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Amtblatt für die Gemeinde Schipkau Jg.12 Heft 11

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Amtsblatt

für die

Gemeinde Schipkau

Jahrgang 12 Schipkau/OT Klettwitz, den 05. November 2004 Nr. 11

Schipkau Klettwitz

Hörlitz Annahütte

Drochow

Meuro

A13

(2)

Beginn der amtlichen Bekanntmachungen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Telefonnummer

0163 3041119

zu erreichen.

Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevorstehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen.

Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenheiten ist der Bereitschaftsdienst nicht zu rufen.

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

1. Beschlüsse der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 28.10.2004 Seite 2

2. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die

Straßenreinigung und Winterwartung und die Erhebung von entsprechenden Gebühren Seite 3 3. Hinweis des Bürgermeisters auf eine Bekanntmachung des Landrates für die Gemeinde Schipkau

mit den Ortsteilen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau als Mitglied im WAL Seite 6

Hauptausschusssitzung am 08.11.2004

Gemeindevertretersitzung am 25.11.2004 Sitzungsort, Sitzungsbeginn und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau Amtliche Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortstei- len gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau - am Verwaltungsgebäude Klettwitz, Schulstraße 04,

01998 Schipkau/OT Klettwitz

- am Verwaltungsgebäude Schipkau, Klettwitzer Straße 01, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Annahütte, Klettwitzer Straße am Dorfplatz, 01994 Schipkau/OT Annahütte

- Ortsteil Annahütte, Karl-Marx-Siedlung zwischen Bushal- testelle und Gaststätte „Zur Windparkschänke”, 01994 Schipkau/OT Annahütte

Sitzungstermine der Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten)

- Ortsteil Drochow, Hauptstraße 23 am Feuerwehrgeräte- haus, 01994 Schipkau/OT Drochow

- Ortsteil Hörlitz, am Kulturhaus, Klettwitzer Straße, 01968 Schipkau/OT Hörlitz

- Ortsteil Klettwitz, Marktplatz (Bereich Kindertagesstätte), 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Talstraße/Ecke Heideweg, 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Wohngebiet Meuro/Klettwitz Barran- mühle (Bereich Buchenstraße am Markt),

01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Meuro, Kulturhaus Meuro, Klettwitzer Straße 1, 01994 Schipkau/OT Meuro

- Ortsteil Schipkau, am Markt im Bereich Schillerstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Schipkau, Mühlenstraße/Ecke Pößnitzstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

1. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Bekanntmachung der Beschlüsse

der Gemeindevertretersitzung vom 28.10.2004

Öffentlicher Teil der Gemeindevertretersitzung vom 28.10.2004 BV 0087/04 Entwicklungskonzeption/Strategiepapier für die Ge-

meinde Schipkau

BV 0088/04 Schaffung eines Verwaltungsstandortes in der Ge- meinde Schipkau mit Sitz in Schipkau/OT Klettwitz, Schulstraße 4

BV 0089/04 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Straßenreinigung und Winterwartung und die Erhebung von entsprechenden Gebühren nichtöffentlicher Teil der Gemeindevertretersitzung vom 28.10.2004 BV 0066/04 Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Schipkau, Flur

2, Flurstück 1366

BV 0090/04 über die Vergabe des Zuschlages für Bauleistungen zum Vorhaben „Glaswerksiedlung Annahütte; Um- feldgestaltung Konsumplatz und Park”

2. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Straßenreinigung

und Winterwartung

und die Erhebung von entsprechenden Gebühren

Aufgrund § 5 Absatz 1 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I S. 154), zu- letzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschrif- ten vom 22.03.2004 (GVBl. I S. 59), § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.06.1999 (GVBl. I S. 211), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nr. 14 des Gesetzes zur Neuregelung des Landesorganisations- rechtes und zur Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes 2003 vom 24.05.2004 (GVBl. I S. 186) und der §§ 1, 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAG) in der Neufassung vom 01.02.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes

(3)

3. § 7 wird wie folgt geändert:

Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Im Falle eines Eigentumswechsels ist der neue Eigen- tümer vom Beginn des auf den Wechsel folgenden Quartals gebührenpflichtig, es sei denn, es besteht für das Grundstück ein Erbbau- oder Nutzungsrecht ge- mäß Absatz 1.”

4. Das Straßenverzeichnis wird wie folgt geändert:

Straßenverzeichnis

A Reinigungspflicht sowie Winterwartung der Fahrbahn liegt beim Eigentümer (Anlieger)

S Reinigungspflicht der Fahrbahn liegt bei der Gemeinde; Winter- wartung der Fahrbahn liegt beim Eigentümer (Anlieger) W Winterwartung der Fahrbahn liegt bei der Gemeinde; Straßen-

reinigung der Fahrbahn liegt beim Eigentümer (Anlieger) SW Reinigungspflicht und Winterwartung liegt bei der Gemeinde

(siehe auch § 2 der Satzung) Reinigungszyklus:

Monat April bis einschließlich September, einmal im Monat Monat Oktober, 14-tägig

Winterwartung:

entsprechend Witterung und Notwendigkeit ORTSTEIL SCHIPKAU

Straße Zuordnung Kehr- und Winterdienst

(von/bis)

______________________________________________________________________

Am Alten Bad A

Am Alten Bahndamm A

Am Birkenhain A

Am Kurzen Weg A

August-Bebel-Straße W

Bahnhofstraße SW

Beethovenstraße A

Bergmannstraße A Schubertstraße

Oststraße

Bergmannstraße SW Ruhlander Straße

Schubertstraße Clara-Zetkin-Straße S

Ernst-Thälmann-Straße W

Feldstraße A

Friedrich-Engels-Straße SW Fußweg zw. Goethestraße und Friedrich-Engels-Straße A

Gartenstraße A

Gerhart-Hauptmann-Straße SW

Glück-Auf-Straße A

Goethestraße SW

Grüne Straße A

Hauptstraße SW

Heideweg A

Hubertusweg A

Jägerstraße A

Karl-Marx-Straße W

Karl-Schuster-Straße A Klettwitzer Straße SW

Kostebrauer Straße W Ruhlander Straße

Werkstattstraße Lausitzer Straße A

Leninstraße SW

Lessingstraße SW

vom 29.06.2004 (GVBl. I S. 272) hat die Gemeindevertretung Schipkau in der Sitzung am 28.10.2004 folgende Änderungen zur Satzung der Gemeinde Schipkau über die Straßenreinigung und Winterwartung und die Erhebung von entsprechenden Gebühren beschlossen:

Artikel 1 1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1)1Die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller Gehwege in der geschlossenen Ortslage auch außer- halb der geschlossenen Ortslage, sofern bebaute Grundstücke angrenzen, wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grund- stücke (§ 5) auferlegt.

2Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 Sachenrechtsbereinigungs- gesetz vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2457) genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte.

3Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derje- nige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tat- sächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.”

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Straßenreinigung und die Winterwartung der im anliegenden Straßenverzeichnis unter A kenntlich ge- machten Fahrbahnen wird ebenso den im Absatz 1 benannten Reinigungspflichtigen für die an sie angren- zenden und durch sie erschlossenen Grundstücke (§ 5) auferlegt.”

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Sind die in Absatz 1 benannten Reinigungspflichtigen beider Straßenseiten reinigungspflichtig (§ 5 Abs. 2), so erstreckt sich die Reinigung bis zur Straßenmitte.”

d) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Für die im Straßenverzeichnis unter „S”, „W” und „SW”

gekennzeichneten öffentlichen Straßen übernimmt die Gemeinde die Reinigung in der angegebenen Art und im angegebenen Umfang. Nicht aufgeführte Leistun- gen sind dem im Absatz 1 benannten Reinigungs- pflichtigen entsprechend § 3 auferlegt.”

2. § 6 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Maßstab für die Benutzungsgebühr ist die Grund- stücksseite entlang der Straße, durch die das Grund- stück erschlossen ist (Frontlänge).”

b) Absatz 7 wird wie folgt gefasst:

„(7) Bei der Reinigung der Fahrbahn, die in der Art und Weise wie es im Straßenverzeichnis aufgeführt durch- zuführen ist, beträgt die Benutzungsgebühr je Meter der nach Absatz 1 bis 6 festgestellten Länge der Grundstücksseite für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2005

Euro/Jahr/m - für die Reinigung der Fahrbahn je Meter

Grundstücksseite bei einer Reinigung von April bis einschließlich September einmal im Monat und 14-tägig im Oktober

(Buchstabe S laut Straßenverzeichnis) 0,16 - für die Winterwartung der Fahrbahn

je Grundstückseite

(Buchstabe W laut Straßenverzeichnis) 0,52

(4)

Lieselotte-Herrmann-Straße A

Lindenstraße A

Mittelstraße A

Mozartstraße A

Mühlenstraße SW

Oststraße A

Pirschweg A Ernst-Thälmann-Straße

Wendehammer

Pirschweg W Mühlenstraße

Ernst-Thälmann-Straße

Pößnitzstraße A Schubertstraße

Sackgassenende

Pößnitzstraße W Mühlenstraße

Schubertstraße Richard-Wagner-Straße A

Rosa-Luxemburg-Straße A Innenring

Rosa-Luxemburg-Straße SW Außenring

Ruhlander Straße W Mühlenstraße

Ortsausgang

Ruhlander Straße SW Feldstraße

Mühlenstraße

Schillerstraße SW

Schubertstraße W

Schulweg A Clara-Zetkin-Straße

Hauptstraße

Schulweg S Ruhlander Straße

Clara-Zetkin-Straße

Schüla-Ring A

Siedlerstraße A

Teichweg A

Thomas-Mann-Straße SW

Vogelbergstraße A

Werkstattstraße W

Weststraße A

Wiesenstraße A

Wohnweg zum alten Bahnhof A ORTSTEIL ANNAHÜTTE

Straße Zuordnung Kehr- und Winterdienst

(von/bis)

