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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Kreis Steinfurt zum 31.12.2017

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Rechnungsprüfungsamt

Bericht

über die Prüfung des Jahresabschlusses

des Kreis Steinfurt zum 31.12.2017

(2)

Inhaltsverzeichnis

1. Prüfungsauftrag ... 3

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises ... 3

2.1. Wirtschaftliche Lage ... 3

2.2. Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ... 5

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ... 6

3.1. Gegenstand der Prüfung ... 6

3.2. Art und Umfang der Prüfung ... 7

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung ... 9

4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ... 9

4.2. Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung ... 11

4.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses ... 12

4.4. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage ... 12

4.5. Kennzahlen ... 19

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung ... 23

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1. Prüfungsauftrag

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Kreises Steinfurt obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss (§§ 53 Abs. 1 Kreis- ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), 101 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)). Dieser bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (§

101 Abs. 8 GO NRW).

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberich- tes gab es die folgenden zentralen Fragestellungen zu beantworten:

 Vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt?

 Wurden die gesetzlichen Bestimmungen und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet?

 Sind im Lagebericht die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung des Kreises Steinfurt zutreffend dargestellt?

Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen, in den der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung aufzunehmen ist. Über das Ergebnis der Prüfung wird mit diesem Prüfungsbericht informiert.

2. Grundsätzliche Feststellungen zur Lage des Kreises

Im Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurden Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Verlauf des Haushaltsjahres, zur künftigen Entwicklung und zu entwicklungsbezogenen Chancen und Risiken getroffen. Die Darstellungen des Landrats des Kreises Steinfurt lassen sich wie folgt zusammenfassen:

2.1. Wirtschaftliche Lage Aktiva:

Veränderungen innerhalb des Sachanlagevermögens haben sich vor allem bei den Anlagen im Bau ergeben. Neben der Fertigstellung von Straßenbaumaßnahmen konnte auch der Neubau des Bauhofes in Steinfurt in Betrieb genommen werden.

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Durch die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sowie die Berichtigung des Wertes der Beteiligungsgesellschaft hat sich das Finanzanlagevermögen um rd. 11,5 Mio. € verringert.

Passiva:

Das Eigenkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. € erhöht und beträgt nun rd. 50,5 Mio. €. Dabei haben sich der Jahresüberschuss positiv, die Wertberichtigung der Finanzanlage „Beteiligungsgesellschaft“ negativ ausgewirkt.

Ergebnisentwicklung:

Nachdem das Jahr 2016 mit einem geringen Fehlbetrag abgeschlossen hat, konnte das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd.

3,563 Mio. € abschließen. Die wesentlichen Gründe für dieses Ergebnis werden im Lagebericht auf der Grundlage einer aufgabenbezogenen Betrachtung dargestellt.

Zutreffend wird im Lagebericht dargelegt, dass eine Vielzahl von kleineren Abweichungen die Ursachen für die Verbesserungen waren, wobei die größte Abweichung bei den Leistungen für Soziales und Pflege festzustellen ist. Ein verringerter Zuschussbedarf um 2,147 Mio. € hat hier zum positiven Jahresergebnis 2017 beigetragen. Zu dieser Entwicklung hat maßgeblich das Inkrafttreten der Pflegestärkungsgesetze II und III zum 01.07.2017 beigetragen. Hierdurch kam es zu einem Rückgang der Fallzahlen, der so nicht vorhersehbar war.

Liquiditätsentwicklung:

Die Bilanz weist liquide Mittel in Höhe von rd. 33,6 Mio. € aus. Gegenüber dem Vorjahr mit 16,8 Mio. € ist dies fast eine Verdoppelung des Bestandes. Hierbei handelt es sich um eine Stichtagsbetrachtung, unterjährig ergeben sich immer wieder erhebliche Schwankungen. Der Anstieg zum Stichtag ist u. a. darauf zurückzuführen, dass Forderungen aus durchlaufenden Geldern erfüllt wurden, für die der Kreis im Jahr 2016 in Vorleistung getreten war. Darüber hinaus sind im Kassenbestand Beträge enthalten, die zweckgebunden sind, z. B. Sonderposten für Gebührenhaushalte i. H. v. 6,812 Mio. €, erhaltene Anzahlungen i. H. v. 13,788 Mio. € und insbesondere der überwiegende Teil der Rückstellung für die Deponienachsorge von 33,641 Mio. €. Diese zweckgebundenen Mittel führen in künftigen Jahren zu Liquiditätsabflüssen.

Insgesamt betrachtet war der Kreis im abgelaufenen Jahr jederzeit zahlungsfähig, so dass er seinen Verpflichtungen nachkommen konnte.

