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Kreis Bergstraße. Revisionsamt - - Stadt Lampertheim. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum

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Kreis Bergstraße

-

Revisionsamt

-

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Stadt Lampertheim

Bericht über die Prüfung des

Jahresabschlusses zum 31.12.2011

(2)

~nhaItsverzeichnis

1 Rechtliche Grundlagen 1

II Prüfungsauftrag und —umfang 3

III lnventarllnventur 5

IV Bilanz 6

V Ergebnisrechnung 14

VI Finanzrechnung 16

VII AnhangzumJahresabschluss 17

VIII Rechenschaftsbericht 19

IX Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft 20

IX.1 Einhaltung des Haushaltsplanes 20

IX. 1.1 Erläuterung der erheblichen Abweichungen des Jahresergebnisses gegenüber

den Haushaltsansätzen 20

lX.1.2 Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen 20

IX.1.3 Verpflichtungsermächtigungen 20

(3)

IX.2 Kassenkredite 22

lX.3 Weitere Prüfungen im Haushaltsjahr 22

IX.3.1 Kassenprüfung 22

X Buchführung und Software 22

Xl Prüfungsschwerpunkte 23

XII Schlussgespräch 23

XIII Abschlussvermerk 24

XIV Anlagen 25

(4)

1 Rechtliche Grundlagen

Am 06.07.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim beschlossen, gemäß

§

92 Abs. 3 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Haushaltswirtschaft der Stadt ab dem 01.01.2009 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) zu führen. Dies wurde durch Änderung von

§

6 (Haushaltswirtschaft) der Hauptsatzung der Stadt vollzogen.

Die Grundlage für die Haushaltsführung bildete die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 vorn 10.12.2010. Die Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde erfolgte am 02.03.2011 mit den in der Genehmigung genannten Auflagen in Bezug auf die Erhöhung der Grundsteuer B. Ein Haushaltssicherungskonzept war gern.

§

24 Abs. 4 GemHVO-Doppik aufzustellen und wurde gern.

§

1 Abs. 4 GemHVO-Doppik dern Haushalts plan beigefügt.

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2010 wurde am 16.10.2014 von der Stadtverordnetenversammlung gern.

§

1 14u Abs. 1 HGO beschlossen. Gleichzeitig wurde die Entlastung erteilt.

Die öffentliche Bekanntrnachung für die Auslegung in der Zeit von 10.11. bis 18.11.2014 er folgte am 04.11.2014.

Nach

§

1 14s Abs. 9 HGO soll der Magistrat den Jahresabschluss innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufstellen und die Stadtverordnetenversamrnlung un verzüglich über die wesentlichen Ergebnisse unterrichten. Der vorliegende Jahresabschluss wurde am 09.02.2015 nicht fristgerecht aufgestellt.

Die Bestandteile des Jahresabschlusses ergeben sich aus

§

114s Abs. 2 bis 4 HGO i. V. m.

den

§~

44 bis 52 GernHVO-Doppik sowie den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.

Danach besteht der Jahresabschluss aus:

• der Verrnögensrechnung (Bilanz),

• der Ergebnisrechnung und

• der Finanzrechnung.

Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.

(5)

Als Anlagen sind dem Jahresabschluss beizufügen:

o ein Anhang, in dem die wesentlichen Posten des Jahresabschlusses zu erläutern sind, mit Übersichten über

das Anlagevermögen,

die Forderungen, die Verbindlichkeiten,

die Rückstellungen, sowie eine

o Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen.

Die notwendigen Unterlagen wurden uns am 09.03.2015 zur Prüfung vorgelegt.

Den Aufstellungsbeschluss vom 09.02.2015 erhielten wir am 09.03.201 5.

Die Vollständigkeitserklärung wurde am 10.03.2015 vom Ersten Stadtrat der Stadt Lampertheim unterzeichnet und uns am 10.03.2015 ausgehändigt.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Stadt Lampertheim sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2011 teilweise auf die evaluierten gesetzlichen Grundlagen der GemHVO vom 27.12.2011 sowie der HGO vom 16.12.2011 bezieht. Gemäß dem Erlass für die Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung von doppischen Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2013 vom 30.07.2014 (Ziffer 5.1) dürfen Jahresabschlüsse nach den neuen gesetzlichen Grundlagen der Anderungsverordnung vom Dezember 2011 aufgestellt werden.

In diesem Bericht verweisen wir allerdings auf die für den Stichtag zum Jahresabschluss 2011 gültigen gesetzlichen Grundlagen. Um eine Vergleichbarkeit der Muster herzustellen, wurden bei den Anlagen zum Jahresabschluss bereits die neuen gesetzlichen Muster ver wendet.

1) Prüfunqsfeststellunqen:

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nicht innerhalb der in ~ 114s Abs. 9 HGO gesetzten Frist von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Der Be schluss des Magistrats über die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in des sen Sitzung am 09.0Z2015.

(6)

II Prüfungsauftrag und —umfang

Gemäß

§

128 HGO ist der Jahresabschluss vom zuständigen Rechnungsprüfungsamt zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in diesem Schlussbericht zusammengefasst.

Der Jahresabschluss ist gem.

§

1 14t HGO mit diesem Bericht der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Die Prüfung fand in der Zeit vom 09.03.2015 bis 09.04.2015 statt. Sie wurde von folgenden Prüfern durchgeführt:

Herr Neher Frau Schneider

Als Auskunftspersonen wurden uns in der Vollständigkeitserklärung vom 10.03.2015 folgen de Personen genannt:

Herr Gregor Ruh

Frau Ann-Kathrin Dexler Herr Alban Roos

(7)

Grundlage für die Durchführung der Prüfung waren insbesondere

§

128 HGO die GemHVO Doppik vom 02.04.2006 und die Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik vom 14.05.2008. Soweit die Vorschriften der HGO und der GemHVO-Doppik sowie die Verwal tungsvorschriften zu einem konkreten Sachverhalt keine Regelungen enthalten, können bei der Beurteilung von Zweifelsfragen die entsprechenden handels- und steuerrechtlichen Re gelungen einbezogen werden.