______________________________________________________________________

Bahnhofstraße A Karl-Liebknecht-Straße

Ziegeleistraße

Bahnhofstraße SW Saalhausener Straße

Karl-Liebknecht-Straße

Bergstraße A

Ernst-Thälmann-Straße A Sallgaster Straße Herrenmühlestraße Ernst-Thälmann-Straße W Sallgaster Straße

Ziegeleistraße

Gartenstraße A

Glashüttenstraße A

Goethestraße A

Herrenmühlestraße A

Herrnmühle A

Karl-Liebknecht-Straße A

Karl-Marx-Siedlung W Ortsdurchfahrt

Karl-Marx-Siedlung A abgehende Stichstraßen

Klettwitzer Straße A Dorfplatz

Klettwitzer Straße SW außer Dorfplatz

Lindenstraße SW

Meuroer Straße SW Klettwitzer Straße Abzweig

Richtung Drochow

Meuroer Straße W Abzweig

Richtung Drochow Bebauungsende

Parkstraße W

Saalhausener Straße SW

Sallgaster Straße SW Klettwitzer Straße Karl-Liebknecht-Straße Sallgaster Straße W Karl-Liebknecht-Straße Ernst-Thälmann-Straße

Schillerstraße A

Schubertstraße A

Siedlerweg A

Weinbergstraße SW

Ziegeleistraße A

ORTSTEIL KLETTWITZ

Straße Zuordnung Kehr- und Winterdienst

(von/bis)

______________________________________________________________________

Alte Finsterwalder Straße A Karl-Marx-Straße Straßenende Alte Finsterwalder Straße W Bahnhofstraße

Karl-Marx-Straße

Am Hohen Most A

Am Krankenhaus W Krankenhausstraße

Bebauungsende An den Weinbergen A

Annahütter Straße SW

Bahnhofstraße A Alte Finsterwalder Str.

Kostebrauer Straße

Bahnhofstraße SW Markt

Alte Finsterwalder Str.

Bergstraße A

Birkenstraße A

Buchenstraße W

Eichenstraße A

Ernst-Thälmann-Straße A

Feldstraße A

Friedrich-Engels-Straße A

Grabenstraße A

Heideweg A

Herrenmühlestraße A

Karl-Marx-Straße W

Kiefernallee SW

Kirchgasse A

Kostebrauer Straße SW

Krankenhausstraße W K 6610

Karl-Marx-Straße

Krankenhausstraße A Karl-Marx-Straße

Fa. Grigo

Markt SW

Meuroer Straße W

Parkstraße W

Phillip-Müller-Straße A

Pößnitzstraße SW Klettwitzer Straße

Pößnitz

(5)

Schulstraße W

Senftenberger Straße SW Kostebrauer Straße ehem. Schule

Siedlerweg A

Südstraße A

Talstraße A Bergstraße

Straßenende

Talstraße W Schipkauer Straße

Bergstraße

Weinbergstraße A

Wiesenstraße A

Wolfsgasse A

Zufahrt zur Alten Gärtnerei A ORTSTEIL HÖRLITZ

Straße Zuordnung Kehr- und Winterdienst

(von/bis)

______________________________________________________________________

Am Schießplatz W

An der Hochkippe A

Ernst-Thälmann-Straße SW

Fabrikenstraße SW Grenzstraße

Klettwitzer Straße

Fabrikenstraße A Klettwitzer Straße

ehem. Meurostolln

Gartenstraße A

Grenzstraße A

Heimstättenstraße A

Kirchstraße A

Klettwitzer Straße A Kreuzstraße

Straßenende

Klettwitzer Straße A Radweg bis

Ampelanlage L 60

Klettwitzer Straße SW L 60

Kreuzstraße

Kreuzstraße SW

Lange Straße A

Otto-Müller-Straße A Schipkauer Straße A

Schulstraße A

Siedlung A

Weinbergstraße A

Wredestraße W

Wünnenbergstraße A

ORTSTEIL MEURO

Straße Zuordnung Kehr- und Winterdienst

(von/bis)

______________________________________________________________________

Am Handwerkerhof A

Annahütter Straße W

Birkenstraße A

Buchenstraße W

Dorfplatz A alle Bereiche außer

Klettwitzer Straße bis Freienhufener Straße

Dorfplatz SW Klettwitzer Straße

Freienhufener Straße

Drochower Straße W

Eichenstraße A

Feldstraße A

Freienhufener Straße A Drochower Straße Wendehammer

Freienhufener Straße SW Dorfplatz

Drochower Straße

Friedhofstraße W

Glück-Auf-Straße A

Kiefernallee SW Pößnitz

Friedhofstraße Klettwitzer Straße SW

Mühlenallee SW

Pößnitzstraße SW Annahütter Straße

Pößnitz Ruhlander Straße A

Senftenberger Straße SW ORTSTEIL DROCHOW

Straße Zuordnung Kehr- und Winterdienst

(von/bis)

______________________________________________________________________

Annahütter Straße W

Feldstraße A

Hauptstraße SW

Rosengasse A

Schulstraße A

Straße der Jugend A

_____________________________________________________________________

Artikel 2

Der Bürgermeister kann den Wortlaut der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Straßenreinigung und Winterwartung und die Erhebung von entsprechenden Gebühren in der Fassung, die diese durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Schipkau über die Straßenreinigung und Winterwartung und die Erhebung von entsprechenden Gebühren erhält, im „Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau” bekannt machen.

Artikel 3 Diese Satzung tritt zum 01.01.2005 in Kraft.

Schipkau/OT Klettwitz, 01.11.2004 gez. Heinze

Bürgermeister

(6)

3. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau weist gemäß § 11 Abs.

1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Bran- denburg (GKG) i.V.m § 23 der Hauptsatzung der Gemeinde Schip- kau vom 05.09.2002 für die

Gemeinde Schipkau

mit den Ortsteilen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau

als Mitglied im Wasserverband Lausitz (WAL) darauf hin, dass der Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2003 und Ergebnisverwendung sowie der Beschluss über die Ent- lastung des Verbandsvorstehers für das Wirtschaftsjahr 2003 durch den Landrat des Landkreises Oberspreewald- Lausitz im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz Jahrgang 11, Nr. 0912004 vom 06. Oktober 2004, Seite 35 veröffentlicht ist.

Dieses Amtsblatt kann zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Schipkau, Schulstraße 04 in 01998 Schipkau/

OT Klettwitz eingesehen werden.

Schipkau/OT Klettwitz, den 21.10.2004 gez. H e i n z e

Bürgermeister

Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des „Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau“

entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

Nachfolgend geben wir die gültigen Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Schipkau für das Bürgerbüro und das Hauptamt in 01998 Schipkau/OT Klettwitz, Schulstraße 4 bekannt:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag geschlossen

Sprechzeiten des Bürgermeisters dienstags 15:00 Uhr - 17:30 Uhr

Ende der amtlichen Bekanntmachungen Information des Bürgermeisters

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Einwohner der Gemeinde Schipkau,

der vorletzte Monat des Jahres ist angebrochen. In sieben Wo- chen ist bereits wieder Weihnachten. Auch in der Gemeinde ist sozusagen die Schlussphase des Haushaltjahres eingeläutet wor- den. Viele Baumaßnahmen, die für das Jahr 2004 geplant waren, sind bereits hinter uns liegend oder aber befinden sich kurz vor der Fertigstellung.

Die Haushaltplanung für das Jahr 2005 wird derzeitig im Finanz- ausschuss der Gemeinde diskutiert und soll Ende November in- nerhalb der Gemeindevertretersitzung das erste Mal diskutiert und gegebenenfalls bereits auch schon beschlossen werden. Bei rückläufiger Einwohnerentwicklung vermindern sich zwangsläu- fig in unserer Gemeinde auch die Schlüsselzuweisungen sowie auch die Realsteuern, Einkommenssteuer etc. Dem gegenläufig wurde uns in Aussicht gestellt, dass die Kreisumlage im nächsten Jahr auf 45 bis 46 % der so genannten Umlagegrundlage erhöht werden soll (derzeitig 43,57 %). Um als Gemeinde handlungsfä- hig bleiben zu können, ist zwingend ein Haushaltausgleich zwi- schen Einnahmen und Ausgaben herzustellen.

Dies wird vor dem Hintergrund des im Vorab Geschilderten eine wahre Herausforderung für das Jahr 2005 werden, welcher wir uns aber zu stellen haben. Sicherlich wird neben weiteren Ein- sparpotentialen, die mittlerweile aber bereits so gut wie ausge- schöpft sind, auch über Einnahmemöglichkeiten nachgedacht werden. Hier ist es das Ansinnen, dass in der gesamten Gemein- de Schipkau gleiche Hebesätze bei den Realsteuern (Grundsteu- er A - 250 v. H., Grundsteuer B - 350 v. H. und Gewerbesteuer - 300 v. H.) sowie auch bei den Verbrauchssteuern (Hundesteuer etc.) eingeführt werden sollen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Hebesatz bei der Grundsteuer A von 200 v. H. auf 250 v. H.

und bei der Grundsteuer B vom 300 v. H. auf 350 v. H. erhöht werden soll, was im Ortsteil Schipkau schon seit mehreren Jah- ren der Fall ist. Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung sol- len entfallen.

