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Amtblatt für die Gemeinde Schipkau Jg.12 Heft 12

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Amtsblatt

für die

Gemeinde Schipkau

Jahrgang 12 Schipkau/OT Klettwitz, den 10. Dezember 2004 Nr. 12

Schipkau Klettwitz

Hörlitz Annahütte

Drochow

Meuro

A13

Allen Einwohnerinnen und Einwohnern

der Gemeinde Schipkau ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Jahr 2005

Besuchen Sie heute und morgen das traditionelle Weihnachtstreiben

an der Annahütter Henriettenkirche.

(2)

Beginn der amtlichen Bekanntmachungen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Telefonnummer

0163 3041119

zu erreichen.

Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevorstehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen.

Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenheiten ist der Bereitschaftsdienst nicht zu rufen.

Gemeindevertretersitzung am 16.12.2004 Sitzungsort, Sitzungsbeginn und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungskästen in den ein- zelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau

Amtliche Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortstei- len gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau - am Verwaltungsgebäude Klettwitz, Schulstraße 04,

01998 Schipkau/OT Klettwitz

- am Verwaltungsgebäude Schipkau, Klettwitzer Straße 01, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Annahütte, Klettwitzer Straße am Dorfplatz, 01994 Schipkau/OT Annahütte

- Ortsteil Annahütte, Karl-Marx-Siedlung zwischen Bushal- testelle und Gaststätte „Zur Windparkschänke”, 01994 Schipkau/OT Annahütte

Sitzungstermine der Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten)

- Ortsteil Drochow, Hauptstraße 23 am Feuerwehrgeräte- haus, 01994 Schipkau/OT Drochow

- Ortsteil Hörlitz, am Kulturhaus, Klettwitzer Straße, 01968 Schipkau/OT Hörlitz

- Ortsteil Klettwitz, Marktplatz (Bereich Kindertagesstätte), 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Talstraße/Ecke Heideweg, 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Wohngebiet Meuro/Klettwitz Barran- mühle (Bereich Buchenstraße am Markt),

01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Meuro, Kulturhaus Meuro, Klettwitzer Straße 1, 01994 Schipkau/OT Meuro

- Ortsteil Schipkau, am Markt im Bereich Schillerstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Schipkau, Mühlenstraße/Ecke Pößnitzstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

1. Beschlüsse der öffentlichen Gemeindevertretersitzung vom 25.11.2004 2

2. Haushaltssatzung der Gemeinde Schipkau für das Haushaltsjahr 2005 2

3. Satzung der Gemeinde Schipkau mit den Ortsteilen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau

über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 3

4. Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für die Hilfe und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau 5

1. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Bekanntmachung der Beschlüsse

der Gemeindevertretersitzung vom 25.11.2004

Öffentlicher Teil

BV 0092/2004 Immobilienentwicklung im Ortsteil Schipkau der Gemeinde Schipkau

BV 0093/2004 Grundsatzbeschluss über die Schaffung des „Orts- teilszentrums Schipkau”

BV 0095/2004 Vertreter der Gemeinde Schipkau im Aufsichts- rat der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Senftenberg - KWG

BV 0096/2004 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Gemeinde Schipkau für das Haushaltsjahr 2005 BV 0097/2004 zum Investitionsplan der Gemeinde Schipkau für

das Haushaltsjahr 2005

BV 0098/2004 Satzung über die Hundesteuer in der Gemeinde Schipkau

BV 0099/2004 Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für die Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilli- gen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau BV 0100/2004 Auflösung der Niederschlagswassersparte des

WAL-Auseinandersetzungsvereinbarung

2. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Haushaltssatzung der Gemeinde Schipkau

für das Haushaltsjahr 2005

Aufgrund des § 76 ff der Gemeindeordnung (GO) für das Land Bran- denburg in der Neufassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2004 (GVBl. I S. 59) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Ge- meinde Schipkau vom 25.11.2004 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 7.494.800 2

in der Ausgabe auf 7.494.800 2

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 4.236.800 2

in der Ausgabe auf 4.236.800 2

festgesetzt.

(3)

§ 2 Es werden festgesetzt :

1. der Gesamtbetrag der Kredite 379.100 2

davon für Zwecke der Umschuldung 0

2. der Gesamtbetrag der Verpflichungsermächtigungen 0 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.100.000 2

§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern

werden wie folgt festgesetzt: Gemeinde Schipkau 1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirt-

schaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H.

2. Gewerbesteuer 300 v. H.

§ 4

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind dann als erheblich anzusehen, wenn sie den Haushaltsansatz im Einzelfall um 10.000,00 2 überschreiten. Dies gilt nicht, wenn die über- und außerplanmäßigen Ausgaben von zweckbestimmenden Mehr- einnahmen in voller Höhe abgedeckt werden.

Alle Mehrausgaben, die auf der Grundlage von vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen zu leisten sind, sind nicht als erheblich i. S. d. § 81 GO Bbg. anzusehen, d. h. sie bedürfen keiner Entscheidung der Gemeindevertretung.

2. Die Haushaltssatzung ist durch eine Nachtragssatzung zu än- dern, wenn

a) sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag von mehr als 3 v. H. der Ausgaben des Verwal- tungshaushaltes entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

b) bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen von mehr als 3 v. H. der Ausga- ben des Verwaltungshaushaltes geleistet werden müssen, c) Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen von mehr als 3 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaus- haltes geleistet werden sollen,

d) eine Erweiterung des Haushaltes durch Übergabe bzw. Über- nahme von Objekten in die Kommune notwendig wird.

Aufgestellt gemäß Festgestellt gemäß

§ 78 Abs.1 GO Bbg. § 78 Abs.1 GO Bbg Klettwitz, den 04.11.2004 Klettwitz, den 07.11.2004

gez. Brödno gez. Heinze

Amtsleiter Finanzen Bürgermeister

Die rechtsaufsichtsbehördliche Genehmigung wurde am 29.11.2004 unter Aktenzeichen 15110751/05 erteilt.

Klettwitz, den 30.11.2004 gez. Heinze

Bürgermeister

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schipkau und die entsprechen- den Anlagen können während der Öffnungszeiten der Gemeinde Schipkau im Verwaltungsgebäude Klettwitz, Schulstr. 4, Zimmer 13, Kämmerei eingesehen werden.

3. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Satzung der Gemeinde Schipkau

mit den Ortsteilen Annahütte, Drochow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau

über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Aufgrund der §§ 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Bran- denburg (GO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtli- cher Vorschriften vom 22.03.2004 (GVBl. I/ 04 S. 59, 66), in Verbin- dung mit den §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG), in der Neufassung vom 01.02.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Kommu- nalabgabengesetz vom 29.06.2004 (GVBl. I S. 272) hat die Gemein- devertretung der Gemeinde Schipkau in ihrer Sitzung am 25.11.2004 folgende Hundesteuersatzung beschlossen:

§ 1

Steuergegenstand, Steuerpflicht, Haftung

1. Die Gemeinde Schipkau mit den Ortsteilen Annahütte, Dro- chow, Hörlitz, Klettwitz, Meuro und Schipkau erhebt eine Hun- desteuer. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.

2. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haus- haltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ih- ren Haltern gemeinsam gehalten.

Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Ordnungsamt der Gemein- de Schipkau gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.

3. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Ver- wahrung aufgenommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer ande- ren Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland bereits versteu- ert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen einen Zeitraum von zwei Mona- ten überschreitet.

§ 2

Steuermaßstab und Steuersätze

1. Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen

a) nur ein Hund gehalten wird, 27,00 2

b) zwei Hunde gehalten werden, für den ersten Hund 27,00 2 für den zweiten Hund 45,00 2

c) drei oder mehrere Hunde gehalten werden, wie unter b) und für den dritten und jeden weiteren Hund 55,00 2 2. Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 3 gewährt wird,

werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht be- rücksichtigt. Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 4 gewährt wird, werden mitgezählt.

§ 3 Steuerbefreiung

1. Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in der Gemeinde Schipkau aufhalten, sind für diejenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen, wenn sie nachweisen können,

(4)

dass die Hunde in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland versteuert werden oder von der Steuer befreit sind.

2. Die Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen im Sin- ne dieser Satzung sind solche Personen, die einen Schwerbe- hindertenausweis mit den Merkzeichen „B”, „aG” oder „H”

besitzen.

3. Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die

a) an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnen- schiffen gehalten werden, oder

b) als Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.