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2.2. Voraussichtliche Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Aufgrund der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit weiter steigendem Steueraufkommen wurde der Ergebnishaushalt für 2018 ausgeglichen geplant. Dies gilt auch für die Finanzplanungsjahre 2019 – 2021, eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist nicht vorgesehen.

Die Kreisumlage als allgemeines Finanzierungselement wurde unter Beachtung des Rücksichtsnahmegebotes gegenüber den kreisangehörigen Kommunen festgesetzt, wobei es Ziel ist, auch zukünftig einen der niedrigsten Hebeseätze landesweit zu erreichen.

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfes in den kommenden Jahren ist eine Planung ohne Kreditaufnahme nicht möglich, aktuell ist für den Finanzplanungszeitraum eine Nettoneuverschuldung von 9 Mio. € vorgesehen. Die jährliche Fortschreibung der Haushaltsplanung wird zeigen, ob dies so eintreten wird.

Ferner ist im Finanzplanungszeitraum ein Liquiditätsabbau im Umfang von 13,37 Mio. € vorgesehen. Die Abnahme von Liquidität beruht auf Investitionen im Schulbereich, die u. a. mit angesparter Schulpauschale finanziert werden sollen. Die angesparte Schulpauschale ist im Kassenbestand enthalten und führt bei Verwendung zu einem Liquiditätsabbau.

Nach den Darstellungen im Lagebericht werden in den Haushaltsjahren 2018 bis 2021 die bilanziellen Abschreibungen die veranschlagten Vermögenszugänge deutlich unterschreiten und planmäßig in voller Höhe reinvestiert, so dass in den kommenden Jahren kein Substanzverlust vorgesehen ist.

Auf wesentliche Risiken für den Kreishaushalt wird trotz der aktuellen guten konjunkturellen Entwicklung zutreffend hingewiesen:

 Für den Kreis Steinfurt stellt sich der demografische Wandel nicht durch einen Rückgang der Einwohner, sondern durch die Änderung der Altersstruktur (Erhöhung des Anteils der Einwohner über 65 Jahren bei Rückgang des Anteils der Jugendlichen und der erwerbsfähigen Personen) dar. „Auswirkungen auf die Bereiche der sozialen und technischen Infrastruktur, der regionalen Wirtschaft oder das Siedlungswesen sind die Folge.”

 Für die finanziellen Auswirkungen des Flüchtlingszuzugs und der damit verbundenen Integrationsaufgaben setzt die kommunale Ebene darauf, dass Anschlussregelunen bei auslaufenden Ausgleichszahlungen gefunden und wesentliche Teile der kommunalen Mehraufwendungen übernomen werden.

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 Im kommunalen Finanzausgleich wird duch die einseitige Nichtumsetzung von dem kreisangehörigen Raum zugutekommenden Ergebnissen früherer Gutachten weiterhin das Ziel der interkommunalen Verteiligungsgerechtigkeit verfehlt.

 Der anstehende Investitionsbedarf kann nicht ohne Kreditaufnahmen finanziert werden, aktuell ist eine Neuverschuldung in den Finanzplanungsjahren 2019 bis 2021 eingeplant.

 Der demografische Wandel führt zu steigenden Soziallasten nach dem SGB XII und nach dem Landespflegegesetz, insbesondere auch für den Finanzbedarf des LWL über die Landschaftsumlage.

 Die Zusage des Bundes, flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen im Bereich der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II zu übernehmen, ist noch nicht umgesetzt.

 Der Ausbau des Gebäudeportfolios im laufenden Betrieb erzeugt Sach- und Personalaufwand.

 Das Finanzierungskonzept für den Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) und die hieraus für den Kreis als Gesellschafter zu erbrin- genden Tranchen machen ggf. Kapitalzuführungen an die Beteiligungsgesellschaft erforderlich.

 Die Entwicklung der AirportPark GmbH und die daraus für den Kreis resultierenden Verpflichtungen als Gesellschafter sind abhängig von der erfolgreichen Vermarktung der Grundstücke.

Chancen für den Kreishaushalt ergeben sich aus der guten konjunkturellen Lage, von der auch die kommunalen Haushalte profitieren, z. B. bzgl. der durch den Stand der Arbeitsuchenden beeinflussten Soziallasten.

Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften (§ 95 Abs. 2 GO NRW, § 48 Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW)). Die Aussagen im Lagebericht spiegeln nach Auffassung der Rechnungsprüfung die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend wider.