Gleiches ist auch abschließend bei den Gebühren und Beiträgen Zielstellung bzw. fast auch schon erreicht. Darüber finden der- zeitig Grundsatzdiskussionen statt und werden im Weiteren im Monat November in den öffentlichen Finanzausschusssitzungen bzw. auch innerhalb der Gemeindevertretersitzung fortgeführt, zu denen ich Sie hiermit herzlich einladen möchte. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass im nächsten Jahr Investitionen, wie im Jah- re 2004 getätigt, in diesem Umfang nicht mehr möglich sein wer- den, selbst wenn diese - wie überwiegend bisher auch - mit Fördermitteln komplementär finanziert werden. Es wird in Teil- bereichen Mehr- aber auch Minderbelastungen für unsere Bür- ger geben, die bei denen, die entlastet werden, sicherlich Zu- stimmung finden. Bei den Bürgern, die im Vergleich zum Jahr 2004 Mehrbelastungen tragen sollen, wird mindestens Unver- ständnis aufkommen.

In diesem Zusammenhang spielt auch schon seit mehreren Jah- ren hinsichtlich einer herbeizuführenden Kosteneinsparung die Unterbringung der Gemeindeverwaltung an einem Standort eine wesentliche Rolle. Dies ist in der Zweckmäßigkeit der Unterbrin- gung der Verwaltung in einem Hause wegen des Ablaufes von Verwaltungsvorgängen ganz wesentlich (Nutzung Computersy- stem, Betriebs- und Bewirtschaftungskosten können gesenkt werden, Wegfall der Botendienste usw.).

Im Weiteren ist es wichtig, dass die Bürger einen Anspruch ha- ben auf Erbringung einer Leistung der Verwaltung als Dienstlei- stung aus einer Hand an einem Ort. Aus diesem Grunde hat die Gemeindevertretung Schipkau am 28.10.2004 den Beschluss gefasst, die Verwaltung am Standort in Klettwitz in der Schulstraße 4 zu konzentrieren und das Standesamt und das Einwohnermel- deamt nach Klettwitz zu überführen. Das Trauzimmer verbleibt weiterhin in Schipkau. Diese Regelung soll im 1. Quartal 2005 zum Tragen kommen und für die nächsten Jahre gelten. Soweit in der Zukunft die Notwendigkeit bestehen sollte und auch die finanziellen Möglichkeiten es hergeben, soll über einen Rathaus- neubau im Ortszentrum Schipkau diskutiert und dieser dann be- schlossen werden.

Der Deutlichkeit halber muss jedoch gesagt werden, dass dies nicht in den kommenden 2 - 3 Jahren der Fall sein wird. Insbeson- dere bei den Schipkauer Bürgerinnen und Bürger wird diese Ent- scheidung Unverständnis erzeugen, zumal sich im letzten Jahr mit einer Unterschriftensammlung insgesamt mehr als 220 Bür- ger für den Umbau der ehemaligen Gesamtschule in Schipkau als Verwaltungsgebäude aussprachen. Bei der jetzt getroffenen Entscheidung musste berücksichtigt werden, dass die Gesamtschu- le in Schipkau als Objekt viel zu groß für die Gemeindeverwal- tung wäre und sehr hohe Umbaukosten bzw. in der Folge dann auch Betriebs- und Bewirtschaftungskosten anfallen würden. Dar- über hinaus war zu berücksichtigen, dass durch die Veränderun- gen in Bezug auf das SGB II das Sachgebiet Soziales in der Ge- meindeverwaltung aufgelöst wird und insgesamt vier Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter die Gemeindeverwaltung verlassen wer- den. Aus diesem Grunde werden Räumlichkeiten frei, die durch das Einwohnermelde- und Standesamt genutzt werden können.

(7)

Unter dem Strich gesehen ist die getroffene Entscheidung eine für den jetzigen Zeitraum kostengünstige Variante, die zugleich aber auch die Möglichkeit offen lässt, in Zukunft eine Grund- satzentscheidung treffen zu können. Ein „Schnellschuss” (Um- bau Gesamtschule) kann mitunter auch das Ziel verfehlen, dafür aber recht teuer werden.

Für den Ortsteil Schipkau besteht jedoch die feste Absicht, im kommenden Jahr eine Kindertagesstätte neu errichten bzw. um- bauen zu wollen. Nach Fertigstellung derselben ist als nächstes großes Bauvorhaben im Immobilienbereich der Neubau einer Sporthalle für die Gesamtgemeinde in Schipkau geplant. Diese wird im Bereich der ehemaligen Gesamtschule Schipkau, die für diesen Zweck abgerissen werden muss, entstehen, wobei Bau- beginn frühestens das Jahr 2006 sein wird.

Auch in Bezug auf die Nutzung von gemeindlichen Immobilien durch Vereine, die Feuerwehr und private Dritte hat die Gemein- devertretung eine Grundsatzentscheidung getroffen. Als Gemein- de konzentrieren wir uns auf unsere großen Immobilien Kultur- haus Hörlitz, Bürgerhaus Schipkau und Kulturhaus Klettwitz. Den Vereinen werden mehr Freiräume gelassen, die zur Verfügung gestellten kommunalen Objekte zu betreiben, wobei auf der anderen Seite jedoch auch ein Mehr an Verantwortung übernom- men werden muss, letztlich sogar ein Teil der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten.

Ziel war auch hier eine einheitliche Verfahrensweise in der ge- samten Gemeinde, da die Unterschiede in den einzelnen Orten aus verschiedensten Gründen doch erheblich waren. Auch wur- den darüber hinaus die Interessenlagen von Gaststätten und Par- ty-Serviceeinrichtungen berücksichtigt. Als Beispiel sei hier auf- geführt, dass das Haus der Vereine in Meuro (ehemals Kultur- haus) nur für die Vereine, somit für kulturelle und sportliche Zwecke zur Verfügung steht und Feierlichkeiten dann vordergrün- dig in Gaststätten in Meuro bzw. auch (gegen Entgelt) auf dem Sportplatz in Meuro möglich werden. Auch hier gilt, dass es eine Verfahrensweise für die nächste Zeit sein wird, die bei Bedarf und Notwendigkeit jedoch auch verändert und fortgeschrieben werden kann.

Am 30.10.2004 wurde der Freiwilligen Feuerwehr der Gemein- de Schipkau, speziell der Löschgruppe Hörlitz ein neues Feuer- wehrfahrzeug vom Typ TSF-W übergeben und somit in den Dienst gestellt. Von 9 Einsatzfahrzeugen in der Feuerwehr sind somit mittlerweile 7 nach der Wende neu angeschafft worden. 2 Tank- löschfahrzeuge auf W 50 Basis verrichten noch in den Löschzü- gen Schipkau und Annahütte ihren Dienst und werden auch erst mittelfristig abgelöst werden können. Für die Feuerwehrleute in der Gesamtgemeinde, speziell aber im Ort Hörlitz, war es ein wichtiger Tag, der auch innerhalb des durchgeführten “Tages der offenen Tür” einen würdigen Rahmen fand. Im nächsten Amts- blatt wird über Einzelheiten dieses Ereignisses berichtet.

Ein Ereignis war auch der Brand in einer Produktionshalle einer im Gewerbegebiet Meuro angesiedelten Firma am 17.10.2004.

Trotz eines Großaufgebotes der Feuerwehr, welche Schlimme- res verhinderte, war dennoch der Schaden ein Großer. Mit ei- nem riesen Kraftaufwand seitens aller Mitarbeiter des Unterneh- mens konnte die Produktion wieder aufgenommen werden und wird an der Schadensbeseitigung gearbeitet. Auch die Gemein- de Schipkau, was in diesem Fall selbstverständlich ist, hat sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend mit eingebracht.

Auch in Bezug auf eine Einkaufsmöglichkeit im Wohngebiet Barranmühle und für den Ort Meuro war zugesagt, dass die Ge- meinde mit versuchen wird, eine Lösung nach der Schließung des REWE-Marktes zu suchen. Trotz vieler Anläufe, die leider nicht zu einem Ziel führten, gibt es weiterhin Bemühungen und viel- leicht auch eine sich aufzeigende Möglichkeit zur Schaffung ei- ner Verkaufseinrichtung, über die innerhalb des nächsten Amts- blattes berichtet werden soll.

Am 11.11. beginnt zum 57. Mal das närrische Treiben in der Hoch- burg des Karnevals in Annahütte. Wegen der Eröffnung einer weiteren Baustelle auf dem sog. ehemaligen Konsumvorplatzes, gegenüber vom Klubhaus, wird es hinsichtlich der Parkmöglich- keiten bis zum Frühjahr Einschränkungen geben. Schon jetzt bit- ten wir um Verständnis, verbunden mit der Hoffnung, dass gera- de Karnevalisten es nicht so schwer nehmen und eher ein frohes Gemüt besitzen, denn gefeiert wird ja bekanntlich im Saal und nicht auf dem Parkplatz.

Eine letzte Bemerkung sei auch auf diesem Wege noch einmal direkt an die Empfänger von Sozialhilfe in der Gemeinde Schipkau gestattet.

Nach wie vor verläuft die Antragstellung gegenüber dem Kreis- sozialamt in Bezug auf den Erhalt von Leistungen gem. der Be- stimmungen des II. und XII. Sozialgesetzbuches eher zögerlich bis schleppend. Klar ist jedoch, dass ohne einen (vollständig aus- gefüllten) Antrag keine Unterstützung gewährt werden kann. Im Klartext bedeutet dies: kein Antrag - kein Geld, keine Mietkos- tenunterstützung etc. ab 01.01.2005. In aller Deutlichkeit möch- te ich darauf hinweisen, dass das Sozialamt in der Gemeindever- waltung Schipkau zum 31.12.2004 aufgelöst wird und sämtliche Angelegenheiten durch den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und die Bundesanstalt für Arbeit wahrgenommen werden. Wir verfügen ab diesem Zeitpunkt weder über die Mittel noch über Personal, um Sozialhilfe bzw. das sog. ALG II gewähren zu kön- nen! Ich bitte dies entsprechend zu beachten.

