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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreis Steinfurt zum 31.12.2018

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Rechnungsprüfungsamt

Bericht

über die Prüfung des Jahresabschlusses

des Kreis Steinfurt zum 31.12.2018

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Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag ... 3

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises ... 3

2.1. Wirtschaftliche Lage ... 4

2.2. Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ... 5

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ... 6

3.1. Gegenstand der Prüfung ... 6

3.2. Art und Umfang der Prüfung ... 7

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ... 9

4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ... 9

4.2. Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ... 11

4.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ... 12

4.4. Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage ... 12

4.5. Kennzahlen ... 21

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der örtlichen Rechnungsprüfung ... 26

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1. Prüfungsauftrag

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Kreises Steinfurt obliegt gemäß §§ 53 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rechnungsprüfungsausschuss. Nach § 102 Abs 1 GO NRW ist der Jahresabschluss und der Lagebericht vor der Feststellung durch den Kreistag, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. Der Kreistag hat mit Beschluss vom 08.04.2019 das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt Bei der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und des Lageberich- tes gab es die folgenden zentralen Fragestellungen zu beantworten:

 Vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt?

 Wurden die gesetzlichen Bestimmungen und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet?

 Steht der Lageplan mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnnen Erkenntnissen in Einklang und vermittelt er insgesamt ein zutreffenedes Bild von der Lage des Kreises Steinfurt. Sind im Lagebericht die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Steinfurt zutreffend dargestellt? Sind die gesetzlichen Regelungen zur Aufstellung beachtet worden?

Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen, in den der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung aufzunehmen ist. Über das Ergebnis der Prüfung wird mit diesem Prüfungsbericht informiert.

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises

Im Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurden Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Verlauf des Haushaltsjahrs, zur künftigen Entwicklung und zu entwicklungsbezogenen Chancen und Risiken getroffen. Die Darstellungen des Landrats des Kreises Steinfurt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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2.1. Wirtschaftliche Lage Aktiva

Veränderungen innerhalb des Sachanlagevermögens haben sich vor allem bei den Anlagen im Bau aufgrund der anstehenden umfangreichen Baumaßnahmen ergeben.

Durch die Berichtigung des Wertes der Beteilgungsgesellschaft hat sich das Finanzanlagevermögen um rd. 8,5 Mio. € verringert.

Passiva

Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 3,625 Mio. € verringert und beträgt nun rd. 46,9 Mio. €. Dabei hat sich der Jahresüberschuss positiv ausgewirkt, die Wertberichtigung der Finanzanlage „Beteiligungsgesellschaft“

negativ.

Ergebnisentwicklung:

Nach dem das Jahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 3,563 Mio. € abgeschlossen hat, konnte im Jahr 2018 erneut ein positives Ergebnis i.H.v. 5,620 Mio. € erzielt werden. Die wesentlichen Gründe für dieses Ergebnis werden im Jahresabschluss auf der Grundlage einer produktorientierten Betrachtung dargestellt.

Liquiditätsentwicklung:

Die Bilanz weist liquide Mittel in Höhe von rd. 39,436 Mio. € aus. Damit hat sich der Bestand gegenüber dem Vorjahr (33,695 Mio. €) erneut erhöht.

Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung, unterjährig ergeben sich immer wieder erhebliche Schwankungen.

Im Kassenbestand sind Beträge enthalten, die zweckgebunden sind, z.B.

Sonderposten für Gebührenhaushalte i. H. v. 4,999 Mio. €, erhaltene Anzahlungen i. H. v. 20,694 Mio. € und insbesondere der überwiegende Teil der Rückstellung für die Deponienachsorge von 31,416 Mio. €. Diese zweckgebundenen Mittel führen in künftigen Jahren zu Liquiditätsabflüssen.

Insgesamt betrachtet war der Kreis im abgelaufenen Jahr jederzeit zahlungsfähig, so dass er seinen Verpflichtungen nachkommen konnte.

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2.2. Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Der Trend der jahrelangen guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit immer neuen Spitzenwerten beim Steueraufkommen ist gebrochen. Es werden nach wie vor Steigerungsraten erreicht, die aber nicht mehr nur neue Spitzenwerte darstellen. Dennoch wurde der Ergebnishaushalt für 2019 ausgeglichen geplant und vom Kreistag beschlossen. Die Finanzplanungsjahre weisen ebenfalls keine Fehlbedarfe aus.

