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Amtsblatt für die Gemeinde Schipkau Jg. 14 Heft 2

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AMTSBLATT

für die

Gemeinde Schipkau

Jahrgang 14 Schipkau/OT Klettwitz, den 24.02.2006 Nr. 02

Herausgeber: Gemeinde Schipkau, Der Bürgermeister

Schulstraße 4 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz

(2)

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen und der sonstigen amtlichen Mitteilungen

Amtliche Bekanntmachungen

In diesem Amtsblatt sind keine amtlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

Sonstige amtliche Mitteilungen

1. Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 16.02.2006 2

2. Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung der Verordnung zu Naturdenkmalen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 2

3. Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschläge für den Ortsteil Drochow 2

AMTLICHER TEIL

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

In diesem Amtsblatt sind keine amtlichen Bekanntmachungen zu veröffentlichen.

S O N S T I G E A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N 1. Beschlüsse

der Gemeindevertretersitzung vom 16.02.2006

Öffentlicher Teil:

BV 001/06 Beschluss über die Prioritätenliste der Baumaßnahmen im Förderprogramm „Integrierte ländliche Entwicklung“

BV 002/06 Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windkraftanlagen auf den Klett- witzer Höhen-Süd“

BV 003/06 Beschluss über die geänderte Satzung des Vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes „Windkraftanlagen auf den Klettwitzer Höhen-Süd“

BV 004/06 Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan „Altenpflegeheim Sallgaster Straße in Annahütte“

BV 005/06 Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes

„Altenpflegeheim Sallgaster Straße in Annahütte“

BV 006/06 Schließung und Aufhebung einer Teilfläche des Fried- hofes Meuro

MV 01/2006 Beteiligungsberichte der Gemeinde Schipkau gemäß

§ 105 GO Bbg.

Einsicht in die Berichte, kann zu den Öffnungszeiten in der Kämmerei erfolgen

Nicht öffentlicher Teil:

BV 007/06 Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Hörlitz, Flur 1, Flurstück 535, 562 m2

BV 008/06 Weiterveräußerung Gemarkung Hörlitz, Flur 1, Flur- stück 554,

BV 009/06 Übertragung der Fläche Gemarkung Drochow, Flur 1, Flurstück 465

BV 010/06 Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Klettwitz, Flur 2, Flurstück 155

BV 011/06 Grundstücksbenutzung und Sicherung durch Dienst- barkeiten – Gemarkung Schipkau

BV 012/2006 Einrichtung eines Sachgebietes Wirtschaftsförderung

2. Bekanntgabe zur öffentlichen Auslegung der Verordnung zu Naturdenkmalen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Öffentliche Auslegung zur Änderung und Ergänzung von Rechts- verordnungen (RVO) über Naturdenkmale (ND) im Landkreis

Oberspreewald-Lausitz (OSL)

Ende amtlicher Teil

Bekanntmachung des Landkreises OSL

Der Landkreis OSL beabsichtigt den Schutzstatus von Einzelbäumen, Baumgruppen und Findlingen in einem förmlichen Verfahren gemäß

§ 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Brandenburgischen Naturschutz- gesetzes (BbgNatSchG) durch Erlass einer Rechtsverordnung (RVO) als Naturdenkmale (ND) neu auszuweisen oder zu aktualisieren.

Der Entwurf der Verordnung (VO) und die dazu gehörende Anlage werden im Zeitraum vom 17. März 2006 bis einschließlich 18. April 2006 beim Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Umweltamt/untere Naturschutzbehörde Joachim-Gottschalk-Straße 36 in 03205 Calau und bei der Gemeinde Schipkau, Schulstraße 4

in 01998 Schipkau/OT Klettwitz

während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus- gelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf der Verordnung (VO) schriftlich oder zur Niederschrift bei den obigen Auslegungsstellen vorgebracht wer- den. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthal- ten. Einwendungen, die sich auf Grundstücke beziehen, müssen Ge- markung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Ver- spätet erhobene Bedenken und Anregungen können nicht berück- sichtigt werden. Entscheidend ist das Datum des Poststempels bzw.

Niederschrift.

3. Aufforderung

zur Abgabe von Wahlvorschläge für den Ortsteil Drochow

Bekanntmachung zur Ortsbeiratswahl

am 14. Mai 2006

Ab sofort können bei der Gemeindeverwaltung Schipkau (Wahlleite- rin), Schulstraße 4 in 01998 Schipkau OT Klettwitz die Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge zur Neuwahl des Ortsbeira- tes Drochow abgeholt werden.

Die Wahlvorschläge sollen möglichst früh eingereicht werden. Sie müssen jedoch spätestens bis zum 06.04.2006 um 12.00 Uhr beim zuständigen Wahlleiter der Gemeinde Schipkau schriftlich vorliegen.

Einzelbewerber sind vom Erfordernis der Unterstützungsunter- schriften befreit.

Kurio Wahlleiterin

(Telefon 035754/36012)

(3)

Bereitschaftsdienst an den Wochenenden

Der Bereitschaftsdienst der Gemeinde Schipkau ist unter der Telefonnummer

0160 98244384

zu erreichen.

Aufgaben des Bereitschaftsdienstes: Abwehr unmittelbar bevorstehender akuter Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen.

Bei Straftaten oder Nachbarschaftsangelegenheiten ist der Bereitschaftsdienst nicht zu rufen.

Bildungsausschuss am 01.03.2006

Bauausschusssitzung am 06.03.2006

Hauptausschusssitzung am 07.03.2006

Ortsbeiratssitzung Klettwitz am 15.03.2006

Gemeindevertretersitzung am 16.03.2006

Sitzungsort, Sitzungsbeginn und Tagesordnung entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau

Amtliche Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Schipkau

- am Verwaltungsgebäude Klettwitz, Schulstraße 04, 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- am Verwaltungsgebäude Schipkau, Klettwitzer Straße 01, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Annahütte, Klettwitzer Straße am Dorfplatz, 01994 Schipkau/OT Annahütte

Sitzungstermine der Gemeinde Schipkau

(Änderungen vorbehalten)

- Ortsteil Annahütte, Karl-Marx-Siedlung zwischen Bushaltestelle und Gast- stätte „Zur Windparkschänke”, 01994 Schipkau/OT Annahütte - Ortsteil Drochow, Hauptstraße 23 am Feuerwehrgerätehaus,

01994 Schipkau/OT Drochow

- Ortsteil Hörlitz, am Kulturhaus, Klettwitzer Straße, 01968 Schipkau/OT Hörlitz

- Ortsteil Klettwitz, Marktplatz (Bereich Kindertagesstätte), 01998 Schipkau/OT Klettwitz

- Ortsteil Klettwitz, Talstraße/Ecke Heideweg, 01998 Schipkau/OT Klettwitz - Ortsteil Klettwitz, Wohngebiet Meuro/Klettwitz Barranmühle

(Bereich Buchenstraße am Markt), 01998 Schipkau/OT Klettwitz - Ortsteil Meuro, Kulturhaus Meuro, Klettwitzer Straße 01,

01994 Schipkau/OT Meuro

- Ortsteil Schipkau, am Markt im Bereich Schillerstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

- Ortsteil Schipkau, Mühlenstraße/Ecke Pößnitzstraße, 01993 Schipkau/OT Schipkau

Der Bürgermeister informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger, liebe Einwohner der Gemeinde Schipkau,

der lange und im Vergleich zu vergangenen Jahren ungewöhnlich harte Winter dürfte nunmehr im Großen und Ganzen hinter uns liegen. Dieser brachte nicht nur Mehraufwendungen bei den Heiz- kosten, und das bei gestiegenen Heizöl- und Erdgaspreisen, son- dern auch Folgeschäden an manchem Gebäude und insbesonde- re auch auf Fahrbahnbelägen verschiedenster Straßen, die es nun auszubessern gilt. Endlich können nun auch die unterbrochenen Baumaßnahmen fortgesetzt werden und wird sich bei vielen priva- ten Bauherren aber auch bei der Gemeinde Schipkau in den kom- menden Monaten einiges bewegen.

Bewegung ist auch beim Wasserverband Lausitz, wurden doch bei der letzten Verbandsversammlung am 25.01.2006 in Lauchhammer die Beschlüsse für den Neubau eines Kundenzentrums in Senften- berg, für den Wirtschaftsplan 2006 und auch die Vergabe der tech- nischen und kaufmännischen Betriebsführung an die Remondis Aqua GmbH und Co. KG bestätigt. Die Übernahme der Betriebs- führung des WAL durch einen privaten Dritten war Folge der Dis- kussionen innerhalb der letzten Gebührenerhöhung beim WAL, die mittlerweile bereits mehr als 5 2 Jahre zurückliegt. Damalig nahm man sich vor, alle Varianten zu prüfen, die eine möglichst lange Gebührenstabilität bewirken. Unter anderem gehörte dazu auch die Untersuchung der Möglichkeit, ob ein privater Dritter das laufende Geschäft des Wasserverbandes Lausitz kostengüns- tiger zu erledigen in der Lage ist, als die jetzige Verbandsstruktur des WAL dies ermöglicht. Das Ausschreibungsergebnis eines eu- ropaweiten Bieterverfahrens ist vorliegend und das Angebot des günstigsten Bieters wesentlich effizienter als z. B. auch das Ver- gleichsangebot des WAL in der jetzigen Struktur. Daher war die Entscheidung, eine Vergabe der Betriebsführung vorzunehmen, nur konsequent und letztlich unumgänglich. Heftige Auseinanderset- zungen hat es aber im Hinblick auf den Wirtschaftsplan 2006 im Vorab der Verbandsversammlung gegeben. Die Vertreter der Stadt Großräschen und der Gemeinde Schipkau im Vorstand und in der Verbandsversammlung sprachen sich gegen den Wirtschaftsplan 2006 aus und stimmten gegen die vorliegende Fassung. Unseres Erachtens enthält der Wirtschaftsplan wegen des umfangreichen

Investitionsprogramms im Bereich Trinkwasser und insbesondere im Bereich Schmutzwasser, einhergehend mit der Aufnahme von erheblichen Krediten, Risiken für die Zukunft. Die Erschließung von Stadtrandlagen und auch weiten Teilen des ländlichen Rau- mes mag sich sicherlich für den Zeitraum von fünf Jahren rentier- lich darstellen lassen. Die Kreditlaufzeit und die Abschreibungen, die auf der Kostenseite der Gebührenkalkulation zu Buche schla- gen, nehmen einen weitaus größeren Zeitraum in Anspruch. Trotz in Aussicht gestellter Fördermittel durch das Land Brandenburg und derzeitig günstigen Zinsbedingungen für aufzunehmende Kre- dite hätte es ein Wirtschaftsplan mit einem geringeren Investiti- onsvolumen und weniger Kreditaufnahme sicherlich auch getan.