Bis zum Monat Dezember möchte ich mich herzlich von Ih- nen verabschieden.

Ihr Bürgermeister Siegurd Heinze

Ein Blick auf den Kalender genügt: Auch das Baujahr 2004 geht dem Ende entgegen. Neben umfangreichen kommunalen Baustellen investierten auch Unternehmen und Privatpersonen in verschiedene Bauvorhaben im Gemeindegebiet.

So wie hier in der Klettwitzer Treuhandsiedlung (Bild oben) entstanden in nahezu allen Ortsteilen wieder neue Einfamilienhäuser. Die Gemeinde freut sich über diese Entwicklung und hofft, dass sich alle Bauherren schnell in ihrer neuen Umgebung wohl fühlen.

Interessenten, welche für ihre Vorhaben das passende Grundstück suchen, sollten stets auch bei der Gemein- de nach aktuellen Angeboten nachfragen.

(8)

Hier wurde reagiert:

Schilder weisen nun den Weg zum Ring

An einer der verkehrstechnisch brenzligsten Stellen im Gemeinde- gebiet, der Zufahrt zum Lausitzring von Hörlitz her, brauchen nun zumindest unkundige Radfahrer nicht mehr die Fahrbahn queren.

Nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung wurde der Verbindungsradweg mit entsprechenden Hinweistafeln ausgestat- tet. Die Gemeinde hofft, dass der verkehrssichere Radweg gut ge- nutzt wird und die Schilder möglichst lange erhalten bleiben.

Noch rollt der Verkehr von Senftenberg und Hörlitz geradeaus nach Schipkau, doch spätestens zum Ende des kommenden Jahres soll hier statt einem Zwing- pfeil ein Wegweiser Rich- tung Schwarzheide ste- hen.

Wie Bürgermeister Siegurd Heinze den Abgeordneten während der jüngsten Gemeindevertretersitzung mitteilte, haben Vertre- ter des Brandenburgischen Verkehrsministeriums den Bau der Schipkauer Umfahrung im kommenden Jahr bestätigt. Die Stra- ße wird als neue Landesstraße 55 von Schwarzheide aus kom- mend die Autobahn in der Nähe der Krügersmühle unterque- ren und hier am Lausitzring auf die schon vorhandene Kreu- zung münden.

Die Straße soll die Verkehrssituation in der Ortslage Schipkau entlasten, eine leistungsstarke Umleitungsstrecke für die Auto- bahn A 13 sein und insbesondere dem An- und Abreiseverkehr zum Lausitzring dienen.

Zukünftig können dann Nutzer der südlich gelegenen Lausitz- ring-Parkplätze auf kurzem Wege zur Autobahn-Anschlussstelle Schwarzheide reisen.

Herbstliche Stimmung prägt die Radwege im Gemeindegebiet wie hier im Bild bei Annahütte-Siedlung. Auf den Wegen wird es immer ruhiger, das Ausflugs- und Rad- touristikjahr geht dem Ende entgegen.

Auch in diesem Jahr wurde das Radwege- netz wieder intensiv genutzt, viele Veran- staltungen setzen inzwischen auf Radtou- ren als gesellige Einlage.

Bevor im kommenden Jahr die neue Rad- ler-Saison beginnt, sollen die Radwegbe- schilderungen instandgesetzt und aktuali- siert werden. Einem Hinweis der Touristiker folgend sind nun auch Hinweise auf nah gelegene Gastwirtschaften geplant. Bis dahin bleibt aber noch Zeit für einen ruhi- gen Spaziergang - vielleicht genau das Rich- tige zur Gänsebraten- und Glühweinzeit.

D E R K A R T E N V E R K A U F L Ä U F T !

Gemeinde Schipkau und EuroSpeedway Lausitz präsentieren nach dem umjubelten Konzert im Jahre 2001 wieder den

MONTANARA-CHOR

Coro Castelcampo

mit einem Konzert zu Gunsten sozialer Zwecke in der Gemeinde Schipkau

am Sonnabend, dem 4. Dezember 2004 ab 19.00 Uhr in der evang. Kirche Klettwitz

Sichern Sie sich bitte rechtzeitig Ihre Karten á 12.00 Euro im Vorverkauf im Blumenhaus Scholz, Klettwitz; Radio Wickfeld, Annahütte; Gärtnerei Kniep, Meuro;

Blumenhaus Kniep, Schipkau sowie in der Gemeindeverwaltung, Telefon 035754 36027

Ob sich bis zum 4. Dezember eine dicke weiße Schneedecke über die Klettwitzer Kirche legt und ein winterliches Märchenbild zaubert, ist völlig ungewiss. Gewiss ist jedoch, dass die Künstler des Montanara-Chores mit Liedern aus der südtiroler Heimat wieder ein besonderes musikalisches Er- lebnis bereiten und damit sogar noch soziale Vorhaben in der Gemeinde unterstützen werden.

(9)

Informationen durch das Einwohnermeldeamt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sollten Sie feststellen, dass auch Ihr Dokument ungültig wird, dann beantragen Sie zu folgenden Zeiten Ihr neues Dokument:

Dienstag: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Donnerstag: 9.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr und außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung

Zur Beantragung benötigen Sie:

1. ein Passbild je Dokument 2. Geburts- oder Heiratsurkunde

3. die Gebühr ist im Voraus zu entrichten

Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Die Warte- zeit bis zur Aushändigung dauert beim Personalausweis ca. 4 Wo- chen und beim Reisepass ca. 6 Wochen.

Bei der Beantragung eines vorläufigen Dokumentes sowie eines Kinderausweises sind zwei gleiche Lichtbilder erforderlich. Die Aus- stellung dieser Dokumente erfolgt kurzfristig.

Die Dokumente sind seinem Inhaber persönlich und gegen Vorlage des alten Dokumentes auszuhändigen. Bei Verhinderung werden die Dokumente auch einer von Ihnen bevollmächtigten Person aus- gehändigt, dies gilt auch für Ehegatten.

Ihr Einwohnermeldeamt

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Lohnsteuerkarten 2005

1. Die Lohnsteuerkarte 2005 sind bis zum Oktober 2004 ausge- händigt bzw. durch die Post übermittelt worden.

2. Hat ein Arbeitnehmer bis zu diesem Zeitpunkt keine Lohnsteuer- karte erhalten, kann er diese bei dem für ihn zuständigen Ein- wohnermeldeamt bzw. bei der für ihn zuständigen Gemeinde beantragen.

3. Jeder Arbeitnehmer muss die Eintragung auf seiner Lohnsteuerkarte überprüfen und unzutreffende Eintragungen berichtigen lassen.

4. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarte 2005 zu Beginn des Kalenderjahres 2005 ihren Arbeitgebern auszu- händigen und falls ihnen die Lohnsteuerkarte 2005 bis dahin nicht zugegangen ist, die Ausstellung sofort zu beantragen.

5. Bei schuldhafter Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitiger Vorlage der Lohnsteuerkarte 2005 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach der Lohnsteuerkarte VI zu ermitteln, einzube- halten und abzuführen. Weist der Arbeitgeber nach, dass er die Nichtvorlage oder die nicht rechtzeitige Vorlage der Lohn- steuerkarte nicht zu vertreten hat, so hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerabrechnung die ihm bekannten Familienver- hälnisse des Arbeitnehmers zugrunde zu legen.

6. Ungbefugte Änderungen und Ergänzungen der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte sind verboten und strafbar.

7. Änderungen in den Besteuerungsverhälnissen des Arbeitneh- mers dürfen vom Arbeitgeber erst dann berücksichtigt werden, wenn ihm die geänderte oder ergänzte Lohnsteuerkarte vorge- legt worden ist.

8. Anträge auf

a) Berücksichtigung von Kindern über 19 Jahre,

b) Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahren in besonde- ren Fällen (z. B. für die keine steuerliche Lebensbescheini- gung vorgelegt werden kann),

c) Berücksichtigung von Pflegekindern unabhängig vom Le- bensalter,

d) Berücksichtigung des vollen Kinderfreibetrags in Sonderfällen, e) Berücksichtigung von Kindern, die im Ausland ansässig sind, f) Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten oder Sonder-

ausgaben sowie außergewöhnlicher Belastungen, g) Berücksichtigung von Aufwendungen zur Förderung des

Wohneigentum usw. sind bei dem für den Arbeitnehmer zuständigen Finanzämtern einzureichen.

Die erforderlichen Antragsvordrucke sind bei den Finanzäm- tern erhältlich.

9. Antrag auf Änderung/Ergänzung von sonstigen Eintragungen (z. B. Steuerklasse, Religionszugehörigkeit) sowie auf Wechsel der Steuerklasse bei Ehegatten sind bei dem Einwohnermelde- amt einzureichen.

10. Nicht benötigte Lohnsteuerkarten 2005 sind an das Einwohner- meldeamt zurückzusenden, das die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.

Einwohnermeldeamt Schipkau

Sicherstellung der Gewährung von

Arbeitslosengeld II nach dm SGB II zum 01.01.2005

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Das setzt voraus, dass Leistungs- berechtigte im Sinne des § 7 SGB II rechtzeitig, vor dem Inkrafttre- ten des SGB II zum 01.01.2005 ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II ausgefüllt bei dem zuständigen Leistungsträger stellen.