Die Kreisumlage als allgemeines Finanzierungselement wurde unter Beachtung des Rücksichtsnahmegebotes gegenüber den kreisangehörigen Kommunen festgesetzt. Es ist auch weiterhin Ziel, einen der niedrigsten Hebesätze landesweit zukünftig zu erreichen, um die Kommunen nur in dem absolut erforderlichem Umfang zu belasten.

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfes in den kommenden Jahren ist eine Planung ohne Kreditaufnahme nicht mehr möglich. Für 2019 wird mit einer Neuverschuldung von 5,577 Mio. € gerechnet. Auch im Finanzplanungszeitraum ist eine Nettoneuverschuldung vorgesehen.

Nach den Darstellungen im Lagebericht werden in den Haushaltsjahren 2019 bis 2022 die bilanziellen Abschreibungen die veranschlagten Vermögenszugänge deutlich unterschreiten und planmäßig in voller Höhe reinvestiert, so dass kein Substanzverlust vorgesehen ist.

Auf wesentliche Risiken für den Kreishaushalt wird trotz der aktuell noch guten konjunkturellen Entwicklung zutreffend hingewiesen:

 Für den Kreis Steinfurt stellt sich der demografische Wandel nicht durch einen Rückgang der Einwohner, sondern durch die Änderung der Altersstruktur (Erhöhung des Anteils der Einwohner über 65 Jahren bei Rückgang des Anteils der Jugendlichen und der erwerbsfähigen Personen) dar. „Auswirkungen auf die Bereiche der sozialen und technischen Infrastruktur, der regionalen Wirtschaft oder das Siedlungswesen sind die Folge.”

 Im kommunalen Finanzausgleich geht die Schere zwischen der Finanzierung des kreisfreien Raumes und des kreisangehörigen Raumes in den vergangenen Jahren zu Lasten der ländlichen Bereiche immer weiter auseinander.

 Der anstehende Investitionsbedarf kann nicht ohne Kreditaufnahmen finanziert werden, aktuell ist eine Neuverschuldung in den Finanzplanungsjahren 2019 bis 2022 eingeplant.

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 Der demografische Wandel führt zu steigenden Soziallasten nach dem SGB XIII und nach dem Landespflegegesetz, insbesondere auch für den Finanzbedarf des LWL über die Landschaftsumlage.

 Die Zusage des Bundes, flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II zu übernehmen, ist bis 2021 gesetzlich festgeschrieben. Eine Anschlussfinanzierung durch den Bund wird aktuell außerst restriktiv gesehen und birgt erhebliche Risiken für den Kreishaushalt.

 Das Finanzierungskonzept für den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO), und die hieraus für den Kreis als Gesellschafter zu erbrin- genden Tranchen, machen ggf. Kapitalzuführungen an die Beteiligungsgesellschaft erforderlich.

 Die Entwicklung der AirportPark GmbH, und die daraus für den Kreis resultierenden Verpflichtungen als Gesellschafter, ist abhängig von der erfolgreichen Vermarktung der Grundstücke. Die wirtschaftliche Entwicklung wird zeigen, wie sich die Verlustabdeckung der nächsten Jahre entwickelt.

Chancen für den Kreishaushalt ergeben sich aus der noch guten konjunkturellen Lage sowie dem niedrigen Zinsniveau.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1. Gegenstand der Prüfung

Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Bestandteil des Jahresabschlusses sind die zum 31. Dezember 2018 aufgestellte Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnungen, Teilrechnungen sowie der Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.

Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Hinsichtlich des Lageberichtes ist festzustellen, ob dieser mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt. Ferner ist zu prüfen,

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ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind und der Lageplan nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wurde (§102 Abs. 5 GO NRW).

Dazu hat die Rechnungsprüfung den am 26.03.2019 vom Kreiskämmerer aufgestellten und am 27.03.2019 vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 sowie den Lagebericht geprüft.

Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte, unter dem Datum vom 10.12.2018 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene sowie am 17.12.2018 vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2017.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind der Rechnungsprüfung vom gesetzlichen Vertreter des Kreises Steinfurt und den Mitarbeiter/innen bereitwillig erteilt worden.

In einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung des Landrats wurde versichert, dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

3.2. Art und Umfang der Prüfung

Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach § 102 GO NRW auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die Rechnungsprüfung eine hieran ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt.

Diese Prüfungsplanung wurde auf Grundlage von Auskünften der für das Finanzwesen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erster analytischer Prüfungshandlungen und einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.

