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über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Steinfurt zum 31.12.2015 Bericht

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. Rechnungsprüfungsamt

Bericht

über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Steinfurt

zum 31.12.2015

(2)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 2

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Prüfungsauftrag 3

2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

2.1 Gegenstand der Prüfung 3

2.2 Art und Umfang der Prüfung 4

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses 5

3.2 Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Jahresabschlüsse 6 3.3 Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung

3.3.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 7 3.3.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 8

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

4.1 Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses 9 4.2 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung 10

4.3 Gesamtabschluss 11

4.4 Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht 13

5 Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation

auf der Grundlage von Kennzahlen 13

6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 19

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1. Prüfungsauftrag

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben die Gemeinden und Gemeindeverbände neben den kommunalen Einzelab- schlüssen auch einen Gesamtabschluss (Konzernabschluss) zu erstellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses soll einen vollständigen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Kommune einschließlich ihrer Betriebe er- möglichen.

In den Gesamtabschluss werden die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, unabhängig von der Rechts- und Organisationsform, ein- bezogen. Dabei werden die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe und des Kreises Steinfurt insgesamt so dargestellt, als ob es sich um ein einziges Unternehmen, also um den Konzern “Kreis Steinfurt“, handelt.

Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisord- nung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 116 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Rechnungsprüfungsausschuss. Gemäß § 116 Abs. 6 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsaus- schuss hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung.

2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung

Erstellung, Aufstellung und Inhalt des Gesamtabschlusses und des Gesamtla- geberichtes liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW den Ge- samtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzge- samtlage des Kreises Steinfurt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ergibt. Hierbei ist auf Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung sowie der erteilten Auskünfte und Nachweise ein Ur- teil über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.

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Nach § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Ab- schlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Durch Ge- setz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 wurde geregelt, dass der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 beigefügt werden können, wenn die wirtschaftliche Gesamtlage jeweils für diese Haushaltsjahre von der Kommune ordnungsgemäß im Sinne eines Ab- schlusses ermittelt und dokumentiert sowie vom Landrat bestätigt worden ist.

Von dieser Vereinfachungsregelung hat der Kreis Steinfurt auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 02.11.2015 (Sitzungsvorlage B 139/2015) Gebrauch gemacht. Die Prüfung bezieht sich insofern auf den Gesamtab- schluss des Jahres 2015, wobei die Unterlagen der Jahre 2011 bis 2014 beige- fügt waren.

Im Rahmen des Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vor- schriften (insbesondere der GO NRW, GemHVO und HGB) und der sie ergän- zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Ge- samtabschluss und den Gesamtlagebericht sowie die Beachtung der Grundsät- ze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.

Die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, so- weit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtabschlusses und des Gesamt- lageberichts betreffen, sind nicht Gegenstand der Prüfung.

2.2 Art und Umfang der Prüfung

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung nach §§ 103 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 116 Abs. 6 GO NRW und dem risikoorientierten Prüfungsansatz nach den Grund- sätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und den Prüfungsleitlinien des IDR vorgenommen.

Auf dieser Grundlage wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamt- abschluss und der Gesamtlagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen und Mängeln sind. Die Prüfung schloss eine stichprobenhafte Prüfung der Nach- weise für die Bilanzierung und die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamt- lagebericht ein.

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Die Prüfung umfasste hierbei den Konsolidierungskreis, die Überleitung aus den Handelsbilanzen in die Kommunalbilanz II, die Aufdeckung stiller Reserven sowie die Konsolidierungsmaßnahmen. Insbesondere wurde auch geprüft, ob die für die Erstellung des Gesamtabschlusses erforderlichen Schritte nachvoll- ziehbar dokumentiert und geprüft worden sind.

Darüber hinaus war der Gesamtlagebericht dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogrammes geführt:

- Festlegung des Konsolidierungskreises

- Überleitung der Jahresabschlüsse (Kommunalbilanz I)

- Einheitlichkeit des Ansatzes und der Bewertung im Konzern (Kommunalbi- lanz II)

- Kapitalkonsolidierung - Schuldenkonsolidierung

- Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Prüfung umfasste aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen auf Basis einer bewussten Auswahl. Art, Umfang und zeit- licher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen wurden unter Berücksichti- gung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.

Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinrei- chend sichere Grundlage für das Prüfungsergebnis bildet.

3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses

Der Gesamtabschluss wurde auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse al- ler einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche zum 31.12.2015 er- stellt.

Der Kämmerer des Kreises Steinfurt hat den Entwurf des Gesamtabschluss 2015 einschließlich des Gesamtlageberichts gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 29.09.2016 aufgestellt; der Landrat des Kreises Steinfurt hat den von ihm be- stätigten Entwurf am 07.11.2016 in den Kreistag eingebracht.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 6

Der Landrat und der Kämmerer des Kreises Steinfurt haben in einer Vollstän- digkeitserklärung schriftlich versichert, dass zur Erstellung des Gesamtab- schlusses 2015 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse, Abgrenzungen und Konsolidierungssachverhalte berücksichtigt sind.

Darüber hinaus wurde bestätigt, dass besondere Umstände, die die Vermö- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nachhaltig verschlechtern können, nicht bestehen.

Der Kreistag hat den Gesamtabschluss 2015 zur Prüfung an den Rechnungsprü- fungsausschuss weitergeleitet.

3.2 Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Jahresabschlüsse

Ausgangspunkt für den Gesamtabschluss des Kreises Steinfurt ist der nach den Vorgaben des NKF erstellte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Steinfurt geprüfte Jahresabschluss 2015.

Grundlage für alle voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen sind handels- rechtlich erstellte und geprüfte Einzelabschlüsse. Um die handelsrechtlich er- stellten und geprüften Einzelabschlüsse in den Gesamtabschluss übernehmen zu können, waren diese entsprechend dem Positionenplan in die Kontenstruk- tur des NKF überzuleiten. Die in den Einzelabschlüssen angewandten Bewer- tungsmethoden sind unverändert in den Gesamtabschluss übernommen wor- den; eine Anpassung des Ansatzes und der Bewertung wurde aus Wesentlich- keitsgründen nicht vorgenommen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Überleitung der handelsrechtlichen Ab- schlüsse in den Positionenplan des Kreises Steinfurt nach der Gliederung des NKF ordnungsgemäß erfolgt ist.

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3.3 Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung 3.3.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf

Vermögenslage des Konzerns

Aktiva (€)

Passiva (€)

1. Anlagevermögen 490.794.370 1. Eigenkapital 36.949.560 2. Umlaufvermögen 58.461.378 2. Sonderposten 268.878.567 3. Akt. Rechnungsabgr. 49.767.447 3. Rückstellungen 214.060.145 4. Verbindlichkeiten 65.988.269 5. Pass. Rechnungsabgr. 13.146.654

Bilanzsumme 599.023.195 599.023.195

Gesamtergebnisrechnung des Konzerns

(€)

Ordentliche Gesamterträge 602.646.724

Ordentliche Gesamtaufwendungen - 603.277.363

Ordentliches Gesamtergebnis - 630.639

Gesamtfinanzergebnis 2.061.211

Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 1.430.572

Außerordentliches Gesamtergebnis 0

Gesamtjahresergebnis 1.430.572

Im Gesamtabschluss sowie im Gesamtlagebericht 2015 wurden aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes folgende wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage des „Konzerns Kreis Steinfurt“ getroffen:

- „…Die Gesamtergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss von 1,431 Mio. € ab. Darin sind die Einzelabschlüsse des Kernhaushaltes mit einem Überschuss von 2,252 Mio. € und der Beteiligungsgesellschaft mit einem Überschuss von 0,917 Mio. € eingeflossen.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 8

- „… Der Einzelabschluss der Beteiligungsgesellschaft weist einen Überschuss von 0,917 Mio. € aus. Darin ist der Jahresüberschuss der EGST (0,230 Mio. €) aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses einge- flossen.

- Das Anlagevermögen des Konzerns Kreis Steinfurt beläuft sich auf 81,9 % der Bilanzsumme und setzt sich aus dem Sachanlagevermögen (66,7 %), dem Finanzanlagevermögen (14,9 %) und den immateriellen Vermögens- gegenständen (0,4 %) zusammen.