Für alle Personen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember für mindestens einen Tag Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG bezogen haben und vor dem 01. Januar 2005 einen Antrag auf Leistungen zur Siche- rung des Lebensunterhalt für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Alg II) stellen, ist für die Erstbescheidung der Landkreis als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig.

Die Antragsunterlagen und weiteres Informationsmaterial wurden bereits seit der 35. Kalenderwoche von den kreisangehörigen Städ- ten, Ämtern und Gemeinden versandt.

„Aufgestellt zum Gruppenbild” - hieß es für die Kameraden der Löschgruppe Hörlitz Ende Oktober. Kurz zuvor hatte Bürgermei- ster Siegurd Heinze (rechts) den Schlüssel für das neue “Tragkraft- spritzenfahrzeug mit Wasser” (im Hintergrund) an die Hörlitzer Wehr übergeben. Das neue Fahrzeug ist die siebente Neuanschaffung im Gemeindegebiet, alle Löschgruppen haben nun moderne Einsatz- technik.

Für die Hörlitzer Kameraden und Kameradinnen war die Fahrzeug- übergabe Anlass für einen „Tag der offenen Tür” in ihrem Depot.

Den Hörlitzern mit ihrem neuen Fahrzeug damit ein allzeit „Gut Wehr!”.

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Um Verzögerungen bei der Umstellung auf das Arbeitslosengeld II zu vermeiden, ist es notwendig, umgehend den entsprechenden Antrag beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz als zuständigen Lei- stungsträger zu stellen.

Die Versendung eines vollständig ausgefüllten Antrages auf Arbeits- losengeld soll an die Postadresse des Landkreises, Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Arbeitsgruppe Alg II, Dubinaweg 01, 01968 Senf- tenberg erfolgen.

Darüber hinaus können die Anträge direkt bei den eingerichteten Antragsannahmestellen im Landkreis abgegeben werden. In diesen Antragsannahmestellen stehen die geschulten Mitarbeiter sowohl für die Beratungen zu den Antragsunterlagen aber auch für die Hil- festellung beim Ausfüllen der Anträge zur Verfügung.

Am Standort Senftenberg befindet sich diese Antragsannahme im Dubinaweg 1 Haus 1, Zimmer 012 und 020.

Telefon 03573 870-4503, 4504, 4505

Am Standort Calau befindet sich diese Antragsannahme in der Ge- org- Schuhmann-Straße Zimmer 101 und 102.

Telefon 03541 870-4500, 4501, 4502

Zur weiteren Hilfestellung bei der Ausfüllung der Antragsunterlagen stehen den Betroffenen geschulte ABM- Kräfte zur Verfügung. Den Antragsunterlagen liegt eine Übersicht über die Einsatzstandorte dieser ABM- Kräfte bei. Darüber hinaus besteht nunmehr auch die Möglichkeit vollständige Antragsunterlagen bei diesen Anlaufstel- len abzugeben. Die ABM-Kräfte leiten diese Anträge dann an die zuständigen Leistungsträger weiter.

Auf Grund des erheblichen Beratungsbedarfes sollte bei diesen Anlaufstellen telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden.

Ab der 43. Kalenderwoche können die Anträge der gegenwärtigen Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt auch in den Sozialämtern der Ämter, amtsfreien Städten und Gemeinden, von denen bisher Sozialhilfe bezogen wurde, zur Weiterleitung an den Landkreis Oberspreewald-Lausitz abgegeben werden.

Gleichzeitig besteht in Einzelfällen in den Sozialämtern mit Ausnah- me des Amtes Ortrand, des Amtes Ruhland und der Stadt Vetschau/

Spreewald die Möglichkeit die Bürger zu den Anträgen für die Ge- währung von Arbeitslosengeld II zu beraten und Hilfestellung beim Ausfüllen zu geben.

Hinweis

Sollten die Antragsunterlagen erst nach dem 03.01.2005 beim LK Oberspreewald-Lausitz eingehen, wird Alg II erst ab dem Tag des Eingangs der Antragsunterlagen gewährt.

Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Schipkau

In allen Ortsteilen der Gemeinde gibt es Jugendeinrichtungen. Die Einrichtungen werden von den Jugendlichen angenommen. Unter- schiedliche Träger betreiben die offenen Jugendeinrichtungen. Die Grundstücke und Immobilien wurden durch die Gemeinde Schip- kau, den Trägern oder auch teilweise mit den Jugendlichen selbst für diese Nutzung zweckentsprechend hergerichtet. Für die Betrei- bung der Jugendeinrichtungen und der Anteilsfinanzierung von Per- sonalkosten wendet die Gemeinde Schipkau jährlich einen Betrag zwischen 40 bis 50 Tausend EURO auf. Die Einrichtungen befinden sich wie nachfolgend aufgeführt an folgenden Standorten:

Jugendeinrichtung Ortsteil Personal Träger

_____________________________________________________________________________

Jugendinitiative Annahütte Annahütte ohne Gemeinde ehemaliges Hortgebäude

Ökotanien Annahütte 2 SAM-Stellen Aktion Umwelt im ehemaligen Volksbad gefördert vom für Kinder-Hilfs-

Annahütte Arbeitsamt werk für umwelt-

und Eigenanteil gefährdete junge der Gemeinde Menschen e. V.

Jugendinitiative „Restloch 6” Drochow ohne eigenständig Jugendinitiative Hörlitz Hörlitz ohne ab 01.11.2004

am Kulturhaus Kinder-Jugend-

Freizeitwerk Hörlitz e. V.

Jugendinitiative Klettwitz Klettwitz 1 ABM Stelle WEQUA Alte Finsterwalder Straße 2 gefördert vom Lauchhammer e. V.

Arbeitsamt und Eigenanteil der Gemeinde

Jugendclub Meuro Meuro 1 ABM Stelle WEQUA

Klettwitzer Straße 15 gefördert vom Lauchhammer e. V.

Arbeitsamt und Eigenanteil der Gemeinde

Jugendclub Schipkau Schipkau 2 Stellen WEQUA Hauptstraße 1a m. 0,75 aus 610- Lauchhammer e. V.

Nebengebäude Bürgerhaus Stellenprogramm des Landes Bbg.

gefördert durch Land, Kreis und Gemeinde

Weitere finanzielle Mittel werden an die Träger auf Antrag für die Jugendarbeit vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz entsprechend der gültigen Jugendförderrichtlinien zur Bewirtschaftung der ein- zelnen Objekte oder zu besonderen Projekten der Kinder- und Ju- gendarbeit gewährt. Die Gemeinde Schipkau bezuschusst ebenfalls auf Antrag besondere Projekte oder Vorhaben aus Haushaltsmit- teln, wenn dies besondere Anlässe oder diese im Einklang mit den Planungen der Gemeinde stehen.

Ein Großteil der außerschulischen Kinder- und Jugendfreizeitarbeit wird ebenfalls ehrenamtlich bei den ortsansässigen Vereinen aus- geführt. Diese erhalten gleichwohl dafür auch finanzielle Mittel von der Gemeinde.

neues Sportgebäude Meuro Die Erhaltung der Vereinsobjekte wird durch die Gemeinde Schip- kau besonders in der Bewirtschaf- tung und in der Werterhaltung ja sogar bei der Schaffung von neu- en Objekten geleistet.

Ökotanien Annahütte Besonders die vielen Sportvereine und der KCA Annahütte sind in der Kinder- und Jugendarbeit hier besonderes zu erwähnen und ih- nen dafür zu danken.

Die beiden Grundschulen und selbst die Gemeindebibliothek Schip- kau leisten in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit mit Projekten und besonderen Angeboten ihren Beitrag. Gleiches gilt für die Kindertagesstätten mit den Ferienangeboten. Sicherlich kann die Gemeinde Schipkau nicht mit den vorstehenden Angeboten alle Kinder und Jugendliche erreichen, da die vielschichtigen Wünsche des Freizeitangebotes nicht umfassend abgedeckt bzw. vorgehalten wer- den können.

Skateranlage Schipkau

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Aufzuzählen sind an dieser Stelle ebenso die öffentlichen Spielplät- ze und die Skateranlage im Ortsteil Schipkau, die für die Freizeitge- staltung hoch beansprucht werden. Derzeitig wohnen im Gemeinde- gebiet 1.645 Kinder- und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 28 Jahren. Das sind 21% an der Gesamteinwohnerschaft der Gemein- de. Das sind 274 Jugendliche in Annahütte, 58 in Drochow, 245 in Hörlitz, 265 in Klettwitz, 179 in Meuro und 624 in Schipkau.