3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3.1. Gegenstand der Prüfung

Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung und des Jahresabschlusses liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Bestandteil des Jahresabschlusses sind die zum 31. Dezember 2017 aufgestellte Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie der Anhang. Beizufügen ist ein Lagebericht.

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Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar sowie die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Hinsichtlich des Lageberichtes ist festzustellen, ob dieser mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und sonstige Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermitteln (§§

101 Abs. 1 und 8 sowie 103 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 GO NRW).

Dazu hat die Rechnungsprüfung den am 21.03.2018 vom Kreiskämmerer aufgestellten und am 23.03.2018 vom Landrat bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2017 sowie den Lagebericht geprüft. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechung in den Monaten Juni bis August 2018.

Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte, unter dem Datum vom 30.11.2017 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene sowie am 18.12.2017 vom Kreistag festgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2016.

Alle erbetenen Auskünfte und Nachweise sind der Rechnungsprüfung vom gesetzlichen Vertreter des Kreises Steinfurt und den Mitarbeiter/innen bereitwillig erteilt worden.

In einer schriftlichen Vollständigkeitserklärung des Landrats wurde versichert, dass alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

3.2. Art und Umfang der Prüfung

Die Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach §§ 101 und 103 GO NRW auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Dem risikoorientierten Prüfungsansatz gemäß hat die

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Rechnungsprüfung eine hieran ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt.

Diese Prüfungsplanung wurde auf Grundlage von Auskünften der für das Finanzwesen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie erster analytischer Prüfungshandlungen und einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und des Risikomanagements erstellt.

Die in 2017 durchgeführten Prüfungen der Rechnungsprüfung wie die unvermutete Prüfung der Zahlungsabwicklung einschließlich des Verwahrgelasses und der Barkassen, die Prüfung möglicher Doppelzahlungen und die Vergabeprüfungen wurden bei der Beurteilung der Buchführung, des Jahresabschlusses und der Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft berücksichtigt1. Fachprüfungen sind in 2017 beispielsweise erfolgt bzgl. der Abrechnung des Sitzungsdienstes der politischen Gremien, der Abrechnung des Solidarfonds, der Gebührenerhebung im Rahmen der Überwachung der Kleinkläranlagen. Als technische Prüfungen wurden die Abrechnung des Gewerkes Außenanlage im Rahmen des Neubaus des Südflügels sowie die Abrechnung der Baumaßnahme Kreisstraßenmeisterei Steinfurt geprüft. Im Rahmen dieser Fachprüfungen wurde auch das Interne Kontrollsystem systematisch betrachtet.

Die Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und für die Angaben im Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen des Landrates und Kämmerers sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses.

Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 standen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Ausweises verschiedener Bilanzposten im Vordergrund. Ziel der Abschlussprüfung war es festzustellen, ob die Bücher vollständig und richtig geführt wurden und inwieweit sich die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen und die Veränderungen des Vermögens und der Schulden aus der Buchführung ergeben. Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:

 Rechnungsabgrenzung zum Vorjahr und zum Folgejahr

 Sachanlagevermögen (Ansatz, Ausweis und Bewertung sowie Ermittlung und Verbuchung der Abschreibungen)

1 Vgl. Jahresbericht 2017 des Rechnungsprüfungsamtes des Kreises Steinfurt

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 Bildung und Auflösung von Sonderposten

 Rückstellungen (Bildung, Inanspruchnahme sowie Auflösung/

Herabsetzung).

Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiterinnen wurden im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.

Die Rechnungsprüfung ist der Aufassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 4.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Alle Geschäftsvorfälle sowie die Vermögens- und Schuldenlage sind nach dem System der doppelten Buchführung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Büchern klar ersichtlich und nachprüfbar aufzuzeichnen (§ 27 Abs. 1 GemHVO). Die Buchführung ist dann ordnungsmäßig, wenn sie einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die wirtschaftliche Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF- Kontenrahmens erstellte und im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Darüber hinaus werden die vollständigen Ergebnisse der Produkte einzeln wie auch auf Produktbereichsebene korrekt dargestellt.

Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst, so dass die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung nachvollziehbar sind. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und aufgestellt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Kapitals, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.

Das vom Kreis eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem sieht dem Geschäftszweck und –umfang angemessene Regelungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor.

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Grundlegende Komponenten dieses Systems sind insbesondere:

 Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung

 Dienstanweisung für das Vergabewesen

 Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption

 Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung

 Laufende Prüfung der Einhaltung der o. g. Komponenten durch die Rechnungsprüfung.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

Jahresabschluss

Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert.

Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Eigenkapital, die Sonderposten und die übrigen Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.