- Der Konzern Kreis Steinfurt hat einen positiven Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit und aus Finan- zierungstätigkeit ist hingegen negativ. …“

Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des „Kon- zerns Kreis Steinfurt“ geben insgesamt eine zutreffende Darstellung wieder.

3.3.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Im Gesamtlagebericht werden folgende wesentlichen Aussagen zu den we- sentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des „Konzerns Kreis Steinfurt“ getroffen:

- „…Die Gesamtsituation ist weitestgehend vom Kernhaushalt „Kreis Stein-

furt“ bestimmt. Deshalb ergeben sich auch hieraus die größten Chancen und Risiken.

- Risiken entstehen durch konjunkturell bedingte Steuereinbrüche. Diese werden den Kreishaushalt über den Finanzausgleich ebenso erreichen wie damit verbundene höhere Transferleistungen durch einen Anstieg von So- zialleistungsempfängern.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 9

- Chancen für den Kreishaushalt könnten sich ergeben, wenn es gelingt, die interkommunale Verteilungsgerechtigkeit bei der Überarbeitung der Ge- meindefinanzierung zu verankern.

- Chancen auf Entlastung der kommunalen Haushalte ergeben sich durch die vorgesehene Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungsleistun- gen.

- Der FMO hat 2014 ein Finanzierungskonzept erstellt, das eine weitestge- hende Entschuldung des FMO beinhaltet. … Risiken für den Kreishaushalt bestehen …, da die Beteiligungsgesellschaft finanziell nicht in der Lage sein wird, alle noch erforderlichen Kapitalzuführungen aufzubringen, ohne ihre eigene Zahlungsfähigkeit zu gefährden. Zahlungen aus dem Kreishaushalt wären die Folge.

- Die im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogene EGSt unterliegt mit ih- rem Unternehmenszweck den gesetzlichen abfallwirtschaftlichen Aufga- ben, die durch Gebühren zu decken sind. …“

Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln die Erwartungen an die künftige Entwicklung des Kreises Steinfurt und seiner voll zu konsolidierenden Tochter- unternehmen zutreffend wider.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung 4.1 Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses

Entsprechend den Angaben im Gesamtanhang wird für die erstmalige Konsoli- dierung gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 2 HGB auf den Zeitpunkt des fiktiven Erwerbs (= Stichtag der kommunalen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008) abgestellt. Der Konsolidierungskreis sowie die Art der Konso- lidierung sind im Gesamtanhang dargestellt.

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Folgende verselbständigte Aufgabenbereiche unter einheitlicher Leitung des Kreises Steinfurt gehören nach § 116 Abs. 2 GO NW i. V. m. § 50 GemHVO ne- ben dem Kreishaushalt zum Vollkonsolidierungskreis des Gesamtabschlusses:

 Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH (unmittelbare Betei- ligung)

 Entsorgungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH (mittelbare Beteili- gung)

Folgende verselbständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss des Kreises Steinfurt werden nach § 50 Abs. 3 GemHVO zu fortgeführten Unter- nehmenswerten („at Equity“) in die Konsolidierung einbezogen:

 Regionalverkehr Münsterland GmbH (unmittelbare Beteiligung)

 Flughaften Münster/Osnabrück GmbH (mittelbare Beteiligung)

Nach § 116 Abs. 3 GO NRW müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht mit einbezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Gesamtlage von un- tergeordneter Bedeutung sind. Für die Feststellung einer untergeordneten Be- deutung wendet der Kreis Steinfurt die im Handelsrecht etablierte Wertgrenze von 3 % an.

Der Kreis Steinfurt bilanziert die anderen verselbständigten Aufgabenbereiche von untergeordneter Bedeutung lediglich mit fortgeführten Anschaffungskos- ten gemäß § 33 Abs. 2 GemHVO NRW „at cost“.

Der Konsolidierungskreis ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes in- haltlich nachvollziehbar und zutreffend abgegrenzt worden.

4.2 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung

Der Gesamtabschluss wurde aus den Einzelabschlüssen des Kreises Steinfurt sowie der voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen entwickelt. Die von Wirtschaftsprüfern nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuch (HGB) ge- prüften Jahresabschlüsse wurden zur Prüfung vorgelegt.