Stoy

Hauptamtsleiterin

BÜRGERINFORMATION

zum kommunalen Mietwohnungsbestand der Gemeinde Schipkau

Die Gemeinde Schipkau bietet nachfolgend sa- nierte Gemeindewohnungen zur Vermietung an:

Gemeinde Schipkau/OT Klettwitz

Vollmodernisierte 2-Zi.-Wohnung, 49,72 m2 Vollmodernisierte 3-Zi.-Wohnung, 92,00 m2 Vollmodernisierte 2-Zi.-Wohnung, 72,44 m2 Gemeinde Schipkau/OT Hörlitz

Vollmodernisierte 2-Zi.-Wohnung, 57,24 m2

Bei bestehendem Interesse wenden Sie sich bitte an:

Firma Frank Sommer - Wohnungsverwaltung Kreuzstraße 13 in 01968 Schipkau/OT Hörlitz

Telefon 03573 795059, Fax 795431 oder zur Mietersprechzeit je- weils donnerstags, 15:00 - 17:00 Uhr im Kulturhaus Klettwitz, Zim- mer in der 1. Etage, Markt 17 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz Sprechzeiten im Büro Hörlitz:

Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr; Do: 09:00 - 12:00 Uhr

EuroSpeedway Lausitz informiert Superbike Motorrad-Weltmeisterschaft von 2005 bis 2007 am EuroSpeedway Lausitz

EuroSpeedway Lausitz GmbH schließt Dreijahresvertrag mit Serienbetreiber FGSPORT -

Superbike WM 2005 vom 9. - 11. September

Klettwitz, 20. Oktober 2004. Die Superbike Motorrad-Weltmeister- schaft startet vom 9. bis 11. September 2005 zum einzigen WM- Lauf in Deutschland am EuroSpeedway Lausitz. Im Rahmen eines Dreijahresvertrages mit dem italienischen Serienrechteinhaber FGSPORT konnte sich die EuroSpeedway Lausitz GmbH die neben dem MotoGP höchste internationale Motorradliga bis einschließ- lich 2007 sichern. Die Superbike WM ist auf den renommiertesten Rennstrecken in Europa, Asien und den USA zuhause und bietet mit insgesamt drei Klassen - Superbike, Supersport und Superstock - hochklassigen Zweiradsport. Tickets für das Motorsport-Highlight in der Lausitz sind ab sofort zu Preisen zwischen 9,00 Euro (Freitag, Kategorie Silber) und 59,00 Euro (Wochenende, Kategorie Gold) unter der Ticket-Hotline 01805 880288 oder im Internet unter www.eurospeedway.de erhältlich.

Frühbuchern werden bis zum 31. März 2005 zehn Prozent Rabatt auf alle Sitzplatztickets eingeräumt. Hans-Jörg Fischer, Geschäfts- führender Gesellschafter der EuroSpeedway Lausitz GmbH, zur Superbike WM: „Mit der Superbike Motorrad-WM haben wir die höchste Liga des internationalen Motorradsports zurück in die Lau- sitz geholt. Ein Dreijahresvertrag sichert uns die Weltmeisterschaft

bis einschließlich 2007 und darauf dürfen der Ring und die Region sehr stolz sein. Mit der Superbike Motorrad-WM auf unserem 4,3 km langen FIM Grand-Prix-Kurs, der DTM am 1. Mai auf unserem 4,5 km langen FIA Grand-Prix-Kurs, zwei ASCAR-Läufen auf dem 2- Meilen-Oval sowie einer Reihe weiterer Veranstaltungen, die wir in den nächsten Wochen bekannt geben werden, bieten wir 2005 eine Saison mit vielen Highlights.“ Paolo Flammini: Chef von FG Sport:

„Wir sind sehr glücklich, den deutschen Lauf der Superbike-WM 2005 an eine der besten Rennstrecken der Welt gebracht zu haben.

Ich bin mir sicher, dass die Veranstaltung in der Lausitz ein High- light der WM Saison 2005 sein wird“.

Tickets für die Superbike Motorrad-Weltmeisterschaft vom 9. - 11.

September 2005 sind in den Kategorien Gold und Silber und für jeden Veranstaltungstag von Freitag bis Sonntag oder als Wochen- end-Ticket erhältlich. Die fanfreundlichen Preise bewegen sich zwi- schen 9,00 Euro (Freitag Silber) und 59,00 Euro (Wochenende Gold).

Frühbucher sparen bis zum 31. März 2005 zehn Prozent auf alle Sitzplatztickets. Das Fahrerlagerticket kostet 19,00 Euro. Ticket- bestellungen werden ab sofort unter der Hotline 01805 880288 oder im Internet unter www.eurospeedway.de entgegengenommen.

Bereits feststehende Termine 2005

29.04. - 01.05. Deutsche Tourenwagen Masters (DTM) 4,5 km FIA Grand-Prix-Kurs

28./29.05. ASCAR - Days of Thunder 2-Meilen-Superspeedway 03. - 05.06. Porsche GTP Weekend

4,5 km Grand-Prix-Kurs

17./18.06. Abschiedsfestival der Böhsen Onkelz (ausverkauft!) Fahrerlager

13./14.08. ASCAR - Days of Thunder 2-Meilen-Superspeedway

09. - 11.09. Superbike Motorrad-Weltmeisterschaft 4,3 km FIM Grand-Prix-Kurs

Information

des Amtes für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhain

- untere Forstbehörde - Nach dem Waldbrand -

Übernahme der Brandfläche durch den Waldbesitzer Ein neues Gesetz über den Brandschutz, Hilfeleistung und Katastro- phenschutz ist im Land Brandenburg im Mai 2004 in Kraft getreten.

Dieses neue Gestz regelt u. a., dass der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Waldes verpflichtet ist, eine Brand- wache auf seine eigenen Kosten aufzustellen.

Nach Ablöschen eines Waldbrandes erfolgt die Entscheidung der Ein- satzleitung der Feuerwehr zur Stellung einer Brandwache. Die Brand- fläche wird dem Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsbe- rechtigten zur Brandwache übergeben. Ist der dazu Verpflichtete nicht vor Ort oder noch nicht ermittelt, erfolgt die Übergabe der Brandflä- che an die untere Forstbehörde - Amt für Forstwirtschaft - die als Son- derordnungsbehörde für die Gefahrenabwehr im Wald zuständig ist.

Der Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigte des Waldes ist sofort durch die Forstbehörde zu ermitteln und zu be- nachrichtigen. Ist der Waldbesitzer nicht ermittelbar, nicht zu errei- chen, oder in der Lage, eine ordnungsgemäße Brandwache zu stel- len, muss die Forstbehörde die Brandwache übernahmen. Der Wald- besitzer ist nach dem Gesetz über den Brandschutz, Hilfeleistun- gen und Katastrophenschutz verpflichtet, die entstandenen Kosten der Brandwache zu übernehmen. Das heißt, wenn er die Brandwa- che nicht selber stellen kann, muss er die Kosten für Personal und Technik für die angefallenen Stunden übernehmen.

Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie in den Dienststel- len des Amtes für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhan.

Im Auftrag K. Burigk, Sachbearbeiterin Forsthoheit

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Vom 12. Mai bis zum 14. Oktober 2004 wa- ren wir - Frau Hewig und Herr Lösche - in der Gemeinde Schipkau im Ein- satz für die ABM „Frauen im ländlichen Raum“.

Wir haben uns in Schipkau wohlgefühlt und möch- ten uns bei den Bürgern und Verantwortlichen der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit und das ent- gegengebrachte Vertrauen bedanken.

Unser Dank gilt besonders der Frau Stoy, Frau Johann- son, Frau Buddenstedt, Frau Schramm, und den Orts- bürgermeistern von Annhütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau.

Lösche

Mitglieder Seniorenbeirat neu berufen

Im feierlichen Rahmen erhielten am 11.10.2004 die durch Beschluss der Gemeindevertretung Schipkau berufenen Senioren ihre Beru- fungsurkunde aus den Händen des Bürgermeisters und des Vorsit- zenden der Gemeindevertretung. Für weitere 2 Jahre kann der Seniorenbeirat sich jetzt wie immer aktiv der Seniorenarbeit wid- men. Bei dieser Gelegenheit erfuhren die Anwesenden viel Neues aus der Gemeinde aus erster Hand.

Die neuen Mitglieder sind Herr Wiesner, Frau Schramm, Frau Kniep, Frau Richter, Frau Schröter, Frau Kasper, Frau Raack, Frau Nuglisch, Frau Noack, Frau Höhna, Frau König, Frau Schuster, Frau Lehmann.

Stoy

Hauptamtsleiterin

Gratulationen älterer Bürgerinnen und Bürger

Herzlichen Glückwunsch und Gesundheit unseren Jubilaren für den Monat November 2004 Annahütte

Frau Schneider, Martha zum 92. Geburtstag Frau Wehland, Elisabeth zum 83. Geburtstag

Frau Witt, Erna zum 83. Geburtstag

Frau Zimpel, Irmgard zum 80. Geburtstag Frau Höneck, Erika zum 80. Geburtstag Frau Jurczyk, Sophie zum 79. Geburtstag Frau Weichelt, Annelise zum 78. Geburtstag Frau Kalkutschke, Ilse zum 75. Geburtstag Herr Lassig, Günter zum 70. Geburtstag Herr Förster, Manfred zum 70. Geburtstag Hörlitz

Frau Löschmann, Helene zum 85. Geburtstag Frau Heiden, Ingelene zum 83. Geburtstag Herr Kühne, Horst zum 77. Geburtstag Herr Köhler, Gerhard zum 75. Geburtstag Herr Förster, Günter zum 74. Geburtstag Herr Mittrach, Rudolf zum 73. Geburtstag Herr Weber, Rudolf zum 73. Geburtstag Herr Stahn, Walter zum 72. Geburtstag Frau Wolf, Gertrud zum 71. Geburtstag Frau Karzenburg, Margot zum 70. Geburtstag Klettwitz

Frau Jurk, Dora zum 83. Geburtstag

Frau Zschech, Elfriede zum 83. Geburtstag Frau Zaremba, Martha zum 82. Geburtstag Frau Noack, Ursula zum 79. Geburtstag Herr Glaschker, Heinz zum 78. Geburtstag Frau Mücklausch, Edith zum 76. Geburtstag Frau Lehmann, Charlotte zum 75. Geburtstag Herr Petrich, Helmut zum 74. Geburtstag Frau Warlich, Margot zum 73. Geburtstag Herr Biener, Götz zum 72. Geburtstag

