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RS-190110-sQS-WI-ambulant

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Academic year: 2022

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Datenschutzhinweis: Die Informationen nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie unter www.kvb.de/datenschutz.

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstr.39 80687 München

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf, BIC DAAEDEDDXXX, IBAN DE09 3006 0601 7105 1717 17 KVB 80684 München

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Ihr Ansprechpartner

für schriftliche Anfragen: Qualitätssicherung Fax: 0 89 / 570 93 - 55 49 36

E-Mail: sQS-WI@KVB.de Unser Zeichen: VER-QS-hausbph

10.01.2019

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung „Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen“ (sQS WI)

• Einrichtungsbefragung: Datenerfassung bis zum 28. Februar 2019

• Rückwirkende Vergütung der Einrichtungsbefragung

• Ihre aktuellen IQTIG-Rückmeldeberichte sind abrufbereit

«ANREDE_VERW_1»

in Abstimmung mit den bayerischen Berufsverbänden der Chirurgen, der Frauenärzte, der Orthopäden und Unfallchirurgen sowie mit dem Aktionsbündnis Urologie und dem Landesverband für Ambulantes Operieren Bayern möchten wir Sie über Ihre jährliche Verpflichtung zur Datenerfassung im Rahmen des Verfahrens zur sektorenübergreifen- den Qualitätssicherung „Vermeidung von postoperativen Wundinfektionen (sQS WI)“, die rückwirkende Vergütungsregelung sowie die Abrufmöglichkeit Ihrer Rückmeldeberichte für das Datenerfassungsjahr 2017 informieren.

Datenerfassung bis 28.02.2019

Aus den Abrechnungsdaten haben wir ermittelt, dass für Ihre Einrichtung eine entspre- chende Dokumentationspflicht besteht, da im Jahr 2018 über Ihre Hauptbetriebsstätten- nummer (HBSNR) mindestens ein Tracer-Eingriff ambulant abgerechnet worden ist. Da- her müssen Sie für Ihre Hauptbetriebsstätte einen ambulanten Fragebogen ausfüllen.

Bezüglich des Vorgehens gibt es im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen.

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Seite 2

zum Schreiben vom 10.01.2018

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Sofern sich an Ihrem Hygiene- und Infektionsmanagement zum Vorjahr keine Änderun- gen ergeben haben, können Sie sich im Webportal den von Ihnen im vergangenen Jahr eingereichten Fragebogen ausdrucken und die Angaben in den diesjährigen Fragebogen übertragen. Eine automatisierte Übertragung der Daten des Vorjahres in den aktuellen Bogen ist leider nicht möglich.

Die Abgabefrist für die ausgefüllte Einrichtungsbefragung ist der 28. Februar 2019.

Eine Fristverlängerung ist aufgrund der verpflichtenden Regelungen auf Bundesebene nicht möglich.

Vergütungsabschläge bei unvollständiger oder fehlender Datenerfassung werden auch für das Erfassungsjahr 2018 nicht erhoben.

Rückwirkende Vergütung der Einrichtungsbefragung

Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 1. Januar 2018 die neue Gebührenord- nungsposition 01650 für die Einrichtungsbefragung in den Einheitlichen Bewertungsmaß- stab (EBM) aufgenommen.

Die Einrichtungsbefragung wird im EBM mit 47 Punkten bzw. 5,01 € bewertet. Die Leis- tung wird von der KVB automatisch zugesetzt.

Die neue GOP ist bis zu einem Höchstwert von 704 Punkten je Praxis und Quartal von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie, Fachärzten für Frauenheil- kunde und Geburtshilfe und Fachärzten für Urologie berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 01650 wird erstmals in Ihrer Abrechnung für das Quartal 4/2018 berücksichtigt. Die Quartale 1/2018 bis 3/2018 werden mit dem nächstmöglichen Honorarbescheid nachvergütet.

Rückmeldeberichte des Datenerfassungsjahres 2017

Das IQTIG hat für alle Ärzte, die im letzten Jahr an der Einrichtungsbefragung teilgenom- men haben, die Rückmeldeberichte des Datenerfassungsjahres 2017 sowie ein Hinweis- schreiben bereitgestellt.

Sie können Ihren persönlichen Rückmeldebericht im Mitgliederportal abrufen.

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Seite 3

zum Schreiben vom 10.01.2018

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abrufen Ihres Rückmeldeberichts den Feedback-Key benötigen, den Sie im letzten Jahr im Rahmen der Einrichtungsbefragung angelegt ha- ben. Derzeit gibt es leider keine Möglichkeit, einen vergessenen Feedback-Key mitgeteilt zu bekommen.

Das IQTIG hat angeboten, dass bei größerem Bedarf ein Webportal zur Neuvergabe ei- nes Passwortes bereitgestellt werden würde. Falls Sie Ihren Feedback-Key nicht mehr auffinden können, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir sammeln dann Ihre Rückmeldungen bis zum 31.01.2019 und bitten das IQTIG, eine Möglichkeit zur Neuvergabe Ihres Feed- back-Keys zu schaffen.

Aufgrund der mangelnden Interpretierbarkeit der Ergebnisse (siehe Hinweisschreiben des IQTIG) hat das Lenkungsgremium der Landesarbeitsgemeinschaft für sektorenüber- greifende Qualitätssicherung in Bayern (LAG Bayern) beschlossen, von in 2017 auffällig gewordenen Einrichtungen keine Stellungnahme anzufordern. Für das Datenerfas- sungsjahr 2017 hat der Rückmeldebericht daher in erster Linie noch informativen Charakter.

Sonstiges

Das Hinweisschreiben des IQTIG sowie verschiedene Merkblätter zur Einrichtungsbefra- gung allgemein, zur Datenerfassung sowie zum Abrufen Ihrer Rückmeldeberichte finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.kvb.de/praxis/qualitaet/sektorenuebergrei- fende-qualitaetssicherung/postoperative-wundinfektionen/ .

Auch weiterführende Informationen zur neuen Vergütungsregelung finden Sie dort.

Für technische Probleme sowie allgemeine Fragen steht Ihnen die KVB-Servicetelefonie unter 0 89 / 570 93 - 4 00 40 zur Verfügung. Bei Fragen zur Vergütung kontaktieren Sie bitte unsere Abrechnungsberatung unter 0 89 / 570 93 - 400 10.

Freundliche Grüße gez.

P. Hausbeck, Assessor jur.

Leiter Qualitätssicherung

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