Die in 2018 durchgeführten Prüfungen der Rechnungsprüfung wie die unvermutete Prüfung der Zahlungsabwicklung einschließlich des Verwahrgelass und der Barkassen, die Prüfung möglicher Doppelzahlungen

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und die Vergabeprüfungen wurden bei der Beurteilung der Buchführung, des Jahresabschlusses und der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft berücksichtigt. Fachprüfungen sind in 2018 darüber hinaus beispielsweise erfolgt bzgl. der Prüfung der Mobilitätshilfen als Leistungen der Eingliederungshilfe, Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Kreis Steinfurt, Abrechnung der kostenrechnenden Einrichtung „Bodengebundener Rettungsdienst“ oder die Abrechnung der Betriebs-, Personal- und Unter- haltungskosten der Kreissporthallen.

Als technische Prüfungen wurden u. a. die Prüfung der Abwicklung von Vereinbarungen des Straßenbauamtes mit Kommunen und Privatpersonen vorgenommen. Die Tätigkeiten der Rechnungsprüfung sind zusammengefasst im Jahresbericht 20181 dargestellt.

Im Rahmen dieser Fachprüfungen wird auch das Interne Kontrollsystem systematisch betrachtet.

Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und für die Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Landrates und Kämmerers sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 standen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Ausweises verschiedener Bilanzposten im Vordergrund. Ziel der Abschlussprüfung war es festzustellen, ob die Bücher vollständig und richtig geführt wurden und inwieweit sich die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen und die Veränderungen des Vermögens und der Schulden aus der Buchführung ergeben. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:

 Rechnungsabgrenzung zum Vorjahr und zum Folgejahr

 Sachanlagevermögen (Ansatz, Ausweis und Bewertung sowie Ermittlung und Verbuchung der Abschreibungen)

 Finanzanlagen (Ansatz, Ausweis und Bewertung)

 Bildung und Auflösung von Sonderposten

 Rückstellungen (Bildung, Inanspruchnahme sowie Auflösung/

Herabsetzung)

 Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten.

1 Vgl. Jahresbericht 2018 des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Steinfurt

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Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.

Die Rechnungsprüfung ist der Aufassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

4.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage sind nach dem System der doppelten Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen. Die Buchführung ist dann ordnungsmäßig, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF- Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Darüber hinaus werden die vollständigen Ergebnisse der Produkte einzeln wie auch auf Produktbereichsebene korrekt dargestellt.

Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst, so dass die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sind. Die Zahlen der Vorjahresbilanz wurden richtig in das Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und aufgestellt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.

Das vom Kreis eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und –umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor.

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Grundlegende Komponenten dieses Systems sind insbesondere:

 Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung

 Dienstanweisung für das Vergabewesen

 Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption

 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung

 Laufende Prüfung der Einhaltung der o.g. Komponenten durch die Rechnungsprüfung.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

4.1.2. Jahresabschluss

Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert.

Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Eigenkapital, die Sonderposten und die übrigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.

Für bestehende Risiken wurden - soweit erkennbar - Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.

Der Anhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die vom Kreis angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Beigefügt sind der Anlagenspiegel, der Forderungsspiegel, der Verbindlichkeitenspiegel, die Übersicht über die vom Kreis Steinfurt gewährten Bürgschaften, der Rückstellungsspiegel (Instandhaltungs- rückstellungen und Sonstige Rückstellungen), die Übersicht über die Nutzungsdauern und eine Übersicht über Ermächtigungsübertragungen.

Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

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4.1.3. Lagebericht

Der Jahresabschluss 2018 wird durch einen Lagebericht ergänzt. Dieser entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht

 mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnissen grundsätzlich in Einklang steht,

 insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt,

 die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,

 nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt worden ist.

Der Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.

4.2. Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung

Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Haushaltswirtschaft des Kreises Steinfurt im Jahr 2018 insgesamt den gesetzlichen Vorschriften entsprochen hat. Die haushaltswirtschaftliche Organisation, die Instrumente und Prozesse werden den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft gerecht.

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4.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

4.3.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Nach Überzeugung der Rechnungsprüfung vermitteln der Jahresabschluss 2018 und der Lagebericht insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage.

4.3.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Sonderposten, der Rückstellungen und der Schulden des Kreises Steinfurt erfolgte nach den in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Es wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses 2018 verwiesen.