Frau Roth, Anita zum 71. Geburtstag

Herr Roth, Horst zum 71. Geburtstag

Frau Jotte, Gerda zum 71. Geburtstag

Frau Pehle, Ilse zum 70. Geburtstag

Frau Wrase, Ursula zum 70. Geburtstag Meuro

Frau Würfel, Minna zum 91. Geburtstag Herr Kupke, Gustav zum 81. Geburtstag Frau Zupp, Annetta zum 78. Geburtstag Frau Sickora, Maria zum 78. Geburtstag Frau Nitzschke, Ursula zum 78. Geburtstag Frau Weinert, Annita zum 76. Geburtstag Frau Hermann, Gertraude zum 75. Geburtstag Herr Dörfer, Alfred zum 73. Geburtstag Frau Gleichner, Waltraud zum 70. Geburtstag Frau Walter, Irmgard zum 70. Geburtstag Schipkau

Frau Achtenberg, Helene zum 86. Geburtstag Frau Porwol, Frieda zum 86. Geburtstag Frau Noack, Elisabeth zum 84. Geburtstag Frau Herrmann, Gertrud zum 83. Geburtstag Frau Schuster, Herta zum 83. Geburtstag Herr Patula, Theodor zum 81. Geburtstag Herr Gorski, Joachim zum 81. Geburtstag

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Frau Neumeister, Gerda zum 81. Geburtstag

Herr Paul, Franz zum 81. Geburtstag

Herr Grenner, Michael zum 80. Geburtstag Frau Reichert, Maria zum 79. Geburtstag Frau Lösche, Gertraude zum 78. Geburtstag Herr Kätzel, Alfred zum 77. Geburtstag Frau Paul, Gertrud zum 77. Geburtstag Herr Hößel, Heinz zum 76. Geburtstag Herr Lindner, Herbert zum 76. Geburtstag Frau Tuszynski, Margit zum 75. Geburtstag

Herr Meyer, Hans zum 74. Geburtstag

Herr Nowak, Eberhard zum 74. Geburtstag Frau Richter, Inge zum 73. Geburtstag Frau Nedo, Frieda zum 73. Geburtstag Frau Fischer, Adelheid zum 73. Geburtstag Frau Jackowiak, Dorothea zum 72. Geburtstag Herr Welk, Karl-Heinz zum 71. Geburtstag Frau Urban, Brigitte zum 71. Geburtstag Herr Beutel, Heinz zum 70. Geburtstag Frau Mikolajczak, Johanna zum 70. Geburtstag Herr Herder, Helmut zum 70. Geburtstag

Ehejubiläen werden nur auf Antrag der betreffenden Eheleute bzw.

derer Angehöriger im Amtsblatt veröffentlicht. Der Antrag ist späte- stens 6 Wochen vor dem Ereignis schriftlich oder mündlich unter Vorlage der Eheurkunde beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Schipkau, Klettwitzer Straße 1 in 01993 Schipkau vorzutragen, da- mit rechtzeitig eine Veröffentlichung im Amtsblatt veranlasst wer- den kann.

Ab der Goldenen Hochzeit wird bei vorhandenem Wunsch der Ju- bilare bzw. deren Angehörige eine Gratulation durch die Ortsbür- germeisterin/den Ortsbürgermeister und dem hauptamtlichen Bür- germeister vorgenommen.

Es besteht auch die Möglichkeit, am Hochzeitstag eine Feierstunde im Standesamt im Beisein der Standesbeamtin und/oder des haupt- amtlichen Bürgermeisters durchführen zu können. Nähere Abspra- chen sind dazu mit der Standesbeamtin Frau Kurio erforderlich. Vor- stehendes ist ein kostenloses Angebot der Gemeinde Schipkau.

Veranstaltungskalender 2004

(vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen)

November

20.-21.11.2004 Kleintierzuchtausstellung in Schipkau 27.11.2004 Adventsfest in Meuro

27.11.2004 Weihnachtskonzert des Volkschors Schipkau in der Henriettenkirche im OT Annahütte

Dezember

04.12.2004 Weihnachtsmarkt auf dem Marktplatz in Schipkau mit vielen Überraschungen

04.12.2004 „Montara-Chor“ in der Kirche in Klettwitz Beginn: 19:00 Uhr

05.12.2004 Weihnachtskonzert mit dem Volkschor Schipkau im Bürgerhaus Schipkau

10.12.2004 Weihnachtsfeier der Volkssolidarität Klettwitz im Kulturhaus ab 15:00 Uhr

11.12.2004 Weihnachtsfeier der Volkssolidarität Hörlitz im Kulturhaus ab 15:00 Uhr

11./12.12.2004 Weihnachtstreiben in Annahütte

19.12.2004 Adventssingen des Volkschors Schipkau und der Berg- arbeiter Brieske in der Kirche Klettwitz ab 15:00 Uhr

„Bürgerhaus Wendische Kirche“ e. V.

Baderstraße 10, 01968 Senftenberg

Telefon 03573 363394, Funk 0160 92944609, Fax 363396

Veranstaltungen November 2004

05.11.04 19.00 Uhr Grenzenlos-„Neuguinea“

Freitag Eine Expedition in die Vergangenheit Eine „live“-gesprochene Dia-Reportage der Sächsischen Weltumradler Peer Schepanski und Gil Bretschneider

Veranstalter: Stadt Senftenberg Eintritt: 7 Euro/ermäßigt 5 Euro 12.11.04 19.30 Uhr „Versöhnen statt Töten“

Freitag Matthäus 12, 13-17

Bibellesen mit Pf. Manfred Schwarz 13.11.04 18.00 Uhr 1. Jugend-FRIEDENSFEST Senftenberg Samstag in der Peter&Paul Kirche mit dem Aktions-

theater „Ist diese Welt noch zu retten?“

18.30 Uhr im Bürgerhaus „Wendische Kirche“ u. a. mit 3D-Diashows und der Reggae-Folk Band Griot Company

Veranstalter: Ev. Jugendarbeit im Kirchen- kreis Senftenberg/Spremberg

Ansprechpartner: Michael Reinke

(Gemeindepädagoge im Jugendpfarramt des Kirchenkreises)

Eintritt: 2 Euro

(Wer ab 18.00 Uhr da ist, erhält freien Eintritt) 18.11.04 19.30 Uhr „Lausitz Talk“

Donnerstag Das Thema der Gesprächsrunde, sowie die Teilnehmer, werden noch bekannt gegeben.

Eintritt: frei

20.11.04 19.00 Uhr „Senftenberger Singsang“ -

Samstag zum Ruhm der Stadt

eine Veranstaltung des Hanns von Polenz Instituts zur 725-Jahrfeier Senftenbergs von und mit Erik von Grawert-May.

Eintritt: frei

25.11.04 18.00 Uhr Der Film - „Kindertransport“

Donnerstag Heinz Kallmann (Jüdische Gemeinde Berlin) Zeitzeuge, der in diesem Film seine eigene Kindheit wiedergespiegelt sieht, kommen- tiert den Film und steht für eine anschließen- de Diskussion zur Verfügung.

Veranstalter: SPD Senftenberg Eintritt: frei

26.11.04 17.00 Uhr „Novemberempfang“

Freitag Die PDS und Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann, MdL laden ein

27.11.04 19.00 Uhr „Ökumenische Adventfeier“

Samstag Es laden ein: die evangelische und Katholi- sche Kirchengemeinde Senftenberg Haben Sie schon Lust zum weihnachtlichen Backen? Wir würden uns über selbstgebak- kene Plätzchen freuen.

Die Fotoausstellung „Senftenberg - mit anderen Augen“ von Hans Neecke aus Leersum/Niederlande, ist vorraussichtlich bis zum Jah- resende von Montag bis Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr und zusätz- lich zu den Öffnungszeiten des „Eine Welt-Laden“ zu besichtigen.

Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch von 9.00 - 15.00 Uhr

Samstag von 9.00 - 12.00 Uhr

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Vorankündigungen

1.12.04 19.00 Uhr „Fit und gesund bis ins hohe Alter“

Mittwoch Thema: Körperpflegeprodukte

Veranstalter: Gesundheitsberaterin Corina Jennrich sowie Maik Reinemer

Eintritt: frei

03.12.04 17.00 Uhr „Internationaler Chortreffen“

Freitag Veranstalter: „Unsere Welt - Eine Welt“

Eintritt: 3 Euro/ermäßigt 2 Euro 04.12.04 16.00 Uhr „Vorweihnachtliches Konzert“

Samstag der privaten Musikschule Matthias Schnurre Eintritt: 3 Euro/ermäßigt 2 Euro

Jeden Montag von 17.30 bis 20.30 Uhr findet wieder der Thai-Chi Kurs für Anfänger statt. Interessierte Bürger können sich telefonisch unter der Nummer 03573 3055 bei H. Jennrich melden.

Wie im vergangenen Jahr zur Adventszeit, wird es auch dieses Jahr wieder einen Bastelnachmittag für Groß und Klein in gemütlicher Kaffee-, Tee- und Gebäckrunde geben.

Unter fachkundiger Anleitung werden Tipps zum Basteln des

„Fröbelsterns“ und anderer weihnachtlicher Basteleien geben.

Terminangabe entnehmen Sie bitte den Ankündigungen in der Pres- se, oder fragen unter der o. g. Telefonnummer nach.

Weitere Veranstaltungn entnehmen Sie bitte der Tagespresse und den Aushängen.

Sprechzeiten Frauen- und Kinderschutzhaus Lauchhammer in Schipkau

Donnerstag, dem 18.11.2004 von 12.00 bis 14.00 Uhr im Bürgerhaus Schipkau, Hauptstraße 1a

Frauen mit ihren Kindern erhalten bei seelischer und körperli- cher Misshandlung sofort unter Telefon 03574 2693 Unterkunft und Beratung. Über dieses Telefon sind auch Terminvereinba- rungen für die mobilen Beratungen möglich.

In der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer Telefon 03574 7650 oder den Notruf 110.

