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4. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

4.5. Kennzahlen

In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und Kommunen sowie der Ge-meindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfeinrichtung und Vertretern der ört-lichen Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftört-lichen Lage der Kommunen ein Kennzahlenset erarbeitet worden. Der Vergleich der Kennzah-len liefert Aufschlüsse über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreises Stein-furt.

Nachfolgend einige Erläuterungen zur Bildung und Aussage der einzelnen Kennzahlen:

Kennzahlen zu haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation

Jahr Aufwands- deckungsgrad

Eigenkapital-quote I

Eigenkapital-quote II

Fehlbetrags-quote (-) bzw.

Überschuss-quote (+)

2013 99,3 % 8,4 % 54,9 % -9,6 %

2014 100,8 % 9,0 % 54,0 % +7,0 %

2015 100,5 % 8,6 % 52,8 % +4,7 %

2016 99,9 % 8,1 % 51,4 % -1,5 %

2017 100,6 % 8,4 % 50,9 % +7,7 %

Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Auf-wendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Um eine dau-erhafte Unterdeckung und möglicherweise Überschuldung zu vermeiden, soll ein Aufwandsdeckungsgrad ab 100 % gegeben sein. Dies ist im Jahr 2017 für den Kreis Steinfurt mit 100,6 % gegeben.

Die Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bi-lanzierten Kapital auf der Passivseite. Die Kennzahl kann ein wichtiger Boni-tätsindikator sein.

Bei der Eigenkapitalquote II wird der Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals (Erweiterung um Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen) am gesam-ten bilanziergesam-ten Kapital gemessen. Dazu werden die Sonderposgesam-ten mit Eigen-kapitalcharakter einbezogen.

Die Fehlbetragsquote (-) weist den Anteil des Eigenkapitals aus, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird. Die Überschussquote (+) zeigt, in welchem Umfang das Eigenkapital durch ein positives Jahresergebnis er-höht wurde.

Kennzahlen zur Vermögenslage

Jahr Infrastruktur-quote

Abschreibungs-intensität

Dritt-

finanzierungs-quote

Investitions-quote

2013 37,8 % 2,7 % 67,0 % 74,9 %

2014 36,8 % 2,5 % 64,1 % 142,3 %

2015 35,9 % 2,7 % 56,4 % 108,4 %

2016 35,0 % 2,4 % 60,8 % 119,6 %

2017 34,8 % 2,3 % 60,8 % 55,6 %

Die Infrastrukturquote bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermö-gen und dem gesamten AktivvermöInfrastrukturvermö-gen ab. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Kreises entspricht.

Mit der Abschreibungsintensität wird dargestellt, in welchem Umfang der Kreis durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu werden die bilanziellen Abschreibungen auf Anlagevermögen zu den ordentlichen Auf-wendungen ins Verhältnis gesetzt.

Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Ab-schreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten.

Dadurch wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch Drittfinanzierung deutlich.

Bei der Investitionsquote werden die neuen Investitionen dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge gegenübergestellt. Sie be-zieht sich auf das gesamte Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegen-stände, Sachanlagen, Finanzanlagen). Im Jahr 2017 beträgt die Investitions-quote nur auf die immateriellen Vermögensgegenstände bezogen 94,2 %, nur auf die Sachanlagen bezogen 91,9 %. Bezogen auf die Finanzanlagen beträgt die Investitionsquote 0,13 %. Dies resultiert zum einen aus der (negativen) Berichtigung des Wertes der Beteiligungsgesellschaft. Zum anderen wurde eine Ausleihung an die Beteiligungsgesellschaft (Zwischenfinanzierung der Kapitalzuführungen an die FMO GmbH in Höhe von 10 Mio. €) an den Kreis Steinfurt zurückgezahlt. In der Gesamtheit wird die Investitionsquote von 55,6

% im Jahr 2017 wesentlich durch die Veränderungen im Finanzanlagevermö-gen bestimmt.

Durch die Entwicklung der Kennzahlen zur Vermögenslage ist erkennbar, dass der Kreis Steinfurt den durch die Abnutzung des Anlagevermögens eintreten-den Werteverzehr (Abschreibungen) im Jahr 2017 durch Neuinvestitionen kompensiert hat. Betrachtet man nicht nur den Substanzverlust durch Ab-schreibungen, sondern die Veränderungen durch Abschreibungen und Ver-mögensabgänge, werden diese nicht durch Neuinvestitionen kompensiert.

Kennzahlen zur Finanzlage

Jahr

Der Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens über langfristig gebundenes Eigen- bzw. Fremdkapital finanziert sind.

Der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals an der Bilanzsumme wird durch die kurzfristige Verbindlichkeitsquote dargestellt.

Der dynamische Verschuldungsgrad dient als Maßstab für die Schuldende-ckungsfähigkeit. Die Bedeutung ist für positive und negative Werte unter-schiedlich.

Wird ein positiver Wert ausgewiesen, zeigt der Wert an, in welcher Größen-ordnung freie Finanzmittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Finanzrech-nung) im abgelaufenen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen und damit zur möglichen Schuldentilgung genutzt werden können: In wie vielen Jahren wäre es unter theoretisch gleichen Bedingungen möglich, die Effektivverschuldung aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig zu tilgen. Je näher der Wert an dem Wert 0 ist, desto besser.

Ein negativer Wert zeigt an, in welchem Zeitraum (in Jahren) bei gleichblei-bendem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung sich die bestehenden Schulden verdoppeln. Je näher der Wert an dem Wert 0 ist, desto schlechter.

Der dynamische Verschuldungsgrad ist eine Rechengröße, die das aktuelle Tempo des möglichen Schuldenabbaus bzw. der Schuldenzunahme anzeigt.

Zum 31.12.2017 beträgt der Wert -139,1 und bedeutet, dass der Kreis Steinfurt im Bereich der möglichen Schuldenzunahme ist, jedoch das Tempo der mög-lichen Schuldenzunahme sehr gering ist.

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätz-lich zu den ordentzusätz-lichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be-steht.

Beim Kreis Steinfurt ist die Besonderheit zu berücksichtigen, dass die Verzin-sung der Rückstellung für die Oberflächenabdichtung der Deponien (OFAD) im Rahmen von internen Leistungsverrechnungen erfolgt und damit nicht in die Kennzahl eingeht.

Kennzahlen zur Ertragslage

Jahr

Die allgemeine Umlagenquote gibt an, zu welchem Teil sich der Kreis „selbst“

finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter ist. Bei

Kreisen sind dies primär die allgemeine Kreisumlage sowie die differenzierte Jugendamtsumlage.

Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, wie weit der Kreis von Zu-wendungen Dritter abhängig ist.

Bei der Personalintensität wird der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dargestellt.

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß der Kreis sich Leistungen Dritter bedient.

Die Transferaufwandsquote stellt das Verhältnis der Transferleistungen zu den ordentlichen Aufwendungen dar.

Beurteilung der Kennzahlen

Aus der Gegenüberstellung der Kennzahlen lassen sich insbesondere Rück-schlüsse für die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation ziehen.

Im Jahr 2017 ist die Aufwandsdeckung, die der Normalfall für Kommunen sein sollte, gegeben. Der Kreis sollte auch weiterhin bestrebt sein, den Aufwands-deckungsgrad > 100 % zu halten.