Für bestehende Risiken wurden - soweit erkennbar - Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.

Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die vom Kreis angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Beigefügt sind der Anlagenspiegel, der Forderungsspiegel, der Verbindlichkeitenspiegel, die Übersicht über die vom Kreis Steinfurt gewährten Bürgschaften, der Rückstellungsspiegel (Instandhaltungsrückstellungen und Sonstige Rückstellungen), die Übersicht über die Nutzungsdauern und eine Übersicht über Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO NRW.

Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2017 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht.

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Lagebericht

Der Jahresabschluss 2017 wird durch einen Lagebericht ergänzt. Dieser entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften.

Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht

 mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Er- kenntnissen grundsätzlich in Einklang steht,

 insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Kreises vermittelt,

 die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,

 bedeutsame produktorientierte Ziele und einzelne Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW einbezieht und erläutert sowie

 alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Er- läuterungen enthält.

Der Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.

4.2. Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung

Die Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die Haushaltswirtschaft des Kreises Steinfurt im Jahr 2017 insgesamt den gesetzlichen Vorschriften entsprochen hat. Die haushaltswirtschaftliche Organisation, die Instrumente und Prozesse werden den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Haushaltswirtschaft gerecht.

Resultierend aus der unvermuteten Barkassenprüfung in 2016 durch die Rechnungsprüfung wurden von der Kämmerei die Verfahrensregelungen für die Barkassen in einigen Punkten konkretisiert bzw. angepasst. Zudem wurden die Verantwortlichkeiten für die Führung und Kontrolle der Barkassen schriftlich fixiert. Ferner wurde die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung überarbeitet.

Durch die Vergabrechtsreform 2016 wurde eine Änderung der Dienstanweisung für das Vergabewesen beim Kreis Steinfurt erforderlich. Die Überarbeitung wurde zunächst bis zum Inkrafttreten der Unterschwellenvergabeordnung zurückgestellt. Mit dem Inkrafttreten des Runderlasses „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW“ des Mininsteriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW am 15.09.2018 wird die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung geregelt. Die Zentrale Vergabestelle der Kreisverwaltung überarbeitet daher aktuel in

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Abstimmung mit der Rechnungsprüfung die v.g. Dienstanweisung für das Vergabewesen.

4.3. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Nach Überzeugung der Rechnungsprüfung vermitteln der Jahresabschluss 2017 und der Lagebericht insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

Wesentliche Bewertungsgrundlagen

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Sonderposten, der Rückstellungen und der Schulden des Kreises Steinfurt erfolgte nach den in Nordrhein-Westfalen maßgeblichen geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Es wird auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses 2017 verwiesen.

4.4. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage Vermögens- und Schuldenlage: Bilanz

Die Bilanz 2017 weist im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 601,264 Mio. € eine um rd. 5,800 Mio. € höhere Bilanzsumme aus (2016: 595,463 Mio. €).

Aktiva Passiva

1. Anlagevermögen 471.918.411 1. Eigenkapital 50.530.937 2. Umlaufvermögen 79.515.628 2. Sonderposten 263.509.136 3. Aktive Rechnungs-

abgrenzungsposten 49.829.685 3. Rückstellungen 205.127.623 4. Verbindlichkeiten 69.770.412 5. Passive Rechnungs-

abgrenzungsposten 12.325.616 Summe Aktiva 601.263.724 Summe Passiva 601.263.724

Die wesentlichen Änderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zum Vorjahr werden nachfolgend dargestellt. Eine detaillierte Übersicht zu den einzelnen Bilanzpositionen ist im Anhang zum Jahresabschluss 2017 (Seite 3 ff) dargestellt.

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Aktiva:

Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Anlagevermögen 483.653.428 € 471.918.411 € -11.735.017 €

Das Anlagevermögen ist um rd. 11,735 Mio. € gesunken. Der Wertverlust des Sachanlagevermögens wird durch Abschreibungen und Abgänge ausgeglichen. Die Wertveränderungen im Anlagevermögen werden insbesondere beeinflusst durch

 immaterielle Vermögensgegenstände von 0,167 Mio. €

 unbebaute Grundstücke von 0,623 Mio. €

 bebaute Grundstücke von 0,758 Mio. €

 Infrastrukturvermögen von 0,659 Mio. €

 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge von 1,308 Mio. €

 Betriebs- und Geschäftsausstattung von 0,798 Mio. €

 geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau von -4,304 Mio. €

 Anteile an verbundenen Unternehmen von -1,542 Mio. €

 Ausleihungen von -10,226 Mio. €

Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Umlaufvermögen 62.531.158 € 79.515.628 € 16.984.470 €

Das Umlaufvermögen ist um rd. 16,984 Mio. € gestiegen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus der Erhöhung der liquiden Mittel um 16,931 Mio. €.

Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Aktive Rechnungs-

abgrenzungsposten 49.278.771 € 49.829.685 € 550.914 €

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Auszahlungen gebildet, die im Jahr 2017 vorgenommen wurden, wirtschaftlich aber der Folgeperiode zuzuordnen sind (z. B. Besoldung, Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich).

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Darüber hinaus werden Investitionskostenzuschüsse an Dritte (z. B. an das Land, Gemeinden, sonstige Dritte) gebucht.

Passiva:

Jahr

Eigenkapital

Insgesamt (€)

davon

Allgemeine Rücklage

(€)

Sonder- rücklagen

(€)

Aus- gleichs- rücklage

(€)

Jahres- Ergebnis

(€)

Verrech- nung gem.

§ 43 Abs. 3 GemHVO

(€) 2013 48.465.593 36.337.249 510.000 16.732.288 -5.113.584 182.859 2014 51.818.892 36.318.305 510.000 11.618.704 3.371.883 -18.944 2015 50.835.448 33.083.173 510.000 11.618.704 5.623.571 -3.235.132 2016 48.363.431 31.639.652 510.000 16.945.149 -731.371 -1.740.646 2017 50.530.937 30.244.544 510.000 16.213.779 3.562.614 -1.395.108

Entwicklung des Eigenkapitals:

48,466 Mio. €

51,819 Mio. € 50,835 Mio. €

48,363 Mio. € 50,531 Mio. €

Mio. € 20 Mio. € 40 Mio. € 60 Mio. €

2013 2014 2015 2016 2017

(15)

Entwicklung der Allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklagen, der Ausgleichsrücklage und des Jahresergebnisses:

Die Entwicklung des Eigenkapitals in den vergangenen Jahren war im Wesentlichen abhängig vom jeweiligen Jahresergebnis sowie der jeweiligen Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen aufgrund des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes.

Im Jahr 2017 betrugen die Verrechnung mit dem Eigenkapital nach § 43 GemHVO NRW rd. -1,395 Mio. € sowie der Jahresüberschuss 3.563 Mio. €.

Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Sonderposten 265.361.206 € 263.509.136 € -1.852.070 €

Die Reduzierung der Sonderposten im Jahr 2017 ist im Wesentlichen zurückzuführen auf

 eine Reduzierung der Sonderposten für Zuwendungen in Höhe von rd.

2,188 Mio. €

 eine Erhöhung der Sonstigen Sonderposten um 0,282 Mio. € sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich von 0,054 Mio. €.

-10.000.000 € 0 € 10.000.000 € 20.000.000 € 30.000.000 € 40.000.000 €

2013 2014 2015 2016 2017

Allg. Rücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Jahresüberschuss/-fehlbetrag

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Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Rückstellungen 204.675.014 € 205.127.623 € 452.609 € davon:

Pensionsrückstellungen 153.233.328 € 153.180.263 € -53.065 €

Die Höhe der Pensionsrückstellungen wird mit Hilfe einer versicherungsmathematischen Bewertung durch die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse (nach Heubeck) ermittelt und jährlich zum Bilanzstichtag fortgeschrieben.

Die Pensionsrückstellungen verringerten sich um rd. 0,053 Mio. €. Die Instandhaltungsrückstellungen erhöhten sich um 0,443 Mio. € und die Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW erhöhten sich um rd. 0,068 Mio. €.

Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Verbindlichkeiten 65.119.934 € 69.770.412 € 4.650.478 € davon:

Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen

29.052.301 € 28.670.526 € -381.775 €

Die Summe der Verbindlichkeiten aus Krediten entspricht dem im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Schuldenstand des Kreises Steinfurt zum 31.12.2017.

Maßgeblich für die Entwicklung dieser Bilanzposition waren insbesondere

 die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 2,209 Mio. €

 Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten um 2,056 Mio. €.

Jahres- abschluss 2016

Jahres-

abschluss 2017 Differenz Passive Rechnungs-

abgrenzungsposten 11.943.772 € 12.325.616 € 381.844 €

Nachgewiesen werden periodenfremde Einzahlungen, die zu Ertrag in Folgejahren führen.