Die Prüfung wurde gemäß risikoorientiertem Prüfungsansatz so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jahresabschlusses wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Die Prüfung umfasste auch die Gesetzmäßigkeit. Dabei sollte festgestellt werden, ob die Vorschriften und Grundsätze des Gemeindewirtschaftsrechts, einschließlich der lokalen Ver fügungen und Richtlinien, eingehalten worden sind.

Gemäß

§

128 Abs. 1 HGO prüfte das Revisionsamt den Jahresabschluss mit allen Unterla gen daraufhin, ob

• der Haushaltsplan eingehalten ist,

• die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begrün det und belegt sind,

• bei den Einnahmen und Ausgaben, den Erträgen, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den gelten den Vorschriften verfahren worden ist,

• die Anlagen zum Jahresabschluss vollständig und richtig sind,

• die Jahresabschlüsse nach

§

114s HGO ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde darstellen,

o der Bericht nach

§

114s Abs. 3 HGO (Rechenschaftsbericht) eine zutreffende Vorstel lung von der Lage der Gemeinde vermittelt.

Die Prüfung umfasste einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktion sprüfungen. Gleichzeitig wurden Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt, die sich einerseits quan titativ in einem Grenzwert ausdrückten, andererseits qualitativ aus der Bedeutung einer mög licherweise verletzten Rechtsnorm ergaben.

Die Prüfung erfolgte nach unserer Einschätzung so umfassend, dass eine ausreichende Be urteilung des Jahresabschlusses als Grundlage für die Entlastung des Magistrats möglich ist.

Der Umfang der von uns im Einzelnen vorgenommenen Prüfungen ist in unseren Arbeitspa pieren dokumentiert.

(8)

III Inventar / Inventur

Die Inventur ist eine wert- und mengenmäßige Bestandsaufnahme aller Vermögensgegen stände und Schulden.

Gemäß

§

35 Abs. 2 GemHVO-Doppik ist in der Regel alle drei Jahre eine körperliche Be standsaufnahme durchzuführen.

Die letzte Inventur wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz durchgeführt.

Grundlage dieser Inventur waren die Grundsätze zur Vermögenserfassung und -bewertung vom 05.07.2010 der Stadt.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß

§

108 Abs. 5 HGO der Wertansatz von Vermögensge genständen und Schulden, die nicht oder fehlerhaft angesetzt wurden, in einer späteren Bi lanz zu berichtigen und der unterlassene Ansatz nachzuholen ist. Eine Berichtigung kann letztmalig in der vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Bilanz vorgenommen werden. Vorhe rige Bilanzen sind nicht zu berichtigen.

Prüfungshinweis:

Gemäß Ziffer 4 der W zu ~ 36 GemHVO-Doppik sind die Buchbestände der Anlagen- buchhaltung in regelmäßigen Abständen (bspw. 3-5 jährigen Rhythmus) mit den tat sächlich vorhandenen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens abzustimmen.

Eine Inventur war zum 31.12.2014 geplant. Aufgrund der Personalsituation konnte die se jedoch nicht durchgeführt werden. Wir bitten im Rahmen der nächsten Inventur auch die Grundsätze der Vermögenserfassung und —bewertung anzupassen.

(9)

IV Bilanz

Die Bilanzsumme zum 31.12.2011 weist insgesamt eine Summe von 250.147.269,81 Euro aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Bilanzsumme um 5.057.833,04 Euro erhöht.

Die Bilanz wurde stichprobenweise geprüft. Die geprüfte Bilanz ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Korrekturen gegenüber der aufgestellten Bilanz wurden vorgenommen.

Wesentliche Korrekturen, Erläuterungen und Feststellungen zu den geprüften Bilanzpositio nen werden im Folgenden dargestellt. Die Nummerierung der Sachverhalte bezieht sich hierbei auf die entsprechende Ziffer in der Vermögensrechnung analog des Musters 19 zu

§

49 GemHVO-Doppik. Die Nummerierung ist deshalb nicht durchgehend.

AKTIVA

1. Anlagevermögen

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände

1.1 .1 Konzessionen, Lizenzen und ähnliche Rechte

Die Bilanzsumme bei den Konzessionen, Lizenzen und ähnlichen Rechten hat sich um 19.333,04 Euro auf 31.732,91 Euro reduziert. Die Reduzierung erfolgte aufgrund der regulä ren Abschreibung der gebuchten Werte. Im Bereich der Zugänge wurde die Ringmaster Software geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

1.1.2 Geleistete Investitionszuweisunqen und —zuschüsse

Die Schlussbilanz zum 31.12.2011 weist einen Betrag in Höhe von insgesamt 296.849,50 Euro aus. Die Bilanzposition hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 208.134,27 Euro erhöht. Es wurde in diesem Bereich der Zugang aufgrund des Ausbaus der S-Bahn Rhein Neckar in Höhe von 38.000,- Euro, der Zuschuss für die Werkstatt der Behinderten hilfe in Lorsch in Höhe von 116.657,30 Euro sowie verschiedene Zuschüsse im Bereich öko logisches Bauen geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Stadt Lampertheim

(10)

1.2 Sachanlagevermögen

1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Die Stadt Lampertheim hatte zum Bilanzstichtag Grundstücke im Wert von 101.772.198,78 Euro bilanziert. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.381.330,99 Euro reduziert.