Dieser Meinung schlossen sich jedoch Teile der Verbandsversamm- lung nicht an, so dass der vorgelegte Wirtschaftsplan in vollem Umfang mit einem Investitionsvolumen von ca. 30 Mio. 2 durch eine breite Mehrheit der Verbandsversammlung beschlossen wur- de. Auch ein Verband mit einer Verbandsversammlung lebt nun einmal von Mehrheiten, so wie diese auch zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2006 zustande gekommen ist. Dies gilt es zu akzeptieren und den Blick nach vorn zu richten, wobei wir natürlich kritisch die Entwicklung der kommenden Jahre im Auge behalten werden. Gewarnt wurde vor den Folgen ausführlich und vehement genug. So werden dann wohl in der Folge auch in unse- rer Gemeinde Investitionen im Schmutzwasserbereich in den Orts- lagen Schipkau, Annahütte und Hörlitz in den kommenden Jahren durch den WAL realisiert werden. Genaueres kann man direkt beim WAL in Senftenberg erfragen.

Die 58. Saison der Karnevalszeit liegt mittlerweile hinter uns, da- für die 7. Veranstaltungssaison auf dem EuroSpeedway Lausitz vor uns. Ein interessantes und abwechslungsreiches Motorsportpro- gramm von Kraftfahrzeugen auf vier und zwei Rädern wird in den kommenden Monaten den Gästen des EuroSpeedway Lausitz ge- boten. Ein großes Musikevent, wie im vergangenen Jahr, wird es wohl offensichtlich 2006 nicht geben. Mit Sicherheit wird der Veranstaltungskalender in den kommenden Wochen durch die EuroSpeedway Lausitz GmbH veröffentlicht werden. Vormerken sollten Sie sich bereits den 7. Mai 2006, denn an diesem Sonntag soll die 3. Radsternfahrt in der Gemeinde Schipkau stattfinden.

Einen schönen Start in den Frühling wünscht Ihnen Ihr Bürgermeister Siegurd Heinze

Hinweise über Herstellung, Druck, Verteilung und Bezug des „Amtsblattes für die Gemeinde Schipkau“ entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Ausgabe.

NICHTAMTLICHER TEIL

(4)

Das Ordnungsamt informiert

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die meisten zu bearbeitenden Fälle im Ordnungsamt sind Beschwer- den von Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Schipkau.

Dabei handelt es sich oft um Beschwerden über Lärm zu Nachtruhe- zeiten, über das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, Beschwerden über Hundehalter, Hindernisse im Straßenverkehr usw.

Nachfolgend sehen Sie Auszüge aus den verschiedenen Gesetzen, die Grundlage für unsere Verwarnungen- und Bußgeldbescheide sind.

Die Auszüge sollen Ihnen auch helfen, sich einen Kurzüberblick über wichtige gesetzliche Regelungen zu verschaffen.

Gesetz über die Sonn- und Feiertage

Feiertagsgesetz (FTG)

§ 1 Allgemeines

(1) Sonntage und gesetzlich anerkannte Feiertage werden nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.

(2) Der Feiertagsschutz gilt von 0 Uhr bis 24 Uhr, soweit im Einzel- nen nichts Abweichendes bestimmt ist.

§ 3 Arbeitsverbote

(1) Die Sonntage und die gesetzlich anerkannten Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe.

(2) An Sonntagen und gesetzlich anerkannten Feiertagen sind alle öffentlichen Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören. Bei erlaubten Arbeiten sind unnöti- ge Störungen und Geräusche zu vermeiden.

Ausnahmengenehmigungen können bei besonderem Interesse beim Ordnungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz beantragt werden.

Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

§ 3 Immissionsschutzpflichten

(1) Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwir- kungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

(2) Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die Immissionen, die durch sie hervorgerufen werden, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Vorschriften für die landwirtschaftliche Tierhal- tung bleiben davon unberührt.

(3) Es ist verboten,

1. lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig anzulassen oder laufen zu lassen,

2. motorisierte Wassergeräte außer Boote, insbesondere Was- serkatzen, Schneefahrzeuge, wie Motorschlitten und Schneekatzen, zu betreiben, es sei denn auf der Grundlage eines nach dem Bundesberggesetz zugelassenen Betriebs- planes, oder zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage.

§ 7 Verbrennen im Freien

(1) Das Verbrennen sowie das Abbrennen von Stoffen ist im Frei- en untersagt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder belästigt werden können. Dies gilt auch für das Abbrennen von Ödland, Wiesen, Böschungen und anderen Flächen sowie von landwirtschaftlichen, forstwirtschaft- lichen und gärtnerischen Rückständen.

Ausnahme ist ein kleines Feuer, wenn die „10 Goldenen Re- geln“ beachtet werden.

§ 10 Nachtruhe

(1) Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Bei einem öffentlichen oder überwiegenden besonderen pri- vaten Interesse kann das Ordnungsamt auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Ausnahme wird zum Schutz der Allgemeinheit und Nachbarschaft unter Bedingungen erteilt und ist mit Aufla- gen und Gebühren verbunden.

§ 11Benutzung von Tongeräten

(1) Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähn- liche Geräte, dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

§ 12 Abbrennen von Feuerwerken

(1) Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuer- werk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen.

(2) Ein Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22.30 Uhr been- det sein; in dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Som- merzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerkes um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Die örtliche Ordnungs- behörde kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen.

Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II (Silvesterfeu- erwerk) dürfen in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezem- ber nicht abgebrannt werden (§ 23 Neufassung der Ersten Ver- ordnung zum Sprengstoffgesetz). Ausnahmen beantragen Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 12 Halten und Parken (1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, 2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten, (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält,

der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, 3. vor Grundstücksein- und ausfahrten, auf schmalen Fahrbah-

nen auch ihnen gegenüber.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Ge- samtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten, 2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen 3. in Kurgebieten und

4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rech- ten Fahrbahnseite rechts bleiben.

§ 30 Umweltschutz

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesonde- re verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhal- tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Schipkau

§ 4 Verunreinigungsverbot

(1) Jede Verunreinigung von Straßen und Anlagen über das von der gewöhnlichen Benutzung verursachte Maß hinaus, z. B.

(5)

durch Wegwerfen oder Zurücklassen von Gegenständen, durch Ablagern von Material, durch das Ausgießen von Flüssigkeiten, durch Bekleben oder Anbringen von Gegenständen, ist unter- sagt. Hierzu zählt auch das Verrichten der Notdurft und das Waschen von Fahrzeugen mit Ausnahme der Reinigung von Scheiben, Rückspiegeln, Scheinwerfern, Blinkleuchten oder den Kennzeichen von Fahrzeugen.

(2) Hat jemand eine Straße oder Anlage verunreinigt, so muss er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes sorgen.

§ 5 Tiere

(1) Wer auf Straßen oder in Anlagen Tiere mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass die Tiere die Straße oder Anlage nicht beschädi- gen oder verunreinigen. Halter von Tieren bzw. Personen, die Tiere mit sich führen, sind verpflichtet, die von ihren Tieren ver- ursachten Beschädigungen oder Verunreinigungen unverzüg- lich zu beseitigen.

(2) Halter und Führer von Hunden haben bei Spaziergängen mit ihren Tieren zur Aufnahme des Tierkotes geeignete Materiali- en (z. B. Tüten) mit sich zu führen, um den Tierkot unverzüglich beseitigen zu können. Auf Verlangen von Mitarbeitern der örtli- chen Ordnungsbehörde sind die Materialien vorzuzeigen.

(3) Das Füttern wild lebender Tiere, insbesondere streunender Kat- zen und Hunde, ist untersagt. Dies gilt nicht für das Füttern wild lebender Vögel.

(4) Hunde und Katzen dürfen nicht auf Kinderspielplätze, Schulhöfe und Außenanlagen von Kindertagesstätten mitgenommen wer- den. Dies gilt nicht für blinde Personen, die von Blindenführ- hunden begleitet werden.

Hundehalterverordnung

§ 1 Halten von Hunden

(1) Ein befriedetes Besitztum, auf dem ein Hund gehalten wird, muss gegen ein unbeabsichtigtes Entweichen des Hundes ange- messen gesichert sein.

