschüsse an Dritte enthalten.

4.3.2 Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung des Kreises Steinfurt schließt im Berichtsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.371.882,80 € ab:

Ordentliche Erträge 557.745.600,17 €

./. Ordentliche Aufwendungen -553.466.637,57 €

Ordentliches Ergebnis 4.278.962,60 €

./. Finanzergebnis - 907.079,80 €

Jahresergebnis 3.371.882,80 €

Die Abweichungen der einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung zum Er- gebnisplan werden im Anhang zum Jahresabschluss 2014 (Seite 19 ff) aus Sicht der Rechnungsprüfung inhaltlich zutreffend erläutert.

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Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 16

Ergänzend hierzu werden nachfolgend die Entwicklungen der Ergebnisse der unterschiedlichen Produktbereiche im Vergleich zur Haushaltsplanung darge- stellt:

Produktbereiche Haushaltsplan

2014 Ergebnis 2014 Abweichung Plan/Ist 1 Innere Verwaltung -22.617.460,00 € -20.683.664,85 1.933.795,15 € 2 Sicherheit u. Ordnung -2.523.976,00 € -1.619.907,87 904.068,13 € 3 Schulträgeraufgaben -15.241.968,00 € -15.072.937,01 169.030,99 €

4 Kultur und Wissenschaft -897.325,00 € -890.143,63 7.181,37 €

5 Soziale Leistungen -61.153.291,00 € -64.196.374,30 -3.043.083,30 € 6 Kinder-, Jugend- u. Familienhilfe -49.926.944,00 € -49.780.098,90 146.845,10 €

7 Gesundheitsdienste -3.670.713,00 € -3.889.234,60 -218.521,60 €

8 Sportförderung -291.492,00 € -277.676,24 13.815,76 €

9 Räumliche Planung, Geoinformation -5.248.707,00 € -4.964.408,67 284.298,33 €

10 Bauen und Wohnen -843.443,00 € -125.677,04 717.765,96 €

11 Ver- und Entsorgung -980.634,00 € -704.959,46 275.674,54 €

12 Verkehrsflächen, ÖPNV -10.310.127,00 € -9.779.959,03 530.167,97 € 13 Natur- und Landschaftspflege -4.106.898,00 € -3.402.154,16 704.743,84 €

14 Umweltschutz -614.843,00 € -326.691,38 288.151,62 €

15 Wirtschaft und Tourismus -1.553.710,00 € -1.372.696,31 181.013,69 € 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 179.981.531,00 € 180.458.466,25 476.935,25 €

17 Stiftungen 0,00 € 0,00 0,00 €

Gesamtergebnis 0,00 € 3.371.882,80 3.371.882,80 €

4.3.3 Finanzrechnung

In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme abgebildet. Durch die Auf- nahme aller Zahlungen in die Finanzrechnung ist es möglich, Informationen über die finanzielle Entwicklung des Kreises zu gewinnen.

Die Finanzrechnung 2014 stellt sich wie folgt dar:

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit + 9.759.213,05 €

Saldo aus Investitionstätigkeit - 9.775.528,77 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 2.049.042,51 €

Änderung des Bestandes eigener Finanzmittel - 2.065.358,23 €

Unter Berücksichtigung der fremden Geldmittel (- 1,74 Mio. € in 2014) verrin- gern sich die eigenen liquiden Mittel des Kreises Steinfurt zum 31.12.2014 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2.065.358,23 €.

(17)

Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 17

4.4 Kennzahlen

In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und Kommunen sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfeinrichtung und Vertretern der örtlichen Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein Kennzahlenset erarbeitet worden.

Der Vergleich der Kennzahlen liefert Aufschlüsse über die wirtschaftliche Ent- wicklung des Kreises Steinfurt.

Nachfolgend einige Erläuterungen zur Bildung und Aussage der einzelnen Kennzahlen:

4.4.1 Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation

Aufwands- deckungsgrad

%

Eigenkapital- quote I

%

Eigenkapital- quote II

%

Fehlbetrags- quote

%

2010 100,7 9,4 57,3 ./.

2011 99,7 8,9 55,8 5,9

2012 100,8 9,1 54,5 ./.

2013 99,3 8,4 54,9 9,6

2014 100,8 9,0 54,0 ./.

Aufwanddeckungsgrad

Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ist dieser größer als 100 %, wurde ein positives ordentliches Ergebnis erzielt. Im umgekehrten Fall konn- ten die ordentlichen Aufwendungen eines Jahres nicht durch ordentliche Erträge gedeckt werden.