4.4. Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage 4.4.1. Vermögenslage: Bilanz

Die Bilanz 2018 weist im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 597,039 Mio. € eine um rd. 4,225 Mio. € niedrigere Bilanzsumme aus (2017: 601,264 Mio. €).

Aktiva Passiva

1. Anlagevermögen 461.571.171 1. Eigenkapital 46.906.229

2. Umlaufvermögen 86.351.288 2. Sonderposten 253.932.881 3. Aktive Rechnungs-

abgrenzungsposten 49.116.516 3. Rückstellungen 205.682.224 4. Verbindlichkeiten 86.609.763 5. Passive Rechnungs-

abgrenzungsposten 3.907.878 Summe Aktiva 597.038.975 Summe Passiva 597.038.975

(Aus rechnerischen Gründen können in dieser und in den nachfolgenden Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten.)

Die wesentlichen Änderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zum Vorjahr werden nachfolgend dargestellt. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen

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Bilanzpositionen ist im Anhang zum Jahresabschluss 2018 (Seite 3 ff) dargestellt.

Aktiva:

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz Anlagevermögen 471.918.411 € 461.571.171 € - 10.347.240 €

Das Anlagevermögen ist um rd. 10,347 Mio. € gesunken. Die Wertveränderungen im Anlagevermögen werden insbesondere beeinflusst durch

 immaterielle Vermögensgegenstände von - 0,106 Mio. €

 bebaute Grundstücke von -5,290 Mio. €

 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge von – 0,455 Mio. €

 Betriebs- und Geschäftsausstattung von + 0,605 Mio. €

 geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau von + 3,414 Mio. €

 Anteile an verbundenen Unternehmen von – 8,426 Mio. €

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz Umlaufvermögen 79.515.628 € 86.351.288 € 6.835.660 €

Das Umlaufvermögen ist um rd. 6,836 Mio. € gestiegen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus der Erhöhung der liquiden Mittel um 5,947 Mio. € und der Forderungen um 0,976 Mio. €.

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz Aktive Rechnungsabgren-

zungsposten 49.829.685 € 49.116.516 € - 713.169 €

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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Auszahlungen gebildet, die im Jahr 2018 vorgenommen wurden, wirtschaftlich aber der Folgeperiode zuzuordnen sind (z. B. Besoldung, Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich).

Darüber hinaus werden Investitionskostenzuschüsse an Dritte (z. B. an das Land, Gemeinden, sonstige Dritte) gebucht.

Passiva:

Jahr

Eigenkapital

Insgesamt (€)

davon

Allgemeine Rücklage

(€)

Sonder- rücklagen

(€)

Aus- gleichs- rücklage

(€)

Jahres- Ergebnis

(€)

Verrech- nung gem.

§ 43 Abs. 3 GemHVO

(€)

2013 48.465.593 36.337.249 510.000 16.732.288 -5.113.584 182.859 2014 51.818.892 36.318.305 510.000 11.618.704 3.371.883 -18.944 2015 50.835.448 33.083.173 510.000 11.618.704 5.623.571 -3.235.132 2016 48.363.431 31.639.652 510.000 16.945.149 -731.370 -1.740.646 2017 50.530.937 30.244.544 510.000 16.213.779 3.562.614 -1.395.108 2018 46.906.229 24.102.757 510.000 16.673.646 5.619.826 - 9.244.534

(15)

Entwicklung des Eigenkapitals:

Entwicklung der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklagen, der Ausgleichsrücklage und des Jahresergebnisses:

0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000

2013 2014 2015 2016 2017 2018

-10.000.000 0 10.000.000 20.000.000 30.000.000 40.000.000 50.000.000 60.000.000

2013 2014 2015 2016 2017 2018

Insgesamt Allgemeine Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresergebnis

(16)

Die Entwicklung des Eigenkapitals in den vergangenen Jahren war im Wesentlichen abhängig vom jeweiligen Jahresergebnis sowie der jeweiligen Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen aufgrund des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes.

Im Jahr 2018 betrug die Verrechnung mit dem Eigenkapital -9,245 Mio. € sowie der Jahresüberschuss + 5,620 Mio. €.

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz Sonderposten 263.509.136 € 253.932.881 € - 9.576.225 €

Die Reduzierung der Sonderposten im Jahr 2018 ist im Wesentlichen zurückzuführen auf

 eine Reduzierung der Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von rd.

