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über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Steinfurt zum 31.12.2016 Bericht

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. Rechnungsprüfungsamt

Bericht

über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Kreises Steinfurt

zum 31.12.2016

(2)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 2

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Prüfungsauftrag 3

2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

2.1 Gegenstand der Prüfung 3

2.2 Art und Umfang der Prüfung 4

3. Grundsätzliche Feststellungen

3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses 5

3.2 Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Jahresabschlüsse 6 3.3 Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung

3.3.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 6 3.3.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 8

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung

4.1 Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses 9 4.2 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung 10

4.3 Gesamtabschluss 11

4.4 Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht 12

5. Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation

auf der Grundlage von Kennzahlen 13

6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes 18

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 3

1. Prüfungsauftrag

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben die Gemeinden und Gemeindeverbände neben den kommunalen Einzelab- schlüssen auch einen Gesamtabschluss (Konzernabschluss) zu erstellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses soll einen vollständigen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Kommune einschließlich ihrer Betriebe ermög- lichen.

In den Gesamtabschluss werden die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche, unabhängig von der Rechts- und Organisationsform, einbe- zogen. Dabei werden die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe und des Kreises Steinfurt insge- samt so dargestellt, als ob es sich um ein einziges Unternehmen, also um den Konzern “Kreis Steinfurt“, handelt.

Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. § 116 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dem Rechnungsprüfungsausschuss. Gemäß § 116 Abs. 6 Satz 4 GO NRW i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss hier- bei der örtlichen Rechnungsprüfung.

2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung

Erstellung, Aufstellung und Inhalt des Gesamtabschlusses und des Gesamtlage- berichtes liegen in der Verantwortung des Landrates des Kreises Steinfurt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW den Gesamt- abschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen ent- sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzern Kreis Steinfurt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Hierbei ist auf Grundlage der durchgeführten pflichtgemä- ßen Prüfung sowie der erteilten Auskünfte und Nachweise ein Urteil über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 4

Nach § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Ab- schlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Im Rahmen des Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vor- schriften (insbesondere der GO NRW, GemHVO und HGB) und der sie ergänzen- den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Gesamt- abschluss und den Gesamtlagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung geprüft.

Die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Auf- klärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtabschlusses und des Gesamtlagebe- richts betreffen, waren nicht Gegenstand der Prüfung.

2.2 Art und Umfang der Prüfung

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung nach §§ 103 Abs. 1 Nr. 3 bzw. 116 Abs. 6 GO NRW in Verbindung mit dem risikoorientierten Prüfungsansatz nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und den Prüfungsleitli- nien des IDR vorgenommen.

Auf dieser Grundlage wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtab- schluss und der Gesamtlagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen und Mängeln sind. Die Prüfung schloss eine stichprobenhafte Prüfung der Nach- weise für die Bilanzierung und die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtla- gebericht ein.

Die Prüfung umfasste hierbei den Konsolidierungskreis, die Überleitung aus den Handelsbilanzen in die Kommunalbilanz II, die Aufdeckung stiller Reserven so- wie die Konsolidierungsmaßnahmen. Insbesondere wurde auch geprüft, ob die für die Erstellung des Gesamtabschlusses erforderlichen Schritte nachvollzieh- bar dokumentiert und geprüft worden sind.

Darüber hinaus war der Gesamtlagebericht dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

Die Prüfungsstrategie des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogrammes geführt:

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 5

- Festlegung des Konsolidierungskreises

- Überleitung der Jahresabschlüsse (Kommunalbilanz I)

- Einheitlichkeit des Ansatzes und der Bewertung im Konzern (Kommunalbi- lanz II)

- Kapitalkonsolidierung - Schuldenkonsolidierung

- Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Die Prüfung umfasste aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen auf Basis einer bewussten Auswahl. Art, Umfang und zeit- licher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.

Das Rechnungsprüfungsamt ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinrei- chend sichere Grundlage für das Prüfungsergebnis bildet.

3. Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses

Der Gesamtabschluss wurde auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse aller einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche zum 31.12.2016 erstellt.

