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RS-180312-sQS-WI-Einrichtungsbefragung-ambulant

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Ihr Ansprechpartner

für schriftliche Anfragen: Qualitätssicherung Fax: 0 89 / 5 70 93 - 55 49 36

E-Mail: sQS-WI@KVB.de Unser Zeichen: VER-QS-hausbph 12.03.2018

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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

„Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen“ (sQS WI) Einrichtungsbefragung: Datenerfassung bis zum 30. April 2018

«ANREDE_VERW_1»

in Abstimmung mit den bayerischen Berufsverbänden der Chirurgen, der Frauenärzte, der Orthopäden und Unfallchirurgen sowie mit dem Aktionsbündnis Urologie und dem Landes- verband für Ambulantes Operieren Bayern möchten wir Sie in Anknüpfung an unser Schrei- ben vom 13.03.2017 über Ihre Verpflichtung zur Datenerfassung im Rahmen des Verfahrens zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung „Vermeidung von postoperativen Wundinfek- tionen (sQS WI)“ bis zum 30. April 2018 informieren.

Ziel des Qualitätssicherungsverfahrens ist es, die Anzahl nosokomialer Infektionen in Kran- kenhäusern und Arztpraxen zu verringern. Dazu müssen operierende Ärzte, die sogenannte Tracer-Eingriffe (vordefinierte Eingriffe und Operationen) durchführen, einrichtungsbezo- gen jährlich Fragen zum Hygiene- und Infektionsmanagement beantworten. Es handelt sich dabei um 93 Einzelfragen, die sich auf 13 Indikatoren beziehen und verschiedene The- menbereiche abbilden.

Die Dokumentationspflicht beginnt ab dem Jahr 2018 und bezieht sich auf das vorangegan- gene Jahr 2017. Bitte beachten Sie, dass für das Erfassungsjahr 2017 bei unvollständiger oder fehlender Datenerfassung keine Vergütungsabschläge erhoben werden.

Aus den Abrechnungsdaten haben wir ermittelt, dass für Ihre Einrichtung eine entspre- chende Dokumentationspflicht besteht, da in 2017 über Ihre Hauptbetriebsstättennummer (HBSNR) mindestens ein Tracer-Eingriff ambulant abgerechnet worden ist. Daher müssen Sie für Ihre Hauptbetriebsstätte <<HBSNR>> einen ambulanten Fragebogen ausfüllen.

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Seite 2

zum Schreiben vom 12.03.2018

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Auch wenn Sie an mehreren unterschiedlichen Standorten ambulante Eingriffe durchführen, die der oben angegebenen HBSNR zugeordnet sind, füllen Sie nur einen ambulanten Frage- bogen aus. Werden unter Ihrer HBSNR Tracer-Eingriffe von mehreren Ärzten ambulant ab- gerechnet, bestimmen Sie bitte einen Arzt, der die Fragen für Ihre gesamte Einrichtung beantwortet.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt elektronisch über ein kostenloses Webportal. Hierfür ist eine KVB-Benutzerkennung für unser Mitgliederportal „Meine KVB“ erforderlich.

Beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen bitte die Hinweise auf dem beiliegenden Merkblatt zur Einrichtungsbefragung (Anlage 1) und nutzen Sie auch die ausführliche Aus- füllhilfe im Webportal. Die technischen Einzelheiten zum Webportal können Sie dem beilie- genden Merkblatt zur Datenerfassung und -übertragung entnehmen (Anlage 2).

Die Abgabefrist für die ausgefüllte Einrichtungsbefragung ist der 30. April 2018.

Die Daten werden aus dem Webportal in pseudonymisierter Form an das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) als Bundesauswertungsstelle übermittelt und dort verarbeitet. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Für technische Probleme sowie allgemeine Fragen steht Ihnen die KVB-Servicetelefonie un- ter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40 zur Verfügung.

Freundliche Grüße gez.

P. Hausbeck, Assessor jur.

Leiter Qualitätssicherung

Anlage 1: Merkblatt zur jährlichen Einrichtungsbefragung Anlage 2: Merkblatt zur Datenerfassung und -übertragung Weitere Anlagen gemäß den Hinweisen in Anlage 1:

• KVB-Flyer: AKTION Saubere Hände für ambulante Einrichtungen

• KVB-Flyer: Hygiene und Infektionsprävention in der Arztpraxis

Referenzen

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