Es wurden daher verschiedene Verkäufe von Grundstücken geprüft (,‚Rosenstock“ und „Im Keileck“). Es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken

Der Wert der Bauten betrug zum Bilanzstichtag 24.964.276,62 Euro. Es wurde der Zugang der Kindertagesstätte Hofheim in Höhe von 113.984,45 Euro geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen

Wesentlicher Zugang war die Übergabe der leitungsgebundenen Einrichtungen von einem Erschließungsträger für das Baugebiet Rosenstock III in Höhe von 8.054.185,- Euro. Da diese Übertragung gemäß Erschließungsvertrag kostenfrei erfolgt, wurden in gleicher Höhe Sonderposten eingebucht.

Weiterhin wurden verschiedene betragsmäßige kleinere Zugänge im Bereich des Infrastruk turvermögens geprüft.

1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung

Im Bereich der Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung wurde der Zugang der Be regnungsanlage im Friedhof in Höhe von 65.547,11 Euro geprüft. Die Bilanzposition beläuft sich zum 31.12.2011 auf 179.069,90 Euro. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

1.2.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

In dieser Bilanzposition sind zum 31.12.2011 Werte in Höhe von 446.868,76 Euro aktiviert.

Es wurden verschiedene Zugänge im Bereich der sonstigen Betriebsausstattung und Büro möbel geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

(11)

1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Die Anlagen im Bau haben sich zum 31.12.2011 um 2.842.739,87 Euro auf 6.305.649,44 Euro reduziert. Grund hierfür war insbesondere die Aktivierung der Lindenfaltorstraße. Wei terhin wurde in diesem Bereich der Zugang der Kindergrippe Rosenstock in Höhe von 428.217,79 Euro, der Zugang des Caf~s am Stadtpark im Höhe von 14.691,73 Euro, der Zugang für das Feuerwehrgerätehaus Hofheim in Höhe von 290.609,40 Euro und der Zu gang für das Löschfahrzeug, für welches zum Jahresende bereits 91.956,75 Euro veraus gabt wurden, geprüft.

1.3.6 Sonstige Ausleihungen

Unter dieser Position hat sich als wesentliche Veränderung der zukünftige Ausweis der Wohnungsbaudarlehen der Baugenossenschaft (Zugang 4.318.196,15 Euro) ergeben.

2. Umlaufvermögen

2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen der Stadt Lampertheim betragen 2.692.168,99 Euro und wurden durch Pauschal- und Einzelwertberichtigungen bereinigt.

2) Prüfunqsfeststellunqen:

a) Wir bitten, niedergeschlagene Forderungen künftig nicht mehr zu 20 % in der Posi tion zweifelhafte Forderungen abzubilden, sondern vollständig auszubuchen. Als Aufwandskonto ist dabei das Konto 6671 (Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit) und nicht das Konto 6672 (Einzelwertberichtigung) anzusprechen.

Sollten wider Erwarten Erträge aus einer niedergeschlagen Forderungen generiert werden, sind diese Erträge als periodenfremd und damit als außerordentliche Erträge darzustellen.

b) Die Umbuchung der kreditorischen Debitoren und debitorischen Kreditoren ist nur teilweise erfolgt.

c) Wir bitten, künftig die bestehenden Forderungen gegenüber verbundenen Unter nehmen auf den dafür vorgesehenen Konten zu bilanzieren und auch in der entspre chenden Bilanzposition auszuweisen. Im Jahr 2011 liegen dem Revisionsamt zwar Saldenbestätigungen über diese Sachverhalte vor, aber es bestehen laut Anhang und Bilanz keine Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen.

(12)

2.4 Flüssige Mittel

Der Bestand an Flüssigen Mitteln zum 31.12.2011 ist in der Schlussbilanz der Stadt Lampertheim mit -860.592,89 Euro ausgewiesen.

In diesem Finanzmittelbestand ist ein Dispokredit i. H. v. -1.045.584,37 Euro enthalten.

Die bilanzierten Bestände sind durch Saldenbestätigungen und Kontoauszüge nachgewie sen.

Der bilanzierte Wert stimmt nicht mit dem Ausweis des Finanzmittelbestandes in der direkten Finanzrechnung zum Stichtag überein (siehe hierzu Feststellungen bei Ziffer VI).

3) Prüfunqsfeststellungen:

In dem Kassenbestand ist ein negativer Bestand bei der Sparkasse Lampertheim in Höhe von -1.045.584,37 Euro enthalten. Kassenkredite sind jedoch auf der Passivseite bei den Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssicherung auszu weisen. Der tatsächliche Bestand der flüssigen Mittel zum 31.12.2011 beträgt daher 184.991,48 Euro.

(13)

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß Ziffer 1 der W zu

§

45 GemHVO Doppik Korrekturposten, mit denen Aufwendungen der betreffenden Rechnungsperiode zu geordnet werden. Sie sind zu bilden, wenn die einem Haushaltsjahr nach dem Grundsatz der Abgrenzung nach Sache und Zeit zuzurechnenden Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen in verschiedene Haushaltsjahre fallen.

Bei der Stadt Lampertheim sind aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von insge samt 1.518.170,68 Euro bilanziert. Die Summe der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Anspardarlehen und Sonderbeiträgen beträgt 1.339.723,95 Euro. Diese wurden im Ein zelnen geprüft, jedoch bestehen geringfügige Differenzen (2.000,00 Euro), die sich aus be reits gebuchten Ansparraten von jedoch verspätet abgerufenen Darlehen ergeben haben.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Stadt Lampertheim

(14)

PASSIVA 1. Eigenkapital 1.1 Netto-Position

Die Netto-Position stellt nach Ziffer 37 der W zu

§

49 GemHVO-Doppik das Basiskapital der Kommune dar, das bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgestellt wird. Gemäß Ziffer 13.2 der W zu

§

59 GemHVO-Doppik kann die Netto-Position ggf. noch vier Jahre nach Er stellung der Eröffnungsbilanz in den Schlussbilanzen der entsprechenden Jahre ergebnis- neutral berichtigt werden, falls vorhandene Vermögensgegenstände und Schulden nicht oder fehlerhaft angesetzt wurden.