Die in die Vollkonsolidierung einzubeziehenden Jahresabschlüsse müssen in ih- rer Struktur so einheitlich sein, dass sie zu einem Summenabschluss zusam- mengefasst werden können. Die Anpassung der einzubeziehenden Jahresab-

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 11

schlüsse beschränkte sich auf die Umgliederung in den Positionenplan des Kreises Steinfurt.

Die Kommunalbilanz I (nach Umgliederung) auf Grundlage der geprüften Ein- zelabschlüsse wurde durch das Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich der Einhal- tung haushaltsrechtlicher Bestimmungen geprüft. Notwendigkeiten für eine Anpassung von Ansatz und Bewertung (Kommunalbilanz II) haben sich unter Beachtung der Wesentlichkeit nicht ergeben.

Der in die Konsolidierung eingebrachte Summenabschluss (Summenbilanz und Summenergebnisrechnung) entspricht insgesamt den Vorgaben des NKF.

Der Kreis Steinfurt hat den fiktiven Erwerbszeitpunkt für Zwecke des Gesamt- abschlusses auf den 01.01.2008 und damit auf den Stichtag der Eröffnungsbi- lanzierung der kommunalen Eröffnungsbilanz festgelegt.

Die Kapitalkonsolidierung der voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen erfolgte stufenweise auf Grundlage der Neubewertungsmethode gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die durchgeführten Konsolidie- rungsbuchungen entsprechen den rechtlichen Vorgaben.

Die Konsolidierung der unter maßgeblichem Einfluss des Kreises Steinfurt ste- henden Tochterunternehmen („assoziierte Unternehmen“) erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. §§ 311 und 312 HGB auf Grundlage der Buchwertme- thode. Hierbei wird lediglich der Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen Ei- genkapital des assoziierten Unternehmens verrechnet.

Die festgestellten stillen Reserven sowie die sich aus der erstmaligen Kapital- konsolidierung ergebenden Geschäfts- und Firmenwerte (GOF) wurden ord- nungsgemäß fortentwickelt.

4.3 Gesamtabschluss

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt- bilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebe- richt und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind gemäß den Verwal- tungsvorschriften Anlage 27 bzw. Anlage 28 zur GO und GemHVO NRW geglie- dert und nachvollziehbar aus den Einzelabschlüssen hergeleitet.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 12

Die Positionen der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz werden im Anhang so erläutert, dass die Wertansätze von einem sachverständigen Dritten beurteilt werden können. Die nach § 51 Abs. 3 GemHVO beizufügende Kapital- flussrechnung wurde inhaltlich nachvollziehbar aus der Finanzrechnung bzw.

den Cash-Flow-Berechnung der Tochterunternehmen hergeleitet.

Nach Auffassung der Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss 2015 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Steinfurt und seiner ver- selbständigten Aufgabenbereiche.

Im Rahmen des Gesamtabschlusses ist so Rechnung zu legen, als bilde der

„Konzern Kreis Steinfurt“ eine wirtschaftliche Einheit. Daher werden das Ver- mögen, die Schulden, Aufwendungen und Erträge von Tochterunternehmen in den Gesamtabschluss übernommen.

Der kommunale Jahresabschluss des Kreises Steinfurt prägt maßgeblich die Grundaussage des Gesamtabschlusses des Konzern „Kreis Steinfurt“. Dieses zeigt sich in der Darstellung mit den voll zu konsolidierenden Tochterunter- nehmen am jeweiligen Anteil an der Bilanzsumme bzw. der Summe der orden- tlichen Aufwendungen (Darstellung vor Konsolidierungsbuchungen):

Bilanzsumme Ordentliche Aufwendungen

in T€ in T€

Kreis Steinfurt 592.916 84,51 % 589.394 96,64 %

Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH

78.251 11,15 % 1.164 0,19 %

Entsorgungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH

30.462 4,34 % 19.340 3,17 %

Gegenüber der eingebrachten Fassung des Gesamtabschlusses 2015 war eine Änderung in der Darstellung von Einzelpositionen im Eigenkapital sowie eine redaktionelle Änderung im Anhang erforderlich. Diese Korrekturen wurden

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 13

durch die Kämmerei vorgenommen, hatten allerdings keine Auswirkungen auf die Gesamtbilanz oder die Gesamtergebnisrechnung.