(2) Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass sie das befriedete Besitztum nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen können (ausbruchsichere Einfriedung). Alle Zugänge zu dem ausbruchsicher eingefriedeten Besitztum sind durch deutlich sichtbare Warnschilder mit der Aufschrift „Vorsicht gefährlicher Hund!“ oder „Vorsicht bissiger Hund!“ kenntlich zu machen.

§ 2 Führen von Hunden

(1) Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Der Hundeführer hat den Hund ständig zu beaufsichtigen und sicher zu führen. Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen geführt werden, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 12 besitzen und den Nachweis der erforderlichen Sach- kunde nach § 11 für den zu führenden gefährlichen Hund oder einen anderen gefährlichen Hund erbracht haben.

(2) Eine Person darf nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig führen.

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur ei- nen Hund führen. Ein gefährlicher Hund darf nicht gleichzeitig mit einem oder mehreren anderen Hunden geführt werden.

(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde ein Hals- band mit Namen und Adresse des Hundehalters tragen. Gefähr- liche Hunde, die im Land Brandenburg gehalten werden, ha- ben darüber hinaus am Halsband eine Plakette deutlich sicht- bar zu tragen. Diese Plakette ist rot, kreisrund, zeigt das Landes- wappen und die Schrift erhaben in Prägung und hat einen Durchmesser von 40 Millimetern.

Hunde im Sinne des § 8 Abs. 3, für die ein Negativzeugnis er- teilt wurde, haben ebenfalls eine Plakette deutlich sichtbar am Halsband zu tragen. Diese Plakette ist grün, kreisrund, zeigt das Landeswappen und die Schrift erhaben in Prägung und hat ei- nen Durchmesser von 40 Millimetern.

§ 3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang (1) Hunde sind

1. bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschen- ansammlungen,

2. auf Sport- oder Campingplätzen,

3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemein- heit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen, 4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäu-

den und öffentlichen Verkehrsmitteln und

5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam ge- nutzten Räumen

so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten. Darüber hinaus ist ein Hund, der als gefährlich gilt, auch außerhalb des befriedeten Besitztums ständig an einer höchstens zwei Meter langen und reißfesten Leine zu führen.

Tipps zum „Gassi“ gehen!

1. Tipp: Reine Trainingssache!

Trainieren Sie mit Ihrem Hund, dass der nicht auf dem Gehweg, auf dem Spielplatz oder in öffentlichen Anlagen seine „Geschäf- te“ erledigt. Das bringt nur unnötigen und vermeidbaren Ärger.

Bringen Sie ihm bei, ausschließlich abseits im eigenen Garten oder – wenn es gar nicht geht – in den Rinnstein zu machen.

Und unterstützen Sie ihn. Zeigen Sie mit der Hand auf den „rich- tigen Ort“. Am besten er bekommt einen „Stammplatz“ wo er weiß: Hier darf ich!

2. Tipp: Immer belohnen!

Worauf Ihr Hund immer anspricht: Belohnen und Loben!

Sagen Sie „brav“ oder „fein“, tätscheln Sie ihn, geben Sie ihm einen kleinen Leckerbissen. So lernt er spielend, wann und wo er in Ruhe sein Geschäft erledigen kann – zu seiner Erleichte- rung, zu Ihrer und der Nachbarn Freude.

Denn der Ärger muss ja nicht sein. Und Bußgeld auch nicht.

3. Tipp: Nicht auf den letzten Drücker!

Entwickeln Sie einen festen Rhythmus fürs Gassi gehen. Es ist gut für Hunde, feste Gewohnheiten zu entwickeln (und Ihnen schadet die frische Luft ja auch nicht). Vermeiden Sie, erst dann zu gehen, wenn Ihr Hund „unter Druck“ steht.

4. Tipp: Gassi gehen – direkt zum Ziel!

Zur gewohnten Zeit auf direktem Weg zum Stammplatz ge- hen. Auf der Straße Hund an kurzer Leine führen. In Ruhe ma- chen lassen und loben. Danach können Sie beide nach Herzens- lust bummeln. Füttern Sie richtig. Vermeiden Sie plötzlichen Futterwechsel. Regelmäßige Schutzimpfungen und Wurmkuren verhindern Durchfallerkrankungen. Kommt es trotzdem zum Durchfall, Ihr Tierarzt berät Sie gern.

5. Tipp: Für alle Fälle Set in der Tasche!

Zur Sicherheit nehmen Sie am besten immer ein Reinigungsset mit. Sie bekommen es im Fachhandel oder in Fachabteilungen größerer Einzelhandelsgeschäfte. Ein billiger Plastikhandschuh, ein Stück Karton plus Plastiktüte erfüllen den Zweck auch. Da- mit sind Sie für alle (Not)- Fälle vorbereitet, falls Ihrem Hund mal ein Malheur passiert.

Das ist kinderleicht: Häufchen mit Pappe, Handschuh oder Schäufelchen in die Tüte – und dann in den Abfallbehälter. Fer- tig. Kein Ärger mit den Nachbarn oder Passanten.

Letzter Tipp:

Ist Ihr Hund zu dick, haben Sie zu wenig Bewegung!

(6)

Das Fundbüro informiert

Meldungen November–Februar Fundanzeigen

Tag des Fundes Fundgegenstand/Ort des Fundes 08.11.2005 Schlüsselbund mit blauen FBI-Band und

IFA-Anhänger, 8 Schlüssel/Ortsteil Schipkau;

Radweg hinter Bahnhofstraße

05.11.2005 BMX - Fahrrad, silber mit rot-gelben Auf- klebern/Ortsteil Schipkau, Radweg/Auto- bahnbrücke

Juli 2005 Trekkingfahrrad, 28er Silbergrau/metallic Ortsteil Klettwitz, Kostebrauer Straße 39 19.01.2006 Schlüsseltasche mit 6 Schlüsseln

Ortsteil Schipkau, Rosa-Luxemburg-Str. 52 Verlustanzeigen

Tag des Fundes Fundgegenstand/Ort des Fundes 07.02.2006 Brille/Ortsteil Klettwitz zwischen Markt

und Schulstraße

10 Goldene Regeln für ein kleines Feuer

– ohne Genehmigung des Ordnungsamtes – Aufgrund vieler Rückfragen aus der Bevölkerung nachfolgend nochmals die „10 Goldenen Regeln“ für ein kleines Feuer, wel- ches nicht einer Erlaubnis durch das Ordnungsamt bedarf.

Beim Verbrennen von trockenem und unbehandeltem Holz im Freien gilt daher folgendes zu beachten, um Gefährdungen und Belästigungen zu vermeiden:

1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoff- haufens darf höchstens einen Meter betragen.

2. Bei anhaltender Trockenheit und Waldbrandwarnstufen III und IV oder starkem Wind darf kein Holzfeuer entzündet werden.

3. Es ist strengstens untersagt Abfälle ins Holzfeuer zu legen.

4. Das Holzfeuer ist mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grill- anzünder zu entfachen.

5. „Brandbeschleuniger“ wie Benzin, Verdünnung, Spiritus sind niemals zu verwenden, Explosionsgefahr!

6. Löschmittel müssen immer bereit gehalten werden (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).

7. Die Feuerstelle ist stets in ausreichendem Abstand zu Ge- bäuden und brandgefährdeten Materialien anzulegen.

8. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feu- er unverzüglich zu löschen

9. Das Feuer ist immer bis zum Erlöschen der Glut zu beauf- sichtigen.

Verbrennen von Laub und frischem Grün ist UNZULÄSSIG

Das Verbrennen von Laub und anderen Gartenabfälle unterliegt wei- terhin dem Verbrennungsverbot § 7 des Landesimmissionsschutz- gesetzes des Landes Brandenburg (LImSchG). Verstöße gegen die Bestimmungen des § 7 LImSchG stellen eine Ordnungswidrigkeit in Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 06 LImSchG dar, die mit einer Geldbu- ße von bis zu 5.000 3 geahndet werden kann.

Verstöße gegen das Verbrennungsverbot im Freien können Sie im Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau

Schulstraße 04 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz Telefon 034754/36034 oder 36035 anzeigen.

Wohin mit den Gartenabfällen?

Sie können diese selber kompostieren oder nutzen Sie die Abga- be der Gartenabfälle bei Kompostieranlagen.

Abgabe bei der Kompostier- und Bauschuttrecyclinganlage im Ortsteil Klettwitz, Karl-Marx-Straße, Telefon 64808.

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 06:30–16:00 Uhr

Freitag 06:30–14.00 Uhr

Samstag geschlossen in der Zeit vom 01.11.2005 bis 31.03.2006.

Ab 01.04.2006 wieder geöffnet von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Preise für die Annahme von kompostierfähigem Material:

Kleinanlieferer:

1 Sack 80 l 0,50 2

1 Sack 120 l 0,70 2

1 PKW-Anhänger bis 500 kg 2,60 2

1 PKW-Anhänger bis 1000 kg 4,60 2

Äste bis Ø 0,06 m 8,00 2/t

Baumstämme/Wurzeln Ø kleiner als 0,6 m 40,00 2/t Ø größer als 0,6 m 55,00 2/t

Abgabe auf der Deponie der Deponiegesellschaft Schwarze Els- ter im Ortsteil Hörlitz (Kleinanlieferbereich), An der Hochkippe, Telefon 03573/795036

Kleinanlieferbereich nur noch bis zum 30. April geöffnet.

