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RS-200204-sQS-WI-nicht-teilnehmende-Vertragsaerzte

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstr.39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE09 3006 0601 7105 1717 17 KVB 80684 München

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Ihr Ansprechpartner

für schriftliche Anfragen: Qualitätssicherung Fax: 0 89 / 5 70 93 - 55 49 36

E-Mail: sQS-WI@KVB.de Unser Zeichen: qs_hausbph

04.02.2020

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung „Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen“ (sQS WI)

• Einrichtungsbefragung: Datenerfassung bis zum 23. März 2020

«ANREDE_VERW_1»

in Abstimmung mit den bayerischen Berufsverbänden der Chirurgen, der Frauenärzte, der Orthopäden und Unfallchirurgen sowie mit dem Aktionsbündnis Urologie und dem Landesverband für Ambulantes Operieren Bayern möchten wir Sie über die Verpflich- tung zur Datenerfassung im Rahmen des Verfahrens zur sektorenübergreifenden Quali- tätssicherung „Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen (sQS WI)“ informieren.

Datenerfassung bis 23.03.2020

Aus den Abrechnungsdaten haben wir ermittelt, dass für Ihre Einrichtung eine entspre- chende Dokumentationspflicht besteht, da im Jahr 2019 über Ihre Hauptbetriebsstätten- nummer (HBSNR) mindestens ein Tracer-Eingriff ambulant abgerechnet worden ist. Da- her müssen Sie für Ihre Hauptbetriebsstätte <<NAME1>> einen ambulanten Fragebo- gen ausfüllen.

Die Abgabefrist für die ausgefüllte Einrichtungsbefragung ist der 23. März 2020.

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.

Bitte drucken Sie sich für Ihre Unterlagen den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen aus.

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Seite 2

zum Schreiben vom 04.02.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Vergütungsabschläge bei unvollständiger oder fehlender Datenerfassung werden für das Erfassungsjahr 2019 nicht erhoben.

Erfahrungswerte der letzten beiden Jahre Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

• Falls Sie an mehreren Standorten operieren, füllen Sie die Einrichtungsbefragung bitte für den Standort aus, an dem Sie am meisten operieren.

• Auch wenn Sie nicht in Ihrer Praxis, sondern in einer anderen Praxis, an einem am- bulanten Operationszentrum oder an einer Klinik operieren, sind Sie verpflichtet, die Einrichtungsbefragung für Ihre BSNR auszufüllen, da der Standort, an dem Sie ope- rieren, zu Ihrer Hauptbetriebsstätte gehört.

• Falls Sie die Strukturen des Hygiene- und Infektionsmanagements eines Operations- zentrums, einer Klinik oder einer anderen Praxis nutzen, holen Sie sich bitte die ent- sprechenden Informationen für Ihre Einrichtungsbefragung dort ein. Dazu drucken Sie bitte die Druckversion der Einrichtungsbefragung, die auf unserer Homepage ein- gestellt ist, aus und bitten den Leiter des OP-Zentrums bzw. den Hygienebeauftragen oder Datenmanager der Klinik um die relevanten Angaben in Papierform. Bitte über- tragen Sie diese Angaben im Webportal in Ihren Fragebogen.

o Bei den Fragen 9-10 (GKV-Quartalsfälle) müssen die Angaben für alle Standorte erfolgen, die der HBSNR zugeordnet sind und in denen die jeweils abgefragte Tätigkeit stattgefunden hat.

o Bei Frage 11 (Händedesinfektionsmittelverbrauch bei Behandlungsleistungen außer Operationen z.B. Verbandwechsel/ Abhalten von Sprechstunden) müs- sen die Angaben für die operierende Einrichtung erfolgen.

o Bei den Fragen 12-24 (Leitlinien) muss, wenn in der Praxis keine Leitlinien vorliegen, zumindest eine Erklärung (Sonderbestimmung) vorliegen, dass die genannten Leitlinien in der operativen Einrichtung vorliegen und Ihrem Vorge- hen entsprechen.

o Bei den Fragen 69-91 (Informationsveranstaltungen, Patienteninformation, Entlassungsmanagement, Compliance) sollte die Einrichtung, an der operiert wird, die Angaben zur Verfügung stellen. Sie als Operateur sollten bei diesen Punkten zumindest informell eingebunden sein.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Einrichtungsbefragung die beiliegenden Ausfüllhinweise, die an den aktuellen Fragebogen angepasst wurden und die Frage- stellungen der vorangegangenen Jahre aufgreifen.

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Seite 3

zum Schreiben vom 04.02.2020

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Sonstiges

Die Ausfüllhilfe in elektronischer Form sowie unsere Merkblätter zur Datenerfassung fin- den Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Praxis  Qualität  Sektorenübergrei- fende Qualitätssicherung  Postoperative Wundinfektionen.

Für technische Probleme sowie allgemeine Fragen zur Einrichtungsbefragung steht Ihnen die KVB-Servicetelefonie unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 40 zur Verfügung.

Freundliche Grüße gez.

P. Hausbeck, Assessor jur.

Leiter Qualitätssicherung

Anlage

Ausfüllhilfe zur Einrichtungsbefragung 2020

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