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über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 Bericht

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Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018

BEQUA gGmbH Im Stöck 8 76275 Ettlingen

Finanzamt Ettlingen St.Nr. 31 197 22954

Anlage 1

zur Vorlage Nr. /2019

an den KT am 18.07.2019

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Inhaltsverzeichnis

A. Auftrag und Auftragsdurchführung ... 3

B. Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse ... 5

C. Feststellungen zur Rechnungslegung ... 7

D. Erläuterungen zum Jahresabschluss ... 9

E. Ergebnis der Arbeiten und Bescheinigung ... 25

F. Bilanz zum 31. Dezember 2018 ... 27

G. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 ... 28

H. Anlagenentwicklung vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 ... 30

I. Anhang für das Geschäftsjahr 2018 ... 61

J. Anlagenspiegel vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 ... 65

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BILANZBERICHT zum 31. Dezember 2018 BEQUAgGmbH

76275 Ettlingen

A.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1. Auftrag und Auftragsabgrenzung

Die Geschäftsführung der

BEQUA gGmbH Im Stöck 8 76275 Ettlingen Im folgenden auch "Gesellschaft" genannt

hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zur 31.12.2018 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang-§ 242 i.V.m. § 264 HGB) unter Beachtung der deutschen handelsrechtliehen Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus den uns vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnach- weisen unter Berücksichtigung der uns erteilten Auskünfte und ohne Beurteilungen zu erstel- len.

2. Auftragsdurchführung

Wir haben den Jahresabschluss zum 31.12.2018 auf der Grundlage der uns vorgelegten Be- lege, Bücher und Bestandsnachweise sowie der uns erteilten Auskünfte unter Beachtung der deutschen handelsrechtliehen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des GmbH/Aktiengesetztes, sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte erstellt.

Geschäftsbücher, Belege, Bestandsnachweise, sonstige Unterlagen und Schriften waren nicht zu beurteilen.

Wir haben unsere Erstellung unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater- kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 12.04.2010 vor- genommen.

Art, Umfang und das Ergebnis der von uns im Einzelnen durchgeführten Arbeiten haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten. Die Abschlussunterlagen über das Zustandekom- men des Jahresabschlusses haben wir der Gesellschaft ausgehändigt.

Unsere Erstellungsarbeiten wurden in den Monaten Februar bis März 2019 mit zeitlichen Un- terbrechungen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in unseren Kanzleiräumen durchgeführt.

Mit der Führung des Inventars oder sonstiger Bestandnachweise wurden wir nicht betraut.

An Inventuren haben wir weder beobachtend teilgenommen noch diese in anderer Weise beurteilt. Salden-und andere Bestätigungen wurden von uns nicht eingeholt.

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