§ 4 Steuerermäßigung

1. Die Steuer ist auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen für

a) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen,

b) Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen An- wesen erforderlich sind, welche von dem nächsten Orts- teil mehr als 400 Meter entfernt liegen,

c) Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten, sofern diese Inhaber eines Jagdscheines sind, jedoch für höchstens zwei Hunde.

§ 5

Allgemeine Voraussetzungen für Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen (Steuervergünstigungen) 1. Steuerbefreiungen nach § 3 Abs. 2 und 3 bzw. Steuerermäßi-

gungen nach § 4 werden nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist.

2. Der Antrag auf Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung ist spä- testens zwei Wochen vor Beginn des Quartals, in dem die Steu- ervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Ge- meinde Schipkau, Steuerstelle zu stellen.

Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für das nach Eingang des Antrages beginnende Quartal auch dann nach den Steuer- sätzen des § 2 erhoben, wenn die Voraussetzungen für die be- antragte Steuervergünstigung vorliegen.

3. Über die Steuerbefreiung oder -Ermäßigung wird eine Beschei- nigung ausgestellt. Diese gilt in den Fällen des § 3 Abs. 2 und 3 nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist.

4. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steu- erermäßigung weg, so ist dies innerhalb von zwei Wochen nach dem Wegfall der Gemeinde Schipkau, Steuerstelle schriftlich anzuzeigen.

§ 6

Beginn und Ende der Steuerpflicht

1. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Quartal in dem die Aufnah- me des Hundes in den Haushalt erfolgte. Bei Hunden, die dem Halter durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem darauffolgendem Quartal nachdem der Hund drei Monate alt wurde. In den Fäl- len des § 1 Abs. 3 Satz 2 beginnt die Steuerpflicht mit dem Quartal, in dem der Zeitraum von 2 Monaten überschritten worden ist. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Quartal in dem der Zuzug erfolgte.

2. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Quartals, in welchem die schriftliche Anzeige bei der Steuerstelle der Gemeinde Schipkau über die Abschaffung, das Abhandenkommen, die Abgabe außerhalb des Gemeindegebietes oder den Tod des Hundes eingeht. Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Ge- meinde Schipkau endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Quar- tals, in welchem die schriftliche Abmeldung bei der Steuerst- elle der Gemeinde Schipkau eingeht.

§ 7

Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

1. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird für das Kalen- derjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalen- derjahres entsteht - für den Rest des Kalenderjahres durch Be- scheid festgesetzt.

2. Die Steuern können auch zusammen mit anderen Abgaben an- gefordert werden.

3. Die Steuer ist zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Entsteht die Steuer während des Kalenderjahres und der Termin 01.07. ist bereits überschritten, so ist die Steuer in einem Betrag einen Monat nach Zugang des Bescheides zur Zahlung fällig.

4. Wer bereits einen in einer Gemeinde der Bundesrepublik Deut- schland versteuerten Hund erwirbt oder mit einem solchen Hund zuzieht oder wer an Stelle eines abgeschafften, abhan- den gekommenen oder eingegangenen Hundes einen neuen Hund erwirbt, kann die Anrechnung der nachweislich bereits entrichteten, nicht erstatteten Steuer auf die für den gleichen Zeitraum zu entrichtende Steuer verlangen.

§ 8

Sicherung und Überwachung der Steuer

1. Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Gemeinde Schipkau schriftlich anzu- melden. In den Fällen des § 1 Abs. 3 Satz 2 muss die Anmel- dung innerhalb von 2 Wochen nach dem Tage erfolgen, nach- dem der Zeitraum von zwei Monaten überschritten worden ist.

In den Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 4 muss die Anmeldung inner- halb der ersten zwei Wochen des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats erfolgen.

2. Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert hat oder sonst abgeschafft wurde, nachdem der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde Schipkau weg- gezogen ist, bei der Steuerstelle der Gemeinde Schipkau abzu- melden.

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere im Gemeinde- gebiet wohnende Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person mitzuteilen.

3. Die Gemeinde Schipkau übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke.

Diese Marke gilt solange wie der Hund im Territorium der Ge- meinde Schipkau gehalten wird. Der Hundehalter darf den Hund außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hun- desteuermarke und gemäß § 2 Abs. 2 Hundehalterverordnung (HundehV) mit der Adresse des Hundehalters sowie der ent- sprechenden Plakette umherlaufen lassen.

Andere Gegenstände, die diesen Marken ähnlich sehen, dür- fen dem Hund nicht angelegt werden. Der Hundehalter ist ver- pflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Schipkau die gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust der

(5)

gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Hundesteuermarke ausgehändigt. Für diese Ersatzmarke wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Ge- meinde Schipkau eine Gebühr erhoben. Mit der Abmeldung des Hundes nach Absatz 2 ist die noch vorhandene Hunde- steuermarke an die Gemeinde Schipkau zurückzugeben.

4. Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände und deren Stell- vertreter sind Verpflichtet, den Beauftragten der Gemeinde Schipkau auf Nachfrage über die auf dem Grundstück oder im Haushalt gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß nach besten Wissen und Gewissen Auskunft zu erteilen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG in Verbindung mit § 93 der Abgabenordnung (AO 1977).

Zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung nach besten Wissen und Gewissen ist auch der Hundehalter verpflichtet.

5. Bei Durchführung von Hundebestandsaufnahmen sind die Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstände sowie deren Stell- vertreter zum wahrheitsgemäßen Ausfüllen der ihnen von der Gemeinde Schipkau übersandten Nachweisungen nach bestem Wissen und Gewissen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen verpflichtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 3a KAG in Verbindung mit § 93 der Abgabenordnung (AO 1977). Durch das Ausfüllen der Nach- weisungen nach Satz 1 wird die Verpflichtung zur An- und Ab- meldung nach den Absätzen 1 und 2 nicht berührt.

§ 9

Ordnungswidrigkeiten

1. Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung in Verbindung mit § 15 Abs. 2 Buchstaben b KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

a) als Hundehalter entgegen § 5 Abs. 4 den Wegfall der Vor- aussetzungen für eine Steuervergünstigung nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt,

b) als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 1 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet,

c) als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 3 einen Hund außer- halb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbe- sitzes ohne sichtbar befestigte gültige Steuermarke laufen lässt, die Hundesteuermarke auf Verlangen des Beauftrag- ten der Gemeinde Schipkau nicht vorzeigt oder dem Hund andere, der Hundesteuermarke, der Plakette und der Adres- se ähnliche Gegenstände anlegt, und es dadurch ermög- licht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen.

2. Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt auch, a) wer die in Absatz 1 Buchst. a bis c genannten Ordnungs-

widrigkeiten vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ohne es dabei zu ermöglichen, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen,

b) wer vorsätzlich oder fahrlässig als Hundehalter entgegen § 8 Abs. 2 einen Hund nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, c) wer, ohne Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 2 zu sein, als

Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen § 8 Abs. 4 auf Nachfrage der Beauf- tragten der Gemeinde Schipkau vorsätzlich oder fahrläs- sig nicht oder nicht wahrheitsgemäß nach besten Wissen und Gewissen über die auf dem Grundstück oder im Haus- halt gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft erteilt, d) wer, ohne Steuerpflichtiger nach § 1 Abs. 2 zu sein, als

Grundstückseigentümer, Haushaltsvorstand oder deren Stellvertreter entgegen § 8 Abs. 5 die von der Gemeinde Schipkau übersandten Nachweisungen vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht fristgemäß oder nicht wahrheitsge- mäß nach besten Wissen und Gewissen ausfüllt.

3. Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Absatzes 1 können gemäß

§ 15 KAG vom 27.06.1991 (GVBl. I S. 200) in der jeweils gülti- gen Fassung - mit einer Geldbuße - geahndet werden.

4. Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Absatzes 2 können gemäß

§ 5 Abs. 2 GO vom 15.10.1993 (GVBl. I S. 398) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. I/01 S. 154), zu- letzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17.12.2003 (GVBl. I/03 S. 294), in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geän- dert durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (KostRMoG) vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 178) - mit einer Geld- buße geahndet werden.

§ 10 In-Kraft-Treten

Diese Hundesteuersatzung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

Gleichzeitig treten alle derzeit gültigen Hundesteuersatzungen, welche im Amtsblatt für das Amt Schipkau vom 12.12.2001 veröf- fentlicht wurden, außer Kraft.

