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Archiv "Knieendoprothetik: Einseitige Information" (11.04.1997)

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Politik

Zu dem Beitrag „Nicht das Gesund- heitswesen steckt in der Krise, sondern die Gesundheitspolitik“ von Dr. med. Frank Ulrich Montgomery in Heft 10/1997:

Unseliger Angriff

Herr Montgomery hat es verpaßt, sich als hervorragen- der „Gesundheitspolitiker“

darzustellen. Man wäre fast geneigt gewesen, ihm für die- sen ausgezeichneten Artikel zu applaudieren. Wäre da nicht dieser unselige Angriff gegen die primärärztliche Versorgung. Welche Bedro- hung muß doch von diesen 40 Prozent Ärzten ausgehen!

Herr Montgomery geht wohl davon aus, daß die Allge- meinmedizin als Teil der Aus- bildung zum Arzt schlecht- hin enthalten sei, so wie etwa ein „Klopfkurs“, und daß die- ses bißchen ja nun von jedem Arzt zu leisten sei, insbeson- dere von einem Facharzt.

Welche Fehleinschätzung, sich damit auch noch zu brü- sten, daß wir die Fachärzte in einem hochentwickelten In- dustrieland zur primärärztli- chen Versorgung einsetzen können . . .

Reinhart Unverricht, Haupt- straße 7, 97993 Creglingen

Gesundheitswesen steckt doch in der Krise

. . . Im übrigen steckt nicht nur – wie er in der Überschrift suggerieren möchte – die Ge- sundheitspolitik, sondern sehr wohl auch das Gesund- heitswesen in einer (und zwar ganz erheblichen) Krise. So leicht können wir uns da auch nicht aus der Verantwortung stehlen. Durch teure, unsinni- ge, nachweislich nicht nur un- wirksame, sondern auch schädliche, Patienten in de- ren Wohlbefinden und Le- bensqualität beeinträchtigen- de schulmedizinische Thera- pien (teils mit tödlichem Aus- gang) werden Millionen von Kassenbeiträgen vergeudet, während wesentlich billigere und patientenschonende Ver-

fahren, die die Kassen deut- lich entlasten könnten, nicht erstattet werden. Und ob wir auf einen Facharztanteil von 60 Prozent (und nur auf die- sen) stolz sein können, bleibt ebenfalls dahingestellt. Al- lein Facharzt zu sein heißt noch lange nicht, über ein be- sonders hohes Maß an Qua- lität und medizinisches Au- genmaß zu verfügen. Das ist personen- und nicht facharzt- abhängig . . .

Dr. med. Wolfgang Gulich, Bergstraße 1, 73230 Kirch- heim

Knieendoprothetik

Zu dem Akut-Beitrag „Auf dem Weg zur Anerkennung“ von Dr. Barbara Nickolaus in Heft 5/1997:

Einseitige Information

Recht hat die Autorin, wenn sie schreibt, daß die Knieendoprothetik auf dem Vormarsch ist. Allerdings hat sie sich wohl nur einseitig in- formieren lassen, wenn sie orakelt, daß „der Erfolgsgrad der Hüftendoprothetik“ nie- mals erreicht werden würde.

Das genaue Gegenteil trifft zu.

Es gibt Knieprothesen, die sich über mehr als 25 Jahre bewährt haben und nach 15 Jahren noch eine Überle- benswahrscheinlichkeit von 92 Prozent aufweisen. Damit liegen diese oft fälschlicher- weise als „antiquiert“ be- zeichneten Scharnierendo- prothesen weit günstiger als jede Hüftendoprothese. Man muß eben nur bereit sein, auch lang bewährte und in Stückzahlen von mehreren 10 000 implantierten Prothe- sen ins Kalkül einzubeziehen, und darf nicht immer nur die erst seit wenigen Jahren auf den Markt geworfenen Ober- flächenprothesen betrachten.