Die Schlussbilanz zum 3112.2011 weist 135.679.393,70 Euro aus.

Eine Veränderung gegenüber der Vorjahresbilanz hat sich nicht ergeben.

1.3 Ergebnisverwendung

Die Schlussbilanz weist insgesamt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.630.666,76 Euro aus. Davon entfallen 7.054.861,40 Euro Fehlbetrag auf das ordentliche Ergebnis und 2.424.194,64 Euro Überschuss auf das außerordentliche Ergebnis.

Die Behandlung entstandener Jahresfehlbeträge ist in den

§~

24 und 25 Gern HVO-Doppik geregelt.

2. Sonderposten

Die Schlussbilanz zum 31.12.2011 weist 44.346.903,84 Euro aus.

Die größte Veränderung gegenüber dem Vorjahr hat sich aus der Einbuchung der Sonder posten aus der Übergabe des Erschließungsträgers für die Baugebiete Rosen stocklOberlache West in Höhe von 8.054.185 Euro ergeben.

(15)

4. Verbindlichkeiten

4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (für Investitionen und Investitionsförde rungsmaßnahmen)

Die Schlussbilanz weist einen Bestand an Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (für Inves titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) zum 31.12.2011 i. H. v. 32.590.510,27 Euro aus.

Die bilanzierten Bestände sind überwiegend durch Saldenbestätigungen und Kontoauszüge nachgewiesen.

Der Kommunale Verwaltungskontenrahmen hat sich mit der Novellierung der GemHVO zum 27.12.2011 verändert und aus diesem Grund haben sich die Kontonummern bei den Ver bindlichkeiten geändert. Die Stadt Lampertheim hat im Jahresabschluss 2010 und auch 2011 bereits einen Teil der Darlehen auf die neue Nummerierung umgestellt. Bei der Aufteilung der Darlehen in Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegen über öffentlichen Kreditgebern sind jedoch noch falsche Zuordnungen enthalten, ebenso wie in der Aufteilung der Kredite in die einzelnen Laufzeiten.

Wir bitten, für den Jahresabschluss 2013 die Kontonummern und die Aufteilung der Darlehen anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Kontonummern vorzunehmen.

Im Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Lampertheim werden Darlehen in Höhe von insgesamt 1.960.896,45 Euro ausgewiesen. Tatsächlich bestehen jedoch Verbindlichkeiten in Höhe von 34.064.199,00 Euro. Wir bitten, künftig einen vollständigen Verbindlichkeitenspiegel im Rahmen des Jahresabschlusses vorzulegen.

Im Jahresabschluss 2011 lagen erneut über einen Teil der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und öffentlichen Kreditgebern keine Saldenbestätigungen vor. Wir bitten, für künftige Jahresabschlüsse nur noch Verbindlichkeiten zu bilanzieren, für die auch entsprechende Nachweise vorliegen.

4) Prüfunqsfeststellunqen:

Die Aufteilung der Gesamtsumme der Kredite im geprüften und entlasteten Jahresab schluss des Vorjahres 2010 entspricht nicht der Spalte Ergebnis des Vorjahres im aufgestellten Jahresabschluss 2011. Der Grundsatz der Bilanzidentität ist demnach nicht gewährleistet.

(16)

4.5 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und In vestitionszuweisungen und —zuschüssen sowie lnvestitionsbeiträgen

Die Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen, Transferleistungen und Investiti onszuweisungen und —zuschüssen sowie lnvestitionsbeiträgen betragen zum Bilanzstichtag 308.550,86 Euro. Es wurden verschiedene Sachverhalte geprüft und es ergaben sich keine Beanstandungen an den ausgewiesenen Werten.

4.9. Sonstige Verbindlichkeiten

Die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten betrug zum Bilanzstichtag 675.953,14 Euro. In diesem Betrag sind Buchungen aus kreditorischen Debitoren in Höhe von 332.626,41 Euro enthalten. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Feststellung bei den Forderungen unter Ziffer 2b) und bitten, künftig alle debitorischen Kreditoren (mit Ausnahme der gegenüber ver bundenen Unternehmen) bei den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen. Weiterhin sind die kreditorischen Debitoren bei den Sonstigen Vermögensgegenständen auszuweisen (ebenso mit Ausnahme der gegenüber verbundenen Unternehmen).

5) Prüfungsfeststellungen:

Im Bereich der sonstigen Verbindlichkeiten sind einige Konten enthalten, die einen positiven Wert aufweisen. Positive Verbindlichkeiten sind Forderungen und in der Bilanz entsprechend umzubuchen.

Weiterhin fiel auf, dass sehr viele Sachverhalte bei der Stadt Lampertheim über die Sonstigen Verbindlichkeiten gebucht wurden. Wir bitten in dieser Position künftig wirklich nur noch Sachverhalte auszuweisen, die tatsächlich keiner anderen Verbind lichkeitenart zuzuordnen sind.

5. Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß Ziffer 1 derW zu

§

45 GemHVO Doppik Korrekturposten, mit denen Erträge der betreffenden Rechnungsperiode zugeordnet werden. Sie sind zu bilden, wenn die einem Haushaltsjahr nach dem Grundsatz der Abgren zung nach Sache und Zeit zuzurechnenden Erträge und die dazugehörigen Einzahlungen in verschiedene Haushaltsjahre fallen.

(17)

V Erqebnisrechnunq

Die Ergebnisrechnung wurde stichprobenweise geprüft. Die geprüfte Ergebnisrechnung ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Korrekturen wurden nicht vorgenommen.

Wesentliche Erläuterungen und Feststellungen zu den geprüften Positionen der Ergebnis- rechnung werden im Folgenden dargestellt.