Schipkau/OT Klettwitz, den 30.11.2004 gez. Heinze

Bürgermeister

4. A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Neufassung der Satzung über den Kostenersatz

für die Hilfe und Dienstleistungen

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau

Aufgrund des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Bran- denburg (GO) in der Neufassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Entla- stung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 04.06.2003 (GVBl. I S. 172) und § 45 Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG), sowie der §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), geändert durch Gesetz vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 272) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 25.11.2004 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Grundsatz

(1) Bei Gefahr im Verzuge sind Anforderungen von Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau über den Notruf oder an die Feuerwehr direkt zu richten. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Gemeindeverwaltung Schip- kau, dem Wehrführer oder seinen Stellvertretern anzufordern.

(2) Für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau erhebt die Gemeinde Schipkau Kostener- satz nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.

§ 2

Unentgeltliche Leistungen

Vorbehaltlich des § 3 sind unentgeltlich alle Maßnahmen der Frei- willigen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau zur Bekämpfung von Schadenfeuer sowie zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explo- sionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

§ 3

Kostenersatz- und entgeltliche Leistungen

(1) Kostenersatzpflichtig sind alle im § 45 Abs. 1 BbgBKG aufgeführ- ten Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau.

(6)

(2) Darüber hinaus sind alle Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau kostenersatzpflichtig, die im Rahmen des § 45 Abs. 2 und 3 BbgBKG erbracht werden und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dazu zählen auch

I. überwiegend im privaten Interesse durchgeführte Leistun- gen, insbesondere

· das Arbeiten an der Einsatzstelle nach Beseitigung der allgemeinen Gefahr,

· das Öffnen und Absichern von Türen und Fenstern,

· das Entfernen von Insekten

II. die vorübergehende Überlassung von Geräten zum Ge- brauch,

III. die Erteilung von Unterricht und die Durchführung von Aus- bildungsveranstaltungen für Dritte

§ 4

Tätigwerden der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Die Leistungen im Sinne des § 3 Abs. 2 dieser Satzung werden von der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau auf Antrag oder in Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen oder be- hördlicher Anordnung durchgeführt.

(2) Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich ge- stellt werden. Geschieht dies fernmündlich, so hat der Antrag- steller seine volle Anschrift und die Rufnummer des von ihm benutzten Fernsprechers anzugeben. Handelt eine andere Per- son für den Antragsteller, so hat auch sie ihre Anschrift anzu- geben.

(3) Ein Anspruch auf Durchführung der beantragten Leistungen besteht nicht. Hierüber entscheidet der Wehrführer der Frei- willigen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau oder seine Stell- vertreter nach pflichtgemäßem Ermessen.

Leistungen, die über den im BbgBKG genannten Aufgabenbe- reich hinausgehen, dürfen nur gewährt werden, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 BbgBKG nicht gefährdet wird.

§ 5 Schuldner

(1) Kostenersatzpflichtig sind die in § 45 Abs. 1-3 BbgBKG genann- ten Pflichtigen.

(2) Mehrere Kostenersatzpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 6

Berechnung des Kostenersatzes

(1) Der Kostenersatz wird nach dem bei Hilfe- und Dienstleistun- gen entstehenden Personal- und Sachaufwand bemessen. Be- messungsgrundlage sind die im Kostenersatzteil, der Bestand- teil dieser Satzung ist, festgelegten Tarife. Für Leistungen, die nicht in diesem Tarif enthalten sind, erfolgt die Berechnung nach den im Tarif bewerteten vergleichbaren Leistungen.

(2) Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich, soweit nichts ande- res bestimmt ist, nach der aufgewendeten Zeit sowie nach Art und Anzahl des eingesetzten Personals, der Fahrzeuge und der Geräte oder nach Art und Anzahl der zu prüfenden oder ge- stellten Geräte. Es wird nur das tatsächlich eingesetzte Perso- nal und die tatsächlich in Anspruch genommenen Fahrzeuge, Aggregate und Geräte berechnet.

(3) Wartezeiten, die die Freiwillige Feuerwehr nicht zu vertreten hat, werden ebenfalls berechnet, auch wenn Leistungen wäh- rend dieser Zeit nicht erbracht werden.

(4) Für die Berechnung wird die Zeit vom Verlassen des Feuerwehr- gerätehauses bis zur Rückkehr zugrunde gelegt. Geht der Ein- satz nicht von den Unterkünften der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau aus, so wird die Einsatzzeit so berechnet,

als wäre unter Berücksichtigung normaler Verkehrsverhältnisse der Einsatz von dort aus erfolgt. Dies gilt auch für das Einsatz- ende.

Die Mindesteinsatzzeit beträgt eine halbe Stunde. Die nachfol- gende Einsatzzeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet.

Angefangene Tagessätze werden auf volle Tage aufgerundet.

Die Zeit ist vom Einsatzleiter oder dessen Beauftragten festzu- stellen. Die Berechnung des Kostenersatzes für die Brandsicher- heitswache erfolgt nach der vorstehenden Zeitreglung zuzüg- lich einer Pauschale von einer Stunde für An- und Abfahrt.

(5) Werden Brandsicherheitswachen gestellt, so bestimmt der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau oder seine Stellvertreter die personelle Stärke und den Umfang der einzusetzenden Geräte. Ihnen steht auch die Anweisungs- befugnis über die eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu.

(6) Für besondere Leistungen können Pauschalsätze festgesetzt werden.

(7) Der Kostenersatz wird ermittelt, indem

a) die Anzahl der eingesetzten Personen mit deren Einsatz- zeit und dem Pauschalsatz nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Tarif vervielfältigt wird und

b) die Benutzungsdauer der verwendeten eigenen Geräte mit dem zutreffenden Pauschalsatz nach dem dieser Satzung als Anlage beigefügten Tarif vervielfältigt wird.

(8) Mit den sich nach Abs. 7 ergebenden Beträgen für den Sach- aufwand sind alle durch den Betrieb der Geräte entstehenden Aufwendungen, insbesondere Kraftstoffverbrauch, Instandhal- tung und Reinigung, abgegolten; zusätzlich sind zu zahlen:

(a) für verbrauchtes Material, insbesondere Schaummittel, Löschpulver, Kohlenstoffdioxid und Ölbindemittel: die Selbstkosten der Gemeinde Schipkau zuzüglich eines Zu- schlages von 10 v. H., insbesondere für Lagerhaltung, (b) für bei den Hilfe- und Dienstleistungen beschädigte oder

unbrauchbar gewordene Geräte: die Reparatur- bzw. Er- satzbeschaffungskosten, es sei denn, die Beschädigungen oder die Unbrauchbarkeit sind auf normalen Verschleiß oder grobe Fahrlässigkeit bei der Bedienung durch Feuer- wehrangehörige zurückzuführen,

(c) für bei der Ausleihe abhanden gekommene Geräte die Er- satzbeschaffungskosten,

(d) bei übermäßiger Beanspruchung oder Verunreinigung ein im Einzelfall festzusetzender Zuschlag bis zu 50 v. H.

Müssen verwendete Materialien der Entsorgung zugeführt wer- den, so werden diese Kosten ebenfalls in Rechnung gestellt.

§ 7

Entstehung des Anspruchs und Fälligkeit

(1) Der Anspruch auf Erstattung von Kosten entsteht mit dem Ab- schluss der erbrachten Hilfeleistungen. Für eine Maßnahme au- ßerhalb der Gefahrenabwehr entsteht der Anspruch auf Kosten- erstattung mit der Inanspruchnahme der Hilfe- und Dienstlei- stungen. Soweit nur Geräte überlassen werden, entsteht der Anspruch mit der Überlassung.

(2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid der Gemeinde Schipkau angefordert und ist innerhalb von vier Wochen nach Bekannt- gabe des Bescheides fällig.

(3) Die Gemeinde Schipkau ist berechtigt, vor Durchführung von Hilfe- und Dienstleistungen, Vorauszahlungen zu fordern; sie kann den Beginn der Hilfe- und Dienstleistungen im Sinne von

§ 3 Abs. 1 der unter § 45 Abs. 1 Ziffern 4-6 BbgBKG genannten Leistungen und Abs. 2 von der vorherigen Entrichtung der ent- sprechenden Vorauszahlung abhängig machen.

(4) Zahlungsrückstände werden im Verwaltungsvollstreckungs- verfahren eingezogen.

(7)

(5) Von dem Ersatz der Kosten kann abgesehen werden, soweit dies nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder ein besonderes öffentliches Interesse für den Verzicht besteht.

§ 8 Haftung

(1) Für alle Schäden, die bei Hilfe- und Dienstleistungen nach den

§§ 2 und 3 durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau verursacht werden, haftet die Gemeinde Schipkau nur, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahr- lässiges Verhalten des Feuerangehörigen zurückzuführen ist.