Es bleibt zu hoffen, daß das in diesem Jahr startende Göttin- ger Endoprothesenregister bald eine objektivere Ergeb- nisschilderung zuläßt.

Dr. med. Dietrich Klüber, Holstenstraße 2, 22767 Ham- burg

(6) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997 A-946

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Transplantationen

Zu dem Beitrag „Wann ist der Mensch tot?“ von Gisela Klinkhammer in Heft 10/1997. Hierbei handelt es sich um zwei Auffassungen, die mit der von der Bundesärztekammer und auch von der Redaktion vertretenen Auf- fassung nicht übereinstimmen. Sie werden jedoch im Interesse einer ob- jektiven Meinungsbildung veröffent- licht:

Argumentative Verrenkungen

Es ist vielleicht nicht über- raschend, aber doch betrüb- lich zu sehen, wie wenig Ge- winn unsere Standesvertreter aus der langjährigen Diskus- sion um ein Transplantations- gesetz – und hier speziell um das Hirntodkonzept – ziehen;

brachte diese doch nicht nur Gefahren für die Transplan- tationsmedizin mit sich, son- dern eröffnet vor allem die vielleicht einmalige Chance, ein tragfähiges rechtliches Fundament für die Trans- plantationsmedizin zu schaf- fen.

Fest steht vor allem eins:

ein Konsens über die Frage, wann der Mensch tot ist, läßt sich zur Zeit weder in der breiten Öffentlichkeit noch in der Ärzteschaft erzielen, auch wenn Erklärungen der Ärztekammer und anderer einen gegenteiligen Eindruck vermitteln wollen.

Strittig bleibt, ob der hirn- tote Patient, dessen beatme- ter Körper alle Zeichen des Lebens zeigt, als Leiche gel- ten soll. Vieles spricht dage- gen. Da man sich aber aus vielerlei Gründen auf einen Todeszeitpunkt einigen will, muß man ihn willkürlich fest- legen mit der Gefahr, einen von zwei möglichen Fehlern zu begehen: entweder hält man fälschlicherweise einen Toten für lebendig, oder man erklärt einen lebenden Pati- enten zu Unrecht für tot. Da aber dieser zweite Fehler ethisch ungleich schwerer wiegt und daher unter allen Umständen zu vermeiden ist, muß man sich nach derzeiti- gem Erkenntnisstand gegen

das Hirntodkonzept ausspre- chen. Entsprechende Gesetz- entwürfe liegen vor, und sie beinhalten erfreulicherweise die Möglichkeit der Organ- spende vor Abschalten des Beatmungsgerätes.

Eine Unvereinbarkeit die- ser Gesetzentwürfe mit dem ärztlichen Ethos, wie sie von Vilmar et al. gesehen wird, will mir nicht einleuchten.

Was ist das für ein merkwür- diges Ethos, das jahrzehnte- lang die Organentnahme bei Hirntoten zuläßt und fördert, sie aber plötzlich für ethisch (nicht rechtlich!) unvertret- bar hält, wenn der Gesetzge- ber das Hirntodkonzept nicht übernimmt? Folgt hier nicht die ärztliche Ethik wieder einmal der Legislative? Ex- plantieren diese „ärztlichen Ethiker“ eines Tages auch Apalliker oder geistig Be- hinderte, wenn irgendeine durchgeknallte Regierung diese für tot erklärt?

Aus Sicht des hirntoten Patienten besteht praktisch und natürlich auch ethisch kein Unterschied, ob der ex- plantierende Arzt ihn für tot hält oder nicht. Relevant ist dieser Unterschied aber für alle, die in irgendeiner Weise – als Angehöriger, Pflegen- der, Geistlicher oder Arzt – mit diesem Patienten ver- bunden sind. Sie und alle künftigen Organspender von den argumentativen Verren- kungen des Hirntodkonzepts zu befreien sollte eine zen- trale Aufgabe eines zeitgemä- ßen Transplantationsgesetzes sein.