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag 08:00–16:00 Uhr

Mittwoch 08:00–12:00 Uhr

Donnerstag 12:30–18:00 Uhr

13:00–17:00 Uhr Schadstoffannahme:

Freitag 08:00–16:00 Uhr

Samstag 08:00–13:00 Uhr

Preise für die Annahme von kompostierfähigem Abfall in handels- üblichen Mengen:

Rasen- und Laubschnitt 32,00 2/t zzgl. Mehrwertsteuer Baum- und Strauchschnitt, Äste 56,00 2/t zzgl. Mehrwertsteuer

Verbringung von Abwässern

Abwasser im Sinne des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) ist das durch häuslichen, gewerblichen landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte gesammel- te Wasser, auch als Schmutzwasser bezeichnet.

Nach § 3 Abs. 1 der Fäkalienentsorgungssatzung des Wasserver- bandes Lausitz sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet, den aus den Grundstücksentsorgungsanlagen zu besei- tigenden Inhalt (Schmutzwasser) dem Wasserverband bzw. seinen beauftragten Dritten zu überlassen – Anschluss- und Benutzerzwang.

Der Anschluss- und Benutzerzwang erlischt mit dem Anschluss des Grundstückes an eine öffentliche Kanalisation oder Kläranlage.

Ordnungswidrig verhält sich nach § 15 der Fäkalienentsorgungssat- zung derjenige, der vorsätzlich oder leichtfertig entgegen dem § 3 Abs. 1 dem Anschluss- und Benutzerzwang zuwiderhandelt, das heißt, den Inhalt seiner Sammelgrube oder 3 Kammergrube auf dem eigenen Grundstück verbringt und damit das Grundwasser gefähr- det. Gleiches gilt für das Einleiten von Schmutzwasser in Kanäle für Regenwasser oder auch für das indirekte oder aber direkte Einleiten in Gewässer.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000,002 geahndet werden.

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Informationen des Einwohnermeldeamtes

§ 33 BbgMeldeG

Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

(1) Die Meldebehörde darf Parteien, politischen Vereinigungen, Wäh- lergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahl- vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Branden- burg sowie im Zusammenhang mit Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwer- bung aus dem Melderegister Auskunft über die in § 32 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Betroffenen dür- fen nicht mitgeteilt werden. § 32 Abs. 4 gilt entsprechend. Die Empfänger haben die Daten spätestens eine Woche nach der Wahl zu löschen; eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist abzugeben. Die Meldebehörde kann die Auskunftserteilung mit zusätzlichen Auflagen verbinden, um sicherzustellen, dass die Empfänger ihren Verpflichtungen nach Satz 4 nachkommen.

(2) Im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden dürfen Auskünfte nach Maßgabe des Absatzes 1 den Vertretern nach § 2 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes vom 14. April 1993 (GVBl. l S.94), Parteien, politischen Vereinigungen und Listenvereinigungen erteilt werden. Die Auskünfte dürfen bei Volksbegehren vom Tag der Bekanntmachung des Volksbegeh- rens nach § 14 Abs. 1 des Volksabstimmungsgesetzes bis zum Ablauf der Eintragungs- oder Nachfrist und bei Volksentscheiden vom Tag der Bekanntgabe des Abstimmungstages nach § 35 des Volksabstimmungsgesetzes bis zum Tag vor dem Abstimmungs- tag gegeben werden.

(3) Im Zusammenhang mit Bürgerentscheiden nach § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung , § 18 Abs. 1 der Landkreisordnung oder § 81 Abs. 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes dürfen Auskünfte nach Maßgabe des Absatzes 1 den Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Vertre- tern erteilt werden. Die Auskünfte dürfen ab der Bekanntmachung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bis zum Tag vor dem Abstimmungstag gegeben werden.

(4) Die Meldebehörde darf Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Meldebehörde darf die in § 32 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 genannten Daten sowie Tag und Art des Jubi- läums zum Zwecke der Veröffentlichung durch Presse, Rund- funk und andere Medien den für die Veröffentlichung zustän- digen Stellen der Gemeinden übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 60. oder einen späteren Geburtstag bege- hen; Ehejubilare sind Einwohner, die das 50. oder ein späteres Ehejubiläum begehen.

(5) Adressbuchverlagen darf Auskunft über 1. Familiennamen,

2. Vornamen, 3. Doktorgrad,

4. gegenwärtige Anschriften, jedoch nicht Anschriften nach

§ 12 Abs. 3 Satz 5 , §§ 24 und 26 , sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden.

(6) Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten nach den Absätzen 1 bis 5 zu widersprechen. Auf das Widerspruchs- recht ist er bei der Anmeldung hinzuweisen. In den Fällen der Absätze 1 bis 3 ist spätestens acht Monate vor Wahlen, Volksbe- gehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden durch öffent- liche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hinzuwei- sen, in den übrigen Fällen mindestens einmal jährlich. Kann diese Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden, hat die öffentliche Bekanntmachung unverzüglich nach Bekanntwerden des jewei- ligen Termins zu erfolgen. § 32b Abs. 5 gilt entsprechend.

(7) Eine Weitergabe von Daten nach den Absätzen 1 bis 5 ist unzu- lässig, wenn im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 32b Abs. 1 und 4 eingetragen ist.

Sie haben das Recht der Weitergabe Ihrer Daten innerhalb ei- nes Monats nach dieser Bekanntgabe zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Gemeinde Schipkau, Einwohnermeldeamt, Schulstraße 04 in 01998 Schipkau/OT Klettwitz einzulegen.

Mitteilung des Finanzamtes Calau zur Steuererklärung 2005

Mit dem Jahr 2006 ist der Zentralversand der Vordrucke für die Ein- kommenssteuererklärung im Land Brandenburg eingestellt worden.

Die Vordrucke werden ab sofort nicht mehr unaufgefordert versandt, sondern können nur noch wie folgt bezogen werden:

- Download im Internet unter www.finanzamt.brandenburg.de, - Abholung im Finanzamt,

- Anforderung beim Finanzamt bei vorheriger Übersendung ei- nes ausreichend frankierten Rückumschlages (derzeit 1,45 Euro).

Darüber hinaus stehen – einmalig in diesem Jahr – die Vordrucke in begrenztem Umfang auch bei den Verwaltungen der Städte und Ämter des Landreises Oberspreewald-Lausitz für den einzelnen Steu- erpflichtigen zur Abholung zur Verfügung.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung einfach di- rekt am PC auszufüllen und die Daten dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Die dafür erforderliche Software ist als Download unter www.ElsterFormular.de oder an Ende Januar 2006 als Gratis- CD im Finanzamt erhältlich.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren steuerlichen Themen unter

www.fa-calau.brandenburg.de bzw.

www.finanzamt.brandenburg.de.

Informationen und Veranstaltungen

„Bürgerhaus Wendische Kirche e. V.“

24.02.06 19.30 Uhr „Es ströme das Recht wie lebendiges Wasser – Der Prophet Amos”

Bibellese mit Pfarrer Manfred Schwarz VORANKÜNDIGUNG:

04.03.06 16.00 Uhr DER NÄCHSTE BITTE!

Eine Show für alle Kinder mit „Frau Pup- pendoktor Pille” und anderen bekannten Figuren aus dem DFF

Die Frauen vom Handarbeitszirkel treffen sich jeden Montag um 15.00 Uhr.

Der Kreativzirkel „Malen und Zeichnen“

trifft sich jeden Dienstag ab 17.00 Uhr.

Interessierte Mitstreiter sind weiterhin willkommen.

YOGA:

Jeden Donnerstag treffen sich um 17.00 Uhr die Anfänger und um 19.15 Uhr die Fortgeschrittenen.

Anmeldungen und nähere Auskünfte bei Frau Corina Jennrich, Telefon 03573/3055.

Weitere Veranstaltungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse und den Aushängen.

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Bei uns mittendrin: DEKRA und EuroSpeedway Lausitz

Bild: EuroSpeedway

Belcar startet vom 21. bis 23. Juli erstmals am EuroSpeedway Lausitz

Einziger Lauf der populären belgischen Touren- und GT-Wagen- Serie außerhalb Belgiens

Die populäre belgische Rennserie Belcar (Bild oben) startet am Wochenende vom 21. bis 23. Juli erstmals zum „Belcar Holiday Race“ am EuroSpeedway-Lausitz. Das Rennen in der Lausitz wird zugleich der einzige Lauf außerhalb Belgiens sein. Die Königs- klasse der belgischen Meisterschaften startet unter dem offiziel- len Namen „Mediagroup van Dyck Belcar Original“ und steht Tou- ren- und GT-Wagen sowie Silhouetten-Rennfahrzeugen ohne Hubraumbegrenzung gleichermaßen offen. Das beeindrucken- de Starterfeld umfasst rund 50 Fahrzeuge und die Rennen gehen über eine Dauer von 125 Minuten.

Im Rahmenprogramm startet der Belcar Endurance Cup und der Belcar Sprint Cup. Die Rennen im Belcar Sprint Cup gehen über eine vergleichsweise kurze Dauer von 30 Minuten. Zwei Rennen werden am EuroSpeedway Lausitz ausgetragen. Die Belcar-Mei- sterschaft umfasst insgesamt sieben Rennveranstaltungen, die neben dem einzigen Lauf am EuroSpeedway Lausitz im belgischen Zolder und Spa Franchorchamps ausgetragen werden.