Ordentliches Ergebnis

Summe ordentliche Erträge 50.81 1.459,88 €

Summe ordentliche Aufwendungen 56.963.019,93 €

Finanzerträge 422.690,46 €

Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 1.325.991,81 €

Ordentliches Ergebnis -7.054.861,40€

Außerordentliches Ergebnis

Außerordentliche Erträge 2.538.370,84 €

Außerordentliche Aufwendungen 114.176,20€

Außerorde ntliches Ergebnis 2.424.194,64 €

Gemäß

§

58 Ziffer 5 GemHVO-Doppik zählen zu den außerordentlichen Aufwendungen und Erträge die Aufwendungen und Erträge, die nicht dem Haushaltsjahr zuzuordnen sind, selten oder unregelmäßig anfallende Erträge und Aufwendungen und Erträge und Aufwendungen aus Veräußerungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die den Rest buchwert übersteigen bzw. unterschreiten.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Stadt Lampertheim

(18)

Teilergebnisrechnungen

Gemäß

§

48 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind entsprechend den Teilhaushalten im Haushalts plan (~ 1 Abs. 3 und § 4) im Jahresabschluss Teilrechnungen aufzustellen. Den Werten der Teilrechnungen sind die fortgeschriebenen Planansätze der Teilhaushalte gegenüberzustel len.

Gemäß § 48 Abs. 2 GemHVO-Doppik sind die Teilergebnisrechnungen jeweils um die tatsächlich angefallenen Beträge zu den in den Teilergebnishaushalten ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen.

Im Rahmen der unterjährigen Berichte über den Stand des Haushaltsvollzugs nach § 28 GemHVO-Doppik ist auch über die Zielerreichung und die Kennzahlen zu berichten.

6) Prüfunqsfeststellunqen:

Wir bitten die Stadt Lampertheim zukünftig ihre Tellergebnishaushalte um Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung zu erweitern.

In unterjährigen Berichten ist über die Zielerreichung, Leistungsmengen und Kennzah len zu berichten.

Im Jahresabschluss sind die Tellergebnis- und -finanzrechnungen darzustellen. Hier bei sind auch in den Teilergebnisrechnungen den geplanten Leistungsmengen und Kennzahlen die tatsächlich angefallenen Beträge gegenüberzustellen.

(19)

VI Finanzrechnung

Die geprüfte direkte Finanzrechnung ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.

Gern. Ziffer 1 der W zu

§

47 GemHVO-Doppik werden in der Finanzrechnung die Einzah lungen und Auszahlungen der Gemeinde (Gv) aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Inves titionstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungsvorgän ge nachgewiesen. Die Gegenüberstellung der Zahlungen und der fortgeschriebenen Haus haltsansätze lässt erkennen, in welchem Umfang die Haushaltsplanung realisiert werden konnte.

Das in der direkten und der indirekten Finanzrechnung jeweils nachgewiesene Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit und aus haushaltsunwirksarnen Zahlungsvorgängen stimmt nicht überein wie der Finanzmittelbe stand am Anfang und am Ende des Haushaltsjahres.

Gemäß

§

47 GemHVO-Doppik sind die direkte und die indirekte Finanzrechnung Bestandtei le des Jahresabschlusses. Die Stadt Lampertheim hat im Jahresabschluss 2011 abweichend von den Vorgaben des

§

47 lediglich die direkte Finanzrechnung erstellt. Im Hinblick auf be kannte Probleme bei der indirekten Finanzrechnung und die Gesetzesänderung, die ab 2012 den Kommunen freistellt, sich für eine Art der Finanzrechnung zu entscheiden, wird dies von uns akzeptiert.

7) Prüfun~jsfeststeIIunqen:

Es besteht eine Differenz zwischen der Finanzrechnung und den flüssigen Mitteln.

Diese wurde jedoch in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter für künftige Jahres abschlüsse korrigiert.

Prüfung des JahresabscNusses zum 31.12.2011 Stadt Lampertheim

(20)

VII Anhang zum Jahresabschluss

Der Anhang zum Jahresabschluss soll in komprimierter Form Informationen über den Stand und die Entwicklung des kommunalen Vermögens sowie Erläuterungen zu den ermittelten Bilanzpositionen geben sowie über bestehende Risiken Auskunft geben. Gemeinsam mit dem vom Magistrat unterschriebenen Jahresabschluss ist der Anhang analog Ziffer 3.1 der W zu

§

59 GemHVO-Doppik zu einem Schriftstück zusammenzufassen.

Die gesetzlichen Vorgaben zum Anhang sind im

§

50 GemHVO-Doppik sowie den zugehöri gen W geregelt. Nach

§

50 Abs. 1 GemHVO-Doppik ist der Anhang dem Jahresabschluss der Gemeinde als Anlage beizufügen und die wesentlichen Posten der Vermögens-, Ergeb nis- und Finanzrechnung zu erläutern.

Im Anhang sind nach Absatz 2 ferner anzugeben:

1. die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,

2. Abweichungen von den bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit einer Begründung; die sich dadurch ergebenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind gesondert darzustellen,

3. Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, 4. Haftungsverhältnisse, die nicht in der Vermögensrechnung (Bilanz) auszuweisen sind, 5. Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können, insbesondere

aus Vereinbarungen über besondere Finanzierungsinstrumente und deren Entwicklun gen,

6. in welchen Fällen aus welchen Gründen die lineare Abschreibungsmethode nicht ange wendet wird,

7. Veränderungen der ursprünglich angenommenen Nutzungsdauer von Vermögensgegen ständen,

8. Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften,

9. eine Übersicht über die fremden Zahlungsmittel (~ 15); dabei können die Angaben über diese Mittel aus mehreren Bereichen zusammengefasst dargestellt werden, wenn es sich jeweils um unerhebliche Beträge handelt,

10. die durchschnittliche Zahl der Beamten und Arbeitnehmer, die während des Haushalts jahres zur Gemeinde in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis standen,

(21)

11. die Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen der Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes; gehörten Personen diesen Ge meindeorganen nicht über das gesamte Haushaltsjahr an, ist neben ihren Namen der Zeitraum der Zugehörigkeit anzugeben.