7,714 Mio. €

 eine Reduzierung der Sonderposten für den Gebührenausgleich um rd.

1,814 Mio. €.

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz

Rückstellungen 205.127.623 € 205.682.224 € 854.601 € davon

Pensionsrückstellungen 153.180.263 € 157.155.308 € 3.975.045 €

Die Höhe der Pensionsrückstellungen wird mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Bewertung durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse (nach Heubeck) ermittelt und jährlich zum Bilanzstichtag fortgeschrieben.

Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich um rd. 3,975 Mio. €. Die Sonstigen Rückstellungen verringerten sich um rd. 1,109 Mio. €, die Rückstellungen für Deponien /Altlasten um rd. 2,225 Mio. €.

(17)

Bei den Instandhaltungsrückstellungen entfallen 1,976 Mio. € auf die Straßenunterhaltung. In Anspruch genommen wurden 1,322 Mio. €, ertragswirksam aufgelöst 0,074 Mio. € und neue Rückstellungen in Höhe von 1,406 Mio. € gebildet.

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz

Verbindlichkeiten 69.770.412 € 86.609.763 € 16.839.351 € davon:

Verbindlichkeiten aus Kredi- ten für Investitionen

28.670.526 € 28.771.061 € 100.535 €

Die Summe der Verbindlichkeiten aus Krediten entspricht dem im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Schuldenstand des Kreises Steinfurt zum 31.12.2018.

Maßgeblich für die Entwicklung dieser Bilanzposition waren insbesondere

 die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 5,259 Mio. €,

 die Erhöhung der Verbindlichleiten zur Liquiditätssicherung um rd.

3,343 Mio. €,

 Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten von 0,542 Mio. €

 Die Erhöhung der erhaltenen Anzahlungen um rd. 6,907 Mio. €.

Jahres- abschluss 2017

Jahres-

abschluss 2018 Differenz

Passive Rechnungsabgren-

zungsposten 12.325.616 € 3.907.878 € - 8.417.738 €

Nachgewiesen werden periodenfremde Einzahlungen, die zu Ertrag in Folgejahren führen.

(18)

4.4.2. Ertragslage: Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung des Kreises Steinfurt schließt im Jahr 2018 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 5,620 Mio. € ab:

Ordentliche Erträge 697.633.462,42 €

./. Ordentliche Aufwendungen -691.513.957,28 €

Ordentliches Ergebnis 6.119.505,14 €

./. Finanzergebnis -499.678,90 €

Jahresergebnis 5.619.826,24 €

Die Abweichungen der einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung zum Er- gebnisplan werden im Anhang zum Jahresabschluss 2018 (Seite 15 ff) aus Sicht der Rechnungsprüfung inhaltlich zutreffend erläutert.

Nachfolgend dargestellt ist eine produktbereichsorientierte Analyse der Ver- änderungen zwischen dem Ergebnisplan und der Ergebnisrechnung, sortiert nach der Höhe der Abweichung, wobei mit der höchstens Abweichung begon- nen wurde.

(19)

Gesamtentwicklung

(ohne interne Leistungsverrechnung)

Budget

Teilergebnisrechnung

Geplante Differenz *

(€)

Tatsächliche Differenz

(€)

Unterschied (€)

05 Soziale Leistungen -70.066.590,00 -64.101.655,70 5.964.934,30 06 Kinder-, Jugend- und

Familienhilfe -63.983.077,00 -61.113.997,98 2.869.079,02 02 Sicherheit und Ord-

nung -1.400.632,00 -348.574,71 1.052.057,29

03 Schulträgeraufgaben -13.806.767,00 -12.869.765,65 937.001,35

10 Bauen und Wohnen -350.452,00 474.147,28 824.599,28 09 Räumliche Planung

und Entwicklung, Geoinformation, Landschaftsplanung

-4.131.972,00 -3.583.320,19 548.651,82

13 Natur- und Land-

schaftspflege -3.670.119,00 -3.142.734,14 527.384,86 11 Ver- und Entsorgung -1.221.517,00 -1.076.949,43 144.567,57

17 Stiftungen 5,00 0,00 -5,00

08 Sportförderung -292.980,00 -304.298,46 -11.318,46 04 Kultur und Wissen-

schaft -796.954,00 -880.692,58 -83.738,58

15 Wirtschaft und Tou-

rismus -2.085.200,00 -2.169.381,11 -84.181,11 07 Gesundheitsdienste -4.149.348,00 -4.239.626,03 -90.278,03