Noch herrscht auf der Haupttribüne mit ihren 25.100 Sitzplätzen winterliche Stille, doch hinter den Kulissen ist längst die Detailar- beit am Veranstaltungskalender 2006 im Gange. Nach einem fu- riosen Jahr 2005 mit insgesamt über 600.000 Besuchern rechnet EuroSpeedway-Geschäftsführer Hans-Jörg Fischer mit einer etwas ruhigeren Saison. Die bislang feststehenden Höhepunkte sind nachfolgend aufgeführt:

VERANSTALTUNGSTERMINE 2006

28.04.–30.04.2006 Deutsche Tourenwagen Masters (DTM) 13.05.–14.05.2006 BERU Top 10

10.06.–11.06.2006 Internationale Deutsche Motorradmeister- schaft (IDM)

23.06.–25.06.2006 Porsche GTP Wochenende 01.07.–02.07.2006 Porsche Alpenpokal 08.07.–09.07.2006 Porsche Sports Cup 21.07.–23.07.2006 BELCAR Holiday Race 27.07.–28.07.2006 Formel 3 – Rookie-Ovaltest

(2-Meilen-Superspeedway)

29.07.–30.07.2006 „Eastside 100“ präsentiert von Senftenberg und Schipkau u. a. mit dem Ovalrennen HANKOOK Formula 3 Grand Prix 26.08.–27.08.2006 Internationale Deutsche Supermoto-Meis-

terschaft

08.09.–10.09.2006 Superbike Motorrad-Weltmeisterschaft – www.eurospeedway.de –

Deutsche Tourenwagenserie lädt zum Duell in die Lausitz

Auf ebenso zahlreiche Besucher hoffen die Veranstalter der DTM, Europas Tourenwagenserie Nr. 1, im Frühjahr. Vom 28. bis zum 30.

April liefern sich die 500 PS starken V8-Boliden von Audi und Mercedes auf der 3,4 km langen Grand-Prix-Strecke am EuroSpeed- way Lausitz bereits zum achten Mal in Folge packende Duelle. Seit dem Eröffnungsjahr 2000 gehört die DTM zum festen Programmka- lender des EuroSpeedway Lausitz und stand 2005 neben Hocken- heim als einzige Strecke zweimal im Kalender der DTM. Mit insge- samt 145.000 Zuschauern 2005 gehört die DTM auch 2006 zu den absoluten Saisonhighlights am EuroSpeedway. Nervenkitzel und Spannung sind garantiert wenn die heckangetriebenen PS-Gi- ganten über den Lausitzer Asphalt donnern.

ZUM VORMERKEN !

Alle Fahrradreparaturen sollten spätestens bis zum

7. MAI 2006

erledigt sein, denn dann startet die

3. RADSTERNFAHRT

in allen Ortsteilen. Ziel ist wieder der EuroSpeedway Lausitz.

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KULTURKALENDER 2006

(vorbehaltlich Änderungen und Ergänzungen)

Februar

24.02.2006 Brigadekarneval Ortsteil Annahütte 25.02.2006 Karnevalveranstaltung Ortsteil Annahütte

25.02.2006 Zampern Ortsteil Meuro

25.02.2006 Zampern des Ortsteil Schipkau Kulturverein Schipkau e. V.

25.02.2006 Wildessen im Landhof Ortsteil Drochow 27.02.2006 Kinderfasching Ortsteil Hörlitz 27.02.2006 Rosenmontagveranstaltung Ortsteil Annahütte 28.02.2006 Kinderkarneval Ortsteil Annahütte

März

10.03.2006 Frauenwoche Ortsteil Klettwitz 13.03.2006 Mitgliederversammlung Ortsteil Schipkau

des Kulturverein

25.03.2006 Frühlingsfest Volkssolidarität Ortsteil Hörlitz

11.03.2006 Frauentag Ortsteil Drochow

Frauenwoche im Landhof Ortsteil Drochow 11.03.2006 Walter Nowojski in Annahütte Henriettenkirche

April

01.04.2006 Frühlingsfest Ortsteil Hörlitz 01.04.2006 Tanz der Vereine Ortsteil Klettwitz

der Gemeinde Schipkau

09.–14.04. Osterausstellung im Landhof Ortsteil Drochow 10.04.2006 Mitgliederversammlung Ortsteil Schipkau

des Kulturverein

15.04.2006 Osterfeuer Ortsteil Meuro

15.04.2006 Osterfeuer Ortsteil Drochow

15.04.2006 Osterfeuer Ortsteil Schipkau 16.04.2006 Eierrollen Ortsteil Schipkau 17.04.2006 Ostereierwallen Ortsteil Hörlitz 21.04.2006 Osternachfeier Volkssolidarität Ortsteil Klettwitz 22.04.2006 Frühlingstanz im Bürgerhaus Ortsteil Schipkau 30.04.2006 Maibaumaufstellung alle Ortsteile 30.04.2006 Maibaum/Osterfeuer Ortsteil Klettwitz 30.04.2006 Tanz in den Mai Ortsteil Hörlitz

Mai

01.05.2006 Fußballturnier Ortsteil Klettwitz 07.05.2006 Radsternfahrt Gemeinde Schipkau 08.05.2006 Mitgliederversammlung Ortsteil Schipkau

des Kulturverein

25.05.2006 Himmelfahrt im Landhof Ortsteil Drochow Fahrradtour des Kulturverein Ortsteil Schipkau

Maibaum Ortsteil Drochow

Juni

Anfang Juni Seniorenfest Ortsteil Klettwitz

03.06.2006 Kindertag Ortsteil Drochow

10.06.2006 Kinder- und Dorffest Ortsteil Meuro 10.06.2006 Kindertag Ortsteil Hörlitz 11.06.2006 Konzert in der Kirche Ortsteil Klettwitz 11.06.2006 Landpartie im Landhof Ortsteil Drochow 16.–18.06. 95 Jahre Askania Schipkau Ortsteil Schipkau

mit Feuerwehrwettkämpfe

18.06.2006 Fußballturnier Ortsteil Schipkau um den Bürgermeisterpokal

19.06.2006 Mitgliederversammlung Ortsteil Schipkau des Kulturverein

24.06.2006 Sommerfest/Dorffest Ortsteil Hörlitz 30.06.2006 40 Jahre Schacht Ortsteil Klettwitz

10 Jahre Kulturverein Ortsteil Schipkau Einweihung Ortsteilzentrum Ortsteil Schipkau

Juli

01.07.2006 Schachtfest am Förderschacht Ortsteil Klettwitz 17.–27.07. Ferienlager Burg/Spreewald Ortsteil Hörlitz

Seniorenfahrt Ortsteil Drochow

August

05.08.2006 Sommerzeit im Landhof Ortsteil Drochow 11./12.08. offenes Vereinsfest Ortsteil Schipkau

Kegelsportverein

14.08.2006 Mitgliederversammlung Ortsteil Schipkau des Kulturverein

19.08.2006 Dorffest Ortsteil Schipkau

26.08.2006 Fußballturnier Jugendclub Ortsteil Drochow der Gemeinde

26.08.2006 Abendveranstaltung Ortsteil Annahütte

September

08. o. 09.09. Weinprobe mit Käsemenü Ortsteil Drochow im Landhof

09./10.09. Chorfest Ortsteil Schipkau

15.09.2006 Seniorenball Gemeinde Schipkau 17.09.2006 Festgottesdienst/-konzert OT Klettwitz

100 Jahre Kirche Klettwitz

30.09.2006 Oktoberfest Ortsteil Schipkau

Oktober

01.10.2006 Erntefest im Landhof Ortsteil Drochow 03.10.2006 Herbstlauf Ortsteil Klettwitz 06. o. 13.10. Drachenfest Ortsteil Schipkau 07.10.2006 Herbstfest mit Fahrradtour Ortsteil Klettwitz 08.10.2006 Kirchenkonzert Gregorianika Ortsteil Annahütte 21.10.2006 Weinfest m. Klettwitzer Vereinen Ortsteil Klettwitz 21.10.2006 Oktoberfest Ortsteil Hörlitz 30.10.2006 Halloweenfest Ortsteil Meuro

Herbstkonzert der Musikschule Ortsteil Schipkau Drachenfest Ortsteil Hörlitz

November

05.11.2006 Gänsebraten im Landhof Ortsteil Drochow

11.11.2006 Karneval Ortsteil Annahütte

17./18.11. Karneval Ortsteil Annahütte

24.–26.11. Kleintierausstellung Ortsteil Schipkau 25.11.2006 Adventsfest Ortsteil Meuro 25.11.2006 Adventsbasteln Ortsteil Hörlitz 26.11.2006 Gänsebraten im Landhof Ortsteil Drochow

Dezember

01.12.2006 2. Weihnachtsbaum schmücken Ortsteil Schipkau 02.12.2006 Weihnachtstreiben Ortsteil Hörlitz 03.12.2006 Weihnachtssingen in der Kirche Ortsteil Annahütte 08.12.2006 Seniorenweihnachtsfeier Ortsteil Drochow 08.12.2006 Schlachtefest im Landhof Ortsteil Drochow 09.12.2006 Seniorenweihnachtsfeier Ortsteil Hörlitz

der Volkssolidarität

09.12.2006 Weihnachtsmarkt Ortsteil Schipkau 10.12.2006 Volkschorkonzert Ortsteil Schipkau 16.12.2006 Jahresabschluss des MSC Ortsteil Hörlitz 16./17.12. Weihnachtstreiben Ortsteil Annahütte 31.12.2006 Silvestertanz Ortsteil Hörlitz 31.12.2006 Silvesterveranstaltung Ortsteil Klettwitz 31.12.2006 Silvestertanz im Bürgerhaus Ortsteil Schipkau 31.12.2006 Silvestertanz Askania Sportplatz Ortsteil Schipkau Chorkonzert im Bürgerhaus Ortsteil Schipkau Konzert Musikschule Ortsteil Schipkau Weihnachtsfeier Ortsteil Hörlitz der Volkssolidarität