Der Kämmerer des Kreises Steinfurt hat den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 einschließlich des Gesamtlageberichts gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 27.09.2017 aufgestellt; der Landrat des Kreises Steinfurt hat den Entwurf am 30.09.2017 bestätigt und ihn am 06.11.2017 in den Kreistag eingebracht.

Der Landrat und der Kämmerer des Kreises Steinfurt haben in einer Vollständig- keitserklärung schriftlich versichert, dass zur Erstellung des Gesamtabschlusses 2016 alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wag- nisse, Abgrenzungen und Konsolidierungssachverhalte berücksichtigt sind. Dar- über hinaus wurde bestätigt, dass besondere Umstände, die die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nachhaltig verschlechtern können, nicht bestehen.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 6

Der Kreistag hat den Gesamtabschluss 2016 zur Prüfung an den Rechnungsprü- fungsausschuss weitergeleitet.

3.2 Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Jahresabschlüsse

Ausgangspunkt für den Gesamtabschluss des Kreises Steinfurt ist der nach den Vorgaben des NKF erstellte und durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Steinfurt geprüfte Jahresabschluss 2015.

Grundlage für alle voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen sind handels- rechtlich erstellte und geprüfte Einzelabschlüsse. Um die handelsrechtlich er- stellten und geprüften Einzelabschlüsse in den Gesamtabschluss übernehmen zu können, waren diese entsprechend dem Positionenplan in die Kontenstruk- tur des NKF überzuleiten. Die in den Einzelabschlüssen angewandten Bewer- tungsmethoden sind unverändert in den Gesamtabschluss übernommen wor- den; eine Anpassung des Ansatzes und der Bewertung wurde aus Wesentlich- keitsgründen nicht vorgenommen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Überleitung der handelsrechtlichen Ab- schlüsse in den Positionenplan des Kreises Steinfurt nach der Gliederung des NKF ordnungsgemäß erfolgt ist.

3.3 Stellungnahme zur Gesamtlagebeurteilung

3.3.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Vermögenslage des Konzerns

Aktiva (€)

Passiva (€)

1. Anlagevermögen 485.507.269 1. Eigenkapital 31.651.604 2. Umlaufvermögen 55.362.825 2. Sonderposten 265.361.206 3. Akt. Rechnungsabgr. 50.142.701 3. Rückstellungen 220.811.007 4. Verbindlichkeiten 61.245.207 5. Pass. Rechnungsabgr. 11.943.771

Bilanzsumme 591.012.795 591.012.795

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 7

Gesamtergebnisrechnung des Konzerns

Im Gesamtabschluss sowie im Gesamtlagebericht 2016 wurden aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes folgende wesentliche Aussagen zur wirtschaftlichen Lage des „Konzerns Kreis Steinfurt“ getroffen:

- „…Die Gesamtergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresfehlbe- trag von 5,163 Mio. € ab. Darin sind die Einzelabschlüsse des Kernhaus- haltes mit einem Fehlbetrag von 0,731 Mio. € und der BetGes mit einem Fehlbetrag von 4,472 Mio. € eingeflossen.

- „… In den Einzelabschluss der BetGes ist der Jahresüberschuss der EGST aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses eingeflossen.

…“

- „… Das kommunale Vermögen des Konzerns Kreis Steinfurt steht auf der Aktivseite der Konzernbilanz. Das Anlagevermögen entspricht 82,1 % der Bilanzsumme und setzt sich aus dem Sachanlagevermögen (67,4 %), dem Finanzanlagevermögen (14,3 %) und den immateriellen Vermögensge- genständen (0,4 %) zusammen.

…“

(€)

Ordentliche Gesamterträge 638.548.779

Ordentliche Gesamtaufwendungen - 644.537.858

Ordentliches Gesamtergebnis - 5.989.079

Gesamtfinanzergebnis 825.769

Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit - 5.163.310

Außerordentliches Gesamtergebnis 0,00

Gesamtjahresergebnis - 5.163.310

(8)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 8

- „… Der Konzern Kreis Steinfurt hat einen positiven Cash-Flow aus laufen- der Geschäftstätigkeit. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit und aus Fi- nanzierungstätigkeit ist hingegen negativ.

…“

Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des „Konzerns Kreis Steinfurt“ geben insgesamt eine zutreffende Darstellung wieder.

