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RS-151209-Start-sQS-PCI

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Academic year: 2022

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München

KVB 80684 München P. Hausbeck

Qualitätssicherung

Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Online-Dienste

Telefon: 0 89 /5 70 93 - 4 00 40 Fax: 0 89 /5 70 93 - 4 00 41 Unser Zeichen: VER-QS-cerniti Email: Online-Dienste@kvb.de 08.12.2015

An alle Kardiologen mit der

Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der invasiven Kardiologie

Erstes Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) „Perkuta- ne Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie“ startet zum 01.01.2016

Sehr geehrte Damen und Herren Doktores, Privatdozenten und Professores,

in Abstimmung mit dem Berufsverband der Fachärzte für Kardiologie in freier Praxis (BFK) in Bayern und dem Bundesverband der niedergelassenen Kardiologen (BNK) in- formieren wir Sie über die Einführung des ersten Verfahrens der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) „PCI und Koronarangiographie“.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Verfahren, welches für den ambu- lanten und stationären Bereich verbindlich ist, in der Richtlinie zur einrichtungs- und sek- torenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) geregelt. Es ist mit folgenden Pflich- ten verbunden:

Ab dem 01. Januar 2016 müssen Sie jede von Ihnen durchgeführte und über die KVB abgerechnete diagnostische Koronarangiographie (GOP 34291 EBM) und perkutane Ko- ronarintervention (GOP 34292 EBM) nach standardisierten Vorgaben elektronisch do- kumentieren - dies gilt auch für belegärztlich und im Rahmen von Ermächtigungen durchgeführte Leistungen.

Der elektronische Versand der Qualitätssicherungs-Dokumentationen an die Datenan- nahmestelle bei der KVB muss für das 1. Quartal 2016 bis spätestens Ende April erfol- gen. Sie können uns somit Ihre Dokumentationsdaten zusammen mit der Abrechnung

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Seite 2

zum Schreiben vom 09.12.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

zum Abschluss des Abrechnungsquartals oder spätestens bis zum Ende des ersten Mo- nats im entsprechenden Folgequartal einreichen (z.B. 30. April für das 1. Quartal). Am besten reichen Sie Ihre gesamten Dokumentationsdaten gesammelt für das jeweilige Quartal ein. Die Entgegennahme der Daten wird voraussichtlich ab 01. Januar 2016 möglich sein.

Zur Datenerfassung benötigen Sie eine durch die KBV zertifizierte QS-Dokumentations- Software. Nach unserem aktuellen Informationsstand beantragen derzeit drei Anbieter von Dokumentationssoftware eine Zertifizierung durch die KBV.

Bitte nehmen Sie mit Ihrem PVS-Anbieter bzw. dem Hersteller der von Ihnen verwende- ten Dokumentationssoftware Kontakt auf und informieren Sie sich, ob und ggf. ab wann eine entsprechende Software bereitgestellt wird.

Für die elektronische Datenübertragung ist eine sichere technische Anbindung an die KVB erforderlich. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem Daten-Upload über ONDES oder einer verschlüsselten Datenübermittlung mittels KV-Connect.

Die erste Variante, der Upload Ihrer QS-Dokumentation via ONDES, ist an keine zusätz- lichen Voraussetzungen gebunden. Sie nutzen diesen Dienst bereits, um jedes Quartal Ihre Abrechnungen bei der KVB einzureichen.

Die zweite Variante, die verschlüsselte Datenübermittlung durch KV-Connect, setzt eine KV-SafeNet- oder KV-Ident Plus-Anbindung an die KVB voraus. Des Weiteren benötigen Sie eine KV-Connect-Benutzeridentifikation. Diese können Sie kurzfristig und kostenlos bei uns beantragen. Alle erforderlichen Informationen finden Sie unter

http://www.kvb.de/praxis/online-angebote/kv-connect/ .

KV-Ident-Nutzer, die von uns noch nicht auf KV-Ident Plus umgestellt wurden, haben die Möglichkeit, den Upload via ONDES zu nutzen. Möchten Sie lieber KV-Connect nutzen, können Sie eine kurzfristige manuelle Umstellung auf KV-Ident Plus beantragen.

Die elektronisch dokumentierten sQS-Daten werden pseudonymisiert und in einer Aus- wertungsstelle auf Bundesebene zusammengeführt, ausgewertet und vergleichend dar- gestellt. In die Auswertung werden auch Sozialdaten bei den Krankenkassen und - zu einem späteren Zeitpunkt - Ergebnisse von Patientenbefragungen einfließen.

Zu den von Ihnen übermittelten sQS-Daten erhalten Sie regelmäßig Zwischenberichte und einen jährlichen Rückmeldebericht. Die Ergebnisse der Datenauswertung werden

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zum Schreiben vom 09.12.2015

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

dann gemäß Qesü-RL der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG), die mit Vertretern der Trä- gerorganisationen der Leistungserbringer (KVB, Kassenzahnärztliche Vereinigung Bay- erns, Bayerische Krankenhausgesellschaft) und der Krankenkassen paritätisch besetzt ist, zur Bewertung qualitätsrelevanter Aspekte zur Verfügung gestellt.

Im Zusammenhang mit der Datenerhebung sind Sie verpflichtet, Ihre Patientinnen und Patienten anhand von Merkblättern über Zweck und Inhalt dieses Qualitätssicherungs- verfahrens zu informieren. Der G-BA erstellt deshalb aktuell ein Patienteninformations- blatt. Dieses stellen wir Ihnen nach der Veröffentlichung umgehend zur Verfügung.

Weitergehende Informationen zur sQS und zur Umsetzung des ersten Verfahrens PCI stellen wir Ihnen in Kürze auf unserer Internetseite www.kvb.de in der Rubrik „Qualität“

zur Verfügung.

Freundliche Grüße

gez.

P. Hausbeck

Leiter Qualitätssicherung

Referenzen

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