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Herzlichen Glückwunsch und Gesundheit unseren Jubilaren im Monat März

Annahütte

zum 86. Geburtstag Herr Bengsch, Paul zum 85. Geburtstag Herr Samaschke, Erich zum 84. Geburtstag Frau Nowacki, Trude zum 84. Geburtstag Herr Hanisch, Walter zum 82. Geburtstag Herr Hendrich, Wolfgang zum 77. Geburtstag Frau Fritsche, Irene zum 77. Geburtstag Frau Liehn, Hildegard zum 77. Geburtstag Herr Zahn, Helmut zum 74. Geburtstag Frau Chachulski, Gisela zum 74. Geburtstag Frau Finkel, Dorothea zum 73. Geburtstag Herr Michel, Kurt zum 72. Geburtstag Herr Buttermilch, Horst zum 72. Geburtstag Frau Wozniak, Helene zum 71. Geburtstag Frau Bitterkleid, Ruth zum 71. Geburtstag Herr Noatnick, Manfred zum 70. Geburtstag Frau Lüdtke, Ruth Drochow

zum 72. Geburtstag Herr Hausdorf, Theodor Hörlitz

zum 85. Geburtstag Frau Grzegorski, Margarete zum 85. Geburtstag Frau Rohde, Erna

zum 84. Geburtstag Frau Rosolski, Gertrud zum 80. Geburtstag Herr Langner, Hans zum 79. Geburtstag Herr Schneider, Herbert zum 77. Geburtstag Frau Gansera, Erika zum 76. Geburtstag Frau Schlecht, Ilse zum 75. Geburtstag Frau Piesk, Ingrid zum 71. Geburtstag Frau Pielenz, Inge Klettwitz

zum 90. Geburtstag Frau Quitschke, Margarete zum 82. Geburtstag Frau Marszalek, Ilse zum 81. Geburtstag Frau Schulz, Erika zum 79. Geburtstag Herr Kunze, Werner zum 79. Geburtstag Herr Kuhl, Günter zum 77. Geburtstag Frau Miersch, Hildegard zum 77. Geburtstag Herr Konzag, Werner zum 76. Geburtstag Frau Bloch, Ingeborg zum 76. Geburtstag Herr Handschack, Horst zum 75. Geburtstag Frau Grassow, Gisela zum 74. Geburtstag Frau Miersch, Käte zum 73. Geburtstag Frau Lehmann, Dorothea zum 71. Geburtstag Frau Kuhl, Eugenie zum 71. Geburtstag Herr Lange, Gerhard zum 70. Geburtstag Herr Woick, Siegfried Meuro

zum 94. Geburtstag Frau Helbig, Margarete zum 81. Geburtstag Herr Bauer, Edmund zum 80. Geburtstag Frau Geißler, Anne-Marie zum 78. Geburtstag Herr Kniep, Helmut zum 75. Geburtstag Herr Pilz, Eberhard zum 74. Geburtstag Herr Barsuhn, Ernst zum 70. Geburtstag Herr Eckert, Lothar zum 70. Geburtstag Herr Gander, Gerhard Schipkau

zum 91. Geburtstag Frau Görner, Frida zum 90. Geburtstag Frau Mackowiak, Frieda zum 85. Geburtstag Frau Janitz, Margot zum 84. Geburtstag Frau Weber, Anna

zum 84. Geburtstag Herr Reichert, Edwin zum 83. Geburtstag Frau Kosmider, Anneliese zum 81. Geburtstag Frau Jankowski, Gertrud zum 80. Geburtstag Frau Franzke, Hildegard zum 80. Geburtstag Frau Domay, Hildegard zum 80. Geburtstag Frau Holling, Waltraud zum 80. Geburtstag Frau Dietrich, Agnes zum 79. Geburtstag Herr Wieseler, Horst zum 79. Geburtstag Frau Behla, Ursula

zum 79. Geburtstag Frau Godziszewski, Martha zum 78. Geburtstag Frau Bittner, Ruth

zum 76. Geburtstag Herr Münzberg, Werner zum 76. Geburtstag Herr Urban, Heinz zum 76. Geburtstag Herr Reichert, Siegfried zum 76. Geburtstag Herr Degen, Heinz zum 76. Geburtstag Frau Heinze, Hildegard zum 76. Geburtstag Herr König, Günter zum 76. Geburtstag Herr Koschack, Helmuth zum 75. Geburtstag Frau Lehmann, Anni zum 75. Geburtstag Frau Schmidt, Eleonora zum 74. Geburtstag Frau Münzberg, Rosemarie zum 74. Geburtstag Frau Wiesner, Anneliese zum 74. Geburtstag Frau Bennewitz, Magdalena zum 74. Geburtstag Frau Sellnar, Käte

zum 74. Geburtstag Frau Weber, Irene zum 74. Geburtstag Frau Rebohle, Hildegard zum 74. Geburtstag Frau Siewert, Waltraud zum 73. Geburtstag Frau Ullrich, Hilma zum 73. Geburtstag Frau Piwonski, Brigitte zum 73. Geburtstag Frau Kurzok, Adelheid zum 73. Geburtstag Herr Stier, Ferdinand zum 73. Geburtstag Herr Herrmann, Manfred zum 73. Geburtstag Herr Seefeld, Waldfried zum 73. Geburtstag Herr Richter, Gerhard zum 73. Geburtstag Frau Fischer, Annemarie zum 73. Geburtstag Frau Jacobiack, Ingeborg zum 73. Geburtstag Frau Bieniek, Renate zum 72. Geburtstag Frau Eckardt, Edith zum 72. Geburtstag Herr Tilch, Günter zum 71. Geburtstag Herr Metzger, Klaus zum 71. Geburtstag Herr Kahl, Manfred zum 71. Geburtstag Frau Matschack, Rosemarie zum 71. Geburtstag Herr Weber, Karl

zum 71. Geburtstag Herr Nollau, Horst zum 71. Geburtstag Frau Krahl, Ingrid zum 70. Geburtstag Frau Langner, Waltraud zum 70. Geburtstag Frau Richter, Christa zum 70. Geburtstag Herr Schulz, Rudi

Brigitte und Felix Nowak aus Klettwitz begingen am 21.01.2006 ihr 50. Ehejubi- läum. Der Bürgermeister der Gemeinde Schipkau, Herr Heinze sowie der Ortsbürgermeister Klettwitz, Herr Matthé überbrachten den rüstigen Jubila- ren herzlichste Glückwünsche der Gemeindevertretung und des Ortsbeirates.

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Landkreis gedachte der Holocaust-Opfer

„Es war im Januar 1942, als ranghohe Vertreter des Nationalsozialismus in einer idyllisch gelegenen Villa am Berliner Wannsee die so genannte ‚End- lösung der Judenfrage’ berieten und zum wahnsinnigen Beschluss der Er- mordung von 11 Millionen Juden in Europa kamen“, erinnerte der schei- dende Landrat Holger Bartsch in einer Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Faschismus. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte dazu Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie Bürger an die Gedenkstät- te der Opfer des „Verlorenen Transports“ bei Schipkau eingeladen.

Landrat Holger Bartsch, Kreistags-Vorsitzender Wolf-Peter Hannig, Schipkaus Bürgermeister Siegurd Heinze und der Chef der Schipkauer Gemeindever- tretung Horst Huchatz (v. r.) legten zu Beginn der Gedenkveranstaltung Blu- men am Denkmal für die Opfer des „Verlorenen Transports“ nieder

„Was mit deutscher Gründlichkeit im Großen beschlossen wurde, spielte sich im Kleinen hier vor Ort ab“, fuhr Holger Bartsch fort und berichtete von den 51 Männer, Frauen und Kindern, welche hier zu Tode kamen und an einem ehemaligen Bahndamm begraben wurden. Die Menschen ge- hörten zu einer Gruppe von Häftlingen, welche hastig kurz vor Kriegsende in einem Güterzug vom KZ Bergen–Belsen nach Theresienstadt verlegt werden sollten. Auf Grund des Kriegsgeschehens und der vorrückenden Roten Armee erreichte der Zug sein Ziel nicht mehr, sondern endete nach einer qualvollen Irrfahrt mit Zwischenstopp bei Schipkau schließlich in Tröbitz. Im Jahr 2003 entstand in Gedenken an das damalige grausame Geschehen die Gedenkstätte bei Schipkau.

„Wir müssen wachsam sein, damit sich so etwas nie wieder wiederholt“, schloss Bartsch seine Ansprache. „Die Toten mahnen uns, wir dürfen sie nicht vergessen, denn dieses Vergessen wäre ein nochmaliger Tod für die- se Opfer.“ Seit 1996 wird deshalb auf Initiative des damaligen Bundesprä- sidenten Roman Herzog der 27. Januar, der Tag, an welchem das KZ Ausch- witz befreit wurde, als nationaler Gedenktag begangen.