(2) Sachschäden, die der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau bei Ausführung der Leistungen nach § 3 durch die hiermit verbundene Gefahr entstanden sind, hat der Schuldner zu ersetzen, sofern sie nicht vom Feuerwehrpersonal verschul- det worden sind.

(3) Die Feuerwehr haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch genomme- nen Geräte und Ausrüstungsgegenstände durch den Schuldner entstanden sind.

(4) Bei der Bereitstellung von Fahrzeugen und Geräten hat der Schuldner grundsätzlich für entwendete sowie durch unsach- gemäße Handhabung beschädigte Fahrzeuge und Geräte Er- satz, zumindest in Höhe des Zeitwertes, zu leisten.

§ 9 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Kostenerstattungs- und Entgeltsatzung der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Schipkau vom 08.11.2000, zuletzt geändert am 29.11.2001, außer Kraft

Die Anlage zur Satzung über den Kostenersatz für Hilfe- und Dienst- leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau vom 25.11.2004 ist Bestandteil dieser Satzung.

Schipkau/OT Klettwitz, den 30.11.2004 gez. H e i n z e

Bürgermeister ANLAGE

zur Neufassung der Satzung über den Kostenersatz für die Hilfe- und Dienstleitungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schipkau Allgemeines

Die aufgeführten Beträge gelten, soweit nichts anderes festgelegt ist, als Stundensätze. Für die Gestellung von Geräten ohne Fahrzeu- ge, die über 12 Stunden hinausgeht, wird der jeweilige Tagessatz, der das 12fache des Stundensatzes beträgt, berechnet. Bei der Ge- stellung von Geräten werden die Ausgabe- und der Rückgabetag als ein Tag berechnet.

Reparaturen, Material- und Ersatzteilgestellung sowie Ver- und Ent- sorgung erfolgen nach Aufwand.

I. Personalkosten/Einsatz eigener Feuerwehrangehöriger 1. Für die Berechnung der Personalkosten in Höhe von 15,00 2

je Stunde wird der auf die Arbeitsstunde umgerechnete Monats- tabellenlohn der Vergütungsgruppe BAT/Ost Vb verheiratet, ein Kind, 31 Jahre, zuzüglich Versicherung und Lohnsteuer zugrun- de gelegt.

2. Für Sicherheitswachen wird anstelle des nach Ziffer 1 ermittel- ten Satzes ein einheitlicher Betrag von 10,00 2 je volle Einsatz- stunde/je Person zugrunde gelegt.

II. Sachkosten/Einsatz eigener Geräte

Die nachstehend angegebenen Beträge beziehen sich - soweit nicht anderes vorgegeben ist - auf eine Stunde Benutzungsdauer.

Beim Einsatz von den Fahrzeugen werden deren Einzelgeräte nicht gesondert berechnet.

1. Löschfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge

LF 16/12 80,00 2

TLF 16 65,00 2

LF 8/6 75,00 2

TLF 16/25 85,00 2

TSF-W (Meuro) 45,00 2

Kommandowagen 35,00 2

TSF-W (Hörlitz) 60,00 2

2. Feuerwehrtechnische Geräte

Hebekisseneinsatz/Kraftkissen 30,00 2

Motorkettensäge/Trennschleifer 6,00 2

Stromaggregat 5kvA 15,00 2

Tragkraftspitze TS 8/8 22,00 2

Hydr. Rettungssatz 21,00 2

Geräte mit Motorantrieb 5,00 2

Steckleiterteil 3,00 2

Atemschutzmaske 0,50 2

Pressluftatmer (PA) 5,00 2

B-Druckschlauch 20m je Tag 1,50 2

C-Druckschlauch 15 - 20m je Tag 1,50 2

Saugschlauch (je Länge) je Tag 2,00 2

Kübelspritze je Tag 7,50 2

Standrohr mit Schlüssel je Tag 7,50 2

Wasserstrahlpumpe je Tag 11,00 2

Verteiler je Tag 5,00 2

Strahlrohr je Tag 1,50 2

andere wasserführende Armaturen je Tag 2,50 2

Fangleine/Rettungsleine je Tag 1,50 2

Einreißhaken je Tag 1,50 2

Sicherheitsgurt je Tag 1,50 2

Schlauchbrücken je Tag 5,00 2

Schornsteinfegerwerkzeug je Tag 5,00 2 diverse Absperrmaterialien je Tag 4,00 2 III. Personal- und Sachaufwand/Kosten für Einsatz Dritter

Für entstehende Aufwendungen für den Einsatz von Personal oder Geräten von Dritten werden die, in der Gemeinde Schip- kau in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich eines Zuschla- ges von 25 v. H. der Berechnung der Kostenersätze zugrunde gelegt.

IV. Für Fahrzeuge und Geräte, die in diesem Tarif nicht im einzeln aufgeführt sind, werden Sachkosten entsprechend vergleichba- rer Tarife erhoben.

Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des „Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau“

entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

Nachfolgend geben wir die gültigen Öffnungs- und Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Schipkau für das Bürgerbüro und das Hauptamt in 01998 Schipkau/OT Klettwitz, Schulstraße 4 bekannt:

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:30 Uhr Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag geschlossen

Sprechzeiten des Bürgermeisters dienstags 15:00 Uhr - 17:30 Uhr

Ende des amtlichen Teils

(8)

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, liebe Einwohner der Gemeinde Schipkau,

wieder einmal stehen wir am Ende eines Jahres und sind er- staunt, wie schnell die letzten 12 Monate vergangen sind. Wie im Beruf oder persönlichen Lebensbereich, so ist auch das Le- ben in unserer Gemeinde im nunmehr fast abgelaufenen Jahr gekennzeichnet gewesen von Höhen und Tiefen, von Erfolgen und Rückschlägen sowie von Hoffnungen und auch Enttäu- schungen. Es hat sich viel bewegt und verändert. Es gab durch- aus positive Akzente aber auch negative Erscheinungen.

Das dritte Jahr der amtsfreien Einheitsgemeinde Schipkau ist als Gesamtergebnis aus kommunaler Sicht als eher „durchwach- sen” einzuschätzen.

Auf der einen Seite ist die Zahl der Einwohner um ca. 250 auf nunmehr 7.700 zurückgegangen, gab es Probleme mit der nach wie vor angespannten wirtschaftlichen Situation in der hiesi- gen Region und sind gerade im Bereich des Arbeitsmarktes aber auch bei den Veränderungen der sozialen Sicherungssysteme (Stichwort Hartz IV) einschneidende Veränderungen vonstat- ten gegangen. Auf der anderen Seite ist es gelungen, im kom- munalen Infrastrukturbereich so viele Investitionen wie seit Jah- ren nicht mehr im Gemeindegebiet zu tätigen. In jedem Orts- teil haben sich Veränderungen vollzogen, wobei ich an dieser Stelle auf die Auflistung der Baumaßnahmen im Innenteil des Amtsblattes hinweisen möchte.

Das Gemeindebild hat sich insgesamt zum Besseren entwik- kelt, wobei dazu auch viele Investitionen von Wohnungs- gesellschaften/Wohnungsgenossenschaften aber auch von pri- vaten Wohnungsvermietern und Hauseigentümern beigetragen haben. Diese Veränderungen werden nicht nur durch Bürger unserer Gemeinde wahrgenommen, sondern wird uns dies auch immer wieder durch Besucher von außerhalb so bestätigt. Dar- an soll auch in den kommenden Jahren, allerdings in einge- schränktem Umfange, weiter gearbeitet werden.

Im kommenden Jahr wird es weitere Straßenbaumaßnahmen im Bereich der B 169 östlich von Hörlitz, der Landesstraße L 55 zwischen Meuro und Freienhufen aber auch im Bereich von kommunalen Straßen geben. Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhin Vereine in allen Ortsteilen unserer Ge- meinde unterstützen und kommunale Immobilien und Sport- stätten vorhalten. Schwerpunkte im nächsten Jahr werden der Stadtumbau in Schipkau, die Errichtung einer Kindertagesstät- te im Ortsteil Schipkau und der Beginn der Sanierung am Rest- loch IV in Annahütte werden.