Ortsnachrichten und Informationen Annahütte 16. Oktober 2004

An diesem Tag stellte sich das neu renovierte „Glassternchen“ in Anna- hütte der Öffentlichkeit vor. Wir führten eine „Tag der offenen Tür“ durch.

Viele Besucher kamen und staunten, wie schön der Kindergarten und der Hort geworden sind. Einige der ehemaligen Kindergartenbesucher erkannten das Haus und den Spielplatz nicht wieder. Es ist ja auch alles sehr schön geworden und wir freuen uns, dass unsere Kinder in einer nun so schönen Kindertagesstätte spielen und lernen können.

Erzieherteam der Kita „Glassternchen“

Jetzt geht´s los!

Am 11.11.2004 beginnt die nunmehr 57. Karnevals- saison des ältesten aktiven

Karnevalvereins in Brandenburg und Berlin

unter dem Motto VON HOLLYWOOD

BIS GERMANY - DER KCA FÜHRT

DIE REGIE in der traditionellen Residenz, dem Clubhaus

in der Annahütter Weinbergstraße.

Alle Einwohner und Gäste der Großgemeinde Schipkau sowie der näheren und weiteren Umgebung (d. h. aus ganz Deutschland und der EU sowie der ganzen Welt!)

sind dazu, wie immer, recht herzlich eingeladen.

Wenn Sie sich über den KCA und seine Veranstaltungen informieren möchten und Zugang zum Internet haben -

es gibt eine immer noch die Homepage des Annahütter Karnevalvereins: www.kca48.de

Wenn Sie zu den ersten Gästen beim KCA in seiner 57. Saison gehören möchten, nehmen Sie bitte

folgenden Termin wahr:

der Kartenvorverkauf für die Veranstaltungen am 11., 13. und 20. November 2004 erfolgt:

am 07.11.2004, 13 bis 16 Uhr im Clubhaus Annahütte Also ... man sieht sich ... im Clubhaus Annahütte ... beim KCA und der Familie

Schmidt mit ihren Helfern ...

Wo denn auch sonst?!

Auf dem so genannten Annahütter Konsum-Platz starteten dieser Tage die Straßenbauarbeiten. In einem ersten Bauabschnitt sollen noch vor dem Wintereinbruch er- ste Platzflächen mit einem tragfä- higen Untergrund befestigt und neu gepflastert werden.

„Wir freuen uns, dass der mal stau- bige, mal schlammige Platz endlich ein vernünftiges Bild bekommt,” sag- te dazu Ortsbürgermeister Horst Pawlik.

„Mit der Gestaltung des Konsumplatzes soll die positive Entwicklung rings um die Kindertagesstätte fortgesetzt werden”, informierte Bauamtsleiter Jörg Thoma. „Schön, dass dazu passend auch das ehemalige Konsum- gebäude von neuen Eigentümer saniert wird.”

Bis Ende April 2005 sollen die Arbeiten, zu denen auch eine Umgestal- tung des kleinen Parks an der Apotheke zählt, abgeschlossen sein. Auf- tragnehmer für die 170.000 Euro umfassende Baustelle ist die Firma NSG aus Freienhufen.

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Ortsnachrichten und Informationen Drochow Der Ortsbürgermeister informiert

Das Jahr 2004 neigt sich dem Ende zu. Zuvor lädt der Ortsbeirat am 22.11.2004 um 18:00 Uhr zur 2. Bürgerversammlung in das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr in Drochow ein.

Was brachte das Jahr für uns Drochower:

Die Vereine und der Ortsbürgermeister luden nach dem Zampern alle Mitstreiter zu einem gemütlichen Zusammensein in den Land- hof ein.

Anschließend wurde der Frauentag vorbereitet. Wie jedes Jahr - ein Bonbon. Verabreicht von der Jugendinitiative Restloch VI unter der Regie von Kerstin Most und Carola Fünfstück.

Es war wieder ein Knaller, als zum Ende die jungen und junggeblie- benen Männer den Frauenchor imitierten! Bei dieser Gelegenheit erhielt das Restloch VI seinen Namen: Drochower See.

Auch die junge Tanzgruppe, unter der Leitung von Peggy Krahl, brachte den Frauen viel Freude und konnte mit ihren gelungenen Darbietungen auch beim Seniorenball am 24.09.2004 in Hörlitz überzeugen. Seit 2003 trainieren unsere Frauen in der Sportgruppe ebenfalls unter der Regie von Frau Peggy Krahl. Als Co-Trainer fun- giert Frau Heike Bauer.

Seit November 2003 liefen die Vorbereitungen für das Dorffest am 12./13.06.2004 - 70 Jahre Freiwillige Feuerwehr und 10 Jahre Kul- turverein e. V. Der 1. Montag des Monats war Großkampftag für das Vorbereitungskomitee mit Frau Balzer vom Ordnungsamt. Alle Mühe hat sich gelohnt: 2 wunderschöne Tage - ein Video dokumen- tiert unvergessliche Geschehnisse. Den Abschluss bildete ein La- gerfeuer am Drochower See, sowie ein grandioses Feuerwerk, das von Herrn Bernd Rucho inszeniert wurde.

Am 21.03.2004 nahmen sportbegeisterte Drochower am Lauf in den Frühling in Annahütte teil. Das Anradeln am 18.04.2004 war für 40 Drochower eine wunderbare sportliche und kulturelle Erfahrung am Lausitzring.

Der 13.06.2004 und der 19.09.2004 - die beiden Wahlsonntage zeigten, dass relativ viele Bürger den Weg zur Wahlurne fanden.

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön den Wahlhelfern, die zuverlässig tätig waren. Unseren Chorfrauen sagen wir Dank für das unermüdliche Üben und die angenehmen Auftritte zu besonderen Höhepunkten. Dies natürlich unter der bewährten Leitung von Frau Elke Bauer. Nicht vergessen wollen wir Frau Gretel Kniep und Frau Monika Richter, die erneut im Seniorenbeirat mitarbeiten.

Der Sport hatte am 13.06.2004, mit dem Turnier der Altligateams und dem Vergleich zweier Kindermannschaften im Fußball, eine Bewährungsprobe. Die Firmengruppe Drochow von Herrn Reiner Tietz stiftete die Pokale und die Geschenke für die jungen Fußballer zum Kindertag. Diese beiden Veranstaltungen werden auch künftig durch die Drochower Verantwortlichen organisiert. Die Termine werden in Abstimmung mit dem Turnier um den Pokal des Bürger- meisters Herrn Heinze zentral festgelegt.

Am 31.07.2004 fand ein Fußballturnier des SV Grün/Weiß Drochow statt, das schon zur festen Tradition geworden ist.

Am 28.08.2004 hatte unsere Jugendinitiative Restloch VI ihren gro- ßen Tag, der bereits im Oktober hinreichend gewürdigt wurde.

Soweit für 2004 - der Kulturplan 2005 ist erarbeitet - und wird am Montag, dem 22.11.2004 um 18:00 Uhr vorgestellt. Bei dieser Gele- genheit möchte der Ortsbürgermeister ein Dankeschön mit einem lmbiss und Umtrunk an die fleißigen Drochower Einwohner richten.

Ihr Ortsbürgermeister Gerhard Richter

EINLADUNG

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, liebe Einwohner von Drochow,

ich möchte Sie recht herzlich zur Bürgerversammlung am 22.11.2004 um 18:00 Uhr in das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Drochow einladen.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung durch den Ortsbürgermeister Herrn Richter 2. Informationen des hauptamtlichen Bürgermeisters Herrn

Heinze zu den Schwerpunkten in der Gemeinde Schipkau 3. Jahresrückblick durch den Ortsbürgermeister Herrn Richter 4. Informationen und Stand zur Dorferneuerung Drochow 5. Informationen zur Fortsetzung der Sanierungsarbeiten am

Drochower See

6. Höhepunkte und Vorhaben für das Jahr 2005 im Ortsteil Drochow

7. Einwohnerfragestunde gez. Richter

Ortsbürgermeister

Am Drochower Ortseingang wur- de Ordnung geschaffen. Dort, wo jahrelang Baustelleneinrichtun- gen und Lagerflächen dominier- ten, legten Beschäftigte der Gar- tenbaufirma Mädler pflegeleich- te Trockenrasenflächen an. Bei- derseits der Brücke folgen noch Baumpflanzungen.

Mit der Pflanzmaßnahme soll das Landschaftsbild in diesem Bereich verbessert und ein „grünes Portal” am Ortseingang Drochow geschaf- fen werden. Für das Vorhaben gewährten das Land Brandenburg und die Europäische Union Fördermitteln in Höhe von 70 Prozent.

Ortsnachrichten und Informationen Hörlitz

In der Ortsmitte Hörlitz sind in- zwischen erste neu gestaltete Bereiche zu erkennen.

So wurden in der Fabriken- und Klettwitzer Straße unterirdische Leitungen neu verlegt.

Die Bushaltestelle hebt sich nun zukünftig durch Naturstein- pflaster von den übrigen Fahr- bahnen ab.

Die Beschäftigten der Firma Wasser -, Tief- und Kanalbau aus Plessa (Elbe-Elster) wollen die verbleibende Zeit bis zum Winter nutzen, um noch möglichst viel zu schaffen.

Dazu zählt die Umverlegung von Leitungen im Bereich des geplan- ten Platzes und der Aushub des Regenwassersickerbeckens.

Wichtige Informationen für den Ortsteil

Am 13. November 2004 findet ab 8:00 Uhr im Ortsteil Hörlitz eine Hydrantenkontrolle durch die Freiwillige Feuerwehr Hörlitz statt.

Es kann zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität kommen.

Referenzen

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