Friedhelm Berlitz, Abteilung für Anästhesie und Intensiv- medizin, St.-Lukas-Klinik, Schwanenstraße 132, 42697 Solingen

Charakter einer fremdnützigen Euthanasie

Medizinisch (und damit wissenschaftlich) ist der Hirntod nicht der Tod des Menschen; in der Hirntoddia- gnostik wird die Gehirnfunk- tion eben nur in wenigen Neuronenverbänden gemes-

(3)

A-950 (10) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997 sen und damit nicht der Tod

des gesamten Gehirns festge- stellt.

Dementsprechend wiesen zum Beispiel nach einer Un- tersuchung 11 von 56 hirnto- ten Patienten noch EEG-Ak- tivitäten auf, in zwei Fällen gar 32 beziehungsweise 72 Stunden nach der Hirntod- diagnose. Es gibt inzwischen auch einige Berichte von Hirntod-Diagnostizierten, die überlebt haben und von Traumerfahrungen aus dieser Zeit berichten!

Auch sind die Hirntodkri- terien – und damit die Aus- wahl der vermessenen Hirn- areale – willkürlich. Warum soll der von der Bundesärzte- kammer vorgeschriebene Ausfall der Pupillen-Licht- Reaktion mehr Wert für die Hirntoddiagnostik haben als die – bei (schwangeren) Hirn- toten noch vorhandene – Aufrechterhaltung der Tem-

peratur-, Salz- und Wasser- haushalts-Regulation, die ja auch Hirnstammleistungen (und komplexe neuronale Netze) sind?

Weiterhin können Be- wußtsein und Kognition nicht zum Maßstab des Todes werden, da sie nicht eindeu- tig im Gehirn lokalisierbar sind und ihr Ausfall somit auch nicht meßbar ist. Über das Bewußtsein eines Hirnto- ten ist mit allen Hirnfunkti- onsmessungen – und erst recht mit den wenigen Mes- sungen zur Hirntoddiagno- stik – nichts gesagt. Einer Or- ganentnahme darf demnach aus wissenschaftlichen und religiösen Gründen nur in vollem Wissen um ihren Cha- rakter einer fremdnützigen Euthanasie zugestimmt wer- den.

Michael Schröter-Kunhardt, Zentrum für Psychiatrie, 74184 Weinsberg

Personalia

Zu der Meldung, daß Prof. Dr. med.

Norbert Maurin zum Chefarzt der Me- dizinischen Klinik des St. Johannes- Hospitals in Bonn berufen wurde, in Heft 9/1997:

Irrtum

Kann man in Deutschland im „biblischen“ Alter von 69 Jahren noch Chefarzt in ei- nem Akutkrankenhaus wer- den? Diese Frage ist mit ei- nem klaren Ja zu beantwor- ten, wenn man der Meldung Glauben schenkt. Danach übernahm Prof. Maurin un- längst die Stelle des Chefarz- tes als Nachfolger von Prof.

Dr. med. Joachim Jahnecke,

„der die Abteilung seit 1993 leitete“ (es hätte 1973 heißen müssen, die Red.).

. . . Was mag der Jah- necke, der am Tage der Amts- abgabe als Methusalem unter den aktiven Chefärzten gera- de sein 73. Lebensjahr voll- endet hatte, vor seiner kur- zen Chefarztzeit bloß getrie- ben haben? Möglicherweise hat er nach seinem Staatsex- amen 1953 einen vierzigjähri- gen Anlauf gebraucht, um im

Seehofer-Zeitalter als Chef- arzt bestehen zu können?

Oder sah er immer nur so alt aus, während er in Wahrheit noch weit vor dem Ruhe- ständler-Alter schon nach vier Jahren wieder „gefeu- ert“ wurde? Oder irrt nur un- ser DÄ – was die unwahr- scheinlichste Variante der Geschichte wäre?