3.3.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Im Gesamtlagebericht werden folgende wesentlichen Aussagen zu den wesent- lichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des „Konzerns Kreis Steinfurt“ getroffen:

- „…Die Gesamtsituation ist weitestgehend vom Kernhaushalt „Kreis Steinfurt“ bestimmt. Deshalb ergeben sich auch hieraus die größten Chancen und Risiken.

- „…Risiken entstehen durch konjunkturell bedingte Steuereinbrüche.

Diese werden den Kreishaushalt über den Finanzausgleich ebenso errei- chen wie damit verbundene höhere Transferleistungen durch einen An- stieg von Sozialleistungsempfängern.

…“

- „…Chancen für den Kreishaushalt könnten sich durch eine Überarbeitung des jährlichen kommunalen Finanzausgleichs ergeben, indem die bishe- rige Benachteiligung des kreisangehörigen Raumes beendet wird.

…“

- „… Die demografische Entwicklung wirkt sich im Kreis Steinfurt vor allem durch den Anstieg der Einwohner über 65 Jahren aus. … wird Auswirkun- gen auf den Bedarf an kommunalen Dienstleistungen und Infrastruktur- einrichtungen haben. Bei den Soziallasten nach dem SGB XII und dem Landespflegegesetz ist die veränderte Altersstruktur bereits jetzt spür- bar.

(9)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 9

…“

- „…Der FMO hat 2014 ein Finanzierungskonzept erstellt, das eine weitest- gehende Entschuldung des FMO beinhaltet. … Risiken für den Kreishaus- halt bestehen …, da die Beteiligungsgesellschaft bei aktuellem Marktum- feld finanziell nicht in der Lage ist, bei abnehmenden Erträgen ihre bishe- rigen Verbindlichkeiten zu bedienen, ohne ihre eigene Zahlungsfähigkeit zu gefährden.

…“

- „…Inwieweit die BetGes in der Lage sein wird, ihre finanziellen Verpflich- tungen gegenüber der FMO GmbH zu leisten, hängt von der wirtschaftli- chen Entwicklung ab. Die Zahlungen an die FMO GmbH führen zu Ab- schreibungsaufwand und damit zu weiteren negativen Jahresergebnis- sen.

…“

- „… Die EGSt unterliegt mit ihrem Unternehmenszweck den gesetzlichen abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die durch Gebühren zu decken sind.

…“

Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln die Erwartungen an die künftige Entwicklung des Kreises Steinfurt und seiner voll zu konsolidierenden Tochter- unternehmen zutreffend wider.

4. Feststellungen und Erläuterungen zur Konzernrechnungslegung 4.1 Konsolidierungskreis und Stichtag des Gesamtabschlusses

Entsprechend den Angaben im Gesamtanhang wird für die erstmalige Konsoli- dierung gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 2 HGB auf den Zeit- punkt des fiktiven Erwerbs (= Stichtag der kommunalen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008) abgestellt. Der Konsolidierungskreis sowie die Art der Konsolidie- rung sind im Gesamtanhang dargestellt.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 10

Folgende verselbständigte Aufgabenbereiche unter einheitlicher Leitung des Kreises Steinfurt gehören nach § 116 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 GemHVO ne- ben dem Kreishaushalt zum Vollkonsolidierungskreis des Gesamtabschlusses:

Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH (unmittelbare Beteili- gung)

Entsorgungsgesellschaft des Kreises Steinfurt mbH (mittelbare Beteili- gung)

Folgende verselbständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss des Kreises Steinfurt werden nach § 50 Abs. 3 GemHVO zu fortgeführten Unterneh- menswerten („at Equity“) in die Konsolidierung einbezogen:

Regionalverkehr Münsterland GmbH (unmittelbare Beteiligung) Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (mittelbare Beteiligung)

Nach § 116 Abs. 3 GO NRW müssen verselbständigte Aufgabenbereiche nicht mit einbezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Gesamtlage von un- tergeordneter Bedeutung sind. Für die Feststellung einer untergeordneten Be- deutung wendet der Kreis Steinfurt die im Handelsrecht etablierte Wertgrenze von 3 % an.

Der Kreis Steinfurt bilanziert die anderen verselbständigten Aufgabenbereiche von untergeordneter Bedeutung lediglich mit fortgeführten Anschaffungskos- ten gemäß § 33 Abs. 2 GemHVO NRW „at cost“.