Wanderfreunde sind auch im Winter auf Tour,

doch in Anbetracht von Eis und Schnee beschränkte man sich auf eine kurze Tour rund um Klettwitz. Zum Programm zählte u. a. ein Besuch der zwar klirrend kalten -, doch trotzdem sehenswerten Klettwitzer Kir- che (Bild unten). Die Interessengemeinschaft entstand um 1955 als da- malige Sektion Bergsteigen und Wandern der BSG „Aktivist Klettwitz“.

Heute lädt man alle Bewegungsfreunde in der warmen Jahreszeit zu mo- natlichen Wanderungen in die nähere und weitere Umgebung ein.

Vogelgrippe erreicht deutsches Festland

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 14.02.2006 mitgeteilt, dass bei Proben von zwei Schwänen, die auf der Insel Rügen tot aufgefunden wurden die gefährliche Variante der Vogelgrippe festgestellt wurde. In der Fachsprache waren die Schwäne mit dem hochpathogenen H5N1-Virus infiziert – in unserer (Um- gangs)Sprache würde es heißen, wir haben es mit einem für Vögel hochaggressiven Virus zu tun. Bisher erkrankten 79 Wild- vögel auf der Insel Rügen.

Bereits am 19.02.2006 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut H5N1-Infektionen von Wildvögeln in den Landkreisen Ost- und Nordvorpommern.

Umso wichtiger ist die strikte Einhaltung des Aufstallungsgebotes für Nutzgeflügel sowie eine umfassende Bestandshygiene, um ein Eindringen der Vogelgrippe in die Nutzgeflügelpopulation zu verhindern.

Hinweise für Geflügelhalter:

- wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) hält, hat diese bis zum Ablauf des 30. April 2006 in geschlossenen Ställen zu halten (Ausnahmen sind beim Landkreis Ober- spreewald-Lausitz, Veterinär- und Lebensmittelüberwa- chungsamt (VLÜA) zu beantragen)

- bis zum 30.04.2006 sind jegliche Ausstellungen und der- gleichen mit Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Reb- hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse) verboten

- jeder Geflügelhalter hat mit Haltungsbeginn seinen Bestand und bei Eintreten wesentliche Änderungen dem VLÜA an- zuzeigen (§ 24 b Viehverkehrsordnung)

- jeder Geflügelhalter hat ein Bestandsverzeichnis zu führen (§ 2 der Geflügelpestverordnung)

- Bestände an Hühnern oder Truthühnern haben unter ei- nem wirksamen Impfschutz gegen die Atypische Geflügel- pest (Newcastle Krankheit) zu stehen (§ 7)

- erhöhte Verluste (>/= drei Tiere bzw. 2 % des Bestandes) und erhebliche Leistungsdepressionen sind tierärztlich ab- klären zu lassen (§ 8)

- in Haltungen > 100 Tiere sind zweimal jährlich serologi- sche Kontrolluntersuchungen auf Geflügelpest durchzufüh- ren (§8c)

allgemeine Hinweise:

- um aktuell die Gefährdung Brandenburgs durch das Ge- flügelpestvirus einzuschätzen. Ist gegenwärtig die Aufnah- me und labordiagnostische Untersuchung aller Todfunde an Wildvögeln erforderlich, denen man habhaft werden kann - besonderes Augenmerk liegt auf Wildwassergeflügel, Schwänen und größeren Wildvögeln, weniger auf einzel- nen Todfunden einheimischer Singvögel, Spatzen und ähn- liches

- bei Funden von toten Tieren gilt daher folgendes zu be- achten:

- niemand (besonders nicht Kinder und Jugendliche) sollte verendetes aufgefundenes Geflügel berühren - der Fund ist sofort der Polizei (Telefon 03753/880)

oder dem Ordnungsamt der Gemeinde Schipkau zu melden (Telefon 36035), durch die Mitarbeiter erfolgt dann die Aufnahme, Bergung und Weiterleitung an das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz;

das VLÜA trägt für die Weiterleitung zur Untersuchung Sorge und überwacht eingehende Befunde

Ihr Ordnungsamt

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Vom Eise befreit – sind auch die Schlaglöcher

Das der Winter 2005/2006 unseren Straßen nicht gut tat, war schon lange zu ahnen. Pünktlich mit dem Tauwetter bröckeln die Fahrbahn- decken nun allerorts wie hier auf der Kreisstraße Annahütte–Klett- witz im Bereich der so genannten Landratskurve (Bild oben), flott fahrender Schwerverkehr bewirkt noch ein Übriges. Die für die Unterhaltung der Straßen zuständigen Baulastträger Land, OSL-Kreis und Gemeinde sind bemüht, die größten Schadstellen rasch zu schließen. Häufige Frost-Tau-Wechsel schränken aber den Erfolg schnell ein. „Zum Ende der Winterperiode wollen wir uns ein ge- naues Bild über den Zustand der Gemeindestraßen machen und dann entscheiden, was zu tun ist“, sagte Bauamtsleiter Jörg Thoma dazu kürzlich im Bauausschuss.

In der Zusammenkunft der Gemeindevertretung im Februar gaben die Abgeordneten „grünes Licht“ zur Änderung des Bebauungspla- nes „Windkraftanlagen Klettwitz-Süd“. Damit steht für den Vorhaben- träger Ventotec aus dem niedersächsischen Leer der Weg frei zur Beantragung der notwendigen Baugenehmigung.

Die 78 m hohe Windkraftanlage war Ende März vergangenen Jah- res durch einen Maschinenschaden in Brand geraten und kurze Zeit später demontiert worden. Da Anlagen dieses Typs Vestas nicht mehr ohne weiteres erhältlich sind, entschloss sich Ventotec zur Errich- tung des Nachfolgermodells Vestas V 90.

Die neue Anlage wird eine Nabenhöhe von rund 100 m haben und damit den Windenergieanlagen im benachbarten Windpark Klett- witz–Sallgast gleichen. Durch die Lage an der westlichen Außengren- ze des Windparks sind laut Gutachten in Klettwitz und Schipkau keine wesentlichen Änderungen von Schall- und Schattenwurf- ausbreitung durch den Neubau zu erwarten.

Der Änderung des Bebauungsplanes schließt sich nun das fachbe- hördliche Genehmigungsverfahren an, in welchem die neue Wind- kraftanlage detailliert geprüft wird.

Ortsnachrichten und Informationen Annahütte

Sonnabend, den 11. März 2006 um 16.00 Uhr

Henriettenkirche Annahütte

WALTER NOWOJSKI

liest aus den

Tagebüchern Viktor Klemperers Auch im Jahr 2006 lädt der Förderverein Annahütte wieder zu interessanten Veranstaltungen in die Henriettenkirche ein.

Zum Start der Veranstaltungsreihe liest Walter Nowojski am 11. März ab 16.00 Uhr aus den Tage- büchern Viktor Klemperers. Der ehemalige Anna- hütter und heute in Berlin lebende Literat beschäf- tigte sich auf wissenschaftlicher Basis mit den Tage- büchern und veröffentlichte eigene Untersuchun- gen dazu.

Beim KCA trifft sich die karnevalistische (Fußball) - Welt Passend zu einer größeren Sportveranstaltung 2006 in Deutschland schlüpften auch die Damen von Wiky’s Sportgruppe in sportliche Garderobe und machten beim traditionellen Annahütter Karnevalsumzug mit. Trotz des einsetzenden Regens war die Stimmung nach Angaben des Veranstalters bombastisch, zahlreiche Zuschauer verfolgten das Geschehen. Der KCA konnte u. a. Karne- valisten aus Schwarzheide, Lauchhammer, Grünewalde, Plessa sowie aus dem Gemeindegebiet begrüßen.

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Ortsnachrichten und Informationen Drochow

Der Drochower Landhof lädt ein!

Wir laden alle Frauen zu einem

sehr informativen Gesprächsnachmittag zum Thema:

„Heilkräuter – speziell für Frauen“

in den Drochower Landhof, Feldstraße 7 in 01994 Drochow ein.

Dabei geht es u. a. um die Herstellung von Salben und Cremés.

Durch die Veranstaltung,

die am Mittwoch, dem 08. März 2006 um 14:00 Uhr beginnt, führt Herr Rutzka aus Großräschen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen an diesem Tag unseren Kuchen aus dem Landbackofen an.

Die Mitarbeiter des „Drochower Landhofes“

Ortsnachrichten und Informationen Hörlitz

Ein Winter wie im Lehrbuch:

Erst bescherte der Januar eisige Temperaturen wie hier im Display eines Thermometers am Hörlitzer Kulturhaus, und wenig später sorg- te einsetzender Regen und Tauwetter für ein erstmals gut gefülltes Regenwasserbecken (Bild unten) in der Hörlitzer Ortsmitte.

Doch die Zeichen trügen nicht: Die hellen Stunden nehmen zu, die Sonne wärmt und die Natur erwacht: Es wird Frühling!

Ferien im Jugend-Freizeit-Camp

Jugend-Freizeit-Camp des Selbsthilfevereins Senftenberg e. V.

An der Hochkippe in 01968 Hörlitz Sommerferien:

1. DG: 06.07. – 16.07.2006 Leben im Mittelalter 2. DG: 20.07. – 30.07.2006 Wir spielen Zirkus 3. DG: 31.07. – 06.08.2006 Tanz

4. DG: 07.08. – 13.08.2006 Manege frei Unsere Angebote:

Workshops, Tagesausflug, Baden am Senftenberger See, Disco, Grillen, Lagerfeuer, Geländespiele, Basteln und vieles mehr...