14 Umweltschutz -466.475,00 -682.708,28 -216.233,28 12 Verkehrsflächen und

–anlagen, ÖPNV -10.679.747,00 -11.141.043,22 -461.296,22 01 Innere Verwaltung -38.989.476,00 -41.960.784,49 -2.971.308,49 16 Allgemeine Finanz-

wirtschaft 216.091.306,00 212.761.210,92 -3.330.095,08

* (gemäß Ergebnisplan)

Die Abweichungen der einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung zum Er- gebnisplan werden im Anhang zum Jahresabschluss (Seite 15 ff.) aus Sicht

(20)

der Rechnungsprüfung inhaltlich zutreffend erläutert. Weitere Erläuterungen bezogen auf die Ämter sind dem Lageplan (S. 5 ff) zu entnehmen.

4.4.3. Finanzlage: Finanzrechnung

In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme abgebildet. Durch die Auf- nahme aller Zahlungen in die Finanzrechnung ist es möglich, Informationen über die finanzielle Entwicklung des Kreises zu gewinnen.

Die Finanzrechnung 2018 stellt sich wie folgt dar:

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.269.386,55 €

Saldo aus Investitionstätigkeit - 7.854.589,70 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.443.653,31 €

Änderung des Bestandes eigener Finanzmittel 5.858.450,16 €

Den in der Bilanz passivierten Verbindlichkeiten (kurz-, mittel- und langfristig) in Höhe von 86,610 Mio. € stehen auf der Aktivseite neben den liquiden Mitteln in Höhe von 39,436 Mio. € auch die werthaltigen Forderungen von rd.

46,568 Mio. € gegenüber.

(21)

4.5. Kennzahlen

In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und Kommunen sowie der Ge- meindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfeinrichtung und Vertretern der ört- lichen Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein Kennzahlenset erarbeitet worden. Der Vergleich der Kennzah- len liefert Aufschlüsse über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreises Stein- furt.

Nachfolgend einige Erläuterungen zur Bildung und Aussage der einzelnen Kennzahlen:

4.5.1. Kennzahlen zu haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation

Jahr Aufwands- deckungsgrad

Eigenkapital- quote I

Eigenkapital- quote II

Fehlbetrags- quote (-) bzw.

Überschuss- quote (+)

2013 99,3 % 8,4 % 54,9 % -9,6 %

2014 100,8 % 9,0 % 54,0 % +7,0 %

2015 100,5 % 8,6 % 52,8 % +4,7 %

2016 99,9 % 8,1 % 51,4 % -1,5 %

2017 100,6 % 8,4 % 50,9 % +7,7 %

2018 100,5 % 7,9 % 49,4 % +11,98 %

Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Auf- wendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Um eine dau- erhafte Unterdeckung und möglicherweise Überschuldung zu vermeiden, soll ein Aufwandsdeckungsgrad ab 100 % gegeben sein. Dies ist im Jahr 2018 für den Kreis Steinfurt mit 100,5 % gegeben.

Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bi- lanzierten Kapital auf der Passivseite. Die Kennzahl kann ein wichtiger Boni- tätsindikator sein.

Bei der Eigenkapitalquote II wird der Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals (Erweiterung um Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) am gesam- ten bilanzierten Kapital gemessen. Dazu werden die Sonderposten mit Eigen- kapitalcharakter mit einbezogen.

(22)

Die Fehlbetragsquote (-) weist den Anteil des Eigenkapitals aus, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird. Die Überschussquote (+) zeigt, in welchem Umfang das Eigenkapital durch ein positives Jahresergebnis be- einflusst wurde.

4.5.2. Kennzahlen zur Vermögenslage

Jahr Infrastruktur- quote

Abschrei- bungsintensi-

tät

Dritt- finanzierungs-

quote

Investitions- quote

2013 37,8 % 2,7 % 67,0 % 74,9 %

2014 36,8 % 2,5 % 64,1 % 142,3 %

2015 35,9 % 2,7 % 56,4 % 108,4 %

2016 35,0 % 2,4 % 60,8 % 119,6 %

2017 34,8 % 2,3 % 60,8 % 55,6 %

2018 35,1 % 2,3 % 59,0 % 64,5 %

Die Infrastrukturquote bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö- gen und dem gesamten Aktivvermögen ab. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises entspricht.