Der Konsolidierungskreis ist nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes in- haltlich nachvollziehbar und zutreffend abgegrenzt worden.

4.2 Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung

Der Gesamtabschluss wurde aus den Einzelabschlüssen des Kreises Steinfurt so- wie der voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen entwickelt. Die von Wirt- schaftsprüfern nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) ge- prüften Jahresabschlüsse wurden zur Prüfung vorgelegt.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 11

Die in die Vollkonsolidierung einzubeziehenden Jahresabschlüsse müssen in ih- rer Struktur so einheitlich sein, dass sie zu einem Summenabschluss zusammen- gefasst werden können. Die Anpassung der einzubeziehenden Jahresabschlüsse beschränkte sich auf die Umgliederung in den Positionenplan des Kreises Stein- furt.

Die Kommunalbilanz I (nach Umgliederung) auf Grundlage der geprüften Einzel- abschlüsse wurde durch das Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich der Einhaltung haushaltsrechtlicher Bestimmungen geprüft. Notwendigkeiten für eine Anpas- sung von Ansatz und Bewertung (Kommunalbilanz II) haben sich unter Beach- tung der Wesentlichkeit nicht ergeben.

Der in die Konsolidierung eingebrachte Summenabschluss (Summenbilanz und Summenergebnisrechnung) entspricht insgesamt den Vorgaben des NKF.

Der Kreis Steinfurt hat den fiktiven Erwerbszeitpunkt für Zwecke des Gesamtab- schlusses auf den 01.01.2008 und damit auf den Stichtag der Eröffnungsbilan- zierung der kommunalen Eröffnungsbilanz festgelegt.

Die Kapitalkonsolidierung der voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen er- folgte stufenweise auf Grundlage der Neubewertungsmethode gemäß § 50 Abs.

1 GemHVO i.V.m. § 301 HGB. Die durchgeführten Konsolidierungsbuchungen entsprechen den rechtlichen Vorgaben.

Die Konsolidierung der unter maßgeblichem Einfluss des Kreises Steinfurt ste- henden Tochterunternehmen („assoziierte Unternehmen“) erfolgt gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO i.V.m. §§ 311 und 312 HGB auf Grundlage der Buchwertme- thode. Hierbei wird lediglich der Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen Ei- genkapital des assoziierten Unternehmens verrechnet.

Die festgestellten stillen Reserven sowie die sich aus der erstmaligen Kapital- konsolidierung ergebenden Geschäfts- und Firmenwerte (GOF) wurden ord- nungsgemäß fortentwickelt.

4.3 Gesamtabschluss

Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbi- lanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebe- richt und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 12

Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind gemäß den Verwal- tungsvorschriften Anlage 27 bzw. Anlage 28 zur GO und GemHVO NRW geglie- dert und nachvollziehbar aus den Einzelabschlüssen hergeleitet.

Die Positionen der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz werden im Anhang so erläutert, dass die Wertansätze von einem sachverständigen Dritten beurteilt werden können. Die nach § 51 Abs. 3 GemHVO beizufügende Kapital- flussrechnung wurde inhaltlich nachvollziehbar aus der Finanzrechnung bzw.

den Cash-Flow-Berechnungen der Tochterunternehmen hergeleitet.

Nach Auffassung der Rechnungsprüfung vermittelt der Gesamtabschluss 2016 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schul- den-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises Steinfurt und seiner verselb- ständigten Aufgabenbereiche.

Im Rahmen des Gesamtabschlusses ist so Rechnung zu legen, als bilde der „Kon- zern Kreis Steinfurt“ eine wirtschaftliche Einheit. Daher werden das Vermögen, die Schulden, Aufwendungen und Erträge von Tochterunternehmen in den Ge- samtabschluss übernommen.

Der kommunale Jahresabschluss des Kreises Steinfurt prägt maßgeblich die Grundaussage des Gesamtabschlusses des Konzern „Kreis Steinfurt“.