Der mit dem Jahresabschluss vorgelegte Anhang der Stadt Lampertheim entspricht den oben genannten gesetzlichen Vorschriften. Die Stadt Lampertheim hat den Anhang zum Jah resabschluss 2011 und 2012 in einem vorgelegt.

8) Prüfunqsfeststellunqen:

Der Forderungsspiegel der Stadt Lampertheim weist keine Forderungen aus. Ebenso wird im Verbindlichkeitenspiegel nur ein Bruchteil der Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Wir bitten darum diese Anlagen zu überarbeiten und die korrekten Zahlen abzubilden.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 —Stadt Lampertheim

(22)

VIII Rechenschaftsbericht

Gern.

§

51 GernHVO-Doppik sind irn Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirt schaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Er füllung der Aufgaben so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre chendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen zu erläu tern und eine Bewertung der Abschlussrechnungen vorzunehmen.

Der Rechenschaftsbericht soll auch darstellen:

1. Angaben über den Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien, 2. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres einge

treten sind,

3. die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken von be sonderer Bedeutung; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben,

4. wesentliche Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlich durchgeführten Investi tionen.

Der vorgelegte Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den vom Revisionsamt bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen.

Prüfunqshinweis:

Wir bitten den Rechenschaftsbericht der Stadt Lampertheim ab dem Jahr 2013 um ei ne Bewertung der Chancen und Risiken zu ergänzen.

(23)

IX Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft IX.1 Einhaltung des Haushaltsplanes

IX.1.1 Erläuterung der erheblichen Abweichungen des Jahresergebnisses gegenüber den Haushaltsansätzen

In dem dem Jahresabschluss beigefügten Anhang sind die erheblichen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen vollständig und zutreffend erläutert.

Nach der Gesamtergebnisrechnung hat sich eine Verschlechterung in Höhe von 2.474.939,76 Euro ergeben.

Die wesentlichen Abweichungen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen (-7.658.662,84 Euro) sowie Versorgungsaufwendungen (1.368.534,11 Euro) und Abschreibungen (1.026.039,42 Euro) führen nicht zu Auszahlungen. Sie fallen deshalb unter den Tatbestand des

§

114g Abs. 4 HGO und sind nicht zu beschließen.

Die erhöhten Steueraufwendungen (451.357,33 Euro) resultieren aus den Steuermehrerträ gen (2.423.709,18 Euro).

IX. 1.2 Zustimmung zu Haushaltsüberschreitungen

Es liegen keine Beschlüsse von Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah lungen vor.

IX. 1.3 Verpflichtungsermächtigungen

Zur Sicherstellung der Durchführung mehrjähriger lnvestitionsmaßnahmen wurden gern.

§

3 der Haushaltssatzung 2011 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 3.510.000,- Euro veranschlagt.

Im Haushaltsjahr 2011 wurden laut Auskunft der Verwaltung keine Verpflichtungsermächti gungen in Anspruch genommen.

Eine Übersicht, über die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen, ist der Haushalts planung zu entnehmen.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 —Stadt Lampertheim

(24)

IX. 1.4 Haushaltsermächtigungen bzw. Budgetüberträge

Die Budgetierungsregeln sind im Haushaltsplan 2011 ab Seite 79 ausgewiesen.

Dem Jahresabschluss liegt eine Übersicht über die in folgende Jahre zu übertragenden Haushaltsermächtigungen

(~

114s Abs. 4 Nr. 2 HGO) bei.

In der Ergebnisrechnung wurden keine Budgetüberträge gebildet.

In der Finanzrechnung bestehen Haushaltsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.267.521,54 Euro und Kreditermächtigungen in Höhe von 1.000.000,- Euro.

IX. 1.5 Vorläufige Haushaltsführung

Der Haushaltsplan 2011 wurde am 10.12.2010 in die Stadtverordnetenversammlung einge bracht. Bis zur Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde am 02.03.2011 und anschließende Bekanntmachung waren die Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß

§

114f HGO zu beachten und an zuwenden.

Es liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsfüh rung nicht beachtet wurden.

(25)

IX.2 Kassenkredite

Nach

§

4 der Haushaltssatzung war der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 10.000.000 Euro festgesetzt. Zum 31.12. des Haushaltsjahres waren 1.045.584,37 Euro in Anspruch genommen.

Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass der Dispokredit im negativen Bankbe stand bei den Flüssigen Mitteln ausgewiesen wird und nicht, wie dies der Kommunale Ver waltungskontenrahmen vorschreibt, bei den Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung.

IX.3 Weitere Prüfungen im Haushaltsiahr IX.3.1 Kassenprüfung

In der Zeit vom 13.09. bis 21.09.2011 wurde eine unvermutete Prüfung der Stadtkasse durchgeführt. Die Prüfung erstreckte sich auf die gesamte Kasse.

X Buchführung und Software

Die Stadt Lampertheim verwendet das Buchführungsprogramm mps DE Dynacmics NAV 6.0 R2 (6.00.3341 3). Im Einsatz befindet sich zurzeit die Programmversion NF 2.0-013-001-E2.

Das Programm beinhaltet unter anderem die Funktionen Finanzbuchhaltung, Anlagenbuch haltung sowie Steuern & Abgaben.

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Geschäftsvorfälle voll ständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst sowie die Belege ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen aus der Vorjahresbilanz wurden richtig im Berichtsjahr vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutref fend entwickelt und von dem Magistrat aufgestellt.

Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststel lungen den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Vorschriften und Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 Stadt Lampertheim

(26)

XI Prüfunqsschwerpunkte

In einem gemeinsamen Vorgespräch zwischen der Abteilungsleitung und dem zuständigen Prüfteam wurden als besondere Schwerpunkte für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 bei der Stadt Lampertheim u.a. die Prüfung der liquiden Mittel und der Bereich der Forderun gen festgelegt, welche auch im Auftrag Nr. 38 vom 09.03.2015 festgeschrieben wurden.

XII Schlussgespräch

Am 25.06.2015 fand ein Schlussgespräch statt, an dem teilnahmen:

• Von der Stadtverwaltung:

Herr Bürgermeister Störmer Herr Erster Stadtrat Klingler Herr Ruh

Herr Roos Herr Sobel Frau Dexler

o Vom Revisionsamt des Kreises Bergstraße:

Herr Kaldschmidt Herr Neher Frau Schneider

(27)

XIII Abschlussvermerk

Wir haben den Jahresabschluss der Stadt Lampertheim zum 31.12.2011 bestehend aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buch führung und den Rechenschaftsbericht geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht nach den gemeindewirtschaftlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Magistrats der Stadt Lampertheim. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresab schluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Rechenschaftsbericht abzuge ben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach

§

128 HGO vorgenommen. Sie ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch führung und durch den Rechenschaftsbericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Lampertheim sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs grundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Magistrats sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

(28)

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Lampertheim. Der Re chenschaftsbericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zu treffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Heppenheim, den 25.06.2015

(Kaldschmidt)

Leiter des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße

XIV

Anlagen

Als Anlagen sind beigefügt:

• Die geprüfte Schlussbilanz

• Die geprüfte Gesamtergebnisrechnung

• Die geprüfte direkte Finanzrechnung

(29)

Prüfungsfeststellungen Stellungnahmen / Erläuterungen

1) Prüfungsfeststellung Seite 2:

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nicht innerhalb der in § 114s Abs. 9 HGO gesetz- ten Frist von vier Monaten nach Ablauf des Haus- haltsjahres. Der Beschluss des Magistrats über die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in dessen Sitzung am 09.02.2015.

Diese Prüfungsfeststellung sehen wir nur als For- malie an.

Das Revisionsamt des Kreises Bergstraße hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 vom 10.06.14 bis 06.08.14 durchgeführt. Die Stadtver- ordnetenversammlung hat am 16.10.2014 Entlas- tung erteilt.

Erst danach konnten die Jahresabschlussarbeiten 2011/2012 fortgesetzt werden. Es ist davon aus- zugehen, dass diese Prüfungsfeststellung in den folgenden Jahren weiterhin im Prüfbericht des Re- visionsamts des Kreises Bergstraße mit aufge- nommen wird. Dieser Anforderung an die Erstel- lung des Jahresabschlusses kann erst entspro- chen werden, wenn der Aufstellungs- und Prü- fungsstau beseitigt ist.

2) Prüfungsfeststellung Seite 8:

a) Wir bitten, niedergeschlagene Forderungen künftig nicht mehr zu 20 % in der Position zweifelhafte Forderungen abzubilden, son- dern vollständig auszubuchen. Als Auf- wandskonto ist dabei das Konto 6671 (Ab- schreibungen auf Forderungen wegen Unein- bringlichkeit) und nicht das Konto 6672 (Ein- zelwertberichtigung) anzusprechen.

Sollten wider Erwarten Erträge aus einer nie- dergeschlagen Forderungen generiert wer- den, sind diese Erträge als periodenfremd und damit als außerordentliche Erträge dar- zustellen.

b) Die Umbuchung der kreditorischen Debitoren und debitorischen Kreditoren ist nur teilweise erfolgt.

c) Wir bitten, künftig die bestehenden Forderun- gen gegenüber verbundenen Unternehmen auf den dafür vorgesehenen Konten zu bilan- zieren und auch in der entsprechenden Bi- lanzposition auszuweisen. Im Jahr 2011 lie- gen dem Revisionsamt zwar Saldenbestäti- gungen über diese Sachverhalte vor, aber es bestehen laut Anhang und Bilanz keine For- derungen gegenüber verbundene Unterneh- men.

Die niedergeschlagenen Forderungen werden künftig – wie vorgeschlagen - zu 100 % ausge- bucht.

Die Form der Abbildung erfolgte aus der Kenntnis heraus, dass bei bestimmten niedergeschlagenen Forderungen in Folgejahren noch Erträge erzielt werden konnten. Die verspätete Aufstellung des Jahresabschlusses steht hierbei in unmittelbarem Zusammenhang.

Zukünftig wird darauf geachtet, dass solche Er- träge als periodenfremd und damit als außeror- dentliche Erträge dargestellt werden.

Die fehlenden Umbuchungen wurden inzwischen (zusammen mit dem Systemanbieter) durchge- führt.

Diesbezüglich haben erste Gespräche mit unse- rem Anwendungsbetreuer (Synergie) stattgefun- den. Systemtechnisch ist es möglich über Unter- konten und deren entsprechende Schlüsselung und Kennzeichnung als verbundenes Unterneh- men entstandene/entstehende Forderungen als Forderungen ggü. verbundene Unternehmen aus- zuweisen. Für 2013, 2014 und 2015 werden ggf.

noch Umbuchungen notwendig sein; ab 2016 sollte die neue Schlüsselung automatisch für eine richtige Zuordnung sorgen.

1

(30)

3) Prüfungsfeststellung Seite 9:

In dem Kassenbestand ist ein negativer Bestand bei der Sparkasse Lampertheim in Höhe von - 1.045.584,37 Euro enthalten. Kassenkredite sind jedoch auf der Passivseite bei den Verbindlichkei- ten aus Kreditaufnahmen für die Liquiditätssiche- rung auszuweisen. Der tatsächliche Bestand der flüssigen Mittel zum 31.12.2011 beträgt daher 184.991,48 Euro.