Prof. Dr. med. J. Jahnecke, Höhenweg 101, 53127 Bonn

Ironie

Zu dem Titelbild von Heft 8/1997:

Fehler

In Heft 7/1997 ist Ihnen ein grober Fehler unterlau- fen: Die Überschrift „Mit windigen Paragraphen wider die ärztliche Ethik“ gehört doch ganz offensichtlich zu ei- nem Artikel über die soge- nannte Gesundheitsreform.

Sie steht aber woanders.

Bitte stellen Sie dies in einer der folgenden Ausgaben rich- tig.

Dr. med. Walter Weipkema, Obereiderstraße 28, 24768 Rendsburg

(4)

Renten

Zu dem Beitrag „Rentenversiche- rung: Als selbständiger Arzt noch wei- ter einzahlen?“ in Heft 9/1997:

Gilt nur für gesetzli- che Rentenversiche- rung

Der Artikel hat erhebli- che Unruhe und Verunsiche- rung bei unseren Mitgliedern ausgelöst. Der Artikel be- trifft ausschließlich die ge- setzliche Rentenversicherung und nicht die berufsständi- schen Versorgungswerke, ins- besondere also nicht die ärzt- lichen Versorgungswerke.

Dies kommt jedoch aus dem Inhalt des Artikels nicht deutlich zum Ausdruck. Es wird nur von Rentenversiche- rung, Rentenkasse, Sicher- heit von Renten gesprochen,

nicht einmal taucht auf, daß es sich um die Bundesversi- cherungsanstalt für Ange- stellte oder die gesetzliche Rentenversicherung handelt und nicht um die ärztlichen Versorgungswerke.

Eine Fülle von Rückfra- gen veranlaßt uns, darauf auf- merksam zu machen, daß die Veröffentlichung recht un- glücklich ist. So nützlich und sinnvoll der Hinweis ist, daß freiwillige Weiterzahlung in der gesetzlichen Rentenversi- cherung bedacht sein muß, so ungeschickt ist die fehlende Differenzierung zwischen der gesetzlichen Rentenversiche- rung der Bundesversiche- rungsanstalt für Angestellte und den ärztlichen Versor- gungswerken. Für die in der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte freiwillig ver- sicherten selbständigen Ärzte hätte sich außerdem der Hin-

weis auf die Differenzie- rungsnotwendigkeit empfoh- len, ob es sich um freiwillige Mitgliedschaft oder um Pflichtmitgliedschaft auf An- trag handelt, weil letztere nicht oder nur unter sehr ein- geschränkten Bedingungen beendet oder geändert wer- den kann.

Dr. Kirchhoff, Ärzteversor- gung Niedersachsen, Berliner Allee 20, 30175 Hannover

Sorgfaltspflicht

Zu dem Beitrag „Ein Tatsachenbe- richt“ von Dr. med. Doris Witte in Heft 9/1997:

Erstsymptom

. . . Bereits in der Propä- deutik habe ich gelernt, daß jede Erkrankung ihre Zeit braucht, um offensichtlich zu

werden. Die ärztliche Kunst offenbart sich nicht im Spät- stadium, hier kann jeder de- bile Laie urteilen. Ein frühes Stadium zu erkennen aller- dings ist hohe Kunst. Jeder chirurgisch tätige Kollege kennt die hochakute Appen- dizitis, die sich bereits vor Wochen mit Übelkeit an- gekündigt hat. Wenn nun die Chirurgen jeden solchen Fall aufgriffen und behaupteten, der Allgemeinmediziner hät- te vor zwei Wochen das dro- hende Krankheitsbild erken- nen müssen, wäre der hoch- zuachtende Berufsstand der Allgemeinmediziner durch Haftpflichtprozesse von der Bildoberfläche verschwun- den, denn schließlich ist ja all- gemein bekannt, daß Übel- keit ein Erstsymptom zwar auch der Appendizitis, aber eben auch von Hunderten an- derer Erkrankungen ist.