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Ertragslage: Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung des Kreises Steinfurt schließt im Jahr 2017 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,563 Mio. € ab:

Ordentliche Erträge 670.697.425,60 €

./. Ordentliche Aufwendungen -666.506.359,08 €

Ordentliches Ergebnis 4.191.066,52 €

./. Finanzergebnis -628.452,36 €

Jahresergebnis 3.562.614,16 €

Der Landrat hat im Lagebericht eine aufgabenorientierte Analyse der Verän- derungen zwischen Ergebnisplan und Ergebnisrechnung vorgenommen.

Nachfolgend ist eine produktbereichsorientierte Analyse der Veränderungen dargestellt. Ergebnisse aus der internen Leistungsverrechnung sind nicht be- rücksichtigt. Die Tabelle zeigt die Differenzen zwischen Plan und Ist, begin- nend von den größten positiven Abweichungen bis zu den größten negativen Abweichungen:

Gesamtentwicklung

(ohne interne Leistungsverrechnung)

Produktbereich (Teilergebnisrechnung)

Geplante Differenz (gemäß Ergebnis-

plan) (€)

Tatsächliche Dif- ferenz (gemäß Er- gebnisplan) (€)

Unterschied (€)

06 Kinder-, Jugend- und

Familienhilfe -62.464.451,26 -58.246.105,24 4.218.346,02 05 Soziale Leistungen -67.639.115,00 -64.902.232,41 2.736.882,59 01 Innere Verwaltung -36.080.236,00 -34.766.505,47 1.313.730,53 03 Schulträgeraufgaben -13.681.921,00 -12.772.861,72 909.059,28

14 Umweltschutz -648.923,00 -90.340,91 558.582,09

09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoin- formation, Landschafts- planung

-4.049.731,00 -3.653.452,64 396.278,36

11 Ver- und Entsorgung -1.751.824,00 -1.524.784,36 227.039,64 10 Bauen und Wohnen -471.639,00 -262.838,88 208.800,12

(18)

15 Wirtschaft und Touris-

mus -1.333.138,00 -1.189.803,33 143.334,67

12 Verkehrsflächen und –

anlagen, ÖPNV -10.029.575,00 -9.917.132,90 112.442,10 07 Gesundheitsdienste -4.032.685,00 -3.949.825,79 82.859,21 16 Allgemeine Finanzwirt-

schaft 200.235.205,00 200.235.230,68 25,68

08 Sportförderung -293.036,00 -296.331,41 -3.295,41

13 Natur- und Land-

schaftspflege -3.435.831,00 -3.521.066,72 -85.235,72 04 Kultur und Wissen-

schaft -771.291,00 -861.326,22 -90.035,22

02 Sicherheit und Ord-

nung 1.298.645,00 -718.008,52 -2.016.653,52

Summe -5.149.546,26 3.562.614,16 8.712.160,42

Die Abweichungen der einzelnen Positionen der Ergebnisrechnung zum Er- gebnisplan werden im Anhang zum Jahresabschluss 2017 (Seite 16 ff) aus Sicht der Rechnungsprüfung inhaltlich zutreffend erläutert.

Finanzlage: Finanzrechnung

In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme abgebildet. Durch die Auf- nahme aller Zahlungen in die Finanzrechnung ist es möglich, Informationen über die finanzielle Entwicklung des Kreises zu gewinnen.

Die Finanzrechnung 2017 stellt sich wie folgt dar:

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit -1.457.618,68 €

Saldo aus Investitionstätigkeit 3.355.838,66 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit -381.774,90 €

Änderung des Bestandes eigener Finanzmittel 1.516.445,08 €

Den in der Bilanz passivierten Verbindlichkeiten (kurz-, mittel- und langfristig) in Höhe von 69,770 Mio. € stehen auf der Aktivseite neben den liquiden Mitteln in Höhe von 33,695 Mio. € auch die werthaltigen Forderungen von rd. 45,592 Mio. € gegenüber.

(19)

Dazu kommen Zahlungen für neu geplante Investitionen. In der Zeit von 2018 bis 2021 rechnet der Kreis Steinfurt mit Netto-Investitionen von rd. 62,716 Mio. €.

Zudem ist auf die zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen und hier insb. die Pen- sionsverpflichtungen gegenüber Beamtinnen und Beamten hinzuweisen.

Diese Zahlungsverpflichtungen werden auch die zukünftige Liquidität belas- ten.

4.5. Kennzahlen

In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und Kommunen sowie der Ge- meindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfeinrichtung und Vertretern der ört- lichen Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen ein Kennzahlenset erarbeitet worden. Der Vergleich der Kennzah- len liefert Aufschlüsse über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreises Stein- furt.

Nachfolgend einige Erläuterungen zur Bildung und Aussage der einzelnen Kennzahlen:

Kennzahlen zu haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation

Jahr Aufwands- deckungsgrad

Eigenkapital- quote I

Eigenkapital- quote II

Fehlbetrags- quote (-) bzw.