Teilnehmerbetrag: 1.+2. DG 210,00 2 3.+4. DG 165,00 2 (inkl. Unterkunft, Verpflegung, Programmangebote) Interesse? Neugierig geworden?

Dann meldet Euch: Telefon 03573/795055 oder 793029 Telefax 03573/795054

www.jugendfreizeitcamp.de Ansprechpartner: Frau Ulm

Ortsnachrichten und Informationen Klettwitz Nachrichten der Evang. Kirchengemeinde Klettwitz

Sonntag, den 12. März 2006 9.00 Uhr, Kirche Schipkau 10.30 Uhr, Luthersaal Klettwitz 14.30 Uhr, Henriettenkirche Annahütte

Sonntag, den 26. März 2006 9.00 Uhr, Kirche Schipkau 10.30 Uhr, Luthersaal Klettwitz

VORANZEIGE – BITTE VORMERKEN !

1906 – 2006

WIR FEIERN AM 17. SEPTEMBER

100 JAHRE

UM – UND ERWEITERUNGSBAU KIRCHE KLETTWITZ

Festgottesdienst

* * *

Kaffeetafel mit Dokumentarfilm

* * * Heiteres Festkonzert

– Mitglieder der Staatskapelle Dresden –

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Rückblick: Stimmung und Frohsinn in Klettwitz

Eine beachtliche Gruppe bunt gekleideter Herren zog Ende Januar durch die Klettwitzer Straßen und sorgten mit Musik und guter Lau- ne für frohe Mienen.

Alten wendischen Traditionen folgend wurde mit dem Zamper-Um- zug wieder um Eier und Speck sowie um eine Spende für die Fast- nachtskasse gebeten. Obligatorisch folgte am Folgewochenende die Fastnacht mit dem Eierkuchenessen.

Ein besonderer Erfolg wurde die Kinder-Fastnacht, bei welcher im Klettwitzer Kulturhaus kein Stuhl mehr frei blieb. Mit ohrenbetäuben- der Geräuschkulisse tobten zahlreiche Kinder aus Klettwitz und Um- gebung bei Spiel und Spaß im altehrwürdigen Saal.

Der Klettwitzer Zamperverein dankt allen Freunden und Sponso- ren aus nah und fern für die Unterstützung und hofft, alle Fastnachts- gäste auch im kommenden Jahr wieder gesund und fröhlich begrü- ßen zu können.

Junge Dame mit passender Umrahmung: Anna Rohr (Bildmitte), Johan- nes Mader (l.) und Niklas Voigt aus Klettwitz ließen sich den Spaß nicht nehmen und folgten den Zamperern auf ihrem Weg durch Klettwitz.

Farbiger Blick in das bulgarische Leben

Inmitten des grauen Januars füllte sich die „Alte Galerie“ in Klettwitz mit viel Farbe: Auf Einladung des Vereins zur Förderung der Bezie- hungen zwischen Ost und West stellen derzeit die beiden bulgari- schen Künstler Iliya Bankov und Plamen Legkostup (v.l.) einen Teil ihrer Werke aus.

Bild: B. Naumann In seinen einführenden Worten hob der Senftenberger Künstler Prof.

Gerd Lampa den besonderen Stil und die Farbigkeit der Bilder her- vor. „Die Motive zeigen einen teils melancholischen Blick in das bulgarische Leben und damit in die bulgarische Kunstszene, wel- che sich in einem dramatischen Umbruch befindet“, so Prof. Lampa.

„Eine solche Farbigkeit ist hier bei uns nur noch selten zu finden – deshalb ist es für mich ein Glück, diese Bilder zu sehen.“

In einem eigens übermittelten Grußwort würdigte die Botschafterin der Republik Bulgarien, Dr. Meglena Plugtschieva, das Zustande- kommen der Ausstellung. „Die Vereinigung des neuen Europas ist viel mehr als ein politischer Prozess. Es ist vor allem eine Annähe- rung der verschiedenen Völker mit ihren Kulturen und Traditionen“, so die Botschafterin.

Die am 27. Januar eröffnete Schau ist in der früheren Klettwitzer Schule bis zum 10. März 2006 zu sehen.

(www.galeriealteschule.de)

Einladung zur Brandenburgischen Frauenwoche

Anlässlich der Brandenburgischen Frauenwoche führt der dfB-Ortsgruppe Klettwitz für die Gemeinde Schipkau am 10. März 2006 um 15.00 Uhr im Kulturhaus Klettwitz

eine Festveranstaltung durch.

Es wirkt mit der Männerchor Arnsdorf.

Unkostenbeitrag pro Person 6,00 2. Miersch

dfB-Vorstand

Verkehrsteilnehmerschulung in Klettwitz Kulturhaus 2006

Montag, den 10. April um 18.30 Uhr. Montag, den 19. Juni um 18.30 Uhr.

Montag, den 25. September um 18.30 Uhr. Montag, den 13. November um 18.30 Uhr.

Die Termine wurden mit der Verkehrswacht Herrn Herberg abgesprochen und ein Zimmer bei der Gemeinde bestellt.

Paul Nowack

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Ortsnachrichten und Informationen Meuro

Blick in den winterlichen Wohnpark Meuro-Klettwitz

Bei hoffentlich ähnlich schönem Wetter wie hier im Bild (Bild oben) macht sich die Zampergemeinde mit Musik und Spaß am kommenden Sonnabend zu den Meuroern auf und hofft hier auf einen freundlichen Empfang sowie Eier und Speck.

Das traditionelle Eierkuchenessen findet gleich abends im Gast- hof Hirrig statt.

Also Achtung – Aufgepasst:

SONNABEND, den 25. FEBRUAR 2006 ab 10 UHR

ZAMPERN IN MEURO!

ZAMPERN IN MEURO! ZAMPERN IN MEURO!

ZAMPERN IN MEURO! ZAMPERN IN MEURO!

Frauengymnastik in Meuro

Die Frauengymnastikgruppe Meuro sucht Teilnehmer für Fit- nessgymnastik. Das Training findet jeweils donnerstags von 20:15 bis 21:15 Uhr im Haus der Vereine in Meuro statt.

Einfach mit Sportbekleidung vorbeischauen und mitmachen!

Rückfragen bei Frau Hermann Telefon 035754/10453

Programm für das Jahr 2006 der Volkssolidarität Meuro

Jeden Montag: Vormittag Gedächtnistraining

Nachmittag Skat- und Rommeénachmittag Jeden Dienstag: Nachmittag Sportgruppe

Monatlich 1 x: thematischer Kaffeenachmittag (2. Donnerstag im Monat) Alle Veranstaltungen finden im „Haus der Vereine“statt

März: Frauentagsfeier mit Kaffee und Kuchen im „Haus der Vereine”

Teilnahme am Lauf in den Frühling Mai: Teilnahme an der Radtour der Gemeinde

Frühlingsfest in der Gaststätte Hirrig Juni: Seniorenwoche vom 05.06. bis 12.06.05

Teilnahme am Seniorensportfest in Großräschen Juli/August: Fahrt ins Blaue

September: Radtour zu den IBA-Terrassen nach Großräschen mit anschließender Grillparty auf dem Sportplatz Seniorenball im Saal der Gaststätte Hirrig Oktober: Herbstwanderung

November: Buchlesung

Dezember: Weihnachtsfeier in der Gaststätte Hirrig

Ortsnachrichten und Informationen Schipkau Informationen des Ortsbürgermeisters Schipkau

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Es gibt wohl kaum noch jemanden, der sich nicht endlich den Frühling herbeisehnt. Nach dieser ewig scheinenden Frostperiode haben wir alle die Nase voll vom Winter. Auch die Baufirmen sitzen schon in den Startlöchern um nun endlich ihre Arbeiten in Schipkau z. B. in der Friedrich-Engels-Straße zu beginnen.

Der Frost behindert ebenso die Fertigstellung des Pumpwerkes für das Abwasser in der Goethe- Straße. Erst wenn dieses erledigt ist, der Wasserverband rechnet in ca. 1 Monat damit, erfolgt die wasser- rechtliche Abnahme. Die Anwohner haben ab diesem Zeitpunkt noch 3 Monate Zeit sich anschließen zu lassen.

Die Askania Fußballer trainieren im Monat wohl auch nur um ihre Form zu halten. Nach dem der „Winterspeck“ längst heruntergelau- fen ist, können auch sie es kaum erwarten bis die Plätze endlich wieder spielfähig sind.

Hoffentlich beeinflussen die jetzt schon vielen Nachholespiele nicht das anvisierte Ziel: AUFSTIEG!

Achtung die Zampertruppe macht Schipkau wieder unsicher!

Am 25.02.2006 empfiehlt es sich ein paar Eier und etwas Speck im Haushalt zu haben.

Wer daran nicht gedacht hat, sollte zumindest etwas „Hochprozenti- ges“ im Keller vorrätig haben um es sich nicht ganz mit den lustigen Narren zu verscherzen! Vielleicht ist dieser Brauch den Winter zu vertreiben nun hoffentlich der lang ersehnte Durchbruch für die ersten wärmeren Frühlingstage.

In diesem Sinne, bis zum nächsten Monat, bei hoffentlich bester Gesundheit, Ihr Ortsbürgermeister Klaus Prietzel

Referenzen

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