Als Anlage zu diesem Bericht ist der Gesamtabschluss 2015 in der korrigierten Fassung beigefügt.

4.4 Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht

Gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO sind dem Gesamtabschluss ein Gesamtlagebe- richt und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Die Prüfung hat ergeben, dass durch den Gesamtlagebericht das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entspre- chend den tatsächlichen Verhältnissen erläutert wird. Aus der Perspektive des Abschlussjahres 2015 wird auf Chancen und Risiken der künftigen Gesamtent- wicklung des Kreises Steinfurt zutreffend hingewiesen.

Ebenfalls wurde dem Gesamtabschluss 2015 gemäß § 52 GemHVO ein Beteili- gungsbericht sowie die Gesamtabschlüsse 2011 – 2014 beigefügt.

5. Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation auf der Grundlage von Kennzahlen

Im Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2015 des Kreises Steinfurt wird durch den Einsatz von Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset ein Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage gegeben.

Nachfolgend sind in Ergänzung zum Gesamtlagebericht einige Kennzahlen im Vergleich zum kommunalen Abschluss des Kreises Steinfurt dargestellt. Es ist auch hier erkennbar, dass der Gesamtabschluss 2015 im Wesentlichen durch den kommunalen Einzelabschluss des Kreises Steinfurt geprägt wird. Darge- stellt werden die Kennzahlen des Jahres 2015 im Vergleich zu dem letzten ge- prüften Jahresabschluss des Jahres 2010.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 14

Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation und Vermögens- lage:

Infrastrukturquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 36,1 % 37,6 %

2015 35,8 % 35,9 %

Die Kennzahl Infrastrukturquote bildet das Verhältnis zwischen dem Infra- strukturvermögen und dem gesamten Aktivvermögen ab. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rah- menbedingungen des Kreises Steinfurt entspricht.

Abschreibungsintensität Konzern Kreis Steinfurt

2010 2,8 % 2,6 %

2015 3,3 % 2,7 %

Die Kennzahl Abschreibungsintensität stellt dar, in welchem Umfang der Kreis Steinfurt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu wer- den die bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentli- chen Aufwendungen ins Verhältnis gesetzt.

Drittfinanzierungsquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 61,9 % 67,6 %

2015 44,9 % 56,4 %

Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen bilanziellen Ab- schreibungen auf das Anlagevermögen zu den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Eine hohe Quote wirkt sich positiv auf das Ergebnis aus, da den Abschreibungen auf das Anlagevermögen hohe Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 15

Investitionsquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 108,4 % 114,5 %

2015 130,0 % 108,4 %

Die Investitionsquote stellt dar, in welchem Umfang der Kreis Steinfurt neu in- vestiert, um dem Substanzverlust durch Vermögensabgänge und Abschreibun- gen entgegen zu wirken.

Aufwandsdeckungsgrad Konzern Kreis Steinfurt

2010 100,4 % 100,7 %

2015 99,9 % 100,5 %

Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Auf- wendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können.

Eigenkapitalquote I Konzern Kreis Steinfurt

2010 9,1 % 9,4 %

2015 6,2 % 8,6 %

Die Kennzahl Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am ge- samten bilanzierten Kapital auf der Passivseite.

Eigenkapitalquote II Konzern Kreis Steinfurt

2010 54,8 % 59,2 %

2015 50,0 % 52,8 %

Die Eigenkapitalquote II stellt den Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital dar. Dazu werden die „langfristigen“ Son- derposten mit einbezogen.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 16

Fehlbetragsquote/

Überschussquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 5,5 % 3,8 %

2015 -3,8 % 5,0 %

Die Fehlbetragsquote (bei negativem Jahresergebnis) stellt den Anteil des Ei- genkapitals dar, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird. Die Überschussquote (bei positivem Jahresergebnis) stellt den anteiligen Zuwachs des Eigenkapitals durch das Jahresergebnis dar.