Mit der Abschreibungsintensität wird dargestellt, in welchem Umfang der Kreis durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu werden die bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den ordentlichen Auf- wendungen ins Verhältnis gesetzt.

Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Ab- schreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten.

Dadurch wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch Drittfinanzierung deutlich.

Bei der Investitionsquote wird der Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge den neuen Investitionen gegenübergestellt.

Durch die Entwicklung der Kennzahlen zur Vermögenslage ist erkennbar, dass der Kreis Steinfurt den durch die Abnutzung des Anlagevermögens eintreten- den Werteverzehr im Jahr 2018 nicht durch Neuinvestitionen kompensiert hat.

(23)

4.5.3. Kennzahlen zur Finanzlage

Jahr Anlagende- ckungsgrad II

Kurzfristige Verbindlich-

keitsquote

Dynamischer Verschul- dungsgrad

Zinslastquote

2013 104,2 % 3,7 % -56,6 0,3 %

2014 102,5 % 6,0 % 20,2 0,2 %

2015 104,8 % 6,0 % 12,4 0,2 %

2016 103,8 % 6,9 % 39,5 0,1 %

2017 104,5 % 6,0 % -139,1 0,1 %

2018 104,4 % 8,7 % 32,2 0,1 %

Der Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens über langfristig gebundenes Eigen- bzw. Fremdkapital finanziert sind.

Der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals an der Bilanzsumme wird durch die kurzfristige Verbindlichkeitsquote dargestellt.

Der dynamische Verschuldungsgrad dient als Maßstab für die Schuldende- ckungsfähigkeit. Die Bedeutung ist für positive und negative Werte unter- schiedlich.

Wird ein positiver Wert ausgewiesen, zeigt der Wert an, in welcher Größen- ordnung freie Finanzmittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Finanzrech- nung) im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden können: In wie vielen Jahren wäre es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Je näher der Wert an dem Wert 0 ist, desto besser.

Ein negativer Wert zeigt an, in welchem Zeitraum (in Jahren) bei gleichblei- bendem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung sich die bestehenden Schulden verdoppeln. Je näher der Wert an dem Wert 0 ist, desto schlechter.

Der dynamische Verschuldungsgrad ist eine Rechengröße, die das aktuelle Tempo des möglichen Schuldenabbaus bzw. der Schuldenzunahme anzeigt.

Zum 31.12.2018 beträgt der Wert + 32,2 und bedeutet, dass der Kreis Steinfurt im Bereich einer möglichen Schuldenabnahme ist.

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätz- lich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be- steht.

(24)

Beim Kreis Steinfurt ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Verzin- sung der Rückstellung für die Oberflächenabdichtung der Deponien (OFAD) im Rahmen von internen Leistungsverrechnungen erfolgt und damit nicht in die Kennzahl eingeht.

4.5.4. Kennzahlen zur Ertragslage

Jahr

Allgemeine Umlagen-

quote

Zuwen- dungs- quote

Personal- intensität

Sach- und Dienst- leistungs-

intensität

Transfer- aufwands- quote

2013 38,5 % 20,6 % 11,1 % 11,1 % 70,1 %

2014 36,8 % 20,4 % 11,0 % 11,3 % 71,2 %

2015 36,3 % 19,7 % 10,8 % 12,6 % 68,9 %

2016 36,0 % 20,0 % 10,5 % 12,9 % 69,4 %

2017 37,2 % 22,6 % 9,9 % 13,1 % 71,4 %

2018 34,4 % 21,3 % 10,1 % 14,4 % 68,8 %

Die allgemeine Umlagenquote gibt an, zu welchem Teil sich der Kreis „selbst“

finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Bei Kreisen sind diese primär die allgemeine Kreisumlage sowie die differenzierte Jugendamtsumlage.

Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, wie weit der Kreis von Zu- wendungen Dritter abhängig ist.

Bei der Personalintensität wird der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dargestellt.

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß der Kreis sich Leistungen Dritter bedient.

Die Transferaufwandsquote stellt das Verhältnis der Transferleistungen zu den ordentlichen Aufwendungen dar.

(25)

4.5.5. Beurteilung der Kennzahlen

Aus der Gegenüberstellung der Kennzahlen lassen sich insbesondere Rück- schlüsse für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation ziehen.

Im Jahr 2018 ist die Aufwandsdeckung, die der Normalfall für Kommunen sein sollte, gegeben. Der Kreis sollte auch weiterhin bestrebt sein, den Aufwands- deckungsgrad > 100 % zu halten.