Auch werden Umbauarbeiten am Vereinsgebäude auf dem Sportplatz in Klettwitz ebenso durchgeführt wie die Rekonstruk- tion eines kommunalen Mietwohnhauses in der Hörlitzer Ernst- Thälmann-Straße. Mit Anbeginn des nächsten Jahres wird es ein fast durchweg einheitliches Ortsrecht für alle Orte in der Gesamtgemeinde geben. Eine durchaus nachvollziehbare Kon- sequenz aus dem Gemeindezusammenschluss, wobei auch ört- liche Gegebenheiten nach wie vor berücksichtigt bleiben.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Veranstaltungsjahres 2004 auf dem EuroSpeedway-Lausitz ist es möglich, ein weiteres si- cheres Planen für das Veranstaltungsjahr 2005 und Folgejahre vornehmen zu können. Der EuroSpeedway Lausitz ist Dank der Mitarbeit vieler Beteiligter in sicherem Fahrwasser angekom- men.

Das DERKA-Technologycenter hat Fuß gefasst und entwickelt sich zuversichtlich. Viele Handwerksbetriebe aus unserer Ge- meinde konnten sich nach schwierigen Jahren durchaus erfolg- reich am Markt behaupten und schauen auch ein klein wenig hoffnungsvoll in die Zukunft (obwohl die Gesamtsituation na- türlich angespannt bleibt).

Information des Bürgermeisters

Stolz dürfen wir als Gemeinde auch auf unsere Feuerwehr und die vielen ehrenamtlichen Helfer und Mitwirkenden in den Sport- und Kulturvereinen sein. Ohne diese Unterstützung wäre ein funktionierendes Gemeindeleben, das in jedem Ortsteil unserer Gemeinde Schipkau vorhanden ist, nicht vorstellbar.

Mit der Fertigstellung der Ortsmitte in Hörlitz hat nunmehr je- der Ort einen komplett rekonstruierten Dorfplatz/Marktplatz oder aber eben eine Ortsmitte erhalten - eine durchaus beacht- liche Leistung 14 Jahre nach der politischen Wende.

Im Mittelpunkt unserer Bemühungen als Kommune stehen aber nicht nur die Ortsmitten, sondern insbesondere die Menschen, ob jung oder alt. Gerade im Bereich der Kindertagesstätten hat die Gemeinde im vergangenen Jahr viel getan, so in der Anna- hütter Kita „Glassternchen” oder aber der Kindertagesstätte

„Spielkiste” in Klettwitz. Daneben wurde aber auch an unsere Seniorinnen und Senioren gedacht, konnte doch das „Haus der Vereine” auch für die Rentnerinnen und Rentner in Meuro zu Verfügung gestellt werden und feierte der Seniorenklub in Schipkau schon sein 25-jähriges Bestehen mit der in Aussicht- stellung weiterer Sicherheit für die kommenden Jahre.

Ich möchte es an dieser Stelle nicht versäumen, mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, den Gewerbetreibenden, den ehren- amtlich Tätigen in Vereinen und Verbänden, der Gemeindever- tretung Schipkau und nicht zuletzt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung Schipkau nebst Nachfolgeeinrichtungen herzlich für die Unterstützung und Zu- sammenarbeit bei der Bewältigung der Aufgaben im Jahr 2004 zu bedanken. Zugleich verbinde ich damit die Hoffnung, dass sich diese Zusammenarbeit im Jahr 2005 fortsetzen möge und sich unsere Gemeinde zum Vorteil der hier wohnenden Bürge- rinnen und Bürger weiter entwickelt.

Ich wünsche Ihnen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schipkau, ein friedvolles, besinnliches und glückli- ches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie, der Verwandten, Bekannten und Freunde und wünsche Ihnen zugleich einen guten Rutsch in das neue Jahr 2005, das hoffentlich von Glück, Erfolg, ein wenig Zufriedenheit aber vor allem Gesundheit für Sie ganz persönlich geprägt sein möge.

Bis zum Jahr 2005 verabschiedet sich auf das Herzlichste Ihr Bürgermeister

Siegurd Heinze

Zusammenfassung

der Investitionen/Anschaffungen/Ausgaben der Gemeinde Schipkau im Haushaltsjahr 2004 Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

nachfolgend möchten wir Ihnen eine Aufstellung der in der Gemein- de Schipkau im Jahre 2004 getätigten Investitionen in den einzel- nen Ortsteilen darstellen. Aus diesen geht hervor, was mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Steuern und Abgaben auf der Ausgabenseite an Baumaßnahmen/Anschaffungen investiert wor- den ist. Keine Darstellung haben erfahren die laufenden Ausgaben, wie Personal- und Verwaltungskosten als auch eher geringfügige Beträge sowie Ausgaben für den Betrieb und die Unterhaltung kom- munaler Objekte. Fast alle großen Kostenblöcke wurden mit För- dermitteln finanziert, so dass der Anteil der Gemeinde Schipkau entsprechend geringer ausfällt. Wir sind der Überzeugung, dass wir, gemäß Beschlussfassungen durch die Gemeindevertretung, ordent- lich mit den finanziellen Mitteln umgegangen sind und einiges auf den Weg haben bringen können. Zu beachten ist noch, dass bei den Straßenbaumaßnahmen, wie z. B. bei der Kostebrauer Straße in Klettwitz auch die Anlieger mit ihren Beiträgen zur Gesamtfinan- zierung dieser Maßnahme beitragen (werden).

(9)

Ortsteil

Vorhaben/Leistung - Bauverwaltung Kosten in Euro _____________________________________________________________________

Annahütte

Außenanlagen Kita „Glassternchen“ 189.000

Stützmauer Henriettenkirche 21.000

Dachreparaturarbeiten Grundschule Annahütte 3.000 Innensanierung Kita „Glassternchen“ 192.000

Konsumplatz und Park 169.000

Glaswerk - Sanierungsarbeiten 113.000

Ernst-Thälmann-Straße - Straßenbeleuchtung Drochow

Feldstraße - Straßenbeleuchtung 15.000

Hörlitz

Gestaltung Ortsmitte 425.000

Sanierung kleiner Saal im Kulturhaus 8.000

Aussichtsturm 269.000

Klettwitz

Kostebrauer Straße, Straßen-, Tief- u. Kanalbau 348.000 Markt 2. BA- Los. 1 Straßen, Wege, Plätze, Ausstattung 210.000 Markt 2. BA- Los. 2 Landschaftsbau 35.000 Markt 2. BA- Los. 3 Straßenbeleuchtung 31.000 Abwassersammelgrube VWG Schulstraße 4 7.000 Senftenberger Straße 16-18 Dacherneuerung 20.000 Meuro

Gehweg Drochower Str., Straßen-, Tief- und Kanalbau 9.000 Gehweg Freienhufener Str., Straßen-, Tief- und Kanalbau 8.000 Umbau Kulturhaus Meuro zum Vereinshaus 400.000 Schipkau

WUV - Garagenkomplex 1, Straßen-, Tief- u. Kanalbau 106.000 WUV - Garagenkomplex 2, Straßen-, Tief- u. Kanalbau 152.000 WUV - Garagenkomplex 3, Straßen-, Tief- u. Kanalbau 71.000 WUV - Leninstraße, Straßen-, Tief- u. Kanalbau, Beleuchtung 240.000

Neubau Vereinsheim Askania 604.000

Abbruch Wohnhäuser Stadtumbau Schipkau 213.000 Errichtung Feuerstelle FFW - Außenanlagen 5.000 Neuerrichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof 25.000

Vorplatzgestaltung Urnenwand 5.000

entspricht bei 7752 Einwohnern = 502,70 3 /pro Einwohner 3.893.000 Ortsteil

Vorhaben/Leistung - Ordnungsamt Kosten in Euro _____________________________________________________________________

gesamte Gemeinde

Neu- und Ersatzbeschaffung Bekleidung FFW 13.600 Hörlitz

Anschaffung Tragkraft-Spritzen-Fahrzeug TSF-W 106.000 Klettwitz

Erneuerung Schulungsraum (Fußboden und Mobiliar) 5.800 Schipkau

Maßnahmen im und um das Feuerwehrgerätehaus 4.300 entspricht bei 7752 Einwohnern = 16,73 3 /pro Einwohner 129.700 Ortsteil

Vorhaben/Leistung - Hauptamt Kosten in Euro _____________________________________________________________________

Annahütte

Grundschule Annahütte Erneuerung 3 Klassenfußböden 8.700

Mobiliar Kita „Glassternchen“ 7.400

Klettwitz

Kita Einbau neuer Waschraum – Komplettleistung 10.400

Kita Beschaffung Küchenmobiliar 2.500

Schipkau

Grundschule „Paul Noack” - Malerarbeiten Pausenhalle/Flure 8.000 Grundschule „Paul Noack” - Erneuerung Beleuchtung 2.300 Grundschule „Paul Noack” - Erneuerung 2 Klassenfußböden 4.000 entspricht bei 7752 Einwohnern = 5,59 3/pro Einwohner 43.300