Kennzahlen der Gesamtertrags- und Gesamtaufwandslage

Allgemeine Umlagenquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 41,1 % 41,4 %

2015 35,7 % 36,3 %

Zuwendungsquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 16,4 % 16,3 %

2015 19,4 % 19,7 %

Mit der Allgemeinen Umlagenquote und der Zuwendungsquote wird deutlich, in welchem Umfang der Konzern Kreis Steinfurt von Zahlungen Dritter abhän- gig ist. Es ist erkennbar, dass rd. 57,5 % der konzernweiten Erträge aus Umla- gen und Zuwendungen Dritter stammen.

Personalintensität Konzern Kreis Steinfurt

2010 9,8 % 9,7 %

2015 10,8 % 10,8 %

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 17

Mit der Kennzahl Personalintensität wird der Anteil der Personalaufwendun- gen an den ordentlichen Aufwendungen dargestellt.

Sach- u. Dienstleistungsinten-

sität Konzern Kreis Steinfurt

2010 12,2 % 12,0 %

2015 13,6 % 12,6 %

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich der Konzern bzw. der Kreis Steinfurt Leistungen Dritter bedient.

Transferaufwandsquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 70,1 % 70,8 %

2015 67,3 % 68,9 %

Die Kennzahl Transferaufwandsquote stellt das Verhältnis der Transferleistun- gen zu den ordentlichen Aufwendungen dar. Es ist erkennbar, dass die Trans- feraufwendungen sowohl für den kommunalen Abschluss wie auch für den Ge- samtabschluss des Konzerns Kreis Steinfurt die mit Abstand größte Aufwands- position ausmachen. Ein Großteil der Transferaufwendungen ist aufgrund ge- setzlicher Vorgaben nicht bzw. nur sehr bedingt steuerbar.

Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage

Anlagendeckungsgrad II Konzern Kreis Steinfurt

2010 98,1 % 104,0 %

2015 102,8 % 104,8 %

Die Kennzahl Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel Prozent des Anlagever- mögens langfristig finanziert sind.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 18

Kurzfristige

Verbindlichkeitenquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 3,7 % 3,5 %

2015 5,2 % 6,0 %

Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt, wie hoch die Bilanz durch kurz- fristiges Fremdkapital belastet wird.

Zinslastquote Konzern Kreis Steinfurt

2010 0,4 % 0,4 %

2015 0,2 % 0,2 %

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be- steht.

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6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem Ergebnis der Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt dem als Anla- ge beigefügten Gesamtabschluss des Kreises Steinfurt zum 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

Der Gesamtabschluss des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2015, beste- hend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamt- anhang wurde unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts nach § 116 GO NRW geprüft. Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Ver- stöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Be- achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Ge- samtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Steinfurt wesentlich auswirken, mit hinrei- chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlun- gen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises Steinfurt einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtab- schluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamt- abschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidie- rungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Ein- schätzungen des Landrates des Kreises Steinfurt sowie eine Würdigung der Ge- samtdarstellung des Gesamtanhanges und des Gesamtlageberichts.

Der Gesamtabschluss 2015 in der dem Kreistag am 07.11.2016 vorgelegten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 599.023.194,79 € und einem Ge-

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 20

samtergebnis in Höhe von 1.430.571,15 € sowie der Gesamtlagebericht und der Gesamtanhang sind Anlagen und Bestandteil dieses Prüfberichts.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss 2015 den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen der ört- lichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtla- gebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insge- samt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzern Kreis Steinfurt“. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des

„Konzern Kreis Steinfurt“ zutreffend dargestellt; diese wird im Wesentlichen geprägt durch die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelab- schlusses Kreis Steinfurt.

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzli- chen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Be- richterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.“

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt als örtliche Rechnungsprü- fung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, entsprechend dem Ergeb- nis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Datum zu un- terzeichnen.

(21)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 21

Steinfurt, den 25.04.2017

Rechnungsprüfungsamt

Gabriele Exler Annette Beulting

(Leiterin des

Rechnungsprüfungsamtes) (Prüferin)

Heiner Huesmann (Prüfer)

Steinfurt, den 25.04.2017

Rechnungsprüfungsausschuss

Gitta Martin (Vorsitzende des

Rechnungsprüfungsausschusses)

(22)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2015 22

Anlage zum Prüfungsbericht:

Gesamtabschluss 2015 - korrigierte Fassung (nur digital)

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