Die festen Kassenkredite werden bereits auf der Passivseite bei den Verbindlichkeiten aus Kredit- aufnahmen für die Liquiditätssicherung ausge- wiesen. Negative Bestände auf den Girokonten (Dispokredite) werden künftig zum Jahreswech- sel entsprechend umgebucht.

4) Prüfungsfeststellung Seite 12:

a) Die Aufteilung der Gesamtsumme der Kredite im geprüften und entlasteten Jahresabschluss des Vorjahres 2010 entspricht nicht der Spalte Ergebnis des Vorjahres im aufgestellten Jah- resabschluss 2011. Der Grundsatz der Bilanz- identität ist demnach nicht gewährleistet.

b) Wir bitten, die Kontonummern und die Auftei- lung der Darlehen anhand der gesetzlich vor- geschriebenen Kontonummern vorzunehmen.

c) Im Verbindlichkeitenspiegel der Stadt Lampert- heim werden Darlehen in Höhe von insgesamt 1.960.896,45 Euro ausgewiesen. Tatsächlich bestehen jedoch Verbindlichkeiten in Höhe von 34.064.199,00 Euro. Wir bitten, künftig einen vollständigen Verbindlichkeitenspiegel im Rah- men des Jahresabschlusses vorzulegen.

Bislang erfolgte die Darlehens- und Schuldenver- waltung über mps bzw. über parallel geführte Excel-Sheets. Für die Zukunft (und rückwirkend ab 2013) wird die neue Software mZins unterstüt- zend eingesetzt, so dass derartige Differenzen nicht mehr entstehen sollten. Hierzu sind aktuell noch letzte Abstimmungsarbeiten notwendig.

Entsprechende Änderungen gemäß dem aktuel- len KVKR wurden bereits vorgenommen. Im Zuge der Umstellung der Darlehensverwaltung auf die neue Software mZins sollten ab 2013 die korrek- ten Konten angesprochen werden.

Siehe auch Erläuterung zu a).

Im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Darlehensverwaltungs-Software sollte die Aus- wertung der entsprechenden Verbindlichkeiten deutlich leichter fallen, so dass der Ausweis eines vollständigen und korrekten Verbindlichkeiten- spiegels (spätestens) mit Vorlage des Jahresab- schlusses 2013 gewährleistet sein sollte.

5) Prüfungsfeststellung Seite 13:

Im Bereich der sonstigen Verbindlichkeiten sind einige Konten enthalten, die einen positiven Wert aufweisen. Positive Verbindlichkeiten sind Forde- rungen und in der Bilanz entsprechend umzubu- chen.

Weiterhin fiel auf, dass sehr viele Sachverhalte bei der Stadt Lampertheim über die Sonstigen Ver- bindlichkeiten gebucht wurden. Wir bitten in dieser Position künftig wirklich nur noch Sachverhalte auszuweisen, die tatsächlich keiner anderen Ver- bindlichkeitenart zuzuordnen sind.

Auf Vorschlag des Revisionsamts wurden die „ge- kippten Konten“ entsprechend umgebucht.

(31)

6) Prüfungsfeststellung Seite 15:

Wir bitten die Stadt Lampertheim zukünftig ihre Tellergebnishaushalte um Ziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung zu erweitern.

In unterjährigen Berichten ist über die Zielerrei- chung, Leistungsmengen und Kennzahlen zu be- richten.

Im Jahresabschluss sind die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen darzustellen. Hierbei sind auch in den Teilergebnisrechnungen den geplan- ten Leistungsmengen und Kennzahlen die tat- sächlich angefallenen Beträge gegenüberzustel- len.

Die Stadt Lampertheim ist bestrebt die Ziele und Kennzahlen zur Steuerung der Haushaltswirt- schaft in die Teilhaushalte mit aufzunehmen. Im Haushaltsplan 2013 wurden erstmals Ziele zur Messung der Zielerreichung in den Produkten de- finiert. Diese sind dann auch mit den Bestands- bzw. Messzahlen verknüpft worden. Mit dieser Einführung erfolgte auch die Anpassung des un- terjährigen Berichtswesens.

Mit dem Haushaltsjahr 2015 sind konkret Res- sourcen, Ziele und Kennzahlen ausgewiesen und verknüpft worden. Im Rahmen der Quartalsbe- richte sind die Produktverantwortlichen verpflichtet auf dieser Basis über ihre Produkt-bewirtschaf- tung zu berichten. Somit sind die Voraussetzun- gen geschaffen, um die Anforderungen des Kom- munalen Haushaltsrechts und die des Revisions- amtes des Kreises Bergstraße zu erfüllen.

7) Prüfungsfeststellung Seite 16:

Es besteht eine Differenz zwischen der Finanz- rechnung und den flüssigen Mitteln.

Diese wurde jedoch in Zusammenarbeit mit dem Systemanbieter für künftige Jahresabschlüsse korrigiert.

Diese Prüfungsfeststellung wurde noch während der Prüfungshandlungen erledigt.

8) Prüfungsfeststellung Seite 18:

Der Forderungsspiegel der Stadt Lampertheim weist keine Forderungen aus. Ebenso wird im Ver- bindlichkeitenspiegel nur ein Bruchteil der Ver- bindlichkeiten ausgewiesen.

Wir bitten darum diese Anlagen zu überarbeiten und die korrekten Zahlen abzubilden.

Die Auswertungsmethodik der Daten für die For- derungs- sowie die Verbindlichkeitenspiegel wird aktuell überarbeitet. Wir gehen davon aus, dass insbesondere mit Unterstützung der Darlehens- verwaltungssoftware mZins, eine korrekte Darstel- lung gewährleistet ist.

3

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