Ortsteil

Vorhaben/Leistung Gemeinde an ortsansässige Vereine für Höhe- punkte im Vereinsleben und Jubiläen sowie Sonderanschaffungen oder Bewirtschaftung von Objekten Kosten in Euro _____________________________________________________________________

gesamte Gemeinde

durch den Bürgermeister 3.600

Annahütte

Zuwendungsbescheide 1.300

Drochow

Zuwendungsbescheide 2.000

Hörlitz

Zuwendungsbescheide 400

Klettwitz

Zuwendungsbescheide 1.000

Meuro

Zuwendungsbescheide 1.100

Schipkau

Zuwendungsbescheide 8.600

entspricht bei 7752 Einwohnern = 2,32 3/pro Einwohner 18.000

GEMEINDEHAUSHALT 2005 nun beschlossene Sache

Die Gemeindevertretung stimmte in ihrer Sitzung Ende Novem- ber mehrheitlich dem Haushalt 2005 zu und gab damit der Ge- meindeverwaltung grünes Licht zur Durchführung weiterer Inve- stitionen.

Schwerpunkte dabei sind Arbeiten im Schipkauer Altneubau- gebiet und die Errichtung des Ortsteilzentrums sowie die Sanie- rung des Mehrfamilienhauses in der Hörlitzer Thälmann-Straße.“

Es ist uns noch einmal gelungen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen”, freute sich Kämmerer Wilfried Brödno.

Die Abgeordneten beschlossen ebenso die Angleichung der Grundsteuerhebesätze innerhalb des Gemeindegebietes sowie den zukünftigen Wegfall der Gewässerunterhaltungsabgabe.

(10)

Hier dreht sich was: Im Januar und Februar montierten Spezialisten der Firma VESTAS bei klirrender Kälte zwölf Windenergieanlagen des Typs VESTAS V 80 mit einer jeweiligen Nabenhöhe von 100 m und einer Lei- stung von 2 Megawatt. Der Windparkbetreiber GHF aus dem niedersächsi- schen Leer investierte hier allein für die Technik über 13 Millionen Euro.

Fünf der Anlagen befinden sich dabei in der Klettwitzer Flur 1. Seit Ende des Probebetriebs im April produziert der Windpark damit bis zu 24 Megawatt schadstofffreie Elektroenergie. Der Betreiber blickt auf ein erfreulich windi- ges Jahr 2004 zurück. Na dann: Allzeit „Gut Wind!”

2004 - Das Jahr der großen Baustellen in unserer Gemeinde

Geschafft! Auf dem Bild zwar noch ohne Bäume, doch schon mit neuer Gestaltung: Der Marktplatz in Klettwitz. Im Rahmen der Dorferneuerung wurde der 2. Bauabschnitt der Platzgestaltung 2004 abgeschlossen. 313.000 Euro flossen in die Baumaßnahme, welche zu 70 Prozent aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg gefördert wurde. Statt Pfüt- zen und klebrigem Schlamm nun Pflaster und neue Grünanlagen - die gute Stube in Klettwitz kann sich sehen lassen.

Fertig: Auf neuem und vor allem kürzeren Wege gelangt man seit Oktober in die ehemalige Hauptwerkstatt Schipkau. In Regie der Lausitzer und Mittel- deutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) entstand zur Vorberei- tung der Baumaßnahme Kostebrauer Straße eine Ersatzzufahrt, welche von der Gemeinde dauerhaft übernommen wurde. Die Gewerbebetriebe rük- ken nun näher an der Ort heran, der Weg zum Garagenstandort Vogelberg- straße wurde deutlich verbessert.

Toll: Lebendige Mitte in der Glaswerksiedlung! Nicht mehr wiederzuerken- nen ist das Gelände rings um die Annahütter Kindertagesstätte „Glasstern- chen”. Sowohl das Gebäude als auch der Außenbereich wurden im zu Ende gehenden Jahr saniert bzw. umfassend umgestaltet. „Wir wollen hier etwas für die unsere Kinder im Ort tun”, sagte dazu Ortsbürgermeister Horst Pawlik.

„Sie sind schließlich unsere Zukunft!”

Es geht voran: Östlich von Hörlitz rollte im Oktober die Asphalteinbautechnik, wenig später hieß es „Fahrt frei” auf dem ersten fertigen Brückenbauwerk der neuen Ortsumfahrung Senftenberg. Im Jahr 2003 war an fast genau der- selben Stelle der 1. Spatenstich für die 9,9 Kilometer lange Straße gesetzt worden, deren Bau 33 Millionen Euro kosten wird. Wenn auch die Baustelle noch einige Zeit für Unannehmlichkeiten sorgt, so werden die Hörlitzer in Zukunft mit einer Top-Verkehrsanbindung in alle Himmelsrichtungen belohnt.

Freie Fahrt: In Klettwitz wurde in diesem Jahr die Kostebrauer Straße grund- haft saniert. An die nun ausgebaute 620 m lange Straße schließt sich der 1. Bauabschnitt der Straße nach Kostebrau an. Die Arbeiten wurden auf An- trag der Gemeinde von der Europäischen Union und dem Land Branden- burg finanziell unterstützt.

(11)

Hier wird nun aufgeräumt

An der Südzufahrt des Lausitzringes bei Hörlitz werden dieser Tage verbliebene Abfälle, Schotterberge und Fundamente besei- tigt. Die von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft (LMBV) in Auftrag gegebenen Arbeiten sollen das Bild an einer der Hauptzufahrten zum Ring verbes- sern und Voraussetzung zur Renaturierung des Bereiches sein.

Zu Beginn der 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts fand hier die Aufschlussbaggerung des Tagebaus Meuro und die Montage der Förderbrücke statt. Daran erinnert heute der in der Nähe abge- stellte Schaufelradbagger. 40 Jahre später verschwinden nun die letzten Überbleibsel des Bergbaus, die Natur wird sich schon bald über das Gelände ausbreiten.

Aufruf der Grundschulen zur Anmeldung der Schulanfänger

Sehr geehrte Eltern,

entsprechend der festgelegten Einschulbezirke im Bereich der Gemein- de Schipkau Satzung vom 27.06.1997, veröffentlicht Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt für die Gemeinde Schipkau Nr. 8, Jahrgang 6 am 06.08.1997 sind nachfolgend aufgeführte Anmeldetermine verbindlich.

Die Anmeldung für das Schuljahr 2005/2006 wird wie folgt festgelegt:

Einzugsbezirk Schipkau

Grundschule „Paul-Noack“ am 10.02.2005, 13:00 bis 17:00 Uhr Einzugsbezirk Annahütte, Drochow, Klettwitz, Meuro Grundschule Annahütte am 10.02.2005, 13:00 bis 17:00 Uhr Die Aufnahme In die Grundschule erfolgt nach § 37 des Brandenburgi- schen Schulgesetzes in der Fassung vom 2. August 2002 (GVBI. 1 S. 78) zuletzt geändert durch Artikel 7 Nr. 9 des Gesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBI. l S.186).

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sech- ste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjah- res. Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sech- ste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefäl- len können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nach- weise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.

Diese Anträge stellen Sie bitte zu den oben genannten Terminen. Falls Sie die Zurückstellung Ihres Kindes wünschen, dann ist ebenfalls ein An- trag notwendig. Eltern, deren Kinder im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden, haben auch diesen Termin wahrzunehmen.

Wer an diesen Anmeldeterminen verhindert ist, wendet sich bitte an die jeweilige Schulleitung. Bitte bringen Sie an diesem Tag Ihre Kinder mit.

Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch notwendig.

Warlich, Schulleiterin Lorenz, Schulleiterin

Informationen durch das Bauamt

Ausführung der Winterwartung durch Anlieger

Entsprechend der zum 01.01.2005 in Kraft tretenden Änderun- gen innerhalb der Straßenreinigungs- und Winterwartungs- satzung der Gemeinde Schipkau (siehe Amtsblatt Nr. 11/2004 vom 05.11.2004) möchten wir Hinweise zur Ausführung der Winterwartung geben.

Gehwege:

Die Winterwartung aller Gehwege in der geschlossenen Orts- lage, auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, sofern be- baute Grundstücke angrenzen, ist den Eigentümern, Erbbaube- rechtigten und Nutzungsberechtigten der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt worden.

