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RS-160920-SQS-PCI-EBM-Verguetungsregelung

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München Qualitätssicherung

Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 /5 70 93 - 4 00 10

Fax: 0 89 /5 70 93 - 4 00 11 Email: Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: VER-QS-hausbph 20.09.2016

An alle Kardiologen mit der

Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der invasiven Kardiologie

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS)

Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, Privatdozenten und Professores,

wir haben unseren Internetauftritt zum Thema „Einrichtungs-/sektorenübergreifende Quali- tätssicherung“ überarbeitet, um Sie über den aktuellen Stand zu informieren.

Zu folgenden Themen haben wir neue Informationen für Sie:

Einführung einer EBM-Vergütungsregelung zur Dokumentation ab 01.10.2016

Wir hatten Ihnen im Juli 2016 mitgeteilt, dass die KBV empfiehlt, die Leistungen der Datener- hebung, Dokumentation und Datenübermittlung im Wege des Kostenerstattungsverfah- rens nach § 13 Abs. 3 SGB V abzurechnen, solange der Bewertungsausschuss keine Ver- gütungsregelung in den EBM eingeführt hat.

Nun hat der Bewertungsausschuss in Berlin in seiner 378. Sitzung am 10.08.2016 entschie- den, dass mit Wirkung zum 01.10.2016 eine Regelung zur Vergütung des Mehraufwands für die Dokumentation im Rahmen der sQS in den EBM aufgenommen wird. Damit entfällt ab dem 01.10.2016 die Möglichkeit zur Durchführung des Kostenerstattungsverfah- rens.

Detaillierte Informationen zur neuen Vergütungsregelung im EBM finden Sie unter

www.kvb.de in der Rubrik Qualität  Qualitätssicherung  sektorenübergreifende Qualitäts- sicherung.

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Seite 2

zum Schreiben vom 20.09.2016

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Beginn der Dokumentationspflicht für ambulante und belegärztliche PCI/Koronarangiographien

Mit Schreiben vom 20. April 2016 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die ambulanten und beleg- ärztlichen PCI/Koronarangiographien in Bayern nicht bereits ab dem 01.01.2016, sondern erst ab dem 01.08.2016 dokumentiert werden müssen. Die Frist für die elektronische Einrei- chung der Qualitätssicherungsdokumentationen aus dem 3. Quartal 2016 bei der Datenan- nahmestelle der KVB läuft bis zum 31.10.2016.

Die KBV hat uns bestätigt, dass keine Sanktionen bei fehlenden Dokumentationen für das Erfassungsjahr 2016 bei den invasiv tätigen Kardiologen vorgesehen sind.

Übertragung der Dokumentationsdaten an die Datenannahmestelle der KVB: Beson- derheit bei der Übertragung mittels KV-Connect

Eine Möglichkeit zur Übertragung Ihrer sQS-Daten ist der Upload über ONDES.

Falls Sie jedoch Ihre sQS-Daten mittels KV-Connect übertragen möchten, sollten Sie bitte vorab mit Ihrem Praxisverwaltungssystem-Hersteller klären, ob Ihre Praxisverwaltungssoft- ware die Übermittlung von eNachrichten bzw. den Versand von sog. „undefinierten“ Nach- richten mit Anhang unterstützt.

Die detaillierten technischen Voraussetzungen und Benutzeranleitungen der beiden Daten- übertragungsmöglichkeiten können Sie unserem Merkblatt entnehmen, das wir Ihnen mit Schreiben vom 20. April 2016 übersandt haben bzw. das unter www.kvb.de in der Rubrik Qualität  Qualitätssicherung  sektorenübergreifende Qualitätssicherung eingestellt ist.

Haben Sie Fragen zur Datenübertragung oder zu KV-Connect? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Berater vom Team Online-Dienste (Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40, Fax: 0 89 / 5 70 93 - 4 00 41, E-Mail: Online-Dienste@kvb.de).

Freundliche Grüße

gez.

P. Hausbeck, Assessor jur.

Leiter Qualitätssicherung

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