4.4 Gesamtlagebericht und Beteiligungsbericht

Gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO sind dem Gesamtabschluss ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Die Prüfung hat ergeben, dass durch den Gesamtlagebericht das durch den Ge- samtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi- nanzlage einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen erläutert wird. Aus der Perspektive des Ab- schlussjahres 2016 wird auf Chancen und Risiken der künftigen Gesamtentwick- lung des Kreises Steinfurt zutreffend hingewiesen.

(13)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 13

5. Analyse der haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation auf der Grundlage von Kennzahlen

Im Gesamtlagebericht zum Gesamtabschluss 2016 des Kreises Steinfurt wird durch den Einsatz von Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset ein Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage gegeben.

Nachfolgend sind in Ergänzung zum Gesamtlagebericht einige Kennzahlen im Vergleich zum kommunalen Abschluss des Kreises Steinfurt dargestellt. Es ist auch hier erkennbar, dass der Gesamtabschluss 2016 im Wesentlichen durch den kommunalen Einzelabschluss des Kreises Steinfurt geprägt wird.

Kennzahlen zur haushaltswirtschaftlichen Gesamtsituation und Vermögens- lage:

Infrastrukturquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 35,8 % 35,9 %

2016 35,6 % 35,0 %

Die Kennzahl Infrastrukturquote bildet das Verhältnis zwischen dem Infrastruk- turvermögen und dem gesamten Aktivvermögen ab. Sie gibt Aufschluss dar- über, ob die Höhe des Infrastrukturvermögens den wirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen des Kreises Steinfurt entspricht.

Abschreibungsintensität Konzern Kreis Steinfurt

2015 3,3 % 2,7 %

2016 3,5 % 2,4 %

Die Kennzahl Abschreibungsintensität stellt dar, in welchem Umfang der Kreis Steinfurt durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Dazu wer- den die bilanziellen Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentli- chen Aufwendungen ins Verhältnis gesetzt.

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Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 14

Drittfinanzierungsquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 44,9 % 56,4 %

2016 40,9 % 60,8 %

Die Drittfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen bilanziellen Abschrei- bungen auf das Anlagevermögen zu den Erträgen aus der Auflösung von Son- derposten. Eine hohe Quote wirkt sich positiv auf das Ergebnis aus, da den Ab- schreibungen auf das Anlagevermögen hohe Erträge aus der Auflösung von Son- derposten gegenüberstehen.

Aufwandsdeckungsgrad Konzern Kreis Steinfurt

2015 99,9 % 100,5 %

2016 99,1 % 99,9 %

Der Aufwandsdeckungsgrad zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Auf- wendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können.

Eigenkapitalquote I Konzern Kreis Steinfurt

2015 6,2 % 8,6 %

2016 5,4 % 8,1 %

Die Kennzahl Eigenkapitalquote I misst den Anteil des Eigenkapitals am gesam- ten bilanzierten Kapital auf der Passivseite.

Eigenkapitalquote II Konzern Kreis Steinfurt

2015 50,0 % 52,8 %

2016 49,0 % 51,4 %

(15)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 15

Die Eigenkapitalquote II stellt den Anteil des „wirtschaftlichen“ Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital dar. Dazu werden die „langfristigen“ Sonder- posten mit einbezogen.

Fehlbetragsquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 -3,8 % -5,0 %

2016 -14,1 % 1,5 %

Die Fehlbetragsquote (bei negativem Jahresergebnis) stellt den Anteil des Ei- genkapitals dar, der durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommen wird. Die Überschussquote (bei positivem Jahresergebnis) stellt den anteiligen Zuwachs des Eigenkapitals durch das Jahresergebnis dar.

Kennzahlen der Gesamtertrags- und Gesamtaufwandslage

Allgemeine Umlagenquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 35,7 % 36,3 %

2016 35,5 % 36,0 %

Zuwendungsquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 19,4 % 19,7 %

2016 19,7 % 20,0 %

Mit der Allgemeinen Umlagenquote und der Zuwendungsquote wird deutlich, in welchem Umfang der Konzern Kreis Steinfurt von Zahlungen Dritter abhängig ist. Es ist erkennbar, dass rd. 55,2 % der konzernweiten Erträge aus Umlagen und Zuwendungen Dritter stammen.