Überschuss- quote (+)

2013 99,3 % 8,4 % 54,9 % -9,6 %

2014 100,8 % 9,0 % 54,0 % +7,0 %

2015 100,5 % 8,6 % 52,8 % +4,7 %

2016 99,9 % 8,1 % 51,4 % -1,5 %

2017 100,6 % 8,4 % 50,9 % +7,7 %

Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Auf- wendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Um eine dau- erhafte Unterdeckung und möglicherweise Überschuldung zu vermeiden, soll ein Aufwandsdeckungsgrad ab 100 % gegeben sein. Dies ist im Jahr 2017 für den Kreis Steinfurt mit 100,6 % gegeben.

(20)

Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bi- lanzierten Kapital auf der Passivseite. Die Kennzahl kann ein wichtiger Boni- tätsindikator sein.

Bei der Eigenkapitalquote II wird der Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals (Erweiterung um Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) am gesam- ten bilanzierten Kapital gemessen. Dazu werden die Sonderposten mit Eigen- kapitalcharakter einbezogen.

Die Fehlbetragsquote (-) weist den Anteil des Eigenkapitals aus, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird. Die Überschussquote (+) zeigt, in welchem Umfang das Eigenkapital durch ein positives Jahresergebnis er- höht wurde.

Kennzahlen zur Vermögenslage

Jahr Infrastruktur- quote

Abschreibungs- intensität

Dritt- finanzierungs-

quote

Investitions- quote

2013 37,8 % 2,7 % 67,0 % 74,9 %

2014 36,8 % 2,5 % 64,1 % 142,3 %

2015 35,9 % 2,7 % 56,4 % 108,4 %

2016 35,0 % 2,4 % 60,8 % 119,6 %

2017 34,8 % 2,3 % 60,8 % 55,6 %

Die Infrastrukturquote bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö- gen und dem gesamten Aktivvermögen ab. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises entspricht.

Mit der Abschreibungsintensität wird dargestellt, in welchem Umfang der Kreis durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu werden die bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den ordentlichen Auf- wendungen ins Verhältnis gesetzt.

Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Ab- schreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten.

Dadurch wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch Drittfinanzierung deutlich.

(21)

Bei der Investitionsquote werden die neuen Investitionen dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge gegenübergestellt. Sie be- zieht sich auf das gesamte Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegen- stände, Sachanlagen, Finanzanlagen). Im Jahr 2017 beträgt die Investitions- quote nur auf die immateriellen Vermögensgegenstände bezogen 94,2 %, nur auf die Sachanlagen bezogen 91,9 %. Bezogen auf die Finanzanlagen beträgt die Investitionsquote 0,13 %. Dies resultiert zum einen aus der (negativen) Berichtigung des Wertes der Beteiligungsgesellschaft. Zum anderen wurde eine Ausleihung an die Beteiligungsgesellschaft (Zwischenfinanzierung der Kapitalzuführungen an die FMO GmbH in Höhe von 10 Mio. €) an den Kreis Steinfurt zurückgezahlt. In der Gesamtheit wird die Investitionsquote von 55,6

% im Jahr 2017 wesentlich durch die Veränderungen im Finanzanlagevermö- gen bestimmt.

Durch die Entwicklung der Kennzahlen zur Vermögenslage ist erkennbar, dass der Kreis Steinfurt den durch die Abnutzung des Anlagevermögens eintreten- den Werteverzehr (Abschreibungen) im Jahr 2017 durch Neuinvestitionen kompensiert hat. Betrachtet man nicht nur den Substanzverlust durch Ab- schreibungen, sondern die Veränderungen durch Abschreibungen und Ver- mögensabgänge, werden diese nicht durch Neuinvestitionen kompensiert.

Kennzahlen zur Finanzlage

Jahr Anlagende- ckungsgrad II

Kurzfristige Verbindlich-

keitsquote

Dynamischer Verschuldungs-

grad

Zinslastquote

2013 104,2 % 3,7 % -56,6 0,3 %

2014 102,5 % 6,0 % 20,2 0,2 %

2015 104,8 % 6,0 % 12,4 0,2 %

2016 103,8 % 6,9 % 39,5 0,1 %

2017 104,5 % 6,0 % -139,1 0,1 %

Der Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens über langfristig gebundenes Eigen- bzw. Fremdkapital finanziert sind.

Der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals an der Bilanzsumme wird durch die kurzfristige Verbindlichkeitsquote dargestellt.

