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Archiv "STRUKTURREFORM: Verkinderung" (26.05.1988)

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Academic year: 2022

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Kardioselektiver (3-Blocker

Atenolol

AteHexa

AteHexal® 50 AteHexal® 100

HEXAL

Si

Sicherheit durch Qualität

20 Tbl. (N1) 50 Tbl. (N2) 100 Tbl. (N3)

DM

14,30

DM

29,80

DM

55,50

20 Tbl. (N1) 50 Tbl. (N2) 100 Tbl. (N3)

DM

21,80

DM

48,50

DM

87,

AteHexal ® 50, AteHexal ® 100. Zus.: 1 Filmtbl. enth. 50 mg bzw. 100 mg Atenolol. Anwend.: Funktionelle Herz-Kreislauf-Beschwerden, Hypertonie, Koronare Herzkrankheit, Herzrhythmusstörungen.

Gegenanz.: AV-Block II. und III. Grades, Sinusknoten-Syndrom, SA-Block, Schock, manifeste Herzinsuffizienz, Bradykardie, Hypotonie, Azidose, Spätstadien peripherer Durchblutungsstörungen, Bronchialasthma. Bes. strenge Indikationsstellung bei Schwangerschaft Nebenwirk.: Magen-Darm-Beschwerden, Hautrötungen, Juckreiz, verminderter Tränenfluß, Muskelschwäche, Muskel- krämpfe, Kribbeln und Kältegefühl in den Gliedmaßen, Hypotonie, Bradykardie, AV-Überleitungsstörungen, Verstärk. einer latenten Herzinsuffizienz, Claudicatio intermittens und Raynaud'sche Krankheit. Wechselwirk.: Wirkungsverstärkung von anderen Antihypertensiva, von Insulin und oralen Antidiabetika sowie Narkosemitteln. Hinweise: Vorsicht bei Patienten mit obstruktiven Atem- wegserkrankungen und bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion. Dos.: Hypertonie, Angina pectoris, Herzrhythmusstörungen: 1 mal tgl. 1 Filmtbl. AteHexal ® 50 bis 1 mal tgl. 1 Filmtbl.

AteHexal ® 100. Funktionelle Herz-Kreislaufstörungen: 1 mal tgl. 1 Filmtbl. AteHexal ® 50. Weitere Angaben siehe wiss. Gebrauchsinformation. Hexar-Pharma GmbH & Co. KG, 8180 Tegernsee

STRUKTURREFORM

Zum Beitrag „System-Transfer aus den USA kein taugliches Re- zept" von Prof. Dr. med. Michael Arnold in Heft 15/1988:

Verkinderung

Das leicht geschiefte Bild, das Herr Professor Arnold von der medizinischen Ver- sorgung in den Staaten ent- wirft, bedarf eines Kommen- tars. Zunächst einmal be- ginnt er seine Story „mitten- drin" wie der Geschädigte vor dem Zivilrichter, der an der Stelle beginnt, wo er die Ohrfeige erhielt.

In den USA besteht Ver- sicherungsfreiheit! Jeder kann sich nach seinem Geld- beutel und seiner Lebens- form seine Krankenversiche- rung selbst wählen, so daß zum Beispiel auch ein Fünf-

undsechzigjähriger noch gün- stig abschließen kann. Auch derjenige, der einen Fundus (etwa in Aktien) unterhält für den (Ernst)Fall der Krankheit, bekommt eine maßgeschneiderte Versiche- rung für eventuelle „über- schießende Spitzen", selbst- verständlich zu sehr günsti- gen Konditionen. Es kann sich also auch jeder überle- gen, ob er sich für den Servi- ce der HMO oder den des freipraktizierenden Arztes versichern will.

Tatsächlich haben neunzig Prozent der Bevölkerung, nach rezenten Veröffentli- chungen in der floridanischen Tagespresse, die ihrem Ein- kommen und ihrer Lebens- form entsprechende Absiche- rung im Krankheitsfall. Üb- rig bleiben fünf bis sieben Prozent Reiche, bei denen

nach erfolgter Konsultation der Sekretär diskret den Scheck überreicht, und schließlich drei Prozent Bür- ger, die (auch insoweit) nicht bereit sind, für sich zu sor- gen.

Für diese drei Prozent ha- ben wir in Bundesdeutsch- land das Imperium der Zwangskrankenversicherun- gen und der (Bundes)Kassen- ärztlichen Vereinigungen er- funden, setzt Herr Blüm sein Amt aufs Spiel, werden die Ärzte bis zur Terror-Marke gegängelt, ist der Staatsan- walt „immer dabei" und wird dem Kranken die Hoch- leistungsmedizin entzogen, insbesondere durch Zerstö- rung der finanziellen Basis für ausreichende Fortbil- dung. Man rät uns hingegen, den Mund zu halten, solange wenigstens der Hausratversi-

cherer noch frei gewählt wer- den darf. Vorschlag: Versi- cherungspflicht ja. Aber oh- ne jede Bindung an ein be- stimmtes Versicherungssy- stem—also auch Versicherung im Ausland, zum Beispiel Schweiz und USA, zulässig.

Die Arztrechnungen der drei Prozent Unwilligen wer- den von der Sozialbehörde ohne Diskussion (wie bereits üblich „auf Krankenschein") bezahlt Es wird noch immer viel billiger. Offenbar fehlen den zur Zeit an der Macht Befindlichen Grundkenntnis- se der Soziologie, sonst wür- den sie nicht (erneut) versu- chen, Freiheit ohne Verant- wortung herzustellen und die Verkinderung ihrer Bürger immer weiter treiben.

Dr. med. Lothar Sattler, Ortwinstraße 19, 1000 Berlin 28

Dt. Ärztebl. 85, Heft 21, 26. Mai 1988 (17) A-1505

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