(16)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 16

Personalintensität Konzern Kreis Steinfurt

2015 10,8 % 10,8 %

2016 10,5 % 10,5 %

Mit der Kennzahl Personalintensität wird der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dargestellt.

Sach- u.

Dienstleistungsintensität Konzern Kreis Steinfurt

2015 13,6 % 12,6 %

2016 13,4 % 12,9 %

Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich der Konzern bzw. der Kreis Steinfurt Leistungen Dritter bedient.

Transferaufwandsquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 67,3 % 68,9 %

2016 67,7 % 69,4 %

Die Kennzahl Transferaufwandsquote stellt das Verhältnis der Transferleistun- gen zu den ordentlichen Aufwendungen dar. Es ist erkennbar, dass die Trans- feraufwendungen sowohl für den kommunalen Abschluss wie auch für den Ge- samtabschluss des Konzerns Kreis Steinfurt die mit Abstand größte Aufwands- position ausmachen. Ein Großteil der Transferaufwendungen ist aufgrund ge- setzlicher Vorgaben nicht bzw. nur sehr bedingt steuerbar.

(17)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 17

Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage

Anlagendeckungsgrad II Konzern Kreis Steinfurt

2015 102,8 % 104,8 %

2016 103,5 % 103,8 %

Die Kennzahl Anlagendeckungsgrad II gibt an, wie viel Prozent des Anlagever- mögens langfristig finanziert sind.

Kurzfristige Verbindlich-

keitenquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 5,2 % 6,0 %

2016 5,5 % 6,9 %

Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt, wie hoch die Bilanz durch kurz- fristiges Fremdkapital belastet wird.

Zinslastquote Konzern Kreis Steinfurt

2015 0,2 % 0,2 %

2016 0,2 % 0,1 %

Die Zinslastquote zeigt, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit be- steht.

(18)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 18

6. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung

Nach dem Ergebnis der Prüfung hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gesamt- abschluss des Kreises Steinfurt zum 31. Dezember 2016 den folgenden uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:

Der Gesamtabschluss des Kreises Steinfurt für das Haushaltsjahr 2016, beste- hend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtan- hang, wurde unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts nach § 116 GO NRW geprüft. Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss und den Lagebericht abzugeben.

Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Ver- stöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beach- tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtla- gebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi- nanzgesamtlage des Kreises Steinfurt wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit und über das wirt- schaftliche und rechtliche Umfeld des Kreises Steinfurt einschließlich der ver- selbständigten Aufgabenbereiche sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtab- schluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben be- urteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtab- schluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidie- rungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden sowie der wesentlichen Ein- schätzungen des Landrates des Kreises Steinfurt sowie eine Würdigung der Ge- samtdarstellung des Gesamtanhanges und des Gesamtlageberichts.

(19)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 19

Der Gesamtabschluss 2016 in der dem Kreistag am 06.11.2017 vorgelegten Fas- sung mit einer Gesamtbilanzsumme von 591.012.795 € und einem Gesamter- gebnis in Höhe von – 5.163.310 € sowie der Gesamtlagebericht und der Gesamt- anhang sind Anlagen und Bestandteil dieses Prüfberichts.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss 2016 den haus- haltsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamt- lage des „Konzern Kreis Steinfurt“. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des „Konzern Kreis Steinfurt“ zutreffend dargestellt; diese wird im Wesentlichen geprägt durch die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelabschlusses Kreis Stein- furt.

Der vorstehende Prüfungsbericht wird in Übereinstimmung mit den gesetzli- chen Vorschriften und in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmäßiger Be- richterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW PS 450) erstattet.“

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Steinfurt als örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, entsprechend dem Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Bestä- tigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von der Vorsitzenden des Rech- nungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

(20)

Kreis Steinfurt Gesamtabschluss 2016 20

Steinfurt, den 15.05.2018

Rechnungsprüfungsamt

Gabriele Exler Friedhelm Thielen

(Leiterin des

Rechnungsprüfungsamtes) (Prüfer)

Heiner Huesmann (Prüfer)

Steinfurt, den 15.05.2018

Rechnungsprüfungsausschuss

Gitta Martin (Vorsitzende des

Rechnungsprüfungsausschusses)

Anlage zum Prüfungsbericht:

Gesamtabschluss 2016 (nur digital)

Referenzen

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