(26)

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks der örtlichen Rechnungsprüfung An den Kreis Steinfurt

Tecklenburger Str. 10 48656 Steinfurt

Vorbemerkung

Mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurden die Vorgaben für die örtliche Rechnungsprüfung geändert. § 102 Abs.

8 GO NRW verweist darauf, dass hinsichtlich der Berichtspflicht über die örtli- che Rechnungsprüfung und der Formulierung des Bestätigungsvermerkes die

§§ 321 und 322 des Handelsgesetzbuches (HGB) in der aktuellen Fassung entsprechend anzuwenden sind.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat mit Er- lass 304-48.12.02/99-765/18(60) vom 15.02.2019 Regelungen zur Anwen- dung der Vorschriften für den Einzel- und Gesamtabschluss 2018 getroffen.

Hiernach sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses 2018 noch die bis zum 31.12.2018 geltenden Vorschriften anzuwenden. Gleichzeitig weist der Erlass daraufhin, dass bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hinsicht- lich Verfahren und Vorgehen die zum 01.01.2019 in Kraft getretenen neuen Regelungen gelten.

Das bedeutet, dass der diesem Prüfungsbericht zugrundeliegende Jahresab- schluss 2018 nach den Vorschriften der GO NRW a.F. und der GemHVO NRW (ab 01.01.2019 durch KomHVO abgelöst) aufgestellt worden ist. Für das Ver- fahren und das Vorgehen bei der Prüfung gelten bereits die Vorschriften der zum 01.01.2019 neugefassten GO NRW. Die Änderungen betreffen im We- sentlichen den Bestätigungsvermerk, der hinsichtlich Aufbau und Inhalt gegen- über den Vorjahren - wie im Folgenden dargestellt - anzupassen war.

Prüfungsurteile

Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss des Kreises Stein- furt, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrech- nungen für das Haushaltsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018, der Bilanz zum 31.12.2018, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilan- zierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. In die Prüfung einbezogen wurde die Buchführung sowie der Lagebericht des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2018.

(27)

Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen, den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält- nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kreises zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lage- bericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick- lung zutreffend dar.

Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW wird in Anlehnung an § 322 Handelsgesetz- buch (HGB) erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ord- nungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Die örtliche Rechnungsprüfung hat ihre Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestell- ten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Die Verantwortung der örtlichen Rechnungsprüfung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ dieses Bestätigungs- vermerkes weitergehend beschrieben. Die örtliche Rechnungsprüfung ist un- abhängig in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften Nordrhein- Westfalens und hat ihre sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim- mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die von ihr erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für ihre Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahres- abschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzenden orts-

(28)

rechtlichen Bestimmungen und sonstigen Satzungen in allen wesentlichen Be- langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreises vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we- sentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe- richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung der örtlichen Rechnungsprüfung für die Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts

Die Zielsetzung der örtlichen Rechnungsprüfung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentli- chen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss so- wie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu er- teilen, der die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht be- inhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) und dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren

(29)

und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer- den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen der Prüfung hat die örtliche Rechnungsprüfung ihr pflichtgemäßes Ermessen ausgeübt und eine kritische Grundhaltung bewahrt. Darüber hinaus

- identifiziert und beurteilt die örtliche Rechnungsprüfung die Risiken we- sentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plant und führt Prüfungshandlun- gen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangt Prüfungsnach- weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstel- lungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig- keiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnt die örtliche Rechnungsprüfung ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnah- men, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems des Kreises abzugeben.

- beurteilt die örtliche Rechnungsprüfung die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten ge- schätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- beurteilt die örtliche Rechnungsprüfung die Gesamtdarstellung, den Auf- bau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben so- wie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächli- chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage des Kreises vermittelt.

- beurteilt die örtliche Rechnungsprüfung den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm ver- mittelte Bild von der Lage des Kreises.

(30)

- führt die örtliche Rechnungsprüfung Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im La- gebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzieht die örtliche Rechnungsprüfung dabei insbesondere die den zu- kunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ab- leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei- genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gibt die örtliche Rechnungsprüfung nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Steinfurt, den 30.09.2019

Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt

Gabriele Exler Christian Rapien Heiner Huesmann Leiterin Rechnungsprü-

fungsamt

(Prüfer) (Prüfer)

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