Der dynamische Verschuldungsgrad dient als Maßstab für die Schuldende- ckungsfähigkeit. Die Bedeutung ist für positive und negative Werte unter- schiedlich.

(22)

Wird ein positiver Wert ausgewiesen, zeigt der Wert an, in welcher Größen- ordnung freie Finanzmittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Finanzrech- nung) im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden können: In wie vielen Jahren wäre es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Je näher der Wert an dem Wert 0 ist, desto besser.

Ein negativer Wert zeigt an, in welchem Zeitraum (in Jahren) bei gleichblei- bendem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung sich die bestehenden Schulden verdoppeln. Je näher der Wert an dem Wert 0 ist, desto schlechter.

Der dynamische Verschuldungsgrad ist eine Rechengröße, die das aktuelle Tempo des möglichen Schuldenabbaus bzw. der Schuldenzunahme anzeigt.

Zum 31.12.2017 beträgt der Wert -139,1 und bedeutet, dass der Kreis Steinfurt im Bereich der möglichen Schuldenzunahme ist, jedoch das Tempo der mög- lichen Schuldenzunahme sehr gering ist.

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätz- lich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be- steht.

Beim Kreis Steinfurt ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Verzin- sung der Rückstellung für die Oberflächenabdichtung der Deponien (OFAD) im Rahmen von internen Leistungsverrechnungen erfolgt und damit nicht in die Kennzahl eingeht.

Kennzahlen zur Ertragslage

Jahr

Allgemeine Umlagen-

quote

Zuwen- dungs- quote

Personal- intensität

Sach- und Dienst- leistungs-

intensität

Transfer- aufwands- quote

2013 38,5 % 20,6 % 11,1 % 11,1 % 70,1 %

2014 36,8 % 20,4% 11,0 % 11,3 % 71,2 %

2015 36,3 % 19,7% 10,8 % 12,6 % 68,9 %

2016 36,0 % 20,0 % 10,5 % 12,9 % 69,4 %

2017 37,2 % 22,6 % 9,9 % 13,1 % 71,4 %

Die allgemeine Umlagenquote gibt an, zu welchem Teil sich der Kreis „selbst“

finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Bei

(23)

Kreisen sind dies primär die allgemeine Kreisumlage sowie die differenzierte Jugendamtsumlage.

Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, wie weit der Kreis von Zu- wendungen Dritter abhängig ist.

Bei der Personalintensität wird der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dargestellt.

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß der Kreis sich Leistungen Dritter bedient.

Die Transferaufwandsquote stellt das Verhältnis der Transferleistungen zu den ordentlichen Aufwendungen dar.

Beurteilung der Kennzahlen

Aus der Gegenüberstellung der Kennzahlen lassen sich insbesondere Rück- schlüsse für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation ziehen.

Im Jahr 2017 ist die Aufwandsdeckung, die der Normalfall für Kommunen sein sollte, gegeben. Der Kreis sollte auch weiterhin bestrebt sein, den Aufwands- deckungsgrad > 100 % zu halten.

5. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung erteilt die Rechnungsprüfung dem Jahresabschluss zum 31.12.2017 nebst Anhang und dem Lagebericht des Kreises Steinfurt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschluss in der dem Rechnungsprüfungs- ausschuss am 10.12.2018 vorgelegten Fassung sowie der Lagebericht sind Anlagen und Bestandteil dieses Prüfungsberichtes. Unter der vorgenannten Bedingung hat der Bestätigungsvermerk folgenden Wortlaut:

"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

Die Rechnungsprüfung des Kreises Steinfurt hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen einschließlich Anhang - sowie den Lagebericht des Kreises Steinfurt geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einbezogen.

(24)

Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen und den sie ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt. Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung, eine Beurteilung über den Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände abzugeben.

Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

Nach diesen Vorgaben ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs- bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs- grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Landrates des Kreises Steinfurt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt.

(25)

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss nebst Anhang, gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Steinfurt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt empfiehlt dem Rechnungs- prüfungsausschuss des Kreises Steinfurt, sich den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist von der Vorsitzenden des Rechnungs- prüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen (§ 101 Abs. 7 GO NRW).

Steinfurt, den 10.12.2018

Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt

____________________ ________________ ___________________

Gabriele Exler Annette Beulting Sonja Frohoff-Hülsmann

(Leiterin (Prüferin) (Prüferin)

Rechnungsprüfungsamt)

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzli- chen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Be- richterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.

Steinfurt, den 10.12.2018

Rechnungsprüfungsausschuss

_________________________

Gitta Martin

(Ausschussvorsitzende)

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