(5)

A-952 (12) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997 Wie, wenn nun ein Kolle-

ge wenige Wochen zuvor die Patientin korrekt untersucht hätte, das Krankheitsbild aber objektiv noch nicht zu erkennen gewesen wäre? Wo bleibt da die zeigefingernde Argumentation der Kolle- gin? . . .

Dr. med. Matthias Solga, Ka- stanienallee 22, 12627 Berlin

Gleiche Erfahrung

Ich möchte voraus- schicken, daß ich in keiner Weise in den von Ihnen ge- schilderten Tatsachenbericht involviert bin noch ihn über- prüfen kann.

Aber ich kenne solche Fälle aus meiner Erfahrung.

Die Patientin ist sehr wohl über ihre Erkrankung infor- miert, negiert und dissimu- liert aber in der Hoffnung auf eine homöopathische Wun- derheilung.

Dr. med. Karl Bentele, In der Kürze 17, 73110 Hattenhofen

Alternativtherapie

Zu dem Beitrag „Alternativtherapien in der Dermatologie“ von Dr. med.

Uwe Beise in Heft 9/1997:

Bioresonanztherapie nicht abqualifizieren

In dem Artikel, der sich mit Studien zur Therapie von Hauterkrankungen durch al- ternative Methoden beschäf- tigt, wird erwähnt, daß Biore- sonanztherapie in klinischen Tests bereits durchgefallen sei. Es wird nicht näher dar- auf eingegangen, in welcher Weise diese Tests durchge- führt wurden.

Es wird Ihnen bekannt sein, daß die Resonanzthera- pie, also die Behandlung mit- tels Schwingungen (Info-Me- dizin) in ihrer Anwendung sowohl bei uns wie auch im Ausland aufgrund ihrer oft- mals verblüffenden Erfolge mehr und mehr Anhänger findet, so daß auch ich, die ich seit 36 Jahren als Ärztin tätig bin und vorwiegend an operativer Medizin interes-

siert war, nach anfänglicher und andauernder Skepsis mich ebenfalls dieser Metho- de zugewandt habe. Wie an- dere Therapeuten blicke auch ich auf eine inzwischen erhebliche Anzahl dankbarer Patienten, auch Hautpatien- ten. . . .

Die Resonanztherapie stellt, wie vielleicht diese oder jene Außenseiter-Me- thode auch, eine Bereiche- rung in der Medizin dar. Man sollte sie kritisch betrachten, und man sollte sich, sofern man sich dafür interessiert, darum bemühen, was einen längeren Zeitaufwand erfor- dert. Aber man sollte sie nicht so einfach abqualifizie- ren. Ich halte das nicht für wissenschaftlich.

Dr. med. Anneliese Beck, Herzog-Wilhelm-Straße 17, 80331 München

Rauchen

Zu dem Kommentar „Fremdleistun- gen: Entlastung statt Rationierung“

von Prof. Dr. med. Fritz Beske in Heft 7/1997:

Entlastung

der Krankenkassen

Tabakmißbrauch führt zwar nachweislich zu einer er- heblichen Belastung der indi- viduellen Gesundheit des ein- zelnen Rauchers, nicht aber zu einer Belastung der Ge- setzlichen Krankenversiche- rung.

Ganz im Gegenteil führt Tabakmißbrauch, der Studie von Leu und Schaub, Basel, zufolge, zu einer Entlastung der Krankenkassen (und ne- benbei auch der Rentenkas- sen) durch die geminderte durchschnittliche Lebenser- wartung der Raucher.

Argumentativ den Boden der Tatsachen zu verlassen könnte sich als kurzsichtig er- weisen. Nicht die Fakten sind inhuman, sondern die Blick- verengung auf die Kosten kann inhumane Denk- und Handlungsweisen erzeugen.

Florian Diaz Pesantes, Mari- nesanitätsstaffel, Friedens- platz 1, 26919 Brake

Referenzen

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