Eigenkapitalquote I

Diese misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital auf der Passivseite. Die Kennzahl kann ein wichtiger Bonitätsindikator sein.

Eigenkapitalquote II

Hier wird der Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals (Erweiterung um Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) am gesamten bilanzierten Kapital gemessen. Dazu werden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter mit einbezogen.

(18)

Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 18

Fehlbetragsquote

Dies ist der Anteil des Eigenkapitals, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird.

4.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage

Infrastruktur- quote

%

Abschreibungs- intensität

%

Drittfinanz.- quote

%

Investitions- quote

%

2010 37,6 2,6 67,6 114,5

2011 37,4 2,7 70,2 64,9

2012 37,0 2,7 69,0 85,3

2013 37,8 2,7 67,0 74,9

2014 36,8 2,5 64,1 142,3

Infrastrukturquote

Diese Kennzahl bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem gesamten Aktivvermögen ab. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises entspricht.

Abschreibungsintensität

Hier wird dargestellt, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu werden die bilanziellen Abschrei- bungen auf Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen ins Verhältnis gesetzt.

Drittfinanzierungsquote

Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten. Dadurch wird die Be- einflussung des Werteverzehrs durch Drittfinanzierung deutlich.

(19)

Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 19

Investitionsquote

Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgängen neue Investitionen gegen- überstehen.

4.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage

Anlagendeckungsgrad II

Kurzfr. Verbind- lichkeitsquote

Zinslastquote

%

2010 104,0 3,5 0,4

2011 103,5 5,9 0,4

2012 101,0 8,9 0,4

2013 104,2 3,7 0,3

2014 102,5 6,0 0,2

Anlagendeckungsgrad II

Diese Kennzahl gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens über langfristig gebundenes Eigen- bzw. Fremdkapital finanziert sind.

Kurzfristige Verbindlichkeitsquote

Durch die Kennzahl kann beurteilt werden, wie hoch die Bilanz durch kurzfris- tiges Fremdkapital belastet wird.

Zinslastquote

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be- steht.

Beim Kreis Steinfurt ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Verzin- sung der Rückstellung für die Oberflächenabdichtung der Deponien (OFAD) im Rahmen von internen Leistungsverrechnungen erfolgt und damit nicht in die Kennzahl eingeht.

(20)

Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 20

4.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage

Allgemeine Umlagen-

quote

%

Zuwen- dungsquote

%

Personal- intensität

%

Sach- und Dienstleis-

tungs- intensität

%

Transfer- aufwands- quote

%

2010 40,8 19,0 10,4 12,1 69,3

2011 40,1 20,1 10,9 11,4 69,9

2012 38,5 20,6 11,1 11,1 70,1

2013 38,5 20,6 11,1 11,1 70,1

2014 36,8 20,4 11,0 11,3 71,2

Allgemeine Umlagenquote

Diese Quote gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Bei Kreisen sind dieses primär die allgemeine Kreisumlage sowie die differenzierte Jugend- amtsumlage.

Zuwendungsquote

Diese Quote gibt einen Hinweis darauf, wie weit der Kreis von Zuwendungen Dritter abhängig ist.

Personalintensität

Hier wird der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwen- dungen dargestellt.

Sach- und Dienstleistungsintensität

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß der Kreis sich Leistungen Dritter bedient.

Transferaufwandsquote

Die Kennzahl stellt das Verhältnis der Transferleistungen zu den ordentlichen Aufwendungen dar.

(21)

Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 21

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung hat die ört- liche Rechnungsprüfung den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 nebst Anhang und Lagebericht des Kreises Steinfurt mit dem folgenden uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

Die Rechnungsprüfung des Kreises Steinfurt hat den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Anhang sowie den Lagebericht des Kreises Steinfurt geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Über- sicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Un- terlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein- Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anleh- nung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs- handlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam- keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresab- schluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des Kreises Steinfurt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Die Rechnungsprü- fung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

(22)

Kreis Steinfurt Jahresabschluss 2014 – Kreis Steinfurt 22

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts- rechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt.

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt empfiehlt dem Rech- nungsprüfungsausschuss des Kreises Steinfurt, sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von der Vor- sitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

Steinfurt, den 07.03.2016

Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt

___________________ ___________________ ________________

gez. gez. gez.

Gabriele Exler Thomas Robert Heiner Huesmann

(Leiterin des Rechnungs- (Prüfer) (Prüfer) prüfungsamtes)

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzli- chen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.

Steinfurt, den 07.03.2016 Rechnungsprüfungsausschuss

_________________________

gez.

Gitta Martin

(Ausschussvorsitzende)

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