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr der je- weiligen Straße erforderlichen Breite, jedoch mindestens 0,75 m Breite, von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Gehwege mit abstumpfenden oder auftauenden Stoffen zu bestreuen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf einen ausreichend breiten Streifen entlang des Fahrbahnrandes.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahn- rand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.

Fahrbahnen:

Für Straßen, bei denen laut Straßenreinigung- und Winterwar- tungssatzung die Winterwartung nicht von der Gemeinde aus- geführt wird, sind die Grundstückseigentümer, Erbbauberech- tigten oder Nutzungsberechtigten zuständig. Dies bedeutet je- doch nicht, dass die komplette Fahrbahn jederzeit vom Schnee befreit werden muss.

Grundsätzlich hat jeder Verkehrsteilnehmer seine Geschwin- digkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Die Winterwartung durch die Reinigungspflichtigen ist in dem für die Verkehrssicherheit notwendigen Umfang durchzufüh- ren. Das heißt, dass Fahrbahnen an für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergängen sowie an gefährlichen Stellen ge- streut werden müssen. Insbesondere betrifft dies Straßenein- mündungen und Straßenkreuzungen.

Allgemeine Hinweise:

In der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und ent- standene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 8.00 Uhr sonn- und feiertags bis 10.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz be- streut, salzhaltiger Schnee darf nicht auf ihnen abgelagert wer- den. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grund- stücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn ge- schafft werden.

Bei besonders hohem Schneeaufkommen liegt es im Ermessen der Gemeinde Schipkau, eine einmalige Beräumung des Schnees von der Fahrbahn vorzunehmen, um den Straßenver- kehr aufrecht zu erhalten.

Ihr Bauamt

Allgemeine Bauverwaltung

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Information des Ordnungsamtes

ACHTUNG: Vollsperrung der Zufahrtsstraßen am EuroSpeedway- Lausitz aus Richtung Meuro, aus Richtung Hörlitz und die Zufahrt aus Richtung Ackerstraße in der Zeit vom 13.12.2004 bis 28.02.2005 Witterungsbedingt können sich die Zeiten verschieben.

Verbrennen im Freien

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von Laub nicht gestattet ist.

Unter folgenden Bedingungen können Sie ein genehmigungsfreies Feuer durchführen.

1. die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhau- fens darf höchstens 1 Meter betragen,

2. es ist nur trockenes und unbehandeltes Holz zu verwenden, Laub und Grünschnitt darf keinesfalls verbrannt werden 3. bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind darf kein Holz-

feuer entzündet werden

4. es ist untersagt Abfälle ins Holzfeuer zu legen

5. das Holzfeuer ist mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillan- zünder zu entfachen

6. Löschmittel müssen immer bereit gehalten werden (z. B. Was- ser, Sand, Feuerlöscher)

7. „Brandbeschleuniger” wie Benzin, Verdünnung, Spiritus sind niemals zu verwenden, Explosionsgefahr!

8. die Feuerstelle ist stets im ausreichendem Abstand zu Gebäu- den und brandgefährdeten Materialien anzulegen

9. bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich löschen

10. das Feuer ist immer bis zum Ende der Glut zu beaufsichtigen.

„Ein außergewöhnliches Jahr geht zu Ende”

Fragen an Bürgermeister Siegurd Heinze

Herr Bürgermeister, am Ende dieses Jahres wird die Gemeinde Schipkau den Rekordbetrag von über 2,6 Millionen Euro investiert haben. Wie war das möglich?

Stimmt, öffentliche Investitionen in dieser Höhe hatten wir noch nie und werden sie wohl auch so bald nicht noch einmal haben. Viele Vorhaben wurden über Jahre vorbereitet und fielen nun in der Aus- führung ins Jahr 2004 zusammen. Vor Vorteil war auch, dass wir dank Großgemeindebildung und Windparkerlöse noch die notwendigen Eigenmittel aufbringen konnten. Sparsamkeit an der einen Stelle er- möglicht eben Investitionen an der anderen Stelle. Heute noch Fördermittel zu bekommen, ist nicht gerade einfach. Und noch schwieriger ist es, dabei den Eigenanteil aufzubringen.

Viel Geld für immer weniger Einwohner - wie passt das zusammen?

Das passt dann zusammen, wenn kein unnötiger Luxus finanziert wird, sondern genau in die wichtigen Bereiche der Infrastruktur und der kommunalen Immobilien investiert wird. In Meuro zum Beispiel wollten wir mit dem „Haus der Vereine” eine kompakte Einrichtung in der Ortsmitte schaffen und uns dafür von der alten Schule tren- nen. Auch die Feuerwehr findet hier Platz. Oder Beispiel Klettwitz:

Nur wenn die Ortsmitte mit dem Markt attraktiv ist, haben wir Chancen für eine Nachnutzung leerstehender Höfe und freier Grundstücke. Die Mitte ist schließlich das Aushängeschild eines Ortes.

In Schipkau aber wird die Leninstraße saniert und zur gleichen Zeit daneben ein weiterer Wohnblock abgerissen ...

... und das ist letztlich ein Zeichen für die Zukunft. Das Programm

„Stadtumbau Ost” besteht ja nicht nur aus Abriss und Niedergang, wie manche Schipkauer beklagen. Bislang haben wir die fürchterlich wirkenden leeren Wohnblöcke zügig beseitigt und damit unter dem Strich etwas Gutes für das Ortsbild und die verbleibenden Einwoh-

ner getan. Die Wohnungsgesellschaften haben auf den Leerstand rea- giert und wollen nun die abgeräumten Grundstücke als Bauland zum Beispiel für Einfamilienhäuser nutzen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die angrenzenden Straßen intakt sind. Und genau das tun wir.

Wie sehen Sie die Zukunft des Ortsteils Schipkau?

Fakt ist, dass wir im Ortsteil Schipkau vor einem beispiellosen Um- bruch stehen. Ende 1990 lebten hier noch sage und schreibe 5302 Einwohner, Ende November 2004 werden es nur noch 3.200 sein.

Schipkau war Umsiedlungsstandort des DDR-Braunkohlenbergbaus.

Das rasante Ende des Bergbaus bringt wie überall naturgemäß den Bevölkerungsrückgang mit sich, die Menschen ziehen der Arbeit nach.

Wichtig ist, dass wir uns nun nicht aufgeben, sondern dass wir die allgegenwärtigen Veränderungen im Ort versuchen zu gestalten.

Schrumpfung heißt ja nicht, das hier „alles den Bach hinuntergeht”.

Die Schipkauer Einwohnerzahl wird sich konsolidieren und der Ort sein Gesicht verändern. Wenn sich alle rechtzeitig auf diese Entwick- lung einrichten, wird Schipkau ein intakter und lebenswerter Orts- teil bleiben.

Dreh- und Angelpunkt sind neue Arbeitsplätze, doch da tat sich nicht viel in der Gemeinde. Kümmert sich hier die Gemeinde schon genug?

Das Thema Arbeitsplätze und Gewerbeentwicklung steht bei uns ganz oben auf der Tagesordnung. Viele Dinge, wie der erfolgreiche Weiter- betrieb des EuroSpeedway, die Ansiedlung der Skihalle „SNOW- tropolis” oder auch die Schaffung einer zweiten Zufahrt zum Gewer- begebiet Hauptwerkstatt sind Beleg dafür. Das wir auf dem Ring eine lebendige Veranstaltungssaison hatten, ist nicht selbstverständlich.

Man darf die Möglichkeiten einer kleinen Gemeinde im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht überschätzen. Wir können keine Fabrik bauen, wohl aber die berühmten „weichen Standort- faktoren” stärken. Genau deshalb beseitigen wir Schandflecke und investieren in intakte Kindergärten und Schulen, Feuerwehren, Frei- zeitstätten und Kulturhäuser. In Meuro, Hörlitz und Schipkau steht Gewerbebauland zur Verfügung. Wir arbeiten mit dem EuroSpeedway und der BASF zusammen und versuchen, für die zur Zeit leider nur wenigen Interessenten genau die richtige Immobilie zu finden.

Reserven sehe ich noch in der Zusammenarbeit mit den bei uns schon ansässigen Unternehmen. Hier soll sich im kommenden Jahr etwas tun.

Anfang November hieß es in der Lokalpresse, das Schipkauer Konzept besteht nur aus „Steuern hoch und Abriss”. Was ist dazu zu sagen?

Das ist natürlich Unsinn. Die Grundsteuern wurden 3 Jahre nach der Großgemeindebildung auf dem sicher höheren Niveau des Ortsteiles Schipkau vereinheitlicht. Im Übrigen befinden wir uns damit erst auf dem Landesdurchschnitt. Als teilweiser Ausgleich dafür wird jedoch von Haus- und Grundstückseigentümern keine Gewässerunterhaltungs- gebühr mehr erhoben. Wir gaben im Jahr 2004 320.000 Euro für das Kultur- und Vereinsleben aus und machten kommunale Einrichtungen und Sportplätze flott. Es wird also niemand abgezockt, sondern unse- re attraktiveren Orte sind Gegenleistung für die Grundsteuer.

Anderes Thema: Was wird aus dem Klettwitzer Krankenhaus?

Das Klinikum sucht einen Nachnutzer, doch den zu finden ist sicher- lich schwierig. Zu diesem Thema sind wir mit dem Klinikum in stän- digen Kontakt. Bis ca. 2006 wird die psychiatrische Abteilung noch das Hauptgebäude nutzen, bevor auch hier der Umzug nach Senf- tenberg ansteht. Um die Immobilie interessanter zu machen, sollen untergeordnete Nebengebäude abgetragen werden. Dabei will die Gemeinde helfen. Ich hoffe, dass das beeindruckende Haus einen Nachnutzer findet. Und gut ist, dass sowohl die Schwesternschule als auch die Tagesklinik in Annahütte gesichert sind. Das ist schon viel wert in diesen Zeiten.

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Alle auf einen Blick: Bürgermeister Siegurd Heinze (3. v. r.) ist froh über die einvernehmliche Zusammenarbeit aller Ortsteile. Hier im Bild (v. l.) Horst Huchatz, Vorsitzender der Gemeindevertretung, die Orts- bürgermeister Horst Pawlik (Annahütte), Gerhard Richter (Drochow), Klaus Prietzel (Schipkau) mit Töchterchen Karolin, Franz Otto (Meuro) sowie Adalbert Budich (im Auto, Hörlitz) und der stellvertretende Orts- bürgermeister von Klettwitz, Dietmar Woznica (rechts).

Und wie lange haben wird es noch zwei Grundschulen geben?

So lange wie es die Schülerzahlen hergeben.

Thema Hartz IV und die 1 Euro-Jobs. Was passiert da in Schipkau?

Bei der Umstellung der Sozialhilfe hat die Gemeindeverwaltung alle ihre Aufgaben pünktlich erledigt, damit Berechtigte im Januar ihre Bezüge bekommen. Zum 31.12. endet da unsere Zuständigkeit.

Hinsichtlich der 1 Euro - oder besser: 1,50 Euro-Jobs wurden inzwi- schen über 70 Verdienstmöglichkeiten geschaffen, davon gut die Hälfte in Einrichtungen der Gemeinde. Im kommenden Jahr soll die Zahl auf über 100 Plätze ansteigen. Wir wollen die neuen Möglich- keiten für unsere Ortsteile nutzen, müssen aber auch aufpassen, da- mit keine reguläre Arbeit kaputtzumachen. Letztlich wäre mir lieber, unsere Einwohner hätten Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt.

Mitte Juni erwartet der Lausitzring mehr als 100.000 Gäste zum

„Böhse Onkelz-Festival”. Wie ist da der Stand der Dinge?

Der Veranstalter ist mit der Polizei, unserem Ordnungsamt und wei- teren Partnern dabei, Vorbereitungen für dieses große Festival zu tref- fen. Im Januar soll das Grobkonzept auf dem Tisch liegen, in wel- chem erste Aussagen zum Thema An- und Abreise, Campingflächen, Versorgung und vor allem Sicherheit enthalten sein werden. Dann wird mit den verschiedenen Partnern zu überlegen sein, was zum

„Onkelz”-Fest machbar ist.

Trotz aller Vorbereitungen müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass wir hier für uns Neuland betreten. So viele Gäste hatten wir hier noch nie. So wird es sicher einige Einschränkungen geben, gleichzei- tig aber besteht für unsere Gemeinde die Chance, ein Top-Gastge- ber zu sein und daraus noch wirtschaftlichen Nutzen ziehen zu kön- nen. Insgesamt also eine spannende Sache.

Das Jahr 2004 in Ihrem Rückblick?

Wir haben allen Grund, uns zu freuen. In Annahütte ist die Kita mit ihrem Umfeld kaum wiederzuerkennen, und in Drochow setzten wir die Dorferneuerung fort. In Klettwitz konnten mit Markt, Kostebrauer Straße und der Windparkzufahrt gleich drei Baustellen erledigt wer- den, von denen jede einzelne bereits ein großer Erfolg für den Ort war. Ich denke an den fertiggestellten Sportplatz und an unser „Haus der Vereine” in Meuro, von dessen Sanierung wir seit Jahren träum-

ten. Ein Traum wird auch mit der erstmaligen Schaffung einer Orts- mitte in Hörlitz wahr. Und in Schipkau sanierten wir Straßen und Garagenkomplexe, schufen das Askania-Vereinsheim und die zweite Werkstattzufahrt.

Auf dem EuroSpeedway gaben sich Gäste aus aller Welt die Türklin- ke in die Hand, ich denke an Großveranstaltungen wie die DTM, der Auftritt Herbert Grönemeyers und das „Werner-Festival”.

Im Westen der Gemeinde schloss der Windparkbetreiber Ventotec seine 30 Millionen Euro Investition in den dritten Windpark ab.

Viele Erfolge, über die sich merkwürdigerweise schnell wieder eine skeptische Grundstimmung legt. Verständlich, denn viele Menschen haben Sorge um ihre Arbeit und soziale Sicherheit.

Ihre Wünsche und Vorsätze für’s kommende Jahr?

Bei aller Anspannung derer, die im Berufsleben stehen, und natürlich auch derer, die sich auf die sozialen Sicherungssysteme stützen müs- sen, ist dennoch auch eine gute Portion Optimismus angebracht. Das Leben der Menschen verändert sich in dieser rast- und ruhelosen Zeit nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Insofern kann sich Deutschland, Brandenburg und auch unsere Gemeinde im Vergleich mit anderen Orten durchaus sehen lassen. Darauf kann man sicht jedoch nicht ausruhen. Wir werden auch weiterhin unser Denken und Handeln stets kritisch hinterfragen.

Am Ende dieses Jahres sollten wir uns gemeinsam einfach auch ein- mal über das Geschaffene freuen. Ich wünsche mir, dass das gerade hier bei uns im Osten Deutschlands noch stärker ausgeprägte Mit- einander der Menschen erhalten bleibt und nicht vom Gegeneinan- der übertroffen wird.

Information des EuroSpeedway Lausitz

Schließung der Zufahrtsstraße zum

EuroSpeedway Lausitz während der Wintermonate

Schließung erfolgt spätestens ab 13.12.2004 bis 28.02.2005 - Welcome Center vom 1.12.2004 bis 9.01.2005 geschlossen Die Zufahrtsstraße zu den Parkplätzen und der Haupttribühne des EuroSpeedway Lausitz wird während der Wintermonate ab späte- stens Montag, dem 13. Dezember 2004, bis einschließlich Februar 2005 für den öffentlichen Straßenverkehr an den Einfahrten Meuro (L 55) und Hörlitz (L 60) geschlossen. Sollten sich die Wetter- bedingungen bereits vor dem 13. Dezember verschlechtern, wird die Schließung entsprechend früher vorgenommen. Die Schließung erfolgte in Abstimmung mit den zuständigen Straßenverkehrsäm- tern des Landkreises und der Gemeinde Schipkau. In den Winter- monaten stehen, wie bislang auch, die öffentlichen Landstraßen L 55 und L 60 zur Verfügung.

Gäste, Kunden und Dienstleister erreichen während des genannten Zeitraums die Verwaltung vom EuroSpeedway Lausitz und den Be- reich der Haupttribühne über die Zufahrt an der L 55 an der Kreu- zung des DEKRA Technology Centers.

Das Welcome Center in der Haupttribühne wird vom 1. Dezember 2004 bis 9. Januar 2005 geschlossen sein. Ab dem 10. Januar ist das Welcome Center wieder täglich - an allen Werktagen und am Wo- chenende - geöffnet.

Ticketbestellung werden auch unter der Info- und Ticket-Hotline 01805/88 02 88 oder online unter www.eurospeedway.de entge- gen genommen.

Referenzen

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